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Empirie in den Rechtswissenschaften - Fluch oder Segen?

Chancen und Risiken der Einbeziehung empirischer Ansätze in die rechtswissenschaftliche Forschung

Titel: Empirie in den Rechtswissenschaften - Fluch oder Segen?

Diplomarbeit , 2008 , 97 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Dominik E. Arndt (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Inhalt dieser Arbeit ist es, die Anwendung empirischer Ansätze in der juristischen Forschung zu diskutieren. Beginnend mit einer Einführung in die Grundlagen der Empirie und gefolgt von einer jeweils kurzen Untersuchung der Bedeutung der Empirie in der Soziologie und den Wirtschaftswissenschaften, liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Verhältnis von Empirie und Rechtswissenschaften in Deutschland. Im Rahmen dessen wird zuerst ein Überblick über den Status Quo empirischer Ansätze in der rechtswissenschaftlichen Forschung gegeben, bevor die in diesem Zusammenhang relevante Kritik en detail aufgeführt und dazu Stellung genommen wird. Diese Arbeit gibt sich jedoch nicht damit zufrieden, schlicht Antworten auf die aufgeworfene Kritik zu geben, sie geht noch einen Schritt weiter und beschreibt innovative, eigens auf die Rechtswissenschaften zugeschnittene empirische Ansätze. Zum Ende hin soll schließlich der (mögliche) Beitrag und Nutzen der Empirie in den Rechtswissenschaften an Beispielen aus dem Kapitalmarktrecht veranschaulicht werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. GRUNDLAGEN DER EMPIRIE

I. Einführung in die empirische Forschung

II. Ablauf empirischer Forschung

III. Rahmenbedingungen

1. Ethische Richtlinien

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

IV. Sonstige Begrifflichkeiten

1. Statistische Einheiten

2. Gesamtheiten

3. Erhebungsverfahren

4. Gütekriterien

C. EMPIRIE IN DER SOZIOLOGIE

I. Geschichtliche Entwicklung

II. Empirische Forschung in der Soziologie

III. Relevanz empirischer Forschung

D. EMPIRIE IN DEN WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN

I. Geschichtliche Entwicklung

II. Empirische Forschung in den Wirtschaftswissenschaften

III. Anwendungsgebiete empirischer Forschung in den Wirtschaftswissenschaften

1. Betriebswirtschaftslehre

2. Volkswirtschaftslehre

E. EMPIRIE IN DEN RECHTSWISSENSCHAFTEN

I. Der Status Quo

1. Das Verhältnis von Empirie und Rechtswissenschaften

2. Empirische Forschung in den Rechtswissenschaften

3. Rechtssoziologie als empirisch-juristische Spezialisierung

4. Anwendungsbeispiele empirischer Forschung

a) Legislative

b) Judikative

c) Verwaltung

5. Kritikpunkte am Status Quo

6. Zwischenergebnis

II. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen

1. Antworten auf die Kritik am Status Quo

2. Innovative empirische Ansätze in den Rechtswissenschaften

a) Ökonometrische Untersuchungen

b) Quantitative Rechtsvergleichung

c) Explorative Forschung

3. Zwischenergebnis

III. Chronologie empirischer Forschung – Beispiele aus dem Kapitalmarktrecht

1. Schritt: Die einzelnen Forschungsgebiete und ihre Relevanz

2. Schritt: Der Status Quo

a) Die inhaltliche Ausfüllung

b) Existenz und Entwicklung des Forschungsobjekts

3. Schritt: Die zukünftige Entwicklung

a) Prognose der zukünftigen Entwicklung

b) Notwendigkeit einer bestimmten Entwicklung

4. Schritt: Implementations- und Evaluationsforschung

5. Zwischenergebnis

F. ERGEBNIS

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Das primäre Ziel dieser Arbeit ist es, die Rolle und Bedeutung empirischer Ansätze in der deutschen Rechtswissenschaft kritisch zu beleuchten, die bestehende Skepsis zu analysieren und aufzuzeigen, wie durch eine methodisch fundierte Einbeziehung empirischer Forschung die Effektivität und Realitätsnähe rechtswissenschaftlicher Arbeit gesteigert werden kann.

