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Die OSZE und das Internet

Die Gewährleistung von Medienfreiheit und die Verhinderung von Volksverhetzung

Title: Die OSZE und das Internet

Seminar Paper , 2004 , 17 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Stefan Meingast (Author)

Communications - Multimedia, Internet, New Technologies
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In Artikel 19, Paragraf 3 der UN-Konvention „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (IPBPR) wird festgehalten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein absolutes ist, sondern durchaus Einschränkungen unterliegt. Des Weiteren empfiehlt die Konvention in Artikel 20, dass jede Verbreitung von nationalistischem, rassistischem oder religiösem Hass, welche zu Feindseligkeiten oder Gewalt führen kann, per Gesetz verboten werden soll. Demnach stellt eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit nicht ausschließlich ein zu förderndes Recht dar, sondern dessen Ausübung kann durchaus auch mit Problemen behaftet sein. Diese Tatsache trifft nicht allein auf den Einzelnen, sondern im Speziellen auf Medienbetriebe zu, welche ganz besonders für die Informationsversorgung der Öffentlichkeit zuständig sind – in den letzten Jahren verstärkt auch im Internet – und dabei eine besondere Verantwortung tragen. Wie im Fall der klassischen Verbreitungswege von Informationen, wie Zeitungen oder Fernsehen, stößt auch die Bereitstellung von Neuigkeiten im „World Wide Web“ auf Grenzen, wie sie die UN-Konvention beschreibt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), im Besonderen das Büro des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit, Freimut Duve, vertritt dabei die Ansicht, dass eine staatlich restriktive Gesetzgebung hinsichtlich der Medienfreiheit im Internet nicht notwendig sei.
In der vorliegenden Arbeit soll diesem Standpunkt widersprochen und gezeigt werden, dass es Möglichkeiten einer Regulierung gibt, die man als kooperativen Ansatz bezeichnen kann, weil sie sowohl Staat als auch private Medienbetriebe mit einbezieht und nicht allein auf legislative Maßnahmen baut. Am Beginn der Arbeit soll aber zunächst auf die begrenzten Möglichkeiten der OSZE im Bezug auf die Durchsetzung von Richtlinien durch die besondere Struktur der Sicherheitsorganisation eingegangen werden. Dann wird an die OSZE-Politik im Bemühen um freie Meinungsäußerung herangeführt, wie sie sich aus verschiedenen Dokumenten seit Beginn des so genannten „KSZE- oder Helsinki-Prozesses“ im Jahr 1975 ableiten lässt, und welchen Ansatz die OSZE heute in diesem Zusammenhang bei Medienbetrieben im Internet verfolgt. Am Schluss der Arbeit wird das Konzept der „Ko-Regulierung“ vorgestellt, das dazu dienen kann, den Ansprüchen von Artikel 19 und 20 IPBPR gerecht zu werden und einem Missbrauch der Medienfreiheit vorzubeugen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. DIE OSZE UND DAS POSTULAT DER FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG

1. Das Konzept der kooperativen Sicherheit

2. Die Förderung der freien Meinungsäußerung und Medienfreiheit

a) Erste Dokumente

b) Die Amsterdamer Empfehlungen

III. DIE OSZE-POLITIK IM INTERNET

1. Die Bedeutung des neuen Mediums

2. Eine „liberale“ Herangehensweise

IV. EINE MÖGLICHE REGULIERUNG

1. Grundprinzipien

2. Das Modell der Ko-Regulierung

V. SCHLUSSFOLGERUNGEN

VI. QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Gewährleistung der freien Meinungsäußerung im Internet und der notwendigen Verhinderung von Volksverhetzung im Kontext ethnischer Konflikte. Ziel ist es, ein Modell der Ko-Regulierung zu präsentieren, das staatliche Maßnahmen mit privater Selbstregulierung verbindet, um sowohl Medienfreiheit zu wahren als auch Missbrauch wirksam zu begrenzen.

  • Die Rolle der OSZE bei der Förderung von Medienfreiheit.
  • Die Herausforderungen der Internetregulierung in demokratischen Staaten.
  • Analyse des „zweischneidigen Schwerts“ der Internetfreiheit.
  • Diskussion des Konzepts der „Ko-Regulierung“ als Lösungsansatz.
  • Bewertung der staatlichen Verantwortung gegenüber privaten Medienbetrieben.

