Sexuelle Ausbeutung an Jungen

Wie kann die Tabuisierung des Tatbestandes erklärt werden und welche Auswirkungen hat sie auf die Soziale Arbeit?


Tesis (Bachelor), 2007

62 Páginas, Calificación: 4,5 (CH)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Danksagung

Vorwort

Einleitung

1. Tabu – Eine Begriffsdefinition

2. Sexuelle Ausbeutung an Jungen
2.1 Geschichtliches
2.2 Definitionen
2.3 Ausmass und Umstände

3. Jungensozialisation
3.1 Sozialisation und Männerrolle
3.2 Die Entwicklung vom Baby zum Jungen
3.2.1 Der Einfluss der Mütter
3.2.2 Der Einfluss der (fehlenden) Väter
3.2.3 Einfluss von Kindergarten / Schule / Spielzeug / Peergroup
3.3 Begünstigung der Sozialisation für die sexuelle Ausbeutung von Jungen

4. Täter und Täterinnen
4.1 Zahlen / Fakten / Daten
4.2 Strategien der Täter / Täterinnen
4.2.1 Exkurs: Geschlechtsspezifische Strategien von Täterinnen in Institutionen
4.3 Exkurs: Tabu Täterin

5. Folgen und Bewältigungsstrategien
5.1 Initialfolgen
5.2 Langzeitfolgen
5.3 Bewältigungsstrategien

6. Auswirkungen der Unsichtbarkeit der sexuellen Ausbeutung an Jungen auf die Soziale Arbeit
6.1 Das Schweigen der Jungen und der erwachsenen männlichen Opfer
6.2. Wahrnehmungsblockaden der Professionellen

7. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abstract

Gemäss zehn grösseren Dunkelfeldstudien, die in Deutschland durchgeführt wurden, liegt die Rate sexuell ausgebeuteter Jungen zwischen 4 und 22 Prozent. Eine Tatsache, die in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt kaum wahrgenommen wird.

Jungen und Männer als Opfer zu sehen, scheint fast unmöglich zu sein, denn es entspricht nicht ihrer starken Rolle. Männer werden zu Männern gemacht, genauso wie Frauen zu Frauen. Jungen und Männer sprechen allgemein nicht über Erlebnisse von Gewalt, sexuel- ler Ausbeutung oder Leid, das ihnen zugefügt wird. Durch die geschlechtsspezifische So- zialisation wollen oder dürfen sie ihren Schmerz nicht empfinden, sie verstummen.

Die vorliegende Arbeit beschreibt das Ausmass, die Umstände und die Folgen der sexuel- len Ausbeutung an Jungen. Auch wird ein Blick auf die Täter und Täterinnen geworfen. Die geschlechtsspezifische Sozialisation trägt wesentlich zur Tabuisierung des Themas bei. Nur durch vermehrte Forschung, Aufklärung und Diskussion kann der gesellschaftlichen und individuellen Nichtwahrnehmung der sexuellen Ausbeutung an Jungen und deren Fortdau- ern entgegen gewirkt werden.

Die Arbeit beabsichtigt, das Tabu, das Schweigen zu durchbrechen, in das nicht nur die Betroffenen verfallen, sondern das auch die Soziale Arbeit betrifft. Es gilt, Fachpersonen (insbesondere die Betroffenen, die Männer) zu sensibilisieren.

Danksagung

Es scheint mir kein Zufall zu sein, lernte ich während des Schreibens der Bachelorarbeit einen Mann kennen, der in seiner Kindheit über sehr lange Zeit den massiven Gewaltaus- brüchen seiner Mutter ausgesetzt war. Wir führten intensive Gespräche, selbstverständlich unter Auslassung des Themas dieser Arbeit. Ihm (und allen betroffenen Opfern) widme ich das Zitat von Arno Gruen und ihm danke ich, weil er, ohne es zu wollen, den Inhalt und Sinn dieser Arbeit bestätigte.

Weiter sage ich allen Menschen danke, die mich mit Ermunterungen, Gesprächen, Korrek- turen und ganz viel Verständnis, für meine Zurückgezogenheit während des Schreibens unterstützten.

Wir hassen das Opfer in uns. Deswegen dürfen wir nicht nur kein Mitgefühl für das Opfer aufbringen, wir müssen es auch weiter peinigen oder peinigen lassen, um so unser eigenes Opfer-Sein zu bestrafen.

