„Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben und doch ein Idiot sein
kann“. Dieses Zitat von Martin Kessler spiegelt wider, was nicht nur zahlreiche Ärzte über die
Macher der derzeitigen Gesundheitspolitik denken. Die Kritik der Ärzteschaft am deutschen
Gesundheitssystem war selten Größer als im Jahr 2006. Beklagt wurden insbesondere zu
geringe Honorare, zu viel Bürokratie, mangelnde Perspektiven für die ambulante Versorgung
und zu große Risiken bei einer Niederlassung.
Zwar ist man teilweise immer noch überzeugt davon, eines der besten Gesundheitssysteme
der Welt zu besitzen, doch gibt es seit langem zunehmende Kritik an der Effektivität der
Versorgung und an der Effizienz des Mitteleinsatzes. Aus diesem Grund wird ununterbrochen
versucht, die Produktivität des Gesundheitswesens zu erhöhen, so dass das deutsche
Gesundheitswesen, neben dem Steuerrecht, mittlerweile das am häufigsten reformierte
Rechtsgebiet Deutschlands ist.
Jede größere Gesundheitsreform bedeutet jedoch zugleich weitreichende Konsequenzen für
Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer. Dies gilt auch für die derzeitige
Gesundheitsreform. So führen vor allem das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts
vom 22. Dezember 2006 und das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung5 vom 26. März 2007 zu grundlegenden Veränderungen für die
niedergelassene Ärzteschaft.
Diese Arbeit wird im Folgenden diese grundlegenden Veränderungen darstellen und sich mit
deren Folgen für die niedergelassenen Vertragsärzte kritisch auseinandersetzen. Zunächst soll
jedoch die derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland
- III. Reformversuche zur Vermeidung von Unterversorgung
- 1. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- a) Direktverträge
- aa) Hausarztzentrierte Versorgung, § 73b SGB V
- bb) Besondere ambulante ärztliche Versorgung, § 73c SGB V
- cc) Integrierte Versorgung, § 140a SGB V
- (1) Funktionsweise der integrierten Versorgung
- (1) Teil Gemeinschaftspraxen
- (2) Auswirkungen der integrierten Versorgung
- b) Versicherungspflicht
- aa) Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- bb) Pflicht zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung
- a) Direktverträge
- 2. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
- a) spezielle Maßnahmen für unterversorgte Gebiete
- b) Wegfall von Altersgrenzen
- c) Medizinische Versorgungszentren
- aa) Das Problem der fachübergreifenden Tätigkeit
- bb) Auswirkungen auf niedergelassene Ärzte
- cc) Konsequenzen für die Patienten
- d) Flexibilisierung vertragsärztlicher Tätigkeiten
- aa) Berufsausübungsgemeinschaften
- (2) Überörtliche Gemeinschaftspraxen
- (a) Gründe für die Bildung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
- (b) Auswirkungen der Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
- (2) Überörtliche Gemeinschaftspraxen
- bb) Anstellung anderer Ärzte
- (1) Unbegrenzte Möglichkeit zur Anstellung anderer Ärzte?
- (2) Auswirkungen für niedergelassene Ärzte
- cc) Teilzulassung
- (1) Zwei Teilzulassungen für einen Arzt
- (2) Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzulassung?
- dd) Tätigkeit in Praxis, MVZ und Krankenhaus
- aa) Berufsausübungsgemeinschaften
- 1. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
- IV. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht Instrumente des „neuen“ Vertragsarztrechts, die der Bekämpfung medizinischer Unterversorgung dienen. Sie analysiert die aktuelle Versorgungslage in Deutschland und bewertet verschiedene Reformen, um deren Wirksamkeit im Kampf gegen die Unterversorgung zu beurteilen.
- Analyse der derzeitigen medizinischen Unterversorgung in Deutschland
- Bewertung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes und seiner Auswirkungen
- Untersuchung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes und seiner Maßnahmen
- Analyse der Auswirkungen verschiedener Organisationsformen ärztlicher Tätigkeit (z.B. MVZ)
- Bewertung der Flexibilisierung vertragsärztlicher Tätigkeiten
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I: Einleitung legt den Fokus auf die Thematik und die Zielsetzung der Arbeit. Kapitel II: Derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland beschreibt den Status quo der medizinischen Versorgung und identifiziert bestehende Problemfelder. Kapitel III: Reformversuche zur Vermeidung von Unterversorgung analysiert detailliert das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, einschließlich der verschiedenen Maßnahmen wie Direktverträge (Hausarztzentrierte Versorgung, besondere ambulante Versorgung, integrierte Versorgung), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und die Flexibilisierung vertragsärztlicher Tätigkeiten (Berufsausübungsgemeinschaften, Teilzulassungen).
Schlüsselwörter
Medizinische Unterversorgung, Vertragsarztrecht, GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, Direktverträge, Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften, Teilzulassung, Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes?
Das Ziel des Gesetzes ist es, die vertragsärztliche Tätigkeit zu flexibilisieren und insbesondere Maßnahmen gegen die medizinische Unterversorgung in bestimmten Gebieten zu ergreifen.
Welche Rolle spielen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im neuen Recht?
MVZ ermöglichen eine fachübergreifende ambulante Versorgung und stellen eine Alternative zur klassischen Einzelpraxis dar, was Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur für Patienten hat.
Was versteht man unter integrierter Versorgung nach § 140a SGB V?
Die integrierte Versorgung ist eine Form der Vernetzung verschiedener Leistungssektoren (z. B. ambulant und stationär), um die Effizienz und Qualität der Patientenversorgung zu steigern.
Gibt es noch Altersgrenzen für Vertragsärzte?
Im Zuge des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes kam es zum Wegfall von Altersgrenzen, um dem Ärztemangel und der Unterversorgung entgegenzuwirken.
Was ist eine Teilzulassung für Ärzte?
Die Teilzulassung ermöglicht es Ärzten, ihren Versorgungsauftrag zu reduzieren und bietet die Flexibilität, gleichzeitig in einer Praxis, einem MVZ oder einem Krankenhaus tätig zu sein.
Welche Bedeutung hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz?
Dieses Gesetz führte unter anderem Direktverträge und die hausarztzentrierte Versorgung ein, um den Wettbewerb zu fördern und die Versorgung zu verbessern.
- Quote paper
- Robert Tischer (Author), 2008, Instrumente des „neuen“ Vertragsarztrechts gegen die medizinische Unterversorgung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122745