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Rechte des geistigen Eigentums und Menschenrechte

Título: Rechte des geistigen Eigentums und Menschenrechte

Trabajo , 2006 , 26 Páginas , Calificación: 13 Punkte

Autor:in: Tobias Niketta (Autor)

Derecho - Derecho europeo e Internacional, Derecho internacional privado
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Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwiefern bei der verstärkten Ökonomisierung der Rechte des geistigen Eigentums die menschenrechtliche Dimension geistigen Eigentums noch genügend Beachtung findet.
In dieser Arbeit soll zunächst anhand einer Analyse des General Comment No. 17 des Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte geklärt werden, inwiefern sich Menschenrechte und Rechte geistigen Eigentums gegenseitig bedingen und beeinflussen. Im zweiten Teil dieser Arbeit soll gezeigt werden, ob das TRIPS-Abkommen mit menschenrechtlichen Grundsätzen kompatibel ist. Insbesondere wird dabei auf das Recht auf Gesundheit eingegangen, da dort das Konfliktpotential zwischen Patentrechtsinhabern und auf einen kostengünstigen Zugang zu Medikamenten angewiesene Entwicklungsländer besonders deutlich ist.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der General Comment No. 17 des UN-Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte

1.a. Zur Rechtsnatur der General Comments

1.b. Der normative Gehalt von Art. 15 I (c) IPWSKR

1.c. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

1.d. Zusammenfassung

2. Das TRIPS-Abkommen und das Recht auf Gesundheit

2.a. Das TRIPS-Abkommen aus menschenrechtlicher Sicht

2.b. Patentschutz und der Zugang zu Medikamenten

2.c. Die Umsetzung der Doha-Erklärung in das TRIPS-Abkommen

2.d. Zusammenfassung

3. Ein Interessensausgleich im Sinne des Gemeinwohls (Schlussbetrachtung)

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den Rechten des geistigen Eigentums und grundlegenden Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Gesundheit. Im Zentrum steht die Analyse, ob internationale Abkommen wie das TRIPS-Abkommen und der General Comment No. 17 des UN-Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte einen angemessenen Interessensausgleich ermöglichen, um insbesondere den Zugang zu essenziellen Medikamenten in Entwicklungsländern sicherzustellen.

  • Analyse des General Comment No. 17 zur Interpretation von Art. 15 IPWSKR
  • Vereinbarkeit des TRIPS-Abkommens mit menschenrechtlichen Mindeststandards
  • Konfliktpotenziale zwischen Patentschutz und öffentlicher Gesundheitsversorgung
  • Rolle der Doha-Erklärung bei der Flexibilisierung des Patentrechts
  • Notwendigkeit einer menschenrechtsorientierten Auslegung geistiger Eigentumsrechte

Auszug aus dem Buch

b. Der normative Gehalt von Art. 15 I (c) IPWSKR

In der Einleitung des General Comment No.17 konkretisiert der Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte Art. 15 I (c) IPWSKR, welcher das Recht eines jeden anerkennt „den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ In seinen einführenden Bemerkungen verdeutlicht der Ausschuss, dass Art. 15 I (c) als Menschenrecht ein grundlegendes, zeitloses, unveräußerliches und universelles Recht von Individuen sowie unter bestimmten Bedingungen auch von Gruppen und Gemeinschaften ist. Im Gegensatz dazu seien Rechte des geistigen Eigentums zeitlich begrenzt und könnten widerrufen, lizenziert, veräußert oder sogar verwirkt werden. Sie dienten Staaten vor allem dazu Anreize für Kreativität und Erfindungen zu schaffen, die Verbreitung von kreativer und innovativer Produktion und die Entwicklung einer kulturellen Identität zum Wohle der Gemeinschaft zu fördern. Das Menschenrecht, den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die dem Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen, soll die Bindung zwischen dem Urheber und seinen Werken, sowie zwischen Gemeinschaften und ihrem kulturellen Erbe sichern und gleichzeitig die materiellen Interessen des Urhebers schützen um ihnen einen adäquaten Lebensstandard zu ermöglichen. Schutzsysteme der Rechte des geistigen Eigentums jedoch würden vornehmlich Geschäftsinteressen und Investitionen schützen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung geistiger Eigentumsrechte im internationalen Handel und stellt die Forschungsfrage, inwieweit diese menschenrechtliche Aspekte hinreichend berücksichtigen.

