Die Zukunft von Agrarsubventionen in der EU: Herausforderungen durch aktuelle Marktentwicklungen bei Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen


Mémoire (de fin d'études), 2009

95 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Thematische Einführung

2. Grundlagen der EU-Agrarsubventionen
2.1. Momentaufnahme
2.2. Begriffliche Grundlagen
2.2.1. Subventionen in Subventionsberichten der Bundesregierung
2.2.2. Subventionsabgrenzung in Wirtschaftsforschungsinstituten
2.2.3. Subventionen in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
2.3. Reformen
2.3.1. Das System der Boxen
2.3.2. Das Reformpaket Agenda 2000
2.3.3. Der GAP-Gesundheitscheck

3. Abgrenzung des EU-Agrarsektors
3.1. Zahlen und Fakten
3.2. Handels- und Agrarpolitik der EUU
3.3. Veränderte agrarpolitische Instrumente
3.4. Lobbyismus im Agrarsektor

4. Betrachtung der Märkte und ihrer Entwicklungen

4.1. Entwicklungen des Nahrungsmittelmarkts der EU
4.2. Zunehmende Bedeutung nachwachsender Rohstoffe
4.3. Auswirkungen auf Märkte in Entwicklungsländern

5. Zukunft von EU-Agrarsubventionen
5.1. Politik als Objektbereich
5.2. Trendszenario für EU-Agrarsubventionen
5.3. Strategische Möglichkeiten
5.4. Patente und Zertifikate – Der Handel mit der Zukunft

6. Abschließende Betrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Lebensmittelpreise weltweit

Darstellung 2: Verzerrende Wirkung von Subventionen

Darstellung 3: Nettowohlfahrtsgewinn durch Subventionsabbau

Darstellung 4: Szenariomodell

Darstellungsverzeichnis Anhang:

Darstellung 5: Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln

Darstellung 6: Anteil Landwirtschaft am Gesamthaushalt EU

Darstellung 7: EU-Agrarhaushalt

Darstellung 8: Wichtigste Agrarexporte der EU-25 in 2005

Darstellung 9: Wichtigste Agrarimporte der EU-25 in 2005

Darstellung 10: Preismonitor Statistisches Bundesamt

Darstellung 11: Anbau nachwachsender Rohstoffe in Deutschland

Darstellung 12: Beziehungsgeflecht auf politischer Ebene

Darstellung 13: EU-Agrarsubventionen: Szenariobeispiel

Darstellung 14: Komplexe Abgrenzungskriterien bei Subventionen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Thematische Einführung

Weltweit sind etwa 44 Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig. Während dies in Entwicklungsländern rund 55 Prozent ausmacht, kommen in der Europäischen Union etwa 4,5 Prozent, hingegen in den USA lediglich 2 Prozent der Erwerbstätigen aus der Landwirtschaft.[1] Das gegenwärtige Bild der Landwirtschaft mit seinen Sektoren und Rollen ist vielschichtig geprägt. Dem Gedanken an eine natürliche Landwirtschaft auf grünen Wie- sen aus alten Zeiten, steht eine moderne Landwirtschaft mit technischem Fortschritt und einem hohen Maß an Produktion entgegen. Die ökologische Agrarwirtschaft, die den Bio- Boom einerseits aber andererseits auch Hunger in Teilen der Welt fördert, sowie Bevölke- rungsexplosionen und Überproduktionen stellen Aspekte der europäischen Agrarwirtschaft dar. Der Schutz selbiger ist in vielen Ländern der Welt und weiten Teilen der Europäischen Union (EU) durch besondere Vorkehrungen und Maßnahmen, wie u.a. Subventionen, regu- liert. Aber gerade diese gesonderte Stellung und Behandlung bietet innerhalb und auch zwi- schen einzelnen europäischen Ländern entsprechenden Zündstoff.[2]

Nahrungsmittel, als Produkte der Landwirtschaft, sind für uns Menschen überlebens- wichtig. Ihre Nachfrage, resultierend aus dem Grundbedürfnis, hat sich in den letzten Jahren prägnant verändert. Gleiches ist bei den Preisen der Nahrungsmittel festzustellen.[3] Im Sep- tember 2007 lagen die Weltmarktpreise verschiedener landwirtschaftlicher Produkte deut- lich über den vorangegangenen Jahresniveaus. Besonders betroffen waren vor allem die Preise von Getreide mit einem Anstieg von bis zu 100 Prozent, Ölsaaten mit einer Zunahme von etwa 50 Prozent und Milchprodukte mit einer Erhöhung von rund 120 Prozent. Interna- tionale Organisationen wie die Food and Agriculture Organisation (FAO) oder die Organi- sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gehen in ihren Prog- nosen von weiteren Steigerungen aus. Vielschichtige Faktoren spielen bei den Preissteige- rungen eine Rolle. Einerseits sind die steigende Nachfrage nach agrarischen Rohstoffen für die menschliche und tierische Ernährung, eine wachsende Nachfrage in Schwellenländern oder die zunehmende Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere für ener- getische Zwecke, zu nennen. Andererseits wirken aber auch die veränderten klimatischen Bedingungen und spekulativ begründete Effekte entsprechend auf Angebot und Nachfrage und somit letztlich auch auf die Preise.[4]

Die stetigen Veränderungen des Güterwarenkorbs sind ebenso wenig zu übersehen wie die staatlichen Aktivitäten. Mit ca. 50 Milliarden Euro bilden die Agrarsubventionen den größten Posten im EU-Haushalt.[5] Folglich gilt der Agrarsektor als „der“ Subventionsbereich innerhalb der EU, obgleich er nur etwa drei Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei- trägt.[6] Der Agrarsektor wird neben dem Industriesektor als konstitutive Interessenssphäre der EU angesehen, sodass integrative Fortschritte in der Industrie nicht selten ohne subven- tionspolitische Zugeständnisse im Agrarbereich zustande kommen.[7] In den Subventionen, als wirtschaftspolitisches Instrument, begründen sich eine Vielzahl an politischen und wirt- schaftlichen Konflikten innerhalb der Gemeinschaft.[8] Die EU-Agrarsubventionen, sowie anderweitig gewährte Subventionen wirken jeweils in mehrere Richtungen: Einkommenssi- tuationen werden verbessert, Angebote beeinflusst, aber auch Abhängigkeiten gefördert.[9] Im Rahmen der EU-Agrarsubventionen gilt es, sich dabei aber nicht nur auf den heimischen Markt zu fokussieren, sondern auch die Auswirkungen und Folgeentwicklungen in den Entwicklungsländern zu beachten. Vor dem Hintergrund der stetigen Veränderungen, Preis- steigerungen und der neuen Rolle nachwachsender Rohstoffe stellt sich die Frage nach der Zukunft der EU-Agrarsubventionen. Bleiben sie unverzichtbare Hilfen, sind sie sinnvolles Fördermittel oder doch vielmehr (notwendiges) Übel?[10] Die Notwendigkeit des Überden- kens der Agrarsubventionen, ihrer Instrumente und Maßnahmen sowie Verbindlichkeiten steht im Zuge der aktuellen Markt- und Preisentwicklungen außer Frage. Diese Diplomar- beit konzentriert sich im Folgenden auf die Zukunft der EU-Agrarsubventionen vor dem Hintergrund der Herausforderungen durch aktuelle Marktentwicklungen bei Nahrungsmit- teln und nachwachsenden Rohstoffen. Kapitel zwei stellt die Grundlagen der EU- Agrarsubventionen dar und gibt einen Überblick über bisherige und aktuelle Reformen. An- schließend wird in Kapitel drei der EU-Agrarsektor, Bezug nehmend auf die gemeinsame Agrar- und Handelspolitik sowie Lobbyismus, ins Zentrum der Betrachtung gestellt. Bevor in Kapitel fünf anhand eines selbst entwickelten Szenario-Modells mögliche Strategien im Umgang mit Subventionen dargestellt und analysiert werden, schildert Kapitel vier neben den Entwicklungen des Nahrungsmittelmarkts der EU und der veränderten Bedeutung und Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen erweiternd die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen auf Märkten der Entwicklungsländer. Das Fazit setzt sich abschließend noch einmal mit den wesentlichen Ergebnissen dieser Arbeit auseinander.