Arno Gruen

Vorwort

Es ist mir bewusst, dass ich als Frau, die das Thema sexuelle Ausbeutung an Jungen auf- greift, ein unheimlich heisses Eisen anfasse. Manche Interessierte, die wissen wollten, wor- an ich denn arbeite, fühlten sich vor den Kopf gestossen oder wollten mir nicht glauben. Gibt es das, sexuelle Gewalt / Ausbeutung an Jungen? «Wir Frauen sind Opfer, Männer sind Täter» ist eine hauptsächlich durch die Medien kolportierte gängige Einstellung in der Öffentlichkeit, die anscheinend bereits zur Norm geworden ist. Weil ich an dieser Einstel- lung rühre, ohne deswegen zu bezweifeln, dass Frauen häufig Opfer und Männer haupt- sächlich Täter sind, werde ich angreifbar.

Was habe ich als Frau zu suchen, in einem Themenbereich, der an die männliche Rolle, die Männlichkeit gebunden ist, der die Männer betrifft?

Ausschlaggebend für mein Interesse war meine Irritation während des Studiums an der FHS. Auch hier wurde uns klar vermittelt, was ich oben bereits erwähnte: Frauen sind Op- fer, Männer sind potentielle Täter. Unter uns weiblichen Studierenden wurde die Betroffen- heit einiger Frauen behutsam thematisiert, während in der Gruppe der männlichen Studie- renden Gewicht darauf gelegt wurde, sich der Rolle als potentieller Täter bewusst zu sein. Mit keinem Wort wurde die Möglichkeit ins Auge gefasst, dass auch Männer Opfer sein könnten. Im Austausch mit einem Studierenden vertraute mir dieser an, dass er als Kind ebenfalls Opfer sexueller Ausbeutung geworden ist. Auch in meinem Umfeld sind mir inzwi- schen vier Männer bekannt, die als Kind Opfer sexueller Ausbeutung waren. Offenbar hat allein die Tatsache, dass ich mich mit dem Thema befasse, sie dazu geführt, sich mir ge- genüber anzuvertrauen. Das machte mir das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit nicht gerade leichter und verlieh dieser eine andere Dimension. Diese Offenbarungen be- stätigten mir, wie hoch der Tabuisierungsgrad des Themas «Mann als Opfer» und sexuelle Ausbeutung an Jungen ist. Weiter bestätigten sie mir den Sinn meiner Absicht, dieses Tabu anzusprechen und Mitarbeitende im Bereich der Sozialen Arbeit zu sensibilisieren.

Einleitung

Ziel dieser Arbeit ist es, heraus zu finden, warum das Thema sexuelle Ausbeutung an Jun- gen im deutschsprachigen Raum nach wie vor ein grosses Tabu und noch wenig erforscht ist. Das ist der Grund, warum sie sich hauptsächlich mit Daten, Fakten und Autorinnen und Autoren aus diesem Raum befasst. Weiter besteht das Anliegen darin, gerade Fachperso- nen (insbesondere die Betroffenen, die Männer) auf das Thema aufmerksam zu machen.

Der erste Teil der folgenden Arbeit geht auf die sexuelle Ausbeutung an Jungen ein: ein geschichtlicher Abriss bestätigt, dass die sexuelle Ausbeutung an Jungen kein Konstrukt unserer Moderne ist, sondern schon sehr lange existiert. Dann widmet sie sich der Definiti- on von sexueller Ausbeutung und gibt damit die Grundlage, die folgenden, verschieden ausfallenden Studien über Ausmass und Umstände der sexuellen Ausbeutung an Jungen zu erklären.

Im Hauptteil wendet sie sich der Jungensozialisation zu. Besonderes Augenmerk wird hier- auf gelegt, weil die Mutmassung besteht, dass die Begründung für die Tabuisierung des Themas sexuelle Ausbeutung an Jungen in der geschlechtsspezifischen Sozialisation zu suchen ist. Weiter besteht die Vermutung, dass die Sozialisation das Schweigen der männ- lichen Opfer mit begründet. Weiter wird untersucht, ob sich die Sozialisation eventuell be- günstigend auf die sexuelle Ausbeutung an Jungen auswirkt.

Im Kapitel Täter und Täterinnen werden Zahlen und Fakten beschrieben und es wird auf die Strategien der Täterschaft eingegangen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Täterinnen geschenkt. Ein Gebiet, das weitgehend unerforscht und gänzlich tabu ist, was sich auf die individuelle, gesellschaftliche und fachliche Wahrnehmung, resp. Nicht-Wahrnehmung der Tatsache auswirkt, dass es weibliche Täterinnen gibt.

Schliesslich wird auf die Folgen und die Bewältigungsstrategien von Jungen und Männern eingegangen, die Opfer sexueller Ausbeutung und / oder Gewalt wurden. Wenige Studien und die Praxis belegen, dass die sexuelle Ausbeutung an Jungen nicht, wie manchmal an- genommen, folgenlos bleibt.

