Theophanu - Eine oströmische Prinzessin als weströmische Kaiserin


Term Paper (Advanced seminar), 2008

33 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Weströmische Vorgeschichte

Oströmische Vorgeschichte

Rom und Konstantinopel: Das Zweikaiserproblem

Diplomatische Kontakte

Eine oströmische Prinzessin

Die weströmische Kaiserin

Die Vormundschaft für Otto III

Thronstreitigkeiten: Heinrich der Zänker

Die Regentin des Weströmischen Reiches

Fazit

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Das Zeitalter der Ottonen hat in der Mittelalterforschung der letzten Jahrhunderte vermehrt Aufmerksamkeit gefunden. Einschlägige jüngere Biographien haben Althoff, Beumann und Keller[1] geschrieben. Keller erklärt, dass das Zeitalter der Ottonen als Zeitalter der ersten Könige besonders das 19. und 20. Jahrhundert geprägt hat, während Beumann die These formuliert, dass die ottonische Zeit die Anfangsphase der deutschen Reichsbildung markiert. Die Ursprünge der deutschen Geschichte erforscht auch Fried in seinem Buch Der Weg in die Geschichte.[2]

Verschiedene Themenstellungen ermöglichen einen Zugang: Besondere Berücksichtigung findet die sächsische Herkunft der Ottonen[3], weiterhin die Slawenmission[4] oder aber die reiche materielle Kultur, die in zahlreichen Ausstellungen[5] der breiten Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde.[6] Auch die einzelnen Persönlichkeiten dieses sächsischen Herrscherhauses finden in der Forschung seit einigen Jahren Berücksichtigung, so gibt es Biographien von Otto dem Großen[7] oder auch Heinrich II.,[8] jedoch keine wissenschaftliche Biographie über Kaiserin Theophanu. Das größte wissenschaftliche Werk über sie ist eine zweibändige Aufsatzsammlung,[9] welche anlässlich ihres 1000. Todestages 1991 zusammengestellt wurde. Zwei Jahre später wurden die Kongressakten des vierten Symposions des Mediävistenverbandes ebenfalls aus Anlass des 1000. Todestages veröffentlicht.[10] Auch Gunther Wolf hat seine Beiträge über Theophanus Leben und Wirken zusammen mit ausgewählten Beiträgen anderer Historiker in einer Sammlung zusammengefasst.[11] Weitere einzelne Beiträge werden immer wieder im Rahmen des jährlichen Theophanu Gedenkens vom Katholischen Pfarramt und dem Freundeskreis St. Pantaleon veröffentlicht.

Gemäß dem Titel des Hauptseminars Macht II – Das Zeitalter der Ottonen soll hier der Aspekt der Macht untersucht werden. Hagen Keller hat in seiner Aufsatzsammlung Ottonische Königsherrschaft. Organisation und Legitimation königlicher Macht[12] bereits die Grundlagen der Herrschaft bei den Ottonen wie auch deren Herrschaftsauffassung untersucht. Allerdings bezieht er sich ausschließlich auf die männlichen Herrscher dieser Dynastie: von Heinrich I., über die drei Namensvettern Otto bis zu Heinrich II. Nicht beachtet wurde beispielsweise die Regentschaft der beiden Kaiserinnen Theophanu und Adelheid für Otto III.

Macht beschränkt sich nicht nur auf den Herrschenden, daher muss man sich zuerst die Frage stellen: Was ist Macht?

