Stalking gegen (Ex-)Partner am Arbeitsplatz


Trabajo Escrito, 2008

25 Páginas, Calificación: 14 Punkte


Extracto


Inhalt

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeiner Überblick über das Themengebiet
2.1 Definitionen
2.2 Grschichtliche Entwicklung
2.3 Phänomenologie und Prävalenz
2.3.1 Tätertypologien
2.3.2 Arten der Kontaktaufnahme
2.3.3 Beziehungskonstellationen
2.3.4 Dauer von Stalking-Fällen
2.3.5 Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik

3. Risiko- und Schutzfaktoren
3.1 Risiko der Abhängigkeit
3.2 Risiko der Gewaltbereitschaft

4. Fallbeispiel

5. Möglichkeiten und Grenzen der Prävention

6. Möglichkeiten und Grenzen des Fallmanagements

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2.1: Arten der Kontaktaufnahme bei Stalking

Tabelle 2.2: Beziehungskonstellationen zwischen Stalkern und Betroffenen

Tabelle 3.1: Stalking-Typologie für die Polizei

Tabelle 3.2: Power and Control Dynamics in Prestalking and Stalking

Tabelle 3.3: Violence Risk Factors in Stalking

Tabelle 3.4: FBI-Indikatoren für erhöhte Gefährdung von Stalking-Opfern

1 Einleitung

Gewalt am Arbeitsplatz hemmt in den meisten Fällen das Wohlbefinden und die Leistungserbringung der Betroffenen. Auf Grund der Aufsichtspflicht jedes Arbeitgebers hat dieser unabhängig von seinem persönlichen Interesse in einem gewissen Maße für einen gewaltfreien Betriebsablauf zu sorgen und sollte daher in der Lage sein über präventive und interventive Maßnahmen entscheiden zu können. Dies gilt insbesondere für gesetzlich verbotene Straftaten.

Dazu zählt auch das Stalking, das am 31.03.2007 unter dem juristischen Begriff Nachstellung in §238 StGB unter Strafe gestellt wurde. Der Begriff Stalking ist in unserer Gesellschaft relativ modern und gewinnt noch heute immer mehr an Bedeutung im Bewusstsein vieler Menschen. Einige können sich den Prozessablauf beim Stalking in seiner Dynamik schwer vorstellen, denn im Vergleich zu anderen Straftaten sind weniger Leute direkt davon betroffen. Durch das hohe Potential der psychischen Beeinträchtigung ist in Stalking-Fällen auch die Arbeitsfähigkeit des Opfers nicht selten für längere Zeit betroffen. Daher halte ich es für wichtig sich in Unternehmen mit dem Begriff auseinanderzusetzen um ein Bewusstsein dafür zu schaffen.

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen Stalking am Arbeitsplatz gegen (Ex-)Partner mit dem Ziel Arbeitgebern, Führungspersonen, Mitarbeitern und Stalking-Opfern in Unternehmen Möglichkeiten der Prävention bzw. Intervention aufzuzeigen. Zunächst wird in einem allgemeinen Überblick eine Definition sowie die geschichtliche Entwicklung des Stalking vorgestellt. Außerdem wird auf Erscheinungsformen und zugehörige Prävalenz eingegangen. Darüber hinaus werden Risiko- und Schutzfaktoren des Stalking dargelegt. Zum Schluss werden mit Hilfe eines Fallbeispiels auf Grundlage eines kurzen Interviews mit einem Stalking-Opfer und unter Hinzuziehen des im Laufe der Hausarbeit erarbeiteten Wissens präventive und interventive Handlungsmöglichkeiten dargestellt. Bei dem Interview wird insbesondere auf die psychische Dynamik, Gefühle und Gedanken des Opfers eingegangen um eventuelle innerbetriebliche Schwierigkeiten der Kommunikation und Zusammenarbeit hervorzuheben.