Im Kapitel Auswirkungen der Unsichtbarkeit der sexuellen Ausbeutung an Jungen auf die Soziale Arbeit wird deutlich, dass das Schweigen der Jungen und der Männer in Wechsel- wirkung mit der Wahrnehmungsblockade der Professionellen steht. Es braucht eine politi- sche Bewegung, dass die sexuelle Ausbeutung an Jungen besser erforscht wird und damit das Beratungsangebot für Betroffene erweitert werden kann. Eine Sensibilisierung der Fachkräfte ist vonnöten, um das Schweigen um die sexuelle Ausbeutung an Jungen und deren Tabuisierung zu durchbrechen.

1. Tabu – Eine Begriffsdefinition

«Dem Begriff ‚Tabu’ wäre wohl am besten entsprochen, indem man nicht über ihn spricht.»

Stephan Rudas

Der Duden unterscheidet zwei Grundbedeutungen: «1. [Polynes., ‚verboten’] (unverletzlich, unantastbar); (Völkerk.): Gebot bei Naturvölkern, bes. geheiligte Personen, Tiere, Pflanzen, Gegenstände zu meiden. 2. (allgemein): für etwas, wovon man nicht sprechen darf» (vgl. Duden 1, 1996, S. 727).

«Tabu (tapu), nach einem aus der Sprache der Südseeinsulaner (Tonga) herrührenden Wort, heisst so viel wie unverletzlich. Das Wort hat im 20. Jahrhundert Eingang in die deutsche Sprache gefunden und bezeichnet eine Handlung oder Verhaltensweise, die durch Sitte oder Gesetz verboten ist.

Der Begriff Tabu ist aus soziologischer und sozialpsychologischer Sicht von besonderer Bedeutung. Tabus schützen ein Thema vor dem Diskurs in einer Gruppe, Gemeinschaft oder Gesellschaft («Darüber spricht man nicht!»). Dem Thema wird kein Platz, kein «Ort» im öffentlichen «Raum» des Bezugssystems gewährt.

Je mehr Mitglieder des Bezugssystems sich an dieser Form der Ausgrenzung eines The- mas beteiligen, desto mehr «Macht» hat das Tabu über den Einzelnen. Kollektive Verdrän- gungsmechanismen werden wirksam («Das darfst du noch nicht einmal denken!»). Diese starke emotionale Aufladung ist der Grund dafür, dass «die direkte Erwähnung eines Tabus eine Spannung im Zuhörer erzeugt» (siehe oben).

Gemeinsame Tabus stabilisieren die Bezugssysteme von Menschen, insbesondere auf- grund ihrer emotionalen Aufladung. Mitglieder, die einen Tabubruch wagen, sind daher in der Regel schweren Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Gemeinschaft ausgesetzt. Wenn der Zusammenhalt des Bezugssystems aber aus anderen Gründen gefährdet ist, können wiederholte Tabubrüche den Niedergang des Bezugssystems beschleunigen» (Wi- kipedia, 2007).

2. Sexuelle Ausbeutung an Jungen

2.1 Geschichtliches

Die Tatsache, dass auch Jungen sexuell ausgebeutet werden, ist zwar inzwischen bekannt, sie wird dennoch kaum wahrgenommen und akzeptiert. «Jungen sind keine Opfer! Opfer sind weiblich!» formulierte Ursula Enders Ende der 80ger Jahre (Enders, 1995, S. 214).

Ein Blick zurück in die Geschichte entlarvt jedoch den Mythos des «unverletzlichen Hel- den». Jungen haben zu allen Zeiten sexuelle Gewalt erlitten und durften und dürfen bis heute nicht darüber sprechen. Allerdings haben sich die Ansichten über Kindheitsstatus, kindliche Sexualität und geschlechtsspezifische Rollenzuweisung im Laufe der Zeit verän- dert. Was früher erlaubt war, ist heute verboten (was heute von Pädophilen gerne als Ar- gument für ihre Rechtfertigung benutzt wird). So war dynastischer Inzest in den versunke- nen Hochkulturen Ägyptens nicht verboten, wurde gar befürwortet, um das königliche Ge- blüt vor Verunreinigung zu schützen (vgl. van den Broek, 1993, S. 168 – 169). Bange be- schreibt, dass Knaben in der Antike in Griechenland gemietet werden konnten oder als Sklavenjungen gehalten wurden, um sie sexuell zu benutzen. «Auch im alten Rom benutz- ten Männer Jungen als Sexualobjekte. Jungen wurden beispielsweise schon ‚in der Wiege’ kastriert, um in Bordellen von Männern gebraucht zu werden, die die Päderastie mit ka- strierten Knaben liebten» (vgl. Bange & Enders, 2000, S. 12 – 13).