Horst Günther definierte Macht als psychologisches Prinzip und stellte es in eine Reihe mit Wille und Bewusstsein. Diese seien psychische Äquivalente der Begriffe des gesellschaftlichen Handelns Herrschaft, Freiheit und Geschichte.[13] Macht sei demnach der psychische, also auf den Menschen bezogene Aspekt der Herrschaft. Macht hat der Herrscher. Allerdings sagt diese Definition nichts aus über die verschiedenen Typen der Macht und noch weniger über die Legitimation derselben. Der deutsche Dramatiker Ernst Raupach hingegen erklärte im Ersten Teil des Dramas Die Hohenstaufen, Kaiser Friedrich II. Tod: „Der hat die Macht, an den die Menge glaubt“[14] und bezieht damit den Glauben des Volkes mit ein. Diese Art von Macht wird vom Volk quasi verliehen: das zu regierende Volk legitimiert die Macht des Herrschers. Währenddessen setzt Mao Tse-Tung Macht und Gewalt gleich: „Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen“.[15] Diese Legitimation der Macht ist die älteste, da sie sich direkt auf ein Naturprinzip, nämlich das Recht des Stärkeren bezieht. Allerdings hat Jean-Jacques Rousseau bereits 1758 im Kapitel drei seines Gesellschaftsvertrages festgestellt, dass „Der Stärkste ist nie stark genug, um immerdar Herr zu bleiben, wenn er seine Stärke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht verwandelt.“[16]

Nach Max Weber bedeutet Herrschaft „die Chance, für einen Befehl […] gehorsam zu finden“, während Herrschaft als „Macht mit Legitimation“ bestimmt wird.[17] Jedoch geht Weber davon aus, dass legitimierte Macht mit Zustimmung des Betroffenen ausgeübt wird. Die Form der Macht, die durch Gewalt oder Bedrohung erzwungen wird, behandelt er nicht. Dennoch kann man die Definition von Macht soweit herunter brechen, dass sie ganz allgemein angibt: Macht ist, wenn andere gehorchen.

Dass es im Mittelalter nicht immer selbstverständlich war, dass man dem König oder dem Kaiser gehorchte, dafür gibt es einige Beispiele. Eines davon ist das Aufbegehren des Neffen Ottos des Großen, nämlich Heinrich II. von Bayern, genannt der Zänker. Er verschwor sich mit seiner Schwester Hadwig, der Herzoginwitwe von Schwaben, Herzog Boleslaw II. von Böhmen und Mieszko von Polen gegen seinen gewählten und gesalbten Kaiser Otto II. Der Aufstand wurde niedergeschlagen und Heinrich festgesetzt, er konnte aber fliehen und intrigierte weiter. Nach dem plötzlichen Tod Otto II. 983 in Rom entführte Heinrich sogar den dreijährigen König Otto III. und ließ sich von seinen Anhängern zum König ausrufen.[18] Allerdings musste er sich 984 auf dem Reichstag in Rara der Theophanu und der Kaisermutter Adelheid unterwerfen, die Willigis, der Erzbischof von Mainz aus Italien gerufen hatte.[19] Theophanu übernahm die Regentschaft für ihren Sohn bis zu ihrem frühen Tod 991.

Doch wie und mit welcher Legitimation regierte sie? Wie bewältigte sie diese Aufgabe, nicht nur als Frau, sondern noch dazu als Ausländerin? Oder war sie gar keine Ausländerin, sondern Oströmerin im weströmischen Reich? In welchem Verhältnis standen die beiden Nachfolger des römischen Reiches zueinander und wie lässt sich Theophanu in diesem Machtgefüge verankern? Vor dem Hintergrund dieses Ost-weströmischen Konfliktes werde ich im Folgenden die Regentschaft der Kaiserin Theophanu untersuchen.

Byzantinistik ist eine eigene Forschungsrichtung, daher werde ich die Vorgeschichte des oströmischen und des weströmischen Reiches gegenüberstellen und das Zweikaiserproblem kurz erläutern, welches die Grundlage ist für den Konflikt der beiden Reiche.

Weströmische Vorgeschichte

„Die Mystik des allumfassenden Herrschergedankens, gibt schon den im Frühlicht der Geschichte aus wallenden Nebeln auftauchenden Kolossen Babylon und Assur, die ihn zuerst verkörperten, jenen schimmernden, flimmernden Glanz, der noch nach Jahrtausenden die Kaiseridee der germanischen Cäsaren zu einem Idol des Mittelalters machte.“[20]

Diese germanischen Cäsaren sahen sich in der direkten Tradition der weströmischen Kaiser, nichts anders bedeutet der Titel imperator augustus Romanorum.[21]

