Diskussion um den Weiterbildungsbegriff

Von der Weiterbildung zur Kompetenzentwicklung?


Seminararbeit, 2006

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Begriffsklärungen
2.1 Allgemeine Begriffsklärung
2.2 Der Weiterbildungsbegriff
2.2.1 Arten der Weiterbildung
2.2.2 Träger der Weiterbildung
2.2.3 Ziele und Perspektiven der Weiterbildung
2.3 Abgrenzung des Qualifikationsbegriffs vom Kompetenzbegriff
2.4 Schlüsselqualifikationen
2.5 Kompetenzarten

3. Kompetenzentwicklung
3.1 Zielvorstellungen
3.2 Determinanten der Kompetenzentwicklung
3.3 Kompetenzentwicklung durch Lernen im sozialen Umfeld
3.4 Problematik der Kompetenzentwicklung

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Problemstellung

„Jedermann kennt das Vergnügen und die angenehme Sicherheit, mit welcher man in neuen Strümpfen ausgeht, wenn die vorhergehenden schon öfters geflickt worden und dennoch zuweilen die Aufmerksamkeit der Leute durch ein Loch auf sich gezogen ha- ben.“[1]

In einem Zeitalter des ständigen Wandels in Gesellschaft, in der Berufs- und Arbeitswelt und im gesamten Umfeld der Weiterbildung ist es nötig, das Lernen neu zu überdenken, nicht, weil es flüchtige Zeitströmungen so verlangen, sondern weil in Wirtschaft und Ar- beit zunehmend zusätzliche und neue Qualifikationen gefordert werden und für die Zu- kunftssicherung notwendig sind. Auch durch die Globalisierung, den dadurch wachsenden Konkurrenzdruck und einer sich rasant verändernden Wirtschaft mit Forderungen nach Effizienzsteigerung und Flexibilität, durch Zunahme wissensintensiver Dienstleistungstä- tigkeiten und sich immer schneller überholenden technologischen Innovationen sehen sich Betriebe und mit ihnen auch die Arbeitnehmer ständig neuen Anforderungen ausgesetzt, denen sie nur mit Zuwachs an individueller Bildung, an Selbstverantwortung, Eigeninitia- tive und Kreativität gewachsen sein werden. Die Gestaltung des Lernens wird hierbei zur zentralen Überlebensfrage. Bildung, insbesondere die Weiterbildung, wird zu unserem wichtigsten Rohstoff, der über den zukünftigen Erfolg der Unternehmen entscheiden wird. Was man bis jetzt unter dem Begriff der "Qualifikation" verstanden hat, reicht nicht mehr aus, um den gestiegenen Anforderungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden. Es geht z.B. mehr denn je um die Fähigkeit zur aktiven Gestaltung von Entwicklungsprozessen und damit um die Ausprägung der Handlungskompetenz. Der zusammenfassende Begriff der "Kompetenzentwicklung" scheint deshalb immer mehr an die Stelle der "Weiterbil- dung" bzw. "Qualifikation" zu treten und soll all die neuen Anforderungen mit abdecken. Kompetenz wird so also zum Oberbegriff, der "Qualifikation" mit einschließt.

Derzeit wird im Hinblick auf die Kompetenzentwicklung von einem Paradigmen-Wechsel gesprochen, der mit Konsequenzen für die zukünftige Arbeitswelt verbunden ist. Dieser Wechsel bzw. Wandel ist von zwei Gesichtspunkten her zu betrachten. In erster Linie be- zieht sich der Wandel auf die gesellschaftlichen und arbeitsstrukturellen Entwicklungen und zweitens auf den Wandel im Begriffsgebrauch.

Die Aufgabe meiner Hausarbeit soll es nun sein, diesen beschriebenen Wandel "Von der Weiterbildung zur Kompetenzentwicklung" von kritischer Seite her näher zu betrachten. Dabei sollen zunächst die Begriffe Weiterbildung, "Qualifikation" und Kompetenz erklärt und unterschieden werden, um dann die Frage zu klären, ob die ständige Verbesserung von Weiterbildung, bezogen auf das einleitende Zitat, das "Flicken der Socken" ausreicht, oder ob Weiterbildung durch die "neuen Strümpfe" Kompetenzentwicklung zurecht ab- gelöst wird.

