Berufliche Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter


Mémoire (de fin d'études), 1999

122 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung
Meine eigene Motivation, dieses Thema zu bearbeiten

1. Historische Entwicklung
1.1. Die historische Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit
1.1.1. Kurze Skizzierung der Lebens- und Berufssituation Mitte des 19. Jahrhunderts
1.1.2. Die Entwicklung und Bedeutung der ersten Frauenbewegung, erste gesellschaftliche und politische Veränderungen
1.1.3. Der Rückschritt im Nationalsozialismus
1.1.4. Die Situation der Frauen nach dem zweiten Weltkrieg
1.1.5. Der Rückzug der Frauen in Ehe und Familie
1.1.6. Ehe und Familie als traditionelle normative Institution
1.2. Die Entwicklung einer erhöhten Wertigkeit von Berufstätigkeit seit den 60er Jahren
1.2.1. Ursachen eines veränderten Erwerbsverhaltens
1.2.2. Die Bildungsreform der 60er Jahre und ihre Auswirkungen
1.2.3. Die Bedeutung der Frauenbewegung in den 70er Jahren
1.2.4. Wandel des Leitbildes Ehe und Familie
1.2.5. Der Einstellungswandel zum Rollenverhalten der Frauen
1.2.6. Gegenwärtige Diskussionspunkte

2. Die Frauenberufe
2.1. Frauenberufe - ein historisch gesellschaftlicher Prozeß
2.1.1. Frauenberufe - Männerberufe. Eine Unterscheidung
2.1.2. Die Segregation des Arbeitsmarktes
2.1.3. Die besondere Eignung der Frauen für Frauenberufe und gesellschaftliche Folgen
2.1.4. Die weibliche Sozialisation und Frauenberufe
2.1.5. Frauenberufe - ein eingeschränktes Spektrum an Berufen
2.1.6. Frauenberufe - eine eingeschränkte berufliche Entwicklung
2.2. Beruf und Karriere
2.2.1. Weibliche Fähigkeiten - eine Eignung für Führungsaufgaben
2.2.2. Hindernisse für Frauen „Karriere“ zu machen
2.2.3. Macht und Karriere
2.2.4. Die Bedeutung des „Selbstwertes“ als Hindernis von Macht und Einfluß
2.2.5. Die zwiespältige Einstellung von Frauen zu „Erfolg“
2.2.6 Frauen wollen Macht und Einfluß - der Weg zu Macht und Einfluß
2.2.7. Die Führungskräfte der Zukunft - Frauen

3. Berufstätigkeit und Familie
3.1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
3.1.1. Die Pluralität der Lebensformen
3.1.2. Erwartungshaltung der Partner und gesellschaftliche Erwartungen an Beruf und Familie
3.1.3. Die Bewältigung beruflicher und familialer Aufgaben
3.1.4. Probleme der Frauen
3.1.5. Erste Einstellungs- und Verhaltensänderungen der Männer
3.2. Weitere Hindernisfaktoren bei einer Berufstätigkeit von Frauen
3.2.1. „Diskontinuität“ in der Berufstätigkeit von Frauen
3.2.2. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung
3.2.3. „Die Frauenfalle“
3.2.4. Die geringfügigen Beschäftigungen - die 620-DM-Jobs
3.2.5. Teilzeittätigkeit - eine Sackgasse

4. Reformgesetze
4.1. Gesetzliche Veränderungen zugunsten der Frauen
4.1.1. Das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 und Elisabeth Selbers
4.1.2. Die Bedeutung dieses Grundgesetzartikels
4.1.3. Eine Auswahl wichtiger Reformgesetze in Hinblick auf Erwerbstätigkeit von Frauen

5. Die Frauen im mittleren Lebensalter
5.1. Frauen in der Lebensmitte
5.1.1. Die Generation im Umbruch
5.1.2. Die „Lebensmitte“, eine Zeit der Veränderungen
5.1.3 Eine berufliche Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter
5.2. Die Interviews der Frauen im mittleren Lebensalter zur beruflichen Neuorientierung
5.2.1. Meine Vorgehensweise und die subjektive Auswahl der Frauen
5.2.2. Ziel der Interviews
5.2.3. Der Fragebogen als Grundlage der Erzählinterviews
5.3. Das erste Interview
5.4. Das zweite Interview
5.5. Das dritte Interview
5.6. Das vierte Interview
5.7. Die Auswertung der Interviews
5.7.1. Die Herkunftsfamilien und die Berufswahl
5.7.2. Die Motive der Frauen, sich beruflich neu zu orientieren
5.7.3. Veränderungen in den Familien und den Partnerschaften
5.7.4. Die finanzielle Situation
5.7.5. Die persönliche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten
5.7.6. Ihre Einschätzung der Fähigkeiten von Frauen im mittleren Lebensalter und die Bedingungen des Arbeitsmarktes
5.7.7. Ihre Vorschläge zur Veränderung der Arbeitsmarktsituation
5.7.8. Vorschläge, um die Bedürfnisse von Frauen in einer Neuorientierungsphase besser zu berücksichtigen
5.7.9. Ideen und Vorschläge der Frauen zur Veränderung gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen
5.8. Die Interviews mit hauptamtlichen Mitarbeiter/innen von Trägern, zuständig für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Frauen im mittleren Lebensalter
5.8.1. Ziel der Interviews
5.8.2. Das erste Interview
5.8.3. Das zweite Interview
5.8.4. Das dritte Interview
5.9. Die Auswertung der Interviews mit Trägern
5.10. Zusammenfassende Bewertung der Interviews der Frauen
5.11. Zusammenfassende Bewertung der Interviews der Träger

6. Überlegungen zur Arbeitsmarktsituation
6.1. Gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Frauenförderung
6.2. Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als gesetzliche Grund-lage für eine berufliche Neuorientierung
6.3. Umsetzung der Arbeitsförderung in Form von Umschulungen, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
6.4. Die Arbeitsmarktsituation für Frauen im mittleren Lebensalter
6.5. Veränderung der beruflichen Möglichkeiten für Frauen im mittleren Lebensalter mit Berücksichtigung der Veränderungsvorschläge der interviewten Frauen
6.6. Meine persönliche Einschätzung

SchluSSwort

Literaturliste

Anhang

Erklärung zur Diplomarbeit

Vorwort

Mich hat erstaunt, wieviel Interesse dieses Thema bei den verschiedenen Frauen hervor­geru­fen hat. Ein Interesse, welches sich darin zeigte, daß sich Frauen aus meinem näheren und weiteren Umfeld, aber auch für mich völlig fremde Frauen, bereitwillig interviewen ließen und sehr engagiert die Interviewfragen beantworteten. Fachfrauen aus den unter­schiedlich­sten Institutionen haben sich, trotz Terminknappheit, für mich Zeit genommen, um meine Fragen zu beantworten und es wurde deutlich, daß sie sich für die Belange von Frauen sehr persönlich und engagiert einsetzen. Viele Frauen haben mich mit Ideen und Anregungen begleitet, haben sich den Fragebogen geben lassen, für Mütter, für sich selbst oder für Freun­dinnen und wünschen ein Exemplar dieser Diplomarbeit.

Einleitung

Meine eigene Motivation, dieses Thema zu bearbeiten

Ich habe mich im Alter von 38 Jahren, neben einer Leitungstätigkeit und mit Familie, ent­schlossen Sozialpädagogik zu studieren, um mich beruflich weiter zu qualifizieren und beruf­lich neu zu orientieren. Aus meiner eigenen Erfahrung und durch meine Kontakte zu den wenigen „älteren“ Frauen im Studium mit Familie wurde mir bewußt, daß ein hohes Maß an Belastbarkeit, Selbstdisziplin, ein sehr gutes Zeitmanagement und sehr gute orga­nisatorische Fähigkeiten, um nur einiges zu nennen, notwendig sind, um die vielfältigen beruflichen und privaten Anforderungen zu bewältigen.

Auch in meinem beruflichen und privaten Umfeld wurde es in den letzten Jahren zuneh­mend deutlicher, daß sich Frauen in einer Neuorientierungsphase befinden, einen berufli­chen Neu­anfang beginnen und sich beruflich weiterqualifizieren.

Die meisten von ihnen sind damit konfrontiert, auf dem Arbeitsmarkt geringe Anstellungs­chancen zu haben, weil sie als ältere Arbeitnehmerinnen zu teuer sind. Viele Arbeitgeber sind nicht bereit, die erforderlichen höheren Lohn-Nebenkosten zu tragen, trotz hervorra­gender Qualifi­kationen der Frauen. Aufgrund dieses Spannungsfeldes, einerseits über sehr gute Quali­fikation und Fähigkeiten zu verfügen, und trotzdem eingeschränkte berufliche Entfaltungsmöglichkeiten zu erhalten, entschied ich mich für dieses Thema meiner Diplomarbeit.

Die heutigen Möglichkeiten einer beruflichen Neuorientierung sind im Zusammenhang von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen und der historischen Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu betrachten. Die heutige „scheinbare“ Akzeptanz der berufstätigen Frau und Mutter ist ohne den historischen und gesellschaftlichen Kontext der letzten 150 Jahre nicht denkbar.

Im Rahmen dieses umfassenden Themas ist es nicht möglich, alle Aspekte der beruflichen Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter, verbunden mit der Entwicklung der weiblichen Erwerbsarbeit, umfassend zu bearbeiten, so daß ich eine subjektive Auswahl treffen mußte.

Mittleres Lebensalter bezieht sich im Rahmen dieser Diplomarbeit auf die Altersgruppe der 35- bis 45-jährigen Frauen mit Kind/ern.

In den Kapiteln 1 bis 4 skizziere ich kurz die historische Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Frauen, die Bedeutung der ersten Frauenbewegung des 19. und 20. Jahrhunderts und die Nachkriegsjahre, die eine erneute traditionelle Rollenzuweisung festlegten. Die gesell­schaftlichen Veränderungen seit den 60er Jahren, verbunden mit einem Wandel der Fami­lie und einer „neuen“ Wertigkeit der weiblichen Berufstätigkeit, werden ebenfalls einbezo­gen.

In Kapitel 5 stelle ich die von mir interviewten Frauen im mittleren Lebensalter vor. Die Auswertung der Interviews bezieht sich auf die Motivation der Frauen, sich beruflich neu zu orientieren, welche Veränderungen in der Familie sich daraus ergeben, die Ein­schät­zung ihrer Fähigkeiten und ihre individuelle Einschätzung der gesellschaftlichen Bedin­gungen.

Die drei Interviews mit hauptamtlichen Mitarbeitern/innen der VHS, des Arbeitsamtes und des bfz Würzburg, zuständig für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen, bzw. Frauenbelange, vermitteln eine „institutionelle“ Sichtweise. Sie geben Auf­schluß über die Motivation der Frauen sich beruflich zu verändern, die Fähigkeiten von Frauen in dieser Lebensphase und die Chancen einer Ver­mittelbarkeit auf dem Arbeits­markt nach Abschluß einer Weiterqualifizierung.

In Kapitel 6 zeige ich auf, wie Frauenförderung heute umgesetzt wird und welche Ver­än­derungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation und der beruflichen Chancen denk­bar wären.

Im Anhang befinden sich die Fragebögen für die Interviews mit den Frauen und den Trä­gern. Er gibt einen Überblick über einen Teil der Weiterbildungs- und Qualifizierungs­maßnah­men in der Region und über die Tätigkeit der Beratungsstelle für Frauen, die sich beruflich neu orientieren wollen.

