Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die alte Vorschrift nach § 8 Abs. 4 KStG zum Mantelkauf von der neuen Mantelkaufregelung nach § 8c KStG abgelöst. Laut Gesetzesbegründung soll die neue Vorschrift gegenüber der alten zu einer vereinfachten Rechtsanwendung führen. Insbesondere die Abschaffung des streitigen Tatbestandsmerkmals der Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen soll zur Erleichterung beitragen. Die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG orientiert sich nun allein am Merkmal des Anteilseignerwechsels. Zugrundeliegender Gedanke der Neuregelung ist, dass sich die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners ändert.( Vgl. BT-Drucks. 16/4841, S. 75 f.)
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es die einzelnen Aspekte der neuen Mantelkaufregelung nach § 8c KStG aufzuzeigen und eine abschließende Wertung zum vom Gesetzgeber bezweckten Vereinfachungsanspruch abzugeben.
Dazu wird zunächst der Mantelkaufbegriff definiert. Im Anschluss folgt eine beschreibende Darstellung der alten Vorschrift nach § 8 Abs. 4 KStG aufgrund der zunächst fortbestehenden Relevanz der Norm. In diesem Rahmen werden die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen, die Rechtsfolgen und die Ausnahmeregelung für Sanierungsfälle näher untersucht. Da der Fokus der Arbeit auf der neuen Regelung des § 8c KStG liegt, wird § 8 Abs. 4 KStG lediglich beschreibend und nicht wertend dargestellt.
Anschließend wird die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG im Detail untersucht. Dabei wird die sachliche und zeitliche Anwendung der Norm den weitergehenden Erläuterungen vorangestellt. Das Tatbestandsmerkmal des Anteilseignerwechsels wird mit Blick auf den Erwerbsgegenstand, den Erwerber sowie den Erwerbsvorgang näher beleuchte. Im Anschluss werden die Rechtsfolgen der Neuregelung erläutert und die Ausnahmeregelungen und -möglichkeiten beschrieben. Insbesondere der im Rahmen des MoRaKG eingeführte Absatz 2 wird aufgeschlüsselt. Nach der Darstellung der Neuregelung wird abschließend auf die Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung in Bezug auf § 8c KStG beispielhaft eingegangen. Inwieweit die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG wirklich eine Vereinfachung darstellt, sollen die vorgenommenen Untersuchungen aufzeigen.
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Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Begriff des Mantelkaufs
- 3. Bisherige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG
- 3.1 Anwendungsbereich des § 8 Abs. 4 KStG
- 3.1.1 Sachliche Anwendung
- 3.1.2 Zeitliche Anwendung
- 3.2 Tatbestandsmerkmale des § 8 Abs. 4 KStG
- 3.2.1 Rechtliche Identität
- 3.2.2 Wirtschaftliche Identität
- 3.2.2.1 Tatbestandsmerkmale für den Verlust der wirtschaftlichen Identität
- 3.2.2.2 Schädlicher Beteiligungserwerb
- 3.2.2.3 Schädliche Zuführung von neuem Betriebsvermögen
- 3.2.2.4 Zeitlicher Zusammenhang der Merkmale
- 3.3 Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 KStG
- 3.4 Sanierungsfall als Ausnahme nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG
- 3.4.1 Zuführung von Betriebsvermögen im Rahmen einer Sanierung
- 3.4.2 Erhalt und Fortführung des Geschäftsbetriebs
- 3.1 Anwendungsbereich des § 8 Abs. 4 KStG
- 4. Neuregelung des Mantelkaufs nach § 8c KStG
- 4.1 Anwendungsbereich des § 8c KStG
- 4.1.1 Sachliche Anwendung
- 4.1.2 Zeitliche Anwendung
- 4.1.3 Parallelanwendung von § 8 Abs. 4 KStG und § 8c KStG
- 4.2 Schädlicher Beteiligungserwerb als Tatbestandsmerkmal
- 4.2.1 Erwerbsgegenstand
- 4.2.1.1 Gezeichnetes Kapital
- 4.2.1.2 Mitgliedschaftsrechte
- 4.2.1.3 Beteiligungsrechte
- 4.2.1.4 Stimmrechte
- 4.2.1.5 Vergleichbare Sachverhalte
