Die Europäische Zentralbank: Grundlagen, Struktur, Geldpolitik


Seminar Paper, 2008

25 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Grundlagen
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2 Unabhängigkeit der EZB
2.2.1 Personelle Unabhängigkeit
2.2.2 Finanzielle Unabhängigkeit
2.2.3 Institutionelle Unabhängigkeit
2.2.4 Funktionelle Unabhängigkeit

3 Struktur des ESZB
3.1 Zusammensetzung der EZB
3.1.1 Das Direktorium
3.1.2 Der EZB-Rat
3.1.3 Der erweiterte Rat der EZB
3.2 Aufgaben und Ziele des ESZB

4 Geldpolitik der EZB
4.1 Geldpolitische Strategie der EZB
4.2 Geldpolitische Instrumente
4.2.1 Offenmarktgeschäfte
4.2.2 Ständige Fazilitäten
4.2.3 Mindestreserven

5 Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Leitbild der EZB

Abbildung 2: Unabhängigkeit

Abbildung 3: Das Eurosystem - Das ESZB

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Am 1. Januar 1999 wurden die Kompetenzen zur Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungsraum von den damals teilnehmenden 11 Mitgliedsstaaten auf die Europäische Zentralbank übertragen. Die Determination und Ausübung der gemeinsamen Geldpolitik ist somit einer der zentralen Aufgaben der EZB mit deren Hilfe sie das Primat der Sicherung der Preisstabilität gewährleisten soll.[1]

Die EZB hat bis heute sowohl geldpolitisch als auch wirtschaftspolitisch eine signifikante Rolle im europäischen Wirtschaftsgeschehen inne.

Jedoch bringen der Prozess der europäischen Integration und die zunehmende Verflechtung der internationalen Kapitalmärkte neue Herausforderungen für den institutionellen und geldpolitischen Rahmen der EZB mit sich. Diesen muss sie sich sukzessive anpassen, um ihre effiziente Funktionsfähigkeit zu wahren.

Die vorliegende Seminararbeit wird dem Leser deshalb einen umfassen Einblick in die rechtlichen, institutionellen und geldpolitischen Hintergründe der EZB gewähren:

Im folgenden Kapitel werden die rechtlichen Grundlagen der EZB und ihre Leitbilder aufgezeigt werden. Dabei wird dem Aspekt der Unabhängigkeit ein eigener Abschnitt gewidmet, um die Bedeutung dieses Prinzips zu akzentuieren.

Das dritte Kapitel befasst sich mit der Struktur des Europäischen Systems der Zentralbanken und erläutert in diesem Zusammenhang insbesondere die Organisation ihres zentralen Administrativ- und Exekutivorgans, nämlich der EZB. Anschließend werden die Aufgaben und Ziele der EZB beschrieben werden.

Im vierten Kapitel wird die Verknüpfung der „Zwei-Säulen-Strategie“ der EZB mit ihren geldpolitischen Instrumenten dargestellt.

Das letzte Kapitel beinhaltet eine zusammenfassende Conclusio des Autors zur vorliegenden Seminararbeit.

2 Grundlagen

2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das rechtliche Korsett der ESZB bilden primär die rechtlichen Bestimmungen des „Vertrages über die Europäische Union“ und die „Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken“.

Nach dem „Vertrag über die Europäische Union“, der im November 1993 in Kraft tat, begaben sich am 1. Januar 1999 ursprünglich 11 EU-Mitgliedsstaaten in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Die signifikanteste Änderung, mit dem Eintritt in die dritte Stufe, war die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse der teilnehmenden Staaten untereinander und zur Gemeinschaftswährung. Zudem mussten die teilnehmenden Staaten die Bestimmungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Gebrauch des Euros akzeptieren.[2]

Als weiteren zentralen Aspekt sah der „Vertrag von Maastricht“ die Errichtung der ESZB vor. Die Umsetzung erfolgte am 1. Juni 1998 mit der Ernennung des Direktoriums.[3] Letztendlich wurde die einheitliche Geldpolitik des Eurosystems am 1.Januar 1999 auf die EZB übertragen.[4]