Im Mittelalter war die Situation nicht anders. Die sexuellen Attacken der Männer richteten sich gegen junge, schmale, mädchenhafte Jungen und Männer. Sexuelle Übergriffe auf Jungen gab es auch im 18. und 19. Jahrhundert, als in Europa viele Familien aus Geldnot Schlafplätze an fremde Personen vermieteten. Diese schliefen oft mit den Kindern in einem Bett und beuteten diese für ihre sexuellen Gelüste aus (vgl. Bange & Enders, 2000, S. 13 – 14).

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es lebhafte Diskussionen, ob in so genannten Sittlich- keitsprozessen den Aussagen von Kindern wegen sexuellen Übergriffen geglaubt werden sollte oder ob die kindliche Glaubwürdigkeit eingeschränkt sei. Meist nahm man die Kinder nicht ernst. Sigmund Freud widerlegte seine Verführungstheorie, die besagt, dass sich ein verdrängter Missbrauch in einer Hysterie ausdrückt. Er behauptete, erzählte, sexuelle Miss- brauchserfahrungen von Kindern seien keine realen Erfahrungen, sondern Auswirkungen des Ödipuskomplexes (vgl. Bange & Enders, 2000, S. 14 – 15). Van den Broek (1993) führt dazu aus: «Freuds Entwicklung der Theorie des Ödipuskomplexes führte also zur Vernach- lässigung der Verführungstheorie. Der ‚Widerruf’, das Entweder-Oder, d.h. die Spaltung von Phantasie und Realität bzw. die ausschliessliche Konzentration auf kindlich ödipale Phanta- sien (bei einigen Epigonen Freuds auch in der Gegenwart noch feststellbar), bewirkt eine Haltung, die die Abwehr der Gesellschaft unterstützt, den Täter schützt, das Kind rechtlos hält und die Fortsetzung von Kindsmisshandlung begünstigt» (S. 170).

In den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts flammte die wissenschaftli- che Diskussion über die sexuelle Ausbeutung von Kindern erneut auf. Wieder wurde über die Glaubwürdigkeit der Kinder, die Motive der Täter etc. debattiert. Schon damals wiesen polizeiliche Kriminalstatistiken darauf hin, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil der Op- fer sexueller Ausbeutung Jungen sind. In den siebziger Jahren liess diese Diskussion wie- der nach. Erst in den achtziger Jahren wurde das Thema sexuelle Ausbeutung über wis- senschaftliche Kreise hinaus zum beachteten sozialen Problem. Allerdings wurden vorder- hand fast ausschliesslich Mädchen in den Mittelpunkt gestellt. Erst Ende der achtziger Jah- re machten einige von sexueller Ausbeutung betroffene Männer ihr Schicksal öffentlich. Die darauf zu erwartende Diskussion und intensive Forschungstätigkeit blieb jedoch aus. So ist bis heute sehr wenig Literatur zum Thema im deutschsprachigen Raum zu finden. Die Si- tuation für sexuell ausgebeutete Jungen und Männer, die Hilfe suchen, ist immer noch schlecht.1 (vgl. Bange & Enders, 2000, S. 16).

2.2 Definitionen

Allein der unterschiedliche Sprachgebrauch weist darauf hin, dass es kaum möglich ist, den Begriff «sexuelle Ausbeutung» allgemeingültig zu definieren. Zu finden sind Ausdrücke wie «sexuelle Gewalt», «sexueller Missbrauch», «sexuelle Ausbeutung», «sexuelle Kindes- misshandlung», «Inzest», «sexueller Übergriff», «sexuelle Aggression», etc. Dass deshalb Verwirrung entsteht, was unter sexuellem Missbrauch zu verstehen ist und was nicht, ver- wundert nicht. Im Folgenden werden verschiedene Definitionen erläutert und begründet, weshalb in dieser Arbeit hauptsächlich der Begriff «sexuelle Ausbeutung» verwendet wird.

Julius & Böhme (1997) teilen die Gesamtheit aller Definitionen von sexuellem Missbrauch in drei Hauptklassen ein: normative, klinische und Forschungsdefinitionen (S. 18). Weiter wird zwischen weiten und engen Definitionen unterschieden. Weite Definitionen versuchen, po- tentiell schädliche Handlungen zu erfassen. So zählen z. B. sexuelle Handlungen ohne

Körperkontakt, wie Exibitionismus, zur sexuellen Ausbeutung. Enge Definitionen versuchen nach sozialem Konsens normativ als bereits schädlich identifizierte Handlungen einzube- ziehen (vgl. Wetzels, 1997, S. 62).

