Die deutsche Verfassung enthält eine Vielzahl von Grundrechten. Das wichtigste und elementarste ist die Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz: Unantastbar, geschützt und unumstößlich gibt es jedermann einen Schutz. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Regelsatzurteil aus dem Jahr 2010 den Regelsatz nach dem SGB II für verfassungswidrig erklärt und im Zuge dessen neue Rahmenbedingungen zur Ermittlung dessen und zur Sicherung des Existenzminimums geschaffen. Fortan soll das Parlamentsgesetz dem Regelsatzermittlungsgesetz unter stetiger Fortschreibung die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II und folglich das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sicherstellen. Das Bundesverfassungsgericht leitete in dem besagten Urteil gem. Artikel 1 Absatz 1 dem Grundrecht der Menschenwürde i. V. m. Artikel 20 Grundgesetz dem Sozialstaatsprinzip ab.
In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird der Regelsatz nach dem SGB II in der Covid-19-Pandemie hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft. Insbesondere werden die Abteilungen 1: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren und Abteilung 6: Gesundheitspflege in besonderem Maße beleuchtet. Vorerst wird das Sozialstaatsprinzip und das Regelbedarfsurteil aus dem Jahr 2010 sowie ein früheres Urteil in diesem Kontext dargelegt. Im weiteren Verlauf werden die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug nach dem SGB II erläutert und die Zusammensetzung dieses Regelsatzes aufgezeigt. Eine Prognose zu der Entwicklung des Regelsatzes nach dem SGB II folgt in diesem Kontext.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Sozialstaatsprinzip
2.1 Leistungsspektrum des deutschen Sozialstaates
3 Das Bundesverfassungsgericht
3.1 Entscheidungen zu der Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II
3.2 Ergebnis
4 Regelbedarf des Sozialgesetzbuch II
4.1 Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen
4.1.1 Anspruchsvoraussetzungen: Covid19-Pandemie
4.2 Ermittlung des Regelsatzes
4.2.1 Regelbedarfsermittlungsgesetz
4.2.2 Regelbedarfsstufen
4.2.3 Zusammensetzung des Regelbedarfs
4.2.3.1 Abt. 1 Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
4.2.3.2 Abt. 6 Gesundheitspflege
5 Covid–19-Pandemie
5.1 Erhöhte Regelsätze nach dem SGB II in der Covid–19 Pandemie
5.2 Entwicklung der Preise in der Covid–19-Pandemie
5.2.1 Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Abt. 1
5.2.2 Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Abt. 6
6 Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit
6.1 Schutzbereich
6.1.1 Zwischenergebnis
6.2 Eingriff in den Schutzbereich
6.2.1 Zwischenergebnis
6.3 Unzulässigkeit des Eingriffs
6.4 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
6.5 Ergebnis
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze des Sozialgesetzbuches II (SGB II) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2021. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die staatlichen Unterstützungsleistungen das grundgesetzlich verankerte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch bei steigenden Inflationsraten weiterhin gewährleisten.
- Analyse des Sozialstaatsprinzips und des existenzsichernden Regelsatzes
- Rechtliche Bewertung der Regelsatzermittlung durch das Bundesverfassungsgericht
- Untersuchung der Preisentwicklung in den Bereichen "Nahrung" und "Gesundheit" während der Pandemie
- Prüfung der Verfassungskonformität des Regelsatzes unter Einbeziehung der Inflationsdaten von 2021
Auszug aus dem Buch
Abt. 6 Gesundheitspflege
Die Gesundheitspflege wird als Bemühung um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit definiert. Im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II beinhaltet der Regelsatz einen Anteil für Körperpflege sowie Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diese Abteilung weist lediglich einen geringen Betrag auf, da gem. §§ 5 Abs. 1 Nr. 2a, 10 SGB V sowie §§ 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a, 25 SGB XI der Hilfebedürftige gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert ist. Die beigefügte Tabelle zeigt die Abt. 6 Gesundheitspflege mit dem Gesamtbetrag von 17,02 Euro und umfasst fünf bedarfsrelevante Bedarfe.