2. Grundlagen der EU-Agrarsubventionen

2.1. Momentaufnahme

Subventionen als wirtschaftspolitisches Instrument können bis in die Antike zurück ver- folgt werden. Kontinuierliche zeitgemäße Anpassungen und periodenbezogenes Wachstum sind dabei gerade im Agrarbereich zu beobachten.[11] In der noch jungen Geschichte der Eu- ropäischen Union[12] prägen Subventionen nachhaltig das (Wirtschafts-) Geschehen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass gerade in der jüngeren Vergangenheit das öffentliche Inter- esse an Subventionen, deren Höhen und Auswirkungen deutlich gestiegen ist. Medienbe- richte über „Butterberge und Milchseen“, ausgeschöpfte Lagerkapazitäten für Fleisch und andere haltbare Produkte, aber auch Krisen wie BSE, Maul- und Klauenseuche oder die Vogelgrippe lassen die Verbraucher noch aufmerksamer und kritischer werden.[13] Auch im Zuge der Entwicklung nachwachsender Rohstoffe und ihrer Potentiale kommt es zu einem veränderten Blickwinkel auf EU-Agrarsubventionen.

Aktuelle Zahlen der Subventionsentwicklungen von 2005 bis 2008 zeigen rückläufige Ten- denzen. Im Bereich der Landwirtschaft gingen die Subventionszahlungen von 1,3 Mrd. Euro in 2005 auf 0,9 Mrd. Euro in 2008 zurück. Entsprechend verringerte sich der Anteil der Ge- samtsubventionen von 5,7 Mrd. Euro (2005) auf 4,3 Mrd. Euro (2008).[14] Interventionen treffen hierbei vor allem die Agrarprodukte Getreide, Milch, Zucker, Rindfleisch und Ge- flügel sowie Eier, Rohtabak, Wein oder Flachs.[15] Die Subventionswerte insgesamt sind seit 2000 jährlich um etwa 0,7 Prozent gesunken.

EU-Kommissar Mandelson sagte Mitte Juli 2008 zu Beginn der Ministerkonferenz in Genf, dass die Mitglieder der EU-27 ihre Agrarzölle um 60 statt vorherig genannter 54 Prozent abbauen wollen. Jedoch nicht ohne Gegenleistungen durch Schwellenländer wie Brasilien, Indien oder China, die ihrerseits Zugeständnisse und Marktöffnungen leisten sollen.[16] In- sgesamt müssen sich Europas Landwirte auf deutlich reduzierte staatliche Beihilfen einstel- len. Bis 2012 sollen insgesamt 13 Prozent der Direktbeihilfen in Projekte der 2. Säule[17] um- geschichtet werden, um die Entwicklung des ländlichen Raumes voranzutreiben. Auf Groß- betriebe, die mehr als 300.000 Euro Subventionen pro Jahr erhalten, können Kürzungen von bis zu 22 Prozent zukommen. Der deutsche Bauernverband lehnt Kürzungen im Bereich der Agrarsubventionen deutlich ab.[18] Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge, bezogen die Landwirte der OECD-Länder (in-)direkte Beihilfen in 2007 in Höhe von 258 Milliarden US-Dollar. Dies entspricht etwa 23 Prozent der Einkünfte der Landwirte.[19] Steigende Arbeitslosenzahlen, Schwächen im Steuersystem sowie Einkommensdifferenzen und steigender Wettbewerbsdruck in Folge der Globalisierungstendenzen wirken sich u.a. auf die Entwicklungen bei EU-Agrarsubven- tionen aus.[20] Im Folgenden sollen die begrifflichen Grundlagen von Subventionen darges- tellt werden, um darauf basierend ein Grundverständnis zu entwickeln.

2.2. Begriffliche Grundlagen

Der Begriff Subvention stammt ursprünglich vom lateinischen „subvenire“ ab. Das all- gemeine „zu Hilfe kommen“ wird heute vielfältig definiert und unverbindlich interpretiert.[21] Wissenschaftliche und politische Abgrenzungen unterscheiden sich dabei sowohl konzep- tionell, beispielsweise zwischen dem juristischen und ökonomischen Subventionsbegriff, als auch hinsichtlich des Subventionsvolumens. Im Rahmen der Analyse von Subventionen sollte stets bedacht werden, dass es sich hierbei nur um ein Instrument aus vielen Möglich- keiten staatlicher Interventionen handelt.[22] Eine klare einheitliche Definition ist sowohl für diese Arbeit als auch für die EU notwendig, um über zukünftiges Handeln fundiert ent- scheiden zu können. Claßen definiert Subventionen als finanzielle staatliche Vergünstigun- gen, die gezielt in Marktprozesse eingreifen. Die Vergünstigung ergibt sich für den Autor aus dem Sachverhalt, dass keine gleichwertige Gegenleistung durch den Subventionsemp- fänger im Sinne des Äquivalenzprinzips[23] erbracht werden muss. Die Gewährung der Sub- ventionen ist allerdings oftmals an Auflagen gebunden, die es dem Staat ermöglichen in Prozesse lenkend einzugreifen. Die Lenkungswirkung variiert je nach Subventionsintensität. Ein weiteres wesentliches Charakteristikum der Subventionen ist die Selektivität, da nur ausgewählte Gruppen bzw. Sektoren, wie bspw. der EU-Agrarsektor, geldwerte oder ver- mögenswerte Vorteile durch Subventionierung genießen. Als Subventionsgeber treten dabei Bund, Länder und Gemeinden sowie die EU auf.[24]

Als allgemeine Abgrenzungskriterien bei Subventionen lassen sich fünf unterschiedliche Ebenen benennen. Als Subventionsgeber auf der ersten Ebene kommen der Staat im weite- ren Sinn- also Bund, Länder und Gemeinden, Sondervermögen oder Einrichtungen der EU- in Frage. Die Subventionsempfänger können nach einzelnen Unternehmen, ganzen Wirt- schaftsbereichen oder privaten Haushalten auf der zweiten Stufe differenziert werden. Bar-, Abgabe-, Beschaffungs- oder Infrastruktursubventionen charakterisieren die dritte Ebene und mit ihr die unterschiedlichen Arten von Leistungen. Die vierte Ebene der Subventions- ziele kann nach Erhaltung oder Anpassung an Marktverhältnisse, Wachstumsförderung oder Verringerung der Einkommensdisparitäten abgegrenzt werden. Die Geltungsdauer stellt die letzte Ebene dar und unterscheidet zwischen einmaligen, befristeten und unbefristeten Sub- ventionen.[25] Die hier gegebene Auflistung erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständig- keit. Die Vielschichtigkeit an definitorischem Verständnis bezogen auf die Subventionen soll durch die Kapitel 2.2.1.-2.2.3. unterstrichen werden.

