Kindesmisshandlung


Seminar Paper, 2009

16 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition Kindesmisshandlung

3. Formen/Arten der Misshandlung
3.1. Vernachlässigung
3.2. Psychische Misshandlung
3.3. Physische Misshandlung
3.4. Sexueller Missbrauch

4. Faktoren der Misshandlung

5. Folgen der Misshandlung
5.1. Kurzzeitfolgen
5.2. Langzeitfolgen

6. Erklärungsmodelle der Kindesmisshandlung

7. Schlussfolgerung

8. Literaturverzeichnis/Quellenverzeichnis

1. Einleitung

In der folgenden Arbeit stelle ich das Thema der Kindesmisshandlung vor. Ich habe mich mit den Begriffen, Formen, Faktoren, Folgen und den Erklärungsversuchen der Kindesmisshandlung auseinandergesetzt.

Da dieses Thema sehr viele Menschen verärgert bzw. wütend macht, allerdings immer noch zu viele davon ´wegschauen`, möchte ich mit dem folgendem Clip ein aufrütteln bzw. ´nicht wegsehen` der nachfolgenden Leser bewirken. Diesbezüglich sollte der folgende Link angeschaut werden: http://www.clipfish.de/video/2297225/kinder-sind-tabu-gegen-missbrauch/

2. Definition Kindesmisshandlung

Unter Kindesmisshandlung versteht man eigentlich die Misshandlung von Schutzbefohlenen, welche eine erschwerte Form der Körperverletzung nach § 223 b StGB ist (vgl. Brockhaus Band 7, S. 334). Im weiterem Sinne gehören zur Kindesmisshandlung die „ Kindesvernachlässigung - Gefährdung des körperl. und sittl. Wohls eines Kindes (unter 16 Jahren) durch gröbl. Vernachlässigung der Fürsorgepflichten (§ 170 d StGB) - und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern (§§ 174, 176 StGB) “ (Brockhaus Band 7, S. 334).

Wetzel versteht unter Kindesmisshandlung ganz allgemein die Gewalt gegen Kinder, „ die Gesamtheit aller Formen negativ bewerteter Einwirkungen, Akte und Unterlassungen, gleich welcher Modalität, die Kinder betreffen. “(Wetzel 1997, S. 59) Um den Begriff genauer zu beschreiben, zitiert er Engfer folgendermaßen „ Kindesmißhandlung ist nicht allein die isolierte, gewaltsame Beeinträchtigung eines Kindes. Die Mißhandlung von Kindern umfasst vielmehr die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und Unterlassungen, die dazu führen, daß das Recht des Kindes auf Leben, Erziehung und wirkliche Förderung beschnitten wird. Das Defizit zwischen diesen ihren Rechten und der tatsächlichen Lebenssituation macht die Gesamtheit der Kindesmißhandlungen aus. “ (Wetzel 1997, S. 59) Wetzel sieht diese Erklärung allerdings als zu allgemein an und gliedert die Kindesmisshandlung in weitere vier Subkategorien. (vgl. Wetzel 1997, S. 60) Er zitiert dabei wieder Engfer mit folgenden Worten „ Kindesmißhandlung ist eine gewaltsame psychische oder physische Beeinträchtigung von Kindern durch Eltern oder Erziehungsberechtigte. Diese Beeinträchtigungen können durch elterliche Handlungen (wie bei körperlicher Mißhandlung oder sexuellem Mißbrauch) oder Unterlassungen (wie bei emotionaler oder psychischer Vernachlässigung) zustande kommen. “ (Wetzel 1997, S. 61)

Das Kinderschutz-Zentrum Berlin definiert die Kindesmisshandlung folgendermaßen (vgl. Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, 1979, S. 15):

Kindesmisshandlung ist eine

nicht zufällige

bewußte unbewußte

gewaltsame

psychische physische

Schädigung, die in

Familien Institutionen (z.B. Kindergärten,

Schulen, Heimen)

geschieht und die zu

Verletzungen,

Entwicklungshemmungen

und sogar zum Tod führt

und die

das Wohl und die Rechte

eines Kindes

Im folgendem möchte ich die einzelnen Arten der Misshandlung näher erläutern.

