Zur Relevanz von Kants Kritik der Urteilskraft


Tesis, 2003

72 Páginas, Calificación: Sehr Gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I. Das transzendentale Prinzip der Urteilskraft
1. Die Urteilskraft
2. Die formale Zweckmäßigkeit der Natur
2.a. Das der Vernunft Andere
2.b. Transzendentale und metaphysische Prinzipien
2.c. Funktion dieses Prinzips
3. Das Induktionsproblem

II. Analytik. Die Begründung
1. Der Naturzweck in der Analytik
2.a. Zum Verständnis der Einteilung
2.b. Kriterien des Naturzwecks
3. Probleme des Kausalitätsbegriffes
4. Die besondere Leistung der reflektierenden Urteilskraft
5. Kants Intention

III. Dialektik der teleologischen Urteilskraft. Die Rechtfertigung
1. Bedingungen der Entstehung der Antinomie
1.b. Formulierung der Antinomie
2. Auswirkung der Antinomie
3. Die vier Systeme und deren Funktion
3.a. Exkurs Wahrheitstheorien
4. Auswirkungen der Antinomie auf den Begriff des Naturzwecks
5. Naturzweck in der Dialektik
6. § 76
7. §77
8. Naturwesen und Artefakt
8.a. Das Uhrenbeispiel
9. Der Zweck der Natur
10. Die Technik der Natur als die endgültige Auflösung der Antinomie
10.a. Maximen der Antinomie
10.b. Die Lösung im übersinnlichen Substrat der Natur
10.b.1. Vom übersinnlichen Substrat her
10.b.2. Vom Primat des Praktischen her
10.c. Die Vereinigung der Maximen

IV. Methodenlehre. Die Anwendung
1. Der Nutzen der Kritik der teleologischen Urteilskraft
2. Das teleologische System und dessen Endzweck
3. Die Bestimmung des Endzwecks
4.a. Die Glückseligkeit als erster Kandidat
4.b. Kultur der Zucht und der Geschicklichkeit in der weltbürgerlichen Verfassung
4.c. Letzter Zweck
5. Physikotheologie
6. Das moralische Argument für die Existenz Gottes
7. Der Nutzen des teleologischen Arguments

V. Die Rolle der Urteilskraft in der Prinzipien-Begründung

VI. Literatur

Vorwort

Die Entwicklung der modernen Physik beginnt zweifellos mit Aristoteles, der mit den Positionen, die er bezog, den Boden auf dem sich die Diskussionen seit ihm stellten, absteckte. Gerade aber indem er diese Positionen absteckte, gerieten seine je spezifischen Standpunkte zum Zentrum der Kritik.

Die Trennung von geometrischem und physikalischem Raum, somit die Frage nach der Mathematisierbarkeit der Erfahrung, der Begriff der Erfahrung selbst, die Trennung von irdischer und überirdischer Bewegung, die Vorrangstellung der Schub- und Zugbewegung vor der Impuls- oder Impetus-Bewegung, all diese aristotelischen Standpunkte (und noch einige andere) wurden aufgegeben. Im Laufe dieser Entwicklung wurde auch die Lehre des Aristoteles von den vier Ursachen verabschiedet. Nur mehr die causa eficiens und die causa materialis waren als wissenschaftlich akzeptiert. Mit diesem Wandel in den einzelnen Positionen der Physik veränderte sich die gesamte Wissenschaft, somit war schlußendlich für die causa finalis und die causa formalis, beide unerläßlich für die Beschreibung der natürlichen Bewegung bei Aristoteles, kein Platz mehr in der neuen Wissenschaft. Am, vorläufigen, Ende dieser Entwicklung stand Newton und mit ihm die ausgebildete Mechanik der klassischen Physik.

Wie wichtig Newton, und mit ihm die Naturwissenschaft, für Kant und dessen ganzes Projekt war, ist unbezweifelbar. In meiner Arbeit unternehme ich nun den Versuch diejenigen Punkte herauszustreichen, die verantwortlich dafür waren, daß Kant, entgegen den Intentionen des Projekts der Aufklärung, die Rolle der Vernunftkausalität stärkte um sie in zentraler Weise in seinem eigenen Werk zu verwenden.

Aus dieser Zugangsweise zur „Kritik der Urteilskraft“ heraus ist klar, daß ich meine Untersuchung auf deren zweiten Teil, die „Kritik der teleologischen Urteilskraft“ konzentriere. Ebenso möchte ich bemerken, daß die Diskussion um die Validität von Kants Zugang zum Phänomen, das von ihm als „Naturzweck“ bezeichnet wird, im Lichte der neueren Biologie, aus meiner Zugangsweise heraus, nicht behandelt wird.

Um die vielfach vielleicht ein wenig unzusammenhängenden Einzeluntersuchungen in meiner Arbeit zu verbinden, möchte ich ein paar der Hauptargumentationslinien der „Kritik der teleologischen Urteilskraft “ vorweg herausstellen, um so zum besseren Verständnis beizutragen.

Kants Denken trägt stark dichotomische Züge[1], die Trennung von Verstand und Sinnlichkeit, Natur und Freiheit, um nur zwei Aspekte zu nennen, dieser Charakter resultiert aus Kants Methode, seiner analytischen Vorgehensweise[2]. Die Vermittlung dieser radikal dualistischen Positionen soll nun die reflektierende Urteilskraft leisten, was auch schon am formalen Schema der „Kritik der teleologischen Urteilskraft“ erkennbar ist, ist sie doch in Analytik, Dialektik und Methodenlehre dreigeteilt[3]. Worum es Kant hier aber besonders geht, ist die Frage nach der ursprünglich vorausgesetzten Einheit von Natur und Freiheit, der gemeinsamen Wurzel der beiden Erkenntnisvermögen. Die Ergebnisse der Kritik der Urteilskraft sind somit in einer Kontinuität zur Kritik der reinen Vernunft zu sehen.