1. Historische Entwicklung

1.1. Die historische Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit

1.1.1. Kurze Skizzierung der Lebens- und Berufssituation Mitte des 19. Jahr­hunderts

Die Entwicklung der Trennung von Arbeits- und Familienstätte im Industrialisierungs­prozeß schied die hauswirtschaftlichen von den erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten. Dieser Bereich blieb, zumindest in der bürgerlichen Schicht, den Männern vorbehalten.

Es wurde zur Aufgabe der Frau, den häuslichen Bereich zu verwalten, während die Männer das Einkommen erwirtschafteten.

Die „Verhäuslichung“ der Frau war verbunden mit der Zuschreibung weiblicher Fähig­keiten wie Pflegen und Behüten, sowie weiblichen Werten wie Häuslichkeit, Tugend, Sanftmut, Frömmigkeit und Einfühlungsvermögen.[1]

Dieses gesellschaftliche und normative Leitbild der Hausfrau und Mutter wurde vom Bür­gertum des 19. Jahrhunderts zum Ideal stilisiert und galt für alle sozialen Schichten als erstrebenswert. „Der Platz der Frauen ist am häuslichen Herd, inmitten ihrer Kinder, über die sie wachen und ihnen die ersten Grundsätze einhauchen müssen. Ihr Beruf ist groß, wenn wir ihnen den Platz zuweisen, der ihnen gebührt, wenn wir sie verderblichen Einflüs­sen entheben, so werden sie eine Stütze der Freiheit und Demokratie sein (der Vorbote 1886 S. 149).“[2] Dieses Zitat verdeutlicht und unterstreicht dieses gesellschaftliche und normative Leitbild.

Bürgertöchtern blieb aus Statusgründen eine außerhäusige Erwerbstätigkeit weitgehend verschlossen. Als standesgemäß tolerierte Erwerbstätigkeit blieben typische Frauenberufe wie Krankenschwester, Fürsorgerin und Erzieherin, der Beruf der Lehrerin oder der Gou­vernante. Die Berufstätigkeit wurde in der Regel nur bis zur Heirat, spätestens bis zur Geburt des ersten Kindes ausgeübt, oder aber die Frauen blieben unverheiratet und weiter­hin im Beruf.[3]

Abgesehen von den wenigen Frauenberufen der bürgerlichen Schicht stand Lohnarbeit im Widerspruch zu dem Ideal des gesellschaftlichen Leitbildes der Hausfrau und Mutter. Eine außerhäusige Erwerbsarbeit hatte geringes soziales Ansehen, war aber für viele Frauen der niederen sozialen und proletarischen Schichten aus wirtschaftlicher Not unerläßlich, um das Existenzminimum zu sichern. Die Frauen arbeiteten unter unmenschlichen und diskri­minierenden Bedingungen als Fabrikarbeiterinnen, Mägde, Dienstboten und Hausange­stellte in Bürgerhaushalten. Zudem bekamen sie niedrigeren Lohn als Männer. Sie arbei­teten als Bürofräulein, Telefonistin, Laden­fräulein, ebenso wie die späteren Angestellten­berufe, auf der „unteren Ebene der Erwerbshierarchie“.[4]

Sie hatten Erwerbsarbeitszeiten von 10 bis 15 Stunden zu bewältigen, trugen die Hauptlast der Familienaufgaben, die Versorgung mehrerer Kinder sowie die schwere körperliche Arbeit als Hausfrau und litten unter beengten Wohnverhältnissen und ungesunden Arbeits­bedingungen. Bereits in dieser Zeit entstand in der Öffentlichkeit das negativ besetzte Bild einer berufstätigen Mutter.

Die gesellschaftlichen und normativen Vorstellungen des Leitbildes einer guten Mutter haben sich so verfestigt, daß sie auch heute noch wirksam sind. Als Pendant dazu halten sich die Vorurteile der „Rabenmutter“.

Zur sozialen Ausgangssituation um 1870:

Von 6,5 Millionen Arbeiterinnen waren 1,5 Millionen in der Industrie beschäftigt, 2,7Millionen in der Landwirtschaft und über 1 Million waren als Dienstboten tätig. Ein Drit­tel aller Frauen verdiente meist nur die Hälfte, manchmal nur ein Drittel der Männer­löhne.[5]

Frauen standen unter der Vormundschaft des Ehemannes. Sie konnten keine rechtsgültige Unterschrift leisten und durften nicht über eigenen Besitz verfügen. Höhere Schulen, Uni­versitäten, Bildungseinrichtungen und Berufe mit entsprechender Vorbildung blieben ihnen verschlossen. Frauen hatten kein Wahlrecht und konnten in keine Partei eintreten. Frauenvereine sollten sich ausschließlich der „Wohltätigkeit“ widmen.

Aufgrund des am 1.1.1900 in Kraft getretenen bürgerlichen Gesetzbuches hatte der Ehe­mann die letzte Entscheidungsmacht in allen Fragen, die die eheliche Lebensgemeinschaft und die Erziehung der Kinder betrafen. Ihm oblag die Vermögensverwaltung einschließ­lich des Vermögens der Frau. Er hatte das Recht, einen Arbeitsvertrag auch gegen den Willen der Frau zu kündigen.[6]

1.1.2. Die Entwicklung und Bedeutung der ersten Frauenbewegung, erste gesellschaftliche und politische Veränderungen

Um 1860 entstand eine erste tiefgreifende Frauenbewegung von Frauen aus bürgerlichen, proletarischen und konfessionellen Kreisen und mit unterschiedlichem gesellschaftlichen und politischen Hintergrund. Gemeinsam kämpften sie für mehr Rechte der Frauen, für Gleichberechtigung, für eine bürgerliche Gleichstellung von Männern und Frauen und für einen sozialen und kulturellen Umbruch.

Der Kampf um Gleichberechtigung und Rechte für Frauen hatte seinen Ursprung in der französischen Revolution 1789. Erstmals in Europa entstand hier eine Erklärung der Frau­enrechte. „Hier steht die politische und gesellschaftliche Gleichstellung von Frau und Mann formal festgeschrieben.“[7]

Die bürgerliche und proletarische Frauenbewegung des 19. und 20. Jahrhunderts forderte:

- Die Erlangung politischer Rechte
- Arbeit unter humanen Bedingungen
- Bildungsmöglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung
- Das Recht auf eine Erwerbstätigkeit, verbunden mit einer bürgerlichen Gleichstellung der Frauen.

Die erste bürgerliche Frauenbewegung wurde von Auguste Schmidt und Louise Otto-Peters, einer Schriftstellerin, mit der Gründung des ersten „Allgemeinen deutschen Frau­envereins“ 1865 eingeleitet. Sie forderten den gleichen Zugang zum Bildungswesen und stellten die sozialen Bedingungen der Frauen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit: „nur über die individuelle Bildung könnten Frauen lernen, ‚selbständig zu urteilen‘ ...“[8]

Besonders Louise Otto-Peters prangerte die Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeits­markt an und forderte die volle bürgerliche Gleichstellung der Frau, verbunden mit einer Abschaffung des Geschlechtervormundes, der allumfassenden Macht des Ehemanns, und die Abschaffung des männlichen Berufs- und Erwerbsmonopols. Erst dann gelänge es, so Louise Otto-Peters, das Recht auf Erwerb umzusetzen. Für die unverheirateten Frauen fordert sie die Selbständigkeit durch eine befriedigende Berufsorientierung.[9]

Die bürgerliche Frauenbewegung glaubte daran, eine Veränderung für die Frauen mit damit verbundenen gesellschaftlichen Reformen innerhalb der gesetzlichen Ordnung zu erreichen.

Die linke sozialistische Frauenbewegung unter der Führung Clara Zetkins, einer Lehrerin, war aufgrund ihres politischen Hintergrundes vom Marxismus geprägt. Clara Zetkin vertrat die Überzeugung, daß „Ehe, Familie und bürgerliche Lebensordnung insgesamt aus den Angeln gehoben werden müssen“.[10] Dieser radikale politische Ansatz stieß allerdings auf die Ablehnung der Arbeiterinnenbewegung, die Ehe und Familie nicht in Frage stellten, son­dern die Diskriminierung und Ausbeutung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt anprangerte.

Die konfessionell orientierte Frauenbewegung fand ihren Anfang ebenfalls Mitte des 19.Jahrhunderts. Auf Initiative der Protestantin Amalie Sieveking entstanden die ersten Dia­konissenhäuser, um aufgrund der Mangelzustände im Gesundheitswesen eine verbesserte Krankenpflegeausbildung zu schaffen. Als erste Frau sprach Elisabeth Gauck-Kühne, die Initiatorin der „Evangelischen-Sozialen-Frauengruppe“ 1894 auf einem evangelisch-sozialen Kongreß über die soziale Lage der Frau.[11] Dieser berühmt gewordene Vortrag wurde von Adolf Stocker, der sich für eine Emanzipation der Frauen in der Kirche enga­gierte, so kommentiert:

„Seit 20 Jahren habe ich die Stunde ersehnt, daß die Frauenfrage an die Tür der evangeli­schen Kirche klopft, (...) nicht bloß durch Männer, sondern auch durch Frauen.“[12]

Die konfessionellen Frauenbewegungen identifizierten sich als Teil der Kirche und ent­wickelten trotzdem ihre eigene Identität innerhalb der deutschen Frauenbewegung.

Für sie stand ebenfalls die soziale Frage im Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit, aber sie waren weniger „frauenrechtspolitisch“ orientiert. Dadurch erreichten sie auch die bürger­liche Schicht, die der Forderung nach Frauenrechten skeptisch gegenüberstand.

Wie die bürgerliche Frauenbewegung forderten auch sie „Freiheit jeglicher Bildung für Frauen“.[13] Durch die Gründung und den Zusammenschluß der beiden großen christlichen Frauenverbände fand die innerkirchliche Emanzipation der Frauen um die Jahrhundert­wende ihren Höhepunkt. Dem katholischen Deutschen Frauenbund gelang es z.B. von seiner Gründung 1903 bis 1925 die Mitgliederzahl zu versechsfachen.

1894 gelang es Auguste Schmidt, als eine der ersten Vertreterinnen der bürgerlichen Frau­enbewegung, mit der Gründung des „Bundes deutscher Frauenvereine“ aus 34 Verbänden eine Dachorganisation zu bilden. Der Verein wurde daraufhin in den „International Coun­cil of Women (ICW)“ aufgenommen, der 1888 in den USA gegründet worden war. „Hier setzten die bürgerlichen Frauen zuerst auf eine freie Entfaltung ihrer geistigen Kräfte, um zur Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und letztlich auch am politischen Leben befähigt zu werden“[14]. Die deutsche Frauenbewegung forderte darauf aufbauend das „unbe­schränkte Vereins- und Versammlungsrecht“, das volle Stimmrecht in der kirchlichen Gemeinde, das „aktive und passive Kommunal- und gesamtpolitische Wahlrecht“.[15]

Mit dem Zusammenschluß im „Allgemeinen Frauenverein“ gelang es der Frauenbewe­gung, überparteilich und überkonfessionell zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen.

Trotz aller rechtlichen Ungleichheit ist es der Verdienst der Frauenbewegung, Forderungen verwirklicht zu haben, die historisch und bildungspolitisch von Bedeutung waren.

So war es ab 1900 Frauen erlaubt, die Universität zu besuchen.

1908 bekamen die Frauen das Recht in Parteien einzutreten.

1918 wurde ihnen das aktive und passive Wahlrecht garantiert.

