Analyse des Prozesses der Neuordnung von Ausbildungsberufen unter Beachtung rechtlicher und ordnungspolitischer Restriktionen und die Einführung von Lernfeldern in Berufsschulen


Hausarbeit, 2008

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

1. Betrachtung des Konstruktes Beruf
l.l.l Allgemeine Definitionen
l.l.2 Historische Entwicklung und aktuelle Aspekte

2. Entstehung der Ausbildungsberufe
2.l.l Methoden der Ermittlung von Ausbildungsinhalten
2.l.2 Prozess der Neuorientierung der Ausbildungsberufe

3. Rahmenbedingungen der Berufsausbildung

4. Vom Lernziel zum Lernfeld
4.l Definitionen und Zusammenhänge von Handlungsfeld, Lernfeld, Lernsituation und Handlungssituationen
4.2 Gründe für die Lernfeldeinführung
4.3 Lernfeldcurricula
4.4.l Vorund Nachteile der Lernfeldtheorie
4.4.2 Ablauf der Entwicklung der Handlungsfelder zu Lernsituation

5. Auswirkungen der Neuorientierung

Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

Literatur aus dem Internet

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Darstellung der Ermittlung von Ausbildungsinhalten

Abbildung 2: KMK Rahmenplan neu (Quelle: Achtenhagen 1997)

Abbildung 3: Zusammenhang Lernfelder und Handlungsfelder nach Frau Prof. Dr. Marianne Friese

Abbildung 4: eigene Darstellung der Schritte nach Reinhard Bader

Einleitung

Es gibt viele verschiedene Ansichten, ob es förderungswürdig war die duale Berufsausbildung zu reformieren. Es gibt hierfür Befürworter und Ablehner. Jedoch in einer Zeit des Wandels in Form neuer Technologien und Innovationen verändern sich die Anforderungen an die Berufe stetig und eine Modernisierung bzw. Neuordnung der Ausbildungsberufe ist zwingend erforderlich, um im internationalen Wettbewerb mitzuhalten. Ein weiterer wichtiger Hintergrund der Reform besteht in der derzeitigen Lehrstellensituation, die um Veränderungen bittet. Es wird immer mehr Fachpersonal benötigt und dafür braucht man auch gute Qualität in der Ausbildung. In dieser Arbeit soll nahegebracht werden wie dieser Prozess der Neuordnung zustande kommt, aus welchen Gründen dies vollzogen wird, welche Auswirkungen diese Neuordnung mit sich bringt und was Lernfelder in den Berufsschulen verändern, was Lernfelder sind und warum diese eingeführt wurden. Als erstes wird die Autorin das Konstrukt Beruf erläutern; ein kurzer historischer Abriss und aktuelle Aspekte werden dies verdeutlichen. Es stellt sich die Frage, wie die Ausbildungsinhalte ermittelt werden, um Ausbildungsberufe festzulegen und welche Rahmenbedingungen von großer Wichtigkeit sind.

1. Betrachtung des Konstruktes Beruf

1.1.1 Allgemeine Definitionen

Buttler beschreibt den Beruf als persönliche Entfaltung des Menschen und es erfolgt eine hierachiche Unterteilung der Erwerbstätigkeit in einzelne Aufgaben. Er meint Berufsbilder haben drei Dimensionen: Funktion, Qualifikation und sozialer Status. Er ist der Ansicht, dass einige kleine Merkmale oder Tätigkeitsänderungen solche Auswirkungen haben, dass ein komplett anderer Beruf entsteht. (Buttler, F., l995, S. 492 ff.). Der Begriff Beruf kann aus zwei verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Zum einen ist gemäß dem Bundesverfassungsgericht Beruf, „jede auf Dauer angelegte Betätigung, die zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient“. Dies bezeichnet den ausgeübten Beruf. Er kann auch als Kompetenzerwerb bezeichnet werden, denn jeder Mensch durchläuft, Ausbildungsoder Weiterbildungsgänge in Hinsicht auf eine berufliche Tätigkeit, um einen Beruf zu erlernen (Benner, H., l997, S.54 f.). Ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist ein rechtlich fixierter Ausbildungsgang mit Prüfungsanforderungen. Ein Ausbildungsberuf ist dann anerkannt, wenn eine Ausbildungsordnung erlassen wurde, die bundesweit gilt. Ausbildungsberufe sind Qualifikationsbündel, die zu einer beruflichen Handlungskompetenz auf Facharbeiterniveau befähigen. Ausbildungsberufe fördern die Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration. Auf dem Arbeitsmarkt sind Ausbildungsberufe Orientierungsgrößen, weil Qualitätsstandards durch Ausbildungsordnungen festgelegt sind (Benner, H., l997, S.54 f.).