Insofern kann man die Analytik und die Dialektik, als Begründung und Rechtfertigung des transzendentalen Prinzips der Urteilskraft lesen, das dann in der Methodenlehre seine Anwendung findet, in dem es die Bestimmbarkeit dieses Substrates garantiert, die dann, als Punkt von wirklicher Sprengkraft, nicht von dem theoretischen Vernunftvermögen, das seinerseits nur für die Möglichkeit der Natur zuständig ist, sondern vom praktischen Vernunftvermögen geleistet wird.

Ein zweiter Hauptstrang in der „Kritik der teleologischen Urteilskraft“, der dem oben genannten untergeordnet ist, besteht in der Differenzierung des Wahrheitsanspruches von Aussagen. Kants Differenzierung von relativer und absoluter Position der Kopula im Urteil, die dazu führt, daß Existenz kein Prädikat sei kann, ergibt die Unmöglichkeit der Auflösung von Möglichkeit und Wirklichkeit auf theoretischem Weg, was soviel bedeutet als daß, erstens Existenzaussagen sinnvolle Sätze sein können, mithin keine Tautologien sind, und darüber hinaus noch die Möglichkeit eines Wahrheitsanspruches ohne Objektbezug sinnvollerweise ermöglicht wird, der somit nicht nur einfach aufgrund seiner Faktizität gilt, sondern in seiner Genese expliziert wird.

Ein weiterer wichtiger Strang der Untersuchung ist die Frage nach den besonderen Gesetzen der Natur, deren Auflösung notwendig die Untersuchung über den Status der Unterscheidung von Möglichkeit und Wirklichkeit bedingt, nennt Kant doch die besonderen Gesetze die Wirklichkeit, die transzendentalen aber zur Möglichkeit der Natur gehörig. Zugleich aber entwickelt sich hier die Frage nach der Rechtfertigung des Wahrheitsanspruches des transzendentalen Prinzips der Urteilskraft, das der Unterscheidung von kohärenz- und korrespondenztheoretischem Wahrheitsanspruch zugrunde liegt.

Schlußendlich, von Kant selbst nur implizit verwendet, steht die Unterscheidung der beiden Kausalitätsformen ständig im Raum. Während die mechanische Kausalität, der nexus effectivus, nur auf dem Weg der Analyse, also der Reduktion der Eigenschaften des Ganzen auf die der Teile, gerechtfertigt ist, und somit immer einem unendlichen Regress verfällt, ist die Vernunftkausalität, der nexus finalis, dessen Gegengewicht, obgleich diese Kausalität nicht mathematisiert werden kann. Somit kann sie niemals dem kantischen Grundsatz für korrespondenztheoretisches Wissen entsprechen: „... denn nur soviel sieht man vollständig ein, als man nach Begriffen selbst machen und zu Stande bringen kann.“[4] Diese Arbeit will nun keineswegs eine vollständige Auflösung der angeschnittenen Fragenkomplexe sein, sondern soll nur eine, ausschnittweise, Explikation derselben bieten.

I. Das transzendentale Prinzip der Urteilskraft

1. Die Urteilskraft

Die Kritik der Urteilskraft beschäftigt sich nach der eigenen Aussage Kants mit der Frage, ob die Urteilskraft ein ihr eigenes Prinzip a priori habe, in Analogie mit den beiden anderen oberen Erkenntnisvermögen, oder ob sie nur von untergeordneter Bedeutung sei.

Die Urteilskraft ist das mittlere Erkenntnisvermögen zwischen Vernunft und Verstand, das Gefühl der Lust und Unlust als Mittelglied zwischen dem Begehrungs- und dem Erkenntnisvermögen des Gemüts.[5]

Im Gegensatz zu den beiden anderen oberen Erkenntnisvermögen ist die Urteilskraft nicht dazu bestimmt, einen eigenen Teil des Systems der Philosophie zu bilden. Ihre Prinzipien machen in einem System der reinen Philosophie, der Metaphysik, keinen besonderen Teil zwischen dem theoretischen und dem praktischen aus. Kant spricht davon, daß sie „... im Notfall jedem von beiden gelegentlich angeschlossen werden können.“[6] Dies kommt daher, da bloß Natur und Freiheit Gegenstände des menschlichen Wissens sein können, die Urteilskraft aber ein rein vermittelndes Erkenntnisvermögen ist, welches selbst keine Objektkonstitution wie der Verstand oder eine Subjektkonstitution wie die Vernunft, leisten kann, und somit auch keinen Anspruch hat, der sich aus reinen Prinzipien in eine Dreiteilung der Philosophie herleiten ließe.

Die Urteilskraft geht nur auf die Anwendung der reinen Begriffe a priori des Verstandes, ihr Prinzip kann deswegen nicht von diesen Begriffen her abgeleitet werden, denn die Subsumtion des Mannigfaltigen unter die Kategorien wäre dann immer zirkulär. Diese Zirkularität würde damit die Möglichkeit der Wissenserweiterung auf empirischem Wege vollständig ausschließen, denn gerade nur dies, die Bekanntschaft der Vernunft mit dem ihr Anderen, kann überhaupt die Funktion der Erfahrung sein. Diese Zirkularität schließt also den Status der Abgeleitetheit des Prinzips der reflektierenden Urteilskraft aus, was auf jeden Fall das Faktum der Wissenschaftlichkeit in den mathematischen Naturwissenschaften beweist.[7] Sie muß also in ihrer Funktion auch ein Vermögen sein, das zwischen den Erkenntnisvermögen, unteren wie oberen, und der Mannigfaltigkeit des der Vernunft Anderen, vermittelt.

