Geschichte der Migration und die damit verbundene Entwicklung des Asylrechts in Deutschland


Seminararbeit, 2001

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

3. Weltflüchtlingsproblem

4. Geschichte der Migration in Deutschland

5. Asylrecht - Menschenrecht? Die Situation in Deutschland

6. Schlussbemerkungen

7. Literaturangaben

1. Einleitung

„ Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“[1]

So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zu deren Formulierung durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Was musste nicht alles passieren, bis die Notwendigkeit dieser Erklärung offensichtlich wurde. Dennoch bedeutet die AEMR nicht das Ende vom Lied bzw. Leid. Auch heute noch finden weltweit Menschenrechtsverletzungen, meist vor den Augen der Öffentlichkeit statt. Das Hauptproblem scheint der Charakter der AEMR zu sein. Sie stellt keine rechtliche Verbindlichkeit dar, sondern versteht sich mehr als Empfehlung, als ein „ von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal“ (Präambel AEMR). Zu weiteren Schwierigkeiten kommt es durch die weitgehend allgemein und unscharf gehaltenen Formulierungen. So lässt sich erklären, warum bis heute noch kein Mittel gegen Menschenrechtsverletzungen gefunden wurde. Diese Verletzungen in (fast) allen Teilen der Welt sind eine der Hauptursachen der Flüchtlingsbewegungen. Menschen versuchen, aus ihren schlechten, oft unzumutbaren Verhältnissen zu entrinnen und sich ein neues Leben in einem Land aufzubauen, das bessere Lebensbedingungen verspricht. Dazu gehört auch Deutschland. Deutschland verspricht das Recht auf Asyl als Grundrecht. Im folgenden werde ich nun versuchen, die Probleme, die auch in Deutschland in Bezug auf Menschenrecht- Asylrecht herrschen, aufzuzeigen, indem ich hauptsächlich auf geschichtliche Faktoren wie Migration in Deutschland im 20. Jahrhundert sowie die Geschichte und Veränderungen des Asylrechtes und deren Auswirkungen eingehen werde. Im Hinterkopf zu behalten wäre die Frage, zu welchen Menschenrechtsverletzungen es auch in Deutschland in Bezug auf das Asylrecht kommt und kommen kann und in wie fern dabei auch Grundrechte verletzt werden.

2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Vorab gehe ich kurz auf die Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein, um deren Bedeutung für die heutige Zeit darzustellen. Dabei beziehe ich mich auf einen Text von Peter J. Opitz.

Die Wurzeln des Denkens, dass „... der Mensch über eine Reihe von Rechten verfügt, die ihm angeboren sind und in ihrem Kerngehalt auch von der Gesellschaft nicht verletzt werden dürfen“[2] liegen vor allem in den Gedanken von Thomas Hobbes und John Locke, durch die erste philosophische Konturen entstanden. Die Menschenrechtsbewegung war als Gegenbewegung zum absolutistischen Staat entstanden, aus dem Denken heraus, sich von antiquierten Vorstellungen zu lösen und sich Freiräume zu schaffen, die eine Entwicklung frei von staatlichen Einflüssen ermöglichen sollten. Die Entwicklung der Menschenrechte war und ist also eng mit der Entwicklung demokratischer Staaten verknüpft. Dennoch war der Weg hin zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lange und schwierig. Nur langsam wurde den Menschen bewußt, dass jeder Mensch einklagbare Rechte besitzt und dass es diese Rechte zu schützen gilt. Erste Ansätze lassen sich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, besonders der Virginia Bill of Rights (1776), der französischen Menschenrechtserklärung (1789) und der amerikanischen Bill of Rights (1791) erkennen. Dennoch war die Durchsetzung der Menschenrechte auf internationaler Ebene schwieriger als erwartet. Komplikationen entstanden und entstehen heute noch durch das auch damals schon existierende Völkerrecht. Das Völkerrecht erkennt nur ganze Staaten, nicht aber deren Einzelpersonen als „Rechtssubjekte“ (Opitz), an und überträgt diesen die Regelung ihrer inneren Angelegenheiten. Es mussten also Wege gefunden werden, die Menschenrechtsdeklaration mit der Souveränität der Staaten zu vereinbaren. Ein schwieriges Unterfangen, da die meisten Menschenrechtsverletzungen vom Staat selbst ausgehen.

Erste Ansätze zu einem internationalen Menschenrechtsschutz lassen sich erst im frühen 20. Jahrhundert erkennen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Ruf nach Selbstbestimmung laut, was zur Entstehung des Völkerrechtes führte. Auslöser dafür waren mit unter die faschistischen Regimes in Europa und Asien. Als Reaktion auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen proklamierte der amerikanische Präsident Roosevelt im Januar 1941 die „Vier Freiheiten“, gefolgt von der „Atlantik-Charta“ und der „Erklärung der Vereinten Nationen“ (1942) die „ Leben, Freiheit, Unabhängigkeit und religiöse Freiheit zu verteidigen und die Menschenrechte und Gerechtigkeit in ihren eigenen Ländern, wie auch in anderen Ländern zu erhalten“ suchte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde letztendlich am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie wurde durch eine große Mehrheit angenommen, was jedoch auf ihren unverbindlichen Charakter zurückzuführen ist. Sie ist nur als rechtliche Empfehlung, nicht als rechtliche Verbindlichkeit zu sehen. Ein weiteres Charakteristikum ist ihr hoher Allgemeinheitsgrad sowie die in verschiedenster Weise auslegbaren Formulierungen, die einen großen Interpretationsspielraum schaffen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln, welche sich in die drei Gruppen grundlegende Freiheitsrechte, politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gliedern lassen.