2 Allgemeiner Überblick über das Themengebiet

Im Folgenden wird der Begriff Stalking allgemein vorgestellt. Hierdurch soll ermöglicht werden ein Bewusstsein zu entwickeln, welches als Wissensgrundlage für die weiteren Kapitel vorausgesetzt wird. Zum allgemeinen Überblick gehören Definitionen, Geschichte sowie Phänomenologie und Prävalenz des Stalking.

2.1 Definitionen

Nach Rusch (2005) kommt der Begriff des Stalking aus dem Englischen und bedeutet in der Jagdsprache „sich anpirschen“, „anschleichen“, oder das „Einkreisen der Beute“. Hoffmann (2006) geht einen Schritt weiter und spricht von einer Verfolgung des Wildes [auf Schritt und Tritt]. Auf Grund vieler verschiedener Auslegungen und Interpretationen von Stalking soll hier die Definition der laut Hoffmann (2006) bisher am weitestgehend anerkannten Operationalisierung obsessiver Gewalt und Belästigung gegeben werden: „[Stalking ist definiert als] wiederholte und dauerhafte Versuche, mit einer anderen Person zu kommunizieren oder sich ihr anzunähern.“ (Mullen et al 1999). Laut Hoffmann (2006) müssen die Versuche mindestens zehn Mal in einer Zeitspanne von mindestens vier Wochen stattfinden.

Inwiefern die emotionale Auswirkung auf das Opfer, wie Angst oder Furchtreaktionen, definitorisch eine Rolle spielt, ist nach Hoffmann (2006) umstritten. Meiner Meinung nach spielt dies für eine Definition jedoch eine wichtige Rolle. Selbst simple Handlungen, wie telefonische Belästigungen, sind Tatbestandsmerkmale von Stalking und können eine erhebliche physische und vor allem psychische Beeinträchtigung beim Opfer hervorrufen. Daher sollte meiner Ansicht nach die emotionale Auswirkung auf das Opfer zur Definition von Stalking gehören, um den Prozessablauf in seiner Gesamtheit zu erfassen. Es gibt wenig andere Straftaten, die sich so sehr wie Stalking durch die psychische Dynamik des Opfers auszeichnen. Fiedler (2006) unterscheidet aus diesem Grund einerseits zwischen einer weit gefassten Definition, die unabhängig vom Ausmaß der Einschüchterung, Bedrohung und Gefährdung besteht und andererseits einer eng gefassten Definition, welche beispielsweise das Auftreten von Angst beinhaltet.

Abschließend lässt sich sagen, dass angesichts der verschiedenen Begriffsauslegungen bei einer spezifischen Fallbetrachtung die definitorische Ansicht festgelegt werden sollte, um Irrtümer zu vermeiden. Dies ist zum Beispiel bei Feldbetrachtungen in Studien der Fall.

2.2 Geschichtliche Entwicklung

Trotz des modernen Begriffes reicht die Geschichte des Stalking mehrere Jahrhunderte in die Vergangenheit zurück. „Tatsächlich lassen sich die Spuren obsessiver Verfolgung und Belästigung weit in die Menschheitsgeschichte zurückverfolgen, alte Mythen und Poeten aus allen Zeiten erzählen davon.“ (Hoffmann 2006, S. 12) „Das Stalking wurde im Wechseldiskurs von Medien und Politikern als „Psychoterror“ bereits zu einer Zeit „kriminalisiert“, als noch keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Hintergründe, Ursachen und tatsächlichen Ausmaße seines Vorkommens in der Gesellschaft vorhanden waren.“ (Fiedler 2006, S. 2) Stalking ist also ein Phänomen, das schon früher existierte, allerdings unter einem anderen oder gar keinem Namen.