2.2.1. Subventionen in Subventionsberichten der Bundesregierung

Dem 21. Subventionsbericht der Bundesregierung folgend, sollen Subventionen für An- bieter Anreize schaffen und Starthilfe leisten, um am Markt bestehen zu können. Trotz der positiven Aspekte ist es notwendig, den Einsatz und die Vergabe von (Agrar-) Subventionen zu rechtfertigen. Zwar werden durch sie einerseits Wettbewerbsverzerrungen ausgeglichen und unerwünschte Marktergebnisse korrigiert, andererseits aber auch in die Umsetzung am Markt und die Marktentwicklung eingegriffen. Die Beeinflussung der relativen Preise, ge- samtwirtschaftliche Verzerrungen oder Fehlallokationen von Ressourcen zum einen und zum anderen die Verdrängung wettbewerbsfähiger Unternehmen durch subventionierte Un- ternehmen, eine Verfestigung der Subventionsmentalität sowie nachhaltiger Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bieten Subventionsgegnern gute Argumente. Aus- gangspunkt der Berichte ist der Bundeshaushalt, der zur Aufgabe hat die aus Bundesmitteln gewährten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen eines Haushaltsjahres darzustellen. Zie- le können festgelegt und politische Entscheidungen der Wirtschaft, des Haushalts und der Steuerpolitik fundiert werden. Den in regelmäßigen Abständen erstellten Subventionsbe- richten kommt folge dessen also eine Monitoringfunktion zu. Die Subventionsförderung bestimmter Wirtschaftszweige soll dabei nicht einen dauerhaften Charakter entwickeln und bedarf daher konsequenter Kontrolle.[26]

2.2.2. Subventionsabgrenzung in Wirtschaftsforschungsinstituten

Das Institut für Weltwirtschaft Kiel basiert seine Definition auf einem umfassenderen Subventionsverständnis. Hier werden unter Subventionen alle Finanzhilfen des Staates oder Steuervergünstigungen subsumiert, die nach dem Verständnis des Institutes die Allokation der gesamtwirtschaftlichen Ressourcen verzerren.[27] Subventionen sind folge dessen nur dann allokativ begründbar, wenn der Markt unvollkommen ist und eine reale Chance be- steht, durch die Subventionen ein verbessertes wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen.[28] Ge- währt werden die Subventionen sowohl durch Bund, Länder und Gemeinden, als auch durch andere staatliche Einrichtungen zu Gunsten ausgewählter Produktionszweige. Dabei entste- hen erwartungsgemäß volkswirtschaftliche Kosten, die mittelfristig die steuerlichen Belas- tungen anheben. Eine auf der allgemeinen Definition beruhende Schwierigkeit besteht in der sektoralen Abgrenzung, die nur bedingt möglich ist. Neben den sektorspezifischen werden branchenübergreifende Vergünstigungen differenziert. Letztere werden zudem in regional- politische und sonstige Vergünstigungen unterschieden.[29] Aufgrund von hohen Informati- ons- und Verwaltungskosten können allerdings Mängel in der Erfassung von Subventionen entstehen.[30]

2.2.3. Subventionen in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

Eine weitere Definition wird durch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) deutlich. Die ermittelten Daten der VGR dienen als Basis der Erfolgskontrolle wirtschafts- politischer Maßnahmen.[31] Daher umfasst sie ausschließlich Finanzhilfen des Staates an Un- ternehmen und bezieht Steuervergünstigungen grundsätzlich nicht in die Rechnung mit ein. Als formales Abgrenzungskriterium werden Subventionen im Sinne der VGR als laufende Einkommensübertragungen bzw. Zuschüsse, beispielsweise laufende Zinszuschüsse zur Verbilligung betrieblicher Investitionen, verstanden. Diese werden durch den Staat im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik an bestimmte Unternehmen für laufende Produk- tionszwecke gewährt.[32] Sie bieten den deutlichen Vorteil der international einheitlichen Verwendbarkeit, der Vergleiche ermöglicht.[33] Jedoch ist die Subventionsdefinition selber, als Ausnahmetatbestand der einzelne Wirtschaftssektoren begünstigt, im Verhältnis kaum aussagekräftig. Ebenfalls problematisch einzustufen ist der Terminus „laufende“ Zahlungen oder Transfers.[34] Das Verständnis von Start und Ende des „Laufens“ von Zahlungen kann dabei weit auseinander driften und bedarf einer exakten Festlegung.

Wie eingangs dargestellt, machen die EU-Agrarsubventionen mit rund 50 Mrd. Euro den größten Posten im EU-Haushalt aus. Dabei kommt der sog. 1. Säule etwa 80 Prozent für die Marktorganisation und davon wiederum der Großteil in Form von Direktzahlungen den Landwirten zu Gute. Neben den Direktzahlungen umfasst die 1. Säule Preisstützungen, La- gerkosten, Produktionsquoten, Exportsubventionen sowie Energiepflanzenprämien und Au- ßenschutz. Der 2. Säule bleiben nur rund 20 Prozent für die ländliche Entwicklung. Öko- landbau, Natur- und Tierschutz, handwerkliche- und Regionalverarbeitung sowie Investiti- onsförderungen werden hierunter subsumiert.[35] Während es für die 1. Säule kaum verbind- liche Standards einzuhalten gilt, werden von der EU in Bezug auf die 2. Säule konkrete Ge- genleistungen durch die Empfänger von Subventionszahlungen verlangt.[36] Unter anderem begründet in den ungleichen Verteilungen der Subventionen gibt und gab es schon immer Reformen. Die Harmonisierung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, die Optimierung der Ausgaben für agrarpolitische Maßnahmen und die Wahrung des Umwelt- und Verbraucher- schutzes stellen dabei nur einige Reformaspekte dar.

2.3. Reformen

Vor dem Hintergrund sich wandelnder dynamischer Wirtschaften und Rahmenbeding- ungen können einmal getroffene Maßnahmen nicht unverändert dauerhaft bestehen bleiben. Reformen sind auch im Bezug auf Subventionen notwendig, um nicht an Effizienz und Ef- fektivität zu verlieren und den gewünschten optimalen Nutzen an der richtigen Stelle, zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge zu generieren. Als Eckpunkte der Reformpolitik lassen sich dabei vier Aspekte benennen.[37]

Als erster Punkt seien eine stärkere Marktorientierung sowie Qualitätswettbewerb genannt. Durch die produktionsgekoppelten „klassischen Instrumente“[38] der GAP wird eine nicht marktgerechte Produktion begünstigt. Dies geht unter anderem zu Lasten von Umwelt, Mensch und Tier und wirkt sich letztlich auch auf die Nahrungsmittelqualität und -preise aus. Ein schrittweiser Abbau marktverzerrender Maßnahmen soll eine stärkere Marktorien- tierung des Erzeugers bewirken. Das Wahrnehmen von Marktsignalen soll vordergründig vor der Orientierung an staatlichen Stützungspreisen stehen. Eine erhöhte Konformität mit WTO[39]-Vorgaben im agrarpolitischen Bereich sowie ein fairer Wettbewerb, auch in Bezug auf Entwicklungsländer, werden gefördert.