Die gemeinsamen Ziele der Frauenbewegung und die politische Arbeit der Parlamentarie­rinnen in den Parteien der Weimarer Republik läßt sich wie folgt zusammenfassen:

Trotz unterschiedlicher Weltanschauungen kämpften sie für eine freie Berufswahl für Frauen, eine bürgerliche und rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern, eine wachsende Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung, gegen getrennte Welten von Männern und Frauen und für ein gemeinsames Miteinander. Sie setzten sich ein für den Schutz der Arbeiterinnen und arbeiteten in der „Kommission für Arbeiterinnenfragen“ zusammen.[16]

1.1.3. Der Rückschritt im Nationalsozialismus

Die erkämpften Frauenreformgesetze fanden mit der Machtübernahme der NSDAP ein Ende. Dies war das „Aus“ für eine frauenpolitische Parlamentsarbeit.

„Die NSDAP sprach den Frauen die Fähigkeit zur geistigen Entfaltung ab“[17]. Die Umset­zung der Ideologie der Frau als Hausfrau und Mutter, als die dem Wesen der Frau entspre­chende Bestimmung, wurde radikal umgesetzt. Die hart erkämpfte Öffnung der Bildungs­chancen wurde rigoros eingeschränkt.

Verboten wurde die Zulassung zur Habilitation als Richterin. Rechtsanwältinnen, Rekto­rinnen und Kassenärztinnen durften nicht mehr ernannt werden. An den Hochschulen wurde der Frauenanteil auf 10% reduziert.

Akzeptierte Betätigungsfelder für Frauen wurden auf die Wohlfahrt und die Kranken­pflege beschränkt. Der Hochschulanteil der Frauen sank zwischen 1933 und 1945 von 18,9% auf 2,2%.[18] Hier zeigte sich der bildungspolitische Rückschritt für die Frauen besonders deutlich.

Die meisten Frauenverbände lösten sich auf, da eine bildungspolitische Arbeit nicht mehr möglich war. Gewerkschaften und Parteien wurden verboten.

Erst nach Beendigung des zweiten Weltkrieges setzten bedeutende Parlamentarierinnen wie Toni Sender von der SPD oder Christine Teusch, die nach 1945 die CDU mitbegrün­dete, und später das Amt der nordrhein-westfälischen Kultusministerin bekleidete, ihre politische Arbeit fort.

1.1.4. Die Situation der Frauen nach dem zweiten Weltkrieg

„Das Ende des zweiten Weltkrieges wird auch die ‚Stunde Null‘ genannt“.[19] Die Männer kamen spät und als Verlierer aus der Kriegsgefangenschaft in ein zerstörtes Land zurück. Das quantitative Verhältnis zwischen den Geschlechtern hatte sich, zumindest in bestimmten Altersgruppen, völlig verschoben. Die Lage der Frauen war trotz aller sozialen Unterschiede davon geprägt, daß sie alleinstehend und für die Lebensbewältigung verant­wortlich waren. Um zu überleben, bildeten Frauen Solidaritätsgemeinschaften und unter­stützten sich gegenseitig bei der Bewältigung des Alltags unter extremen Bedingun­gen. Bereits in den letzten Kriegsjahren waren die Frauen in Arbeitseinsätzen eingebunden und mußten sich und ihre Kinder selbst versorgen.

Im Hinblick auf die Familienstruktur der letzten Kriegsjahre und der ersten Nachkriegs­jahre spricht man in der Literatur von einem „erzwungenen Matriarchat“.[20] Die Väter fehlten und die Mutter hatte die Rolle des Familienoberhauptes. Die Frauen waren verant­wortlich für die Nahrungs-, Kleider- und Brennstoffversorgung. Als „Trümmerfrauen“ räumten sie Steine und Schutt der zerbombten Städte weg. Sie leisteten schwere körperli­che Arbeit und waren maßgeblich am Wiederaufbau beteiligt.

Durch die Rationierung der Lebensmittel und den Mangel an Versorgungsgütern bildete sich ein Tauschhandel und ein Schwarzmarkt, dessen Organisation überwiegend in den Händen der Frauen lag.

1.1.5. Der Rückzug der Frauen in Ehe und Familie

Durch den extrem hohen Zeitaufwand, der für Haushaltsführung und Lebensmittelbe­schaffung nötig war, wurden die Frauen immer stärker an die Familie ge­bunden. Dadurch, daß eine tendenzielle Tausch- und Naturalienwirtschaft vor­herrschte, erwies sich eine Erwerbstätigkeit für die Frauen als wenig gewinnbringend und kaum leistbar. Zudem fand ein Umschichtungsprozeß der Arbeitsplätze statt, weil viele Frauen den heimkehrenden Männern die von „ihnen verwalteten Arbeitsplätze“ überließen und sich wieder mit alten untergeordneten Positionen zufriedengaben, bzw. sich aus dem öffentlichen Leben zurückzogen.[21]

Durch die Wichtigkeit und die Aufwertung der traditionellen Hausarbeit, die das Überle­ben einer Familie sicherte, wurde parallel die Position der Frauen im Erwerbsleben abge­schwächt und ermöglichte eine tradierte Form der Rollenzuschreibung, die sich erst in den 60er Jahren wieder veränderte.

Die Währungsreform brachte den Arbeitsmarkt in Bewegung. Die Arbeit, verbunden mit Lohn zur Existenzsicherung einer Familie, gab dem Mann wieder die Rolle des Familien­oberhauptes und des Ernährers zurück. Die traditionelle Rolle der Hausfrau verfestigte sich erneut durch die Bedeutung der hauswirtschaftlichen Tugenden und den angespannten Arbeitsmarkt, aus dem sich die Frauen Ende der 40er Jahre, „kampflos“ zurückzogen.[22] Mit einer Heirat, spätestens mit der Geburt des ersten Kindes, wurde eine Erwerbstätigkeit ein­gestellt. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Industrie, Handel und Verkehr ging zurück. Berufstätige Mütter bildeten die Ausnahme. Erwerbstätig blieben nur die Frauen, die alleinstehend oder deren Männer arbeitslos waren. Die 50er Jahre gelten als das Jahrzehnt mit der niedrigsten Quote der weiblichen Erwerbstätigkeit.

1.1.6. Ehe und Familie als traditionelle normative Institution

Der Familie wurde nach dem 2. Weltkrieg ein besonders hoher Stellenwert beigemessen. Gründe hierfür sind in den langen Trennungen zwischen Familienangehörigen und den Not- und Angstsituationen in den Kriegsjahren zu suchen. Die Erfüllung der Sehnsucht nach Ruhe, Geborgenheit und Verständnis wurde in der Familie gesucht.

Die Ideologie des Nationalsozialismus vom weiblichen Wesen, welchem die natürliche Bestimmung der Frau als Hausfrau und Mutter zugeschrieben wurde, hielt sich bis über den 2. Weltkrieg und die Nachkriegsjahre hinaus und verstärkte ein traditionelles Rollen­verhalten. Die Leistungen der Frauen in der Kriegs- und Nachkriegszeit „wurden lediglich als durch Not erzwungene abweichende Verhaltensweisen“ betrachtet. Ehe und Familie galten wieder als gesellschaftliche Norm, verbunden mit einer hohen Aufwertung der Familie und damit des „Verheiratet-Seins“[23]. Eine Konsequenz daraus war eine Abwertung der alleinlebenden Frauen. Alleinlebende Frauen wurden eher bemitleidet und durch die unterschiedliche Bewertung von verheirateten und unverheirateten Frauen gewann der Status „Verheiratet“ an gesellschaftlichem Prestige und galt als idealisiertes Ziel. Frauen wurden wieder nach ihrem Familienstand klassifiziert ohne Berücksichtigung der vielfälti­gen sozialen Lagen.

1.2. Die Entwicklung einer erhöhten Wertigkeit von Berufstätigkeit seit den 60er Jahren

1.2.1. Ursachen eines veränderten Erwerbsverhaltens

Das Leitbild der Hausfrau und Mutter bestimmte bis in die 60er Jahre die Lebenspläne von Frauen. Eine Berufstätigkeit wurde selbstverständlich spätestens bei der Geburt des ersten Kindes unterbrochen und die Prioritäten auf eine Familientätigkeit gelegt. Frauen schieden fast selbstverständlich aus ihrem Beruf aus oder unterbrachen ihre Berufstätigkeit bis das jüngste Kind weitgehend selbständig war. Eine Berufstätigkeit von Müttern wurde nur aus wirtschaftlicher Not oder aus ökonomischen Gründen akzeptiert.

In den späten 50ern und Anfang der 60er Jahre geriet das Bild der Hausfrau und Mutter durch gesellschaftliche und politische Veränderungen ins Wanken. Die verheirateten Frauen wurden in den Jahren des Wirtschaftswunders mit einer Überkapazität an Arbeits­plätzen als potentielle Arbeitskräfte und „stille Reserve“ neu entdeckt. Um den Mangel an Arbeitskräften zu beheben, wurden Gastarbeiter aus europäischen Ländern angeworben und die Berufs- und Erwerbstätigkeit von Frauen gewann an neuer Bedeutung. Die Anpas­sung der weiblichen Lebensgestaltung an die Bedürfnisse und die Bedingungen des Arbeitsmarktes und der Familie war gefordert. Mit der Propagierung des Drei-Phasen-Modells wurden die verheirateten Frauen in den Arbeitsmarkt einbezogen. Das Drei-Phasen-Modell bedeutet in diesem Zusammenhang: Das Ausscheiden aus der Berufstätigkeit mit der Geburt des ersten Kindes, eine längere Unterbrechung, bis zumindest das jüngste Kind in die Schule geht, um dann mit einer Teilzeittätigkeit in die Berufstätigkeit erneut einzusteigen.

1.2.2. Die Bildungsreform der 60er Jahre und ihre Auswirkungen

Mitte der 60er Jahre begann vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten Chan­cengleichheit eine beispielhafte Bildungsreform. Aus arbeitspolitischen Gründen wurde diese Bildungsreform mit den Schlagworten, „Bildungsnotstand Bundesrepublik Deutsch­land“ und „Chan­cengleichheit für alle“ aktiviert. Aus Mangel an qualifizierten Arbeits­kräften wurde diese Bildungsreform umgesetzt. Beratungs-, Bildungs- und Förder­pro­gramme wurden konzipiert und besonders die Mädchen als Zielgruppe einer höheren Qua­lifizierung gefördert.[24]

Im Bildungsverhalten der Frauen wurde bereits vor der Bildungsreform in den 60ern eine deutliche Veränderung spürbar. Bereits die Generation der Frauen, die zwischen 1935 und 1945 geboren wurden, bemühte sich um ein qualifiziertes Bildungsniveau.

Nach Rabe-Kleeberg war es diese Generation von Müttern, die ihren Töchtern das Bewußtsein für die Notwendigkeit vermittelte, in Bildung und Beruf zu investieren, obwohl sie sich selbst noch widerspruchslos in die Rolle der Hausfrau und Mutter gefügt hatten. Die Bildungsreform kann deshalb eher als „eine Anpassung an die Nachfrage“ begriffen werden[25], besonders auf der Seite der Frauen. Das erweiterte Bildungsangebot schuf Bildungsmöglichkeiten unter anderem in den ländlichen Regionen und erreichte die Mädchen, die sonst eher von erweiterten Bildungschancen ausgeschlossen waren. Ver­stärkt wurde diese Entwicklung der größeren Chancengleichheit im Bildungsbereich von den Eltern, besonders den Müttern, die für ihre Töchter eine bessere Ausbildung und somit bessere berufliche Chancen wollten, als sie selbst hatten. Die Expansion der Bildungs­ab­schlüsse zeigt sich besonders deutlich in der mittleren Schicht. 1962 strebten 26% dieser Mäd­chen das Abitur an, 1983 waren es bereits 72%.[26] Als typisch weiblicher Bil­dungs­abschluß bildete sich die „Mittlere Reife“ heraus.

