Solidarität mit Waffen - Quellenanalyse anhand einer Briefmarke der Post der DDR anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Warschauer Pakts


Term Paper, 2008

17 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Warschauer Pakt
2.1. Kurze Geschichte des Warschauer Paktes
2.2. Inhalt des Paktes
2.3. Die DDR im Warschauer Pakt

3. Quellenanalyse: Briefmarke zum 20-jährigen Bestehen des Warschauer Paktes
3.1. Beschreibung der Briefmarke
3.2. Kurzbiografie Joachim Rieß
3.3. Entstehung der Briefmarke
3.4. Die DDR-Briefmarke als Propagandaträger
3.5. Analyse und Interpretation

4. Anhang
4.1. Quellen
4.2. Bildquellen

1. Einleitung

„Kein Schritt der DDR-Führung auf militärischem Gebiet erschließt sich, ohne das Ver-ständnis ihrer Einbindung in den Warschauer Vertrag, ohne zu begreifen, dass die DDR auf allen möglichen Gebieten souverän war, aber niemals auf militärischem Gebiet.“ So schätze Paul Bergner, ein Experte für DDR-Bunkeranlagen, in einem Interview mit dem MDR das Verhältnis der DDR zum östlichen Militärbündnis ein.

In der DDR wurde für den Pakt stark geworben, vor allem auf Plakaten aber auch auf Ge-genständen des alltäglichen Lebens. An einer Briefmarke anlässlich des 20-jährigen Jubi-läums des Warschauer Paktes soll eine Quellenanalyse durchgeführt werden. Wie wurde das Bündnis dargestellt?

Die Begriffe „Warschauer Pakt“, „Warschauer Vertragsorganisation“, „Warschauer Paktor-ganisation“ und „Warschauer Vertrag“ beschreiben dasselbe Vertragswerk, welches am 14.05.1955 in Warschau unterzeichnet wurde. Dies sind alles Kurzbezeichnungen für den „ Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik, der Volksrepublik Polen, der Rumänischen Volksre-publik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Republik.“

Der Begriff „Warschauer Vertrag“ wird auch noch für den Vertag von 1970 verwendet, im Kontext der Ostpolitik Brandts geschlossen (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen), sowie der „Warschauer Vertrag“ von 1990, in dem endgültig die Oder-Neiße-Grenze festgeschrieben wurde (Deutsch-Polnischer Grenzvertrag).

Daher soll in dieser Arbeit immer vom Warschauer Pakt gesprochen werden.

2. Der Warschauer Pakt

Der Warschauer Pakt ist ein Militärbündnisvertrag, in dem acht der Ostblockstaaten invol-viert waren. Er bestand zwischen 1955 und 1991. Neben dem Rat für gegenseitige Wirt-schaftshilfe (RGW) war der Warschauer Pakt die wichtigste multilaterale Organisation der kommunistischen Staaten in Europa.[1]

2.1. Kurze Geschichte des Warschauer Paktes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Die acht Mitgliedsstaaten des Paktes: DDR, Tschechoslowakische Republik, Polen, Un-garn, Albanien, Ungarn, Bulgarien, Sowjetunion (von West nach Ost)

Am 04.04.1949 wurde der Nordatlantikpakt (NATO – North Atlantic Treaty Organization) verabschiedet. Dieser forderte die Staaten des Ostblockes zu einer Reaktion heraus. Als am 23.10.1954 die Bundesrepublik Deutschland die Pariser Verträge unterzeichnete und damit den Beitritt zur NATO manifestierte, geriet der Ostblock endgültig in Zugzwang. Nur wenige Tage nach in Kraft treten der Pariser Verträge, fanden zwischen dem elften und 14. Mai 1955 Verhandlungen der Führer von acht kommunistischen Staaten in Warschau, unter Beobachtung der Koreanischen Volksrepublik[2], statt, an deren Ende die Verabschie-dung des Warschauer Paktes als militärisches Beistandsabkommen stand. Die Grün-dungsmitglieder des Paktes waren die Sowjetunion, die DDR, die Tschechoslowakische Republik, die Volksrepublik Polen, die Volksrepublik Albanien, die Volksrepublik Bulgari-en, die Ungarische Volksrepublik und die Rumänische Volksrepublik (Abb.1). Am 04.06. des Jahres trat der Vertrag in Kraft. Damit war „alles, was die Länder der Antihitlerkoali-tion während des gemeinsamen Kampfes gegen den Faschismus erreicht hatte, […] endgültig zusammengebrochen.“[3] Ergänzt wurde der Vertrag durch einen Beistandspakt mit Finnland, ebenfalls 1955 geschlossen.[4]