Der Artikel 7 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages zeigt die rechtliche Stellung der EZB innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Sie gehört nicht zu den fünf Organisationen der EG, sondern wird nur als Institution der Europäischen Gemeinschaft definiert.[5]

Hinsichtlich des Leitbildes der EZB sind insbesondere folgende Grundsätze zu nennen:[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Rechenschaftspflicht dient als Gegengewicht zur Unabhängigkeit der ESZB. Aufgrund der Einhaltung der Legitimität, müssen folglich die von der Zentralbank im Rahmen ihres Auftrags durchgeführten Maßnahmen von demokratischen Institutionen und der Öffentlichkeit kontrolliert werden können.[7] In diesem Zusammenhang definiert der Artikel 15 der ESZB-Satzung detailiert die Berichts- bzw. Rechenschaftspflichten der ESZB. Demnach soll die EZB sowohl vierteljährlich einen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems als auch wöchentlich einen konsolidierten Ausweis publizieren.

Außerdem hat sie einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und über die Geld- und Währungspolitik im vergangenen und im laufenden Jahr zu verfassen. Der Jahresbericht ist anschließend dem Europäischen Parlament, dem EU-Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen.[8]

Der Grundsätze der Transparenz und der Glaubwürdigkeit stehen in einem interdependenten Verhältnis zum Prinzip der Rechenschaftspflicht. Demnach ist die EZB dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit und den Märkten alle essentiellen Informationen über ihre Strategie, ihre Prognosen und ihre geldpolitischen Entscheidungen bzw. Verfahren offen, eindeutig und umgehend zur Verfügung zu stellen. Dadurch trägt die Transparenz dazu bei, die Geldpolitik der EZB glaubwürdiger und effektiver der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Transparenz und Glaubwürdigkeit bezwecken somit, dass die EZB glaubwürdig aufzeigt, wie sie ihren geldpolitischen Auftrag erfüllen will und welche monetären Ziele sie verfolgt.[9]

Der Grundsatz der Unabhängigkeit wird aufgrund seiner Signifikanz in einen separaten Abschnitt erläutert werden.

2.2 Unabhängigkeit der EZB

Die Unabhängigkeit der EZB ist ein essentieller Pfeiler für die Erwartung, dass das vorrangige Ziel der Preisstabilität erreicht werden kann. Um dieses Prinzip besonders zu akzentuieren wurde die Unabhängigkeit im EG-Vertrag und in der EZB-Satzung manifestiert.[10] Als Referenzmodell diente vor allem das Statut der Deutschen Bundesbank, das durch eine weitgehende, politische und ökonomische Unabhängigkeit die unmittelbare Beeinflussung durch Politik und Interessensverbände ausschließt.[11] Die nachfolgenden Aspekte der Unabhängigkeit gelten aufgrund der Bestimmungen im EG-Vertrag und der EZB-Satzung auch für die NZB.[12]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.1 Personelle Unabhängigkeit

Ein Mitglied des EZB-Rates kann nur unter besonderen Umständen seines Amtes enthoben werden. Demnach muss das Mitglied „die Voraussetzung für die Ausübung eines Amtes nicht mehr erfüllen oder eine schwere Verfehlung begangen haben“.[13] Die Entlassung kann nur durch den Europäischen Gerichtshof auf Antrag des EZB-Rates oder des Direktoriums erfolgen. Das Mitglied des EZB-Rates kann gegen seine Entlassung vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Durch die vergleichsweise lange Amtszeit der Mitglieder des EZB-Direktoriums von acht Jahren, soll zudem deren unabhängiges Handeln gewährleistet werden. Die Amtszeit des Präsidenten der NZB muss mindestens fünf Jahre betragen.[14]

2.2.2 Finanzielle Unabhängigkeit

Die finanzielle Unabhängigkeit der EZB ist vor allem dadurch gesichert, dass keine Kredite an Organe oder Eirichtungen der EG, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentliche Stellen vergeben werden dürfen. Außerdem ist die EZB von den NZB mit Kapital und Währungsreserven ausgestattet, über die sie uneingeschränkt verfügen kann.[15]

