„Neue Pärke vom Parlament beschlossen – jetzt geht es richtig los!“
So schreibt zumindest Pro Natura im Pro Natura Communiqué vom 6. Oktober 2006. Gemeint damit ist eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes der Schweiz, bei der die Naturschutzorganisation Pro Natura maßgeblich mit beteiligt war. Es soll damit einfacher werden neue Naturpärke zu schaffen und die bisherigen zu erhalten und fördern. Die Einteilung der schützenswerten Naturgebiete in Nationalpark, regionalen Naturpark und Naturerlebnispark schaffen neue Möglichkeiten, den Naturschutz auch kleinräumig gesetzlich zu verankern. Ganz wichtig ist es in solchen Naturgebieten, den Schutz von Landschaften und Lebensräumen mit der Entwicklung der Region zu koppeln, die Bevölkerung (und insbesondere auch der Tourismus) sollen der Natur nicht schaden, sondern aktiv zu deren Schutz beitragen. Dies ist nur möglich, wenn die Naturpotentiale so genutzt werden können, dass die Bevölkerung aus der nachhaltigen Nutzung für Wirtschaft und Tourismus Vorteile ziehen kann und der Naturschutz mit mehr Arbeitsplätzen und Wohlstand ‚belohnt’ wird. Dafür sind eine Reihe von Maßnahmen möglich und nötig, die sich auf unterschiedlichen Ebenen befinden, so muss auf unterster Ebene einfach Aufklärung betrieben werden, auf mittlerer Ebene kann beispielsweise ein regionales Label aufgebaut werden und auf oberster Ebene sind grundlegende Gesetze zum Schutz der Natur nötig, die die Bewirtschaftung in Richtung der Nachhaltigkeit verändern.
Diese Arbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung eines Referates zu einer Exkursion zur Hochgebirgsökologie in der Schweiz im September 2007.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rahmenbedingungen im Naturparkgebiet
3. Maßnahmen zum Einbezug der Bevölkerung in einem Naturparkgebiet
3.1 Naturnahe land-, forst-, und wasserwirtschaftlicher Methoden fördern
3.2 Regionale Vermarktung stärken
3.3 Kulturelles Erbe schützen
3.4 Nachhaltigen Tourismus erweitern
3.5 Bevölkerung in Entscheidungsfindungen integrieren
3.6 Umweltbewusstsein unter den Touristen und bei der Bevölkerung stärken
4. Bezug zum geplanten Naturpark im Simplon
5. Schluss/Fazit
6. Quellen
6.1 Internetquellen
6.2 Abbildungen
6.3 Tabellen
1. Einleitung
„Neue Pärke vom Parlament beschlossen – jetzt geht es richtig los!“
So schreibt zumindest Pro Natura im Pro Natura Communiqué vom 6. Oktober 2006. Gemeint damit ist eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes der Schweiz, bei der die Naturschutzorganisation Pro Natura maßgeblich mit beteiligt war. Es soll damit einfacher werden neue Naturpärke zu schaffen und die bisherigen zu erhalten und fördern. Die Einteilung der schützenswerten Naturgebiete in Nationalpark, regionalen Naturpark und Naturerlebnispark schaffen neue Möglichkeiten, den Naturschutz auch kleinräumig gesetzlich zu verankern.
Ganz wichtig ist es in solchen Naturgebieten, den Schutz von Landschaften und Lebensräumen mit der Entwicklung der Region zu koppeln, die Bevölkerung (und insbesondere auch der Tourismus) sollen der Natur nicht schaden, sondern aktiv zu deren Schutz beitragen. Dies ist nur möglich, wenn die Naturpotentiale so genutzt werden können, dass die Bevölkerung aus der nachhaltigen Nutzung für Wirtschaft und Tourismus Vorteile ziehen kann und der Naturschutz mit mehr Arbeitsplätzen und Wohlstand ‚belohnt’ wird. Dafür sind eine Reihe von Maßnahmen möglich und nötig, die sich auf unterschiedlichen Ebenen befinden, so muss auf unterster Ebene einfach Aufklärung betrieben werden, auf mittlerer Ebene kann beispielsweise ein regionales Label aufgebaut werden und auf oberster Ebene sind grundlegende Gesetze zum Schutz der Natur nötig, die die Bewirtschaftung in Richtung der Nachhaltigkeit verändern.