Normative Definitionen:

Normative Definitionen spiegeln soziale, kulturelle und politische Werte wider und sind da- mit veränderlich. Ihre explizite Ausformulierung erhalten diese Normen in den Gesetzestex- ten. Die in den Sozialwissenschaften gebräuchlichste Definition zum sexuellen Missbrauch basiert auf dem Konzept des wissentlichen Einverständnisses (informed consent) von Schechter & Roberge:

«Die sexuelle Ausbeutung von Kindern meint die Einbindung von abhängigen und von ihrer Entwicklung her unreifen Kindern und Jugendlichen in sexuelle Aktivitäten, die sie nicht vollständig begreifen, denen sie nicht wissentlich zustimmen können und die soziale, auf familiäre Rollen bezogene Rollen verletzen» (Schechter & Roberge, 1976, S. 39, zit. in Juli- us & Böhme, 1997, S. 18).

Kinder sind aufgrund ihres emotionalen, kognitiven und sprachlichen Entwicklungsstandes den Erwachsenen unterlegen, zudem sind sie auf deren Fürsorge angewiesen und diesen rechtlich unterstellt. Folglich können Kinder sexuellen Aktivitäten mit Erwachsenen weder wissentlich zustimmen noch sie ablehnen. Demnach gilt jeder sexuelle Kontakt mit einem Erwachsenen als sexuelle Ausbeutung (vgl. Bange & Enders, 2000, S. 68).

In der Schweiz ist der gesetzliche Umgang mit sexueller Ausbeutung an folgenden Stellen verankert:

- Schweizerische Bundesverfassung

In der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Bundesverfassung ist das Recht auf Schutz im Kapitel über die Grundrechte verankert.

Artikel 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen

1. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
2. Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.

- UNO–Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989

Die Schweiz ratifizierte Anfang 1997 das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kin- des. Artikel 34 verlangt den Schutz des Kindes vor sämtlichen Formen sexueller Ausbeu- tung und sexuellen Missbrauchs.

- Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Artikel 307 bis 317 sehen zum Schutz des Kindes zivilrechtliche Massnahmen (Vormund- schaft) vor, wenn die Gefahr besteht, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes Schaden nimmt.

- Schweizerisches Strafgesetzbuch

Das Strafgesetz enthält bezüglich der strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität verschiedene Bestimmungen, die gewährleisten sollen, dass sich ein Kind ungestört ent- wickeln kann und sexuelle Handlungen erst vollzieht, wenn es über die dazu erforderliche Reife verfügt. Für Misshandlungen und sexuelle Ausbeutung Minderjähriger sind Strafen vorgesehen (z.B. Art. 122ff., Art. 187ff., 213, 219).

- Bundesgesetz von 1991 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG)

Gemäss OHG müssen die Kantone Beratungsstellen einrichten, die den Opfern rund um die Uhr und solange nötig medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe bieten und vermitteln. Diese Hilfe ist teilweise unentgeltlich. Das OHG definiert jedoch lediglich Mindestanforderungen, die durch Massnahmen seitens der Kantone zu ergänzen sind. Die am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Revision des OHG bezweckt einen besse- ren Schutz für unter 18-jährige Opfer strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität (vgl. http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00066/index.html?lang=de, 5.10.07).

Klinische Definitionen:

Gemäss Julius & Böhme befassen sich klinische Definitionen besonders mit dem traumati- sierenden Moment des Missbrauchs und schliessen die daraus resultierenden psychischen Folgen mit ein. So versteht Fegert sexuellen Missbrauch als «traumatisierendes Erlebnis (eine Noxe, d.h. eine schädigende Einwirkung), das auch mit konkreten körperlichen Trau- mata verbunden sein kann und psychische Sofort-, Früh-, oder Spätfolgen hervorrufen kann» (Fegert, 1993, S. 31, zit. in Julius & Böhme, 1997, S. 20). Klinische Definitionen iden- tifizieren schädigende Faktoren der sexuellen Ausbeutung vor dem Hintergrund von Kon- zepten psychischer bzw. psychosexueller Entwicklung. Sie können im Kontext einer Theo- rie, wie z.B. der Psychoanalyse stehen oder auch ohne explizite Bezugnahme auf die Theo- rie geschehen.

Definitionen müssen für klinisch Handelnde dazu beitragen, Interventionen zu begründen und durchzuführen. Das subjektive Erleben der Betroffenen entscheidet hauptsächlich über Ausmass und Art der Intervention. Insgesamt werden klinische Definitionen eher breit und vage ausgelegt. Bolton und Mitarbeiter, so schreiben Julius & Boehme, würden in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung weit gefasster Definitionen für die Diagnose von sexuellem Missbrauch an Jungen betonen, besonders in Fällen, in denen kein körperlicher Kontakt vorläge, sondern der Missbrauch unterschwellig und subtil sei. Denn aufgrund ge- sellschaftlicher Normen und Rollenclichés würden besonders Jungen und Männer Gefahr laufen, als Opfer von missbrauchenden Beziehungen übersehen zu werden, wenn eine enge, auf offensichtliche sexuelle Übergriffe gestützte Definition zu Grunde gelegt würde (vgl. Julius & Böhme, 1997, S. 20 – 22).