Frauen haben in ihren Bildungsabschlüssen inzwischen die Männer überholt. Dies bewei­sen die Prozentzahlen in einer Publikation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 1995.

Der Mädchenanteil an Realschulen beträgt 51%, an den Gymnasien 54,3% und im Ver­gleich dazu an den Hauptschulen nur 44% . Im Wintersemester 1995/96 begannen erst­mals mit 52,2% mehr Frauen als Männer ein Universitätsstudium. Der Anteil der erwerbs­tätigen Frauen mit beruflicher Ausbildung zeigt in den alten Bundesländern eine Erhöhung von 38% im Jahr 1970 auf 78% im Jahr 1995.[27]

Trotzdem bietet die erhöhte Qualifikation immer noch keine Garantie dafür, eine der Qualifikation entsprechende berufliche Entfaltungsmöglichkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Von der jeweiligen Konjunktur des Arbeitsmarktes scheint es abhängig zu sein, ob die Qualifikation von Frauen Berücksichtigung findet, oder ob die Rolle der Frau als Hausfrau und Mutter in den Vorder­grund tritt.

Als Auswirkung der Bildungsreform vertreten Frauen inzwischen hartnäckig den Anspruch einer lebenslangen qualifizierten Berufsarbeit an sich und die Gesellschaft. Frauen erwarten von der Arbeitsgesellschaft eine qualifizierte Ausbildung, die Realisie­rung ihrer Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt und von sich eine lebenslange „Versteti­gung der Berufsausbildung“. Dies wird deutlich an dem Engagement und der Bereitschaft, in Schule und Ausbildung zu investieren, und „der anhaltenden großen Nachfrage nach Arbeitsplätzen“.[28] Obwohl sich die Hoffnungen und die Erwartungen einer ganzen Frauengeneration mit gestiegener Bildung auf einen kollektiven sozialen Auf­stieg nicht erfüllt haben, hat sich trotzdem das Bewußtsein von Frauen verändert.[29]

Die gestiegene Wertigkeit einer Berufstätigkeit durch die Bildungsreform eröffnete für Frauen zwischen der Loslösung vom Elternhaus und der Phase der eigenen Familiengrün­dung einen Freiraum, der es ihnen erlaubte, Autonomiebestrebungen und berufliche und private Selbstentfaltung zu verwirklichen. Die Alternative „Beruf“ bot den Frauen erstmals die Möglichkeit einer ökonomischen Unabhängigkeit. Die Wichtigkeit eines Berufes in der Lebensplanung wurde durch die allgemeine Verbesserung der Einkommensverhältnisse, des Arbeitsschutzes und der zunehmenden sozialen Sicherheit noch verstärkt[30].

Fast selbstverständlich investieren Frauen in eine qualifizierte Schul- und Berufsausbil­dung und kämpfen trotz Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, trotz einer überwiegenden Tätigkeit auf unteren Funktionsebenen und eines geringeren Verdienstes als Männer, für die Verwirklichung und Nutzung ihrer schulischen und beruflichen Qualifikationen. Ausbildung und Beruf werden unter dem Gesichtspunkt einer lebenslangen Berufstätigkeit mit der Vereinbarung von Beruf und Familie betrachtet.

1.2.3. Die Bedeutung der Frauenbewegung in den 70er Jahren

Eine bedeutende Rolle im generellen gesellschaftlichen Wandel seit den 70er Jahren wird der Frauenbewegung zugeschrieben, der es gelang, die Interessen von Frauen zu for­mulieren. Die Frauenbewegung schaffte Anregungen, die getrennten Lebenswelten von Männern und Frauen in Frage zu stellen und betrachtete kritisch das traditionelle Rollen­verhalten im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und normativen Leitbildern. Sie stellte die Anpassung der Frau an männliche Rollenmodelle in Frage und forderte eine grundsätzliche Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen und Verhaltensweisen. Die zweite Frauenbewegung begann sich im Umfeld der Studentenbewegung zu formieren.

Die Studentenbewegung der 68er wehrte sich gegen starre, konservative Gesell­schafts­strukturen. Ihr gelang es in den Großstädten durch mas­sive Aktionen und Demonstratio­nen, auf ihre Forderungen nach Veränderungen der Hoch­schulpolitik aufmerksam zu machen. Mit dem Angriff auf veraltete konservative Gesellschaftsstrukturen wurden die Leitbilder von Generationen in Frage gestellt.

1968 wurde in Frankfurt der „Frankfurter Weiberrat“ gegründet. Die Frauen kämpften für eine eigene Frauenemanzipation und setzten sich vom Dogmatismus der Studentenbewe­gung ab.

Das Vorbild des „Frankfurter Weiberrates“ griff auf andere Städte über. Es bildete sich innerhalb kürzester Zeit eine autonome Frauenbewegung, die zu einem tiefgreifenden Bewußtseinswandel unter Frauen beitrug, indem sie die bis dahin vorherrschende Rolle der Frau in Frage stellte und eigene Bedürfnisse zur Umsetzung einer Frauenemanzipation formulierte.

1971 fanden sich die unterschiedlichsten Frauengruppen, die sich für eine Gleichberechti­gung von Mann und Frau einsetzten, zur Abschaffung des §218 zusammen. In einer bei­spielhaften Aktion mit Großdemonstrationen und Einbeziehung der Medien wurden sie zu einer politisch wirksamen Kraft. Nicht nur der §218 geriet in eine öffentliche Diskussion, sondern auch die starre Rollenzuweisung von Männern und Frauen und die Bedeutung der Familie wurden in Frage gestellt. Frauen wurden ermutigt, eigene Rollen kritisch zu reflektieren. Es ist der zweiten Frauenbewegung anzurechnen, daß die Dis­kussion um Gleichberechtigung und Chancengleichheit öffentlich thematisiert wurde.

1.2.4. Wandel des Leitbildes Ehe und Familie

Der Wandel des Leitbildes von Ehe und Familie wird besonders deutlich in den Aussagen der Familienberichte, die von der jeweiligen Bundesregierung über die Lage der Familie in der BRD zwischen 1968 und 1993 in Auftrag gegeben wurden. Sie spiegeln den vorherr­schenden gesellschaftlichen und politischen Zeitgeist wider und geben Aufschluß über Veränderungen des Familienbildes.

Die Kurzdarstellung der Familienberichte bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Rollen­verteilung in der Familie. Verdeutlicht wird weiter, daß auch politische Gegebenheiten dazu beitragen, das Bild von Familie in einer Gesellschaft zu prägen.

Bis 1957 galt aufgrund des §1356 BGB, daß die Frau berechtigt und verpflichtet ist, das gemeinsame Hauswesen zu leiten. In der Neufassung von 1957 wurde ihr eine Erwerbstä­tigkeit zugestanden, vorausgesetzt, daß sie mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar erschien.

Die Ideologie, daß Frauen aufgrund ihrer ausgebildeten weiblichen Fähigkeiten und ihrer biologischen Reproduktionsfähigkeit die Haus- und Familienarbeit übernehmen, wird noch nicht in Frage gestellt. Der Mann bleibt Ernährer und Familienoberhaupt. Eine „Qua­lifikation“ der beiden Arbeitsbereiche erfolgt über die Definition des „sozialen Geschlechts“. Damit ist gemeint: „Individuen werden daher nicht geschlechtsneutral wahrgenommen, sondern immer als Männer oder Frauen mit ihren jeweils zugeschriebe­nen Rollen“[31]. Das soziale Geschlecht ist im politischen Kontext gebunden an die „Zuschreibung von Arbeitsbereichen und sozialen Verhaltensnormen“.[32]

1968 wurde der erste Familienbericht unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) vorge­legt. Hier fällt besonders die starre Abgrenzung und Bewertung der Familie als „Zwei-Generationen-Familie mit zwei different geschlechtlichen Elternteilen“[33] auf. Familien mit einem Elternteil werden als „unvollständige“ Familie bezeichnet. Nach wie vor besteht eine klare Rollenverteilung.

Die Leitbilder des zweiten Familienberichtes von 1975 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) zeigen sich in liberalisierter Form. Hier wird zum erstenmal das Geschlechterver­hältnis als problematisch identifiziert und eine „gleichberechtigte Aufgabenverteilung“ in Beruf und Familie angesprochen. Die Definition von Familie schließt die „unvollständige“ Familie mit ein. Sie wird als „Vater“- oder „Mutterfamilie“ definiert und bildet eine Klein­familie. Der Begriff der Großfamilie erweitert sich auf „Verwandtschaftsfamilie“ oder „Wohngemeinschaft/Kommune“, „je nachdem, ob zwischen den Mitgliedern der Großfa­milie Verwandtschaftsbeziehungen bestehen oder nicht“.[34]

Als wichtigstes Ziel wird die Umsetzung der Chancengleichheit der Kinder thematisiert, auch aus weniger bildungsorientierten Familien, und die Familie erfährt über staatliche Interventionen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.

Im dritten Familienbericht von 1979 unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) ist die Definition von Familie wieder, im Gegensatz zur weitreichenden Definition der Familie im zweiten Familienbericht, begrenzt auf die Kernfamilie. „Die vollständige Familie ist eine aus zwei Generationen bestehende Gruppe von Eltern und ihren ledigen Kindern, die zusammen leben“.[35]

Zum ersten Mal wird das Spannungsfeld der Frauen zwischen Beruf und Familie aufgegrif­fen. Angesprochen wird eine partnerschaftliche Entscheidung zwischen Männern und Frauen bei der Gestaltung der Berufs- und Familienaufgaben. Eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung ist in diesem Bericht nicht mehr festgelegt. Die Bundesregierung plädiert für eine Umgestaltung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die es Männern wie Frauen ermöglicht, Familienaufgaben wahrzunehmen.[36]

Als erforderlich zur Umsetzung wird eine Verbesserung der Kinderbetreuung, die Nähe zum Arbeitsplatz und die Änderung der Arbeitszeiten vorgeschlagen.

Hier verdeutlicht sich, daß die Umsetzung einer Gleichstellungspolitik von gesellschaftli­chen Rahmenbedingungen abhängt. Im Vergleich zum zweiten Familienbericht hat schein­bar ein Umdenkungsprozeß stattgefunden. Der dritte Familienbericht stellt klar heraus, daß Männer und Frauen die Möglichkeit erhalten sollen, Haus- und Familienarbeit miteinander zu verbinden.

Im vierten Familienbericht von 1986 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) liegt die Betonung auf einer „Wahlmöglichkeit“ zwischen Haus- und Familienarbeit für beide Geschlechter. Die Bundesregierung überläßt auf „programmatischer Ebene“ „Mann - Frau Gemeinschaften“ die Freiheit der Entscheidung, wie Rollen verteilt werden. Die Familien­tätigkeit findet zum erstenmal gesellschaftliche Anerkennung. Durch die Sozialisation, verbunden mit einer „doppelten Vergesellschaftung“ der Frauen, ist aber davon auszuge­hen, daß hauptsächlich Frauen die Familientätigkeit übernehmen. Gegenüber dem dritten Familienbericht bedeutet dies einen gesellschaftlichen Rückschritt. 1979, im dritten Fami­lienbericht, sollten Männer und Frauen die Möglichkeit haben, Familien- und Erwerbsar­beit miteinander zu verbinden.

