Ideengeschichte der Kriegsgründe von der Antike bis zur Gegenwart

Mit besonderem Augenmerk auf die Rechtfertigungsgründe der USA im Irakkrieg


Master's Thesis, 2007

129 Pages, Grade: Sehr gut


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Worte
1.1. Fragestellung
1.2. Aufbau und Struktur der Arbeit
1.3. Aktueller Forschungsstand bezogen auf den Irakkrieg

2. Die Kriegsgründe beim Peloponnesischen Krieg
2.1. Thukydides und sein Werk
2.2. Ablaufs des Krieges
2.2.1. Archidamische Krieg (431 bis 421 v. Chr.)
2.2.2. Nikiasfrieden (421 bis 413 v. Chr.)
2.2.3. Dekeleisch-ionische Krieg (413 bis 404 v. Chr.)
2.3. Herleitung der Kriegsgründe: Athens Aufstieg zur Hegemonialmacht
2.3.1. Wesensmerkmale des delisch-attischen Feebundes
2.3.2. Ziele des delisch-attischen Feebundes
2.3.3. Die Ära Kimons: Erweiterung und Konsolidierung des Feebundes
2.3.4. Friedliche Koexistenz zwischen Athen und Fparta auf dem Prüfstein
2.3.5. Die Verschiedenheit der politischen Fysteme als weiterer Erklärungsfaktor
2.3.6. Demokratische Umwälzungen in Athen
2.3.7. Neuausrichtung der aussenpolitischen Ziele und der 1. Pelo- 12 >ponnesische Krieg
2.3.8. Bündnis-, Wirtschaftsund Handelspolitik in der Zeit des Perikles
2.4. Herleitung der Kriegsgründe: Spartas Aussenund Kriegspolitik
2.4.1. Rückwirkungen der persischen Kriege auf Fparta
2.4.1.1. Wesen des Peloponnesischen Bundes
2.4.1.2. Ziele des Peloponnesischen Bundes
2.4.2. Fpartas Interpretation des Aufstiegs Athens zur Hegemonialmacht
2.4.2.1. Die politische Auseinandersetzung zwischen Falken und Tauben
2.4.2.2. Zwischenfazit: Sonderweg Spartas
2.€. Die Kriegsgründe im Detail
2.5.1. Die unmittelbaren „offiziellen“ Gründe und ihre Plausibilität
2.5.1.1. Der Streit um Epidamnos
2.5.1.2. Die Eskalations-Spirale dreht sich weiter: Potideias Austritt aus dem Seebund
2.5.1.3. Zuspitzung der Krise: Das megarische Psephisma
2.5.2. Machtausweitung und −Anspruch Athens als „wahrster Grund“
2.5.2.1. Die Beendigung der Perserkriege als Einschnitt in die politischen Beziehungen
2.5.2.2. Spartas Angst gegenüber dem athenischen Kulturimperialismus
2.5.2.3. Der Strategos Perikles: Friedenspolitiker oder Kriegstreiber?
2.5.3. Fazit: Unausweichlichkeit des Krieges - Präventiv-Fchlag Fpartas gegen Athen

3. Die Kriterien der gerechten Kriegslehre
3.1. Einleitende Worte
3.2. Historische Entwicklung und Inhalt der Gerechten Kriegstheorie
3.2.1. Die Ursprünge der Gerechten Kriegstheorie
3.2.2. Frieden oder Krieg: Das Recht zur Kriegserklärung hat das Ftaatsoberhaupt
3.2.3. Bedrohung und Wiederherstellung der Rechtsordnung als gerechte Gründe
3.2.4. Die richtige Absicht: Wiederherstellung des Friedens und der Gerechtigkeit
3.2.5. Dem Friedensziel entsprechenden gerechte Kriegsführung (Proportionalität)
3.3. Fazit zu Kapitel

4. Begrenzung der Rechtfertigungsgründe durch das Völkerrecht
4.1. „Vom Recht des Krieges und des Friedens“
4.1.1. Naturrecht und positives Recht als Quellen des Völkerrechts
4.1.2. Überführung der grotianischen Theorie in das klassische Völkerrecht
4.2. Die Ergebnisse des Westfälischen Friedens
4.3. Klassisches Völkerrecht vom 18. bis Anfang des 20. Jahrhunderts
4.3.1. Das ius ad bellum nach dem Wiener Kongress von 1814/15
4.3.1.1. Ursprung und Inhalt des Wiener Kongresses
4.3.1.2. Konsequenzen des Wiener Kongresses: Die Heilige Allianz als Vorläufer des Europäischen Konzertes
4.3.1.3. Das Europäische Konzert und die Handhabung des ius ad bellums
4.3.1.4. Das System des Europäischen Konzerts als Vorläufer eines Welt bundes?
4.3.2. Zwischenfazit: Ende des klassischen Völkerrechts und Urkatastrophe
4.4. Die Institutionalisierung des ius ad bellum im 20. Jahrhundert
4.4.1. Fatzung des Völkerbunds
4.4.2. Die Verträge von Locarno
4.4.3. Ächtung des Krieges durch den Kellog-Briand-Pakt
4.4. Generelles Gewaltverbot nach dem 2. Welkrieg
4.4.1. Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta
4.4.2. Erste Ausnahme des Gewaltverbotes: Recht auf Felbstverteidigung
4.4.2.1. Individuelles Selbstverteidigungsrecht
A) Bewaffneter Angriff sowie Intensität als Voraussetzung
B) Grenzen der individuellen Felbstverteidigung
4.4.2.2. Kollektives Selbstverteidigungsrecht
4.4.2.3. Präventive Selbstverteidigung als Erweiterung des Art. 51 UN Charta?
4.4.3. Zweite Ausnahme des Gewaltverbotes: Fystem der kollektiven Ficherheit
4.5. Fazit zu Kapitel 4.4.

5. Ableitung von Rechtfertigungsgründen bei Clausewitz
5.1. Einleitende Worte
5.2. Clausewitz Hauptwerk „Vom Kriege“
5.3. Clausewitz Definition des Krieges
5.4. Existentielle und instrumentelle Auffassung des Krieges
5.4.1. Inhalt und Wesen der „doppelten Art des Krieges“
5.4.2. Existentielle Auffassung des Krieges
5.4.3. Instrumentelle Auffassung des Krieges
5.5. Fazit

6. Die Rechtfertigungsgründe im Kalten Krieg
6.1. Einleitende Worte
6.2. Beendigung des 2. Weltkrieges und Beginn des Kalten Krieges
6.3. Grundströmungen in den Internationalen Beziehungen
6.3.1. Grundannahmen des Realismus
6.3.2. Grundannahmen des Idealismus
6.3.3. Fazit zu Kapitel 6.3.
6.4. Logik und Grundmerkmale des Kalten Krieges
6.4.1. Bipolares Weltsystem als Ftabilitätsfaktor in den Internationalen Beziehungen
6.4.2. Gleichgewicht des Fchreckens als weiterer Ftabilitätsfaktor?
6.4.3. Phase der antagonistischen Blockbildung
6.5. US-Intervention in der Dominikanischen Republik und ihre Motive
6.5.1. Die Containment-Politik als Grundlage der UF-Aussenpolitik ab 1947
6.5.2. Politische Ausgangslage in der Dominikanischen Republik
6.5.2.1. Beziehung zwischen den USA und der Dominikanischen Republik
6.5.2.2. Politisches Wirrwarr vor der US-Intervention und Kriegsverlauf
6.5.3. Gründe für die US-Intervention
6.5.3.1. Humanitäre Intervention der USA als Rechtfertigungsgrund
6.5.3.2. Die Eindämmung des internationalen Kommunismus als Rechtfertigungsgrund
6.5.3.3. Wirtschaftliche Interessen als Motiv

7. Humanitäre Interventionen und ihre Rechtfertigung
7.1. Einleitende Worte
7.2. Völkerrecht und humanitäre Intervention
7.2. Kritische Debatte: Grenzen der humanitären Interventionen
7.2.1. Argumentation für die humanitäre Intervention
7.2.2. Argumentation gegen die humanitäre Intervention
7.2.3. Die humanitäre Intervention mit UN-Autorisierung
7.2.4. Die humanitäre Intervention ohne UN-Autorisierung
7.3. Staatenzerfall und humanitäres Desaster als Rechtfertigungsgrund Die humanitäre Intervention in Somalia
7.3.1. Merkmale und Inhalt des Begriffs „failed state“
7.3.2. „Peace Enforcement“ in Fomalia
7.3.2.1. Resolutionen 731, 746 und 751 des UN-Sicherheitsrates: UNOSOM I
7.3.2.2. Resolutionen 794 und 814 des UN-Sicherheitsrates: UNITAF und UNOSOM II
7.3.3. Bewertung der humanitären Intervention
7.4. Fundamentale Menschenrechtsverletzungen und „ethnische Säuberungsaktionen“ als Rechtfertigungsgrund: Der Fall Kosovo
7.4.1. Ausgangslage
7.4.2. Resolutionen 1160, 1199 und 1203 des UN-Ficherheitsrats
7.4.3. Bewertung der humanitären Intervention
7.5. Fazit zu Kapitel 7

8. Die Rechtfertigungsgründe der USA im Irakkrieg
8.1. Einleitende Worte: Der 11. September und seine Konsequenzen
8.2. Die „offiziellen“ Rechtfertigungsgründe der USA im Irakkrieg
8.2.1. Verbreitung von Freiheit und Demokratie als Rechtfertigungsgrund
8.2.1.1. Der „neokonservative Moment“ und die veränderte Bedrohungslage
8.2.1.2. Die Ideologie des Neokonservatismus und seine Wurzeln
8.2.1.3. Think Tanks, die Neocons in der Bush-Administration und ihr Programm
8.2.2. Sicherheitspolitischer Aspekt
8.2.2.1. Der Ficherheitsbericht als Grundlage der UF-Kriegspolitik
8.2.2.2. Konzept der präventiven Massnahmen gegen die Fchurkenstaaten
8.2.2.3. Die Bush-Doktrin als Antwort auf den transnationalen Terrorismus
8.2.2.4. Ficherheitsproblem Massenvernichtungswaffen im Irak: Realität oder pure Lüge?
8.2.2.5. Al-Kaida und der Link zum Irak
8.2.3. Fazit: Massenvernichtungswaffen und Terrorismus:Eine unheilige Allianz
8.2.4. Völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe:
8.2.4.1. Resolution 678 vom 29. November
8.2.4.2. Waffenstillstands-Resolution 687 vom 3. April
8.2.4.3. Resolution 1441 vom 8. November
8.2.4.4. Felbstverteidigungsrecht der UFA aus völkerrechtlicher Perspektive
8.2.4.5. Zwischenfazit und kritische Bewertung
8.2.€. Exkurs: Humanitäre Intervention als Rechtfertigungsgrund?
8.2.a. Fazit: Regimewechsels im Irak als logische Konsequenz
8.3. Die „inoffiziellen“ Rechtfertigungsgründe für den Irakkrieg
8.3.1 Weitere „National Interests“ der USA im Irak
8.3.1.1. Wirtschaftliche Aspekte: Kampf ums Erdöl sowie Rüstungsindustrie in den UFA
A) Wirtschaftliche und geopolitische Bedeutung des irakischen Erdöls für die UFA
B) Erdölund Rüstungsindustrie und ihre Vertreter in der Bush- Administration
C) Bedeutung der UF-Rüstungsindustrie
D) Die Erdölindustrie und ihre Bedeutung beim Wiederaufbau des Iraks
8.3.1.2. Zwischenfazit
8.3.1.3. Militärisch-geopolitischer Aspekt
A) Bedeutung des Nahen und Mittleren Ostens
B) Garantie der Ficherheit Israels: „Fpecial Relationship“ UFA−Israel

9. Schlussfolgerungen und Ausblick: Der Irak am Scheideweg

10. Literaturverzeichnis
10.1. Kapitel 1
10.2. Kapitel 2
10.3. Kapitel 3
10.4. Kapitel 4
10.5. Kapitel 5
10.6. Kapitel 6
10.7. Kapitel 7
10.8. Kapitel 8
10.9. Kapitel 9

11. Quellentexte, Verträge, Abkommen, Resolutionen
11.1. Quellentexte
11.2. Verträge und Abkommen
11.3. Resolutionen des Sicherheitsrates und der Generalversammlung

12. Abkürzungsverzeichnis

13. Kartenmaterial und statistische Zahlen
13.1. Karte des antiken Griechenlands
13.2. Karte über die verschiedenen ethnischen Gruppen in Somalia
13.3. Statistische Zahlen: US-Importe 2004