Forschungsdefinitionen:

Laut Julius & Boehme (1997) soll Forschung eine Datenbasis für klinisches Handeln liefern und klinische Definitionen auf ihre Richtigkeit überprüfen, resp. präzisieren. Da das Phäno- men sexuelle Ausbeutung so komplex ist, muss der jeweilige Forschungsgegenstand stark eingegrenzt werden. Wie oben beschrieben, sind klinische Definitionen sehr breit; das sub- jektive Erleben der Betroffenen steht im Mittelpunkt. Deshalb können nur wenige konkrete Vorgaben aus diesem Bereich auf den Forschungsbereich abgeleitet werden. Darum orien- tieren sich Forschungsdefinitionen auch an normativ-rechtlichen Kategorien und stellen in diesem Sinne keine eigenständige Kategorie dar.

Folgende Kriterien bilden in unterschiedlicher Anzahl und Zusammensetzung die Basis aller Forschungsdefinitionen:

Altersbegrenzung: In den meisten empirischen Studien wird die Grenze, unterhalb welcher sexuelle Übergriffe als sexueller Kindesmissbrauch gezählt werden, bei 16 Jahren gesetzt. Insgesamt bewegt sich die Bandbreite dieses Kriteriums zwischen 14 und 18 Jahren. Pro- blematisch ist, dass damit weder eine psychologische Grösse noch der Entwicklungsstand der Kinder oder individuelle Unterschiede berücksichtigt werden.

Art der sexuellen Handlung: Hier stellen sich die Forschungsdefinitionen alles andere als einheitlich dar. Der Hauptunterschied liegt im Ein- bzw. Ausschluss sexueller Handlungen mit Körperkontakt (z.B. Exibitionismus, sexuelle Handlungen vor Kindern, sexualisierte Blicke, etc.).

Missachtung des kindlichen Willens: Sämtliche sexuellen Handlungen, die gegen den Wil- len des Kindes stattfinden, werden als missbrauchend definiert. Problematisch ist hier, dass viele Kinder im Sinne einer Überlebensstrategie erklären, sie hätten es gewollt. Gerade für Jungen scheint es äusserst schwierig zu sein, die eigene Hilflosigkeit anzuerkennen.

Sich sexuell missbraucht fühlen: Ein weiteres Definitionskriterium, das auf der subjektiven Sichtweise der Betroffenen gründet. Auch dieses Kriterium ist insbesondere für Jungen problematisch, da die Anerkennung der eigenen Missbrauchserfahrung und der Opferrolle nicht mit dem männlichen Geschlechtsrollenstereotyp «ich kann selbst auf mich aufpas- sen», «ich bin ein richtiger Junge, der sich wehren kann» übereinstimmt.

Zwang und Gewalt: In vielen Studien werden sexuelle Handlungen mit Kindern, die unter Zwang, Drohung, körperlicher wie auch psychischer Art ausgeübt werden, als sexuelle Ausbeutung definiert. Da es aber viele Täter und Täterinnen aufgrund der emotionalen Ab- hängigkeit des Kindes nicht nötig haben, solche Strategien anzuwenden, wird das Kriterium in dem Sinne erweitert, als dass sexuelle Handlungen, die von Vertrauens- und/oder Autori- tätspersonen ausgeübt werden, nicht von Zwang und Gewalt begleitet sein müssen.

Altersunterschied zwischen Opfer und Täter oder Täterin: Die meisten Forscher und For- scherinnen setzen eine Mindestdifferenz von fünf Jahren voraus. Weil sexuelle Miss- brauchshandlungen durch nur wenig ältere oder gleichaltrige Kinder und Jugendliche damit ausgeschlossen sind, wurde dieses Kriterium wiederholt kritisiert (vgl. Julius & Boehme, 1997, S. 23 – 25).

Zusammenfassung / Fazit:

Aufgrund der genannten Schwierigkeiten und der Komplexität des Themas kann es keine einheitliche, sämtliche Zusammenhänge deckende Definition geben. Daher ist es für pro- fessionell Arbeitende wichtig, in der Kommunikation die zu Grunde liegenden Definitionen exakt zu verdeutlichen. Folgendes Zitat von Sgroi veranschaulicht kurz, zusammenfassend und prägnant, was unter sexueller Ausbeutung zu verstehen ist:

«Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Erwachsene (oder ältere Jugendliche) ist eine sexuelle Handlung eines Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen. Dabei nützt der Erwachsene die ungleichen Machtverhältnisse zwi- schen Erwachsenen und Kindern aus, um das Kind zur Kooperation zu überreden und zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zur Sprachlo- sigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt» (Sgroi, 1982, zit. in Kazis, 1988, S. 16).