Trotz ihres empfehlenden Charakters hat die Menschenrechtsdeklaration einen großen Beitrag zum internationalen Menschenrechtsschutz geliefert und bietet nun Betroffenen die Möglichkeit, sich auf sie zu berufen. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass sie ein Produkt westlichen Denkens und westlicher Wertvorstellungen darstellt, was die Universalität der Menschenrechte weiterhin in Frage stellt.

3. Weltflüchtlingsproblem

Im folgenden Abschnitt nehme ich Stellung zum Weltflüchtlingsproblem. Dabei beziehe ich mich auf einen Text von Peter Opitz.

Das Flüchtlingsproblem ist mit eine Ursache von permanent stattfindenden Menschenrechtsverletzungen sowie politischen, wirtschaftlichen, demographischen und ökologischen Faktoren.

Dies führte dazu, dass das 20. Jahrhundert als das „Jahrhundert der Flüchtlinge“[3] beziehungsweise das „Jahrhundert der Migration“ bezeichnet werden kann. Die Zahlen der bis 1957 weltweit Vertriebenen belaufen sich auf knapp 150 Millionen. Verursacht wurde

diese immense Migration hauptsächlich durch den Zweiten Weltkrieg, die imperiale Expansion Japans, den Bürgerkrieg in China sowie den anhaltenden Ost-West-Konflikt. 1993 kam es zu einem weiteren Anstieg der sich weltweit auf der Flucht befindenden von 1,4 Millionen 1960 auf 23 Millionen in 143 Ländern.

Betroffen davon waren bis Ende der 90er Jahre hauptsächlich die Regionen des Südens, vor allem Afrika und Asien, was natürlich auch zu einer verstärkten Belastung der Zufluchtsländer, besonders der Entwicklungsländer führte. Der Balkankrieg war in Europa der Auslöser eines rapiden Anstiegs der Flüchtlingszahlen von 830 000 (1990) auf 2,6 Millionen, 6 Millionen einschließlich der Binnenflüchtlinge 1993.

In Anbetracht dieser Zahlen stellt sich natürlich die Frage nach den Ursachen der Fluchtbewegungen. Hauptverantwortlich dafür ist der politische Faktor, der sich laut P. Opitz in drei große nach dem Ersten Weltkrieg einsetzende Entkolonioalisierungsphasen gliedern lässt. Die Entkolonialisierung führte weltweit zur Zerschlagung der großen multiethnischen und multikulturellen Reiche, was Ursache der Gründung und Wiederbegründung von Staaten, vor allem in dem Entwicklungsländern war und ist. Dies seien die Ursachen für heute mehr als 190 militärische Konflikte weltweit. Die der Entkolonialisierungsphasen lassen sich folgendermaßen gliedern: Der Beginn der ersten Phase lässt sich kurz nach dem Ersten Weltkrieg festsetzen. Durch den Zerfall des Osmanischen Reiches und der Habsburger Donaumonarchie kam es zur Bildung neuer Staaten von Arabien bis Zentraleuropa. Die zweite Phase beginnt nach dem Zweiten Weltkrieg und dauert bis ca. 1975. Diese ist gekennzeichnet durch den Zerfall des japanischen Kolonialreiches, die Auflösung der portugiesischen Imperien in Afrika sowie dem Zusammenbruch riesiger Überseeimperien der westeuropäischen Kolonialmächte. Anfang der 90er Jahre beginnt die dritte Phase, eingeleitet durch den Zerfall der UdSSR.

All die daraus resultierenden Nationalisierungsprozesse dauern bis heute an und führen vielerorts zu Konflikten. Es handelt sich dabei um zwischenstaatliche Konflikte, da deren Außengrenzen noch nicht festgelegt sind, um innerstaatliche Konflikte auf Grund des Mangels an stabilen politischen Institutionen, politischen Traditionen und Volksidentität, sowie Konflikte über die Zusammensetzung der neuen Staaten.

Diese vielfältigen politischen Faktoren sind mit die Hauptursache für die großen Völkerbewegungen.

Natürlich spielen auch wirtschaftliche Gründe dabei eine nicht unbedeutende Rolle. Das rasante Wirtschaftswachstum in Nordamerika, Westeuropa und Asien führt zu einem immer größer werdendem Wohlstandsgefälle. Hinzu kommt die zunehmende Mobilität der Menschen in den Entwicklungsländern, die sich eine bessere Zukunft in den Industrieländern versprechen. All diese Faktoren führen zu mehr und mehr Wanderungen in alte und neue industrielle Zentren.

[...]


[1] Maier, Hans, 1997: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In: Wie universal sind die Menschenrechte?. S. 95

[2] Opitz, Peter J. 2000: Die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes in den Vereinten Nationen. In: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, (Hrsg.) Die Vereinten Nationen. München 2000-3.überarbeitete Auflage

[3] Opitz, Peter J.1988: Das Weltflüchtlingsproblem. Ursachen und Folgen. In: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, (Hrsg.) Weltprobleme. München 1995-4. vollständig überarbeitete Auflage: S.135

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Geschichte der Migration und die damit verbundene Entwicklung des Asylrechts in Deutschland
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Institut für Völkerkunde und Afrikanistik)
Veranstaltung
Die aktuelle Menschenrechtsdebatte in der Ethnologie
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
13
Katalognummer
V122425
ISBN (eBook)
9783640276578
ISBN (Buch)
9783640282517
Dateigröße
405 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Migration, Asylrecht, Deutschland
Arbeit zitieren
Alexandra Mörz (Autor:in), 2001, Geschichte der Migration und die damit verbundene Entwicklung des Asylrechts in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122425

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