In der ausgehenden römischen res publica bedeutete lex eine einseitige, sprachlich artikulierte rechtliche Festsetzung als Akt einer Autorität4, der allerdings noch das normative Moment einer notwendig allgemeinen, auf künftige Anwendung zielenden Regelung fehlte. Demgegenüber existierte mit ius eine weitere Bezeichnung des Rechts, die sich jedoch ursprünglich5 nicht auf das objektiv geltende Recht bezog, sondern die als rechtens anerkannten, im Streitfall durch Richterspruch festzustellenden privaten Zugriffe und Rechtshandlungen zum Inhalt hatte6. Die Grundlage dieses Verständnisses von ius ist somit die durch überlieferte und anerkannte Rituale entstehende Rechtsmacht, ohne die derartige Handlungen rechtlose Gewalt, d.h. vis wären7. Durch diese Gegenüberstellung erweist sich der Begriff der lex als eng auszulegender Begriff des formal-positiven Gesetzes.
Dies kann aber nur auf das erste lex der Sentenz „lex iniusta non est lex“ zutreffen, soll sie in sich schlüssig sein, kann man doch einen Rechtsakt nicht gleichzeitig als lex und non lex bezeichnen. Aus diesem Paradoxon ergibt sich, dass das zweite lex übergeordnetes Recht welcher inhaltlicher Ausgestaltung auch immer bedeuten muss. Wie umstritten diese Aussage aber ist, lässt sich anhand des jahrhundertealten Streites zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus exemplifizieren: Gibt es ein dem Gesetz übergeordnetes Gesetz?
Gliederung
Lex iniusta non est lex
I. Einleitung
1. Problemstellung
2. Aufgabenkonkretisierung
II. Historische Herleitung
1. Griechische Rechtsphilosophie: Aristoteles
2. Römische Rechtsphilosophie : Cicero
3. Christliche Rechtsphilosophie
a. Augustinus
b. Thomas von Aquin
4. Rechtsphilosophie der Neuzeit
a. Thomasius
b. Positivismus
c. Menschenrechte
III. Die Radbruchsche Formel
1. Begriff
2. Gehalt
a. Radbruch und der Neukantianismus
b. Bedeutungsdimensionen der Radbruchschen Formel
i. Unmöglichkeit eines absoluten Vorranges: Die Rechtsideelehre
α. Antinomie zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
β. Verhältnis zwischen Positivismus und Naturrecht
ii. Bedingter Vorrang der Rechtssicherheit
iii. Unerträglicher Gerechtigkeitsverstoß
α. Falsifikation: Unerträglicher Gerechtigkeitsverstoß
β. Verifikation: Übergesetzliches Recht
c. Zwischenergebnis
3. Hauptprobleme und Kritik
a. Materialer Gehalt der Gerechtigkeit
b. Naivität
c. Verwirrung
d. Gefahr der Anarchie
e. Verdeckung des Rückwirkungsverbotes
IV. Mauerschützenprozesse
1. Sachverhalte
2. Überblick über die Mauerschützen-Urteile
a. Urteile des LG Berlin
b. Urteile des BGH
c. Urteil des BVerfG
3. Anwendbares Recht
4. Strafbarkeit aus positivem Recht der DDR
a. Strafbarkeit nach Wortlaut der DDR-Gesetze
i. Tatbestandsmäßigkeit
ii. Rechtswidrigkeit
iii. Kritik
b. Strafbarkeit nach praktischer Auslegung
c. Verstoß gegen höherrangiges Recht
i. DDR-Verfassung
ii. Völkerrecht
iii. Völkerstrafrecht
iv. Zwischenergebnis
5. Strafbarkeit aus naturrechtlichen Grundsätzen
a. Radbruchsche Formel
i. Unerträglicher Gerechtigkeitsverstoß
iii. Kritik
α. Verzerrung der politischen und sozialen Wirklichkeit
β. Quis iudicabit
γ. Vorgegebenheit des Rechts
δ. Entlastungswirkung der Umdeutungskompetenz
b. Rückwirkungsverbot
i. Offene Rückwirkung
ii. Verdeckte Rückwirkung
iii. Ungeschriebene Schrankenklausel des Art. 103 Abs. II GG
6. Abschließend: Bedeutung der Radbruchschen Formel
V. Das Problem des unethischen Rechts in der Gesetzgebung der Gegenwart
1. Unrichtiges Recht im modernen Verfassungsstaat
2. Auswirkungen unrichtiger Gesetze
VI. Eigene Stellungnahme
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage nach der Geltung von unethischem oder ungerechtem Recht und beleuchtet dabei kritisch die historische Entwicklung sowie die Anwendung der sogenannten „Radbruchschen Formel“. Ziel ist es, den Geltungsgrund des Rechts zu hinterfragen und die Übertragbarkeit der philosophischen Konzepte auf aktuelle Herausforderungen im modernen Verfassungsstaat sowie bei der juristischen Bewältigung von Unrechtsstaaten zu analysieren.