1. Einleitende Worte

„Kriege zu beginnen ist nicht schwer, Kriege beenden um so mehr“, so ein berühmter Satz zum Thema Krieg. Die USA müssen zurzeit im Irak auf schmerzlichste Weise diese Erfahrung machen. Es stellt sich unweigerlich die Frage, aus welchen (Rechtfertigungs-)Gründen Kriege begonnen werden. Das alljährlich herausgegebene Konfliktbarometer des Heidelberger Instituts für internationale Konfliktforschung nennt folgende Punkte, aufgrund deren Kriege im Jahre 2006 geführt wurden: Territorium, Sezession, Dekolonialisierung, Unabhängigkeit, System bzw. Ideologie, nationale und internationale Macht, regionale Vormacht und Streitereien um Ressourcen. Insgesamt verzeichnete das Institut 278 politische Krisen, wovon sechs als Kriege bezeichnet werden. Die Anzahl der geführten Kriege 2006 gegen- über 2005 nahm von zwei auf sechs Kriege zu. Neben dem Sudan (speziell die Region Dar fur), Somalia, Afghanistan, Sri Lanka und Israel wird natürlich auch der Irak als Kriegsland erwähnt.1

Innert wenigen Wochen konnten die USA das Regime von Saddam Hussein dank der technischen wie physischen militärischen Überlegenheit stürzen. Im Mai 2003 erklärte US- Präsident George W. Bush medienwirksam inszeniert auf dem Flugzeugträger USS Abraham Lincoln den Krieg gegen den Irak formal für beendet. „Freilich ist die Fchlacht im Irak nur ein Fieg im Krieg gegen den Terror, der am ll. Feptember 200l begonnen hat und fortge setzt wird.2 Ungeachtet der anhaltend schwierigen Sicherheitslage im Irak verkündete Bush mit seinem statement „mission accomplished“ das Ende des Kriegs gegen den Irak. Die USA haben den Krieg gegen das Militär des Iraks gewonnen, nicht aber denjenigen gegen die irakische Gesellschaft.3

Die Realität im Irak sieht nach mehr als drei Jahren ganz anders aus, als es sich die Bush- Administration erhofft hatte. Experten reden seit Monaten von einem faktischen Bürgerkrieg zwischen den verfeindeten Schiiten und Sunniten. Nur im Norden des Iraks, wo mehrheitlich Kurden leben, herrscht gespannte Ruhe, wobei es auch hier immer wieder zu blutigen Anschlägen kommt. Pro Tag sterben durchschnittlich mehr als 50 Personen infolge Terroranschlägen auf öffentliche sowie zivile Einrichtungen. Eine im Oktober 2006 veröffentlichte wissenschaftliche Studie der John-Hopkins Universität belegt, dass seit Beginn der amerika nischen Invasion Anfang März 2003 weit über eine halbe Million Menschen ums Leben gekommen sind.4 Auch wenn die angegebene Zahl aufgrund der schwierig zu eruierenden Messdaten sowie der niedrigen Fallzahl mit Vorsicht zu geniessen sind, so erscheint die Zahl wesentlich glaubwürdiger als die von der Bush-Administration angegebenen 30'000 Toten zu Beginn des Jahres 2006.

1.1. Fragestellung

Aus welchen Gründen werden also Kriege geführt, wenn doch die Konsequenzen immer die gleichen sind: Tod, Zerstörung, Hoffnungslosigkeit und Wut bei der Bevölkerung. Krieg ist kaum je monokausal zu erklären: Ökonomische, religiöse, politische, ideologische, und kulturelle Kriegsgründe bedingen sich meist gegenseitig.

Die zentrale Fragestellung für Kapitel zwei bis sieben sowie die Fragestellung bezogen auf den Irakkrieg lauten demnach wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Welche Rechfertigungsgründe lassen sich in den verschiedenen Zeitepochen feststellen? Welche Rechtfertigungsgründe machen die USA für den Irakkrieg geltend?

1.2. Aufbau und Struktur der Arbeit

Die Idee, eine solche Arbeit in Angriff zu nehmen, entstand während des Seminars der politischen Philosophie bei Prof. Dr. Georg Kohler und Dr. Urs Marti mit dem Titel „Die neuen Kriege und das Gebot des Friedens. Zur Philosophie der Machtpolitik in Zeiten der Globalisierung“ im Wintersemester 2003/2004.

In einem ersten Teil widmet sich die Arbeit den verschiedenen Aspekten der Kriegsgründe sowie deren Rechtfertigung, welche in den verschiedenen Zeitepochen im Rahmen der Debatte der politischen Theorie jeweils hervorgehoben wurde. Eine Art Ideengeschichte der Kriegsgründe ist dabei entstanden. Die Auswahl der Zeitepochen wurde hauptsächlich anhand historischer Wendepunkte festgelegt und sieht wie folgt aus:

Beginnend mit Kapitel 2 werden die verschiedenen Rechtfertigungsgründe für den Peloponnesischen Krieg im 5. Jahrhundert v. Chr. eruiert. Thukydides als wichtiger Zeitgenosse und bedeutender Historiker der damaligen Zeit beschreibt nicht nur die Geschehnisse des Peloponnesischen Kriegs, sondern analysiert auch die Hintergründe, welche zu diesem Krieg geführt haben sollen. Schon alleine diese Tatsache führt dazu, dass Thukydides und „sein Krieg“ in dieser Arbeit berücksichtigt werden. Die Wahl des Peloponnesischen Krieges er klärt der Autor zusätzlich damit, dass die Faktenlage über den Krieg relativ gut abgestützt ist. Kapitel drei befasst sich mit den verschiedenen Kriterien der gerechten Kriegstheorie, die im Mittelalter von verschiedenen Gelehrten beginnend mit Augustinus entwickelt wurden und noch heute ihre Anwendung finden, wenn es darum geht, einen Krieg mittels der gerechten Kriegstheorie zu rechtfertigen. Kapitel vier setzt sich neben der historischen Entwicklung mit den Errungenschaften des klassischen und modernen Völkerrechts auseinander. Es soll aufgezeigt werden, inwiefern ein Krieg innerhalb des Völkerrechts gerechtfertigt werden kann bzw. darf. Clausewitz berühmtes Werk „vom Kriege“ wird in Kapitel fünf thematisiert. Clausewitz Auffassung vom Krieg lässt sich in eine existentielle sowie instrumentelle Auffassung unterteilen. Anhand dieser Unterscheidung wird versucht, die grundlegenden Kriegsgründe, wie sie Clausewitz verstanden hat, herauszuarbeiten. In Kapitel sechs werden neben den grundlegenden Aspekten des Kalten Krieges diejenigen Rechtfertigungsgründe herausgearbeitet, die für diese Epoche so prägend waren. Während in den vorherigen Kapiteln die Rechtfertigungsgründe für einen Krieg auf einer allgemeinen Stufe abgehandelt wurden (Ausnahme Peloponnesischer Krieg), wird in Kapitel sechs ein konkretes Fallbeispiel eines Krieges analysiert. Kapitel sieben befasst sich mit den humanitären Interventionen in den 1990-er Jahren. Analog zum Völkerrechtskapitel werden in diesem Abschnitt mögliche Rechtfertigungsgründe innerhalb des Völkerrechts diskutiert. Im Kapitel acht schliesslich wird der Irak sozusagen als empirisches und hochaktuelles Fallsbeispiel anhand der verschiedenen Rechtfertigungsgründe, die von den USA ins Feld geführt werden, analysiert.

1.3. Aktueller Forschungsstand bezogen auf den Irakkrieg

Zahlreiche Bücher, Aufsätze und Artikel in Zeitschriften wurden vor und vor allem nach der offiziellen Beendigung der Feindseligkeiten veröffentlicht. Wurden noch vor dem Irakkrieg die Kriegsgründe hauptsächlich mit völkerrechtlichen Argumenten gerechtfertig, so änderte sich dies nach den ersten Wochen und Monaten nach dem Irakfeldzug. Weder konnten die von der Bush-Administration verkündeten Massenvernichtungswaffen gefunden werden, noch konnte eine Verbindung zwischen der Terrororganisation Al-Kaida und Saddam Hussein nachgewiesen werden. Seit der Invasion Iraks und den nicht endenden Sicherheitsproblemen kamen immer neue Insider-Informationen ans Tageslicht, wobei sich die Literatur vor allem auf die völkerrechtlichen und sicherheitspolitischen Rechtfertigungsgründe fokussiert hat.

2. Die Kriegsgründe beim Peloponnesischen Krieg

2.1. Thukydides und sein Werk

Thukydides gilt als bedeutendster Historiker der Antike und eigentlicher Begründer der Realpolitik und der wissenschaftlichen Geschichtsschreibung. Thukydides nahm für sich in Anspruch, eine empirische Geschichte über den Peloponnesischen Krieg zu entwerfen, die für die Nachwelt als Erinnerungswerk grösster Bedeutung geschrieben wurde.5 Von seinem berühmten Vorgänger Herodot distanzierte er sich, indem Thukydides die mythischen Vorstellungen ausklammerte und nach Ursachen, Triebkräften und Kausalzusammenhängen der Kriegsgeschehnisse fragte.6 Im Rahmen des Krieges zwischen den griechischen Stadtstaaten Athen und Sparta im 4. Jahrhundert v. Chr. fokussierte er sich auf das Phänomen „Macht“, deren Voraussetzungen, Formen der Ausübung sowie Missbrauch.7 In dem er sich auf die Macht konzentrierte, wurde die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Sparta und Athen seither als universelles Kriegsbeispiel betrachtet, das allen Völkern zu jeder Zeit widerfahren kann.8 Bemerkenswert ist, dass Thukydides bereits zwischen den „tiefen“ bzw. „wahren“ Kriegsgründen und blossen kurzfristigen Kriegsanlässen unterschied.9 Thukydides bezeich nete den Peloponnesischen Krieg als den grössten Krieg, der Griechenland, ja sogar der ganzen Welt widerfuhr und selbst die persischen Kriege in den Schatten gestellt hätte.10

Zwecks besseren Verständnisses wird im folgenden Kapitel ein kurzer Abriss über den Kriegsverlauf des Peloponnesischen Krieges gemacht, bevor dann detailliert auf die Kriegsgründe eingegangen wird.

2.2. Ablaufs des Krieges

Der Peloponnesische Krieg wurde zwischen Athen mit seiner „Koalitionsgruppe“, dem Attischen Seebund11, und seinem Rivalen Sparta geführt. Als Gegenstück zum Athener Bündnissystem konnte sich Sparta auf den Peloponnesischen Bund12 berufen. Der Krieg dauerte von ca. 431 bis 404 v. Chr. und endete mit dem Sieg der Spartaner. Angefügt werden muss, dass die Rivalitäten zwischen den beiden Stadtstaaten schon etliche Jahrzehnte vorher begonnen haben. Thukydides spricht dabei von der Pentekontaetie, jenen Zeitabschnitt, welcher von 478 bis 431 v. Chr. dauerte. Folglich sind auch die „wahren“ Ursprünge der Kriegsgründe in dieser Phase zu suchen.13 Der Peloponnesische Krieg wird in die Konfliktphasen „Archidamischer Krieg“, „Nikiasfrieden“ und „Dekeleisch-ionischer Krieg“ eingeteilt.14

2.2.1 Archidamische Krieg (431 bis 421 v. Chr.)

Der Archidamische Krieg, benannt nach dem spartanischen König Archidamos II, begann 431 v. Chr. mit dem Einmarsch spartanischer Truppen in das Hinterland von Athen. Grosse Teile der Ernte wurden dabei vernichtet. Athen unter der Führung Perikles15 verschrieb sich der defensiven Militärführung. Ein offener Schlagabtausch mit Spartas Truppen wollte Peri kles unbedingt vermeiden. Das zahlenmässig wie waffentechnisch überlegene Landheer Spartas brachte Athen zu dieser militärisch gesehen klugen Einsicht.