Selbst wenn eine Umkehrung des Rollenverständnisses möglich wäre, würde dies zu einer Umkehrung des Herrschaftsverhältnisses führen, und dem „Gleichheitsgebot“ widerspre­chen.[37]

Der fünfte Familienbericht von 1993 unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) themati­siert die „Individualisierungstendenzen“ der Bevölkerung. Festgestellt wird, daß auf­grund einer Ausdifferenzierung der Lebensformen der „biologisch - soziale“ und rechtlich definierte Familienbegriff der „Kernfamilie“ (Vater-Mutter-Kindverhältnis) nicht mehr den Realitäten entspricht und führt deshalb den Begriff der „Haushaltsgruppe“ ein. Damit ist das „Zusammenwohnen und Zusammenwirtschaften“ in einer Kleingruppe gemeint. Für die Definition von Familie sind weiterhin die „biologischen Geschlechter“ Vorausset­zung.[38] Bei der Definition der Aufgaben der Familie ist eher die „mangelnde Übernahme von Familienaufgaben“ durch die Bevölkerung thematisiert. Diese Tendenz wird zum erstenmal nicht den Frauen zugeschrieben, sondern der „strukturellen Rücksichtslosigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“ angelastet. Des weiteren wird die geringe Wert­schätzung der Familienarbeit und die geringe Übernahme von Familienaufgaben seitens der Männer dafür verantwortlich gemacht. Im Leitbild für „soziale Geschlechter“ entwic­kelt der Familienbericht eine „progressive Sichtweise“.[39] Familie soll eine „Geschlechter­solidarität“ darstellen, auf der Basis einer gerechten Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit für beide Geschlechter.

Zur Realisierung dieser Ansprüche werden Forderungen aufgestellt, wie: die Gleichwertig­keit von Familien- und Erwerbstätigkeit in Politik und Gesellschaft, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit für beide Geschlechter, ein Familienlastenausgleich für bedeutsame Familientätigkeiten und die Vermittlung der Wichtigkeit von Familienarbeit als Bestandteil des Bildungssystems für beide Geschlechter.

Trotz aller „Zukunftsvisionen“, die als Anregungen in diesen Familienbericht eingehen, wird deutlich, daß zum erstenmal die Aufhebung einer „geschlechtsspezifischen Arbeits­teilung“ vorgenommen und das „soziale Geschlecht“ in Frage gestellt wurde.

1.2.5. Der Einstellungswandel zum Rollenverhalten der Frauen

„Unter ‚Geschlechterrollen‘ versteht man klischeehafte Erwartungen und Vorstellungen an das jeweilige Geschlecht bezüglich dessen Verhalten, Gefühle, Eigenschaften und Ein­stellungen“.[40]

„Geschlechterrollen sind vor allem durch die vorherrschenden Wertvorstellungen, Ein­stellungen und Normen einer Kultur oder Gesellschaft geprägt“.[41]

Die letzten Jahrzehnte brachten für Frauen einen radikalen gesellschaftlichen Wandel. Eine Veränderung des Rollenverständnisses und eine veränderte Lebens- und Berufssituation stehen im Gegensatz zur Situation der Frauengeneration der 50er und 60er Jahre. Frauen bewerten die Veränderungen als Gewinn und als Verbesserung ihrer Situation, welche eine wesentlich größere Freiheit der Lebensgestaltung zuläßt.

Für die meisten Frauen sind die gesellschaftlichen Veränderungen und der Emanzipations­prozeß nicht in der Generation der Mütter zu suchen, sondern in ihrer eigenen Generation. Diese Müttergeneration hat aber entscheidend an einer Veränderung der Bedingungen mit­gewirkt, die ihren Töchtern heute ein neues Selbstbewußtsein und persönliche und berufli­che Freiheit ermöglichen.

Mädchen und Frauen werden seit den 70er Jahren - als Auswirkung der Bildungsreform und der gesellschaftlichen Veränderungen - nicht mehr ausschließlich für ein Leben als Hausfrau und Mutter erzogen, sondern erfahren eine „doppelte Sozialisation“. Durch die Umsetzung des Gedankens der „Chancengleichheit“ entstand eine „neue Norm“.[42] Mäd­chen werden darauf vorbereitet, eine Ausbildung zu absolvieren, sich für einen Beruf zu qualifizieren und berufstätig zu sein. Die Ausschließlichkeit der familienbezogenen Arbeit hat an Bedeutung verloren. Für Frauen besteht allerdings weiterhin die Unsicherheit, wie eine Berufstätigkeit mit Familie zu vereinbaren ist. Diese Vereinbarkeit hat sich als neue gesellschaftliche Forderung herauskristallisiert. Es wird als selbstverständlich akzeptiert, daß Frauen aufgrund einer Familienorientierung ihre Berufsbiographie einschränken. Frauen werden mit einer unklaren und ambivalenten Einstellung gegenüber der Familien­arbeit, aber auch ihrer Berufstätigkeit, konfrontiert und dies beeinflußt ihre Lebensplanung. Frauen streben deshalb eine doppelte Lebensführung an, mit einer gleichen Gewichtung von Beruf und Familie und versuchen den Balanceakt, beiden gerecht zu werden, bzw. gehen in ihrer beruflichen Verwirklichung den Kompromiß einer Teilzeittätigkeit ein.

Aufgrund des Einstellungswandels in den vergangenen drei Jahrzehnten haben Mädchen stärker „maskuline Anteile“ in ihre Geschlechterrolle integriert als Jungen feminine Anteile. Das bedeutet für Mädchen und junge Frauen eine grundsätzliche Erwei­terung ihrer Wahlmöglichkeiten.

Die Aussage von Elisabeth Pfeil basierend auf einer Untersuchung von 1968 über die 23-jähri­gen: weibliche Berufsarbeit werde empfunden, als ein „von außen auferlegtes Miter­wer­ben ... weder der Mann erwartet es von seiner Frau, daß sie über den Erwerb der Grund­ausstattung hinaus im Beruf bleibt, noch die Frau selbst fühlt sich verpflichtet dazu“,[43] scheint heute antiquiert und kaum mehr nachvollziehbar. Der generelle Einstel­lungswandel zeigt sich besonders deutlich in einer hohen Akzeptanz der weiblichen Erwerbstätigkeit.

„Frauenerwerbsarbeit bedeutet zunächst die Teilhabe von Frauen an marktvermittelter, entgeltli­cher, vergesellschafteter Arbeit innerhalb eines Erwerbssystems. (...) Vom jeweils einge­nommenen beruflichen Status hängen immer noch die materiellen und ideellen Lebensge­staltungs- und Verwirklichungschancen ab“[44].

Die heutige Integration einer Berufstätigkeit und eines Berufes in die Lebensplanung von Frauen ist nach Beck-Gernsheim „ein wichtiger Schritt“ innerhalb der „konstatierten Indi­vidualisierungsprozesse des weiblichen Lebenszusammenhangs“.[45]

Mit der Individualisierungstheorie bietet Beck-Gernsheim (1986) eine Erklärung für einen gesellschaftlichen Rollenwandel und einen Wandel der Ehe als Institution. „Unter ‚Indivi­dualisierung‘ könnte man die Herauslösung der Individuen aus gemeinschaftlich orga­ni­sierten Kollektiven verstehen“[46]. Individuelle Entscheidungen werden immer weniger durch gesellschaftliche Normen reguliert.

Der Wandel des Rollenverständnisses in Zusammenhang mit einem gesellschaftlichen Wandel zeigt sich in einer größeren Unabhängigkeit vom Partner, der Befreiung vom begrenzten häuslichen Bereich, der eine Öffnung des festgelegten Leitbildes der Hausfrau und Mutter nach sich zieht. Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einer zunehmenden Sensibilisierung für die Benachteiligung von Frauen und gleichzeitig wuchs die Überzeu­gung, daß eine Emanzipation und die schrittweise Veränderung von Ungleichheit nicht mehr aufzuhalten sei. Heute ist es für Frauen eine Selbstverständlichkeit, die Wahl ihrer Lebensform mitzubestimmen bzw. selbst darüber zu entscheiden. Die Erwirtschaftung eigener Einkünfte zieht für Frauen eine erweiterte finanzielle Unabhängigkeit nach sich, die für die Kriegs- und Nachkriegsgeneration undenkbar war. Autonomie, Selbstentfaltung und eine Verwirklichung der eigenen Fähigkeiten im schulischen und beruflichen Bereich aufgrund der erheblich verbesserten Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Ausbildung sind das Ergebnis der Veränderungen der letzten Jahrzehnte.

Die Bildungsexpansion und eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Frauen haben zu einem veränderten Erwerbsverhalten der Frauen geführt.

Eine qualifizierte Ausbildung ist für Frauen heute „eine gesellschaftliche Norm“ unter der Prämisse, daß sie konfliktlos mit der Rolle der Hausfrau und Mutter zu vereinbaren ist. Wenn diese Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schwerwiegenden Konflikten in der Familie führt, treffen die meisten Frauen eine Entscheidung zugunsten der Familie und stecken bei der Verwirklichung beruflicher Ambitionen zurück.

Trotz aller Schwierigkeiten gilt der Beruf für Frauen als eine der „wesentlichen Glücks­quellen“ und neben der Familie „als eine mögliche Quelle der Lebenszufriedenheit“[47].

1.2.6. Gegenwärtige Diskussionspunkte

Das „Generalthema“ Chancengleichheit, d.h. eine soziale und materielle Gleichberechti­gung der Frau, ist auch in den 90ern aktuell.

Deutschland hatte in keiner Phase der Geschichte eine so gut ausgebildete Frauengenera­tion wie heute. Seit den 80er Jahren hat eine Berufstätigkeit für Mädchen und junge Frauen einen zentralen Stellenwert und ist in eine auf Selbständigkeit ausgerichtete Lebensplanung integriert. Seit Anfang der 90er existieren Frauenförderpläne im Bereich der Verwaltung und in den Betrieben. Die Frage einer Quotenregelung, wie sie in Verwal­tungen und auf politischer Ebene ansatzweise umgesetzt wird, gibt immer wieder Anlaß zu Diskussionen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Es hat den Anschein, als ob durch die Umset­zung einer Quotenregelung besonders bei Männern Ängste geweckt wür­den, an Macht und Einfluß zu verlieren. Es scheint, daß auf betrieblicher und politischer Ebene dieses Thema zu Grundsatzdiskussionen führt, bei der jegliche sachliche Argumen­tation aus den Augen verloren wird.

Nach wie vor schwierig umzusetzen ist eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ohne auf schlechter qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze ohne Aufstiegschancen auszuweichen, da der Erziehung eines Kindes ein sehr hoher Wert zugesprochen wird, dessen pädagogi­scher Auftrag von den Frauen erfüllt werden soll.

Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit, d.h. eine eventuelle Karriere, und erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Erziehung, zumindest bis das jüngste Kind einen Kinder­garten besucht. Es ist momentan fast selbstverständ­lich, daß die Frau nach Geburt eines Kindes den „Erzie­hungsurlaub“ in Anspruch nimmt, selbst wenn sie auf beruflicher Ebene eine ähnliche Qualifikation erreicht hat wie ihr Partner.

Es bleibt die Frage, warum kaum Männer den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Zwar brin­gen sich Väter vermehrt in die Kindererziehung ein, scheinen aber wenig bereit zu sein, einen Bruch in ihrer Berufsbiographie hinzunehmen. Es ist sicher notwendig, die­sen Umdenkungsprozeß noch weiter zu forcieren, damit Männer und Frauen gleichberech­tigt die Möglichkeit haben, Beruf, Karriere und Familie miteinander zu verbinden.

Die Emanzipation des Mannes und Partners, die Übernahme seiner Doppelrolle bzw. Teile der Doppelrolle würde eine positive Rollenerweiterung beider Geschlechter in Beruf und Familie nach sich ziehen. Ein polarisierendes Denken, die Entscheidung für Familie oder Beruf und Karriere beginnt sich erst langsam aufzulösen.