Laut Fiedler (2006) wurde das erste Stalking-Gesetz im Jahre 1990 in Kalifornien erlassen. Saunders (1998) berichtet wie unausgereift es damals jedoch noch war. Demnach verlangte das Gesetz zwischen 1991 und 1993, dass der Stalker eine glaubwürdige Drohung einer Gefahr für Leib oder Leben äußerte und dadurch begründete Angst auslöste. Diese Voraussetzung ähnelt sehr der eines Raubdeliktes nach §249 StGB. Danach muss der Täter Gewalt gegen eine Person anwenden oder ihr mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben drohen. Stalking-Opfer, die sich ihrer Gefahr jedoch nicht bewusst waren, wurden allerdings durch die damalige Gesetzeslage nicht geschützt. „Von den USA ausgehend wurden inzwischen in den meisten Ländern der westlichen Hemisphäre Gesetze erlassen, die das Stalking unter Strafandrohung stellen. In vielen weiteren Parlamenten und Ministerien wird zurzeit diskutiert, ob man diesem Beispiel folgen soll.“ (Fiedler 2006, S. 1) Am 30.11.2006 beschloss auch der Bundestag Stalking-Opfer mit dem am 31.03.07 in Kraft getretenen §238 StGB zu schützen. Bis heute wurden die tatbestandlichen Voraussetzungen im Gegensatz zu den ersten in Kalifornien „gelockert“, um alle gefährdeten Menschen durch das Gesetz zu erfassen. Andere gegen einen Stalker anwendbare Straftatbestände können z. B. Hausfriedensbruch (§123 StGB), Beleidigung (§185 StGB), üble Nachrede (§186 StGB), Verleumdung (§187 StGB), Ausspähen von Daten (§202 a StGB), Körperverletzung (§223 StGB), Nötigung (§240 StGB) und Bedrohung (§241 StGB) sein. Dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche. So kann das Opfer nach v. Pechstein (2007) z.B. gem. §1004 BGB unter Umständen Unterlassungsansprüche gegen den Stalker geltend machen. „Durch das Gewaltschutzgesetz [§§1 bis 4 GewSchG] wurden die juristischen Handlungsoptionen für Stalking-Opfer zwar wesentlich erweitert, aber die richterliche Kreativität eingeschränkt. (…) Erstaunlicherweise gibt es eine völlig uneinheitliche Rechtsprechung der Amtsgerichte bei der Anwendung des Gewaltschutzgesetzes auf Stalking-Fälle. Dies schafft Rechtsunsicherheit. Manche Gerichte erlassen ohne große Prüfung in jedem Fall eine einstweilige Verfügung, andere wiederum lehnen deren Erlass grundsätzlich ab oder beraumen vor Erlass stets eine Verhandlung an. Einige Gerichte befristen ihre Anordnungen, viele dagegen nicht. Die nächsten halten Näherungsverbote bis auf 50 Meter für ausreichend, andere fordern als Mindestabstand des Stalkers zum Opfer 200 Meter, auch in kleineren Orten, in denen Stalker und Opfer sich zwangsläufig begegnen müssen.“ (v. Pechstein 2007).

„Viele, die nach den Ursprüngen der aktuellen Stalking-Diskussion geforscht haben, sind sich inzwischen einig. Am Anfang stehen offensichtlich einige Vorfälle von Prominenten-Stalking, die weltweit Aufmerksamkeit auf sich zogen.“ (Fiedler 2006, S. 1-2) Es lässt sich vermuten, dass gerade durch das öffentliche Interesse an Prominenten und der Diskussion in den Medien und der Politik das Thema Stalking viel Raum einnahm. Dabei ist zu beachten, dass ein Prominenter seinen Status den Medien verdankt. Die Medien beeinflussen die Öffentlichkeit, indem sie nur ausgewählte Ausschnitte des Lebens eines Prominenten hervorheben. So ist es ihnen auch möglich, aus einem einfachen, unspektakulären Stalking-Fall einen Skandal zu machen. Zu vermuten ist, dass diese Tatsache die Öffentlichkeit nicht nur aufmerksam gemacht hat, sondern auch die Sichtweise über Stalking negativ beeinflusst hat. Denn die Medienbeiträge könnten dazu geführt haben, dass sich viele Menschen einen Stalker ausschließlich als gefährlich aussehenden Psychoterroristen vorstellen. Das bedeutet: Wenn ein Stalking-Opfer in einem Unternehmen auf einen Verfolger aufmerksam macht, klingt dies für viele Kollegen und Kolleginnen wenig glaubhaft, weil sie eine durch die Medien geprägte Vorstellung haben, die deutlich von dem Verfolger abweicht.