Die Pest, nicht die kriegerischen Auseinandersetzungen, war primär Schuld an den vielen Toten, die Athen in den ersten Kriegsjahren zu beklagen hatte. Laut Schätzungen starb rund ein Viertel der athenischen Bevölkerung an den Folgen der Pest. Das nach dem Tod von Perikles hinterlassene Machtvakuum machte Athen neben der grassierenden Pest am meisten zu schaffen. Bei den internen Machkämpfen um das Erbe Perikles gewann schliesslich Kleon das Rennen und verwaltete Athen fortan als schillernder und einflussreicher Politiker.16 Bei militärischen Beratungen wurde Kleon vom bewährten Strategos Demosthenes unterstützt. Kleon und Demosthenes erreichten einen für den Verlauf des Krieges folgenschweren Sieg in Pylos. Mehr als 400 spartanische Hopliten fielen in die Gefangenschaft von Athen und konnten nun als Faustpfand für zukünftige Friedensverhandlungen mit Sparta verwendet werden. Zudem mussten die Athener nicht mehr befürchten, dass Sparta weitere Invasionen auf der Peloponnes führen würde.17 Athen gelang es daraufhin, weitere spartanisch gesinnte Polis einzunehmen, mit Ausnahme von Megara, wo der spartanische Strategos und Feldherr Brasidas erfolgreich einen athenischen Angriff abwehren konnte. Der Einfall in Thrakien sowie die Einnahme von Amphipolis gingen auf das Konto Brasidas, der nun über einen bedeutsamen wirtschaftlichen Umschlagplatz für Metalle und Holz herrschte. Wichtiges Schiffsbauholz ging für Athen damit verloren.

2.2.2. Nikiasfrieden (421 bis 413)

Anfang 421 v. Chr. einigten sich Athen und Sparta auf ein Vertragswerk, welches die beiden Hegemonialmächte inkl. die Bündnispartner dazu verpflichtete, die seit 431 v. Chr. eroberten Gebiete zu räumen.18 Zudem einigten sich die beiden Konfliktparteien auf einen Gefangenenaustausch. Das Vertragswerk zeigte sich schnell als brüchig, zumal Athen und Sparta jeweils ihr Bündnissystem wenn nicht vergrössern dann doch konsolidieren wollten. Vor allem die Bündnispartner Athens und Spartas hielten sich nicht an die Bestimmungen und suchten ihrerseits nach neuen Allianzen. Das 421 v. Chr. errichtete Bündnis zwischen den Stadtstaaten Argos, Elis, Mantineia und Athen führte schlussendlich zur militärischen Intervention Spartas. Argos erwies sich als steter Unruheherd, da es innerhalb Argos proathenische und pro-spartanische Gruppierungen gab. Versuche, weitere „Akquisitionen“ für das jeweilige Bündnissystem zu tätigen, zeigte sich exemplarisch im so genannten Melier dialog19, der gleichzeitig ein Prunkstück von Thukydides Ausführungen symbolisiert. Die Bewohner der Insel Melos (und zugleich Kolonie von Sparta) hatten sich während des Peloponnesischen Krieges neutral verhalten und sich geweigert, dem Seebund beizutreten. 416 v. Chr. erfolgte die Belagerung von Melos durch athenische Seestreitkräfte. Nach erfolglosem Ultimatum an Melos, sich widerstandslos zu ergeben, stürmten die athenischen Soldaten die Stadt und „töteten alle erwachsenen Männer, die sie ergreifen konnten; die Kinder und Frauen verkauften sie in die Fklaverei.“20

Ein gewaltiges athenisches Flottenheer mit mehr als 32'000 Soldaten stach 415 v. Chr. in See mit dem Ziel, die mächtige Polis Syrakus auf Sizilien zu besiegen. Hintergrund der Expedition war die Absicht Athens, seine machtpolitische Einflusssphäre auszudehnen. Die Sizilien-Expedition endete für Athen im Fiasko, ein Grossteil der Flotte wurde im Hafen von Syrakus vernichtet.

2.2.3. Dekeleisch-ionischer Krieg (413 bis 404 v. Chr.)

Die erlittene Niederlage bei der Sizilien-Expedition darf durchaus als Beginn des Untergangs der Hegemonialmacht Athens gedeutet werden. Mitentscheidend für den Untergang Athens war Spartas Übereinkommen von 412 v. Chr. mit dem Persischen Reich. Im Vertrag wurde vereinbart, dass Sparta seine Küstengebiete in Kleinasien an das Persische Reich abgeben würde. Im Gegenzug versprach das Persische Reich, regelmässige Zahlungen in Form von Gold an Sparta zu tätigen. Sparta konnte mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln seinen Schiffbau weiter vorantreiben. 407/406 v. Chr. kam es zur Seeschlacht zwischen den Flotten Athens und Spartas, wobei letzteres den Sieg davontragen konnte. Im gleichen Jahr erfolgte die Seeschlacht bei den Arginusen, einer Inselgruppe in der Ägäis, und endete mit dem Sieg Athens. Allerdings musste der Sieg aufgrund der eigenen hohen Verluste teuer erkauft wer den21. Im so genannten Arginusenprozess verurteilte die Eklesia (Volksversammlung Athens) sämtliche an der Schlacht beteiligten Strategos zum Tode.22 Athen beraubte sich dadurch seines eigenen erfahrenen Militärs. An der Küste des Hellespont (Dardanellen) gelang Lysander beinahe die komplette Vernichtung der athenischen Schiffsflotte. Athen war dadurch entscheidend geschwächt und musste nach der Hungerblockade der Hauptstadt bedingungslos kapitulieren. Der Peloponnesische Krieg war damit beendet.

In den folgenden Kapiteln wird vor allem auf die politischen Gegebenheiten Athens bis kurz vor Ausbruch des Krieges eingegangen. Nur am Rande wird die politische Situation Spartas thematisiert. Zum Einen weil die historische Faktenlage auf Seiten Athens wesentlich klarer ist als bei Sparta. Zum Anderen weil die Eruierung der „wahren Kriegsgründe“ sehr gute Kenntnisse über den Aufstieg Athens zur Hegemonialmacht voraussetzt. Zudem eröffnete formal Sparta den Krieg. Daher sind die Kriegsgründe resp. Rechtfertigungsgründe vor allem auf Seiten Spartas zu suchen.

2.3. Herleitung der Kriegsgründe: Athens Aufstieg zur Hegemonialmacht

Als ein wichtiges Quellendokument für die Eruierung der von Athen erwähnten Kriegsgründe wird die Rede in Sparta herbeigezogen.23 Hier werden die wesentlichen Grundzüge der athenischen Aussenpolitik skizziert, von denen teilweise Spartas Rechtfertigungsgründe abgeleitet werden können. Der Gesandte Athens stellte zu Beginn seiner Rede fest (und dies durchaus zu Recht), dass Athens schlagkräftige Seeflotte einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Vertreibung der „Barbaren“ resp. Perser aus dem Kernland Griechenlands geleistet und zudem grossen Anteil an der Befreiung grosser Teile der Küstengebiete Kleinasiens habe. Der Gesandte erklärte zudem, dass „wir [Athen] nichts Verwunderliches getan, nichts wider menschlicher Natur, wenn wir eine uns angebotene Herrschaft [diejenige von Fparta] annahmen und nicht aufgeben wollen (…) 24.

2.3.1. Wesensmerkmale des delisch-attischen Seebundes

War Sparta beim Hellenenbund25 während den Perserkriegen (1. Hälfte des 5. Jahrhunderts v. Chr.) die Rolle des Oberbefehlshabers zugesprochen worden, so übernahm Athen beim neu gegründeten delisch-attischen Seebund die Führerschaft. Jedes einzelne Mitglied ging bilateral mit Athen einen Vertrag ein. Thukydides erwähnt in seinem 1. Buch, dass die Gründung des Seebundes auf das Motiv der Vergeltung gegenüber dem persischen Reich zurückzuführen wäre, welches grosses Leid und Zerstörung bei der griechischen Bevölkerung zufügte und nun Vergeltungsmassnahmen ergriffen werden müssten.26 Allerdings beschränkte sich die Zerstörung mehrheitlich auf das Kernland Griechenland und die Polis Athen selber. Die meisten griechischen Polis wurden von den Perser-Feldzügen verschont und konnten wohl kaum mit dem Vergeltungs-Argument für den Seebund gewonnen wer den. Kommt hinzu, dass die Bündnisverpflichtungen kostspielig waren. Dennoch beharrte Athen (vorerst) darauf, dass aufgrund des Vergeltungmotivs persische Gebiete verwüstet werden sollten. Thukydides bezeichnete das Rachemotiv als propagandistische Rechtfertigung zwecks Verschleierung der wahren Ziele des Seebundes.27

2.3.2 Ziele des delisch-attischen Seebundes

Was war also das eigentliche Ziel des Seebundes? Hier muss der geschichtliche Aspekt ins Auge gefasst werden. Bereits 479 v. Chr., kurz vor der Gründung des Seebundes, begannen athenische und spartanische Streitkräfte die Westküste Kleinasiens zu befreien. Die dortigen Polis befürchteten Vergeltungsmassnahmen seitens des persischen Reichs. Nach dem Wegfall Spartas drängte sich Athen als neue Schutzmacht auf. Für Athen wiederum bedeutete der Seebund eine erweiterte Sicherheitsbarriere. Der Erzfeind (Persien) konnte sozusagen auf grösserer Distanz gehalten werden. Ein Argument für den Seebund betrifft folglich die Sicherheit. Ein anderes Argument betrifft die zunehmende Machtpolitik Athens ab 480 v. Chr. Es wird die These aufgestellt, dass Athen gegen das persische Reich weiterkämpfte, um seine machtpolitischen Ziele, also ihren Einfluss auf neue Gebiete, auszudehnen. Als Instrument zur Durchsetzung dieses Zieles diente dabei die Gründung des Seebundes. Athen ver suchte nun anfänglich mittels des Vergeltungsmotivs das Daseinrecht des Seebundes seinen potentiellen Mitgliedern schmackhaft zu machen.

Zur Legitimierung des Seebundes verwendete Athen zusätzlich den Aspekt der Freiheit. Die Befreiung der kleinasiatischen Poleis und die Vertreibung der perserfreundlichen Stadtregimenter führte zur Beendigung der Tributzahlungen an die Stadthalter sowie die Unabhängigkeit von persischen Befehlen. Die wiedererlangte Freiheit wurde durch den Eintritt in den Seebund und den damit verbundenen Verpflichtungen teilweise wieder kompromittiert. Der Freiheitsaspekt geht mit dem Aspekt des Schutzes einher: In dem die Athener den Poleis Schutz vor zukünftigen Perser-Angriffen garantierten, konnten sie mit dem Freiheitsaspekt sozusagen das Existenzrecht des Seebundes zusätzlich legitimieren.

2.3.3. Die Ära Kimons: Erweiterung und Konsolidierung des Seebundes

Neben dem Zurückdrängen der persischen Einflusssphäre und der Gründung des delischattischen Seebundes war die Regierungszeit Kimons ein weiterer wichtiger Erklärungsfaktor für den athenischen Aufstieg zur Hegemonialmacht. Kimon stammte aus einer traditionellen adligen Familiendynastie und wurde 478 v. Chr. erstmals Strategos. Er leitete mit grossem Erfolg als Befehlshaber der Bundesstreitmacht Eroberungskriege gegen die Stadtstaaten Ei on, Skyros und Karystos.28 Die Eingliederung der Polis Karystos in den Seebund symboli siert eine Kehrtwende der bisherigen Vorgehensweise Athens bei der Anwerbung neuer Mitglieder für den Seebund. Erstmals schreckte Athen nicht vor militärischer Gewaltanwendung zur Ausweitung seines Bündnissystems zurück. WELWEI nimmt an, dass im Fall Karystos die Eigeninteressen Athens deutlich zum Vorschein kommen. Geographisch lag Karystos mitten in der Einflusssphäre Athens, weitab vom persischen Reich, und konnte daher kaum als ergänzenden Stützpunkt zwecks Festigung der Sicherheitsbarriere gegenüber dem persi schen Reich gerechtfertigt werden.29

Die Zielsetzung des Seebundes verwischte sich zusehends mit den Eigeninteressen Athens. Die föderativen Elemente des Bundes (Entscheidungsund Handlungsfreiheit) schwächten sich gegen Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. zusehends ab, und es entwickelte sich eine Dependenz zwischen Athen und den restlichen Polis. Anzeichen dafür finden sich in den Generaldekreten, die den Willen der Athener dokumentieren, über Bündnispartner eine straffe Kontrolle zu führen.30 Ein Austritt einer Polis aus dem Bund hätte neben finanziellen Einbussen auch ein Zeichen für andere Mitglieder sein können, aus dem Bund auszusteigen. Daher galt es, jeglichen Austritt eines Mitgliedes aus dem Bund zu verhindern und wurde, falls dies dennoch geschehen sollte wie im Fall Naxos, mit militärischer Gewalt geantwortet.31 Das gleiche widerfuhr dem Stadtstaat Thassos wenige Jahre später.32