2. Begriffsklärungen

2.1 Allgemeine Begriffsklärung

„Begriffe dienen der Wissenschaft als Sonden, mit denen das theoretisch kontrollierte System sich der Realität anpaßt; mit denen unbestimmte Komplexität in bestimmbare, in wissenschaftsintern verwertbare Komplexität überführt wird.“[2] Bei Begriffsdefinitionen handelt es sich um Konventionen, die die Verwendung eines Begriffs klären; d.h. Kon- ventionen entstehen über die Zeit und man einigt sich "offen" über die Bedeutung dieses Begriffs, und um Konstrukte, d.h. Formen, die das bezeichnen, worauf man seine Auf- merksamkeit richtet. Konstrukte sind auch Hilfsmittel, mit denen die Komplexität verein- facht werden soll, aber auch die Realität beschrieben.[3] Somit sind Begriffsdefinitionen und deren Austausch, Analyse und Diskussion Bestimmungsleistungen, d.h. es geht bei ihnen nicht um Entdeckungen, sondern um Konvention und Konstruktion.[4]

2.2 Der Weiterbildungsbegriff

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich der Begriff Weiterbildung immer mehr ge- gen den Begriff der Erwachsenenbildung durchgesetzt. Während in den 50er und 60er Jahren noch vom Erwachsenenbildungsbegriff die Rede war, wurde ab den 70er Jahren, ausgehend vom „Strukturplan für das Bildungswesen“ des Deutschen Bildungsrats des Jahres 1970, der Begriff der Weiterbildung eingeführt.[5]

Nach einer Definition des Deutschen Bildungsrates wird „Weiterbildung (…) als Fortset- zung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“ i. d. R. durch einen Ausbildungsabschluss „be- stimmt.“ Und weiter heißt es: „Das Ende der ersten Bildungsphase und damit der Beginn möglicher Weiterbildung ist in der Regel durch den Eintritt in die volle Erwerbstätigkeit gekennzeichnet; dabei ist die Hausfrau dem Personenkreis der Erwerbstätigen zuzurech- nen.“[6] Weiterbildung wird im Vergleich zur Erwachsenenbildung als der jüngere bzw. modernere Begriff bezeichnet. Somit wurde in der bildungspolitischen Realität der Er- wachsenenbildungsbegriff teilweise zurückgedrängt, und der Begriff der Weiterbildung setzte sich immer mehr durch. Doch in der heutigen erwachsenenpädagogischen Diskus- sion werden diese beiden Begriffe, Weiterbildung und Erwachsenenbildung, oft auch als Synonyme verwendet. Die Konvention geht heute eher dahin, dass nur noch vom Weiter- bildungsbegriff als solchem gesprochen wird. Der Weiterbildungsbegriff im engeren

Sinne bezieht sich in sehr starkem Maße auf das gesellschaftlich, beruflich notwendige Anpassungs- und Aufstiegslernen Erwachsener.[7] Dieser Begriff wird häufig auch dann verwendet, „wenn es um die Bezeichnung von Systemaspekten des Erwachsenenlernens geht, während von "Erwachsenenbildung" häufiger dann die Rede ist, wenn die didakti- schen Besonderheiten und die Tradition der Erwachsenenbildungsforschung bzw. der Er- wachsenenpädagogik besonders in den Blick gerückt werden sollen.“[8] Somit verwendet man Weiterbildung als Systembegriff und Erwachsenenbildung als didaktischen Begriff.

2.2.1 Arten der Weiterbildung

Wie bereits oben erwähnt spricht man seit den 70er Jahren vom Recht auf Weiterbildung, als auch von der Notwendigkeit eines lebenslangen Lernens. Es reicht nicht mehr aus, sich Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Berufsausbildung anzueignen, viel mehr muss man sich in Form von Weiterbildungsmaßnahmen an die sich ständig wechselnden gesell- schaftlichen und beruflichen Anforderungen anpassen. Mit Weiterbildung entwickelt der Mensch also nicht nur sein Wissen und seine Fähigkeiten, sondern auch seine Persönlich- keit. Dies tut er im Hinblick auf eine gelungene Teilnahme an das gesellschaftliche Leben sowie an den Arbeitsalltag. Nicht zu vergessen ist, dass die Teilnahme an Weiterbil- dungsmaßnahmen auf einer so genannten Freiwilligkeitsbasis beruht. Der Bedarf an Wei- terbildung entsteht dann, wenn zwischen den eigentlich notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter (Soll-Werte) und den tatsächlichen Fähigkeiten (Ist-Werte) eine Differenz ent- steht, deren Behebung mit geeigneten Schulungen wahrscheinlich ist. Die Weiterbildung soll im Bildungssystem nicht nur die "vierte Säule" neben dem Primärbereich, dem Se- kundärbereich (z.B. Gymnasien, Berufsbildung) und dem Tertiärbereich (z.B. Hochschu- len) darstellen, wobei nach wie vor umstritten ist, ob diese vierte Säule tatsächlich schon ausreichend umgesetzt wurde, sondern sie „steht auch als Sammelbegriff für die Bezeich- nung der organisierten Formen des Erwachsenenlernens.“[9] Dabei ist zwischen drei ver- schiedenen Formen innerhalb der Weiterbildung zu unterscheiden und zwar der allgemei- nen, beruflichen und politischen. Darüber hinaus wird auch noch zwischen der offenen und geschlossenen Weiterbildung unterschieden. Die offene Weiterbildung kann im Prin- zip von allen Interessierten im jeweiligen Einzugsgebiet in Anspruch genommen werden, die Angebote der geschlossenen Weiterbildung nur von einem besonderen Adressaten- kreis.[10]