Die 90er-Jahre waren und sind bestimmt von dem immer größeren Problem der Arbeitslo­sigkeit, wobei laut Statistik die Frauenerwerbslosigkeit in den alten Bundesländern mitt­lerweile nicht mehr höher ist als die der Männer. Anders in den neuen Bundesländern: hier waren und sind besonders die Frauen vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Hatten sie zu DDR-Zeiten die Vorteile einer ganztägigen Kinderbetreuung, die die Voraussetzung dafür war, Beruf und Familie miteinander zu verbinden, fanden sie sich nach der Wende mit dem Problem des extremen Mangels an Arbeitsplätzen wieder.

Die Frage, welche Frauen sich arbeitslos gemeldet haben, bzw. ob Frauen nicht bereits im Vorfeld resignieren, weil sie sich keine Chancen ausrechnen, wird in keiner Statistik beantwortet. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt betrifft Frauen und Männer. Für Frauen ist das Potential des Arbeitsmarktes zusätzlich nur eingeschränkt zugänglich, auf­grund des engen Spektrums an Berufen, welches Frauen immer noch ergreifen.

Thematisiert werden sollte, wie die Ressourcen von älte­ren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden können, ohne ausschließlich den Kostenfaktor zu bedenken und die besonderen Fähigkeiten von Frauen wie Teamfä­higkeit, Organisationstalent, soziale Kompetenz, Belastungsfähigkeit und Durchhaltever­mögen auf dem Arbeitsmarkt Berücksichtigung finden.

Besonders die Frauen haben in einem „nachgeholten Individualisierungsprozeß“ entschei­dend dazu beigetragen, daß traditionelle Strukturen in Frage gestellt wurden. Gleichzeitig ist „die gesellschaftliche Durchsetzung eines Rollenwandels noch lange nicht abgeschlos­sen“.[48]

2. Die Frauenberufe

2.1. Frauenberufe - ein historisch gesellschaftlicher Prozeß

Die Trennung in Männer- und Frauenberufe muß unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Einmal als historischer Prozeß, wie sich am Beispiel der Sozialberufe verdeutlichen läßt, und zum anderen in der Sozialisation und Erziehung von Frauen. An der historischen Entwicklung der typischen Frauenberufe, der Etablierung der Sozial- und Erziehungsberufe haben die Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung erheblichen Anteil. Alice Salomon, die Begründerin der sozialen Arbeit, forderte berufliche Standards zur Professionalisierung der Sozialarbeit. Auf ihre Initiative hin bildeten sich Ausbildungs­stätten, um dieses Ziel zu verwirklichen. Dadurch wurden Frauen von Frauen zur „Mütter­lichkeit“ erzogen, und Mütterlichkeit wurde zu einer Vor­aussetzung für die Eignung zur sozialen Arbeit.

Als typische Frauenberufe, die gesellschaftlich akzeptiert und toleriert wurden, galten Krankenschwester, Fürsorgerin und Erzieherin. Allgemein herrscht die Ansicht, daß diese Berufe als einzige Wahlmöglichkeit den Frauen zur Verfügung standen. Dabei rückt in den Hintergrund, daß die proletarischen Frauen ihren Lebensunterhalt und häufig den ihrer Familien unter ausbeutenden Bedingungen in Fabriken und in Heimarbeit erar­beiten muß­ten, die keinen Bezug zu zugeschriebenen „typisch weiblichen Eigenschaften“ hatten.[49]

Die Übernahme bestimmter Tätigkeiten von Frauen, für die sie scheinbar eine besondere Eignung besitzen oder die sie selbst als typische Frauenberufe definieren, ist nicht nur als histori­scher Prozeß, sondern auch als gesellschaftlicher Prozeß zu betrachten.

Alice Salomon hat bereits 1906 erkannt, daß Frauen und Männer in verschiedene Seg­mente des Arbeitsmarktes verwiesen werden. Sie sieht nicht nur die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, die in den unterschiedlichen Löhnen zum Ausdruck kommt, sondern auch daß die Frauen die unteren, schlechter qualifizierten Tätigkeiten zugewiesen bekom­men.

Alice Salomon verweist deutlich darauf, daß nicht die natürlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau zur Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern führen, sondern die Mög­lichkeit, ungelernte Arbeitskräfte zu verwerten. Sie bezieht diese Aussage nicht aus­schließlich auf die Fabrikarbeit, sondern zieht als weitere Beispiele den Eintritt der Frauen ins kaufmänni­sche Gewerbe, in den Staatsdienst, z.B. als Post- und Bahnangestellte heran.[50] „Überall hatten Frauen den letzten Platz einzunehmen, die niedrigste und schlechtest bezahlte Arbeit zu tun, die besseren Plätze waren überall von Männer besetzt (1909, zit. n. Brinkler-Gabler 1979).“[51]

Käthe Schirmacher, eine Vertreterin des fortschrittlichen Flügels der Frauenbewegung, erachtete bereits 1909 eine „Aufhebung des Geschlechtsurteils bei der Wahl des Berufes“ als notwendig, um eine Steigerung der Wertschätzung der Berufsarbeit von Frauen zu erreichen.[52]

Notwendig aus ihrer Sicht war eine Öffnung der Männerberufe, eine gleichwertige Ausbil­dung für Frauen, sowie die Abschaffung aller gesetzlichen Hindernisse. „Die Arbeitstei­lung nach den Fähigkeiten solle also die Arbeitsteilung nach dem Geschlecht ersetzen. (1909, zit. n. Brinkler-Gabler 1979).“[53] Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde also das Problem der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung erkannt und die Zuweisung einer besonderen Eignung von Frauen für bestimmte Berufe und Arbeitsplätze kritisch hinter­fragt, bzw. Forderungen nach Veränderung laut.

2.1.1. Frauenberufe - Männerberufe. Eine Unterscheidung

„Berufe sind (...) gesellschaftlich definierte Zusammensetzungen von spezifischen Arbeits­fähigkeiten und Wissenselementen, die in erster Linie durch institutio­nalisierte Ausbil­dungsgänge geregelt und nach einem bestimmten Muster organi­siert wer­den“.[54]

Die Definition im Anforderungsprofil von Frauenberufen ist qualitativ unbestimmter und quantitativ maßloser als in vergleichbaren Männerberufen. Sie beziehen sich auf Pflegen, Lehren und Erziehen, also Eigenschaften, die Frauen schon immer zugeschrieben wurden. Eigenschaften, die Frauen im Laufe ihrer Sozialisation erwerben wie Empathie, Geduld, Emotionalität werden in Verbindung mit den Anforderungen an eine weibliche Berufstä­tigkeit vorausgesetzt. Die Vermischung von sachlich fachlichen Fähig­keiten mit soge­nannten persönlichen Fähigkeiten gilt als Grundproblem der Frauenberufe. Männerberufe sind von Frauenberufen auch unter dem Gesichtspunkt zu unter­scheiden, daß Frauen im­mer dort eingesetzt werden, wo die Arbeitsbedingungen schwieriger sind, die Arbeitsauf­gaben diffuser und die Bezahlung geringer als in vergleichbaren Männerbe­rufen. Rabe-Kleberg nennt als Beispiel der Erbringung gleicher oder ähnlicher Arbeitsin­halte die hei­lenden und pflegenden Berufe in der Medizin.[55]

Verantwortlich für die individuelle Akzeptanz einer Teilung der Berufe in Männer- und Frauenberufe ist die gesellschaftliche Teilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern und die sich daraus ergebenden Folgen für die eigene Lebensplanung. Die Teilung der Arbeit hat Auswirkungen auf die qualitative berufliche Orientierung von Männern und Frauen, sowie die gesellschaftliche Durchsetzung sozialer Ungleichheit.

Männer sind im Gegensatz zu Frauen weitestgehend von „Reproduktionsarbei­ten“ befreit. Spätestens bei der Realisierung eigner beruflicher und privater Pläne erweist sich diese Abhängigkeit von dieser „geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung“ als „gesell­schaftliches Zwangsverhalten“. Immer mehr Frauen weigern sich, diese gesellschaftlich normierte Arbeitsteilung zu akzeptieren, aber es fehlen noch „neue Leitbilder und Kon­zepte“, die eine gleichberechtigte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.

Die Teilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern und die daraus entstehenden Einflüsse auf eine berufliche und familiäre Orientierung begünstigen eine Teilung in Frauen- und Männerberufe, sowie deren individuelle Akzeptanz. Durch die Trennung in Frauen- und Männerberufe wird eine gesellschaftliche Durchsetzung sozialer Ungleichheit weiter auf­rechterhalten.[56]

Nach Rabe-Kleberg läßt sich die Trennung in Männer- und Frauenberufe und die Gering­schätzung des weiblichen Berufes auf die Frage der gesellschaftlichen Macht­verhältnisse reduzieren. Die Zuordnung der Reproduktionsarbeit zum weiblichen Geschlecht, die Defi­nition der weiblichen Rolle und ihre Auswirkungen bezogen auf die außerhäusliche Erwerbsarbeit ist in einem unterschiedlich verteilten Machtgefälle der Geschlechter zu suchen.

Die Ungleichheit gesellschaftlicher Machtverteilung wird mitbestimmt von Normen, Defi­nitionen und Einschätzungen. Man geht dann von einer ungleichen Machtverteilung aus, wenn sie regelmäßig „zu Ungunsten eines Geschlechts geschieht“, hier den Beruf betref­fend. Die berufliche Diskriminierung und die Diskriminierung von Frauenberufen wird hier als Definitionsmacht beschrieben, die es zu beeinflussen gilt. Dabei sind Tarifpartner, Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen gefragt. Dem staatlich geregelten öffentlichen Dienst, als größtem Arbeitgeber von Frauen, kommt hier eine besondere Rolle zu. Er ist Vorreiter einer beruflichen Frauenpolitik, denn die berufliche Lage von Frauen ist einge­bunden in ein Netz von „berufs-, arbeits-, familien- und sozialpolitischen Einflüssen“.[57]

2.1.2. Die Segregation des Arbeitsmarktes

Der Blick auf das Verhältnis von Bildungsexpansion und Berufschancen läßt vermuten, daß die hohe Qualifikation von Frauen wesentliche Veränderungen im Berufssystem nach sich gezogen hat.

Mädchen und junge Frauen haben heute nachgewiesene längere Ausbildungszeiten im all­gemeinen Bildungssystem. Weil häufig noch keine qualifizierte Ausbildungsstelle gefun­den wurde, wird das allgemeine Bildungssystem als Warteschleife genutzt, um weiteres Wissen zu erwerben, in der Hoffnung auf steigende Berufschancen.

Frauen besitzen im Durchschnitt eine höhere „Vor-Qualifikation“ als männliche Mitbe­werber, aber der Zugang zu qualifizierten Berufen wird ihnen vom Arbeitgeber verweigert.

Bereits in der Phase der Ausbildung und bei der Berufswahl geschieht eine Trennung der Berufs- und Erwerbsfelder in die nach dem Geschlecht getrennten Segmente des Arbeits­marktes. Die berufliche Ausbildung von Frauen findet bereits in Segmenten statt, die sich nach Inhalten, Branchen und Berufen unterscheiden, auch die Form der beruflichen Aus­bildung unterscheidet sich in der Relevanz der schulischen Ausbildungsgänge von der der Männer.[58]

Bereits das Merkmal Geschlecht bewirkt eine eingeschränkte Sichtweise, weil es bei Frauen mit „Diskontinuität“ verbunden wird. Arbeitgeber setzen voraus, daß Frauen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und es stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, inwieweit er in eine Ausbildung junger Frauen investiert, bzw. qualifizierte Ausbildungsplätze an Frauen vergeben will.

