Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen haben in Österreich zu einem ständig steigenden Bedarf an außerfamiliären Kinderbetreuungsangeboten geführt (Fuchs, Studie „Kinderbetreuungsplätze“, 2005). Die vermehrte Erwerbstätigkeit von Frauen und eine stetig wachsende Zahl von alleinerziehenden Eltern erfordern im Bereich der Kinderbetreuung neue gesellschaftliche Strategien und Konzepte. Neben außerschulischen Institutionen sind auch die österreichischen Pflichtschulen zunehmend mit der Aufgabe konfrontiert, in ihrem Bereich ausreichende Angebote einer qualitätsvollen Schülerbetreuung einzurichten. (...)
Die Novellierung der Gesetzeslage im Bereich der schulischen Tagesbetreuung ist ein Beispiel des Zusammenspiels der gesetzgeberischen Kräfte des Bundes und der Länder. Sie gibt Einblick in den föderalen Aufbau der österreichischen Bundesverfassung sowie in die komplexen Besonderheiten der Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen. (...)
Inhaltsverzeichnis
- 0. Einleitung
- 1. Die Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen (Art 14 B-VG)
- 1.1. Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache (Art 14 Abs 1 B-VG)
- 1.2. Gesetzgebung Bundessache - Vollziehung Landessache (Art 14 Abs 2 B-VG)
- 1.3. Grundsatzgesetzgebung Bundessache - Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Landessache (Art 14 Abs 3 B-VG)
- 1.3.1. Zum Begriff Grundsatzgesetz
- 1.3.2. Voraussetzungen für Grundsatzgesetze und andere kompetenzrechtliche Aspekte
- 1.3.2.1. Bezeichnungspflicht bei Grundsatzgesetzen
- 1.3.2.2. Möglichkeit der Fristsetzung für Ausführungsgesetze
- 1.3.2.3. Adressat von Grundsatzgesetzen
- 1.3.2.4. Feststellung der Notwendigkeit eines Grundsatzgesetzes
- 1.3.2.5. Gefahr der Überdeterminierung von Grundsatzgesetzen
- 1.3.2.6. Möglichkeit der Überprüfung durch den VfGH
- 1.3.3. Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung im Bereich der äußeren Schulorganisation
- 1.4. Gesetzgebung und Vollziehung Landessache
- 1.5. Zusammenfassung
- 2. Gesetzliche Bestimmungen für die ganztägige Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen
- 2.1. Regelungen des Bundes auf der Kompetenzgrundlage des Art 14 Abs 1 B-VG
- 2.1.1. Definition des Begriffs „ganztägige Schulformen“
- 2.1.2. Aufgabe der österreichischen Schule nach § 2 SchOG
- 2.1.3. Grundlegende Modelle
- 2.1.3.1. Getrennte Form der Ganztagsbetreuung
- 2.1.3.2. Verschränkte Form der Ganztagsbetreuung
- 2.1.3.3. Zusammenfassung der Unterschiede der Betreuungsmodelle
- 2.1.4. Teile der Tagesbetreuung
- 2.1.4.1. Gegenstandsbezogene Lernzeit
- 2.1.4.2. Individuelle Lernzeit
- 2.1.4.3. Freizeit
- 2.1.5. Weitere wichtige bundeseinheitliche Regelungen
- 2.1.5.1. Anmeldung der Schüler zur Tagesbetreuung
- 2.1.5.2. Einteilung der Gruppen
- 2.1.5.3. Verpflichtung der Teilnahme für angemeldete Kinder
- 2.1.5.4. Möglichkeit eines zusätzlichen Leiters für den Betreuungsteil
- 2.1.5.5. Pflichten der Lehrer und Erzieher
- 2.2. Durchführungsbestimmungen der Länder gemäß Art 14 Abs 3 B-VG
- 2.2.1. Dauer der Betreuung
- 2.2.2. Landesgesetzliche Regelungen zur Gruppengröße
- 2.2.2.1. Burgenland
- 2.2.2.2. Kärnten
- 2.2.2.3. Niederösterreich
- 2.2.2.4. Oberösterreich
- 2.2.2.5. Salzburg
- 2.2.2.6. Steiermark
- 2.2.2.7. Tirol
- 2.2.2.8. Vorarlberg
- 2.2.2.9. Wien
- 2.2.2.10. Regelungen für Sonderschulen
- Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Schulwesen
- Gesetzliche Regelungen zur ganztägigen Betreuung an Pflichtschulen
- Unterschiede in der Ausgestaltung der ganztägigen Betreuung in den Bundesländern
- Modelle der ganztägigen Betreuung (getrennt, verschränkt)
- Rechtliche Aspekte der Organisation und Durchführung der ganztägigen Betreuung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen der ganztägigen Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen in Österreich. Ziel ist es, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich zu analysieren und die gesetzlichen Regelungen zur ganztägigen Betreuung zu beschreiben und zu bewerten.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein. Kapitel 1 analysiert die Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen gemäß Art 14 B-VG, differenziert zwischen Bund und Länderkompetenzen und beleuchtet die verschiedenen Modelle der Kompetenzteilung. Kapitel 2 befasst sich mit den gesetzlichen Bestimmungen für die ganztägige Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, inklusive einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Betreuungsmodelle und deren rechtliche Implikationen. Die Zusammenfassung der Unterschiede in den Landesregelungen zur Gruppengröße wird ebenfalls behandelt.
Schlüsselwörter
Ganztägige Betreuung, Pflichtschulen, Österreich, Kompetenzverteilung, Bundesrecht, Landesrecht, Schulorganisation, Art 14 B-VG, Grundsatzgesetz, Ausführungsgesetz, Betreuungsmodelle.
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- Mag. iur. Anne Mayer (Author), 2007, Ganztägige Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122378