Die Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge kann in gewisser Weise als Spezialfall der Bilanzierung latenter Steuern angesehen werden, denn zunächst ein-mal gibt es keine (offensichtlichen) Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, weil Verlustvorträge ja keine eigenständige Bilanzposition darstellen. Da durch die Nutzung von Verlustvorträgen allerdings zukünftig Steuervorteile erreicht werden können, kann es m.E. nur folgerichtig sein, hier eine aktive Steuerabgrenzung vorzunehmen. Allerdings ist auch zu beachten dass sich bei der Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge ein „fast grenzenloser Freiraum für die Bilanzpolitik“ ergibt, was diesen Bereich somit zu einem der wesentlichen Ansatzpunkte der Bilanzpolitik macht.
In der nachfolgenden Arbeit sollen v.a. strittige und ungeklärte Fragen beleuchtet werden, die sich auf die Höhe oder den Ansatz der ausgewiesenen latenten Steuern auf Verlustvorträge ergeben. Interessante Problemstellungen ergeben sich dabei vor allem dann, wenn die Untergangstatbestände der Ertragsteuergesetze auf Konzernsachverhalte angewendet werden. Nicht nur die rechnungslegungstechnischen Regelungen, sondern auch die Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Organschaft hat hierbei nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Umfang der zu bilanzierenden latenten Steuern auf Verlustvorträge.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Bildung von Verlustrück- und vorträgen nach den Ertragsteuergesetzen
3. Latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen
3.1. Grundsätzliche Vorgehensweise nach IFRS
3.2. Spezifische Problemstellungen und Neuerungen durch Rechtsänderungen
3.2.1. Schicksal steuerlicher Verlustvorträge bei Unternehmenszusammenschlüssen
3.2.2. Schicksal steuerlicher Verlustvorträge bei Konzernumstrukturierungen
3.2.3. Besonderheiten der Bilanzierung latenter Steuern auf Zinsvorträge
4. Auswirkungen des BilMoG auf die Bilanzierung latenter Steuern
5. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge im Kontext von Konzernstrukturen, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen nach IFRS sowie der Änderungen durch das BilMoG und die Zinsschranke.
- Bilanzierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
- Implikationen der Zinsschranke und Zinsvorträge
- Einfluss von Konzernumstrukturierungen auf den Verlustuntergang
- Anforderungen an Planungsrechnungen für die Aktivierung latenter Steuern
- Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Auszug aus dem Buch
3.2.3. Besonderheiten der Bilanzierung latenter Steuern auf Zinsvorträge
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde in § 4h EStG zur Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben die sogenannte Zinsschranke eingeführt. Danach dürfen Zinsaufwendungen nach Abzug der Zinserträge nur bis zur Höhe von 30% des steuerlichen EBITDA als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sofern man sich nicht durch eine der in § 4h II EStG kodifizierten Ausnahmeregelungen exkulpieren kann.
In vielen Fällen wird man allerdings der Zinsschranke nicht entfliehen können. Da dann der negative Zinssaldo zumeist nicht komplett abgezogen werden kann, wird dieser in einen Zinsvortrag eingestellt (§ 4h I S. 2 EStG). Dieser Zinsvortrag kann unbegrenzt – ähnlich dem Verlustvortrag – vorgetragen werden, er darf allerdings nicht zurückgetragen werden. Im Vortragsjahr wird der maßgebliche Gewinn des Betriebes nicht berührt, die Zinsaufwendungen erhöhen sich aber sehr wohl (§ 4h I S. 3 EStG). Negative Konsequenz daraus ist, dass im Vortragsjahr die Freigrenze allein durch den Zinsvortrag ausgeschöpft werden kann.
Eine besondere Situation kann sich dann ergeben, wenn der Zinsvortrag in einem späteren Jahr, etwa durch Erfüllung der Escape-Klausel (§ 4h II Buchstabe c EStG), komplett nutzbar wird. Ist der Zinsvortrag dann nämlich sehr groß, kann dies einen möglichen positiven Gewinn in dem jeweiligen Geschäftsjahr in einen Verlust umwandeln. Der Zinsvortrag geht dann in einen Verlustvortrag nach § 10d EStG über.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Einführung in die Thematik der Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge und Aufzeigen der Bedeutung als Instrument der Bilanzpolitik.
2. Bildung von Verlustrück- und vorträgen nach den Ertragsteuergesetzen: Erläuterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Verlustrück- und -vorträge sowie der Untergangstatbestände für Kapitalgesellschaften.
3. Latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen: Detaillierte Untersuchung der IFRS-Vorgaben, der Problematiken bei Unternehmenszusammenschlüssen und Umstrukturierungen sowie der Behandlung von Zinsvorträgen.
4. Auswirkungen des BilMoG auf die Bilanzierung latenter Steuern: Analyse der Umstellung auf das bilanzorientierte Temporary-Konzept und die kritische Würdigung des neuen Fünf-Jahres-Planungszeitraums.
5. Thesenförmige Zusammenfassung: Abschließende stichpunktartige Darstellung der zentralen Erkenntnisse und Herausforderungen für den Bilanzierenden.
Schlüsselwörter
Latente Steuern, Verlustvortrag, Zinsvortrag, Zinsschranke, BilMoG, Unternehmenszusammenschluss, Organschaft, Konzernrechnungslegung, IFRS, Bilanzpolitik, Ertragsteuergesetz, Steuerabgrenzung, Planungshorizont, Mindestbesteuerung, Untergangstatbestände.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den komplexen Fragestellungen bei der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus steuerlichen Verlustvorträgen und Zinsvorträgen im Konzernumfeld ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Aktivierung latenter Steuern unter IFRS, die Auswirkungen von Umstrukturierungen auf Verlustvorträge sowie die durch das BilMoG induzierten Änderungen im HGB.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, strittige Fragen zur Höhe und zum Ansatz latenter Steuern zu beleuchten und den Einfluss von steuerlichen Regelungen wie der Zinsschranke und dem § 8c KStG zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer kritischen Auseinandersetzung mit geltenden Rechnungslegungsstandards (IFRS/HGB) und steuerrechtlichen Vorschriften.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die grundsätzliche IFRS-Systematik, spezifische Herausforderungen bei Unternehmensakquisitionen und Konzernumstrukturierungen sowie die Bilanzierung von Zinsvorträgen als Sonderform.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen latente Steuern, Verlustvortrag, Zinsschranke, BilMoG, Unternehmenszusammenschlüsse und das Temporary-Konzept.
Wie wirkt sich die Zinsschranke auf die Bilanzierung aus?
Zinsvorträge werden analog zu Verlustvorträgen behandelt. Da ihre Nutzbarkeit ungewiss ist, erfordern sie detaillierte Planungsrechnungen, was oft zu einem faktischen Ansatzwahlrecht führt.
Warum wird der neue Fünf-Jahres-Zeitraum des BilMoG kritisiert?
Die Kritik richtet sich dagegen, dass der Zeitraum eine unnötige Divergenz zwischen HGB und IFRS schafft, zusätzlichen administrativen Aufwand verursacht und kaum echten Mehrwert für die Informationsfunktion bietet.
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- Thorsten Vogel (Author), 2008, Verlustvorträge im Konzern und latente Steuern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122091