Der zweite Aspekt befasst sich mit der Rückführung der produktionsgebundenen Stüt- zungsmaßnahmen. Die bestehenden EU-Marktordnungen umfassen nahezu alle landwirt- schaftlichen Produkte und wirken sich mit ihren Instrumenten der Interventionen, Mengen- regulierungen und Direktzahlungen unterschiedlich aus. Anpassungen sind notwendig, was im Bereich der Ackerkulturen bspw. heißt, dass Interventionen nur noch als Sicherheitsnetz fungieren sollen. Mittelfristig sind Getreideinterventionen und obligatorische Flächenstillle- gungen ganz abzuschaffen. Für Rindfleisch wurden die Interventionen zum 01.07.2002 ab- geschafft und die Prämien von der Erzeugung entkoppelt, um durch Grünlandprämien eine haushaltsneutralere Lösung zu finden. Im Fall der Milch soll ein gleitender Ausstieg aus der Milchquotenregelung sowie eine Entkopplung der zukünftigen Direktzahlungen an die Landwirte und Milchbauern ebenfalls durch eine Grünlandprämie ersetzt werden.

Die schrittweise Entkopplung der Prämienzahlungen von der Produktion, wie sie oben be- reits erwähnt wurde, stellt den dritten Bereich dar. Die fortschreitenden WTO-Verhand- lungen und Anforderungen sowie die sich verändernden agrarpolitischen Ziele machen Ent- kopplungen unausweichlich.

Ergänzt werden die ersten drei Aspekte durch die verstärkte Förderung der ländlichen Ent- wicklung. Gebündelt in der 2. Säule der Agrarpolitik, wird als Ziel die langfristige ländliche Entwicklung gefördert, um eine nachhaltige Wirtschaft und sichere Lebensbereiche im länd- lichen Raum zu generieren. Durch ein europaweit einheitliches Umschichten von Mitteln, in Form von degressiven Kürzungen der Direktzahlungen im Marktbereich der 1. Säule sowie Umschichtungen in die 2. Säule[40], sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten größere Spielräume zur Mittelverwendung innerhalb des ländlichen Raumes erlangen.[41]

Von Hayek stellte im allgemeinen Bezug zu Reformen fest: „ Wir können wahrscheinlich in keinem Stadium sicher sein, dass wir schon die besten Arrangements oder Institutionen gefunden haben, die die Marktwirtschaft zu der vorteilhaftesten Funktion bringen werden, deren sie fähig ist.[42] Reformen sind folglich gerechtfertigt und notwendig, mit allen ihren positiven aber auch negativen Aspekten- je nach Betrachterposition. Sie dienen dazu die Transfereffizienz auszuweiten, die Einkommensverteilung im Agrarsektor gerechter zu gestalten sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten und auszubauen. Geplante oder durchgeführte Reformen bieten dabei immer auch Anstoß zu Bedürfnis- oder Neiddebatten und sollten nur unter Berücksichtigung von marktwirtschaftlichen Prinzipien und ökonomi- scher Rationalität durchgeführt werden.[43]

2.3.1. Das System der Boxen

Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1995 trat ein sog. Agrar- abkommen in Kraft, dass die weitestgehende Liberalisierung des internationalen Handels zum Ziel hat. Dabei werden vor allem drei Arten staatlicher Eingriffe auf den Agrarmärkten mit handelsverzerrenden Wirkungen fixiert. Zum einen sind dies die Exportsubventionen, die Beschränkung des Marktzugangs insbesondere durch Zölle[44] sowie interne Stützungs- maßnahmen. Durch das Agrarabkommen sollen marktverzerrende Formen interner Unters- tützungen, insbesondere die staatlich garantierten Preise, die über den Weltmarktpreisen liegen, sowie produktionsabhängige Direktzahlungen an Landwirte, reduziert werden. Als Grundlage für die Berechnung der Abbaupflicht dienen die aggregierten Stützungsmaßnah- men (Aggregate Measurement of Support, AMS). In die AMS gehen jegliche Einkommen und materielle Stützungsmaßnahmen ein, die ein Landwirt über den Verkauf zu Weltmarkt- preisen erhält und die nicht durch andere Regelungen ausgenommen sind. Die AMS dienen also als Indikator zur Messung der jährlichen Stützungsniveaus an landwirtschaftliche Pro- duzenten im Bezug auf grundlegende Agrarprodukte und generelle produktionsunspezifi- sche Unterstützungen. Primäres Ziel war es, innerhalb der Industrieländer bis zum Jahr 2000 die AMS um 20 Prozent zu reduzieren. Ausgenommen, und somit von der Reduktions- pflicht befreit, sind nach der sog. „de minimis“-Regel produktionsspezifische Unterstüt- zungsprogramme, deren Wert geringer als fünf Prozent des Marktwertes des unterstützten Produktes ist.[45] Die Zahlungen der „de minimis“-Regelung sollen jedoch künftig signifikant gekürzt werden, um „Schlupflöcher“ handelsverzerrender Maßnahmen zu vermindern.[46]

Die Klassifikation und Differenzierung interner Stützungsmaßnahmen des WTO- Landwirtschaftsübereinkommens geschieht nach dem „Boxen-System“.[47] Grundsätzlich wird zwischen den Green, Blue und Amber Boxen unterschieden, die im Folgenden inhalt- lich ausgeführt werden.

Die Green Box, in Anhang 2 des Agrarabkommens, umfasst Maßnahmen, bei denen die Annahme gemacht wird, dass sie nicht oder unwesentlich handelsverzerrend wirken.[48] Grundlegende Vorraussetzung ist nach dem Landwirtschaftsübereinkommen die Entkopp- lung der Fördermaßnahmen von der Produktion, von der Produktionsmenge oder den Prei- sen eines bestimmten Produktes. In die Green Box fallen unter anderem staatliche Dienst- leistungen wie Forschung, Infrastruktur oder Nahrungsmittelsicherheit.[49] Wie die Blue Box- Maßnahmen sind auch die Green-Box- Ausgaben zu Anfang des 21. Jahrhunderts tendenzi- ell gestiegen. Mit ca. fünf Mrd. Euro machen allgemeine Dienstleistungen, Agrarumwelt- programme und Investitionsbeihilfen zusammen etwa 80 Prozent aller Green Box-Ausgaben aus. Als wichtigste Rechtsgrundlage dient hierbei die Verordnung 1257/99 des Europä- ischen Rats.[50] Diese regelt u.a. Infrastrukturdienste, Hilfen für benachteiligte Gebiete, In- vestitionsbeihilfen und Agrarumweltprogramme und umfasst somit über dreiviertel aller Green Box Programme der EU. Die Unterstützungen der Green Box werden insbesondere seit den Reformen der GAP in 2003 von der EU eingesetzt, finden jedoch in den AMS keine Berücksichtigung. Der gegenwärtige Verhandlungsstand über die Green Box-Maßnahmen ist, nach Aussagen des BMELV [51] der, dass diese Kriterien nicht zu Ungunsten der europä- ischen Agrarpolitik beschnitten werden dürfen. Dennoch sollen Überprüfungen sicherstel- len, dass auch Entwicklungsländer und deren Maßnahmen zu Entwicklungszwecken be- rücksichtigt werden.[52]

