Mit der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Verfahren der Wahl des deutschen Königs erstmals eindeutig in urkundlicher Form festgelegt. Die Königswahl hatte durch die sieben Kurfürsten zu erfolgen, dies waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als geistliche, der Pfalzgraf bei Rhein, die Herzöge von Sachsen und von Brandenburg sowie der König von Böhmen als weltliche Wähler. Die Goldene Bulle schuf kein neues Recht, sondern schrieb den Stand der Entwicklung fest, wonach sich im Laufe des 13. Jahrhunderts der Kreis der Königswähler auf die in der Goldenen Bulle genannten sieben Kurfürsten reduziert hatte.
Auf welcher Grundlage dies geschah und warum gerade diese sieben als allein Wahlberechtigte übrig blieben, gilt als das „Fundamentalrätsel der deutschen Verfassungsgeschichte“ Hierzu stellen sich zwei Fragen: zum einen, nach welchem Auswahlkriterium und mit welchen Mechanismen der Kreis der Königswähler allmählich auf genau die sieben Genannten reduziert wurde, zum anderen, zu welchem Zeitpunkt die Kurfürsten eine abgeschlossene Einheit, ein Kollegium, gebildet haben. Für diesen Zeitpunkt werden Datierungen zwischen 1198 und 1298 vorgeschlagen, besondere Bedeutung für diesen Prozess scheinen die Königswahlen von 1198, 1257 und 1298 zu haben.
Eine Reihe von Theorien sind zur Erklärung der Auswahl insbesondere der weltlichen Kurfürsten entwickelt worden , darunter die sogenannte Erzämtertheorie wonach das Wahlrecht der Kurfürsten auf bestimmte Hofämter zurückzuführen sei, die Reduktionstheorie, wonach mangels Interesse der Fürsten sich die Wahlbeteiligung immer mehr verringerte oder die Wolfsche Erbrechtstheorie, der zufolge die Wahlberechtigten die Repräsentanten ottonischer Tochterstämme waren. Für jede dieser Theorien kann eine Reihe von Argumenten angeführt werden, gegen jede sind aber auch erhebliche Einwände erhoben worden. Speziell an der Erbrechtstheorie scheiden sich denn auch die Geister.
Zunächst werden die wesentlichen Theorien mit ihren Hauptthesen referiert, anschließend soll der Diskussionsprozess der neueren Forschung nachvollzogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs
2.1 Die ältere Forschung (Mitteis)
2.2 Erzämtertheorie
2.3 Theorie der Interesselosigkeit (Lintzel)
2.4 Erbrechtstheorie (Wolf)
2.5 Theorie des politischen Prozesses (Erkens)
2.6 Sonstige Theorien
3 Zentrale Quellen
3.1 Wahlanzeigen
3.2 Sachsenspiegel, Deutschenspiegel und Schwabenspiegel
3.3 Päpstliche Urkunden
3.4 Deliberatio de tribus electis Papst Innozenz III.
3.4.1 Bulle Venerabilem
3.4.2 Bulle Qui celum
3.4.3 Glosse des Hostiensis zur Bulle Venerabilem
3.5 Erzählende Quellen
3.5.1 Chronik des Albert von Stade
3.5.2 Papstchronik des Martin von Troppau
3.5.3 Österreichische Reimchronik
4 Der Diskussionsprozess in der Forschung seit 1996
4.1 Hohlweck (2001)
4.1.1 Datierung des Sachsenspiegel
4.1.2 Auseinandersetzung mit Wolf
4.1.3 Entstehung des Kurkollegs
4.2 Wolf (2002)
4.3 Erkens (2002)
4.3.1 Datierung des Sachsenspiegel
4.3.2 Inhaltliche Analyse des Sachsenspiegel
4.3.3 Auseinandersetzung mit Wolf, Castorph und Thomas
4.3.4 Entwicklung einer Theorie des politischen Prozesses
4.3.5 Zur Erzämtertheorie
5 Zusammenfassung und Ausblick
6 Literatur
6.1 Quellen
6.2 Wahlanzeigen
6.3 Sachsenspiegel, Deutschenspiegel, Schwabenspiegel
6.4 Päpstliche Urkunden
6.5 Erzählende Quellen
6.6 Monografien und Zeitschriftenaufsätze
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das "Fundamentalrätsel der deutschen Verfassungsgeschichte": Wie und warum reduzierte sich der Kreis der Königswähler im 13. Jahrhundert auf die sieben Kurfürsten der Goldenen Bulle? Ziel ist es, die bestehenden Theorien, insbesondere die Erbrechtstheorie von Armin Wolf, systematisch mit den Quellenbelegen und der neueren Forschung seit 1996 zu vergleichen und zu prüfen, ob sich eine eindeutige Erklärung für diesen Prozess finden lässt.
- Analyse der zentralen Theorien (Erzämter-, Erbrechts- und Prozess-Theorie)
- Kritische Quellenbewertung (u.a. Sachsenspiegel, päpstliche Bullen, Wahlanzeigen)
- Untersuchung der Datierung des Kurfürstenparagraphen
- Nachvollzug des Diskussionsprozesses in der Forschung nach 1996
Auszug aus dem Buch
2.4 Erbrechtstheorie (Wolf)
Die von Wolf (1996, 1998) entwickelte These besagt, dass das Wahlrecht der Königswähler aus ihrem erbrechtlichen Status erwuchs, kurz: wahlberechtigt seien die Erbberechtigten gewesen. Den Abschluss des Kurfürstenkollegs datiert er auf 1298.