Daher muß die reflektierende Urteilskraft ein heautonomes Vermögen sein, das heißt, sie muß ein Vermögen sein, das sich selbst das Prinzip gibt und nur sich selbst das Prinzip gibt, zum Zweck der Reflexion. Denn wäre sie objektiv gesetzgebend, müßten wir eine weitere Urteilskraft annehmen, welcher die Aufgabe zufiele zu bestimmen ob diese objektive Gesetzgebung der Urteilskraft gültig wäre oder nicht, diese wäre dann wieder subjektiv zu fassen, es wäre ein infiniter Regress. Die Urteilskraft soll einen Begriff angeben, durch den kein Ding erkannt und bestimmt, somit Gegenstand unserer Erkenntnis wird, sondern nur und ausschließlich ihr selbst zur Regel dient.

Zumindestens noch eine weitere Vermittlungsfunktion erfüllt die Urteilskraft, und zwar die zwischen dem Besonderen und dem Allgemeinen, ist sie doch „... das Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.“[8] In dieser Funktion steht die Kritik der Urteilskraft in der Linie der klassischen Tradition der Philosophie, denn so wie E. Cassirer in „Kants Leben und Lehre“ sagt, ist es ein Problem der Begriffsbildung überhaupt.[9]

Die logische Beurteilung der Natur setzt dort ein, wo der schematisierte Verstandesbegriff nicht mehr das zu verstehen und zu erklären geeignet ist, was in der empirischen Forschung an Gesetzmäßigkeiten erkannt wird.

2. Die formale Zweckmäßigkeit der Natur

Das transzendentale Prinzip der Urteilskraft ist die subjektive Bedingung, unter der allein die Natur, als der Zusammenhang der Gesetze, überhaupt möglich ist, da dieses Prinzip allein es möglich macht, die besonderen Gesetze der Natur, die aufgrund ihrer Kontingenz vom Verstand selbst niemals als Gesetze erkannt werden könnten, als solche zu thematisieren. Dies ist möglich aufgrund der Fähigkeit der reflektierenden Urteilskraft über den korrespondenz-theoretischen Wahrheitsanspruch hinauszugehen und somit, ohne eine Bestimmung des Gegenstandes, in einem Urteil, allein aufgrund der notwendigen Einheit der empirischen Erkenntnisse in einem System, den Grund der Gesetzmäßigkeit der besonderen Naturgesetze auf ein uns uneinsehbares, intelligibles Substrat zu beziehen.

Neben dieser formalen Zweckmäßigkeit der Natur, als transzendentalem Prinzip für unser Erkenntnisvermögen, gibt es noch eine logische Bedingung der Einheit der Natur, welche die Anwendung der Begriffspyramide gewährleisten soll, was die Möglichkeit der durchgehenden Gesetzlichkeit der Natur bedingt, mit andern Worten, die Möglichkeit die empirisch erwiesenen Gesetzmäßigkeiten über die bis jetzt faktisch gemachte Erfahrung hinaus zu erweitern. Diese Bedingung ist das Prinzip der logischen Spezifikation der besonderen empirischen Gesetze der Natur.

2.a. Das der Vernunft Andere

Hier ergibt sich eine Schwierigkeit, die darin besteht, daß es scheint als ob, da die Natur der Urteilskraft durch den Verstand bestimmt wird, jene immer nur zu einem Besonderen Zugang hat, das schon immer unter einem gegebenen Allgemeinen steht und aus diesem Grund Kants System unfähig wäre, das Besondere als Besonderes zu thematisieren.

In einem gewissen Sinn ist dieser Einwand durchaus gültig, denn das erkannte Besondere ist immer durch die Erkenntnis selbst schon Allgemeines, dies könnte man die logische Stufe des Problems nennen. Kein sprachlicher Ausdruck ist in der Lage ein Einzelnes zu beschreiben, immer ist es das Allgemeine, das bestimmend ist, nur Namen leisten direkt einen Bezug auf das Einzelne, diese aber wiederum haben keine Bedeutung und sind somit im Prozess der Erkenntnis zu vernachlässigen.

Kant geht es in der Kritik der Urteilskraft aber weniger um die logische Funktion der Urteilskraft, als um ihre transzendentale. Das heißt, Kants Differenzierung der Urteilskraft in bestimmende und reflektierende ist die Möglichkeit der Thematisierung des Besonderen dadurch, daß das transzendentale Prinzip der Urteilskraft notwendig ist, um den besonderen Naturgesetzen subjektiv, durch den Begriff der Zweckmäßigkeit der Natur, eine für den Verstand, also objektiv uneinsehbare, Gesetzmäßigkeit zuzusprechen.[10] Diese empirischen Gesetze der Natur werden vom Verstand als zufällig, kontingent, angesehen, da aber dem Begriff der Natur neben der Bestimmung als Inbegriff der Gegenstände der Sinne auch die der Gesetzlichkeit zukommt[11], muss gefordert werden, daß den empirischen Gesetzen tatsächlich Gesetzmäßigkeit zukommt.