Sitz der beiden Hauptführungsorgane des Paktes war Moskau. Der „Politisch Beratende Ausschuss“, in dem jedes Mitglied vertreten war, war für alle politischen Fragen verant-wortlich, außer die der militärischen Angelegenheiten. Dafür war das „Vereinte Oberkom-mando der Streitkräfte“ zuständig, bei dem ein General der Sowjetunion immer den Vor-sitz innehatte. Dem Politisch Beratenden Ausschuss wurden1956 zwei Hilfsorgane beige-stellt: das Vereinigte Sekretariat und eine Ständige Kommission, die Empfehlungen für außenpolitische Fragen erarbeitete.[5] Durch die Dominanz der Sowjetunion im Pakt war die Kommandosprache Russisch, wenn auch Dokumente in die jeweiligen anderen Sprachen übersetzt wurden.

Neben der offiziellen Begründung, die Reaktion auf den Eintritt der BRD in die NATO und der dadurch entstandenen akuten Bedrohung der kommunistischen Staaten Europas, gab es noch andere Gründe für diesen Pakt. Die Sowjetunion wollte vertraglich gesicherte Rechte auf Stationierung von Truppen in Ost- und Südosteuropa. Zudem sollte ein Ge-gengewicht zur NATO installiert werden. Die Streitkräfte der kommunistischen Staaten sollten gebündelt, um sie schlagfähiger zu machen und unter sowjetisches Kommando gestellt werden. Mit dem Pakt band die Sowjetunion aber vor allem die anderen Mitglieds-staaten eng an sich, um die eigene Vorherrschaft im Ostblock zu sichern und auszubauen. Damit sollte das internationale Gewicht der Sowjetunion vergrößert werden.[6]

Dieses Ziel wurde unter anderem durch Truppenstationsverträge erreicht, die zwischen 1956 und 1968 mit Polen, der DDR, Rumänien, Ungarn und der CSSR geschlossen wur-den.

Trotz aller Friedensbekundungen im Vertragstext des Paktes, war der Pakt vorrangig ein Militärbündnis, was in fast allen Mitgliedsländern zu militärischer Aufrüstung führte. Aber auch die NATO vergrößerte ihre militärische Schlagkraft (Abb.2).

Am 23.10.1956 brach in Ungarn ein Volksaufstand los. Daraufhin kündigte Ungarn am 01.11.1956 die Mitgliedschaft im Warschauer Pakt. Durch das Eingreifen bewaffneter sowjetischer Einheiten wurde der Austritt jedoch durch die neue ungarische Regierung rückgängig gemacht.

Schon 1961 kam es zwischen der Sowjetunion und Albanien zu einer diplomatischen Kri-se, vor allem wegen ideologischer Kontroversen. Mit dem Abbruch der diplomatischen Be-

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Truppenstärke des Warschauer Paktes und der NATO (inklusive der Truppen der USA und Kanada) in Europa 1959 (li.) und 1973 (re.; Frankreich trat 1966 nach Konflikten um nationale Rechte aus der NATO aus)

ziehungen zur Sowjetunion schied Albanien faktisch schon aus dem Warschauer Pakt aus. 1968 wurde die Mitgliedschaft endgültig gekündigt, als Reaktion auf den Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes in der CSSR zur Niederschlagung des Prager Früh-lings. Obwohl Rumänien den Einmarsch der Truppen in die CSSR abgelehnt hatte, ver-blieb die Volksrepublik im Pakt.

Der Einmarsch wurde nachträglich durch die Breschnew-Doktrin legitimiert. Sie bean-sprucht die Vorherrschaft der Sowjetunion im Ostblock und begründet dies mit einer be-schränkten Souveränität und Selbstbestimmung der Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes. Daraus folge ein Interventionsrecht für die Mitglieder des Warschauer Paktes, wenn in einem Land der Sozialismus bedroht sei.[7]

Die schon überholten Strukturen des Paktes wurden seit 1985 weiter geschwächt, vor al-lem durch Gorbatschows Reformpolitik Glasnost und Perestroika. Dennoch wurde am 25.04.1985 eine weitere Verlängerung des Warschauer Paktes um 25 Jahre beschlossen, danach sollte die Verlängerung um je 10 Jahre automatisch erfolgen.

Mit dem Ende der DDR am 03.10.1990 wurde auch wenige Tage vorher die Mitgliedschaft im Warschauer Pakt beendet. Im gleichen Jahr wurde ein bilaterales Abkommen über den Abzug der sowjetischen Einheiten aus den Mitgliedsstaaten des Paktes unterzeichnet. Aufgrund des Zerfalls des gesamten Ostblockes wurde am 25.02.1991 die Auflösung der Militärstrukturen zum 01.04. des Jahres beschlossen, schließlich löste sich die politische Struktur des Pakts am 01.07.1991 selbst auf.