2.3.4. Friedliche Koexistenz zwischen Athen und Sparta auf dem Prüfstein

Speziell an Kimon war seine Beziehung zu Sparta. Als politischer Repräsentant Spartas in Athen pflegte Kimon bereits in seinen jüngeren Lebensjahren eine besondere Freundschaft zu Sparta.33 Dies zeigte sich nach dem fürchterlichen Erdbeben von 464, welches Sparta in grosse Mitleidenschaft zog. Die vorläufige Schwächung Spartas wollten die Heloten34 aus nützen und versuchten in Aufständen aus ihrer gesellschaftlichen Stellung auszubrechen. Sparta bat um Athens Hopliten-Armee. Schliesslich wurden über 4'000 Hopliten mit Kimon als Strategos nach Sparta entsendet, die an der Belagerung der Zufluchtsstätte der Heloten auf dem Berg Ithome teilnahmen. Die Hilfe Athens wurde allerdings nicht lange in Anspruch genommen. Warum die Hopliten vorzeitig nach Athen zurück geschickt wurden, findet man in einigen Ausführungen Thukydides.35 Einerseits imponierte die mitgebrachte Erfahrung der athenischen Hopliten im Belagerungskampf die spartanischen Strategos. Andererseits befürchtete Sparta, dass sich bei einem längeren Aufenthalt der Athener der „demokratischrevolutionäre Geist“ Athens auf die Heloten übertragen würde.36

2.3 .6. Die Verschiedenheit der politischen Systeme als weiterer Erklärungsfaktor Von grosser Wichtigkeit ist hierbei, dass sich in Sparta und Athen die politischen Systeme formal und praktisch deutlich unterschieden. Ein wichtiger Aspekt der spartanischen Ordnung war der starke politische Einfluss, den bestimmte Einzelpersonen und Kräftegruppen in dieser Zeit besassen. Allgemein spricht man von der spartanischen Oligarchie, die Herrschaft einzelner reicher Personen. Die politischen Entscheidungsprozesse in Sparta wurden haupt sächlich durch die zwei Könige und die 5 Ephoren, welche als Beratungsund Kontrollorgan der Könige fungierten, wahrgenommen. Der Ältestenrat (Gerusie) debattierte neben den Ephoren über aktuelle Sachfragen und legte diese anschliessend der Volksversammlung zur Abstimmung vor.37 Formal war die Volksversammlung zwar die oberste Entscheidungsinstanz über völkerrechtliche Verträge, Krieg und Frieden. In der Gestaltung der Politik spielte sie aber nur eine untergeordnete Rolle. Die Teilnehmer der Volksversammlung konnten nur Vorlagen der Ephoren bzw. der Gerusie annehmen oder ablehnen, besassen im Gegensatz zur athenischen Volksversammlung kein Antrags-, Initiativund Rederrecht. Auch wurde die Funktion der Gerichtsbarkeit nicht der Volksversammlung übertragen.38

Während in Sparta die Tagespolitik mehrheitlich durch eine kleine wirtschaftlich und machtpolitisch starke Adelsschicht dominiert wurde, war die Demokratie in Athen schon weit fortgeschritten. In Athen stand die Volksversammlung im Zentrum des politischen Entscheidungsprozesses. Der Rat der 50039 ernannte 50 Personen zu Vorberatenden (Prytanen), die als Ausschuss über aktuelle Sachfragen berieten und provisorische Beschlüsse fällten. Ein Vorbeschluss wurde dann der Volksversammlung unterbreitet. Die Volksversammlung konnte den Vorbeschluss jederzeit abändern, diesen zurückweisen und einen neuen Antrag einbringen. Des Weiteren konnte ein Bürger Athens Anträge an die Prytanen stellen, welche dann im Ausschuss diskutiert wurden und allenfalls vor die Volksversammlung gelangte. Der Rat und der Ausschuss standen zwar im Mittelpunkt der staatlichen Geschäftstätigkeit, das Zentrum der Macht hingegen stellte die Volksversammlung dar.

Die vorzeitige Heimsendung der Athener hatte innenpolitisch sowohl in Athen als in Sparta tief greifende Konsequenzen: Einerseits wurde die aufstrebende Kriegspartei Spartas in ihrer Auffassung bestärkt, Athen sei aufgrund seiner zunehmenden Macht eine Gefahr für Sparta. Andererseits erhielt Ephialtes, ein erbitterter Oppositionsführer Kimons, zunehmende Unterstützung vom Volk und erreichte schliesslich dessen Absetzung. Aussenpolitisch wurde nun auch formal der Hellenbund durch die Athener für aufgelöst erklärt. Innenpolitisch kündigten sich mit dem radikaldemokraten Ephialtes sowie des aufstrebenden Perikles weitere Ver fassungsreformen an.40

2.3.6. Demokratische Umwälzungen in Athen

Mit Kimons Sturz ging der Machtverlust des athenischen Adels (Areopag) einher. Der Aeropag musste sämtliche Kontrollund Aufsichtsrechte über die Exekutive abgeben. Der Rat der 500, die Volksversammlung und die Volksgerichte übernahmen nun die Überprüfung der Qualifikation und Amtsführung der Beamten. SCHULZ spricht dabei von einer Übertragung der exekutiven Macht vom Adel auf das Volk und einer endgültigen Entmachtung des Areopag. Auch verlagerten sich die inhaltlichen Formulierungen der Aussenpolitik vom Areopag zur Volksversammlung und hing somit stärker von den Interessen der dominierenden Gesell schaftsschichten ab.41 Die zukünftigen Strategen mussten neu bei der Planung und Durchset zung ihrer Kriegspolitik Rücksicht auf die Stimmung im Volk nehmen, weil sie sich vor diesem und den Gerichten zu verantworten hatten.

2.3.7. Neuausrichtung der aussenpolitischen Ziele und der 1. Peloponnesische Krieg

Athen nahm zwecks Durchsetzung ihrer aussenpolitischen Ziele den Seebund weiter in Anspruch. Der Sieg am Eurymedon 466/465 v. Chr. wird in der altertumswissenschaftlichen Forschung als vorläufigen „Endsieg“ gegen das persische Reich bezeichnet und führte zu einer teilweisen Neuausrichtung der Aussenpolitik Athens. Ein unmittelbar bevorstehender Angriff Persiens zumindest auf das Kernland Griechenlands konnte vorerst ausgeschlossen werden. Dennoch ging die Verfestigung des Sicherheitsgürtels an der Peripherie des atheni schen Machtbereiches weiter.42

Die eingegangenen Allianzen, ursprünglich initiiert durch Ephistanes und durch Perikles zu Ende gebracht, mit den Stadtstaaten Argos und Megara weisen hingegen auf einen neuen Aspekt bei der athenischen Aussenpolitik hin.43 Galt das Interesse vor allem der Festigung des Sicherheitsgürtels um das Persische Reich, so fokussierte sich Athen nun unter der Ära des Perikles auf die Einbindung auch von denjenigen Polis, die sich auf dem nördlichen Pe loponnes sowie in der westlichen Ägäis befanden. Megara und Argos waren geostrategische wie militärisch betrachtet sehr interessante Stadtstaaten. Das Übereinkommen mit Argos kam zustande, nachdem ein dreissigjähriger Friedensvertrag zwischen den alten Rivalen Argos und Sparta auslief, und Argos ein Sicherheitsabkommen mit Athen anstrebte. Für Athen war das starke Hoplitenheer Argos für zukünftige Kriegseinsätze von grossem Interesse. Das Abkommen mit Megara verlieh Athen die Gewissheit, dass es vor Überraschungsangriffen Spartas durch das Gebiet Megaras bis zu einem gewissen Masse gefeit war. Zudem erhielt Athen einen Stützpunkt am Korinthischen Golf.44 Die Bündnisse mit Argos und Megara hatten zur Folge, dass Korinth, Mitglied des Peloponnesischen Bundes und gleichzeitiger Erzfeind Athens, nun von feindlichen Polis eingeschlossen war.

All diese Entwicklungen geschahen sozusagen vor Spartas Haustüre. Sparta reagierte mit dem Bündnis mit der Polis Theben. Brisant war dieses Bündnis, da Theben geographisch unmittelbar an Athen angrenzte. Zwischen einzelnen Bündnispartnern Spartas und Athens kam es daraufhin zu militärischen Auseinandersetzungen. Auch Athen und Sparta führten gegen feindliche Polis Krieg. Zur direkten Konfrontation kam es in der Schlacht von Tanagra sowie beim Einfall spartanischer Hopliten in die Attika 446 v. Chr., das zur Niederlage Athens führte und gleichzeitig das Ende des 1. Peloponnesischen Krieges bedeutete.

2.3.8. Bündnis-, Wirtschaftsund Handelspolitik in der Zeit des Perikles Entscheidend für den weiteren Verlauf der athenischen Aussenpolitik gilt die Ära des Perikles. Unter dem Eindruck des 1. Peloponnesischen Krieges nahm Perikles neuerliche Änderungen in der Aussenpolitik vor. Einerseits wurde die Kontrolle über die eigenen Bündnispartner verstärkt, andererseits galt es, die maritime Herrschaft in der Ägäis zu konsolidieren. Vorbedingung dafür waren stabile Verhältnisse nach aussen. Friedensverträge mit Sparta (446 v. Chr.) und mit dem persischen Reich (448 v. Chr.)45 erfolgten aus diesem Kalkül her aus.

Für die Kontrolle und die Konsolidierung der eigenen Einflusssphäre bildete die Flotte die Grundlage der athenischen Hegemonie. Athen demonstrierte mit seiner Flottenpräsenz ihren Machtanspruch in der Ägäis. Freilich durfte keine konkurrierende Seemacht innerhalb des Bundes existieren. Daher durfte ein neues Seebund-Mitglied selber keine Flotte unterhalten. Wiedereingegliederte Mitglieder (freiwillig oder durch Zwang) mussten ihre Flotte Athen abgeben. Mit der Eingliederung wichtiger Seemächte (Lesbos, Chios, Samos) erlangten sie zugleich Zugang zu deren Häfen. Zusammen mit den athenischen Kolonien und den Ländereien der Kleruchen46 bekamen die Athener die wichtigsten Anlaufpunkte und Seewege der Ägäis in ihre Hand und hatten zugleich die Kontrolle über die Einund Ausfuhr von Handelsgütern. Athen mauserte sich so beinahe zum alleinigen Absatzmarkt für Schiffshauholz, Eisen und Kupfer. Makedonien bspw. ging die Verpflichtung ein, nur Schiffsbauholz an Athen oder an dessen Bundesgenossen zu liefern. FINLEY entwickelte dabei das Konzept des „mare clausum“: Mit der Besitznahme wichtiger Küstengebiete und Häfen einerseits sowie mit der Kontrolle der für den Schiffbau so notwendigen Materialien andererseits, sollte der gesamte Ägäisraum zu einem athenischen Binnenmeer umfunktioniert werden. So konnte Athen den Aufbau fremder Seestreitkräfte verhindern, in dem es die Ressourcen zum Flottenbau monopolisierte.47

2.4. Herleitung der Kriegsgründe: Spartas Aussenund Kriegspolitik

Im Folgenden wird kurz auf die aussenpolitische Situation Spartas eingegangen, wobei Auswirkungen der Perserkriege für Sparta, der Peloponnesische Bund sowie Spartas Interpretation des athenischen Aufstiegs zur Hegemonialmacht die Eckpfeiler der folgenden Kapitel bilden sollen.

2.4.1. Rückwirkungen der persischen Kriege auf Sparta

Nach den entscheidenden Schlachten von Salamis 480 v. Chr. und von Plataiai 479 v. Chr. gegen die Perser galt es für Sparta, die Bündnisund Aussenpolitik neu zu definieren. Drei Optionen gelten in der heutigen Geschichtsschreibung als durchaus plausibel48: Einerseits würde Sparta ihren Machtbereich auf die Ägäis sowie das ionische Meer (und somit ganz Griechenland) ausweiten. Dieses Vorgehen hätte eine breite Akzeptanz in der spartanischen Bevölkerung gehabt. Eine solche Machtausdehnung hätte zweifellos den Aufbau einer eigenen Seeflotte zur Folge gehabt, was aber aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen kaum realisierbar war.

Andererseits würde Sparta seine machtpolitischen Ambitionen auf den Peloponnes beschränken und sich auf die Konsolidierung seines Bundes sowie innenpolitisch auf seine Verfassung konzentrieren.49 Vielen einflussreichen Spartanern war diese Variante allzu konservativ. Ein Mittelweg stellte die dritte Option dar. Auf die Machtausdehnung in der Ägäis sollte zwar verzichtet werden, dafür aber sollte der Machtbereich auf dem griechischen Kernland ausgedehnt werden. Sparta entschied sich für die dritte Option.