Zur Herleitung dieser These untersucht Wolf (1996, 1998) sehr systematisch, welche Personen als Königswähler bezeugt sind, welche rechtlich relevanten Merkmale jeder einzelne dieser Königswähler besaß bzw. alle gemeinsam besaßen und ob es rechtlich relevante Merkmale gab, die nur die Königswähler gemeinsam besaßen, außer ihnen aber niemand. Hierzu zieht er die vorhandenen Zeugnisse über die Königswähler von 1198, 1237, 1246, 1247/52, 1257, 1273 und 1298 heran sowie die Stammbäume der Königswähler, die auch Tochterstämme, also Nachkommen weiblicher Linie bei ausgestorbenem Mannesstamm, mit einbeziehen. Eine genaue Untersuchung der anlässlich der Königserhebung von 1298 entstandenen Dokumente führt zu seiner Datierung der Entstehung des Kurfürstenkollegs.
Zusammengefasst verläuft sein Argumentationsgang wie folgt.
Bei der Doppelwahl von 1198 sind 16 weltliche Königswähler urkundlich nachweisbar. Für die Entwicklung bis 1298 stellt Wolf fest, dass zwischen 1198 und 1298 kein neues Geschlecht zu den Königswählern hinzukommt und die Zahl der Königswähler immer mehr abnimmt. Die übrig bleibenden weltlichen Kurfürsten von 1298 können auf fünf bis sechs Generationen von Vorvätern zurückblicken, die ausnahmslos als Königswähler nachweisbar sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der Entstehung des Kurfürstenkollegs und Vorstellung der zentralen Forschungsfragen sowie des methodischen Vorgehens.
2 Theorien zur Entstehung des Kurfürstenkollegs: Darstellung der wesentlichen wissenschaftlichen Erklärungsmodelle, von der Erzämtertheorie über die Erbrechtstheorie bis zur Theorie des politischen Prozesses.
3 Zentrale Quellen: Vorstellung und kritische Einordnung der wichtigsten Quellengattungen wie Wahlanzeigen, Rechtssammlungen und päpstliche Urkunden.
4 Der Diskussionsprozess in der Forschung seit 1996: Analyse der neueren Forschungsergebnisse, insbesondere durch Hohlweck, Wolf (2002) und Erkens (2002).
5 Zusammenfassung und Ausblick: Resümee der Hausarbeit mit der Feststellung, dass das Rätsel der Entstehung des Kollegs weiterhin ungelöst bleibt.
6 Literatur: Umfassendes Verzeichnis der in der Arbeit verwendeten Quellen und Forschungsliteratur.
Schlüsselwörter
Kurfürstenkolleg, Königswahl, Erbrechtstheorie, Sachsenspiegel, Goldene Bulle, Doppelwahl 1198, Tochterstämme, Erzämter, politische Entwicklung, Reichsfürsten, Innozenz III., Wahlanzeigen, 13. Jahrhundert, Kurfürsten, Verfassungsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung, wie aus einer ursprünglich größeren Gruppe von Königswählern im Laufe des 13. Jahrhunderts das exklusive Kollegium der sieben Kurfürsten hervorging.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Theorienbildung zur Entstehung des Kurfürstenkollegs, die kritische Quellenanalyse und die Auseinandersetzung mit modernen Forschungspositionen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Hauptfrage lautet: Welchen Kriterien und Mechanismen folgend reduzierte sich der Kreis der Königswähler, und ab wann bildeten sie ein abgeschlossenes Kollegium?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse, bei der Theorien und deren Argumente sowie Einwände anhand der Quellenlage (Quellenkritik) gegenübergestellt und bewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der verschiedenen Theorien (wie der Erbrechtstheorie von Wolf), die detaillierte Untersuchung der zentralen Quellen (Rechtssammlungen, Urkunden) und die Auswertung der Debatte in der Fachforschung nach 1996.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Kurfürstenkolleg, Königswahl, Erbrechtstheorie, Sachsenspiegel und Verfassungsgeschichte stehen im Zentrum der Arbeit.
Was ist das "Fundamentalrätsel der deutschen Verfassungsgeschichte"?
Dieser Begriff bezeichnet die wissenschaftliche Debatte darüber, warum und auf welcher Rechtsgrundlage gerade sieben bestimmte Fürsten zu den exklusiven Wählern des deutschen Königs wurden.
Wie steht die Arbeit zur Erbrechtstheorie von Armin Wolf?
Die Arbeit stellt die Theorie sachlich dar, referiert aber auch die massive Kritik anderer Forscher wie Erkens, die das "Hypothesengebäude" von Wolf als empirisch nicht hinreichend belegt kritisieren.
Welche Rolle spielt der Sachsenspiegel in der Argumentation?
Der Sachsenspiegel ist der Dreh- und Angelpunkt der Debatte. Seine Datierung und die Frage, ob der entsprechende Kurfürstenparagraph ein nachträglicher Einschub (Interpolation) ist, entscheiden über die Gültigkeit verschiedener Theorien.
- Quote paper
- Dr. Harald Freter (Author), 2004, Zum Stand der Diskussion über die Entstehung des Alleinstimmrechts der sieben Kurfürsten bei der deutschen Königswahl und die Ausbildung des Kurfürstenkollegs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121839