1. Der General Comment No. 17 des UN-Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung der rechtlichen Einordnung des General Comments und analysiert die menschenrechtliche Dimension des geistigen Eigentums sowie die daraus resultierenden staatlichen Verpflichtungen.

2. Das TRIPS-Abkommen und das Recht auf Gesundheit: Hier wird untersucht, wie sich die patentrechtlichen Bestimmungen des TRIPS-Abkommens auf das Menschenrecht auf Gesundheit auswirken, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Medikamenten in Entwicklungsländern.

3. Ein Interessensausgleich im Sinne des Gemeinwohls (Schlussbetrachtung): Die Schlussbetrachtung fasst die Notwendigkeit einer stärkeren Integration menschenrechtlicher Prinzipien in die Schutzsysteme des geistigen Eigentums zusammen, um einen fairen Ausgleich im Sinne des Gemeinwohls zu erzielen.

Schlüsselwörter

Geistiges Eigentum, Menschenrechte, IPWSKR, TRIPS-Abkommen, Recht auf Gesundheit, Patentrecht, Entwicklungsländer, General Comment No. 17, Doha-Erklärung, Zwangslizenzen, Zugang zu Medikamenten, Interessensausgleich, Welthandelsorganisation, Urheberrechte, Gemeinwohl.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Schnittstelle zwischen den Rechten des geistigen Eigentums und dem Menschenrechtsschutz, wobei ein besonderer Fokus auf das Recht auf Gesundheit im Kontext globaler Handelsabkommen gelegt wird.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Themenfelder sind die rechtliche Interpretation des Art. 15 IPWSKR durch den UN-Ausschuss, die Auswirkungen des TRIPS-Abkommens auf die Gesundheitsversorgung und die Suche nach einem gerechten Interessensausgleich zwischen Urhebern und der Allgemeinheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es zu klären, wie der Schutz geistiger Eigentumsrechte mit grundlegenden Menschenrechten in Einklang gebracht werden kann, ohne dabei notwendige technologische Innovationen zu hemmen.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die internationale Abkommen, Stellungnahmen des UN-Ausschusses und fachspezifische Literatur auswertet, um die Vereinbarkeit der Regelungen zu prüfen.

Welche Inhalte stehen im Hauptteil der Arbeit im Fokus?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse des General Comment No. 17, die Untersuchung der menschenrechtlichen Kompatibilität des TRIPS-Abkommens und die Bewertung der Doha-Erklärung zur flexiblen Gestaltung des Patentrechts.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie Geistiges Eigentum, TRIPS, IPWSKR, Menschenrechte, Zwangslizenzen und Zugang zu Medikamenten geprägt.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Patentschutzes für Entwicklungsländer?

Der Autor stellt fest, dass der Patentschutz in seiner aktuellen Form häufig den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert, weshalb eine Anpassung im Sinne menschenrechtlicher Grundsätze zwingend erforderlich ist.

Was ist die zentrale Schlussfolgerung hinsichtlich der Doha-Erklärung?

Die Doha-Erklärung wird als notwendiger Schritt gewertet, um den WTO-Mitgliedern mehr Flexibilität bei der Bekämpfung von Gesundheitskrisen durch Zwangslizenzen einzuräumen, wenngleich administrative Hürden weiterhin bestehen.

Final del extracto de 26 páginas  - subir

Detalles

Título
Rechte des geistigen Eigentums und Menschenrechte
Universidad
University of Bonn  (Institut für Öffentliches Recht)
Curso
Seminar zum Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Calificación
13 Punkte
Autor
Tobias Niketta (Autor)
Año de publicación
2006
Páginas
26
No. de catálogo
V121981
ISBN (Ebook)
9783640271856
Idioma
Alemán
Etiqueta
Rechte Eigentums Menschenrechte Seminar Europäischen Internationalen Wirtschaftsrecht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Tobias Niketta (Autor), 2006, Rechte des geistigen Eigentums und Menschenrechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121981
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