Spricht man von der Weimarer Republik, wird sie gemeinhin als Parteienstaat bezeichnet.
Der Begriff Parteienstaat war aber in der Weimarer Republik ein negatives Schlagwort, da
er als Gegenstück zum Beamtenstaat der konstitutionellen Monarchie verstanden wurde.
Diese galt als neutraler, politikfreier Staat, der nicht von Parteien und ihren Konflikten
dominiert und der Gesellschaft gegenüber selbstständig war.1So wurde etwa für
Hindenburg zu seiner Wahl zum Reichspräsidenten eine Münze mit der Aufschrift: „Für
das Vaterland beide Hände, aber nichts für die Parteien“ geprägt.2
Mit dieser Arbeit soll der Fragestellung nachgegangen werden, ob es sich bei der
Weimarer Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte
Dazu soll zunächst der Begriff der Parteibegriff erläutert werden, da er als Voraussetzung
für weitere Ausführungen betrachtet wird. Es soll weiterhin geklärt werden, was einen
Parteienstaat ausmacht.
Daraufhin sollen die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung, sowie ihre Rolle in
der parlamentarischen Demokratie dargestellt werden.
In der Schlussbetrachtung soll dann diskutiert werden, ob es sich bei der Weimarer
Republik tatsächlich um einen Parteienstaat handelte und Vergleiche zur Verfassung der
Bundesrepublik angestellt werden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begrifflichkeiten
2.1 Der Begriff der Partei
2.2 Der Begriff des Parteienstaates
3 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Republik
3.1 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung
3.2 Die Rolle der Parteien in der parlamentarischen Demokratie
4 Schlussbetrachtung
5 Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die politikwissenschaftliche Fragestellung, ob die Weimarer Republik in Anbetracht der Rolle und Stellung der politischen Parteien treffend als "Parteienstaat" bezeichnet werden kann.
- Begriffsbestimmung von Partei und Parteienstaat
- Rechtliche und tatsächliche Stellung der Parteien in der Weimarer Verfassung
- Rolle der Parteien in einer parlamentarischen Demokratie
- Vergleichende Analyse zur demokratischen Verfassungsordnung der Bundesrepublik
Auszug aus dem Buch
3.2 Die Rolle der Parteien in der parlamentarischen Demokratie
Bei einer parlamentarischen Demokratie herrscht Gewaltenteilung, das Parlament, als bei den Wahlen aus den Parteien gebildete Volksvertretung, stellt die Legislative dar, die Regierung, die sich aus den Parteien des Parlamentes zusammensetzt, die Mehrheit haben, ist die Exekutive. Diese beiden Institutionen sind gleichberechtigt, neben ihnen steht noch die Judikative, die richterliche Gewalt.17
Betrachtet man diese Prinzipien wird deutlich, dass die Parteien, wie oben bereits angeführt, von großer Bedeutung für das Zustandekommen politischer Entscheidungen sind. Sie sind wesentlich für die Bildung und das Arbeiten zweier der drei Gewalten der parlamentarischen Demokratie. Dies gilt aber hauptsächlich in parlamentarischen Demokratien, da in politischen Systemen mit präsidentieller Ausprägung den Parteien eine eher untergeordnete Stellung zukommt.18
Damit aber gesellschaftliche Interessen in politischen Verordnungen durchgesetzt werden können, sind Kompromisse notwendig. Die Vertreter der einzelnen Interessengruppen müssen koalitionswillig und koalitionsfähig sein, damit ein parlamentarisches Regierungssystem überhaupt funktionieren kann. Diese Aufgabe der Verständigung, die schon erwähnte Mediation zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen fällt den Parteien zu. Ohne sie kann in einem Parlament keine Entscheidung zustande kommen, weshalb sie von großer Bedeutung sind.19
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Problematik ein und stellt die Forschungsfrage, ob die Weimarer Republik als Parteienstaat definiert werden kann.
2 Begrifflichkeiten: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe „Partei“ und „Parteienstaat“ als theoretische Grundlage für die weitere Untersuchung.
3 Die Stellung der Parteien in der Weimarer Republik: Hier wird die rechtliche Verankerung der Parteien in der Weimarer Verfassung beleuchtet und deren Funktion innerhalb einer parlamentarischen Demokratie analysiert.
4 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Weimarer Republik aufgrund mangelnder Koalitionsfähigkeit nicht als klassischer Parteienstaat gelten kann, im Gegensatz zur Bundesrepublik.
5 Literaturverzeichnis: Auflistung der für die Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Quellen.
Schlüsselwörter
Weimarer Republik, Parteienstaat, Parlamentarische Demokratie, Weimarer Verfassung, Koalitionsfähigkeit, Politische Willensbildung, Reichspräsident, Gewaltenteilung, Parteiensystem, Bundesrepublik Deutschland, Demokratisierung, Politische Partizipation, Staatsverständnis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das politische System der Weimarer Republik und prüft, ob die Bezeichnung „Parteienstaat“ historisch und verfassungsrechtlich zutreffend ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der Definition politischer Parteien, ihrer Rolle in der parlamentarischen Demokratie und ihrem spezifischen Status in der Weimarer Verfassung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage lautet: Handelte es sich bei der Weimarer Republik tatsächlich um einen funktionierenden Parteienstaat?
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen Literaturanalyse sowie einer vergleichenden Analyse von Verfassungsstrukturen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der theoretischen Definition von Parteien, ihrer fehlenden rechtlichen Fixierung in der Weimarer Zeit und der Notwendigkeit von Koalitionsfähigkeit für das Funktionieren demokratischer Prozesse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Weimarer Republik, Parteienstaat, Koalitionsfähigkeit, parlamentarische Demokratie und politische Willensbildung.
Warum war die Koalitionsfähigkeit in der Weimarer Zeit so eingeschränkt?
Laut der Autorin resultierte dies aus einer Tradition der politischen Ohnmacht der Parteien in der Kaiserzeit und einer Staatsideologie, die Parteien als störend für das „Gemeinwohl“ betrachtete.
Wie unterscheidet sich die Bundesrepublik in dieser Hinsicht von Weimar?
Die Bundesrepublik besitzt einen eigenständigen Parteienartikel im Grundgesetz und räumt Parteien eine explizite, privilegierte Rolle bei der politischen Willensbildung ein, was in Weimar fehlte.
Welche Rolle spielte der Reichspräsident in diesem Kontext?
Die starke Stellung des Reichspräsidenten machte die Weimarer Republik zu einem semi-präsidentiellen System, was die Bedeutung der Parteien und deren parlamentarische Handlungsfähigkeit zusätzlich schwächte.
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- Katharina Grafmüller (Author), 2008, Weimarer Republik - Ein Parteienstaat?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122345