Bereits sein Krönungsfest zum rex francorum zelebrierte Otto der Große 936 bewusst in Aachen und erinnerte damit an Karl den Großen, den Beherrscher des Abendlandes. Im Jahre 951 heiratete er Adelheid[22], die Witwe des Königs Lothar von Italien, welche über das lombardische Recht den Königstitel an ihren Mann weitergabt. Dies erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung Papstes Johannes XII.[23] Wie schon Karl der Große, hatte Otto damit das regnum francorum und das regnum italicum inne.[24] Letzteres war unumgänglich, um die Kaiserkrone zu erringen. Allerdings wurde sie ihm nicht gleich angetragen, sondern erst, nachdem Otto 961 von Papst Johannes XII. zu Hilfe gerufen wurde gegen Berengar II. Am 2. Februar 962 wurde Otto in der Peterskirche in Rom zum Kaiser gekrönt und führte ab da den Titel imperator augustus.[25] Im Gegenzug gewährte Otto Johannes XII. das Privilegium Ottonianum[26], datiert vom 13. Februar desselben Jahres, in welchem er im Wesentlichen die Existenz des Kirchenstaates bestätigt.[27]

Otto stellte sich durch die Kaiserkrönung in Rom und die Ausdehnung seines Reiches auf das italienische Gebiet in die direkte Tradition des römischen Kaiser. Er beanspruchte damit auch Gebiete in Unteritalien, auf die ein anderes Reich, das sich ebenfalls in der Tradition des römischen Imperiums sah, Anspruch erhob: Das Byzantinische Reich.

Oströmische Vorgeschichte

Die Anfänge des oströmischen Reiches, das seit der frühen Neuzeit das Byzantinische genannt wird,[28] werden unterschiedlich genannt und bewertet. Norwich beispielsweise nennt den Montag, den 11. Mai 330, das Datum der Messe, mit der Konstantinopel von Konstantin dem Großen offiziell eingeweiht wurde, als Tag der Gründung des Byzantinischen Reiches.[29] Weitere mögliche Anfänge sind im Jahr 324 mit der Grundsteinlegung durch Konstantin, die Reichsteilung 395 von Kaiser Theodosius oder das Ende der Herrschaft von Justinian 565. Genannt wird auch das Datum, das in Schulbüchern das Ende des Kaisertums in der westlichen Reichshälfte markiert, nämlich 476, als der Germane Odoaker Romulus Augustulus als letzten weströmischen Kaiser absetzte.[30] Allerdings existierten beide römische Teilreiche nach der Reichsteilung relativ unabhängig nebeneinander. Ein Grund dafür könnte sein, dass dem römischen Volk das Prinzip der Kollegialität, also der Doppelbesetzung hoher Ämter, seit der Zeit der Römischen Republik bekannt war. Zudem wurde die Trennung der Reiche nicht plötzlich und willkürlich umgesetzt, sondern vollzog sich langsam: Nach dem Tod Theodosius’ I. wurde das Imperium Romanum lediglich formal geteilt: in der westlichen Hälfte wurde Theodosius´ jüngerer Sohn Honorius als Kaiser eingesetzt, in der östlichen Hälfte der ältere Sohn Arcadius. Der Westen wurde von Rom aus regiert, der Osten von Konstantinopel. Die Idee der Reichseinheit wurde nicht aufgegeben mit der Teilung: staatsrechtlich gesehen bildeten beide Hälften zusammen das römische Reich. Die meisten Gesetze galten reichsweit, es gab gemeinsame Militäraktionen und auch die Politik wurde nicht getrennt. So kam es auch zur Anwendung des Interzessionsrechtes der Kaiser untereinander, wenn ein Kaiser in die Belange eines anderen eingriff.[31] Auch das Mehrkaisertum war seit der Einführung der Tetrarchie durch Kaiser Diocletian bekannt.[32] Der Begriff „Reichsteilung“ ist also insofern irreführend, als er eine Abspaltung der beiden Teilreiche voneinander impliziert. Vielmehr handelte es sich um eine formaljuristische Änderung der Verwaltung. Im Hinblick auf die kulturelle und religiöse Identität der Bevölkerung entwickelten sich die beiden Teile unabhängig voneinander, aber nicht im Widerstreit zueinander. Den Zusammenbruch des weströmischen Reiches als Markierung für die Entstehung des Byzantinischen Reiches zu nehmen, ist daher nicht sinnvoll. Die radikalste Gründungsthese stellte Ralph Lilie auf, der in der Einleitung zu seiner „Geschichte des oströmischen Reiches“ schreibt: „Alle anderen Staaten auf dem Boden des ehemaligen Römischen Reiches […] waren Neugründungen […]. Anders Byzanz: Byzanz war kein neuer Staat[…]. Byzanz war Rom!“[33] Demnach wurde das byzantinische Reich gar nicht gegründet, sondern war das Römische Reich. Auch wenn man historisch gesehen über diesen alleinigen Anspruch streiten kann, zeigt doch Paul Speck in seinem Beitrag zur 34. internationalen Hochschulwoche, dass die ideologischen Ansprüche der Byzantiner an ihr Reich und ihre Tradition nicht ganz der historischen Realität entsprechen.[34] Alle anderen Anzeichen nicht zur Kenntnis nehmend, fühlen sich die Byzantiner als „Römer“, was auch die Selbstbezeichnung „Rhomaioi“ aussagt, die bis in die Zeit der Turkokratia unter den Griechen gebräuchlich war.[35] Doch dieses Selbstverständnis der Byzantiner führt dazu, dass „Byzanz […] die Existenz von Nachbarn (erkennt) und […] gleichzeitig alles (verdrängt), was diese Nachbarn in Stellung gebracht hat“.[36]