2.4.1.1. Wesen des Peloponnesischen Bundes

Der Peloponnesische Bund beruhte auf unbefristeten bilateralen Verträgen und konnte nur durch Sparta als Hegemonialmacht gekündigt werden. Untereinander gingen die Mitglieder des Bundes nur in vereinzelten Fällen Verträge ein und standen nicht selten auf Kriegsfuss zueinander. Als oberstes Prinzip des Bundes galt der Grundsatz, dass Sparta und seine Bündnisgenossen „denselben zum Freund und zum Feind haben sollten.“50 Analog dem Seebund verpflichteten sich die Mitglieder, sich dem Oberbefehl und den Kriegszielen Spartas unterzuordnen. Interessanterweise legte Sparta bezüglich Sinn und Zweck des Bundes die Karten früh auf den Tisch, dies im Gegensatz zu Athen und seinem Seebund. Mit der Schutzklausel verpflichteten sich Sparta und seine Bündnispartner, gegenseitig militärisch Hilfeleistungen zu erbringen, falls ihr Gebiet durch eine fremde Macht angegriffen worden wäre.

2.4.1.2. Ziele des Peloponnesischen Bundes

Ein äusseres Feindbild wie dasjenige der Athener (Perser), dem man offensiv begegnen konnte, fehlte Sparta komplett. Die Absenz eines gemeinsamen äusseren Feindbildes und strukturelle Schwächen verminderten die Durchschlagskraft des Bundes erheblich. Weder die Instrumentarien noch die rechtlichen Rahmenbedingungen waren genügend ausgebildet, um den Bund in ein straffes von Sparta dominiertes Herrschaftssystem umzupolen. Die bilateralen Verträge sahen keine regelmässigen finanziellen Abgaben vor. Somit konnte bei Kriegsfall nicht auf eine reich gefüllte Kriegskasse bzw. Bundeskasse zurückgegriffen werden. Ein Kriegsentscheid konnte nur mit der Zustimmung der Bundespartner beschlossen werden51, während Athen ein blosser Volksentscheid ausreichte, um seine Bundesgenossen zur Kriegsführung zu verpflichten.52 Aus diesen Folgerungen lässt sich eine Grundtendenz in der Aussenpolitik ableiten, wonach Sparta sich auf die Sicherung des Peloponnes konzentrieren wollte und kaum Intentionen hegen konnte, auswärtige offensive Militäroperationen durch zuführen.

Die defensive Interpretation des Bundes wurde während der Zeit der Pentekontaetie beibehalten. Die militärischen Hilfeleistungen sämtlicher Bündnispartner bezogen sich auf den Kampf gegen die Heloten, gegen Dritt-Mächte, und auf die Sicherung der spartanischen Hegemonie auf Lakonien und des restlichen Peloponnes.53 Im Verlaufe der Perserkriege und der sich abzeichnenden Konfrontation mit Athen erhöhte sich einerseits der Bedarf nach Einberufungen der Bundesversammlung, welche viele Jahre den Status eines Mauerblümchendaseins fristete. Andererseits konnten die Mitglieder gegenüber Sparta aufgrund der grösser werdenden Anzahl Einberufungen zur Bundesversammlung vermehrt von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen. Ist eine „de-facto-Demokratisierung“ beim Peloponnesischen Bund feststellbar, so entwickelte sich die Rolle der Bundesversammlung beim See bund gerade umgekehrt. Mit dem Ausbau der athenischen Hegemonie über den Seebund minimierten sich die Mitsprachemöglichkeiten der Bundespartner.

2.4.2. Spartas Interpretation des Aufstiegs Athens zur Hegemonialmacht

Um die Reaktion Spartas bezüglich des Aufstiegs Athens zur Hegemonialmacht besser zu verstehen, wird in den folgenden Unterkapiteln nun kurz auf die innenpolitische Situation Spartas während der Pentekontaetie eingegangen. Im Gegensatz zu Athen gab es in Sparta zwei relativ gut unterscheidbare Gruppen, welche grossen Einfluss auf die aussenpolitischen Entscheidungsprozesse nehmen konnten. Auf der einen Seite ist die Kriegspartei (Falken), auf der anderen Seite die Friedenspartei (Tauben), zu nennen. 54

2.4.2.l. Die politische Auseinandersetzung zwischen Falken und Tauben

Der aufkommende Dualismus zwischen Sparta und Athen missfiel den Falken und standen gegenüber den guten Beziehungen während der Ära Kimons feindlich gegenüber. Bereits in den Jahren 478, 475 sowie 465 v. Chr. wurde in den Reihen der Falken eine militärische Intervention in die Attica gefordert, die jedoch wie im Fall von 475 v. Chr. von moderaten Mitgliedern des Ältestenrates verhindert werden konnte.55 Wie wir bereits erfahren haben, waren es die Falken, die 462 v. Chr. die Rücksendung der athenischen Hilfetruppen erwirken konnten. Die Falken lehnten den mit Athen abgeschlossenen 30-jährigen Friedensvertrag 445 v. Chr. ab und propagierten für dessen Auflösung. Die Auseinandersetzungen zwischen Falken und Tauben nahm sodann an Intensität zu. Vor allem Korinth mit seinem aggressiven aussenpolitischen Vorgehen (Kapitel 2.5.1.1.) sowie dessen Aufforderung an Sparta gegen Athen militärisch vorzugehen erhöhte den Druck auf die bisher dominierenden Tauben in der Volksversammlung.56 König Archidamos II. gehörte zum gemässigten Lager innerhalb des politischen Entscheidungsprozesses und war gemäss KAGAN bis kurz vor Ausbruch gegen den Krieg.

Die noch zu analysierenden Ereignisse um Potideia und Megara führte aber zu einem schleichenden Stimmungswechsel innerhalb der Ephoren. Es wäre aber vermessen zu behaupten, es habe in der Volksversammlung ein Jahr vor Kriegsausbruch eine gewaltige Mehrheit für den Vertragsbruch durch Athen gestimmt. 57 Zum gleichen Ergebnis kam übrigens die Bun 54 Im Folgenden wird auf den Ausdruck „Partei“ verzichtet, da dieser in keiner Weise mit den Parteien der heutigen Zeit vergleichbar ist. Es wird die Version von G.E.M de Ste. Croix übernommen, der zwischen Falken und Tauben unterscheidet. Siehe de Ste. Croix (1973): S. 169.

desversammlung wenige Monate später. Bis zu den ersten militärischen Auseinandersetzungen verging ein weiteres Jahr. So wie sich die anfänglichen spartanischen Kriegsoperationen entwickelten, hätte eine Vorbereitungsphase von wenigen Wochen gereicht. Ein weiteres Indiz also, dass viele Bundesgenossen und vor allem Sparta nicht gerade vor Kriegslust strotzten.58

2.4.2.2. Zwischenfazit: Fonderweg Fpartas

Abschliessend kann gesagt werden, dass Sparta mit dem Wegfall der Persergefahr und dem Zerfall des Hellenbundes seine Aussenpolitik neu definieren musste. Wie wir gesehen haben, war das Wesen des Peloponnesischen Bundes im 6. Jahrhundert v. Chr. von defensiver Natur geprägt. Ein weiterer Führungsanspruch innerhalb der griechischen Stadtstaaten inkl. über Athen war somit gar nicht legitimierbar. Sparta beschränkte sich im Verlaufe des 5. Jahrhunderts fortan auf die Konsolidierung seines Bundes sowie seines Herrschaftsbereiches auf dem Peloponnes, wobei Spartas Hauptaugenmerk stets der Abwehr der Helotenaufstände galt.

Ein weiterer Aspekt zum Sonderfall Spartas ist dessen finanzielle sowie personelle Ressourcenknappheit. Im Gegensatz zu Athen und seinem Seebund konnte Sparta aus dem Peloponnesischen Bund keinerlei Gelder generieren, die für die Erneuerung und Ausweitung des spartanischen Heeres so dringend benötigt wurden.

2.6. Die Kriegsgründe im Detail

Nach der Herleitung der Kriegsgründe beschäftigt sich der Analyseteil nun konkret mit den Rechtfertigungsgründen seitens Spartas, wobei in einem ersten Schritt auf die unmittelbaren bzw. „offiziellen“ Gründe eingegangen wird.

2.6.1. Die unmittelbaren „offiziellen“ Gründe und ihre Plausibilität

Die unmittelbaren Kriegsgründe werden von der modernen Forschung eher als blosse Anlässe bezeichnet und folgen somit weitgehend der Argumentation Thukydides, der die Zwistigkeiten im Jahre 433 v. Chr. um Epidamnos und Potideia nur als Auslöser des Krieges interpretierte. Das Konfliktpotential der beiden Bündnissysteme sowie das Machtstreben einzelner Mittelmächte wie z.B. Korinth, Kerkyra und Megara sind dabei von entscheidender Bedeutung. Es wäre also falsch, wenn man diese Geschehnisse völlig ausblenden würde.

2.5.l.l. Der Ftreit um Epidamnos

Einen ersten Grund findet man im Streit zwischen Korinth und Kerkyra um die Vorherrschaft im ionischen Meer. Epidamnos wurde von Kolonisten aus Korinth und Kerkyra gegründet und litt 430 v. Chr. unter einem Bürgerkrieg. Zum offenen Konflikt zwischen Kerkyra und Korinth kam es, als sich die eine Kriegspartei Epidamnos an Korinth, die andere an Kerkyra wandte. Ein erster Angriffsversuch Korinths konnte die kerkyrische Flotte zurückschlagen, auch in einer weiteren Schlacht konnte Korinth keinen Sieg davontragen. Die beiden Niederlagen auf hoher See leiteten ein Aufrüsten der korinthischen Seeflotte im grossen Stile ein, das selbst Athen nun unruhig werden liess.59 Kerkyra wiederum ersuchte Athen um militärischen Beistand in Form einer Epimachie60, welchem die athenische Volksversammlung nach reichlichen Diskussionen und unter Drängen des Perikles stattgab. Korinth musste nun fortan mit Athens Kriegseintritt rechnen, sollte es ein neuerlicher Angriff auf Kerkyra wagen.61 Wie bereits in den vorangehenden Kapiteln erwähnt, zeigt sich in diesem Fall Athens Beharrlichkeit, nämlich keinerlei Einmischungen in ihre Einflusssphäre zu dulden.

2.5.l.2. Die Eskalations-Fpirale dreht sich weiter: Potideias Austritt aus dem Feebund

Die Polis Potideia befand sich geographisch in der nördlichen ägäischen Hemisphäre und lag unmittelbar am wirtschaftlich bedeutenden Handelsseeweg, welcher sich vom griechischen Kernland zum Schwarzen Meer erstreckte. Bedeutend deshalb, weil sich einerseits dort die weiten thrakischen und makedonischen Wälder erstreckten und das zentrale Holzreservoir für den athenischen Schiffsbau bildeten. Andererseits gewährleistete der Seeweg einen relativ sicheren Transport von Weizen. Zudem unterhielt Potideia ähnlich wie Kerkyra eine ansehnliche Seeflotte. Neben der wirtschaftlich und militärisch-strategischen Bedeutung Poti deias gab es eine politische: Interessanterweise war Potideia Mitglied des Seebundes, gleichzeitig aber loyale Kolonie zu Korinth.62 Athens Argumentation lief darauf hinaus, dass Korinth auf den Austritt Potideias aus dem Seebund hinarbeitete und dies von den übrigen Seebundgenossen in Thrakien als Anlass genommen werden würde, sich selber aus dem Seebund loszulösen. Athen forderte daraufhin Potideia in einem Ultimatum auf, die korinthi schen Beamten auszuweisen und die Stadtmauern auf Seeseite zu zerstören. Potideia widersetzte sich dem Ultimatum und trat seinerseits aus dem Seebund aus. Das Ultimatum an Po tideia und dessen Belagerung durch Athen hat nach KAGAN weder militärische noch finanzielle schwerwiegende Konsequenzen für die beteiligten Poleis nach sich gezogen. Vielmehr ist der psychologisch-symbolische Effekt auf Korinth und Sparta hervorzuheben. Zusammen mit dem megarischen Psephisma legte der Fall Potideia den Grundstein für den innenpolitischen Erfolg der spartanischen Falken.63 Die Weigerung des Perikles, das megarische Psephisma aufzuheben, sowie der Fall Potideia brachte den Falken schlussendlich die nötige Mehrheit in der Volksversammlung, Krieg gegen Athen führen zu dürfen.

