Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kennt, anders als die Europäische Grundrechtecharta (vgl. Art. 37 GRCh), kein geschriebenes Grundrecht auf Umweltschutz. Des ungeachtet hat der EGMR schon wiederholt Fälle entschieden, die Belange des Umweltschutzes zum Gegenstand haben. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit folgenden Fragen: Worin unterscheiden sich diese umweltrechtlichen Entscheidungen von den sog. Klimaschutzklagen? Inwiefern bieten die Garantien der EMRK auch Schutz vor dem Klimawandel?
Gerichte können nicht nur zur Wahrung individueller Rechte, sondern auch zur Durchsetzung politischer Ziele angerufen werden. In diesen Fällen spricht man von strategischer Prozessführung (engl. strategic litigation). Ein solches Vorgehen empfiehlt sich vor allem dort, wo eine politische Entscheidung – etwa mangels entsprechender Mehrheiten oder aufgrund langatmiger Prozesse – nicht (auf die Schnelle) zu haben ist. Insofern scheint das Thema Klimaschutz für diesen Ansatz geradezu prädestiniert. Inwiefern lässt das Individualbeschwerdeverfahren vor dem EGMR eine solche „Climate Change litigation“ zu?
Inhaltsverzeichnis des Werkes
Einleitung
A. Umwelt- und klimaschützende Garantien der EMRK
I. Die Opfereigenschaft des Beschwerdeführers
II. Zur ökologischen Auslegung der Konventionsartikel
1. Art. 8 EMRK
2. Art. 2 EMRK
3. Art. 6 EMRK
4. Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls der EMRK
5. Art. 3 EMRK
III. Doktrin des Ermessensspielraums
IV. Doktrin der Positiven Pflichten
1. Gewähr eines Zugangs zu Informationen
2. Pflicht zum Erlassen einer Klimaschutzgesetzgebung
3. Überwachungs- und Kontrollpflichten
4. Pflicht zum Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen
B. Klimawandel als globales Phänomen
I. Unternehmen als Adressaten von Menschenrechten?
II. Extraterritoriale Anwendung der Konvention
III. Geteilte Verantwortung beim Klimaschutz?
C. Climate Change Litigation als letzter Rettungsanker?
I. Wirkung der Urteile des EGMR
II. Juristische Grenzen
III. „Fair share“ zur Bekämpfung des Klimawandels
Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das klimaschützende Potenzial der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und analysiert, ob und inwieweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Einzelnen vor den Folgen des Klimawandels schützen kann, wobei insbesondere die Zulässigkeit von Klimaklagen im Rahmen der Individualbeschwerde und die Einordnung der staatlichen Schutzpflichten erörtert werden.
- Analyse der ökologischen Auslegung bestehender EMRK-Garantien.
- Prüfung der Opfereigenschaft und der positiven Schutzpflichten bei Klimafolgen.
- Untersuchung der extraterritorialen Anwendung der Konvention bei grenzüberschreitenden Emissionen.
- Diskussion über die Rolle der „Climate Change Litigation“ als strategisches Mittel.
Auszug aus dem Buch
I. Die Opfereigenschaft des Beschwerdeführers
Zunächst wird überprüft, wer zur Erhebung einer Beschwerde beim EGMR berechtigt ist. Grundsätzlich sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts Träger der Konventionsrechte und damit parteifähig. Darüber hinaus muss der Beschwerdeführer nach Art. 34 EMRK behaupten, persönlich und unmittelbar Opfer einer Konventionsverletzung zu sein. Der Opferbegriff wird nicht formalistisch betrachtet, sondern stets evolutiv weiter interpretiert.
Zur Annahme einer Beschwer ist nicht erforderlich, dass die Beeinträchtigung noch andauert. Der Hoheitsakt muss lediglich einmal ergangen sein.
Da sich die Folgen der Erderwärmung auf der Erde unterschiedlich zeigen, sind die Menschen auch auf unterschiedliche Weise von ihr betroffen. Zum einen führt die Erderwärmung schleichend zu Klimaveränderungen. Zum anderen führt sie zu plötzlichen Wetterextremen wie heftige Überschwemmungen, Hitzewellen, Stürme und Dürren.
Für Personen, die durch die Wetterextreme direkt betroffen sind, wie die „Opfer“ der Waldbrände, wird die Opfereigenschaft leicht zu bejahen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik des Klimawandels und die Motivation hinter aktuellen Klimaschutzklagen vor dem EGMR.
A. Umwelt- und klimaschützende Garantien der EMRK: Untersuchung der Möglichkeiten, Klimaschutzbedürfnisse in bestehende Konventionsrechte wie Art. 8 oder Art. 2 EMRK zu integrieren und die damit verbundenen staatlichen Schutzpflichten.
B. Klimawandel als globales Phänomen: Analyse der Herausforderungen bei der Anwendung der Menschenrechte auf grenzüberschreitende Klimaschäden sowie die Rolle von privaten Unternehmen.
C. Climate Change Litigation als letzter Rettungsanker?: Erörterung der strategischen Bedeutung von Klimaklagen für politische Entscheidungsprozesse und der juristischen Grenzen richterlicher Kontrolle.
Zusammenfassung und Ausblick: Resümee der Untersuchung mit dem Ergebnis, dass der EGMR durchaus ein Schutzpotenzial bietet, sich aber neuen Herausforderungen stellen muss.
Schlüsselwörter
Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Klimawandel, Klimaschutz, Climate Change Litigation, Individualbeschwerde, Positive Schutzpflichten, Umweltschutz, Art. 8 EMRK, Art. 2 EMRK, Strategische Klagen, Menschenrechte, Treibhausgasemissionen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, inwiefern die Europäische Menschenrechtskonvention als wirksames Instrument für den Klimaschutz durch den EGMR genutzt werden kann und welche juristischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der ökologischen Auslegung von Grundrechten, den positiven staatlichen Schutzpflichten, der extraterritorialen Haftung für Umweltbeeinträchtigungen und der strategischen Klimaklageführung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, das klimaschützende Potenzial der EMRK auszuloten und zu klären, ob Individuen mittels Individualbeschwerde gegen unzureichende staatliche Klimapolitik erfolgreich vorgehen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine umfassende Analyse der Rechtsprechung des EGMR, ergänzt durch rechtswissenschaftliche Kommentierung und Fachliteratur zur ökologischen Interpretation des Europarechts.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Konventionsartikel 8, 2, 6 und 3 im Kontext des Umweltschutzes, die Doktrin der Ermessensspielräume sowie die Problematik der Zurechenbarkeit von Emissionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind EMRK, EGMR, Klimaklagen, Klimaschutz als Menschenrecht, positive Pflichten und die strategische Prozessführung.
Wie bewertet der Autor die Rolle des EGMR bei zukünftigen Klimaklagen?
Der Autor vermutet, dass der EGMR trotz einer gewissen judikativen Zurückhaltung dazu neigt, sich dynamisch weiterzuentwickeln, um als „lebendes Instrument“ auf aktuelle gesellschaftliche Krisen wie den Klimawandel zu reagieren.
Wie geht die Arbeit mit der Problematik der extraterritorialen Wirkung um?
Sie beleuchtet die Schwierigkeit, dass der Konventionsschutz meist an Staatsgrenzen gebunden ist, und plädiert für eine Ausweitung der Schutzwirkung auf global betroffene Personen, um Schutzlücken zu vermeiden.
- Quote paper
- Nesrin Karabel (Author), 2022, Klimaschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1236504