Obwohl sich in der Literatur und in aller Munde hauptsächlich der Begriff «sexueller Miss- brauch» durchgesetzt hat, ist er nur bedingt geeignet, denn er impliziert, dass es einen statthaften Gebrauch von Personen geben muss. Der Ausdruck «sexuelle Gewalt» sollte nur für Fälle angewendet werden, wo Kinder unter Einfluss von physischer Gewalteinwir- kung oder deren Androhung sexuell ausgebeutet werden. Deshalb wird in dieser Arbeit hauptsächlich der Begriff «sexuelle Ausbeutung» verwendet.

2.3 Ausmass und Umstände

Weil keine einheitliche Definition von sexueller Ausbeutung existiert, resultieren unter- schiedliche Untersuchungsergebnisse (vgl. Julius & Boehme, 1997, S. 26). Auch Bange & Enders (2000) schildern, dass bezüglich der Stichprobenauswahl und den Befragungsme- thoden grosse Differenzen bestehen, so dass unterschiedliche Missbrauchsraten bei den einzelnen Studien auftreten (S.69). Ein weiteres Problem ist mit der Tatsache verbunden, dass fast alle Daten zum Ausmass sexueller Ausbeutung an Jungen retrospektiv erhoben wurden. Einerseits ist daher eine mögliche Verzerrung der Erinnerung in die Ergebnisse verwoben und andererseits ist damit die gegenwärtige Situation nicht erfasst (vgl. Julius & Boehme, 1997, S. 51). Zudem liegt der Beginn der Ausbeutung manchmal bereits in der frühen Kindheit, zum Teil sogar im Säuglingsalter. Dadurch ist das Kind noch nicht in der Lage, den Übergriff zu benennen. Allgemein gibt es sehr wenig repräsentative Studien zur Erfassung von Jungen und Männern als Opfer sexueller Ausbeutung im deutschsprachigen Raum. Daher lassen sich kaum gesicherte Aussagen machen. Dies sollte man bei allen Ergebnissen berücksichtigen. So belegen manche Untersuchungen in Amerika und Europa, dass jeder 7. – 8. Junge sexuell ausgebeutet wird (http://www.praevention.org/opfer.htm, 22.9.07). Limita, Zürich berichtet von jedem 10. – 12. Jungen.

In Deutschland liegen mittlerweile zehn grössere Dunkelfelduntersuchungen vor. Sie bele- gen eine Rate sexuell ausgebeuteter Männer, die zwischen 4 und 22 Prozent liegt (Tabelle 1).

Tabelle 1: Das Ausmass sexueller Ausbeutung an Jungen und Männern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In den genannten Dunkelfelduntersuchungen (Tabelle 1) wurden auch Informationen über die Umstände der sexuellen Ausbeutung an Jungen erhoben. Bange wertet auch folgende Ergebnisse als relativ gesichert:

- 75% der befragten Männer hatten eine Beziehung zum Täter, der Täterin, bevor die Ausbeutung begann. Nur 25% erlitten sexuelle Gewalt durch Unbekannte. 20% wurden von Familienmitgliedern ausgebeutet, die restlichen 55% im ausserfamiliären Nahraum (z. B. Nachbarn, Freunde der Familie, Lehrer, Erzieher, Jugendgruppenleiter, Babysit- ter).
- Ca. 50% der Männer gaben an, dass die Ausbeutung einmalig war.
- 2/3 der Männer wurden vergewaltigt oder zu genitalen Manipulationen gezwungen. 1/3 der Betroffenen mussten erzwungene Zungenküsse oder Exibitionismus über sich er- gehen lassen.
- Das in den Dunkelfeldstudien ermittelte Durchschnittsalter lag zwischen 10 und 12 Jah- ren (Jungen werden aber auch als Säuglinge, Kleinkinder, im Grundschulalter und als Jugendliche sexuell ausgebeutet).
- Das Durchschnittsalter der Täter und Täterinnen lag bei 30 Jahren. 1/3 der Männer gab an, von anderen älteren Kindern oder Jugendlichen ausgebeutet worden zu sein.
- Jungen werden häufiger von Männern ausgebeutet. Allerdings weisen die Studien dar- auf hin, dass der Anteil Täter und Täterinnen bei sexueller Gewalt grösser ist als bei Mädchen. Er liegt bei etwa 20%.
- Die Untersuchungen zeigen, dass Jungen aller sozialen Schichten betroffen sind (vgl. Bange, 2001, S. 100).