Da Arbeitgeber eine Diskontinuität im Berufsleben von Frauen implizieren, erwarten sie sich keine Amortisation der Investition in das „Humankapital“.[59]

Beim Konkurrenzkampf um einen Ausbildungsplatz finden Mädchen seltener als Jungen einen Ausbildungsplatz im gewünschten Beruf und geben sich zwangsläufig mit dem zufrieden, was für sie machbar erscheint. Die Einmündung von Mädchen in Frauenberufen ist sicherlich auch ein arbeitsmarktangepaßtes Verhalten und nicht ausschließlich ein Aus­druck der geschlechtsspezifischen Sozialisation. Die Barrieren des segmentierten Arbeits­marktes strukturieren die Berufsmöglichkeiten und Berufswünsche von Mädchen. Die Zugangsmöglichkeiten zu den Berufen begünstigen ein schrittweises Einpendeln eines ursprünglich breiten Spektrums auf eine eingeschränkte Auswahl.

Auch männliche Jugendliche und junge Männer müssen heute aufgrund des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen mehr Kompromisse eingehen und größere Flexibilität beweisen. Es wäre allerdings zu überprüfen, ob trotz erschwerter beruflicher Anfangsbe­dingungen für männliche Jugendliche und junge Männer eine berufliche Karriere weiterhin eher möglich ist, weil sie weniger dem Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgesetzt sind und sich durch eine Weiterqualifizierung berufliche Positionen ebnen, wäh­rend junge Frauen sich eher mit dem „Status Quo“ des Erreichten zufriedengeben.

2.1.3. Die besondere Eignung der Frauen für Frauenberufe und gesellschaft­liche Folgen

Als Frauenberufe gelten solche Berufe, „für die Frauen in besonderer Weise geeignet sind, bzw. solche, die für Frauen in besonderer Weise geeignet sind.“[60]

Diese Aussage impliziert Vorstellungen, Meinungen und Einstellungen über die besondere Eignung von Frauen für bestimmte Berufe, eine allgemeingültige Charakterisierung von Frauen, „hier in besonderer Weise ihrer geschlechtsspezifischen Arbeitsvermögen“[61], nicht zuletzt die Vorstellungen, die Frauen selbst verinnerlicht haben und die typische Frauenbe­rufe als besonders attraktiv erscheinen lassen. Daraus ergeben sich konkrete gesellschaftli­che Folgen für die berufliche Realität der Frauen, für die Ausprägung ihres Arbeitsvermö­gens und ihrer Arbeitsverhältnisse.

In Berufsbereichen für Frauen werden Fähigkeiten und Eigenschaften von Frauen erwartet, die nicht durch eine Qualifikation zu erwerben sind, sondern als weibliche Eigenschaften und Fähigkeiten erwartet werden.

So gilt die Sozialkompetenz als „allgemeine Arbeitstugend“ für alle Arbeitnehmer. Soziale Kompetenz bei Frauen wird allerdings so interpretiert, daß aggressive und auf­stiegsorien­tierte Verhaltensweisen nicht ausgeprägt sind, sondern daß Frauen zu einem guten Betriebsklima beitragen.

Die Erwartung, daß Frauen soziale und kommunikative Fähigkeiten einbringen, die sie durch ihre Sozialisation erworben haben, wird als selbstverständlich angesehen, ohne daß sich diese Fähigkeiten bei der beruflichen Qualifikation niederschlagen.

Weiter wird bei Frauen Geduld vorausgesetzt, d.h. daß eigene Bedürfnisse zurückgestellt werden. Geduldiges Verhalten wird assoziiert mit einem Abwarten und Reagieren auf die Handlungen anderer Menschen, somit gilt „Geduld als Kern des weiblichen Arbeitsvermö­gens“[62].

Eigenschaften wie Geduld, Einfühlungsvermögen, Gesprächsbereitschaft, Eingehen auf andere, werden z.B. bei den sozialen und pflegerischen Berufen vorausgesetzt. Diese Fähigkeiten stetig einzubringen verursacht Dauerstreß und ist zum großen Teil dafür ver­antwortlich, daß diese Berufe nur zeitlich begrenzt ausgeübt werden.[63]

Frauen haben keine andere Wahl, als diese Fähigkeiten zu entwickeln. Rabe-Kleberg ver­tritt die Überzeugung, daß diese Fähigkeiten „vorausgesetzt, gefordert und betrieblich ein­gesetzt“[64] werden. Sie werden als „persönliche, also nicht berufliche Qualifikationen abgetan - und nicht bezahlt“.[65] Dies ist der Grund, daß Frauen ihre weiblichen Fähigkeiten selbst gering schätzen und als gegeben verinnerlichen.

Beispiel eines typischen Frauenberufes:

Der Beruf der Verkäuferin ist inzwischen häufig eine Anlerntätigkeit, es wird über den Bedarf hinaus ausgebildet und die Folge sind Arbeitslosigkeit und Statusverlust. Die geringe Entlohnung, die langen Arbeitszeiten, eine einseitige körperliche Tätigkeit sind als Kriterien ausschlaggebend, daß dieser Beruf, zumindest in Vollzeit, nur über einen bestimmten Lebenszeitraum ausgeübt wird.

Frauenberufe wie Erzieherin, Friseurin, Verkäuferin scheinen Berufe für junge Frauen zu sein. Durch die psychische und physische Belastung und die zusätzliche Über­belastung durch eine Familienarbeit sind kaum ältere Frauen anzutreffen.

Der Beruf der Erzieherin setzt einen mittleren Bildungsabschluß, z.B. mittlere Reife vor­aus. Die Ausbildung dauert insgesamt fünf Jahre, davon müssen drei Jahre als Praktikum abgeleistet werden und trotzdem läßt dieser Beruf wenig Weiterqualifizierungs- und Auf­stiegsmöglichkeiten zu.

Frauen über 35 Jahre sind im erzieherischen Alltag, z.B. in einer Kindertagesstätte kaum anzutreffen, außer vielleicht vereinzelt in Leitungspositionen. Hier wird allerdings die volle Verfügbarkeit der Arbeitskraft erwartet, so daß es für Frauen mit Familie wieder erschwert wird, in eine Leitungstätigkeit aufzusteigen. Besonders die traditionellen Frau­enberufe wie Krankenschwester, Hebamme und Erzieherin können selbst bei Vereinbarkeit von beruflicher und familialer Zeitorganisation nur schwer ausgeübt wer­den, da sie wegen der „Ganzheitlichkeit der Arbeitsinhalte“ die volle berufliche Verfüg­barkeit vorausset­zen.[66]

Nach meiner Einschätzung zeichnet sich seit einigen Jahren zumindest im Sozialbereich eine fragwürdige Veränderung ab. Aufgrund der Sparmaßnahmen im sozialen Bereich werden Vollzeitstellen in Teilzeitstellen umgewandelt, oder neue Teilzeitstellen anstelle von Vollzeitstellen eingerichtet.

In diesem hauptsächlich von Frauen besetzten Arbeitsmarkt teilen sich Frauen, insbeson­dere verheiratete Frauen, im Sinne von Job-Sharing Vollzeitstellen. Hier ist allerdings zu hinterfragen, wie hoch die Arbeitsbelastung ist, und welchem berufli­chen Druck Frauen ausgesetzt sind, zumindest dann, wenn Vollzeitstellen aufgrund von Sparmaßnahmen gekürzt oder gestrichen werden.

2.1.4. Die weibliche Sozialisation und Frauenberufe

Diese Ausführungen und Rückschlüsse beziehen sich im wesentlichen auf eine Längs­schnittuntersuchung von Trautner im Jahre 1989.[67] Diese Elternstichprobe läßt eine Gene­ralisierung zu.

Die Erziehungsvorstellungen, die Eltern für ihre Töchter und Söhne hatten, haben sich ver­ändert. Heute lassen die Wunschvorstellungen von Eltern für ihre Kinder keine geschlechtsspezifischen Merkmale mehr erkennen. Es scheint keine bewußte Diffe­renzie­rung in der Erziehung zwischen Töchtern und Söhnen zu geschehen. Bei den Wunschvor­stellungen von Eltern kommt das „Leitbild des androgynen Menschen, der maskuline wie feminine Seiten verkörpert (Bierhoff-Alfermann 1989)“[68] zum Ausdruck. Besonders die Väter legen Wert auf eine Gleichheit der Erziehungsziele. „Die Wunschvorstellungen von Eltern bezüglich der tatsächlichen Handlungs- und Persönlich­keitscharakteristika ihres Nachwuchses, wie dessen Aktivitäts- und Objektpräferenzen“ tendie­ren zu einem Persön­lichkeitsbild, welches „unübersehbare Züge von Androgynität auf­weist (Trautner et al. 1989, Addendum, S. 41)“[69]. Zwar ist die Wunschvorstellung über die Entwicklung von Söhnen und Töchtern bei Eltern einheitlich, sie selbst als Eltern sind aber weiterhin in ihrem eigenem Rollenverhalten und bei der Verteilung der familialen Aufga­ben traditionell orientiert.

Seit dem zweiten Weltkrieg hat sich eine Egalität, d.h. eine Gleichheit der Geschlechter­rollen, immer mehr in den Erziehungswerten und -einstellungen von Eltern und Gesell­schaft durchgesetzt. Diese angestrebte Egalität bezieht sich allerdings nur auf bestimmte Abschnitte wie Bildung und die Verwirklichung beruflicher Abschlüsse und Ziele.

Verbale Wunschvorstellungen widersprechen allerdings dem Verhalten, welches den Kin­dern in einem traditionellen Rollenmodell vorgelebt wird. Dieses Rollenmodell bedeutet, daß die Männer berufstätig sind und die Mütter die häusli­che Arbeit und die Kindererzie­hung leisten, unabhängig von einer eigenen Berufstätigkeit. Nach Trautner erzeugt dieses familiäre Rollenmodell bei den Kindern wiederum geschlechtsspezifische Interessen und Aktivitäten.[70]

Das Modell der eigenen Herkunftsfamilie bietet Strukturen, die unter anderem auch für eine spätere Berufswahl richtungsweisend sind. Tatsache ist, daß die Zuständigkeit der Frauen für Hausarbeit und Kinder so allgemein gültig ist, daß man von normativen Erwar­tungen sprechen kann. Besonders die Hausarbeit scheint gewissermaßen das „letzte Reser­vat geschlechtsspezifischer Lebenserfahrung zu sein“[71]. In allen anderen Bereichen sind sich Männer und Frauen nähergekommen. Die Hausarbeit hat von allen häuslichen Tätig­keiten den niedrigsten Stellenwert und erfährt eine immer größere Abwertung. Hausfrau zu sein ist kein erstrebenswertes Ziel. Es bringt keine Statuserhöhung und der gesellschaftli­che Wert der Hausarbeit sinkt.

Kinder lernen durch die Aufrechterhaltung männlicher und weiblicher Rollenmodelle Schemata von weiblichen und männlichen geschlechtsangemessenen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die verinnerlicht werden. Solche gelernten Geschlechterstereotypien werden von Kindern durch die verschiedenen Beeinflussungsfaktoren erlernt. Im Klein­kindalter ist das Elternhaus verantwortlich für Lernprozesse, später kommt die Einfluß­nahme durch Gleichaltrige und eine nicht zu unterschätzende Einflußgröße, die Medien und die Bildungsinhalte in Schulen und Ausbildungsstätten hinzu. Alle aufgeführten Ein­flußfaktoren haben Einfluß auf eine spätere Berufswahl.

