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Der Richter und sein Lenker

Strafrechtliche Aufarbeitung des Prozessbetrugs

Titre: Der Richter und sein Lenker

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2005 , 26 Pages , Note: 15

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Procédure pénale, Criminologie, Régime pénitentiaire
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Résumé Extrait Résumé des informations

Der Prozessbetrug betrifft Betrugshandlungen im Prozess jeder Art, im Erkenntnisverfahren, in der Vollstreckung oder in anderen von den Prozessgesetzen geordneten Verfahren. Es wird zwischen dem Betrug im Prozess und dem Prozessbetrug im engeren Sinne unterschieden. Ersterer erfolgt durch Täuschung des Prozessgegners mittels falschen Parteivortrags und sachlich unbegründeter Anträge durch vorbereitende Schriftsätze und Vergleichsverhandlungen. Letzterer liegt grundsätzlich vor, wenn das Rechtspflegeorgan (Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher) dahingehend getäuscht wird, dass es über das Vermögen der Prozess-parteien verfügt. Der Täter will also durch eine erschlichene prozessuale Verfügung des Rechtspflegorgans die rechtswidrige Bereicherung auf Kosten der anderen Partei erreichen. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf den Prozessbetrug im engeren Sinne.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Allgemeines und Aufbau der Arbeit

II. Auswirkungen des § 138 I ZPO auf § 263 StGB

1. § 138 I ZPO

2. Verhältnis des § 138 I ZPO zu § 263 StGB im Bezug auf den Vorsatz

B. Die Problemstellungen beim Prozessbetrug in den verschiedenen Verfahren

I. Prozessbetrug im kontradiktorischen Verfahren

1. Sind Rechtsbehauptungen Tatsachen oder Werturteile?

a. Streitstand

b. Zusammenfassung

2. Objektive Zurechnung

3. Gerichtliche Entscheidungen als Vermögensverfügung?

4. Non liquet Situation

a. Streitstand

b. Zusammenfassung

5. Vermögensschaden

II. Betrug im Versäumnisverfahren

a. Streitstand

b. Zusammenfassung

III. Betrug im Mahnverfahren

1. Mahnverfahren

a. Streitstand

b. Zusammenfassung

2. Automatisiertes Mahnverfahren

3. Die Schadenskonstruktion

4. Die objektive Zurechnung

C. Prozessbetrug im Versuch

I. Täuschungsmanöver im mündlichen Vortrag

II. Täuschungsmanöver durch Klageeinreichung bzw. vorbereitende Schriftsätze

III. untauglicher Versuch/Wahndelikt

D. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Seminararbeit analysiert die strafrechtliche Aufarbeitung des Prozessbetrugs gemäß § 263 StGB im Zivilprozess. Ziel ist es, die komplexen dogmatischen Problematiken bei der Anwendung des Betrugstatbestandes im Rahmen verschiedener zivilprozessualer Verfahrensarten, insbesondere unter Berücksichtigung der prozessualen Wahrheitspflicht und der objektiven Zurechnung, kritisch zu untersuchen.

  • Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen im Prozess.
  • Die Problematik der objektiven Zurechnung von gerichtlichen Entscheidungen als Vermögensverfügung.
  • Analyse des Prozessbetrugs in besonderen Verfahrenskonstellationen wie dem Versäumnis- und Mahnverfahren.
  • Strafrechtliche Einordnung von Vorbereitungshandlungen und Versuchsbeginn beim Prozessbetrug.
  • Kritische Würdigung der bestehenden Rechtsprechungspraxis und theoretischer Lösungsansätze.

Auszug aus dem Buch

B. Die Problemstellungen beim Prozessbetrug in den verschiedenen Verfahren

In der ständigen Rechtssprechung wird ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein Prozessbetrug im Erkenntnisverfahren durch eine Partei verübt werden kann. Dabei ergeben sich beim genauerem Betrachten der Betrugstatbestandsmerkmale einige Probleme.

1. Sind Rechtsbehauptungen Tatsachen oder Werturteile?

Zunächst ist zu erwähnen, dass das Behaupten beweisbedürftiger Tatsachen, deren Bestreiten und auch die Unterlassung der Berichtigung durch eine Partei anerkannte Täuschungshandlungen im Sinne des Prozessbetrugs sind. Nun stellt sich die Frage, ob auch Rechtsbehauptungen dazugehören. Angenommen, ein Rechtsanwalt trägt fälschlich vor, es gebe gerichtliche Entscheidungen, die die von ihm verfochtene Rechtsauffassung trügen, würde dies zu einer Diskussion über die Abgrenzung zwischen Tatsache und Werturteil führen, welche den Weg zur Betrugsstrafbarkeit eröffnen könnte.