Rom und Konstantinopel: Das Zweikaiserproblem

Es macht einen Unterschied, ob ein Geschlecht sich bzw. die Herrscher eines Reiches dieses in die Tradition von etwas stellen oder die direkte Abstammung betonen. Im Sinne der Bibel sind alle Menschen Nachfahren der ersten Menschen und daher sind wir alle in irgendeiner Weise miteinander verwandt. Und eine Tradition kann unter gewissen Verweisen wieder aufgenommen und fortgeführt werden, auch nach längerer Zeit.[37] Der Verweis auf Traditionen dient oft als Legitimation eines Zustandes, daher kann dieser Mechanismus auch bewusst benutzt werden.[38] Es ist für den Historiker nicht immer nach zu vollziehen, ob es das als Tradition propagierte kulturelle Erbe tatsächlich schon früher in der bezeichneten Ausführung gab oder ob es nur als solches dargestellt wurde.

Otto der Große stellte sich durch die Krönung in Aachen[39], die Kaiserkrönung in Rom und die Gebietsansprüche bezüglich ganz Italiens bewusst in die Tradition der römischen Kaiser und des Römischen Reiches. Die Byzantiner sahen sich nicht nur als Nachfahren der Römer, sondern als die nachfolgende Generation des Imperium Romanums. Der Byzantinische Kaiser sah sich daher als einzig wahrer Kaiser. Die Menschen beider Reiche hatten sich aber mehrere Jahrhunderte lang sprachlich und schriftlich, kulturell, politisch und nicht zuletzt auch religiös[40] voneinander entfernt, so war das Konzept des Mehrkaisertums nicht praktikabel. Es beanspruchten zu diesem Zeitpunkt zwei Kaiser und zwei unterschiedliche Reiche dieselbe Tradition.[41] Diese Situation musste zu einem Interessenskonflikt führen, der die beiden dominierenden Reiche seiner Zeit betraf.