Als Anfang des letzten Jahrhunderts die allgemeine Gültigkeit der Newtonschen Mechanik in Frage gestellt wurde, zweifelte auch kein Physiker an der grundsätzlichen Gesetzmäßigkeit des Kosmos aufgrund von verschiedenen Ungenauigkeiten der verfügbaren Berechnungsmethoden. Die Zweckmäßigkeit der Natur, als dem System und dem Zusammenhang erfaßbarer Gesetze, wurde nie in Frage gestellt, nur die damaligen Formulierungen der Beschreibungen dieser Gesetzmäßigkeit. Dies nur als empirisch-psychologisches Beispiel[12].

Wenn uns also in der Erfahrung Gegenstände gegeben werden, die der Verstand zwar als Gegenstände durch die transzendentale Synthesis konstituiert hat, deren Entstehungsbedingungen ihm aber nur als kontingent erscheinen können, so ist das von der reflektierenden Urteilskraft in Gesetze gefasste das dem Subjekt Andere. Somit ist dem Einwand insofern der Wind aus den Segeln genommen, als es dieses Prinzip möglich macht das Andere der Vernunft zu thematisieren, in einem gewissen Sinn also auch das Besondere als Besonderes zum Gegenstand der Erkenntnis zu machen.

Das transzendentale Prinzip der Urteilskraft ist a priori, weil es eine Einheit der Gesetze der Natur herstellen soll, welche nicht das Material der Gesetze bestimmen soll, sondern nur eine Regel angibt, unter der es möglich ist, die subjektive Gesetzmäßigkeit der Natur zu garantieren. Diese Einheit aber ist nun die Regel, daß die besonderen Gesetze der Natur so betrachtet werden sollen, als ob ein Verstand die Natur nach dem Zweck unseren Erkenntnisvermögen ein fassliches System der Erfahrung möglich zu machen, eingerichtet hätte.

2.b. Transzendentale und metaphysische Prinzipien

Ein transzendentales Prinzip ist eines, daß durch seine Vorstellung garantiert, dass ein Ding Gegenstand unserer Erkenntnis überhaupt werden kann. Es allein ist die Bedingung der Erkenntnis, fehlt es, so fällt mit ihm auch seine Leistung, das Objekt, weg. Ein metaphysisches Prinzip ist eines, das allein die weitere Bestimmung eines empirischen Begriffs ermöglicht.

Warum aber ist die Zweckmäßigkeit der Natur transzendental und nicht metaphysisch? Kant argumentiert, daß die Begriffe der Dinge, welche unter dem Begriff der Zweckmäßigkeit der Natur stehen, gar nichts Empirisches an sich haben, das heißt sie gehören zu den transzendentalen Prädikaten.[13] Das wiederum bedeutet, die Naturzwecke könnten ohne das transzendentale Prinzip der Urteilskraft nicht einmal Objekt unserer Erkenntnis werden, es ist somit die allgemeine Bedingung unter der allein Dinge Objekte unserer Erkenntnis werden können.

Allerdings kann man auch noch zwischen transzendental-konstitutiven Prinzipien und transzendental-regulativen Prinzipien unterscheiden. Das Prinzip der reflektierenden Urteilskraft ist ein transzendental-regulatives Prinzip, da es nur für die Einheit unserer Erkenntnisse der Natur gilt, während transzendental-konstitutive Prinzipien die notwendigen Bedingungen sind, um Natur überhaupt erst denken zu können.[14] Kant meint, daß die zu ordnenden empirischen Gesetze „... Modifikationen der allgemeinen transzendentalen...“[15] Gesetze sind, welche nicht in diesen selbst festgeschrieben und daher auch nicht notwendig sind, ohne welche aber der Verstand keine Naturordnung denken könnte. Diese Unbestimmtheit der Realität durch die objektiv-konstitutiven Gesetze ist in deren konstitutiven Funktion zu sehen, da diese nur auf die Möglichkeit der Natur als dem Inbegriff der Gegenstände der Sinne geht.

Neben dem transzendentalen Prinzip der Zweckmäßigkeit der Natur hat die Urteilskraft noch ein Prinzip für die Möglichkeit der Natur, das Gesetz der Spezifikation, welches es möglich macht, in der Mannigfaltigkeit eine fassliche Ordnung zu entdecken und die Prinzipien der Erklärung, die bei einem Gegenstand bzw. einem Gegenstandsbereich gewonnen wurden, auch auf andere anzuwenden und auszudehnen.

2.c. Funktion dieses Prinzips

Dieses ist ein Prinzip der reflektierenden Urteilskraft, womit klar ist, das man mit ihm nicht der Natur ein Gesetz vorschreibt und das auch nicht durch empirische Forschung gewonnen wird, sondern das bloß sagt, welche Regeln befolgt werden müssen, um unsere Erkenntnisse in ein, den Forderungen der Vernunft gemäßes, widerspruchsfreies und vollständiges System zu bringen.

Dies ist ein wichtiger Punkt, denn hier kann der Einwand kommen, das aus Kants eigener Lehre der Kritik der reinen Vernunft folgt, daß nur eine objektiv-konstitutive Funktion eines Prinzips garantiert, daß auch seine Leistung für einen Wissensfortschritt im Feld des Empirischen geeignet ist. „In der Tat ist auch nicht abzusehen, wie ein logisches Prinzip der Vernunfteinheit der Regeln stattfinden könne, wenn nicht ein transzendentales vorausgesetzt würde, durch welches eine solche systematische Einheit, als den Objekten selbst anhängend, a priori als notwendig angenommen wird.“[16]

Wie soll nun dieses subjektive Prinzip, ein reines Prinzip a priori sein?