Im Jahresbericht 2006 der Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich werden folgende Zahlen vorgelegt (Tabelle 2, die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2006):

Tabelle 2: Anzahl wegen sexueller Ausbeutung vorgestellter Knaben und Beurteilungssi- cherheit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Jahresbericht 2000 schrieb die Kinderschutzgruppe folgenden Kommentar:

«Im ambulanten Bereich werden uns, wie in früheren Jahren, die meisten Kinder und Ju- gendlichen wegen Verdacht auf sexuelle Ausbeutung vorgestellt, etwa 1/4 davon sind Kna- ben. Gut 2/3 der uns vorgestellten Kinder und Jugendlichen sind noch nicht 12 Jahre alt. Das Verhältnis von Mädchen zu Knaben beträgt ungefähr 2:1» (Jahresbericht 2000, Kin- derschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich).

Die Zahlen weisen darauf hin, dass Jungen grösseren Risiken ausgesetzt sind als gemein- hin angenommen wird und wahr gehabt werden will. Man beachte, dass die Zahlen der Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle des Kinderspitals Zürich nicht repräsentativ für die Schweiz sind.

Im nächsten Kapitel werden die Jungensozialisation und ev. daraus resultierende Gründe für die Tabuisierung der sexuellen Ausbeutung an Jungen beleuchtet. Weil die Hauptgruppe der von sexueller Ausbeutung betroffenen Jungen zwischen 10 und 12 Jahre alt ist, wird der Schwerpunkt auf die Sozialisation bis hin zu diesem Alter gelegt.

3. Jungensozialisation

«Ich sprüh's auf jede Wand, Neue Männer braucht das Land»

Ina Deter kam mit diesem Lied anfangs der achtziger Jahre in die Hitparade. Sie erreichte damit ein grosses Publikum. Hat das Lied die Welt verändert? Nein, neue Männer haben wir trotzdem kaum bekommen. Die Geschlechtsrollen, bzw. -stereotypen sind tief in uns verankert.

Dies kann mit Bourdieu’s Habitus Theorie erklärt werden. Diese ist in einer Rezension von Spetsmann-Kunkel (2003) wie folgt kurz beschrieben: «Der Habitus eines Menschen ist das Ergebnis eines lebenslangen Sozialisations- und Lernprozesses, in welchem sich der Mensch die Welt aktiv aneignet und die sozialen Regeln und das für ihn relevante gesell- schaftliche Wissen verinnerlicht. Die Konstruktion des individuellen Habitus erfolgt somit im Verlauf der sozialisatorischen Praxis, d.h. der prägenden Interaktion zwischen Welt und Subjekt, wobei die massgebliche Prägung und Internalisierung der gesellschaftlichen Wirk- lichkeit nach Bourdieu in der Kindheit erfolgt. (...) Der Habitus funktioniert – in der Ausle- gung von Krais und Gebauer – als eine Grenze der individuellen Wahrnehmung, der indivi- duellen Einstellungen und Moralvorstellungen aber auch des individuellen Geschmacks und Umgangs mit den Produkten der Kulturindustrie und schlägt sich zudem nieder in den Prak- tiken der Lebensführung. Mit anderen Worten: Ein Mensch mit seinem ihm typischen Habi- tus nimmt die Welt in einer bestimmten Weise wahr, urteilt moralisch in der entsprechenden Weise, entwickelt seine ihm eigene Geschmackskultur (...) und handelt vor diesem Einstel- lungshintergrund entsprechend (Bourdieu 1987). (...) Durch den Habitus ist somit ein Stück gesellschaftliche Struktur verinnerlicht und inkorporiert. (...) Ähnlich – so Krais und Gebauer – verhält es sich bei der Trennung zwischen den Geschlechtern: Die geschlechtsspezifi- sche Sozialisation bringt einen geschlechtsspezifischen Habitus hervor, welcher seinerseits die (Herrschafts-) Verhältnisse zwischen den Geschlechtern weiterbestehen lässt. Krais und Gebauer betonen dementsprechend besonders, dass Bourdieu den Habitus folglich als ein generatives Prinzip begreift, welches die sozialen Verhältnisse und die soziale Struktur mitproduziert bzw. permanent reproduziert» (http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2- 03/2-03review-spetsmann-d.htm, 22.10.07).

[...]


1 In der Deutschschweiz ist die «Opferberatungsstelle für gewaltbetroffene Jungen und Männer», Zürich, spezialisiert.

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Título
Sexuelle Ausbeutung an Jungen
Subtítulo
Wie kann die Tabuisierung des Tatbestandes erklärt werden und welche Auswirkungen hat sie auf die Soziale Arbeit?
Calificación
4,5 (CH)
Autor
Año
2007
Páginas
62
No. de catálogo
V122686
ISBN (Ebook)
9783640276806
ISBN (Libro)
9783640283064
Tamaño de fichero
914 KB
Idioma
Alemán
Notas
Entspricht Note 2,5 nach deutscher Bewertungsskala.
Palabras clave
Sexuelle, Ausbeutung, Jungen
Citar trabajo
Sabina Kurmann (Autor), 2007, Sexuelle Ausbeutung an Jungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122686

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