2.2.3 Institutionelle Unabhängigkeit

Dieser Aspekt der Unabhängigkeit bezieht sich auf die rechtliche Einordnung der EZB als unabhängige und selbständige Institution innerhalb der EG. Die Unabhängigkeit wird dahingehend weiter verstärkt, dass die EZB eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.[16] Ein weiterer zentraler Aspekt ist, dass die EZB und die NZB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine Weisungen von nationalen oder gemeinschaftlichen Instanzen einholen oder entgegennehmen dürfen. Die Staats- und Regierungschefs besitzen kein Entscheidungsrecht.[17]

Trotz ihrer institutionellen Unabhängigkeit kann sich die EZB der demokratischen Legitimation im Mantel der europäischen Gemeinschaft nicht verwehren. So unterliegt sie der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofes und muss bestimmte Rechenschaftspflichten einhalten.[18]

2.2.4 Funktionelle Unabhängigkeit

Das primäre Ziel der EZB ist die Preisstabilität. Erst nachrangig unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik. Dadurch darf die EZB jedoch nicht die Geldwertstabilität gefährden. Auch in der Festlegung bzw. Auswahl ihrer geldpolitischen Strategie und ihrer Instrumentarien ist sie unabhängig.[19] Während die Geldpolitik explizit dem ESZB zugeordnet wird, liegt die Festlegung der Wechselkurspolitik beim Ecofin-Rat. Diese Festlegungen unterliegen jedoch den allgemeinen Bestimmungen des Artikels 3a des „EG-Vertrages“, wonach sowohl die Geld- als auch die Wechselkurspolitik des Eurogebietes dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet sein müssen. Folglich bleibt i.e.S. die Unabhängigkeit der ESZB auch in diesem Aspekt gewährleistet.[20]

[...]


[1] Vgl. Weidenfeld, W.( 2000), S.31.

[2] Vgl. Görgens, E. (2004), S.6 ff.

[3] Vgl. Duwendag, D. et al. (1999), S.8.

[4] Vgl. Schmid, P. und Reischle, J. (2004), S. 50.

[5] Vgl. Art 7 des Vertrages über die Europäische Union.

[6] Vgl. EZB (2004), S.52.

[7] Vgl.EZB (2004), S. 13.

[8] Vgl. Art. 15 der Satzung der ESZB.

[9] Vgl. EZB (2004), S. 70 ff.

[10] Vgl. Art. 107 des Vertrages über die Europäische Union; Art. 7 der Satzung der ESZB.

[11] Vgl. Hahn F., Mooslechner P. (1999), S.49.

[12] Vgl. Art.8 des Vertrages über die Europäische Union.

[13] Vgl. Art 11.4. der Satzung der ESZB.

[14] Vgl. Liebscher, K. ( 1999), S.80.

[15] Vgl. Liebscher, K. (1999), S.80.

[16] Vgl. Art. 106.2. des Vertrages über die Europäische Union.

[17] Vgl. Art.7 der Satzung der ESZB.

[18] Vgl. Smits, R. (1997), S.155.

[19] Vgl. Art. 17-24 der Satzung der ESZB.

[20] Vgl. Liebscher, K. (1999), S.92 ff.

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Details

Title
Die Europäische Zentralbank: Grundlagen, Struktur, Geldpolitik
College
University of applied sciences, Düsseldorf
Course
Internationales Wirtschaftsrecht
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
25
Catalog Number
V122846
ISBN (eBook)
9783640279531
ISBN (Book)
9783640284863
File size
757 KB
Language
German
Keywords
Europäische, Zentralbank, Grundlagen, Struktur, Geldpolitik, Internationales, Wirtschaftsrecht
Quote paper
Dipl.-Kfm. (FH), BBA Jess Puthenpurackal (Author), 2008, Die Europäische Zentralbank: Grundlagen, Struktur, Geldpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/122846

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