Dabei muß man immer im Auge behalten, daß die Prinzipien der reflektierenden Urteilskraft subjektive Prinzipien sind. Ihre Leistung besteht darin, unser System von Sätzen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, ihr Ziel ist es einen Widerspruch in diesem System zu verhindern. Der Wahrheitsanspruch dieser Prinzipien besteht nicht darin, die Existenz von Dingen oder die Bestimmung ihrer Eigenschaften, gemäß den Kategorien des Verstandes, festzulegen, sondern, den Besonderheiten und Eigentümlichkeiten des menschlichen Erkenntnisvermögens Rechnung tragend, unsere Reflexion über Gegenstände, die durch die Kategorien konstituiert werden, zu leiten. Dies ist ein kohärenztheoretischer Wahrheitsanspruch. Da hier, in einem gewissen Sinn, niemals eine Korrespondenz von Denken und Sein thematisiert wird, sondern bloß das Denken sich selbst zum Gegenstand hat, ist der Einwand nichtig. Diese Prinzipien erfüllen die Forderung der Vernunft nach einem System des Wissens, nur in Betreff dieses Systems sind sie konstitutiv und erkenntniserweiternd.

Also muß, dem Prinzip der reflektierenden Urteilskraft gemäß, die Mannigfaltigkeit der Natur ihren empirischen Gesetzen nach, eine Zweckmäßigkeit für unsere Erkenntnis haben, mithin die Gestalt eines Systems. Genauer gesagt muß der Körper des empirischen Wissens auch schon als bloßes Aggregat als ein System betrachtet werden, da ansonsten nie ein gesetzlicher, notwendiger, Zusammenhang unserer Erkenntnis gelingen könnte, da zuletzt auch die empirische Einheit verloren wäre.

Alle Zurückführung der Erscheinungen auf Gesetzmäßigkeiten, setzt eine gewisse Gleichartigkeit voraus (Denken und Sein sind einander zugeordnet), um die vielen besonderen Gesetze, gemäß dem Prinzip der logischen Spezifikation der Natur, in ihren besonderen Gesetzen auf wenige, höhere, Gesetze zurückführen zu können. Diese höheren Gesetze müssen aber gleichwohl immer noch empirischer Natur sein. Und nur dann, wenn unter Erhaltung der Wahrheit, dieser Schritt auch umgekehrt möglich ist, können wir unsere Erkenntnis der Natur fortschreiben, und so eine zusammenhängende Einheit der Erfahrung erreichen.

Diese logische Form des transzendentalen Prinzips der Urteilskraft ist für Kant vor allem in der arbor porphyriana gegeben. Der Zweck liegt also mit Notwendigkeit im Subjekt selbst, in dessen Vernunft die Zweckmäßigkeit eine Vorstellung der Bedingung der Existenz ist, bzw. uns die Existenz selbst durch mechanische Kausalität, die des Verstandes, nicht erklärbar ist. Das System der Erfahrung, als notwendige Bedingung a priori der Möglichkeit der systematischen Erkenntnis, führt in jedem System menschlichen Denkens dazu, daß es eines der Zweckmäßigkeit ist. Niemals aber kann es ein Anhaltspunkt dafür sein, daß diese Gesetze und ihre Gegenstände selbst in einer Beziehung der objektiven Zweckmäßigkeit zum Subjekt stehen oder die Natur selbst als verständig bestimmt wird.

Die Interpretationen, die das Besondere als Besonderes, durch eine wie auch immer gefasste Besonderung der dritten Idee zu denken versuchen, müssen scheitern, da die Ideen der reinen Vernunft als regulative Totalitäten, die niemals Gegenstand einer möglichen Erfahrung sein können, schlussendlich in einer Anwendung auf das Besondere dieses auch immer zu einem Deduzierbaren machen müssen.[17]

3. Das Induktionsproblem

Immer auch im Zusammenhang der Problemstellung der reflektierenden und der bestimmenden Urteilskraft ist das Induktionsproblem zu sehen, aufgrund dessen Kant sicher erst die Unterscheidung gemacht hat, die er vorher gar nicht bemerken konnte. Erst durch die Arbeit am Problem der ästhetischen Zweckmäßigkeit[19] der Natur kam er darauf[18], das Induktionsproblem durch einen Begriff der Zweckmäßigkeit zu lösen, da er in der Kritik der reinen Vernunft dazu nicht in der Lage war. Aufgrund der konstitutiven Rolle der Naturgesetze in der Erfahrung waren die besonderen Gesetze der Natur, als das der Vernunft Andere, gar nicht thematisierbar, da sie ja ansonsten in ihrer Notwendigkeit deduzierbar hätten sein müssen. Kant sah also die Unvereinbarkeit dieses Ergebnisses der Kritik der reinen Vernunft mit seinem Standpunkt in Bezug auf die Logik und sein Plädoyer für die Rolle der Erfahrung im Prozess der Wissensgewinnung, welche er ansonsten hätte revidieren müssen.

Die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung bestehen aus zwei getrennten Ordnungen.

Erstens, aus den allgemeinen und notwendigen objektiv-konstitutiven Gesetzen, die das Formale der Erfahrung ausmachen, diese Gesetze sind die Kategorien, die Begriffe des reinen Verstandes. Die Funktion der Urteilskraft ist hier nur eine bestimmende, sie subsumiert unter die gegebenen Gesetze. Kant definiert Natur auf zwei Arten, einmal als Inbegriff der Gegenstände der Sinne, aber auch als Inbegriff dessen, was nach Gesetzen existiert. Diese beiden Definitionen von Natur hängen nun an diesem Punkt zusammen, da alle Erscheinung ihrer Form nach notwendig ist, das Gesamte der Erscheinung einmal die Gegenstände der Sinne sind, als das materiale, das andere Mal aber die Gesetze, als das Formale der Erfahrung.