2.1.5. Frauenberufe - ein eingeschränktes Spektrum an Berufen

„Die schon bei der Interessenentwicklung im Kindes- und Jugendalter zu beobachtende Orientierung an Geschlechtsrollenerwartungen“[72] findet auch bei Berufs-, Studiums- und Ausbildungsplatzwahl ihre Fortsetzung. Bei der Wahl des zukünftigen Berufes überlagern sich bei Mädchen Berufs- und Geschlechterrolle viel stärker als bei den Jungen. Berufs­fremde Überlegungen wie z.B. die Frage, was ist weiblich, was ist familienfreundlich, spielen bei Mädchen eine größere Rolle.

Die geschlechtsspezifischen Berufswahlen haben sich in den letzten 20 Jahren wenig ver­ändert und im Berufs- und Ausbildungsbereich entwickelte sich eine ausgeprägte Geschlechtersegregation.

Der Ausbildungsstellenmarkt ist weiterhin durch eine deutliche Trennung zwischen Frauen und Männern gekennzeichnet. Ein zentrales Problem ist die Tatsache, daß sich junge Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch zu wenig auf die gesamte Breite des Berufsspektrums hin orientieren. Nach wie vor ergreifen die jungen Frauen mehrheitlich einen Beruf mit hohem Frauenanteil. Trotzdem reagieren Mädchen und junge Frauen flexibler als männli­che Mitbewerber, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. 30% der jungen Frauen suchen in unterschiedlichen Ausbildungsbereichen. Bei männlichen Jugendlichen sind es nur 26%.[73]

Die bevorzugten Berufe von Mädchen und jungen Frauen beschränken sich auf den Bereich der Dienstleistung, eingeschlossen die kaufmännischen Tätigkeiten, sowie auf eine Ausbildung an den Berufsfachschulen im erzieherischen und pflegerischen Bereich. In den Schulen des Gesundheitswesens bilden sie 1995 mit 78% die große Mehrzahl der Lernen­den, während sie in einem Großteil der anderen Fachschulen, die eine Weiterqualifi­zierung z.B. zum Techniker/in oder Meister/in anbieten, unterrepräsentiert sind.[74]

Das Berufsspektrum für Mädchen und junge Frauen ist immer noch beschränkt. Frauen überwiegen nach wie vor im Dienstleistungsbereich, angeführt von Ausbildungen zur Bank,- Büro,- Einzelhandels,- Großhandels,- und Versicherungskauffrau. Verschwindend gering ist die Anzahl der berufstätigen Frauen in männlich dominierten Berufszweigen, wie den technischen Berufen.[75]

Für Jungen hat sich im Gegensatz zu den Ausbildungsberufen der Mädchen und jungen Frauen das Berufsspektrum erweitert. So sind in den letzten Jahrzehnten neue diffe­ren­zierte Ausbildungsgänge u.a. im technischen Bereich geschaffen worden, wie beispiels­weise der Indu­striemechaniker für Maschinen-/Systemtechnik oder der Energieanlagen­elektroniker für Anlagen- und Betriebstechnik.

Die zehn am stärksten besetzten Berufe für männliche und weibliche Auszubildende 1995 in Deutschland:

Männer Frauen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt[76]

Die kaufmännischen Ausbildungsberufe sind als geschlechtsneutral zu bezeichnen. Sie sind geschlechtsgemischt und gelten für beide Geschlechter als attraktive Ausbildungsbe­rufe, wobei besonders in diesen begehrten Ausbildungsberufen die Mädchen auf die Kon­kurrenz der männlichen Ausbildungssuchenden stoßen und häufig trotz besserer Noten abgelehnt werden. Für diese erhöhte Barriere sind die Einstellungen zur Rolle der Frau und die Schwierigkeiten einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie verantwortlich.

Bei den Studienanfängern sind geisteswissenschaftliche und humanwissenschaftliche Stu­diengänge eher von Frauen belegt. Geht es um technische Sachverhalte, um abstrakte Intelligenz, um den Umgang mit leblosen Objekten, sind männliche Studenten in der Über­zahl. Eine Verschiebung von männlich dominierten Studiengängen zu „neutralen“, d.h. einem etwa gleichen Männer- und Frauenanteil hat sich in der Studienfächergruppe Medi­zin-, Biologie-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften herauskristallisiert.

Der Anteil der Jurastudentinnen stieg z.B. von 12% 1970 (Nave-Herz 1972) auf 40% im Jahre 1988 (Statistisches Jahrbuch 1989)[77]. Dieser Anteil dürfte bis 1998 noch einmal gestiegen sein.

Die häufigsten Berufsziele von Studienanfängerinnen und -anfängern des Winter­semesters 1995/96 in Prozent

Studienanfängerinnen Studienanfänger

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: HIS-Studienbefragung 1995/96

HIS- Kurzinformation A 8/96 von Oktober 1996[78]

2.1.6. Frauenberufe - eine eingeschränkte berufliche Entwicklung

Die Berufe, welche für Frauen und Mädchen als besonders geeignet klassifiziert werden, bzw. die Berufe, die von einem überwiegenden Teil der Mädchen und Frauen gewählt werden, sind in der Regel schlecht bezahlt und bieten auch ansonsten wenig Anreize, die zu einer lebenslangen Berufstätigkeit motivieren

Die vertikale Strukturierung, d.h. daß Frauen vorwiegend auf einer unteren Hierarchie­ebene tätig sind, zudem eine diskontinuierliche weibliche Berufslaufbahn einschlagen, im Gegensatz zur kontinuierlichen Berufslaufbahn der Männer, bedeutet eine „geschlechts­spezifische Arbeitsteilung“.

Dies trifft auf alle Frauenberufe zu, die mit Tätigkeiten wie Zuarbeiten, Bedienen, Assistie­ren in Zusammenhang stehen. Beispielhaft seien die Arzthelferin, die Laborantin, die Sekretärin oder Sachbearbeiterin genannt. Bei den Sozialberufen ist ebenfalls kein unmit­telbarer Aufstieg vorgesehen. Zwar ist unser Bildungssystem durchlässiger, aber jede Höherquali­fizierung ist nur über einen eigenständigen Ausbildungsweg zu erlangen, denn nur der Erwerb einer entsprechenden Berechtigung schafft den Zugang zur nächsthöheren Schicht.[79]

[...]


[1] Vgl. Wagner-Link, Angelika: Frauen zeigen Profil. Weibliche Wege zum Erfolg, Renningen-Malmsheim, 1997, weibliche Wege zum Erfolg, S. 7

[2] Nave-Herz, Rosemarie: Frauen zwischen Tradition und Moderne, Bielefeld, 1992, S. 16

[3] vgl. Engelbrech/Rudolph/Herrmann: Arbeitswelt im Umbruch - Chancen und Risiken für Frauen. In: Politische Studien, 48. Jg., Sep./Okt 1997, Hrsg: Hanns Seidel Stiftung, S. 40f

[4] vgl. ebenda S. 40

[5] vgl. Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 42

[6] vgl. ebenda, S. 47

[7] ebenda, S. 42

[8] Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 43

[9] vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 1992, S. 28f

[10] Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 44

[11] vgl. ebenda, S. 46

[12] ebenda, S. 46

[13] ebenda, S. 46

[14] ebenda, S. 45

[15] vgl. ebenda, S. 45

[16] vgl. ebenda, S. 55

[17] ebenda, S. 55

[18] vgl. ebenda, S. 55

[19] Nave-Herz, Rosemarie: Frauen zwischen Tradition und Moderne, Bielefeld, 1992, S. 168

[20] ebenda, S. 171

[21] vgl. ebenda, S. 174

[22] vgl. ebenda, S. 175

[23] vgl. ebenda, S. 170f

[24] Vgl. Mohnen-Behlau/Meixner: Frauenförderung in Verwaltung und Wirtschaft, Berlin, Bonn, Regensburg, 1993, S. 186

[25] Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 19922, S. 67

[26] vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 19922, S. 68

[27] vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998, S. 3

[28] vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 19922, S. 59

[29] vgl. ebenda, S. 70

[30] vgl. Knapp, Ulla: Frauenarbeit in Deutschland, München, 1984, S. 541

[31] Behning, Ute: Zum Wandel des Bildes „der Familie“ und der enthaltenen Konstruktionen von „Geschlecht“ in den Familienberichten 1968 - 1993, S. 147

[32] ebenda, S. 147

[33] ebenda, S. 149

[34] vgl. ebenda, S. 150

[35] ebenda, S. 151

[36] vgl. ebenda, S. 151

[37] vgl. ebenda, S. 152f

[38] vgl. ebenda, S. 154

[39] vgl. ebenda, S. 154

[40] Wagner-Link, Angelika: Frauen zeigen Profil. Weibliche Wege zum Erfolg, Renningen-Malmsheim, 1997, S. 24

[41] ebenda, S. 24

[42] vgl. Vaskovics, Laszlo A (Hg.).: Ehe und Familie im sozialen Wandel, Bd. 1, Opladen, 1996, S. 129

[43] Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 138f

[44] ebenda, S. 11

[45] vgl. ebenda, S. 139

[46] Mayer/Allmendinger/Huinink (Hg.): Vom Regen in die Traufe: Frauen zwischen Beruf und Familie, Frankfurt/Main, New York, 1991, S. 368

[47] vgl. Institut für Demoskopie Allensbach (Hg.), Frauen in Deutschland: Lebensverhältnisse, Lebensstile und Zukunftserwartungen; die Schering-Frauenstudie `93, S. 56

[48] vgl. Mayer/Allmendinger/Huinink (Hg.): Vom Regen in die Traufe: Frauen zwischen Beruf und Familie, Frankfurt/Main, New York, 1991, S. 382

[49] Vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 1992, S. 27

[50] Vgl. ebenda, S. 27

[51] ebenda, S. 30

[52] ebenda, S. 30

[53] ebenda, S. 30

[54] ebenda, S. 20

[55] vgl. ebenda, S. 21

[56] vgl. ebenda, S. 21

[57] vgl. ebenda, S.193ff

[58] vgl. ebenda, S. 73

[59] vgl. Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 147

[60] Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 1992, S. 91

[61] ebenda, S. 91

[62] ebenda, S. 98f

[63] vgl. ebenda, S. 101

[64] ebenda, S. 101

[65] ebenda, S. 101

[66] vgl. ebenda, S.115f

[67] vgl. dazu Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 26ff

[68] Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S.27

[69] ebenda, S. 27

[70] vgl. ebenda, S. 28

[71] vgl. ebenda, S. 37

[72] Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 32

[73] vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998, S. 29

[74] vgl. ebenda, S. 27

[75] Wagner-Link, Angelika: Frauen zeigen Profil. Weibliche Wege zum Erfolg, Renningen-Malmsheim, 1997, S. 124

[76] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998, S. 34

[77] vgl. Berty/Fried/Giesecke/Herzfeld: Emanzipation im Teufelskreis. Zur Genese weiblicher Berufs- und Lebensentwürfe, Weinheim, 1990, S. 32

[78] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 1998, S. 44

[79] vgl. Rabe-Kleberg, Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt, Bielefeld, 1992, S, 119f

Fin de l'extrait de 122 pages

Résumé des informations

Titre
Berufliche Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter
Université
Würzburg-Schweinfurt University of Applied Sciences  (Fachbereich Sozialwesen)
Note
sehr gut
Auteur
Année
1999
Pages
122
N° de catalogue
V121
ISBN (ebook)
9783638100847
Taille d'un fichier
812 KB
Langue
allemand
Mots clés
Berufliche, Neuorientierung, Frauen, Lebensalter
Citation du texte
Renate Raunecker (Auteur), 1999, Berufliche Neuorientierung von Frauen im mittleren Lebensalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/121

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