Abb. 1: Arten von Weiterbildung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Kremer, 1998, S. 12

Die Abbildung zeigt, dass sich der Bereich der Weiterbildung durch eine große Dynamik kennzeichnet. Es wird zunächst zwischen der beruflichen und der nichtberuflichen Wei- terbildung unterschieden, wobei die letztere mit dem Begriff der Erwachsenenbildung gleichgesetzt werden kann und sowohl die allgemeine Weiterbildung, dazu zählen beispielsweise die Gesundheit und die Haushaltsführung, als auch die politische Weiterbildung, die in Gesellschaft und Politik ihre Anwendung findet, umfasst.

Auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung wird unterteilt in Fortbildung, Umschu- lung und in Einarbeitung bzw. Lernen am Arbeitsplatz.[11] Die berufliche „Weiterbildung“ im weiteren Sinne wird als „Phase im Prozeß beruflichen Lernens, die nach einer berufli- chen Erstausbildung oder nach einer beruflichen Tätigkeit zum Weiterlernen genutzt wird

– in der Regel im Erwachsenenstatus“[12] bezeichnet. Unter beruflicher Weiterbildung wird auch der Teil der Fortbildung verstanden, der vom Unternehmen veranlasst und auch fi- nanziell unterstützt wird. Man unterscheidet hierbei auch die interne Weiterbildung, die von ausgebildetem Personal des Unternehmens ohne zusätzliche Kosten durchgeführt wird, von der externen Weiterbildung in einer Institution durch eine Lehrkraft außerhalb des Unternehmens. Durch die berufliche Weiterbildung soll auch „die berufliche Hand- lungsfähigkeit des einzelnen erhalten und“ verbessert werden, „so daß er in der Lage ist, sich sowohl selbständig dem ökonomisch-technischen Wandel im Betrieb und auf dem Arbeitsmarkt anzupassen als auch aktiv diesen Wandel mitzugestalten und in seinen indi- viduellen und sozialen Folgen zu kontrollieren.“[13]

Im engeren Sinne umfasst die berufliche Weiterbildung sowohl die berufliche Fortbil- dung, als auch die berufliche Umschulung. Diese werden vom BBiG folgendermaßen de- finiert: „Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder be- ruflich aufzusteigen. Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätig- keit befähigen (§ 1 BBiG) (...) Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen (...) den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen (§ 47,1 BBiG).“[14] Abschließend ist zu sagen, dass fachliche Weiterqualifizierung in allerlei Hin- sicht notwendig ist. „Lernen wird deshalb zu einer Daueranforderung.“[15] Der beruflichen Weiterbildung kommt somit in Zeiten ausgeprägter struktureller Veränderungen eine be- sondere arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[16]

2.2.2 Träger der Weiterbildung

Die vielfältigen Aufgaben der Weiterbildung werden von zahlreichen Trägern mit unter- schiedlichsten Möglichkeiten und auch Zielvorstellungen erfüllt. Zu den wichtigsten Trä- gern von Einrichtungen der Weiterbildung zählen: Staat, Kommunen, Berufsverbände, Arbeitgeber- und Unternehmensverbände, Kammern, Gewerkschaften, Betriebe, Hoch- schulen, Kirchen, kommerzielle Weiterbildungsunternehmen, Vereine, Rundfunk- und Fernsehanstalten und wissenschaftliche Gesellschaften.[17] Hierbei werden dem Staat und den Kommunen eine besondere Stellung eingeräumt, denn sie unterhalten nicht nur Ein- richtungen in eigener Trägerschaft, sondern sie fördern des weiteren auch noch zahlreiche private und nichtstaatliche Träger durch öffentliche Mittel. Träger, die von der Finanzie- rung durch private und öffentliche Mittel abhängig sind, müssen von den Trägern unter- schieden werden, die ihre Arbeit ausschließlich nur auf privatem Wege finanzieren. Dar- über hinaus sind an dieser Stelle noch die Weiterbildungseinrichtungen zu nennen. Dazu zählen: Berufsbildungswerke, Bibliotheken, Akademien, freie Bildungsstätten, Fernlehr- institute, Rundfunk- und Fernsehprogramme, Sportstätten, Theater, Museen, Volkshoch- schulen, Umschulungszentren und Verwaltungsakademien.[18]