- 4.2.1.6 Quotenberechnung
- 4.2.1.7 Kapitalerhöhung
- 4.2.2 Erwerber und Erwerberkreis
- 4.2.2.1 Allgemein
- 4.2.2.2 Nahestehende Personen i.S.d. § 8c KStG
- 4.2.2.3 Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen i.S.d. § 8c KStG
- 4.2.3 Erwerbsvorgang
- 4.2.3.1 Allgemein
- 4.2.3.2 Erwerbszeitpunkt
- 4.2.3.2.1 Allgemein
- 4.2.3.2.2 Erwerbszeitpunkt bei Umwandlungsvorgängen
- 4.2.3.3 5-Jahres-Zeitraum
- 4.2.3.3.1 5-Jahres-Zeitraum i.S.d. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG
- 4.2.3.3.2 5-Jahres-Zeitraum i.S.d. § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG
- 4.2.3.4 Übertragung nämlicher Anteile
- 4.2.3.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilserwerbe
- 4.2.1 Erwerbsgegenstand
- 4.3 Rechtsfolgen des § 8c KStG
- 4.3.1 Quotaler und vollständiger Verlustuntergang
- 4.3.2 Rechtsfolgen bei einem unterjährigen Beteiligungserwerb
- 4.3.2.1 Allgemein
- 4.3.2.2 Besonderheit bei Organschaften
- 4.3.3 Anwendungsbeispiel zur Wirkungsweise und den Rechtsfolgen des § 8c KStG
- 4.3.4 Entsprechende Anwendung des § 8c KStG
- 4.3.4.1 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG
- 4.3.4.2 Zinsvortrag gem. § 4h EStG
- 4.4 Ausnahmeregelungen und -möglichkeiten
- 4.4.1 Unternehmenssanierung
- 4.4.2 Ausnahmeregelung für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften
- 4.4.2.1 Allgemein
- 4.4.2.2 Ausnahmeregelung nach § 8c Abs. 2 KStG
- 4.4.3 Ausnahmemöglichkeit durch die derzeitige Verwaltungsauffassung
- 4.5 Gestaltungshinweise
- 4.5.1 Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
- 4.5.1.1 Ausnutzung der Grenzen und Zeiträume des § 8c Abs. 1 KStG
- 4.5.1.2 Vinkulierung
- 4.5.1.3 Aufnahme einer Kompensationsklausel
- 4.5.2 Präventive Gestaltung
- 4.5.2.1 Sale-and-lease-back Verfahren
- 4.5.2.2 Veräußerung nichtbetriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter
- 4.5.2.3 Entstrickung
- 4.5.2.4 Verdeckte Einlage
- 4.5.1 Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
- 4.1 Anwendungsbereich des § 8c KStG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit analysiert die Mantelkaufregelung im deutschen Körperschaftsteuerrecht, insbesondere die Änderungen ab 2008. Die Arbeit verfolgt das Ziel, die bisherigen und neuen Regelungen umfassend darzustellen und zu vergleichen.
- Anwendungsbereich der Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 und § 8c KStG)
- Tatbestandsmerkmale des schädlichen Beteiligungserwerbs
- Rechtsfolgen des Mantelkaufs und Ausnahmeregelungen
- Gestaltungshinweise zur Vermeidung von Mantelkaufkonstellationen
- Vergleich der alten und neuen Rechtslage
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 dient als Einleitung. Kapitel 2 definiert den Begriff des Mantelkaufs. Kapitel 3 beschreibt die alte Regelung des § 8 Abs. 4 KStG, inklusive Anwendungsbereich, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen, sowie Ausnahmen für Sanierungsfälle. Kapitel 4 analysiert die Neuregelung des § 8c KStG, detailliert deren Anwendungsbereich, das Tatbestandsmerkmal des schädlichen Beteiligungserwerbs (mit Unterpunkten zu Erwerbsgegenstand, Erwerber und Erwerbsvorgang), die Rechtsfolgen, Ausnahmeregelungen (z.B. für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften) und Gestaltungshinweise.
Schlüsselwörter
Mantelkauf, Körperschaftsteuerrecht, § 8 Abs. 4 KStG, § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwerb, Unternehmenssanierung, Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, Steuergestaltung, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.
- Citation du texte
- Dipl.-Betriebsw. (FH) Konrad Taube (Auteur), 2009, Die Mantelkaufregelung nach deutschem Körperschaftsteuerrecht ab 2008, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123384