Das Verhältnis zwischen den beiden Kaisertümern des Ostens und des Westens lässt sich an einem Antwortschreiben Kaiser Ludwigs II. an den byzantinischen Basileus Basileios I. belegen. In diesem Brief wird Bezug genommen auf vorangegangene Schreiben, weshalb auf die Inhalte des Schriftwechsels geschlossen werden kann.[42] Die Standpunkte werden so dargelegt: Basileios erklärt, dass nur derjenige den Titel Kaiser führen darf, der in Konstantinopel „an der sedes imperii“[43] Kaiser ist. Er argumentiert, das „Kaisertum könne nur eines sein, erwähne doch auch die Kirche in ihrem Gebet nur einen Kaiser“.[44] Da Ludwigs Großvater, also Ludwig der Fromme, den Titel nur usurpiert habe, solle Ludwig sich mit dem Titel rex zufrieden geben. „Der Kaisertitel sei weder erblich, noch stehe er einem fremden Volke zu“[45] meint Basileios und merkt dazu an, dass Ludwig ja nicht einmal über das gesamte Frankenreich gebiete. Dies ist eine direkte Anspielung auf den Kaisertitel Karls des Großen. Hohlweg äußert in diesem Zusammenhang auch die These, dass das gesamte Zweikaiserproblem auf das „grandiose Missverständnis der ersten Stunde“[46] zurückginge: Die Byzantiner hätten im Jahre 812 durch eine Gesandtschaft von Michael I. Karl den Großen als Basileus anerkannt, nicht aber das westliche Kaisertum als solches. Ducellier zufolge erkannte Michael I. Karl nur als (Mit-) Kaiser, nicht aber als römischen Kaiser an, um „ein territoriales Problem aus der Welt zu schaffen“.[47] Dafür spricht die späte Anerkennung 12 Jahre nach der Krönung: Nachdem Kaiserin Irene (797-802) Karl nach Verhandlungen als Mitkaiser anerkannte (vgl. Anm. 39), widersprach der ihr nachfolgende Kaiser Nikephoros I. (802-811) dieser Einstellung und bestand darauf, dass die „in Konstantinopel regierenden Kaiser sich keineswegs als solche eines nur oströmischen oder byzantinischen Reichs fühlten, sondern als die einzigen und rechtmäßigen Erben des alten imperium Romanum“.[48]

[...]


[1] Der Titel aller drei Biographien lautet: „Die Ottonen“, wobei alle unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

[2] Fried: Der Weg in die Geschichte.

[3] Becher: Rex, Dux und Gens.

[4] Einen Einstieg bietet die Aufsatzsammlung „Die Slawen in Deutschland“, hrsg. von Joachim Herrmann.

[5] Exemplarisch genannt seinen hier die Ausstellung „Otto der Große: Madgeburg und Europa“ im Kulturhistorischen Museum Magdeburg vom 27. August bis 2. Dezember 2001, deren Ausstellungskatalog herausgegeben wurde von Matthias Puhle und die Bayrische Landesausstellung 2002 in Bamberg, welche den letzten Kaiser der Ottonen „Kaiser Heinrich II. 1002-1024“ zum Thema hatte. Der Katalog zur Letzteren wurde herausgegeben von Josef Kirmeier.

[6] Das gestiegene Interesse der historisch interessierten Laien an speziell diesem Themenkreis zeigen auch die vielfältigen populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen und Romane der letzten Jahre. Vgl. dazu die Romanbiographie „Geliebte Theophanu“ von Eberhard Horst oder den historischen Roman „Jägerin der Zeit“ von Kathrin Lange, welche sich beide dem Leben der Kaiserin Theophanu widmen.

[7] Dazu gehören beispielsweise die Biographie „Otto der Grosse“ von Joachim Laudage oder die gleichnamige von Barbara Pätzold.

[8] Weinfurter: Heinrich II.

[9] Euw (Hrsg.): Kaiserin Theophanu.

[10] Engels und Schreiner (Hrsg.): Die Begegnung des Westens mit dem Osten.

[11] Wolf: Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde.

[12] Keller: Ottonische Königsherrschaft.

[13] Vgl. Günther: Freiheit, Herrschaft und Geschichte, S. 52.

[14] Raupach: Kaiser Friedrichs II. Tod, I,3.

[15] Zitat unter dem Stichwort „Macht“ aus dem Harenberg Lexikon der Sprichworte und Zitate, S. 814.

[16] Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag. 1, 3.

[17] Vgl. Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, S. 122-148.

[18] Vgl. Schmid: Heinrich II. "der Zänker", Hzg. v. Bayern und Kärnten, in: LexMA, Band 4, Sp. 2063-2064.