Die Blue Box, nach Art. 6.5 des Agrarabkommens, umfasst Direktzahlungen die im Rah- men produktionsbeschränkender Maßnahmen gewährt werden und die bisher nicht vollstän- dig entkoppelt sind. Mit 28 Prozent stellt die Blue Box die zweitgrößte Position innerhalb des Boxensystems dar. Dabei müssen die dortigen Maßnahmen einigen Kriterien genügen. Die Zahlungen sind an feste Flächen und Erträge gebunden, sie erfolgen auf der Grundlage von maximal 85 Prozent des Produktionsniveaus in der Basisperiode, und die Landviehprä- mien basieren auf festen Bestandsgrößen. Die Kriterien schließen produktionsspezifische Zahlungen nicht aus. Art. 6.5 trifft keine ausdrücklichen Vorgaben zur Ausgestaltung pro- duktionsbeschränkender Programme und ihrer Wirksamkeit. Auf dieser Basis ordnete die EU im Rahmen der ersten Reform der GAP die als Kompensation für die zurückgehenden Garantiepreise eingeführten Direktzahlungen in die Blue Box ein. Während die EU- Agrarunterstützungen bis 1999 noch rund 20 Mrd. Euro pro Jahr ausmachten, stieg mit der Agenda 2000[53] der Wert auf 24 Mrd. Euro pro Jahr an. Vor allem die Flächenprämien für Getreide machten etwa drei Viertel der Blue Box-Subventionen der EU aus. Der Verhand- lungsstand nach den Angaben des BMELV ist relativ weit fortgeschritten, sodass die EU besonders auf die Disziplinierung der antizyklischen Preisausgleichszahlungen der USA drängt.[54]

Die Amber Box umfasst Stützungsmaßnahmen, die in die AMS eingehen und abgebaut werden müssen. Zu nennen sind hier die nicht entkoppelten Subventionen wie staatlich fi- xierte Preise oder Anbauprämien, die handelsverzerrende Wirkungen besitzen.[55] Trotz des Abbaustrebens umfasst die Amber Box einen Großteil der Stützungen. Etwa 90 Prozent der internen Stützungsmaßnahmen sind staatliche Garantiepreise, die oberhalb des WTO- Referenzniveaus liegen. Nennenswert sind hier vor allem das Garantiepreissystem für Rind- fleisch mit ca. 9,7 Mrd. Euro, Butter- und Magermilchpulver mit insgesamt rund 5,8 Mrd. Euro, Zucker mit etwa 5,7 Mrd. Euro und Olivenöl mit 2,7 Mrd. Euro die in die AMS ein- gehen. Interessant ist dabei der Aspekt, dass die EU die Amber Box-Unterstützungen nie voll ausgeschöpft hat. Bereits 1995 mit einem Wert von 50 Mrd. Euro, gab die EU weit we- niger aus als sie mit 67 Mrd. Euro gekonnt und gedurft hätte. Seit dem Jahr 2000 stellen die 67 Mrd. Euro die Obergrenze dar. Da die WTO-Reduzierungen anhand der erlaubten Ober- grenze ermittelt werden, kann die EU bei einer Verminderung der erlaubten AMS um mehr als 40 Prozent ihre Preisstützungen dennoch aufrecht erhalten. Der Verhandlungsstand nach BMELV-Angaben ist bei der Amber Box ebenfalls weit fortgeschritten. Kürzungen nach einer dreistufigen Formel, orientiert an den absoluten Subventionshöhen der Mitglieder der WTO, sind vereinbart. Die EU als größter Subventionierer soll in die höchste Stufe, Japan und USA als zweitgrößte Subventionierer in die zweite Stufe eingeordnet werden. Alle wei- teren Länder sind in die dritte Stufe zu integrieren. Kleine Industrieländer mit hohen Sub- ventionen im Vergleich zum Agrarsozialprodukt, wie die Schweiz, sollen zusätzliche Bei- träge leisten.[56]

Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass gemäß dem WTO-Abkommen alle Mitg- liedsländer zu Berichterstattungen über erteilte Subventionen, in Umfang und angefallener Kategorie, im Agrarsektor verpflichtet sind. Der Terminus ist dabei auf alle zwei Jahre fest- gesetzt. Aufgrund der hohen Komplexität des Abkommens liegen jedoch die meisten Mitg- liedsländer in ihren Berichtserstattungen zurück, so etwa die EU die mit ihrer Notifizierung etwa zwei Jahre im Verzug ist und erst Ende 2004 die Zahlen für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 vorlegte.[57]

2.3.2. Das Reformpaket Agenda 2000

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf den Binnen- und Weltmärkten ist für den europaweiten Landwirtschaftssektor wesentlich. Folge dessen bietet der Abbau von Handelshemmnissen neue landwirtschaftliche Chancen, die es zu nutzen gilt. Das unter dem Stichwort Agenda 2000 bekannt gewordene Reformpaket stellt den politischen Gesamtrah- men sowohl für die Agrar- und Regional- als auch für die Finanzpolitik der EU von 2000 bis 2006.[58] Als Ziele der Agenda 2000 lassen sich Marktorientierung, Einkommenssiche- rung und nachhaltiges Wirtschaften festhalten. Dabei folgt die Agenda zeitgleich den Visio- nen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der Bereitstellung eines angemessenen Ein- kommens und die Gestaltung von Umwelt- und Qualitätszielen. Reformschritte im Rahmen der Agenda 2000 wurden vollzogen, indem Preisstützungen auf den Agrarmärkten vermin- dert und flächen- bzw. tierbezogene Ausgleichszahlungen eingeführt wurden.[59]

Im Jahr 2002/03 sollte der sog. Mid Term Review (MTR) für Marktordnungen Auskünf- te bezüglich Getreide, Ölsaaten, Rindfleisch, Milch und Agrarausgaben der EU-15 geben, um grundlegende Neuausrichtungen im Rahmen der Agenda 2000 und der veränderten Rahmenbedingungen zu generieren. Als externe Gründe für veränderte Rahmenbedingun- gen lassen sich die fortschreitenden WTO-Verhandlungen im Bezug auf Agrarabkommen, anstehende EU-Erweiterungsrunden ab 2004, die internationale Übereinkunft zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Anpassungen an die Vereinbarungen der Welternäh- rungskonferenz von 1996 zur Sicherung der Ernährung der Weltbevölkerung nennen. Die internen Gründe gestalten sich vielfältig. Das aufgrund von BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippen oder anderen Skandalen im Futtermittel- und Tierarzneimittelbereich erschüt- terte Vertrauen in die Sicherheit und Qualität von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen muss grundlegend neu aufgebaut werden. Die beobachtbare Überproduktion innerhalb der EU sowie die fehlende Marktorientierung wirken sich auch auf das gestiegene Umweltbewusstsein aus, welches mit die Rahmenbedingungen beeinflusst. Letztlich ist aber auch die Erkenntnis, das immer noch der überwiegende Anteil an Staatsausgaben unabhän- gig von ökologischen und anderen gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft ist, mit ausschlaggebend für Veränderungen die Reformen erforderlich machen.[60]

Das Zusammenspiel der Agenda 2000 und der WTO mit ihren verschiedenen Vorstel- lungen gilt es, vor allem aus Sicht der EU als größter Importeur und zweitgrößter Exporteur von Agrargütern der Welt, zu harmonisieren. Die Reduktion der Protektionen für einzelne Produkte stellt dabei einen wesentlichen Aspekt dar. Die Landwirtschaft und die Agrarpoli- tik müssen gesellschaftliche Akzeptanz finden, da andernfalls die zukünftigen sektoralen Unterstützungen ohne Gegenleistungen ausbleiben werden. Aufgabe der Agrarpolitik ist es hierbei, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Landwirtschaft erfolg- reich an den Verbraucherinteressen und der Umwelt zu orientieren. Mit der Agenda 2000 wurde insgesamt ein richtiger und wichtiger Schritt zur Erreichung der gesetzten Ziele be- gangen. Die Markt-, Verbraucher- und Umweltorientierung der GAP wird und wurde ver- bessert.[61] Es sollte jedoch nicht der letzte Schritt gewesen sein.