1.1.2 Historische Entwicklung und aktuelle Aspekte

Die Entwicklung von Berufen geht bis ins Mittelalter zurück. Denn auch schon in dieser Zeit mussten Arbeiten aufgeteilt werden. In der mittelalterlichen Zeit war es so, dass es Sozial – und Berufsordnungen gab. Der soziale Stand und der Beruf wurden damals vererbt. Im l0 Jahrhundert entstanden in wirtschaftlich bedeutenden Gegenden sogenannte Stadtwesen / Zünfte. Vereinigungen von Fernhändler, die sich in Städten niederließen, bildeten Gilden / Kollegien. Auch in dieser Zeit wurde mit anderen Fernhändlern getauscht, um den Lebensstandard zu sichern und zu verbessern. Die Tätigen in Handel und Gewerbe nannte man Kaufleute. Früher erfolgte auch eine gegenseitige Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten, Handelswaren und Gewerbewaren. Einige Berufe waren sehr angesehen. In jedem wirtschaftlichen Bereich vereinigten sich Personengruppen zu Zünften. Dies unterstand dem Zwang, dass nur diese Personen an dem Ort ihre Tätigkeit ausüben durften. Als Leitung waren Zunftmeister vorgesehen. Bereits im Mittelalter gab es Aufnahmebedingungen ins Lehrverhältnis. Durch zunehmende naturwissenschaftliche Einflüsse und Verwendung von Technik wandelten sich die Tätigkeitsbereiche. Es ergab sich die Möglichkeit die technischen Errungenschaften in allen Lebensbereichen einzusetzen. Ökonomische Einflüsse wandelten auch die Verbrauchsgewohnheiten, da der Handel weiter ausgedehnt wurde. Auch wirtschaftspolitisch gab es Änderungen, da das Wirtschaftsleben zentraler Planung und Verwaltung unterstellt wurde. Im l7 / l8 Jahrhundert trat eine Schulordnung in Kraft. Somit gab es landeseinheitliche Vorschriften. Dadurch konnten Lehrpläne geordnet und anschaulich geregelt werden. Der Unterricht sollte berufsvorbereitend sein. Das Bildungsniveau stieg dadurch erheblich an. Durch weitere technische Fortschritte in der heutigen Zeit, ist es dringend notwendig neue Berufe zu entwickeln. Die Arbeitslosigkeit steigt stetig an, aber die Vielzahl der Ausbildungssuchenden erhöht sich. Für viele Betriebe gelten heutzutage Auszubildende nur noch als billige Arbeitskräfte. Das Bildungsniveau sinkt ab und es mangelt an Fachkräften. Viele Ausbilder verfügen nicht über pädagogische Kenntnisse und vernachlässigen ihre Auszubildenden. Seit l897 gibt es das „Handwerksschutzgesetz“, welches sicher stellt, dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Aber erst im Jahr l969 wurde eine gesetzliche Vereinheitlichung aller

Ausbildungsverhältnisse mit dem „Berufsbildungsgesetz“ abgeschlossen. Vorher war eine gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Es wurde versucht Vereinheitlichungen und Richtlinien zu bilden, doch die gesetzliche Regulierung gelang erst l969. Erst durch Georg Kerchensteiner, der „Vater der Berufsschule“, erfolgte eine praktisch – theoretische Ausbildung. Lehrpläne wurden mit der betrieblichen Ausbildung in Einklang gebracht. l937 wurde die Berufsschule als Bestandteil des öffentlichen Bildungswesens anerkannt und l938 das „Reichsschulpflichtgesetz“ eingeführt (Müllges, U.).