[19] Vgl. Erkens: Zur Legitimation Heinrichs des Zänkers im Thronstreit von 984, in: Frühmittelalterliche Studien 27 (1993), S.273-289.

[20] Kampers: Die deutsche Kaiseridee in Prophetie und Sage.

[21] Zum Bezug des Kaisertums auf die Römer vgl. die Darstellung bei Eckhard Müller-Mertens: Römisches Reich im Besitz der Deutschen, hier Seite 12-18.

[22] Vgl. RI II 1, 1 n. 201a, in: Böhmer (Hrsg.): Regesta Imperii II. Sächsisches Haus. 1: Die Regesten unter Heinrich I und Otto I.

[23] Vgl. RI II 5 n. †232, in: Böhmer (Hrsg.): Regesta Imperii II. Sächsisches Haus. 5: Papstregesten.

[24] Der Unterschied zwischen dem Verständnis des Kaisertitel wird deutlich, wenn man sieht, dass Karl der Große in seiner Kaisertitulatur die spätantik-byzantinische Formel Romanorum gubernans imperium aufnahm und nicht imperator Romanorum wie später Otto der Große. Karl wollte damit die römischen Wurzel des Kaisertums betonen, ging aber nicht so weit, sich in die direkte Nachfolge zu stellen. Vgl. Mertens: Römisches Reich im Besitz der Deutschen, S. 12, unter Rückbezug auf Peter Classen: Karl der Grosse, das Papsttum und Byzanz, S. 73.

[25] Vgl. RI II 1, 1 n. 309c, in: Böhmer (Hrsg.): Regesta Imperii II. Sächsisches Haus. 1: Die Regesten unter Heinrich I und Otto I.

[26] Erläuterungen zur Herstellung und Bedeutung des Privilegium Ottonianum (Das Diplom Kaiser Otto I.) für die Katholische Kirche bietet das Vatikanische Geheimarchiv. Online verfügbar unter: http://212.77.4.240/de/visit/p_nob/doc_privilegium_ottoniano.htm (Stand 7.7.2008).

[27] Vgl. RI II 1, 1 n. 311, in: Böhmer (Hrsg.): Regesta Imperii II. Sächsisches Haus. 1: Die Regesten unter Heinrich I und Otto I.

[28] Vgl. Lilie: Byzanz, S. 7.

[29] Vgl. Norwich: Byzanz, S. 35.

[30] Dass in diesem Jahr Romulus Augustulus durch den Germanen Odoaker abgesetzt wurde, ist unstrittig. Aber nicht, dass diese Absetzung den Untergang des weströmischen Kaisertums bezeichnet. Zum Einen wird Romulus Augustulus in der Forschung nicht unbestritten als letzter Kaiser genannt, sondern der 475 aus Rom vertriebene Julius Nepos sei der letzte legitime Kaiser gewesen. Zum anderen wurde versucht, den Zusammenbruch des römischen Reiches mit den unterschiedlichsten Theorien zu erklären, welche alle den Zeitpunkt des Untergang Roms unterschiedlich datieren. Die umfangreichste Sammlung dieser Theorien findet sich bei Alexander Demandt: Der Fall Roms. Die Auflösung des römischen Reiches im Urteil der Nachwelt.

[31] Vgl. Kornemann: Doppelprinzipat und Reichsteilung.

[32] Vgl. Bleckmann: Bemerkungen zum Scheitern des Mehrherrschaftsystems.

[33] Lilie: Byzanz, S. 7.

[34] Vgl. Speck, Paul: Ideologische Ansprüche – historische Realität.

[35] Hohlweg, Armin: Einführung in das Thema der Hochschulwoche, S. 3.

[36] Speck, Paul: Ideologische Ansprüche – historische Realität, S. 45.

[37] Genauere Ausführungen zum Begriff der Tradition, insbesondere in der Doppelbedeutung von Überlieferung von Sitten und Gebräuchen einer Kultur einerseits und Tradierung als Prozess der Übertragens solch kulturellen Erbes andererseits sind in der Dissertation von Karsten Dittmann mit dem Titel „Tradition und Verfahren“ von 2004 nachzulesen.

