Der Begriff Demokratie definiert sich u.a. aus einer Willensbildung, die vom Volke ausgeht. Zu dieser Willensbildung gehört es, daß unterschiedliche Ansichtsweisen und Meinungen wahllos und ohne strafrechtliche Verfolgung zum Zwecke der Meinungsbildung geäußert werden können.
Das Recht der freien Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit, die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und die Vereinigungsfreiheit werden ergänzt durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, welches in Art. 8 GG1 verankert ist. Durch die Versammlungsfreiheit wird eine bestimmte Form der Ausübung der vorab genannten Grundrechte garantiert.2 Dieses Recht wird auch als das Kommunikationsgrundrecht bezeichnet. 3
Bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 (Art. VIII § 161) und in der Weimarer Verfassung von 1919 (Art. 123) wurde dem Volk das grundlegende Versammlungsrecht verfassungsrechtlich garantiert.4 Die heutige Form des Art. 8 GG wurde so gut wie unverändert übernommen, woraus sich auch die Bedeutsamkeit dieses Grundrechts ablesen läßt. Ohne dieses verfassungsrechtlich reglementierte Recht würde der Demokratie ein ungemein wichtiger Baustein zu Ihrer Funktionalität fehlen.
Trotz der Vielfalt an Medien ist es in der heutigen Zeit nur einigen wenigen möglich, diese für Ihre Meinungsäußerungen zu nutzen. Der übrigen Bevölkerung bleibt nur die Möglichkeit über die Mitwirkung in Parteien und Verbände ihre Meinung zu verkünden oder das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für Demonstrationen in Anspruch zu nehmen.5 In welcher Form die staatliche Ebene in dieses Recht eingreifen kann und ob im Einzelfall die Verfassungskonformität gegeben ist, muß überprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Geschichtliche Entwicklung des Art. 8
2. Erörterung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit am Beispiel „Brokdorf“
2.1. Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
2.1.1. Versammlung / Demonstration
2.1.2. Alle Deutschen
2.1.3. Ohne Anmeldung und Erlaubnis
2.1.4. Friedlich und ohne Waffen
3. Schlußbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Demonstrationsverboten am Beispiel des Brokdorf-Beschlusses. Ziel ist es, die Vereinbarkeit staatlicher Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG kritisch zu beleuchten und die Bedingungen für eine rechtmäßige Versammlungsausübung zu definieren.
- Grundlagen der Versammlungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat
- Historische Herleitung des Art. 8 GG
- Rechtliche Anforderungen an Versammlungen und Demonstrationen
- Die Bedeutung des Brokdorf-Beschlusses für die Grundrechtsausübung
- Spannungsfeld zwischen Versammlungsfreiheit und öffentlicher Sicherheit
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Versammlung / Demonstration
Eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine Mehrheit natürlicher Personen, die für kürzere Dauer zu einem gemeinsamen Zweck zusammengekommen sind. Eine Versammlung besteht nach h.M. aus mindestens zwei bzw. drei Personen. Es besteht eine innere Verbundenheit zwischen den einzelnen Teilnehmern einer Versammlung. Der Anlaß einer Versammlung ist oft eine bestimmte politische Situationen (z.B. Umweltsektor [Brend Spar], Steuerpolitische Ereignisse, Soziale Mißstände [Bildungsnotstand], ...) oder ein außergewöhnliches Vorkommnis wie z.B. das Abbrennen von einem Asylantenheim.
Zu solchen Ereignissen bilden sich meist Versammlungen in Form einer Demonstration, bei denen die Versammlungsfreiheit laut Art. 8 GG zur Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird. Um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG handelt es sich dann nicht, wenn der Grund des Zusammenkommen von Personen nur z.B. der Kunst, dem Vergnügen oder dem gemeinsamen Tun gilt.
Der Art. 8 GG schützt öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen. Eine öffentliche Versammlung liegt dann vor, wenn jedermann der Zutritt möglich ist, wohingegen die nicht-öffentliche Versammlung nur einen beschränkten, ausgesuchten oder eingeladenen Personenkreis zugänglich ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Bedeutung der Versammlungsfreiheit als Kommunikationsgrundrecht für die demokratische Willensbildung ein und beleuchtet kurz die historische Entwicklung des Art. 8 GG.
2. Erörterung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit am Beispiel „Brokdorf“: Das Hauptkapitel analysiert den historischen Fall Brokdorf und prüft die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 8 GG anhand der Kriterien Versammlungsbegriff, Berechtigtenkreis, Anmeldepflicht sowie Friedlichkeit und Waffenverbot.
3. Schlußbetrachtung: Die Arbeit resümiert, dass Demonstrationen ein essenzielles Mittel der Meinungsbildung bleiben und fordert eine deeskalierende Strategie sowie eine genaue Einzelfallprüfung staatlicher Maßnahmen.
Schlüsselwörter
Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, Brokdorf, Demonstration, Meinungsbildung, Grundrechte, Versammlungsgesetz, Rechtsstaat, öffentlicher Raum, Meinungsäußerung, Friedlichkeit, Grundgesetz, Verfassungsbeschwerde, Versammlungsverbot, Demonstrationsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Prüfung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, speziell im Hinblick auf staatliche Verbotsverfügungen gegen Demonstrationen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung des Versammlungsrechts, die rechtliche Definition einer Versammlung sowie die Grenzen der staatlichen Eingriffsbefugnisse.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die juristische Aufarbeitung des Falles Brokdorf, um zu klären, unter welchen Umständen eine Demonstration verfassungsrechtlich geschützt ist und wann staatliche Verbote rechtswidrig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine klassische juristische Dogmatik, die durch die Auswertung von Kommentaren, Lehrbüchern und aktueller Rechtsprechung (insb. des Bundesverfassungsgerichts) geprägt ist.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung einzelner Tatbestandsmerkmale wie den Versammlungsbegriff, den Personenkreis der "Deutschen", die Anmeldepflicht und das Gebot der Friedlichkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Versammlungsfreiheit, Brokdorf-Beschluss, Grundrechte, Meinungsbildung und Verhältnismäßigkeit charakterisiert.
Welche Rolle spielt der Brokdorf-Beschluss für die Argumentation?
Der Beschluss dient als zentrales Fallbeispiel, an dem der Autor aufzeigt, dass selbst bei zu erwartenden Ausschreitungen der Schutz der friedlichen Teilnehmer vorrangig vor einem pauschalen Demonstrationsverbot zu wahren ist.
Warum ist die Unterscheidung zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Versammlung wichtig?
Diese Unterscheidung ist für die Anwendbarkeit der spezialgesetzlichen Regelungen des Versammlungsgesetzes entscheidend, da das Grundgesetz unterschiedliche Anforderungen an die Versammlungsform stellt.
- Quote paper
- Lars Riemann (Author), 1998, Die Vereinbarkeit der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG in Verbindung mit Demonstrationen, gebunden an den Fall Brokdorf 1981, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12244