2. Entstehung der Ausbildungsberufe

2.1.1 Methodender Ermittlungvon Ausbildungsinhalten

Ziel ist, dass aus der Masse an Berufsinhalten diejenigen Funktionsoder Tätigkeitsbereiche ausgewählt werden, für die ein Ausbildungsberuf entwickelt werden soll. Es gibt jedoch viele Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den jeweiligen Ausbildungsberufen wichtig erscheinen, aber welche die geeigneten sind, muss konkret ermittelt werden. Dabei muss beachtet werden, dass sich der Ausbildungsgegenstand auf die späteren Anforderungen in der beruflichen Praxis bezieht und den Auszubildenden eine berufliche Handlungsfähigkeit auf hohem Niveau vermittelt werden kann. Dies muss unter Einhaltung der bildungspolitischen Vorgaben und didaktischen Gesichtspunkten geschehen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung l: Darstellung der Ermittlung von Ausbildungsinhalten

Nach Benner (Benner, H., l995, S. 56 ff) gibt es einige Methoden, die zur Ermittlung der Berufsinhalte dienen. Diese wird die Autorin kurz darstellen, um einen Einblick zu verschaffen. Das Literaturund Quellenstudium ermöglicht einen ersten Einblick in die Berufssituation. Es werden Fachliteratur, Fachzeitschriften, schulische Lehrbücher und einfache Standardwerke, die sich auf den Beruf beziehen, zu Rate gezogen. Anhand von Statistiken kann die Entwicklung gut nachvollzogen werden. Es ist dabei zu beachten, dass der zu untersuchende Beruf in der sozialen und wirtschaftlichen Gesamtheit dargestellt wird. Erkenntnisse über die Betriebsund Arbeitsorganisation, der Betriebsmittel, der Arbeitstechniken, der tatsächlich auszuübenden Arbeiten und die dazu benötigten bzw. geforderten Qualifikationen werden durch Betriebsbegehungen erlangt. Häufig werden hierzu Protokolle erstellt. Um die geforderten Qualifikationen herauszufinden, werden Fallstudien durchgeführt. Hier werden bestimmte Tätigkeitsbereiche ausgewählt und in Breite und Tiefe erfasst. Diese sind systematisch angelegt und bieten die Grundlage für die Ermittlung der Ausbildungsinhalte. Diese Möglichkeit spiegelt die Situation am Arbeitsplatz wieder, aber die Repräsentativität der Erkenntnisse geht verloren. Das Anforderungsspektrum wird über die Tätigkeitsanalyse ermittelt. Die dadurch gewonnenen Daten sind Basis für die Inhalte und Struktur der Ausbildungsgänge. Es ist ein quantitativer Unterschied zur Fallstudie vorhanden, denn die Tätigkeitsanalyse soll repräsentativ in Tiefe und Breite sein. Eine Erfassung der Daten ist auch hier von hoher Bedeutung. Trotz alledem können noch spezielle Probleme vorhanden sein. Diese können durch Expertenbefragung gelöst werden, da Einzelfragen rasch geklärt werden können. Experten kommen zu schnellen fundierenden Erkenntnissen. Der Einsatz von Sachverständigenberatungen sind noch heute die besten Methoden, da beruflich-fachliche und pädagogisch-fachdidaktische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Diese besitzen Fachkompetenz und kommen rasch zu fundierenden Erkenntnissen.