Zweitens besteht nun die Natur aber noch aus einer unendlich mannigfaltigen Menge von einzelnen Bestimmungen, die sich nicht von den Verstandesregeln ableiten lassen.[20] Hier bieten sich drei Erläuterungen an, um Kants Position dazu im Zusammenhang seiner gesamten Theorie zu verstehen. Als erstes kann man einen Zusammenhang mit Kants Überlegungen in bezug auf das Faktum der Erfahrung nennen, dieses Faktum setzt immer die Trennung von Anschauung und Verstand voraus[21], woraus sich die Unmöglichkeit der Ableitbarkeit der besonderen Gesetze der Natur aus den höchsten Verstandesprinzipien ergibt. Zweitens[22] aus der Rolle der Analogien der Erfahrung heraus, die als dynamische Grundsätze, im Gegensatz zu den mathematischen, immer unter einer Bedingung stehen müssen. Da nun für Kant eine Bedeutung von Zufälligkeit diejenige ist, nur aufgrund einer Bedingung zu gelten, haben die Analogien der Erfahrung einen regulativen Status[23]. Aus diesem Status heraus ergibt sich somit die Zufälligkeit der besonderen Gesetze der Natur. Drittens, der so weit ich sehe einzige in der Kritik der Urteilskraft genannte Punkt, die Differenz von Möglichkeit und Wirklichkeit, aus der heraus die transzendentalen Gesetze die Möglichkeit, und die besonderen Gesetze die Wirklichkeit der Natur ausmachen.[24]

Da und insofern sie nicht aus den a priorischen ( = notwendigen ) Gesetzen abzuleiten sind, sind sie kontingent. Wenn sie aber kontingent sind, so sind sie nicht wirklich von unserem Verstande als Gesetze einzusehen.[25] Das heißt, wir können ihre Notwendigkeit nicht einsehen, trotzdem müssen wir an ihnen festhalten, wollen wir unser Wissen empirisch erweitern bzw. wollen wir uns diese Möglichkeit prinzipiell offen halten. Diese besonderen Gesetze der Erfahrung müssen ebenso wie die transzendentalen Gesetze ein System ausmachen, ohne welches die Einheit der Natur nicht mehr gegeben wäre. Empirisch-theoretische Erkenntnis ist nur solange sinnvoll als man in ihren Resultaten eine gewisse Unabhängigkeit von den Bestimmungen von Raum und Zeit feststellen kann. Darüber hinaus muß auch eine Identität in doppelter Hinsicht, im Subjekt und im Objekt, bestehen, solange man die korrespondenztheoretische Relation beider nicht aufheben will. Wollen wir also die Möglichkeit der Erkenntniserweiterung auf empirischen Wege nicht ausschließen, was schlichtweg einfach nicht möglich ist, so müssen wir ein Prinzip der Einheit des Mannigfaltigen annehmen, auch wenn uns dieses selbst unbekannt sein sollte um diese vom Verstand nicht als Gesetze einsehbaren Erfahrungsprinzipien, als Resultate der Bewegung der reflektierenden Urteilskraft vom Besonderen zum Allgemeinen aufzusteigen, darzustellen.

Diese besonderen Naturgesetze werden nun von der reflektierenden Urteilskraft überhaupt erst in den Rang von Gesetzen erhoben, gemäß dem was Kant im „Übergang zur transzendentalen Deduktion“[26] sagt. Es gibt nur zwei Fälle in denen eine wirkliche Korrespondenz „ synthetische[n] Vorstellung[en] und ihre[n] Gegenstände[n]“[27] stattfindet. Einmal in der oben beschriebenen transzendentalen objektiv-konstitutiven Weise, und das andere mal durch eine Bestimmung des Allgemeinen durch das Besondere, wobei das Allgemeine immer erst zu finden ist.

Der klassische Einspruch Humes gegen die Einführung von Notwendigkeit in die empirische Forschung veranlaßte Kant zu dessen eigener Theorie der Erfahrung. Deswegen werden wir zuerst Humes Standpunkt ins Auge nehmen und dann dessen Verhältnis zu Kants Antworten in der „Kritik der reinen Vernunft“ und in der „Kritik der Urteilskraft“ untersuchen.

Hume beginnt mit der Feststellung, daß allein empirische Forschung unser Wissen von Tatsachen, und dieses allein aufgrund der Beziehung von Ursache und Wirkung, erweitern kann denn :

„ Ich wage es als einen allgemeinen und ausnahmslosen Satz hinzustellen, daß die Kenntnis dieser Beziehung in keinem Fall durch Denkakte a priori gewonnen wird; sondern daß sie ganz und gar aus der Erfahrung stammt, indem wir finden, daß gewisse Gegenstände beständig in Zusammenhang stehen.“[28]

Dieser Standpunkt besagt zweierlei. Erstens wird das Materiale des Wissens ausschließlich aus der Erfahrung gewonnen, die spezielle Wirkungsweise eines Gegenstandes auf den anderen kann ich niemals rein a priori deduzieren oder allein aus dem vollständigen Begriff des gegebenen Gegenstandes schließen. Zweitens ist auch der formale Aspekt in der Relation ein empirisch gefundener, da allein Gegenstände der Erfahrung bestimmt werden können und wir niemals das „Band “[29] beobachten können, welches zwei Gegenstände dergestalt verknüpft, daß wir sinnvollerweise von Ursache und Wirkung sprechen können. Somit bleibt unsere Rede von Kausalität immer unbestimmt. Allein aufgrund von Gewöhnung infolge von Wiederholung stellen wir diesen Zusammenhang her.[30] Was diese Gedankengänge die Kausalität betreffend für jede Wissenschaft bedeuten ist klar, stellt doch Hume selbst fest:

„Auf sie [Kausalität, Anm. d.Verf.] gründen sich alle Denkakte in Bezug auf Tatsachen oder Dasein. Nur durch sie allein erhalten wir Sicherheit über Gegenstände, die dem augenblicklichen Zeugnis des Gedächtnisses und der Sinne entrückt sind.“[31]

Kants Gegenargumentation verläuft ebenso wie diejenige Humes entlang der Linie der Differenzierung der formalen und materialen Bestandteile der Erkenntnis. In der „Kritik der reinen Vernunft“ geht es Kant darum, den grundsätzlichen Zweifel Humes an den Verstandestätigkeiten in der „notwendigen Verknüpfung“ zu beseitigen. Ausgehend vom reinen Faktum der Existenz der Wissenschaften[32] und der Sinnlosigkeit ihrer Leugnung entwickelt Kant folgende Position in der Frage nach den formalen Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung der Emanzipation des Subjekts der Erkenntnisrelation vom Objekt: Das Formale selbst ist nicht Gegenstand der Erfahrung, sondern ihr Konstitutivum, daher allgemeingültig, notwendig und a priori. Der Zweifel Humes, daß hier in diesem speziellen Fall, die Kausalität bloß subjektive Gültigkeit beanspruchen könnte (subjektiv meint hier eingeschränkt auf bestimmte raum-zeitlich Bedingungen[33] also auf Standpunkte von Individuen) wird dadurch aufgehoben.

Der zweite Einwand Humes aber, und meiner Meinung nach, der Haupteinwand, bleibt bestehen, denn das Vertrauen in die durch die objektiven Verstandesbegriffe konstituierten Natur erkannten besonderen Gesetze ist durch die kategoriale Vernunftstruktur allein nicht gerechtfertigt. Dies bestätigt Kant in der „Ersten Fassung der Einleitung zur Kritik der Urteilskraft“:

„Denn obzwar diese [Natur, Anm.d.Verf.] nach transscendentalen Gesetzen, welche die Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt enthalten, ein System ausmacht: so ist doch vor empirischen Gesetzen eine so unendliche Mannigfaltigkeit und eine so große Heterogeneität der Formen der Natur, die zur besondern Erfahrung gehören würden, möglich, daß der Begriff von einem System nach diesen (empirischen) Gesetzen dem Verstande ganz fremd sein muß, und weder die Möglichkeit, noch weniger aber die Nothwendigkeit eines solchen Ganzen begriffen werden kann.“[34]

Expliziert wird der Zweifel Humes durch den berühmten Satz, wonach es ungewiß sei, ob die Sonne morgen wieder aufginge[35], da der einzig sichere Ausschlußgrund für Behauptungen, der Satz des ausgeschlossenen Widerspruchs ist, deren Sinnprinzip er auch ist. Da somit aber auch immer das Gegenteil einer empirischen Tatsache möglich bleibt, bezweifelt Hume das Vorhandensein eines rationalen Grundes für unsere Sicherheit der Natur gegenüber, der über eine bloße Gewöhnung hinausgeht.

Kant hat nun zwei Alternativen, um diesen grundsätzlichen Zweifel auszuräumen, entweder argumentiert er gegen die Kontingenz der besonderen Gesetze der Natur, oder er findet einen Weg, der es ihm gestattet das Besondere als solches zu thematisieren.

Den ersten Weg kann Kant unmöglich gehen, denn wenn die besonderen Gesetze der Natur nicht kontingent sein sollen, so ist die einzige Alternative dazu, ihnen das Prädikat der Notwendigkeit zu verleihen, was dazu führen würde, daß sie deduzierbar, im Sinne einer rein logischen Ableitung aus einem Prinzip, wären. Dies hätte fatale Konsequenzen für Kants gesamtes Projekt, da dessen zentraler Begriff, Erfahrung, dadurch aufgehoben würde. Die mögliche Ableitung der besonderen Gesetze der Natur aus reinen Prinzipien a priori ebnet die substanzielle Differenz zwischen Subjekt und Objekt ein, da die Realrepugnanz vollständig im Prinzip des kontradiktorischen Widerspruchs aufgehen würde.[36] Gerade aber diese wechselseitige Unableitbarkeit und somit Unabhängigkeit dieser beiden Prinzipien ist der Grundpfeiler des kantischen Arguments für die Rolle der Erfahrung im Prozess der Wissenserweiterung. Logisch gefaßt, drückt sich dieser Standpunkt in der Rolle des Prädikats im Urteil aus. War in den Systemen der Substanzmetaphysik die Rolle des Prädikats im Urteil immer die einer Identität von Subjekt und Prädikat in einem wahren Urteil, welches somit niemals wissenserweiternd, synthetisch, sein konnte, und daher der erkenntnistheoretische Primat auf der Substanz ruhte, so geht dieser auf das Prädikat über.

Somit ist klar, daß der Weg der Erkenntnis an die synthetischen Urteile geknüpft ist, denn wenn die beiden Pole der Erkenntnisrelation nicht verschieden sondern identisch sind, kann es auch keine synthetischen Urteile mehr geben, egal ob a priori oder a posteriori. Der Satz des Widerspruchs wäre nicht nur ein logisches, sondern ein ontologisches Prinzip.

Somit muß Kant einen Weg finden bei dem er zeigen kann, daß die Gesetzmäßigkeit der Natur nicht allein auf Gewöhnung beruht. Dieser Weg ist ein Teil der Argumentation der „Kritik der teleologischen Urteilskraft“ der eindeutig zeigt, daß diese Schrift nicht nur ein aus rein architektonischen Zwängen entstandenes Produkt ist, sondern daß sie aufgrund der Tatsache, daß sie nicht einfach angefügt wurde sondern organisch aus den Problemen Kants erwächst, relevant für grundlegende philosophisch-systematische Fragestellungen ist.