2.3.3. Der GAP-Gesundheitscheck

„Wer viel hat, bekommt auch viel“- die ungerechte Subventionsverteilung in der Land- wirtschaft wurde im Rahmen des sog. Gesundheitschecks noch einmal deutlich aufgezeigt. Gedacht als Zwischenbilanz der Reform von 2003, bietet der Gesundheitscheck als noch verhältnismäßig junges Instrument, eine Plattform für Zustimmung und Kritik gleicherma- ßen.[62] Es handelt sich hierbei nicht um eine weitere Reform im engeren Sinne, sondern um eine Überprüfung der GAP und der europäischen Politik auf Zielerreichung und Optimalität in einem veränderten Umfeld. Die EU-Kommissarin Fischer-Boel[63] will den Gesundheits- check noch im Jahr 2008 verabschieden, um eine tatsächliche Entkopplung der Direktzah- lungen von der Produktion zu generieren, Flächenstilllegungsprämien abzuschaffen und Marktinterventionen rückzuführen.[64] Die Zielsetzung der EU-Kommission und des „health- checks“ ist allgemein formuliert die Modernisierung und Vereinfachung der GAP. Landwir- te innerhalb der EU sollen wieder auf Marktsignale und steigende Nachfragen bei Nah- rungsmitteln reagieren können. Beruhend auf vorangegangenen Reformerfahrungen soll sich somit wirkungsvoll und effizient den Herausforderungen u.a. im Klimawandel, Was- sermanagement und im Bereich Bioenergie gestellt werden. Konkret schlägt die EU- Kommission Änderungen in drei Bereichen vor. Die Direktbeihilferegelung, als erster As- pekt, soll einfacher und effizienter gestaltet werden, sodass die länderspezifischen Durch- führungsmodelle angepasst und pauschalierte Beihilfenbeträge angewendet werden können. Zusammenhänge zwischen erhaltenen Leistungen und einzuhaltenden Verpflichtungen müs- sen den Landwirten nachhaltig verdeutlicht werden.[65] Als weiterer Aspekt werden die Marktstützungsinstrumente verändert. Interventionen sollen ihren ursprünglichen Charakter als Sicherheitsnetz zurückerlangen. Stilllegungsverpflichtungen sollen abgeschafft werden und Milchquotenregelungen in 2015 auslaufen. Im dritten Bereich steht die Politik der Ent- wicklung des ländlichen Raums im Fokus. Die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Produktionsrisiken, die Bekämpfung des Klimawandels, ein effizientes Wassermanagement oder die optimierte Nutzung von Bioenergien sind nicht vergleichbar mit vergangenen He- rausforderungen. Um den Herausforderungen gerecht zu werden, sind Finanzmittel notwen- dig, die über die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums verteilt werden sollen.

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft stellt 19 Millionen Arbeitsplätze innerhalb der EU und die Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Rohstoffen steigt von Tag zu Tag. Durch die GAP wird eine normierte Land- und Forstwirtschaft sowie mit ihnen verbundene Sektoren gewährleistet. Folge dessen kann der GAP-Gesundheitscheck neue Perspektiven eröffnen und förderlich sein, um in eine sichere Zukunft zu gehen.[66]

3. Abgrenzung des EU-Agrarsektors

Land- und Forstwirtschaft nehmen innerhalb Europas den größten Teil der Gesamtfläche ein und spielen somit eine Schlüsselrolle für das Fortbestehen der (ländlichen) Wirtschaft und einer nachhaltigen Entwicklung insgesamt.[67] Die Funktionen der Landwirtschaft rei- chen dabei von der Lebensmittelerzeugung und -produktion von nicht für die Ernährung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse bis hin zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und Landschaften. Gerade in der EU, die als einer der wichtigsten Exporteure und Importeu- re[68] weltweit an Nahrungsmitteln fungiert, stellt der Agrarsektor einen wesentlichen Bereich dar.

3.1. Zahlen und Fakten

Innerhalb der EU zählt Deutschland zu den größten Agrarproduzenten, der etwa 80 Pro- zent seines Nahrungsmittelbedarfs durch die einheimische Produktion deckt. Besonders kennzeichnend sind hierbei Ackerbau, Viehzucht, Grünlandwirtschaft sowie der Anbau von Sonderkulturen wie Obst, Gemüse oder Wein. Deutschlands Spitzenposition anteilig an der Gesamtproduktion innerhalb der EU-25 bei Milch, Schweinefleisch und als Rapserzeuger sowie die zweite Platzierung bei Zuckerrüben, Getreide und Rindfleisch sprechen für sich.[69] Als Wirtschaftszweig wird dem Agrarsektor jedoch bei ca. 3 Prozent des Bruttoinlandspro- duktes (BIP) und etwa 6 Prozent an Arbeitsplätzen eine eher untergeordnete Rolle zuge- teilt.[70] Dennoch gibt die EU jährlich etwa 50 Milliarden Euro, was gut 40 Prozent des euro- päischen Gesamthaushalts entspricht, für die Agrarpolitik aus.[71] Mit ca. 30 Milliarden Euro umfassen die Direktbeihilfen dabei den größten Ausgabeposten.[72]

In der EU-25 (2003) gab es rund 9,9 Millionen landwirtschaftliche Betriebe bei einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 156 Mio. Hektar (ha), 88,5 Mio. Rindern sowie 150 Mio. Schweinen und 461 Mio. Legehennen. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb in der EU-25 lag bei 16 ha und umfasste dabei eine Spannweite von 1 ha auf Malta, über Deutschland mit 41 ha bis hin zu 79 ha in der Tschechischen Republik.[73] Innerhalb der EU-27 (2008) leben etwa 60 Prozent der Bevölkerung in ländlichen Gebieten. Die Zahl der Landwirte stieg von 6 Millionen in der EU bei 15 Mitgliedsstaaten auf 13 Millionen in 27 Mitgliedsstaaten an. Die landwirtschaftliche Fläche erweiterte sich durch die 12 neuen Mitglieder um 55 Millionen ha auf insgesamt 185 Millionen ha.[74] Das reale landwirtschaft- liche Einkommen in 2007 je Arbeitskraft stieg in der EU-27 um 4,7 Prozent gegenüber dem Zuwachs in 2006 von 3,3 Prozent. Dieser Anstieg ergibt sich aus der Steigerung der realen landwirtschaftlichen Einkommen um 3,1 Prozent und der Reduzierung des landwirtschaftli- chen Arbeitseinsatzes um 2,2 Prozent. Weiterhin ist für 2007 festzustellen, dass die land- wirtschaftliche Produktion um 4,3 Prozent stieg, wobei ein beträchtlicher Anstiegsanteil mit 7,8 Prozent der pflanzlichen Erzeugung zu Gute kommt. Bedingt durch die steigenden Prei- se pflanzlicher Produkte kam es zu einem starken Anstieg der Futtermittelpreise um 14 Pro- zent, was sich letztlich in einem Anstieg der realen Vorleistungskosten um 5,8 Prozent nie- derschlägt. Die realen Abschreibungen gingen dabei nur geringfügig um 0,3 Prozent zu- rück.[75] Durchschnittlich trägt jeder Bürger etwa 2 Euro pro Woche zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik in der EU bei, was angesichts der Nahrungsmittelsicherheit und - qualität ein zahlbarer und angemessener Betrag scheint.[76]

3.2. Handels- und Agrarpolitik der EU

Die Welt kann und konnte sich einen Verfall der internationalen Handelsordnungen nicht leisten, sodass schleichende Erosionen in den Welthandelsordnungen zu stetigen Verände- rungen innerhalb der Handelspolitiken führten. Die ersten Nachkriegsjahre waren geprägt durch beispiellose Liberalisierungen innerhalb des internationalen Handels. Unter dem Dach des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens[77], das sich als „Wächterin des Welthandels“ versteht, kam es zum Abbau von Handelshemmnissen. Klare Regularien für den Welthandel boten eine zusätzliche Basis als verlässliche Grundlage für alle Nationen.