2.5.l.3. Zuspitzung der Krise: Das megarische Psephisma

Kurz nach Abschluss der Epimachie bahnte sich zwischen der Polis Megara und seinen Kolonien in der nördlichen Ägäis einerseits und Athen andererseits eine weitere Krise an. Megara, einstmals Mitglied des Seebundes, nun Mitglied des Peloponnesischen Bundes, unterstützte Korinth bei dessen Angriffen auf Kerkyra sowie der Akquirierung von Seeleuten innerhalb der Einflusssphäre des Seebundes. Wiederum reagierte Perikles schnell: Auf seinen Antrag hin erliess die athenische Volksversammlung das so genannte megarische Psephis ma.64 Die weit reichenden Konsequenzen für Megara schildert Thukydides in diversen Pas sagen des 1. Buches. Megara beklagte sich bei Sparta, dass die megarischen Handelsschiffe keine attischen Häfen mehr anlaufen und ihre Produkte auf dem athenischen Markt nicht mehr verkaufen dürften.65 Anders ausgedrückt und in unsere Zeit übertragen, handelt es sich hierbei ohne Zweifel um ein Wirtschaftsembargo. Über die Gründe für das strikte Embargo ist man sich uneins. Die plausibelste These geht davon aus, dass Megaras Machenschaften mit Korinth im Fall Kerkyra Athen dazu gedrängt hat, den Einflussbereich Megaras mit Wirtschaftssanktionen einzudämmen. Megara diente dabei Athen als Präzedenzfall, in dem es potentiellen Nachahmern drohte, ähnlich hart wie im Fall Megara vorzugehen.66 Das Dekret verletzte formal den 30-jährigen Frieden zwischen Sparta und Athen nicht, allerdings wurde das Dekret de facto von vielen Polis, und vor allem von den Falken Spartas, als ei gentlicher Kriegsakt bzw. Athen als Aggressor angesehen.

2.5.2. Machtausweitung und –Anspruch Athens als „wahrster Grund“

2.5.2.l. Die Beendigung der Perserkriege als Einschnitt in die politischen Beziehungen

Der vorläufige Sieg über die Perser stellte die Beziehung zwischen Athen und Sparta erstmals auf die Probe. Die Bedrohung von Aussen (Perser) hat die beiden Grossmächte lange Zeit zusammengeschweisst, trotz teils divergierenden Interessen. Die athenische Aufrüstung zur See galt für Sparta als ideale Ergänzung zu seiner peloponnesischen Landstreitmacht. Daraufhin entwickelte sich die Seeflotte zu einem Kampfinstrument, das das Selbstbewusstsein und die Eigenständigkeit Athens förderte und zusehends grössere Ambitionen aufkommen liessen. Die gemeinsam erfochtenen Siege gegen die Perser liessen Athen zunehmend von Sparta emanzipieren. Die Kampfgemeinschaft wurde so zur Grundlage des aufkommenden Dualismus, auf denen Spartas Rechtfertigungsgründe grösstenteils basieren. Im Folgenden werden die Kriegsgründe Spartas erläutert, die sich unmittelbar aus den grösser gewordenen Machtansprüchen Athens ableiten lassen.

2.5.2.2. Fpartas Angst gegenüber dem athenischen Kulturimperialismus

Im ersten Buch von Thukydides Werk sind zahlreiche Aussagen Spartas zu finden, welche die Angst vor dem grösser werdenden Machtanspruch Athens thematisieren.67 In Thukydides I. Buch bspw. wird König Archidamos als ein „verständiger und besonnener Mann“ zitiert, wonach er seine Bundesgenossen aufruft, „die Athener nicht noch mächtiger werden zu lassen“. Freilich war die Angst Spartas nicht von existentieller Art, spricht, dass Athen Sparta erobern und zerstören würde. Vielmehr muss die Angst von einem anderen Blickwinkel aus betrachtet werden. HANSON macht geltend, dass die von Perikles forcierte Dynamik des Kul turimperialismus, der Bau von immensen Palästen68, das Aufkommen des athenischen Thea ters, Athen als Zentrum der griechischen Wissenschaft und der Intellektuellen, das demokratische (radikale) Regierungssystem, das Bevölkerungswachstum und nicht zu vergessen die Seeflotte, auf die südlich gelegenen Gebiete überschwappen würde und damit in Interessens konflikt mit Sparta geraten würde. Die Verbindung des Kulturimperialismus mit dem Machtstreben musste unweigerlich Spartas Machtsphäre beeinflussen.69 Athens demokratisches Sendungsbewusstsein zeigte sich erstmals nach den Perserkriegen, als Athen einige Polis an der kleinasiatischen Küste in ihren Demokratiebestrebungen zur Seite stand, um sie aus der Einflusssphäre Persiens zu befreien. Allerdings darf nicht von einem demokratischen Programm gesprochen werden, denn auch oligarchische Polis wurden von Athen geduldet, solange andere von Athen akzeptierte Regeln eingehalten wurden, wie bspw. die fristgerechte Finanzabgabe (Phoroi).

2.5.2.3. Der Ftrategos Perikles: Friedenspolitiker oder Kriegstreiber?

Der Titel zu diesem Kapitel ist bewusst provokativ formuliert und soll zeigen, dass eine eindeutige Zuordnung des Perikles als Friedensoder Kriegspolitiker in der altgriechischen Geschichtsliteratur nicht unumstritten ist. Jedoch tendiert eine Mehrheit der Forschung dazu, Perikles als Demagogen, als Volksverführer und eigentlicher Verursacher des Krieges und damit gleichzeitiger „Lieferant“ der spartanischen Kriegs(rechtfertigungs)gründe, abzustempeln. Weitere Hinweise finden sich neben zahlreichen Quellen (Aristophanes, Plutarch) auch in Thukydides 1. Buch, wo folgendes zu Perikles steht: „Er war nämlich der mächtigste Mann seiner Zeit, und in seiner Politik arbeitete er überall den Fpartanern entgegen, gestat tete keine Nachgiebigkeit und trieb die Athener in den Krieg“.70

Autoren wie de STE. CROIX hingegen vertreten die These, dass Fpartas Falken erfolgreich auf den Krieg gedrängt haben. Der Machtaufstieg Athens sei zwar nicht von der Hand zu weisen, hingegen bestand noch lange kein Grund einen Krieg vom Zaun zu brechen.71 Selbst KAGAN, der die Kriegschuldfrage bei Athen sieht, bezeichnet Perikles bis kurz vor Kriegsbeginn als Friedenspolitiker.72 Grundsätzlich wäre es falsch, Perikles als Hauptgrund für den Krieg zu bezeichnen. Unbestritten ist aber, dass Perikles massgeblich am Aufstieg Athens zur Hegemonialmacht und dessen Konsolidierung, am Ausbau der Demokratie und der Bürgerrechte beteiligt war. Die daraus entstandene Furcht vor dem Machtund Prestigeverlust Spartas ist also zu einem gewissen Masse auf Perikles Arbeit zurückzuführen.

2.6.3. Fazit: Unausweichlichkeit des Krieges - Präventiv-Schlag Spartas gegen Athen

In der Vorgeschichte des Peloponnesischen Krieges sah sich Thukydides in seiner aufgestellten These bestätigt, dass zwei grosse Hegemonialmächte zwangsläufig in einen Konflikt geraten müssen.73 Ob nun der Krieg hätte vermieden werden können, kann hier abschliessend nicht befriedigend beantwortet werden. Fakt ist, dass (zu) viele Weichen bereits in den 430er Jahren v. Chr. auf Krieg eingestellt waren. Auch wenn Kagan von der These des wohlwollenden Hegemons in der Zeit zwischen 445 und 435 v. Chr. spricht, so war Athens imperialer Appetit nur vorübergehend gestillt. Fakt ist, dass Athens Macht bereits vor 445 v. Chr. für Sparta eine bedrohliche Dimension annahm. Wie wir gesehen haben, sah Perikles die Jahre nach dem 1. Peloponnesischen Krieg als Konsolidierungsphase des athenischen Herrschaftsbereichs bzw. des Seebundes. Mit den geschilderten Ereignissen wenige Jahre vor Kriegsausbruch nahmen die Befürchtungen Spartas zu, Athen habe es in den nächsten Jahren nur auf die Ausweitung seiner Macht abgesehen. Ein Präventiv-Schlag gegen Athen war wohl nur eine Frage der Zeit.

Im Übrigen war der Kriegsausbruch zwischen Athen und Sparta nicht sonderlich überraschend.74 Das Besondere am Krieg ist vielmehr neben der Dimension des Krieges der späte Ausbruch desselbigen. Tatsächlich hätte der Krieg bereits Jahrzehnte früher beginnen können, bspw. als Sparta im Jahre 478 v. Chr. bereits über einen Präventivkrieg debattierte, schliesslich die Falken aber nicht über die notwendige Mehrheit verfügen konnten.

Während der Pentekontaetie tobte hinter der Fassade des bipolaren Systems ein „kalter Krieg“ um Macht und materielle Ressourcen, der dann 431 v. Chr. in einen „heissen Krieg“ überging. Im Gegensatz zum Kalten Krieg des 20. Jahrhunderts taugt die These, wonach ein bipolares Weltsystem stabil sei und ein Kriegsausbruch zwischen zwei Hegemonialmächten eher ausgeschlossen werden kann, nicht. Zur Rettung der These kann man anfügen, dass das Abschreckungspotential, Stichwort Massenvernichtungswaffen und somit die komplette Vernichtung des Gegners, zwischen Sparta und Athen nicht gegeben war.

3. Die Kriterien der gerechten Kriegslehre

3.1. Einleitende Worte

In Kapitel 2 haben wir gesehen, dass zahlreiche belegbare Kriegsgründe für den Peloponnesischen Krieg geltend gemacht werden können. Das antike Griechenland wie auch das Rö- mische Reich betrachteten Krieg als normale Begleiterscheinung während eines Menschenlebens, „a regrettable but inevitable fact of life“75. Im folgenden Kapitel soll aufgezeigt werden, dass Kriege zusätzlich mit Hilfe moralischer Aspekte begonnen bzw. gerechtfertigt werden, wenn nämlich die Kriterien des Gerechten Krieges vor Kriegsbeginn als erfüllt betrachtet werden. In Kapitel 4 werden dann die formalen bzw. rechtlichen Aspekte behandelt. Eine entsprechende und für die Arbeit dienliche Kurzdefinition der Theorie des Gerechten Krieges lautet folgendermassen:

Die Lehre des Gerechten Krieges unterscheidet zwischen den Kriterien des Rechts zum Kriegseintritt (jus ad bellum) und den Kriterien der Gerechtigkeit im Krieg (jus in bello). Die Kriterien für den Kriegseintritt entscheiden, ob es gerechtfertigt ist, einen Krieg überhaupt beginnen zu dürfen. Die Kriterien im Krieg entscheiden hingegen, wie in einem gerechten Krieg gekämpft werden müsse.76

AUGUSTINUS (354 – 430 n. Chr.) gilt als einer der ersten Gelehrten, welcher die Theorie des Gerechten Krieges entwickelte und dessen Grundkriterien noch heute in zahlreichen Artikeln im Zusammenhang aktueller Kriege ihre Anwendung finden. Die traditionelle Lehre vom Gerechten Krieg erfuhr im 20. und 21. Jahrhundert neue Aufmerksamkeit. Konkret bezogen auf den Irakkrieg sind in der Argumentation der Bush-Administration zumindest im Ansatz gewisse Auszüge aus der Gerechten Kriegstheorie zu finden.77 Bedeutend ist es daher, den von Augustinus festgehaltenen Kriterien der Gerechten Kriegstheorie gründlich nachzugehen. Des Weiteren werden die Ausführungen Thomas von Aquins sowie Hugo Grotius berücksichtigt. Letzterer gilt zugleich als einer der theoretischen Wegbereiter des klassischen Völkerrechts.78 Bevor detailliert auf die Kriterien eingegangen wird, widmet sich das folgende Kapitel zunächst der historischen Entwicklung der Gerechten Kriegstheorie.