2.1.2 Prozess der Neuorientierung der Ausbildungsberufe

Bei der Erarbeitung von Grundlagen zur Erstellung der Ausbildungsberufe sind vier Arbeitsschritte erforderlich. (Benner, H., l995, S. 56 ff). Vorab ist zu erwähnen, dass die Ausbildungsberufe in Form eines mehrstufigen Verfahrens entwickelt werden, an dem Bund, Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Berufsbildungsforschung beteiligt sind. Ausbildungsberufe entstehen durch vier Phasen. Nach Benner (l997, S. 53 ff) erfolgt die Entwicklung in den vier folgenden Phasen:

Die Forschungsund Entwicklungsphase betrachtet als erste Phase die aktuelle Situation und untersucht Entwicklungstendenzen, Erfordernisse, Trends sowie Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Es wird ein Konzept im Hinblick auf Struktur und Inhalt einer Neuordnung erarbeitet. Im Vorverfahren einigen sich die zuständigen Fachministerien über die Durchführung von Ordnungsprojekten und über bildungspolitische Eckwerte wie Struktur, Berufsbezeichnung, oder Berufsfeldzuordnung der Neuordnung. In der dritten

Phase erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung der Ausbildungsordnung. Die Ausbildungsordnung und der zugehörige Rahmenplan werden durch die jeweiligen Sachverständigen von Bund bzw. Ländern entworfen. Die Ausbildungsordnung wird im letzten Schritt durch das zuständige Bundesministerium erlassen und der Rahmenplan durch die Kultusministerkonferenz verabschiedet. Nach dem Beschluss und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Ausbildungsordnung in der Regel zum l. August des folgenden Ausbildungsjahres in Kraft.

Im ersten Schritt werden die Eckwerte der Ausbildungsordnung festgelegt. Diese Eckwerte werden von den Sozialpartnern bei Bedarf einer Neuschaffung oder Überarbeitung eines neuen Ausbildungsberufes benötigt. Bei einem Antragsgespräch beim zuständigen Fachministerium (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) werden diese Eckwerte bestimmt. Die Ausbildung erfolgt meist an den Lernorten Berufsschule und Betrieb. Eine Berufsfeldzuordnung ist nicht mehr üblich, da nach dem Berufsbildungsgesetz von 2005 keine Berufsfeldzuordnung mehr vorgenommen wird. Die einzelnen Bundesländer können die Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit selbst vornehmen (§ 7 BBiG). Vor der Reform konnten ähnliche oder verwandte Ausbildungsberufe in einem Berufsfeld zusammengefasst werden. Die einzige Voraussetzung war, dass eine gemeinsame Berufsgrundbildung im ersten Ausbildungsjahr vorhanden war. Monoberufe beschreiben in sich geschlossene Ausbildungsgänge, deren Qualifikationsprofil formal keine Spezialisierung besitzt. Die Ausbildung wird mit einem einheitlichen Kompetenzprofil abgeschlossen. Die zeitliche Gliederung erfolgt in der Zeitrahmenmethode, die die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition in Monaten schwerpunktmäßig über die drei Ausbildungsjahre verteilt. Die Zeitrahmenmethode wird bei kaufmännisch-verwaltenden Berufen angewendet. Die Anleitungen zur zeitlichen und sachlichen Gliederung werden in getrennten Anlagen dargestellt. Für jede Berufsbildpositionen ist ein Zeitrahmen in Monaten vorgegeben, in denen die Qualifikationen schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen. Der Zeitrahmen liegt zwischen zwei bis sechs Monaten. In der zeitlichen Gliederung soll ergehen, in welchem Ausbildungsjahr die einzelnen Inhalte zu vermitteln sind. Der Katalog der Fertigkeiten und Kenntnissen enthält die Mindestanforderungen der Berufsausbildung für die Ausbildungsberufe. Dieser ist Anlage aller Ausbildungsordnungen. Im zweiten Schritt der sogenannten Erarbeitungsund Abstimmungsphase werden die Ausbildungsordnungen für die Betriebe und die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen erstellt und aufeinander abgestimmt. Die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften benennen im Auftrag des Bundesinstitutes für Berufsbildung Sachverstän- dige, die dann als Vertreter der betrieblichen Praxis (Sachverständige des Bundes) gemeinsam mit dem Institut die Neuordnung übernehmen. In späterer Sitzung werden beide Entwürfe des Rahmenlehrplans und der Ausbildungsordnung inhaltlich aufeinander abgestimmt. Der abgestimmte Entwurf wird dem Hauptausschuss des Bundesinstitutes der Berufsbildung vorgelegt und erlassen. Im dritten Schritt dem, „Erlass der Ausbildungsordnung“, wird von dem „Bund-Länder-Koordinierungssauschuss Ausbildungsordnungen / Rahmenlehrpläne“ die Ausbildungsordnung und den dazugehörige Rahmenlehrplan verabschiedet. Nach Prüfung der Rechtsförmlichkeit durch das Bundesjustizministerium wird die Ausbildungsordnung für die Ausbildungsberufe durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit festgesetzt und tritt in Kraft. Der Rahmenlehrplan für berufsbildende Schulen wird von den einzelnen Bundesländern übernommen oder nochmals angepasst und überarbeitet. Für die Umsetzung der Rahmenlehrpläne sind die Bundesländer zuständig. Mit diesem Verfahren wird deutlich wie verantwortungsvoll und wichtig die Abstimmung der einzelnen Zuständigen ist. Nur durch sorgsames Abwägen verschiedener Interessen aller Beteiligten kann ein tragfähiges Ergebnis erzielt werden (www.bibb.de).