[38] Eric Hobsbawm und Terence Ranger weisen in ihrer Aufsatzsammlung „The Invention of Tradition“ allerdings auf ein Konzept der „Erfundenen Traditionen“ hin, bei welchem Sitten und Gebräuche bewusst erfunden und als Traditionen dargestellt werden, um als Legitimation zu dienen. Auch wenn eine solche Vorgehensweise moralisch fragwürdig ist, weist deren Vorhandensein aber auch auf die Problematik der Legitimation durch Tradition hin.

[39] Karl der Grosse war der erste westliche Kaiser, der nach dem Zusammenbruch des weströmischen Kaisertums über das regnum francorum und das regnum italicum geherrscht hatte. Paul Speck vertritt die These, dass Karl gar nicht von selbst auf die Idee kam, sich zum Kaiser krönen zu lassen, sondern dass die oströmische Kaiserin Eirene, die nach 780 für ihren minderjährigen Sohn Konstantin VI. regierte, Karl vorschlug, Kaiser des Westens zu werden. Sie solle dies im Sinne des antiken Doppelkaisertums vorgeschlagen haben, um die Isolierung Konstantinopels durch die Kirchenspaltung zu überwinden. Allerdings hat nach Speck Papst Leo die Situation genutzt, um aus Karl einen Kaiser von eigenen Gnaden zu machen. Vgl. Speck, Paul: Ideologische Ansprüche – historische Realität, S. 33. Insofern wäre die Idee des Doppelkaisertums keine Anmaßung der Franken, sondern ein Vorschlag der Oströmer!

[40] Vgl. dazu die Ausführungen über den Byzantinischen Bilderstreit. Für die vorliegende Arbeit ist nur so viel von Interesse, als das der Bilderstreit einer der wenigen offen ausgetragenen Zerwürfnisse zwischen der orthodox-katholischen Kirche und dem Kaiserhaus in Byzanz war. Im Wesentlichen ging es darum, ob Ikonen, also kirchlich geweihte Kultbilder verehrt werden sollen oder nicht. Der Bilderstreit oder Ikonoklasmus fand sein offizielles Ende 834, als Kaiserin Theodora die Bilderverehrung anordnete. Weitere Informationen sind nachzulesen in der Sammlung von Johannes Irmscher (Hrsg.): Der byzantinische Bilderstreit.

[41] Die Trennung der beiden römischen Reiche und deren Auseinanderdriften im Laufe der jeweiligen Weiterentwicklung ist ausführlich beschrieben bei Armin Hohlweg: Byzanz und der Westen.

[42] Vgl. RI I 3, 1 n. 325, in: Böhmer (Hrsg.): Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern. Der Originaltext ist nach zu lesen in den Chronicon Salernitatum, ed. by. Ulla Westerbergh.

[43] Ich zitiere aus der Zusammenfassung und Interpretation durch Armin Hohlweg: Byzanz und der Westen. Hier S. 99.

[44] Ebd.

[45] Ebd.

[46] Ebd. S. 98.

[47] Ducellier: Byzanz. S. 170.

[48] Thorau: Vom Karl dem Grossen, S. 310.

Excerpt out of 33 pages

Details

Title
Theophanu - Eine oströmische Prinzessin als weströmische Kaiserin
College
University of Mannheim  (Historisches Institut)
Course
HS Macht II - Das Zeitalter der Ottonen
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
33
Catalog Number
V122229
ISBN (eBook)
9783640269334
ISBN (Book)
9783640270415
File size
550 KB
Language
German
Notes
Byzantinistik ist eine eigene Forschungsrichtung, daher habe ich die Vorgeschichte des oströmischen und des weströmischen Reiches gegenüber gestellt und das Zweikaiserproblem kurz erläutert, welches die Grundlage ist für den Konflikt der beiden Nachfolger des römischen Reiches.
Keywords
Otto III., Otto II., Ottonen, Theophanu, Theophano, Prinzessin, Kaiserin, Heiliges Römisches Reich, Byzanz
Quote paper
Sandra Schwab (Author), 2008, Theophanu - Eine oströmische Prinzessin als weströmische Kaiserin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122229

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