Auszug aus dem Buch

2. Das Modell der Ko-Regulierung

Befürchtungen der OSZE, Regierung würden durch die Eröffnung von Selbstregulierung Zensur „privatisieren“ und damit nicht ihrer Verantwortung gerecht werden, gehen von der falschen Annahme aus, dass staatliche Stellen ausschließlich Selbstregulierung durch die Medien als Lösung des Problems betrachten. Wünschenswert wären zusätzlich Maßnahmen von offizieller Seite, welche die freiwillige Selbstkontrolle der Internet-Medien mit Gesetzgebungen ergänzen und somit eine Kooperation von privater und offizieller Seite etablieren. Dieses Modell wird häufig als „Ko-Regulierung“ bezeichnet. Dabei sollte eine restriktive staatliche Gesetzgebung an der Voraussetzung einer legitimen Zielsetzung und deren Notwendigkeit für eine demokratische Ordnung gemessen werden, wie festgestellt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zusätzlich sollten die Gesetze an drei Bedingungen geknüpft sein, welche eine überbordende Beschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet durch den Staat zusätzlich verhindern:

1. Der Inhalt, gegen den vorgegangen werden soll, muss klar identifizierbar sein.

2. Die Entscheidung über die Illegalität einer Veröffentlichung muss durch die jeweilig zuständige staatliche Behörde vorgenommen werden.

3. Die Einschränkungen der freien Meinungsäußerung müssen jenen gerecht werden, wie sie in Artikel 10, Paragraf 2, der Europäischen Konvention für Menschenrechte aufgezählt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

I. EINLEITUNG: Die Einleitung legt das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der staatlichen Pflicht zur Unterbindung von Volksverhetzung dar und stellt die Forschungsfrage zur Regulierung im Internet.

II. DIE OSZE UND DAS POSTULAT DER FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG: Dieses Kapitel erläutert das OSZE-Prinzip der kooperativen Sicherheit und zeichnet die historische Entwicklung der Dokumente zur Medienfreiheit seit der Helsinki-Schlussakte nach.

III. DIE OSZE-POLITIK IM INTERNET: Hier wird die Bedeutung des Internets als globales Medium analysiert und die „liberale“ Haltung des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit kritisch beleuchtet.

IV. EINE MÖGLICHE REGULIERUNG: Dieses Kapitel erörtert die Grundprinzipien für eine Internetregulierung und stellt das Modell der Ko-Regulierung als praxisnahen Lösungsansatz vor.

V. SCHLUSSFOLGERUNGEN: Das Fazit stellt fest, dass für die OSZE bei der Verhinderung von Volksverhetzung durch Internetmedien noch ein weiter Weg besteht und das Modell der Ko-Regulierung hierbei eine zentrale Rolle spielen könnte.

VI. QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS: Dieser Abschnitt listet die verwendeten Primärquellen und die zitierte Fachliteratur auf.

Schlüsselwörter

OSZE, Medienfreiheit, Internet, Meinungsäußerung, Volksverhetzung, Ko-Regulierung, Internetregulierung, Ethnische Konflikte, Menschenrechte, Pressefreiheit, Journalismus, Selbstregulierung, Cybercrime, Staatliche Verantwortung, Informationsfluss.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Problematik, wie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Internet gewahrt bleiben kann, während gleichzeitig Volksverhetzung und das Schüren ethnischer Konflikte unterbunden werden sollen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Rolle der OSZE, die historische Entwicklung der Medienfreiheit, die Besonderheiten des Internets als Informationsmedium und der Vergleich zwischen staatlicher Zensur und privater Selbstregulierung.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, ob und wie eine kooperative Regulierung (Ko-Regulierung) durch Staat und Medienbetriebe implementiert werden kann, ohne das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Die Arbeit basiert auf einer Analyse von offiziellen OSZE-Dokumenten, internationalen Konventionen und relevanter Fachliteratur zum Thema Internetregulierung und Medienethik.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die historische OSZE-Politik, diskutiert die Schwierigkeiten bei der Regulierung des Internets und stellt das Konzept der Ko-Regulierung sowie internationale Vorbildmodelle, etwa aus Australien, vor.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie OSZE, Medienfreiheit, Ko-Regulierung, Internetregulierung und den Schutz vor ethnischer Volksverhetzung charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die Ko-Regulierung von einer rein staatlichen Zensur?

Die Ko-Regulierung kombiniert staatliche Gesetzgebungsrahmen mit der freiwilligen Selbstkontrolle privater Medien, um einseitige Zensur zu vermeiden und die Erfolgsaussichten durch die Einbeziehung mehrerer Parteien zu erhöhen.

Welche Rolle spielt die „Cybercrime Konvention“ des Europarats in der Argumentation?

Die Konvention wird als ein Beispiel angeführt, das versucht, rassistische Äußerungen rechtlich als kriminell einzustufen, um so auch im Kontext ethnischer Konflikte juristisch gegen Volksverhetzung vorgehen zu können.

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Details

Title
Die OSZE und das Internet
Subtitle
Die Gewährleistung von Medienfreiheit und die Verhinderung von Volksverhetzung
College
Diplomatic Academy of Vienna - School of International Studies
Course
Ambassador Milton Wolf Seminar on Journalism and Diplomacy
Grade
1,5
Author
Stefan Meingast (Author)
Publication Year
2004
Pages
17
Catalog Number
V123153
ISBN (eBook)
9783640288236
ISBN (Book)
9783640288458
Language
German
Tags
OSZE Internet Ambassador Milton Wolf Seminar Journalism Diplomacy
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefan Meingast (Author), 2004, Die OSZE und das Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123153
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