In dieser Abt. 6 muss zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimitteln unterschieden werden. Der Abgabepreis eines rezeptpflichtigen Arzneimittels und das apothekerliche Honorar richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der Menschenwürde als elementares Grundrecht dar und skizziert den Aufbau der Untersuchung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze nach dem SGB II.
2 Sozialstaatsprinzip: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik als Sozialstaat und definiert das Leistungsspektrum des Staates zur Unterstützung bedürftiger Bürger.
3 Das Bundesverfassungsgericht: In diesem Teil werden die Rolle des BVerfG als Wächter über das Grundgesetz sowie relevante Urteile zur Verfassungsmäßigkeit von Regelsätzen dargelegt.
4 Regelbedarf des Sozialgesetzbuch II: Hier werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug sowie die methodische Zusammensetzung und Ermittlung des Regelsatzes detailliert beschrieben.
5 Covid–19-Pandemie: Dieses Kapitel analysiert die erhöhten Regelsätze während der Pandemie und stellt die inflationsbedingten Preisentwicklungen in den Fokus.
6 Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit: Auf Basis der vorangegangenen Preisanalysen wird hier die materielle Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes unter Berücksichtigung des Entzugs des Existenzminimums geprüft.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Regelsatz der RBS 1 ab Juli 2021 aufgrund der gestiegenen Inflation nicht mehr verfassungsgemäß ist.
Schlüsselwörter
Sozialgesetzbuch II, SGB II, Regelsatz, Existenzminimum, Menschenwürde, Covid-19-Pandemie, Verfassungsmäßigkeit, Bundesverfassungsgericht, Inflation, Gesundheitspflege, Sozialstaatsprinzip, Verbraucherpreisindex, Grundrecht, Bedarfsgemeinschaft, Inflationsrate
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Bachelor-Thesis grundlegend?
Die Arbeit untersucht die materielle Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II im Kontext der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Preissteigerungen im Jahr 2021.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Arbeit behandelt?
Die zentralen Schwerpunkte sind das Sozialstaatsprinzip, die Methoden zur Ermittlung des Regelbedarfs sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der Angemessenheit dieser Leistungen bei steigenden Lebenshaltungskosten.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage lautet, ob der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum von Hilfebedürftigen angesichts der pandemiebedingten Preisentwicklung im Jahr 2021 weiterhin verfassungsrechtskonform sichert.
Welche wissenschaftliche Methodik wird für die Untersuchung verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche Untersuchung durchgeführt, die verfassungsrechtliche Prinzipien und Urteile des BVerfG analysiert und diese anhand statistischer Preisentwicklungsdaten (Verbraucherpreisindex) sowie der Regelsatzstruktur gegenüberstellt.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Sozialstaatsprinzips, die Erläuterung der Regelbedarfsermittlung, die Auswertung von Preisindizes der Abteilungen "Nahrung" und "Gesundheit" sowie die abschließende juristische Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen SGB II, Existenzminimum, Menschenwürde, Verfassungsmäßigkeit, Covid-19-Pandemie, Regelsatz, Inflation und Sozialstaatsprinzip.
Warum wird im Rahmen der Verfassungsprüfung besonders die "Abteilung 6: Gesundheitspflege" hervorgehoben?
Dieser Bereich wird besonders beleuchtet, weil durch die Pandemie zusätzliche Kosten für medizinische Schutzmasken (FFP2) entstanden sind, deren Deckung durch den Regelsatz juristisch strittig war.
Wie lautet die Schlussfolgerung bezüglich der Verfassungsmäßigkeit ab dem zweiten Halbjahr 2021?
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass ab Juli 2021 ein verfassungswidriger Zustand eintritt, da der Regelsatz die Preissteigerungen der Inflation nicht mehr ausreichend abfedert und somit das Existenzminimum unterschritten wird.
- Arbeit zitieren
- Andrea Lührs (Autor:in), 2021, Die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes des Sozialgesetzbuches II (SGBII) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2014, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1229041