2. Rahmenbedingungen im Naturparkgebiet
Nach www.berggebiete.ch sind die Nationalpärke „Gebiete mit möglichst ursprünglichem Naturcharakter“ in denen die Natur „sich weitgehend ungestört entwickeln können“ soll, ein Regionaler Naturpark definiert sich als „größeres teilweise besiedeltes Gebiet im ländlichen Raum, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet“ und Naturerlebnispärke werden als „naturnahe Ausgleichsräume, die in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegen, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bieten und der Bevölkerung Naturerlebnisse ermöglichen“ beschrieben (http://www.berggebiete.ch/uebersicht-berggebiet/rahmenbedingungen
/natur-heimatschutzgesetz/).
Grundlegend gilt für Naturparke die Aussage: „Naturparke bewahren und entwickeln Natur und Landschaft mit den Menschen und für die Menschen“ (http://www.naturparke.de/download/Aufgaben_Ziele_2001.pdf).
Dies setzt voraus, dass die Bewohner eines Naturparkgebietes rücksichtsvoll mit der Natur umgehen und nachhaltig in ihr wirtschaften. Das gilt sowohl für land-, forst- und wasserwirtschaftliche Tätigkeiten, als auch für den Wirtschaftszweig des Tourismus. In einem Park soll die Landschaft besonders naturschonend genutzt werden, mehr als dies ohne Park der Fall wäre. Nur so sind die Parke glaubwürdig für Besucherinnen und Besucher. Auf der anderen Seite ist durch die Entwicklung im Naturpark auch ein Nutzen für die Menschen möglich; der Urlauber erhält Erholung und Naturnähe, der Einheimische wirtschaftliche Vorteile.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Tourismus im Hochgebirge
Der Naturpark soll diese beiden Aspekte verknüpfen und so zu einer nachhaltigen regionalen Entwicklung beitragen.
Doch nicht jedes potentielle Naturparkgebiet kann zum Naturpark werden. Nicht immer kann die Bevölkerung zu einer Unterstützung eines solchen Projektes animiert werden und ohne die Rückendeckung durch die Region, ist es mindestens sehr mühsam für Engagierte, die Entwicklung in Gang zu bringen.
3. Maßnahmen zum Einbezug der Bevölkerung in einem Naturparkgebiet
Daher ist es unumgänglich, die Bevölkerung der betroffenen Gebiete mit in alle Programme zur Entwicklung einzubeziehen, um eine nachhaltige Entwicklung der Naturparkgebiete zu gewährleisten. Spezielle Maßnahmen hierfür, können unter anderem aus den „Aufgaben der Naturparke“ abgeleitet werden, die auf http://www.naturparke.de/download/Aufgaben_Ziele_2001.pdf (S.5) postuliert werden. So ist es wichtig, naturnah zu wirtschaften, die Region gut zu vermarkten, Tourismus nachhaltig zu betreiben, kulturelles Erbe der jeweiligen Gebiete zu erhalten, ein breites Umweltbewusstsein aufzubauen und nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg Entscheidungen zu treffen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Tabelle 1 wird deutlich, welche Potentiale in einer sorgfältigen Inwertsetzung in den Naturparkgebieten liegen. Gerade der Naturnahe Tourismus in der Schweiz stellt eine große touristische Ressource da, die sorgsam und nachhaltig genutzt werden sollte.
3.1 Naturnahe land-, forst-, und wasserwirtschaftlicher Methoden fördern
Naturnahe Methoden in der Landwirtschaft bedeuten den Erhalt einer gewachsenen Kulturlandschaft, die ihre speziellen Eigenheiten und Besonderheiten besitzt. So findet sich beispielsweise in Ried-Brig ein Naturlehrpfad, auf dem sehr seltene Pflanzen wie das Mönchskraut, der Ackerrittersporn oder der Wachtelweizen durch
die traditionelle Kultivierung heimisch geworden sind und der so einzigartig geworden ist. Doch für einen Erhalt der Arten muss auch die traditionelle Bewirtschaftung eingehalten werden, was unter anderem Blütezeit der Pflanzen und Bracheflächen berücksichtigt.
Natürlich muss zudem auch auf einen Erhalt von dauerhaftem Bewuchs der Naturflächen geachtet werden, was Vorgaben für die Beweidung einschließt. So darf nur eine begrenzte Anzahl an Großvieheinheiten auf einer bestimmten Fläche gehalten werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Traditionelle Beweidung im Hochgebirge, hier: Kuh am Rossbodengletscher
Neben Erhaltung besonderer Kulturflächen und der Vermeidung von Übernutzung bleibt durch die Bewahrung einer traditionellen Nutzung auch das typische, touristisch attraktive Bild der Almwirtschaft erhalten, welche beispielsweise mit möglichst wenig modernen Arbeitsmaschinen auskommt.
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