In den 70er-Jahren war der Höhepunkt des Freihandels erreicht. In Folge des „neuen Protek- tionismus“[78] mit erosionsartiger Wirkung waren schrittweise Wohlfahrtsverluste zu ver- zeichnen. Der Vorteil für ein protektionsorientiertes Land lag in der flexibleren Einsetzbar- keit nicht-tarifärer Handelshemmnisse[79] und der Reduktion der Handelskonflikte auf weni- ge Länder oder ein Land. Besonderen Sprengsatz bot der Weltagrarhandel, der seit Beginn der Uruguay-Runde einen zentralen Themenkomplex bildet.[80] Besonders deutlich werden die Differenzen im Vergleich der USA mit Europa. Während die USA eine umfassende Be- handlung aller Agrarfragen und eine möglichst weitgehende Liberalisierung anstreben, nimmt die EU eine defensivere Haltung ein. So kam es zu einer Entwicklung weg von der Agrarpolitik hin zur Agrarprotektion. In den 80er-Jahren wurden vor dem Hintergrund rück- läufiger Handelsvolumina die Agrarsubventionen massiv aufgestockt, in deren Folge sich ein Subventionswettlauf abzeichnete.[81] Zwischen 1990 und 1999 kam es zu einer kumulati- ven Steigerung der weltweiten Agrarproduktion um reale 18 Prozent, was im Vergleich zum Durchschnitt aller Branchen mit 20 Prozent und zu Industriegütern mit 22 Prozent ein guter Wert ist. Wo der Agrarsektor mithielt, konnte der Handel nicht folgen. Der Weltexport an Agrarprodukten stieg im gleichen Zeitraum kumulativ um 43 Prozent, während das Wach- stum des Agrarexports um fast 50 Prozent hinter den Exporten der Industriegüter[82] zurück- lag. Begründet werden diese Differenzen durch die restriktiven Handelspolitiken in den Ag- rarbereichen sowie zahlreichen Handelshemmnissen und Barrieren. Auch 2005, nach der Umsetzung der Uruguay-Runde, den Beitritten Chinas und Taiwans in die WTO sowie an- deren Reformen, ist das Ausmaß an Verzerrungen im Agrarsektor immer noch prägnant. Die Liberalisierungen in hoch protektionierten Sektoren wie Zucker, Milch oder Fleisch ist- im Vergleich zu Bereichen wie Obst, Gemüse oder Ölsaaten- kaum voran geschritten.[83] Die Dringlichkeit einer Harmonisierung der Zollsätze, der Abschaffung oder zumindest Anglei- chung und Abschwächung handelsverzerrender (in-)direkter Subventionen bleibt bis heute bestehen.

Innerhalb der EU besteht eine wesentliche Problematik darin, dass eine Drei-Ebenen- Konformität gewahrt werden soll. Die drei Ebenen umfassen sowohl die aktuellen Mitglie- der als auch die potentiellen Mitglieder der EU und die WTO.[84] Das Spektrum der Ebenen verdeutlicht die Schwierigkeiten, Konformität über alle Ebenen und für jeden Einzelnen zu gewährleisten. Durch das weitere Wachstum der EU spitzen sich Konfliktpotentiale und Konflikte, intern aber auch extern mit der restlichen Welt, weiter zu.[85] EU-Erweiterungen sind nur dann nachhaltig sinnvoll, wenn alle Mitgliedsstaaten an einem Strang ziehen und nach innen und außen handlungsfähig bleiben. Ein wesentliches Charakteristikum ist dabei die Bereitschaft, Mehrheitsentscheidungen in der Gesetzgebung zu finden und zu akzeptie- ren. Dies beinhaltet auch die Akzeptanz von Reformen. Die EU-Handelspolitik befindet sich also nicht zuletzt in einem Spannungsverhältnis aus freiem aber fairem Wettbewerb, Frei- heit und Solidarität sowie Marktwirtschaft und wirtschaftlichem und sozialem Zusammen- halt.[86]

Die gemeinsame Handelspolitik verfolgt im Wesentlichen drei Ziele, die auf dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft[87] (EWGV) beruhen. Die Harmo- nisierung der Entwicklungen des Welthandels sowie die schrittweise Beseitigung von Be- schränkungen des internationalen Handelsverkehrs stellen den ersten Aspekt nach §110 EWGV dar. Weiterhin sollen Wettbewerbsverfälschungen zwischen den Mitgliedsstaaten, nach §112 EWGV, vermieden und einheitliche Grundsätze nach §113 EWGV geschaffen werden. Als Träger der gemeinsamen Handelspolitik sehen Yüksel et al. die Gemeinschaft, die sich in zwei Lager scheidet. Das protektionsorientierte Lager wird dabei von Frankreich angeführt und umfasst weiterhin noch Portugal, Italien, Griechenland, Spanien und Irland. Das liberalorientierte Lager hingegen integriert Deutschland, Dänemark, Schweden, Finn- land, Österreich und die Niederlande. Alle übrigen nicht explizit genannten Mitgliedsstaaten sind als tendenziell protektionsorientiert einzuordnen.[88]

[...]


[1] Vgl. Haas/ Schlesinger (2007), S. 95.

[2] Vgl. Böker (1964), S. 13.

[3] Siehe hierzu auch die Darstellungen 5 und 10 im Anhang S. 80 und 85.

[4] Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2008c), online.

[5] Vgl. Bund (2008), online und siehe hierzu auch Darstellungen 6 und 7 im Anhang S. 81 und 82.

[6] Vgl. Brasche (2003), S. 170.

[7] Vgl. Färber (1995), S. 255-256.

[8] Vgl. Kraft (1995), S. 1.

[9] Vgl. Böker (1964), S. 136.

[10] Vgl. Claßen (2001), S. 3.

[11] Vgl. Kraft (1995), S. 1.

[12] Siehe zur Genese der Europäischen Union auch Anhang 1, S. 72.

[13] Vgl. Streit/ Wildenmann/ Jesinghaus (1989), S. 2.

[14] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2008), S. 12-14.

[15] Vgl. Boss/ Rosenschon (2008), S. 28.

[16] Vgl. FAZ (2008h), online sowie ZDF (2008), online.

[17] Siehe hierzu auch Kapitel 3.3.

[18] Vgl. o.V. (2008c), online.

[19] Vgl. Deselaers (2008), online.

[20] Vgl. Claßen (2001), S 1.

[21] Vgl. zur Definitionsdebatte Andel, (1970).

[22] Vgl. Färber (1995), S. 26.

[23] Vgl. Andel, N. (1998) sowie Claßen (2001) et al.