3.2. Historische Entwicklung und Inhalt der Gerechten Kriegstheorie

3.2.1. Die Ursprünge der Gerechten Kriegstheorie

Vor und während der Antike sowie in der ersten Phase des frühen Mittelalters machten sich neben Augustinus bereits Aristoteles (384-322 v. Chr.) sowie Cicero (106-43 v. Chr.) Gedanken darüber, inwiefern das Beginnen eines Krieges gerechtfertigt werden kann. In der Phase des Spätmittelalters wurde die Debatte über die Theorie des Gerechten Krieges vor allem von den Gelehrten Thomas von Aquin (1224-1274), Erasmus von Rotterdam (1466- 1536) sowie von Hugo Grotius (1583-1645) aufgenommen und ergänzt.

In Aristoteles Werk „Politik“ kritisiert der Autor die Verfassung Spartas, welche seinen Bürgern vorschreibt, sich für allfällige Kriegseinsätze vorzubereiten. Ein Stadtstaat, der seine Bürger sozusagen militarisiert, um andere Stadtstaaten zu beherrschen, könne keine gute Basis für ein friedliches Miteinander legen. Eine solche Verfassung würde unweigerlich in Frage gestellt, sollte Sparta die Herrschaft über einen anderen Stadtstaat gewinnen oder verlieren. Statt der Kriegsvorbereitung weiter zu frönen, soll der Gesetzgeber die Etablierung des Friedens und des kulturellen Lebens als oberste Staatsmaxime auf seine Fahne schreiben. Allerdings machen gem. Aristoteles lange Kriegsvorbereitungen dann einen Sinn und einen Krieg notwendig, wenn ein anderer Stadtstaat vor feindlichen Angriffen beschützt werden soll.79

Der römische Staatsdenker Cicero bewertete einen Krieg dann als gerecht, wenn Verhandlungen nicht zur erhofften Konfliktlösung beigetragen haben. Andererseits dürfe ein Krieg begonnen werden, um einen Aggressor für seine kriegerischen Taten zu bestrafen. Analog zu Aristoteles Argument dürfe aus Gründen der Selbstverteidigung Krieg geführt werden. Cicero macht geltend, dass der Staat das Recht haben soll, über Krieg und Frieden zu entschei den.80

Mit dem Einzug des Christentums und dem Gebot der Gewaltlosigkeit in der Bibel wurde der Krieg geächtet. Christen durften fortan keinen Kriegsdienst leisten.81 Nachdem der römische Kaiser Theodosius das Christentum zur Staatsreligion erklärt hatte, konnte die Kirche die Ächtung des Krieges sowie das Verbot des Kriegsdienstes für die Christen nicht mehr aufrechterhalten. Kriege waren für die nun christlichen römischen Herrscher stets ein Mittel, um das Römische Imperium auszubauen bzw. zu verteidigen. Folglich musste nach einer Rechtfertigung gesucht werden, die den christlichen Glauben des römischen Herrschers in Einklang mit seiner Verantwortung als Staatsmann bringen konnte.82 Mit Augustinus Ideen in seinem Werk „de civitate dei“ wurde es dann dem Herrscher ermöglicht, sich aus diesem Dilemma loszulösen, in dem Augustinus dem Krieg mittels theologischer Begründung die Legitimation zurückgab. AUGUSTINUS bezeichnete den Krieg als ein Mittel zur Wiederherstellung von begangenem Unrecht sowie von Frieden.

Der Kirchengelehrte Thomas von Aquin ging davon aus, dass die oberste Herrschaftsgewalt nicht nur die Befugnis haben soll, andere Staaten und Völker vor Angriffen zu schützen, sondern auch Anspruch auf das Recht auf Selbstverteidigung haben müsste. Ähnlich wie bei Aristoteles soll ein Krieg nur zur Wiederherstellung des Friedens und der gleichzeitigen Vermeidung des Bösen geführt werden. Des Weiteren erstellte Thomas von Aquin drei Bedingungen, die bei einem gerechten Krieg erfüllt sein müssen: Ein Krieg muss von einem allgemein akzeptierten Souverän, einer rechtsmässigen Obrigkeit geführt werden. Um einen Krieg zu beginnen, muss ein gerechter Grund vorhanden sein. Zudem muss der Krieg auf grund einer gerechten Absicht basieren. Mit dem Kriterium der gerechten Absicht meint Aquin das Streben nach einem allgemeinen Gut.83

Hugo Grotius Argumentation lässt eine gewisse Legitimität der Gerechten Kriegstheorie zu, wenn der Krieg auf erlittenem Unrecht basiert. Neben den Kriterien der Selbstverteidigung sowie dem Erzwingen von Recht ergänzte Grotius die Gerechte Kriegstheorie mit dem Kriterium der Wiedergutmachung seitens des Fehlbaren sowie dessen Bestrafung. Grotius war der Ansicht, dass ein Krieg stets nur für die eine Kriegspartei gerecht sein kann. Einen aus ökonomischen oder machtpolitischen Motiven geführten Krieg lehnt Grotius kategorisch ab. Daher kann ein bis anhin gerecht geführter Krieg aufgrund falscher Absichten als ungerecht eingestuft werden.84 Steht zudem die gerechte Absicht mit der Verhältnismässigkeit der Kriegsfolgen in einem groben Missverhältnis, so handelt es sich nach Grotius ebenfalls um einen ungerechten Krieg.

3.2.2. Frieden oder Krieg: Das Recht zur Kriegserklärung hat das Staatsoberhaupt

Als Augustinus mit seinen Schriften begann, hat der schleichende Untergang bzw. die Aufteilung des Römischen Reiches (Ostund Weströmisches Reich) bereits begonnen. Der Angriff auf Rom durch die germanisch-stämmigen Goten beeinflussten Augustinus Ausführungen stark. Der Sturm auf Rom bewertete Augustinus als Mahnung, dass alles Irdische, selbst das höchste Gut, untergehen kann. Das höchste Gut assoziierte Augustinus mit dem ewigen Frieden, „der so süss und allen teuer ist“ . Der Begriff des Friedens nahm somit für Augus tinus eine zentrale Rolle ein. Er stufte das irdische Leben als sehr nüchtern ein – einen vollkommenen Frieden auf Erden gibt es nicht, weil im Leben „noch (…) Leidenschaften beherrscht werden müssten“86. Trotzdem verlieh Augustinus dem so genannten irdischen Frieden sein Existenzrecht, für den es sich lohnt zu kämpfen. Den irdischen, zeitlich begrenzten Frieden assoziierte er mit dem Wohlergehen der Bevölkerung, der Unversehrtheit und mit dem geselligen Zusammenleben.87 Augustinus bezeichnete den Krieg als Folge einer begangenen Sünde und als ein Indiz für das Chaos auf der irdischen Welt. Er bezeichnet Krieg und Frieden als Lebensziele für den Menschen. Allerdings gehört der Krieg im Gegensatz zum Frieden nicht zum göttlichen Schöpfungsplan. Krieg wird durch den Menschen verursacht und folgt der Logik der Strafordnung. Aufgrund der entstandenen Ungerechtigkeit wird der Weise zu einer gerechten Kriegführung gezwungen.88 Augustinus versteht gerechte Kriege somit als Strafaktion für verbrecherische, friedlose Völker. Allerdings muss die Kriegführung in der Übereinstimmung mit dem Willen Gottes geschehen. Die Anwendung von Ge walt kann nur durch eine legitime Autorität, quasi als Stellvertreter Gottes, angeordnet werden. Tötet auf der einen Seite ein Christ zwar aus Notwehr aber nicht auf Anordnung der legitimen Autorität, so tut er Unrecht. Auf der anderen Seite macht sich ein Christ des Verrats strafbar, sollte er sich aufgrund unklarer Motive des als gerecht verkauften Krieges einem Befehl widersetzen.89 Wird das Töten durch Gesetz oder Befehl von einer legitimen Herrschaft befohlen, so geschieht das im Einklang mit dem Willen Gottes.90 Mit diesem Ar gumentationsstrang legitimierte Augustinus zugleich den Wehrdienst christlicher Soldaten.

3.2.3. Bedrohung und Wiederherstellung der Rechtsordnung als gerechte Gründe

Augustinus und von Aquin argumentieren in ihren Werken, dass ein Krieg nur aus einem oder mehreren gerechten Gründen begonnen werden darf. Zwei wichtige Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden: Einerseits muss es das Ziel jeder kriegswilligen Partei sein, eine bevorstehende ungerechte Handlung durch eine andere Partei zu verhindern oder eine bereits begangene widerrechtliche Tat zu korrigieren. Der Aspekt der Bestrafung tritt in Augustinus Ausführungen deutlich zu tage. Gewaltanwendung ist immer dann gerechtfertigt um den Fehlbaren zu bestrafen.91 Hingegen lehnt Augustinus die aus persönlichen oder materiel len Gründen geführten Kriege wie die Erweiterung des Staatsgebietes kategorisch als „grosse Räubereien“ ab.92 Andererseits soll das Verhältnis zwischen der militärischen Antwort aufgrund der bevorstehenden bzw. bereits begangenen ungerechten Handlung und der zu erwartenden materiellen Zerstörung sowie menschlichem Leid in Einklang stehen.

Während für Augustinus die subjektiv wahrgenommene Verletzung der eigenen Rechtsordnung als gerechter Kriegsgrund bereits ausreicht, muss für von Aquin zusätzlich eine Zuordnung der Schuld an den Aggressor gewährleistet sein: „Es müssen nämlich diejenigen, die mit Krieg überzogen werden, dies einer Fchuld wegen verdienen“. Freilich reduzierte von Aquin den gerechten Kriegsgrund in Form der Selbstverteidigung nicht auf eine bereits be gangene Tat. Ein gerechter Grund herrscht auch dann vor, wenn die Selbstverteidigung sozusagen vorweggreifend (präventiv) geschieht.94 Ein Selbstverteidigungskrieg darf folglich begonnen werden, wenn ein feindlicher Angriff aufgrund provozierender Massnahmen (bspw. Mobilmachung) unmittelbar bevorsteht.95

Im Gegensatz zu von Aquin unterschied Hugo Grotius zwischen materieller und formaler Gerechtigkeit96 eines Krieges.97 Grotius vollendete also in seinem Werk die Säkularisierung der Gerechten Kriegstheorie, in dem er formale Bedingungen für einen gerechten Krieg entwickelte und für die Enttheologisierung der Kriegslegitimation eintrat.98 Neben dem Selbstverteidigungsrecht bezeichnete Grotius das Wiedererlangen von Genommenem sowie die Strafe als weitere materiale gerechte Kriegsgründe.99

Ein Krieg ist formal dann gerecht, wenn der Krieg einerseits von einem Träger souveräner Gewalt geführt wird, und andererseits eine Kriegserklärung stattgefunden hat.100 Unrechtmässige Kriegsgründe sind laut Grotius das Bestreben eines Staates, die Macht eines Gegners zu schwächen, das Streben nach Gebietsvergrösserung und der Wunsch, über andere Staaten gegen deren Willen zu herrschen unter dem Vorwand, dass es nur zu ihrem Vorteil geschehen würde.101 Anders als von Aquin und Augustinus war Grotius der Meinung, dass die Gerechtigkeit eines Krieges nicht an den Gründen zu messen sei, aufgrund dessen ein Krieg unmittelbar bevorsteht, sondern ausschliesslich an der Frage, ob es sich um einen förmlichen Krieg handelt oder nicht.102

[...]


1 Heidelberg Institute for International Conflict Research. Conflict Barometer 2006. Online im Internet: http://www.hiik.de/konfliktbarometer/pdf/ConflictBarometer_2006.pdf [Stand: 3.1.2007].

2 Neue Zürcher Zeitung, Ausgabe vom 3. Mai 2003, Nr. 101.

3 Czempiel (2004): S. 19.

4 The Economist, Ausgabe vom 12. Oktober 2006/ Neue Zürcher Zeitung, Ausgabe vom 13. Oktober 2006, Nr. 238, S. 7.

5 Thukydides I. 22, 4.

6 Schulz (2003): S. 2.

7 Rengakos (1984): S. 9.

8 Hanson (2005): S. 7.

9 Kagan (1969): S. 57.

10 Thukyides, I, 1.2. Neben den Kriegshandlungen in der Ägäis und auf dem griechischen Festland gab es weitere Konflikte im westlichen Mittelmeer, insbesondere auf Sizilien, in Gebieten des heutigen Süditaliens sowie westliche Teile des Perser- Reiches. Thukydides bezeichnete den Krieg als „grösste Erschütterung Griechenlands“.

11 Der so genannte Attische-Delische Seebunde umfasste viele Städte und ägäische Inseln (u.a. Kos und Rhodos) sowie die Küstengebiete entlang der heutigen türkischen Grenze.