[...]


[1] Michael Bek, Die Vermittlungsleistung der reflektierenden Urteilskraft. In: Kant-Studien, 92.Jg. S.296-327.

[2] KdU, A LV ( Anmerkung):„Man hat es bedenklich gefunden, daß meine Eintheilungen in der reinen Philosophie fast immer dreitheilig ausfallen. Das liegt aber in der Natur der Sache. Soll eine Eintheilung a priori geschehen, so wird sie entweder analytisch sein nach dem Satze des Widerspruchs; und da ist sie jederzeit zweitheilig (quodlibet ens est aut A aut non A). Oder sie ist synthetisch; und wenn sie in diesem Falle aus Begriffen a priori (nicht wie in der Mathematik aus der a priori dem Begriffe correspondirenden Anschauung) soll geführt werden, so muß nach demjenigen, was zu der synthetischen Einheit überhaupt erforderlich ist, nämlich 1) Bedingung, 2) ein Bedingtes, 3) der Begriff, der aus der Vereinigung des Bedingten mit seiner Bedingung entspringt, die Eintheilung nothwendig Trichotomie sein.“

[3] vgl. Fußnote 2

[4] KdU, A 301.

[5] cf, die Tabelle, KdU, B LVIII

[6] KdU, B 6

[7] Auf andere, vielleicht spannendere, Möglichkeiten der Argumentation gehe ich hier in dieser Arbeit nicht ein.

[8] KdU, B XXV

[9] E. Cassirer, Kants Leben und Lehre, p. 294ff

[10] Der Unterschied zwischen der reflektierenden und der bestimmenden Urteilskraft ist ( ähnlich dem bei den analytisch- synthetischen Urteilen) nicht ein subjektiver, bis man ein Allgemeines gefunden hat, sondern ein objektiver, ein objektiver Unterschied in der Art des möglichen Gegebenseins des Allgemeinen selbst.

[11] KdU, A XXV: „ ... (wie es auch der Begriff einer Natur erfordert) ... “

[12] In der Analyse der Relativitätstheorie von Ernst Cassirer kommt nun genau dieser Aspekt größte Bedeutung, da die, für die Physik, unhintergehbare Vorrausetzung der Einheit der Natur die einzige Vorrausetzung der Relativitätstheorie ist. Cf. Ernst Cassirer, Zur modernen Physik. V.a.p 25ff, 33.

[13] KrV, B 114f

[14] A. Stadler, Kants Teleologie und ihre erkenntnistheoretische Bedeutung, p.31-34

[15] KdU A XXV

[16] KrV, B 679f

[17] cf Joachim Peter: Das transzendentale Prinzip der Urteilskraft, p. 3ff.

[18] Die Problematik der besonderen Naturgesetze mit Verbindung auf Hume und die Entstehung der kritischen Philosophie selbst gehen meiner Ansicht nach weit über das von mir hier behandelte, sowohl in diesem Abschnitt wie in der gesamten Arbeit, hinaus. Ich kann hier nur einen kleinen Aspekt herausheben.

[19] J.H. Zammito: The genesis of Kant’s „Critique of Justice“, p.7. Zammito sieht die Entwicklungsgeschichte der KUK so, daß Kant bei der Niederschrift der KpV erkennt, daß er auch eine transzendentale Kritik des Geschmacks schreiben kann, im Sommer 1787. In der Arbeit zur Kritik des Geschmacks kommt die kognitive Wende, die Idee der reflektierenden Urteilskraft, Anfang 1789, daraus wird dann die KdU. Im Sommer und Frühherbst 1789 kommt die ethische Wende, eine Betonung des Übersinnlichen als Grundlage von Freiheit und den Naturgesetzen, im Gegensatz zum Pantheismus und Hylozoismus. Dies führt zu einer Neuformulierung der Dialektik und der Methodenlehre der teleologischen Urteilskraft.

[20] KdU, B XXVII

[21] KrV, A92

[22] Vgl. Ingrid Bauer-Drevermann: Der Begriff der Zufälligkeit in der Kritik der Urteilskraft. Kant-Studien, 56. Jg.,H.3-4,1966,p .497-504.

[23] KrV, A160ff

[24] KdU, AXXV; KdU, A 366; KrV, B155f.

[25] KdU, B XXXIII

[26] KrV, A 92

[27] KrV, A 92

[28] David Hume: Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand, p. 37.

[29] David Hume: Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand, p.90.

[30] David Hume: Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand, p.90 f.

[31] David Hume: Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand, p.92.

[32] KrV, B 128

[33] vgl. den Begriff „subjektiv“ in der kantischen Terminologie.

[34] AA, XX, 203

[35] David Hume: Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand, p. 35ff

[36] cf :Versuch den Begriff der Negativen Größen in die Weltweisheit einzuführen.

Final del extracto de 72 páginas

Detalles

Título
Zur Relevanz von Kants Kritik der Urteilskraft
Universidad
University of Vienna  (Institut für Philosophie)
Calificación
Sehr Gut
Autor
Año
2003
Páginas
72
No. de catálogo
V122730
ISBN (Ebook)
9783640270903
Tamaño de fichero
671 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Relevanz, Kants, Kritik, Urteilskraft
Citar trabajo
Dr. Martin Mucha (Autor), 2003, Zur Relevanz von Kants Kritik der Urteilskraft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122730

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