3. Rahmenbedingungen der Berufsausbildung

Jeder Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt. Die Ausbildungsdauer ist in der Regel festgelegt. Die Erstausbildung in Deutschland wird meist in Form des dualen Systems durchgeführt, d.h. der Kompetenzerwerb in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt an zwei Lernorten, der Berufsschule und dem Betrieb. Bereits seit l938 besteht die Schulpflicht. Die Kompetenzen der Berufsausbildung werden auf verschiedene Institutionen verteilt. Dies sind Bund, Länder, Unternehmen und deren Selbstverwaltungsorganen sowie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Nach Artikel 7 Grundgesetz haben die Länder die Kulturhoheit. Entscheidungen für alle Fragen des öffentlichen Schulund Bildungswesen unterliegen den Kultusministerien der Länder bzw. den Schulämtern. Die Kosten werden über Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden gedeckt. Die Schulgesetze bzw. Schulpflichtgesetze der Länder regeln die berufliche Bildung. Hier werden Schulformen und Bildungsgänge, die auf Stundentafeln aufgestellt werden, dargestellt. Die Lehrpläne sind didaktische Vorgaben für die Lehrenden. Des Weiteren erstellen die Länder Vorschriften über Klassenarbeiten, Notengebung, Versetzung und Prüfungen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Analyse des Prozesses der Neuordnung von Ausbildungsberufen unter Beachtung rechtlicher und ordnungspolitischer Restriktionen und die Einführung von Lernfeldern in Berufsschulen
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut Soziologie)
Veranstaltung
Seminar Gesellschaft - Bildung - Schule
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
23
Katalognummer
V121955
ISBN (eBook)
9783640271191
ISBN (Buch)
9783640271375
Dateigröße
641 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sowie Vorteile und Nachteile dieser, Entstehung von Ausbildungsberufen, Lernfelder in Berufsschulen
Arbeit zitieren
Anja Kischkewitz (Autor:in), 2008, Analyse des Prozesses der Neuordnung von Ausbildungsberufen unter Beachtung rechtlicher und ordnungspolitischer Restriktionen und die Einführung von Lernfeldern in Berufsschulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121955

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Analyse des Prozesses der Neuordnung von Ausbildungsberufen unter Beachtung rechtlicher und ordnungspolitischer Restriktionen und die Einführung von Lernfeldern in Berufsschulen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden