Peace-keeping und humanitäre Interventionen der UN am Beispiel des Kosovo


Dossier / Travail, 2007

14 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die UN nach dem Kosovokrieg
2.1 Das Einschreiten der UN im Kosovokonflikt
2.2 Resolution 1244 und die UN-Mission
2.3 Peace- und institution-building im Kosovo

3. Medienblauhelme-
Die neue Aufgabe für die UNO?

4. Fazit

5. Literatur

1. Einleitung

Die Menschheit zur Freiheit zu bringen,

dass heißt, sie zum Miteinander

reden bringen.

Karl Jaspers (1883-1969), dt. Philosoph

Der vierte jugoslawische Erbfolgekrieg hat erneut gezeigt, dass Europa noch weit entfernt ist von einer stabilen Friedensordnung, die Kriege wie im ehemaligen Jugoslawien undenkbar macht. Der Kosovo-Krieg 1998 bis 1999 wurde aus vielen Gründen von einer Krise zu einem Krieg. Ethnische, religiöse, nationale, sozio- ökonomische und demographische sind im Kosovo mit einer doppelten Mehrheit- Minderheiten- Problematik verwoben.

Nach dem viel diskutierten Einschreiten der NATO mit Luftangriffen in diesen nicht zwischenstaatlichen Konflikt und dem Rückzug von Milosevic, schritt die UNO ein. Mit der Resolution 1244 und der Mission UNMIK übernahm sie die Verantwortung für den Wiederaufbau der Region Kosovo.

Doch wie sollte der Wiederaufbau aussehen und kann die UNO mit Hilfe andere internationaler Organisationen ein viel gespaltenes Land wieder auf den richtigen Weg bringen?

In dieser Arbeit möchte ich das Einschreiten der UNO vom Anfang mit der Resolution 1244 bis zu den Handlungsaufgaben der Friedenstruppen nachzeichnen. Es soll dargestellt werden wie die UNO sich das peace and institution building im Kosovo vorgenommen hat und wie es umgesetzt wird. Im letzten Punkt möchte ich eine neue und im Kosovo erstmals erprobte Aufgabe für Blauhelme beschreiben und zwar die Kontrolle über einheimische Medien sowie den Aufbau und die Produktion demokratischer Medien in einer Krisenregion.

2. Die UN nach dem Kosovokrieg

Am 10. Juni 1999 endeten die Luftangriffe der NATO mit hohen Verlusten bei beiden Seiten der Konfliktparteien[1].

2.1 Das Einschreiten der UN im Kosovokonflikt

Die Vereinten Nationen behandelten das Thema Kosovo seit Mitte der 90er Jahre, konnten aber auf dem Höhepunkt der Krise aufgrund des Völkerrechts und Beeinträchtigungen durch politische Kontroversen nicht eingreifen[2]. Die Vereinten Nationen leisteten kontinuierlich ihren Beitrag und konnten dann nach der Militärintervention der NATO die Führung im Kosovo übernehmen. Außerdem wollte die NATO die Rolle der Vereinten Nationen nicht schwächen und diese nicht dauerhaft in Frage stellen, demnach wurden die Vereinten Nationen schnell wieder in die Friedenssicherung eingebunden und nach den Luftangriffen als führende Organisation bei der Friedenssicherung akzeptiert. Aus Sicht der NATO wurde der Einsatz gegen die Serben durch das Einschreiten der Vereinten Nationen und der dauerhaften Führungsrolle immer mehr legitimiert (vgl. Rossbacher 2004, S. 79-84).

„Darüber hinaus bedürfen Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII der VN-Charta nicht der Zustimmung der betroffenen Staaten und der Entsendung einer internationalen Zivil- und Sicherheitspräsenz konnte somit die erforderliche Legitimität verliehen werden, ohne erneut Verhandlungen aufnehmen zu müssen, die Milosevic neuerlich in eine aktive Rolle zugestanden und möglicherweise Verzögerungen zur Folge gehabt hätten.“ (ebd., S. 84)

Mit der Resolution 1244[3] und der konkreten Nichterwähnung anderer Organisationen stärkten die Vereinten Nationen ihre Führungsrolle bei der Friedenssicherung wieder ein bisschen mehr. Nach dem die NATO d.h. einzelne Staaten die UN-Charta übergangen haben und die Vereinten Nationen nichts unternahmen, mussten sie ihre Demütigung vergessen und zu alten Machtkompetenzen zurückkehren, wenn sie als „oberste Instanz“ weiter fungieren wollten. Des Weiteren wäre es für die NATO alleine schwer geworden wenn sie peace- and institution-building gleichzeitig alleine organisieren sollten, aufgrund von weniger Erfahrungen in dem Bereich (vgl. Handrick 2005, S. 21ff.).

2.2 Resolution 1244 und die UN-Mission

Die deutsche Initiative zu einer Rückkehr zum System kollektiver Sicherheit leitete eine Wende aus der Gewaltspirale ein. Die Resolution 1244 wurde mit dem Ende der NATO-Luftangriffe beschlossen und bildet das Symbol für den Beginn des peace-keeping im Kosovo. Es ist die völkerrechtlichen Grundlage für die United Nation Interim Administration Mission for Kosovo (UNMIK). Mit der Unterstützung der Kosovo Force (KFOR) spiegelt die Organisation das Konzept der Friedenssicherung wieder (vgl. Handrick 2005, S. 45f.).

Außenminister Fischer und das Auswärtige Amt entwickelte einen Plan der darauf abzielte einen internationalen Rahmen für die Zustimmung Jugoslawiens und des UN-Sicherheitsrates zu schaffen. Es ging darum das Belgrad einen von den G8 ausgearbeiteten Forderungskatalog anerkennt und der dann in einer UN-Resolution umzuwandeln ist. In diesem Vertrag sollten der Zeitpunkt des Rückzugs aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte und gleichzeitig dazu die Verpflichtung der UCK, alle Feindseligkeiten einzustellen bestimmt werden. Außerdem wurde eine Friedenstruppe nach der UN-Charta gefordert sowie eine UNO geführte Übergangsverwaltung. Am 6.Mai einigten sich die Außenminister auf den Fischerplan allerdings hätte im Sicherheitsrat auch China zustimmen müssen, die es aber aufgrund der Bombardierung der chinesischen Botschaft in Belgrad nicht taten. Darauf hin beschlossen die Außenminister die Vorbereitung eines Stabilitätspakts für die Länder des Balkans. Am 3 Juni 1999 stimmte das serbische Parlament einem 12 Punkte-Plan zweier internationaler Vermittler zu. Dieser beinhaltete den vollständigen Rückzug der Serben und die Stationierung einer internationalen Sicherheitspräsenz unter UN-Aufsicht und NATO-Beteiligung sowie eine UN-Übergangsverwaltung. Am 9 Juni wurde das Rückzugsabkommen unterschrieben. Am Tag danach endeten die Luftangriffe und die UNO verabschiedete die Resolution 1244 (vgl. Meyer 2000, S. 43-45).

Der Status des Kosovo bleibt seit dem noch offen und bis zu einer „endgültigen Regelung“ ist das Kosovo eine Autonomieregion zum Teil unter der Verwaltung der Vereinten Nationen und zum anderen unter Selbstverwaltung. Die zivile Mission der UNMIK soll weiterhin für den wirtschaftlichen Wiederaufbau, die humanitären Hilfenleistungen, den Schutz der Menschenrechte, die Gewährleistung für die Rückkehr der Flüchtlinge wie auch die Ausbildung örtlicher Polizeikräfte verantwortlich sein (vgl. Handrick 2005, S. 47f.).

[...]


[1] Auf albanischer Seite waren es 30.000 Tote und 960.000 Flüchtlinge, auf serbischer Seite waren es über 2000 Tote durch die Luftangriffe

[2] China hätte nach einem Angriff auf ihre Botschaft wahrscheinlich nicht für eine Intervention gestimmt, ähnlich hätte wohl auch Russland in ihrem altem Hoheitsgebiet nicht für eine militärische Intervention gestimmt

[3] Siehe 2.2

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Peace-keeping und humanitäre Interventionen der UN am Beispiel des Kosovo
Université
University of Marburg
Cours
UNO- Reformdiskurs
Note
2,3
Auteur
Année
2007
Pages
14
N° de catalogue
V123403
ISBN (ebook)
9783640285419
ISBN (Livre)
9783640286423
Taille d'un fichier
468 KB
Langue
allemand
Mots clés
Peace-keeping, Interventionen, Beispiel, Kosovo, UNO-, Reformdiskurs
Citation du texte
Marian Stüdemann (Auteur), 2007, Peace-keeping und humanitäre Interventionen der UN am Beispiel des Kosovo, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123403

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