- Historische Entwicklung des Verhältnisses von Recht zu Gerechtigkeit (von der Antike bis zur Neuzeit).
- Detaillierte Analyse der Radbruchschen Formel und ihrer Bedeutung für die Bewältigung des NS- und DDR-Unrechts.
- Untersuchung der Strafbarkeit in den sogenannten „Mauerschützenprozessen“ unter Berücksichtigung von positivem Recht und naturrechtlichen Grundsätzen.
- Kritische Auseinandersetzung mit der Anwendung der Radbruchschen Formel und ihrer Vereinbarkeit mit dem Rückwirkungsverbot.
- Analyse des unethischen Rechts in der Gesetzgebung der heutigen demokratischen Verfassungsstaaten.
Auszug aus dem Buch
1. Begriff
Im Zusammenhang mit dem Kontext lautet die Radbruchsche Formel folgendermaßen:
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur „unrichtiges Recht“, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das zentrale Spannungsfeld zwischen Recht und Gerechtigkeit ein und erläutert die Relevanz der Frage nach der Legitimität von Rechtssätzen im Kontext der Radbruchschen Formel.
II. Historische Herleitung: Das Kapitel bietet einen historischen Abriss über die Entwicklung der Rechtsphilosophie, beginnend bei der griechischen und römischen Antike über christliche Naturrechtslehren bis hin zum Positivismus und der modernen Menschenrechtsbewegung.
III. Die Radbruchsche Formel: Hier wird der theoretische Kern der Arbeit behandelt, indem Begriff, Gehalt und die verschiedenen Bedeutungsdimensionen der Radbruchschen Formel detailliert erläutert und kritisch hinterfragt werden.
IV. Mauerschützenprozesse: Dieses Kapitel analysiert die konkrete Anwendung der Radbruchschen Formel bei der juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Behandlung der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze.
V. Das Problem des unethischen Rechts in der Gesetzgebung der Gegenwart: Die Arbeit überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf aktuelle Gesetzgebungsprozesse in modernen Verfassungsstaaten und weist auf die schleichende Gefahr unrichtigen Rechts hin.
VI. Eigene Stellungnahme: Der Autor schließt mit einer persönlichen Reflexion über das Streben des Menschen nach einer Werteordnung und die Notwendigkeit eines dynamischen Gleichgewichts konkurrierender Werte in der Gesellschaft.
Schlüsselwörter
Radbruchsche Formel, Naturrecht, Rechtspositivismus, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Mauerschützen, DDR-Recht, Unrechtsstaat, Menschenrechte, Rechtsphilosophie, gesetzliches Unrecht, unrichtiges Recht, Rückwirkungsverbot, Strafbarkeit, Verfassungsstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die philosophische und juristische Legitimität von „unethischem“ oder „ungerechtem“ Recht und analysiert insbesondere, unter welchen Bedingungen solches Recht seine Gültigkeit verliert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die rechtsphilosophischen Konzepte des Naturrechts und des Rechtspositivismus, die historische Herleitung des Rechtsbegriffs sowie die Anwendung der Radbruchschen Formel auf historische und gegenwärtige Konfliktfälle.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Geltungsgrund des Rechts kritisch zu hinterfragen und darzustellen, wie die Radbruchsche Formel genutzt werden kann, um extremes Unrecht in staatlichen Systemen zu bewerten und gegebenenfalls außer Kraft zu setzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit bedient sich einer rechtsphilosophischen und rechtshistorischen Analyse, bei der existierende Theorien (insbesondere von Gustav Radbruch) im Kontext der strafrechtlichen Aufarbeitung historischer Unrechtsregime (NS-Zeit, DDR) diskutiert werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung der Radbruchschen Formel, die detaillierte Untersuchung der Mauerschützenprozesse und die Übertragung dieser Erkenntnisse auf die Gesetzgebung moderner Verfassungsstaaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Radbruchsche Formel, Rechtspositivismus, Naturrecht, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Mauerschützen und gesetzliches Unrecht.
Inwiefern ist die Radbruchsche Formel auf das DDR-Recht übertragbar?
Die Arbeit diskutiert, dass die Formel zwar ursprünglich für das NS-Unrecht konzipiert wurde, aber aufgrund ihrer strukturellen Ausrichtung auf die inhaltliche Gerechtigkeit auch zur Bewertung von extremem Unrecht im DDR-Regime herangezogen werden kann.
Was ist das spezifische Problem bei der Anwendung der Formel auf das Rückwirkungsverbot?
Das Hauptproblem besteht darin, dass die rückwirkende Aberkennung des Rechtscharakters von Gesetzen, die zur Tatzeit formal galten, in Konflikt mit dem grundgesetzlichen Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. II GG) gerät, was eine komplexe rechtstheoretische Abwägung erforderlich macht.
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- Moritz Lichtenegger (Author), 2003, Lex iniusta non est lex - Ist unethisches Recht ungültiges Recht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12237