2.3 Phänomenologie und Prävalenz

Im weiteren Verlauf werden Erscheinungsformen und Häufigkeiten von Stalking vorgestellt. Eingegangen wird auf Tätertypologien, Arten der Kontaktaufnahme und mögliche Beziehungskonstellationen.

2.3.1 Tätertypologien

Es gibt fünf verschiedene Grundtypen von Tätertypologien, die von Paul Mullen und anderen Wissenschaftlern entwickelt wurden. (Mullen et al. 1999). Sie können alle auf das Ex-Partner-Stalking angewandt werden. Diese Typologien werden nur kurz skizziert, da sonst der Rahmen der Hausarbeit überschritten würde.

Der zurückgewiesene Stalker hat das Ziel eine ehemalige Beziehung wiederherzustellen und/oder sich zu rächen. Das Ziel des intimitätssuchenden Stalkers besteht darin eine Beziehung zu einem Menschen aufzubauen, von dem er glaubt geliebt zu werden. Dabei beharrt er ungeachtet einer Ablehnung auf Kontakt zu seinem vermeintlichen Traumpartner. Der inkompetente Verehrer versucht mit allen Mitteln eine Beziehung herzustellen, wobei er sich durch mangelnde soziale Kompetenz, Selbstüberschätzung und wenig Einfühlungsvermögen auszeichnet. Der ärgerliche Stalker hat vor allem das Ziel mit psychischer Gewalt sein ursprüngliches Gefühl von Ohnmacht in Macht umzuwandeln. Der letzte Typus ist der Jagdstalker. Für ihn dient das Stalking als Vorlauf zu einem meist sexuellen Angriff.

2.3.2 Arten der Kontaktaufnahme

Da Stalking durch Kontaktaufnahme mit dem Drang nach Nähe und Kontrolle gekennzeichnet ist, sind auf Grund der vielen verschiedenen Möglichkeiten die Verhaltensweisen vielfältig. Dennoch gibt es Verhaltensmuster. „Eine Befragung von 551 deutschsprachigen Stalking-Opfern erbrachte hierzu konkrete Zahlen. (…) Demnach waren lediglich 3% der Betroffenen mit nur einer einzigen Form von Stalking-Handlungen konfrontiert gewesen. Insgesamt erlebten die Opfer im Durchschnitt 7,5 unterschiedliche Verhaltensweisen. Es zeigte sich zudem, dass die Auftretenshäufigkeit der einzelnen belästigenden Aktivitäten eine große Spannbreite aufwies.“ (Meinhardt u. Wondrak 2004, Voß et al. 2005 zit. n. Hoffmann 2006, S. 5-6).

[...]

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Stalking gegen (Ex-)Partner am Arbeitsplatz
Universidad
Federal University of Applied Administrative Sciences Bremen
Curso
Psychologische Risiko- und Sicherheitsforschung
Calificación
14 Punkte
Autor
Año
2008
Páginas
25
No. de catálogo
V122077
ISBN (Ebook)
9783640265718
ISBN (Libro)
9783640265787
Tamaño de fichero
2422 KB
Idioma
Alemán
Notas
Es handelt sich um eine Hausarbeit mit einem Umfang von 21 Seiten. Der Inhalt besteht aus folgenden Punkten: Definitionen, Geschichtliche Entwicklung, Phänomenologie und Prävalenz, Tätertypologien, Arten der Kontaktaufnahme, Beziehungskonstellationen, Dauer von Stalking-Fällen, Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, Risiko- und Schutzfaktoren, Fallbeispiel (Interview mit einem Opfer), Möglichkeiten und Grenzen der Prävention, Möglichkeiten und Grenzen des Fallmanagements.
Palabras clave
Stalking, workplace Violence, Gewalt
Citar trabajo
Christian Plate (Autor), 2008, Stalking gegen (Ex-)Partner am Arbeitsplatz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122077

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