3. Formen/Arten der Misshandlung

3.1. Vernachlässigung

Vernachlässigung findet dann statt, wenn Eltern oder Betreuungspersonen ihre Kinder unzureichend ernähren, pflegen, fördern, gesundheitlich versorgen, beaufsichtigen und/oder vor Gefahren schützen (vgl. Egle, Hoffmann, Joraschky 1997, S. 22). Dieses Unterlassen der kindlichen Bedürfnisse kann aufgrund von unzureichendem Wissen oder aber auch absichtlich erfolgen. (vgl. Familienhandbuch 2008) Laut § 1666 BGB wird Vernachlässigung als Kindeswohlgefährdung verstanden.

3.2. Psychische Misshandlung

Unter psychischen Misshandlungen werden „ alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermitteln und sie in ihrer psychischen und/oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen können “ (Egle, Hoffmann, Joraschky 1997, S. 24), verstanden. Diese Form der Misshandlung ist viel schwieriger festzustellen, da sie keine körperlichen Spuren hinterlässt. (vgl. Familienhandbuch 2008). Des weiteren ist sie jedoch „ der Kern aller Misshandlungsformen, wenn man auf die Folgen schaut. “ (Krieger, Lang, Meßmer, Osthoff 2007, S. 17)

3.3. Physische Misshandlung

Unter physischen Misshandlungen werden alle Handlungen und Unterlassungen verstanden, „ die sich gegen den Körper der Betroffenen richten und in der Regel mit Schmerzen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Ekelgefühlen oder Freiheitsberaubung verbunden sind. “( Krieger, Lang, Meßmer, Osthoff 2007, S. 14) Diese Art der Misshandlung wird bewusst aber auch durch unkontrollierte Affekthandlungen begangen. (vgl. Krieger, Lang, Meßmer, Osthoff 2007, S. 14) Körperliche Misshandlungen werden durch folgende Handlungen charakterisiert: „ Ohrfeigen; Schlagen mit Händen, Stöcken, Peitschen; Stoßen von der Treppe; Schleudern gegen die Wand; Schütteln eines Kleinstkindes; Verbrennen mit heißem Wasser oder Zigaretten; auf den Ofen setzen; Einklemmen in Türen oder Autofensterscheiben; Pieksen mit Nadeln; ins kalte Badewasser setzen und untertauchen; eigenen Kot essen und Urin trinken lassen; Würgen; Vergiftungen. “ (Krieger, Lang, Meßmer, Osthoff 2007, S. 14 nach Deegener 2005)

3.4. Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch von Kindern bedeutet, „ jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann bzw. bei der es deswegen auch nicht in der Lage ist, sich hinreichend zu wehren und verweigern zu können “ (Krieger, Lang, Meßmer, Osthoff 2007, S. 21 nach Deegener 2005)

4. Faktoren der Misshandlung

Folgende Faktoren können, müssen aber nicht zur Misshandlung eines Kindes führen.

Kind:

- Unerwünschtheit
- Entwicklungsstörungen
- Abweichendes und unerwartetes Verhalten
- Fehlbildungen
- Stiefkinder
- Niedriges Geburtsgewicht und daraus resultierende körperliche und geistige Schwäche
- Schwächen
- Regulationsstörungen im Säuglingsalter

Familie:

- Misshandlung in der Herkunftsfamilie
- hohe, unrealistische Erwartungen an das Kind
- Akzeptanz körperlicher Züchtigung
- Mangel an erzieherischer Kompetenz
- Kinderreichtum
- Unkenntnis über Pflege, Erziehung und Entwicklung von Kindern
- niedriger Bildungsstand
- aggressives Verhalten
- Suchtkrankheiten
- psychische Erkrankung der Eltern
- eheliche Auseinandersetzungen
- bestimmte Persönlichkeitszüge, wie mangelnde Impulssteuerung, Sensitivität, Isolationstendenzen oder ein hoher Angstpegel
- Gewalt in der Partnerschaft
- alleinerziehende oder minderjährige Eltern
- besonders kritische Lebensereignisse (bspw. Tod in der Familie, Erkrankung, Trennung, Scheidung)

[...]

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Kindesmisshandlung
College
University of Applied Sciences Mittweida
Grade
1
Author
Year
2009
Pages
16
Catalog Number
V121975
ISBN (eBook)
9783640271511
ISBN (Book)
9783640271580
File size
387 KB
Language
German
Keywords
Kindesmisshandlung
Quote paper
Anja Retschke (Author), 2009, Kindesmisshandlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121975

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Title: Kindesmisshandlung



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