a. Streitstand

Eine Ansicht in der Literatur schließt Rechtsausführungen der Partei im Zivilprozess aus dem Tatsachenvortrag generell aus und beurteilt sie als reine Werturteile. Dies hat auch schon der BGH in seinem Urteil vom 12.11.1957 festgelegt: der Wahrheitspflicht des § 138 ZPO unterliegen nur Tatsachen, nicht aber Rechtsausführungen. Diese Entscheidung ist zu einem Art Präjudizfall geworden, da sich spätere Literatur und auch das Schrifttum sich ausnahmslos auf die Autorität dieses Spruches berufen. Dabei ist hier differenzierter zu betrachten. Das Merkmal „Tatsache“ wird grundsätzlich so definiert, dass sie gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse umfasst und dem gerichtlichen Beweis grundsätzlich zugängig sind. Wenn man also auf letzteres abstellt, muss man sagen, dass auch Behauptungen angeblich existierender Urteile dem Beweis zugänglich sind. Der Richter kann sich jederzeit vor seiner Entscheidungsfindung darüber informieren, ob es ein solches Urteil tatsächlich gegeben hat.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung definiert den Prozessbetrug im engeren Sinne und ordnet ihn als Fallgruppe des Betrugs nach § 263 StGB ein, wobei die Relevanz der Wahrheitspflicht nach § 138 I ZPO hervorgehoben wird.

B. Die Problemstellungen beim Prozessbetrug in den verschiedenen Verfahren: Dieses Hauptkapitel untersucht detailliert die dogmatischen Hürden des Prozessbetrugs, insbesondere die Abgrenzung von Tatsachen und Rechtsbehauptungen sowie die objektive Zurechnung in kontradiktorischen Verfahren, Versäumnisverfahren und Mahnverfahren.

C. Prozessbetrug im Versuch: Dieser Abschnitt erörtert die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und strafbarem Versuchsbeginn bei Täuschungsmanövern im Prozess sowie die Problematik des untauglichen Versuchs.

D. Zusammenfassung: Hier werden die Ergebnisse resümiert und kritisch festgestellt, dass die aktuelle Rechtslage durch eine seit hundert Jahren gewachsene Praxis geprägt ist, die jedoch keine befriedigende dogmatische Lösung für alle Konstellationen des Prozessbetrugs bietet.

Schlüsselwörter

Prozessbetrug, § 263 StGB, § 138 I ZPO, Vermögensverfügung, objektive Zurechnung, Wahrheitspflicht, Versäumnisverfahren, Mahnverfahren, Tatsachenbehauptung, Werturteil, Täuschung, Versuchsbeginn, Rechtsanwendung, Zivilprozess, Vermögensschaden

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Einordnung des Prozessbetrugs nach § 263 StGB innerhalb des deutschen Zivilprozessrechts.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der Wahrheitspflicht (§ 138 I ZPO), der objektiven Zurechnung von Prozesshandlungen sowie der Anwendbarkeit des Betrugstatbestandes in verschiedenen Verfahrensarten wie dem Versäumnis- oder Mahnverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es soll untersucht werden, wie der Betrugstatbestand dogmatisch korrekt auf Prozesshandlungen angewendet werden kann, insbesondere in Fällen, in denen das Gericht durch falsche Angaben oder Rechtsbehauptungen zu einer Entscheidung beeinflusst wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analysethode, bei der Lehrmeinungen, Kommentarliteratur und einschlägige Rechtsprechung gegenübergestellt und kritisch bewertet werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse spezifischer Verfahrenssituationen, angefangen beim kontradiktorischen Verfahren über das Versäumnisverfahren bis hin zum automatisierten Mahnverfahren, jeweils unter Berücksichtigung von Irrtum und Zurechnung.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Argumentation?

Wichtige Begriffe sind insbesondere die prozessuale Wahrheitspflicht, das Merkmal der Vermögensverfügung, die Zurechnung von Irrtümern bei Richtern sowie die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch.

Wie bewertet die Arbeit die Rechtsbehauptungen im Prozess?

Die Arbeit diskutiert kritisch, ob und wann eine falsche Rechtsbehauptung eine täuschungsrelevante Tatsache darstellen kann, wobei sie sich kritisch mit der Abgrenzung zwischen Tatsachen und Werturteilen auseinandersetzt.

Kann ein Prozessbetrug im Mahnverfahren begangen werden?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein Prozessbetrug im Mahnverfahren aufgrund der fehlenden materiellen Prüfungspflicht des Gerichts und der gesetzlich vorgegebenen Entlastung des Richters äußerst schwer konstruierbar ist.

Was ist das Ergebnis zur Versuchsproblematik?

Die Arbeit betont die Schwierigkeit der Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und weist darauf hin, dass insbesondere in Verfahren mit mündlicher Verhandlung eine Bezugnahme auf die Schriftsätze für den Versuchsbeginn erforderlich ist.

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Résumé des informations

Titre
Der Richter und sein Lenker
Sous-titre
Strafrechtliche Aufarbeitung des Prozessbetrugs
Université
University of Bayreuth
Note
15
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
26
N° de catalogue
V122041
ISBN (ebook)
9783640273355
ISBN (Livre)
9783640273621
Langue
allemand
mots-clé
Richter Lenker
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Anonym (Auteur), 2005, Der Richter und sein Lenker, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122041
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Extrait de  26  pages
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