2.2. Inhalt des Paktes

Kern des eigentlich als Defensivbündnisses gegründeten Paktes ist die Verpflichtung zur gegenseitigen Absprache in allen Bereichen der internationalen Politik[8], die Pflicht zum mi-litärischen Beistand im Angriffsfall und die Unterordnung der nationalen Armeen unter ein Oberkommando der sowjetischen Führung. Es dürfe keinen anderen Bündnissen beige-treten werden, die dem Warschauer Pakt widersprechen. Die Armeen sollen im Ernstfall zu einem schlagfähigem Heer vereinigt werden.

2.3. Die DDR im Warschauer Pakt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Sonderposition der DDR bestand darin, dass an ihren Gren-zen eine direkte Konfrontation mit den NATO-Truppen möglich war; hier also der Kalte Krieg die größte Gefahr lief, sich in einen Heißen Krieg zu verwandeln. Für den Schutz dieser Trennlinie zwischen NATO und Warschauer Pakt seien alle Paktmitglieder verantwortlich gewesen, vorrangig aber die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und die DDR.[9]

Otto Grotewohl (Abb.3) nahm an den Verhandlungen zum War-schauer Pakt teil und unterzeichnete diesen am 14.05.1955. Am 20.05.1955 hielt er dazu seine Regierungserklärung.[10]

Offiziell ging am 01.03.1956 die Nationale Volksarmee der DDR (NVA) aus den seit 1952 bestehenden Verbänden der Kasernierten Volkspolizei und den seit 1950 getarnt aufgebauten See- und Luftstreitkräften hervor. Schon einige Zeit zuvor, am 28.01.1956, war durch den Warschauer Pakt festgelegt worden, die NVA in die Verei-nigten Streitkräfte einzubeziehen und dem gemeinsamen Oberkommando zu unterstel-len.[11] Am 24.05.1958 wurde nach einem Beschluss des Politischen Beratenden Aus-schusses des Warschauer Paktes die NVA schließlich in die Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes aufgenommen.

[...]


[1] Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. – 2., aktualisierte Auflage. – Schriftenreine Bd. 402. – Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2003. – S. 347.

[2] Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt – Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses. – Berlin : Edition q, 1995. – S. 34.

[3] Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt – Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses. – Berlin : Edition q, 1995. – S. 35.

[4] Stöver, Bernd: Der Kalte Krieg 1947-1991 – Geschichte eines radikalen Zeitalters. – Schriftenreihe Bd. 613. – Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2007. – S. 101.

[5] Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. – 2., aktualisierte Auflage. – Schriftenreine Bd. 402. – Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2003. – S. 347.

[6] ebd. und Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Die DDR im Warschauer Pakt und im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. – Die DDR Realitäten – Argumente. – Bonn : Verlag Neue Gesellschaft, 1987. – S. 18.

[7] http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761595804/Breschnew-Doktrin.html

[8] Volltext des Warschauer Paktes online zugänglich unter: http://www.documentarchiv.de/ddr/1955/warschauer-pakt.html

[9] Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt – Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses. – Berlin : Edition q, 1995. – S. 65.

[10] Wortlaut der Regierungserklärung als Audiodatei unter: http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/GrotewohlOtto/index.html

[11] Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte. – 2., aktualisierte Auflage. – Schriftenreine Bd. 402. – Bonn : Bundeszentrale für politische Bildung, 2003. – S. 354.

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Details

Title
Solidarität mit Waffen - Quellenanalyse anhand einer Briefmarke der Post der DDR anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Warschauer Pakts
College
University of Applied Sciences Potsdam  (Fachbereich Informationswissenschaften)
Course
Überlieferung der DDR-Geschichte
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
17
Catalog Number
V122820
ISBN (eBook)
9783640286744
ISBN (Book)
9783640286928
File size
1234 KB
Language
German
Notes
Diese Arbeit deckte einen Fehler im Michelkatalog auf, dem Standartwerk für Philiatologie.
Keywords
Solidarität, Waffen, Quellenanalyse, Briefmarke, Post, Bestehens, Warschauer, DDR-Geschichte, Quellenkritik, Warschauer Vertrag, Warschauer Pakt
Quote paper
Christiane Arndt (Author), 2008, Solidarität mit Waffen - Quellenanalyse anhand einer Briefmarke der Post der DDR anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Warschauer Pakts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122820

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