12 Zum Peloponnesischen Bund gehörten einige Stadtstaaten auf dem Peloponnes sowie Inseln östlich von Sparta (u.a. Melos, welches von den Athenern zerstört wurde. Siehe im Melierdialog Thukydides).

13 Hanson (2005): S. 3ff.

14 Donald Kagan, ein anerkannter Historiker, hat diese Einteilung u.a. vorgenommen und gilt als international anerkannt. Der Autor folgt dieser Darstellung.

15 Perikles, Mitglied des athenischen Adels, amtete während 15 Jahren als Strategos (antike Bezeichnung für militärischer Befehlshaber) in Athen und verfügte über grossen politischen Einfluss in der Polis ab Mitte des 5. Jh. bis zwei Jahre nach Ausbruch des Peloponnesischen Kriegs. Jene Jahre werden als „Zeitalter des Perikles“ bezeichnet. Siehe Welwei (1999): S. 163. Ab der Kimon-Ära erweiterte sich der Machteinfluss eines Strategos in Athen. Die Position des Strategos beschränkte sich nicht mehr auf die militärische Führung der eigenen Armee, sondern konnte erheblichen Einfluss auf die politischen Prozesse und Entscheidungen innerhalb einer Ekklesia (Volksversammlung) nehmen. Siehe Stein-Hölkeskamp (1989): S. 208.

16 Im Gegensatz zu Perikles, der gemässigt in seinen politischen Ansichten war und dem staatsmännische Fähigkeiten nach gesagt wurden, war Kleon der „typische“ Machtmensch. Er plädierte vehement für eine aggressive Vorgehensweise gegen- über Sparta. Im krassen Gegensatz zur distinguierten Art, die die Athener bei den öffentlichen Auftritten Perikles kennen gelernt hatten, stand diejenige Kleons, der tobend und drohend und mit vulgären Ausdrücken die Zuhörer in seinen Bann ziehen konnte. Siehe auch Welwei (1999): S. 167-169.

17 Dies aus dem Grund, weil Athen mit der Hinrichtung der Hopliten drohte. Welwei (1999): S. 184.

18 Thukydides V. Buch, 18, 1.

19 Thukydides V. Buch, 84-116.

20 Thukydides V. Buch, 116, 2.

21 Laut Quellen konnten zahlreiche Schiffbrüchige infolge eines starken Unwetters auf hoher See nicht geborgen werden.

22 Welwei (1999): S. 238.

23 Thukydides I, 73-78.

24 Thukydides I. Buch, 76, 2.

25 Der Hellenbund wurde im Rahmen der Perserkriege 481 von griechischen Poleis (u.a. Sparta und Athen) gegründet, verlor jedoch nach der Gründung des Seebundes wenige Jahre später zunehmend an Bedeutung.

26 Thukydides I, 96, 1.

27 Welwei (1999): S. 81. Jedes Mitglied musste entweder Kriegsmaterial inkl. Personal bereitstellen oder einen Phoroi, (Geldbeitrag) als Ersatzleistung verrichten.

28 Kimon überführte die angeblichen Überreste des sagenumwobenen Staatsgründers Athens, Theseus, nach Athen. Mit dieser geschickt inszenierten Verbindung von Mythos Geschichte und Gegenwart verfestigte Kimon sein Ansehen in der Polis.

29 Welwei (1999): S. 85.

30 Im Chalkidisdekret verpflichtete sich die Polis Chakidis, jegliche Austrittsbestrebungen aus dem Seebund zu unterbinden, verdächtige Personen anzuzeigen, die Phoroi fristgemäss zu entrichten, den Athenern militärisch beizustehen sowie Heeresfolge zu leisten. Schulz (2003): S. 22.

31 Die genauen Beweggründe Naxos sind bei Thukydides nicht zu finden. Möglich wäre, dass sich das eigentliche Ziel des Seebundes, nämlich die Sicherheit vor einen neuerlichen Angriff der Perser zu garantieren, zu Gunsten der Eigeninteressen Athens verschob und gewisse Mitglieder verunsicherte.

32 Welwei (1999): S. 89.

33 Kagan (1969): S. 60, 268. Auch Perikles unterhielt mit dem spartanischen König Archidamus freundschaftliche Beziehungen. Kagan spricht sogar von einer Freundschaft,

34 Als Heloten bezeichnete man die von den Spartanern ab 1000 v. Chr. unterjochten Volksstämme auf dem Peloponnes. Sie wurden zu Sklaven degradiert, machten aber über 50% der spartanischen Bevölkerung aus und waren ein steter Gefahrenherd.

35 Kagan (1969): S. 73.

36 Thukydides I, 102.

37 Ob und wie stark der Ältestenrat überhaupt Einfluss auf die Sachfragen-Debatten nehmen konnte, ist nicht genau dokumentiert und daher schwer belegbar.

38 Schulz (2003): S. 60ff. Welwei (2004): S. 203.

39 Der Rat der 500 wurde zur zentralen Koordinierungsund Verwaltungsbehörde staatlicher Geschäfte mit vielfältigen regierungsähnlich Aufgaben.

40 Dreher (2001): S. 90

41 Schulz (2003): S. 14-15.

42 Zu nennen sind die Expeditionen nach Kypros (Zypern) und Ägypten. Nach anfänglichen Erfolgen mussten die Streitkräfte kapitulieren. Insgesamt verloren laut Schätzungen bis zu 20'000 Personen ihr Leben. Welwei (1999): S. 101.

43 Der formale Abschluss mit Argos und Sparta fand bereits unter der Ägide von Perikles statt.

93 Zitiert aus Beestermöller (1990): S. 119.

44 Welwei (1999): S. 96.

45 Die Existenz des so genannten Kalliasfrieden gilt in der Literaturwelt als umstritten. Für die Existenz spricht, dass es in der darauf folgenden Zeit zu keinen nennenswerten Auseinandersetzungen mit dem persischen Reich kam. Allerdings hätte ein solches Vertragswerk die Existenzberechtigung des delisch-attischen Seebundes zweifellos in Frage gestellt. Dreher (2001): S. 96.

46 Als Kleruch bezeichnete man einen Siedler, der ein Stück Land, das während eines Krieges erobert worden war, vom Staat in einem Losverfahren erhielt. Bekannte athenische Kleruchien waren Lemnos, Imbros und Skyros.

47 Schulz (2003): S. 30.

48 Kagan (1969): S. 49 ff.

49 Kagan (1969): S. 49, 52.

50 Schulz (2003): S. 69.

51 de Ste. Croix (1972): S. 108.

52 Schulz (2003): S. 69.

53 Baltrusch (2003): S. 98ff.

55 Diodor 11, 50, 1-6.

56 Kagan (1969): S. 288.

57 Kagan (1969): S. 306-307. 432 v. Chr. wurden sämtliche Mitglieder des Peloponnesischen Bundes inkl. diejenigen Polis, die sich über Athen beklagen wollten, zur Volksversammlung eingeladen. Interessanterweise wurde über Krieg oder Frieden also nicht im Rahmen eines debattiert. Die Falken innerhalb der Ephoren verfolgten die Strategie, die Volksversammlung auf Krieg zu trimmen. Offenbar gingen die Ephoren zunächst nicht davon aus, dass sich Sparta alleine (also ohne die eingeladenen Alliierten) für den Krieg gegen Athen entscheiden würde. Spartas Falken brauchten die Unterstützung der kriegswilligen Bundesmitglieder. Siehe auch Kagan (1995): S. 52.

58 Kagan (1995): S. 58-59.

59 Schulz (2003): S. 74. Für das Aufrüsten der Seeflotte benötigte Korinth umfangreiche Holzlieferungen und begann selbst Schiffsbauer und Ruderer von Mitgliedern des feindlichen Seebunds zu engagieren. Die grossangelegte Aufund Weiterrürstung griff in einen äusserst sensiblen Bereich der Athener ein, nämlich in das maritime Potential des Seebundes.

60 Eine Epimachie war ein Bündnis defensiver Natur. Die Epimachie verpflichtete den Vertragspartner den anderen Mitgliedern militärisch beizustehen, sollte sich eine Drittmacht diese angreifen. Dieser Fall trat bei der Schlacht bei den Sybota-Inseln ein, wo Kerkyra zusammen mit Athen gegen einen Flottenverband Korinths kämpfte.

61 Plutarch, Perikles 29, 1. Perikles ging davon aus, dass Korinth Kerkyra aufgrund ihrer Übermacht besiegen würde und dessen Seeflotte in die Hände von Korinth fielen würde, was Athens Vorherrschaft auf hoher See zusätzlich bedrohen würde.

62 Ebda: S. 273.

63 Ebda: S. 285.

64 Die athenischen Volksbeschlüsse wurden zu dieser Zeit als Psephisma bezeichnet. Die moderne Wissenschaft ist sich nicht einig, ob es allenfalls weitere Dekrete zu Megara gegeben hat.

65 Thukydides, I, 139.

66 Kagan (1969): S. 266.

67 Nachfolgend Thukydides I. 23, 6; I. 86, 5; I. 88 sowie I. 118, 2.

68 Angeblich soll Perikles Gelder aus der Kasse des Seebundes abgezweigt haben und in den Bau von Prunkpalästen investiert haben.

69 Hanson (2005): S. 13.

70 Thukydides I. Buch, 127, 3. Diese Worte Thukydides mögen erstaunen, wenn man bedenkt, dass Perikles von Thukydides verehrt wurde. Vgl. Schulz (2003): S. 85 sowie Cawkwell (1997): S. 56.

71 De Ste. Croix (1972): S. 290.

72 Kagan (1969): S. 300.

73 Welwei (2004): S. 198.

74 Hanson (2005): S. 19.

75 Regan (1996): S. 3.

76 Evans/Newnham (1998): S. 288.

77 „We fight, as we always fight, for a just peace – a peace that favours liberty“. Zitiert aus dem Bericht der “National Security Strategy 2002”. Zitiert aus Bushs Rede zur Lage der Nation vom 29. Januar 2003.

78 Siehe Kapitel 4.

79 Regan (1996): S. 14-15.

80 Regan (1996): S. 16.

81 Ohler (1997): S. 64 sowie Inis (1980): S. 667.

82 Regan (1996): S. 17.

83 Von Aquin I-II, Q. 40, A. 1.

84 Evans/Newnham (1998): S. 288.

85 Augustinus XIX, 11: S. 551.

86 Augustinus XIX, 27: S. 585.

87 Augustinus XIX, 13: S. 558.

88 Augustinus XIX. Buch, 7. Kapitel: S. 545.

89 Russel (1975): S. 22.

90 Augustinus I, 21: S. 39.

91 Shelly (1966): S. 199.

92 Von Elbe (1939): S. 668.

94 Regan (1996): S. 51ff. Zur Diskussion über pre-emptive und preventive wars siehe Kapitel 4.4.2.3.

95 Reed (2004): S. 36.

96 Unter formaler Gerechtigkeit bezogen auf den gerechten Kriegsgrund versteht man einen Kriegsgrund, der durch das Gesetz bzw. den Regeln legitimiert wird. Materielle Gerechtigkeit hingegen charakterisiert sich dadurch, dass ein Gesichtspunkt angegeben wird, unter dem der Kriegsgrund inhaltlich beurteilt werden kann.

97 Kleemeier (2003): S. 18/19. Bereits schon einige Jahre vorher haben die spanischen Scholastiker Francisco de Vitoria und Francisco Suàrez zwischen der materialen und formalen Gerechtigkeit eines Krieges unterschieden.

98 Evans (2005): S. 4. Kleemeier (2003): S. 20. Vgl. Kimminich (1980): S. 208. Kimminich spricht dabei von einer Über-

führung der theologischen Lehrsätze in die Rechtsnormen.

99 IBP. L. II, Kap. I § II.

100 Grotius (1950): S. 87.

101 IBP. L. II, Kap. I, § XVII.

102 Grotius (1950): S. 439.

Excerpt out of 129 pages

Details

Title
Ideengeschichte der Kriegsgründe von der Antike bis zur Gegenwart
Subtitle
Mit besonderem Augenmerk auf die Rechtfertigungsgründe der USA im Irakkrieg
College
University of Zurich  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Lizentiatskolloquium
Grade
Sehr gut
Author
Year
2007
Pages
129
Catalog Number
V121793
ISBN (eBook)
9783640258673
ISBN (Book)
9783640260034
File size
2233 KB
Language
German
Keywords
Kriegsgründe, Antike, Gegenwart, Ideengeschichte
Quote paper
lic. phil Philippe Gubler (Author), 2007, Ideengeschichte der Kriegsgründe von der Antike bis zur Gegenwart, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121793

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