[24] Vgl. Claßen (2001), S. 8-11.

[25] Vgl. Kraft (1995), S. 5-6 sowie im Anhang Darstellung 14, S. 90.

[26] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2008), S. 8; 10; 115.

[27] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2008), S. 115 sowie Boss/ Rosenschon (2006), Deckblatt.

[28] Vgl. Boss/ Rosenschon (2008), S. 35.

[29] Vgl. Boss/ Rosenschon (2006), Deckblatt und S. 8.

[30] Vgl. Boss/ Rosenschon (2008), S. 10-11.

[31] Vgl. Brümmerhoff (2007), S. 217.

[32] Vgl. Kraft (1995), S. 6.

[33] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2008), S. 115-116.

[34] Vgl. Brümmerhoff (2007), S. 236; 257.

[35] Vgl. Bund (2008), online.

[36] Vgl. Bund (2008a), online und zu aktuellen Veränderungen bezogen auf die Säulen der EU- Agrarpolitik Kapitel 3.4.

[37] Vgl. hierzu und im Folgenden o.V. (2002), S. 2-4.

[38] Vgl. o.V. (2002), online: Hierzu zählen die interne Preisstützung bei gleichzeitiger Gewährung von Exporterstattungen sowie staatliche Interventionen für nicht absetzbare Überschüsse.

[39] Vgl. u.a. Wildmann (2007) zur Entstehungsgeschichte der World Trade Organisation.

[40] Man spricht hier auch von sog. obligatorischer Modulation.

[41] Vgl. o.V. (2002), online S. 2-4.

[42] Hayek (1991), S. 297 sowie Claßen (2001), S. 286.

[43] Vgl. Fröhlich (1989), S. 52.

[44] Beispielhaft sind hier Importzölle oder nicht-tarifäre Handelshemmnisse zu nennen.

[45] Vgl. Reichert (2005), S. 4 sowie Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz (2008b), online: De minimis-Beihilfen sind gekennzeichnet durch Zahlungen unterhalb einer Geringfügigkeitsgrenze, die vor allem von den USA und von Entwicklungsländern beansprucht wer- den.

[46] Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2008b), online.

[47] Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2008b), online.

[48] Siehe zur Aufschlüsselung Anhang 2, S. 73-76.

[49] Vgl. Ehlers/ Wolffgang/ Schröder (2007), S. 50.

[50] Siehe hierzu u.a. www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/landwirtschaft/Umwelt- indikatoren/KOM_2001_144.pdf.

[51] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

[52] Vgl. Reichert (2005), S. 5; 12 sowie Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (2008b), online.

[53] Siehe zur Agenda 2000 auch Kapitel 2.3.2. dieser Arbeit.

[54] Vgl. Reichert (2005), S. 5; 12 sowie Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (2008b), online.

[55] Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2008b), online.

[56] Vgl. Reichert (2005), S. 11 sowie Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz (2008b), online.

[57] Vgl. Reichert (2005), S. 11.

[58] Vgl. o.V. (2008j), online sowie Angres et al. (1999), S. 254: Eine Agenda wird definiert als finanz-, handels- und marktpolitisches Papier das sich mit zukünftigen Finanzen der EU im allgemeinen, Bei- trittsfolgen im speziellen und mit WTO-Verhandlungen und deren Auswirkungen befasst.

[59] Vgl. Caesar/ Scharrer (2000), S. 36; 52; 168 und 171.

[60] Vgl. o.V. (2002), online.

[61] Vgl. Cäsar/ Scharrer (2000), S. 168.

[62] Vgl. Brand (2007), online.

[63] Mariann Fischer-Boel ist seit 2004 EU-Kommissarin des Ressorts „Landwirtschaft und ländliche Ent- wicklung“. Näheres zu ihrer Person unter www.ec.europa.eu/commission_barroso/fischer- boel/profile/index_en.htm.

[64] Vgl. von Harbon/ Schneider (2008), S. 2.

[65] Beispielhaft sind als Cross Compliance-Verpflichtungen die Umwelt, Tierschutz oder Volksgesundheit zu nennen.

[66] Vgl. o.V. (2008i), online.

[67] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 38ff: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche der EU-25 betrug 2003 156 Mill. Hektar.

[68] Vgl. Europäische Kommission (2007), S. 2: In 2006 bei Exporten: 72.553 Mrd. Euro und bei Importen 67.876 Mrd. Euro.

[69] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 8 sowie für einen Überblick der wichtigsten Agrarex- und importe der EU-25 in 2005 Darstellungen 8 und 9 im Anhang S. 83 und 84.

[70] Vgl. Brasche (2003), S. 170.

[71] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 8-9: Im Jahr 2005 waren es 52,4 Mrd. Euro die für den Agrar- bereich, genauer gesagt für die Agrarmarktordnung einschließlich der Direktzahlungen an die Land- wirtschaft, Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung sowie sonstige Agrar- und Fischereiaus- gaben investiert wurden. Siehe hierzu auch im Anhang Darstellung 6, S. 81.

[72] Vgl. o.V. (2008c), online.

[73] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 38-39.

[74] Vgl. Europäische Kommission (2007), S. 12-13.

[75] Vgl. Eurostat (2008), online.

[76] Vgl. Europäische Kommission (2007), S. 16.

[77] General Agreement on Tariffs and Trade, GATT.

[78] Vgl. Fröhlich (1989), S. 11: Der neue Protektionismus setzt primär auf nicht-tarifäre Handelshemmnis- se, da diese im Gegensatz zu Zöllen nicht gegen GATT-Regeln verstoßen. Zwar besteht ein Wider- spruch zum Geist der GATT-Regeln, nicht aber zu den Buchstaben (Grauzonen existieren folglich).

[79] Vgl. Hasenpflug, H. (1977), Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sowie Altmann, J. (1992), Wirtschafts- politik: Eine praxisorientierte Einführung.

[80] Vgl. Wildmann (2007), S. 109: Beginn der Uruguay-Runde 1986.

[81] Vgl. Fröhlich (1989), S. 4; 8; 11; 30 und 37.

[82] Vgl. Popović (2002), S. 8: Exporte der Industriegüter lagen bei ca. 82 Prozent.

[83] Vgl. Popović (2002), S. 8-9.

[84] Vgl. Popović (2002), S. 11.

[85] Vgl. Brasche (2003), S. 171.

[86] Vgl. Cäsar/ Scharrer (2000), S. 34; 40 sowie zu den allgemeinen GAP-Zielen siehe Anhang 3, S. 77.

[87] Vgl. www.europa.eu/scadplus/treaties/eec_de.htm: Der Vertrag wurde 1957 in Rom unterzeichnet.

[88] Vgl. Yüksel (2001), S. 270-271.

Fin de l'extrait de 95 pages

Résumé des informations

Titre
Die Zukunft von Agrarsubventionen in der EU: Herausforderungen durch aktuelle Marktentwicklungen bei Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen
Université
University of Marburg
Note
2,3
Auteur
Année
2009
Pages
95
N° de catalogue
V122336
ISBN (ebook)
9783640269501
ISBN (Livre)
9783640793716
Taille d'un fichier
1421 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zukunft, Agrarsubventionen, Herausforderungen, Marktentwicklungen, Nahrungsmitteln, Rohstoffen
Citation du texte
Simone Kraut (Auteur), 2009, Die Zukunft von Agrarsubventionen in der EU: Herausforderungen durch aktuelle Marktentwicklungen bei Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122336

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