2.2.3 Ziele und Perspektiven der Weiterbildung

Weiterbildung ist, wie schon oben bereits aufgeführt, eine Form der Erwachsenenbildung und dient dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten bzw. zu erweitern, d.h. das Wissen dem aktuellen Kenntnisstand in einem Berufszweig anzupassen. Auch will je- der einzelne dabei seine eigene Persönlichkeit entwickeln, das Sozialverhalten verbessern und der Arbeitslosigkeit vorbeugen. Weiterbildung ist somit kein Selbstzweck, sondern dient gesamtwirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Zielen, die in einem Wir- kungszusammenhang stehen.[19] Das Hauptziel der Weiterbildung besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Darüber hinaus soll Weiterbildung zur Vermittlung von Kompetenz als Ganzes angelegt sein und somit die heute dringend notwendige Ei- geninitiative Lernender aktivieren.[20] Aus Sicht der Betriebe hat Weiterbildung das Ziel bzw. die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit durch Qualifizierung der Mitarbeiter zu sichern, das Urteilsvermögen und die Lernfähigkeit, die Transferfähigkeit und Flexibilität der Mit- arbeiter zu entwickeln bzw. zu erhalten und das technische sowie organisatorische Know- how betrieblich verfügbar zu machen. Des Weiteren soll mit Weiterbildung die Zusam- menarbeit im Betrieb und die Identifikation des einzelnen mit dem Unternehmen verbes- sert, aber auch Engagement, Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative gefördert werden.[21] Im Beruf und in der Gesellschaft wird man ständig mit neuen Aufga- ben konfrontiert und die Weiterbildung soll jedem einzelnen helfen, diesen neuen Anfor- derungen gerecht zu werden. „Weiterbildung kann weder als beliebige Privatsache noch als eine nur Gruppeninteressen dienende Maßnahme betrachtet und behandelt werden. Es kann vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Interesse an einer allseitigen ständigen Wei- terbildung einer möglichst großen Anzahl von Menschen unterstellt werden, das ähnlich stark ist wie das gesellschaftliche Interesse an der Schulbildung für alle.“[22]

[...]


[1] Lichtenberg, 1947, S. 100; zit. in: Arnold, 1997, S. 253.

[2] Luhmann, 1991, S. 13.

[3] Vgl. Arnold/Gonon, 2006, S. 71.

[4] Vgl. Arnold, 1997, S. 255.

[5] Vgl. Schmidt-Peters, 1999, S. 39.

[6] Deutscher Bildungsrat, 1970, S. 197.

[7] Vgl. Arnold, 1996, S. 44.

[8] Ebenda, S. 5.

[9] Arnold, 1996, S. 5.

[10] Vgl. Diemer/Peters, 1998, S. 56.

[11] Vgl. Kremer, 1998, S. 11-12.

[12] Kell, 1987, S. 35; zit. in: Schmidt-Peters, 1999, S. 41.

[13] Walden, 1988, S. 14; zit. in: Schmidt-Peters, 1999, S. 4.

[14] Alt/Sauter/Tillmann, 1994, S. 51.

[15] Bergmann, 2001, S. 1.

[16] Vgl. Woortmann, 1984, S. 10.

[17] Vgl. Deutscher Bildungsrat, 1970, S. 197.

[18] Vgl. Deutscher Bildungsrat, 1970, S. 198.

[19] Vgl. Woortmann, 1984, S. 9.

[20] Vgl. DIHK- Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 2001, S. 8.

[21] Vgl. Woortmann, 1984, S. 9.

[22] Deutscher Bildungsrat, 1970, S. 199.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Diskussion um den Weiterbildungsbegriff
Untertitel
Von der Weiterbildung zur Kompetenzentwicklung?
Hochschule
Universität Konstanz
Veranstaltung
Proseminar: „Struktur und Organisation der Erwachsenenbildung und Weiterbildung“
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
23
Katalognummer
V123626
ISBN (eBook)
9783640281558
ISBN (Buch)
9783640284443
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Diskussion, Weiterbildungsbegriff, Proseminar, Organisation, Erwachsenenbildung, Weiterbildung“
Arbeit zitieren
Dipl.-Hdl. Erna Müller (Autor:in), 2006, Diskussion um den Weiterbildungsbegriff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123626

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