  • Grundlagen und methodische Prinzipien der empirischen Sozialforschung
  • Vergleich der Bedeutung von Empirie in der Soziologie und den Wirtschaftswissenschaften
  • Kritische Analyse des Status Quo der empirischen Forschung im Rechtsbereich
  • Diskussion innovativer Ansätze, insbesondere für das Kapitalmarktrecht
  • Lösungsansätze für strukturelle Probleme bei der interdisziplinären Forschung

Auszug aus dem Buch

3. Rechtssoziologie als empirisch-juristische Spezialisierung

Wenngleich die Rechtswissenschaften an sich nicht den empirischen Wissenschaften zuzuordnen sind, hat sich in Deutschland nach 1945 eine von den Rechtswissenschaften unabhängige Forschungsrichtung entwickelt, die sog. empirische Rechtssoziologie. Ausgangspunkt der Entwicklung dieser empirisch-juristischen Spezialdisziplin war unter anderem die Kritik an einem formalen Rechtspositivismus, der es nicht ermöglichte, subjektive Werturteile, die grundsätzlich jeder rechtswissenschaftlichen Entscheidung und Handlung zugrunde liegen, aufzudecken und zu betrachten.

Die Rechtssoziologie, zu deren prominenten Vertretern unter anderem Eugen Ehrlich und Gustav Radbruch zählen, hat eher eine komparative historisch-empirische Analyse von juristischen Wertfragen und Wertsetzungen jenseits von Metaphysik (also etwa Ethik oder Religion) und bloßer Politik zum Inhalt. Im Gegensatz zu den klassischen dogmatischen Rechtswissenschaften, bei denen die Rolle empirischer Beobachtungen hauptsächlich in der Begründung rechtswissenschaftlichen Handelns gesehen wird, ist in der Rechtssoziologie das gelebte und praktizierte Recht (law in action) ein vorrangiges Erkenntnisinteresse.

Das spielt deshalb eine so entscheidende Rolle, weil aus rechtssoziologischer Perspektive die Kenntnis der Rechtswirklichkeit für die Rechtspraxis unverzichtbar ist, „soll das Recht (doch) seine soziale Funktion erfüllen.“ Die Rechtssoziologie ergänzt damit die herkömmliche Jurisprudenz um die Betrachtung der sozialen Wirklichkeit des Rechts mittels (neuer) methodischer Ansätze, die über die reine Interpretation von Texten hinausgehen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik des mangelnden Realitätsbezugs in der Rechtswissenschaft und Darlegung der Zielsetzung der Arbeit.

B. GRUNDLAGEN DER EMPIRIE: Vermittlung theoretischer Grundlagen der empirischen Forschung, inklusive Prozessabläufen und wichtiger Gütekriterien.

C. EMPIRIE IN DER SOZIOLOGIE: Analyse der geschichtlichen Entwicklung soziologischer Empirie und deren Relevanz für die Erforschung des sozialen Lebens.

D. EMPIRIE IN DEN WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN: Darstellung, wie wirtschaftswissenschaftliche Disziplinen empirische Daten nutzen, um Theorien zu fundieren und Entscheidungen vorzubereiten.

E. EMPIRIE IN DEN RECHTSWISSENSCHAFTEN: Umfassende Auseinandersetzung mit dem Status Quo, Kritikpunkten und der Notwendigkeit einer methodischen Aufwertung durch empirische Ansätze, belegt am Beispiel des Kapitalmarktrechts.

F. ERGEBNIS: Fazit zur Notwendigkeit eines Umdenkens in der juristischen Ausbildung und Forschungspraxis, um Empirie nachhaltig und fehlerfrei zu etablieren.

Schlüsselwörter

Empirie, Rechtswissenschaft, Rechtssoziologie, Empirische Sozialforschung, Datenerhebung, Objektivität, Validität, Reliabilität, Kapitalmarktrecht, Rechtswirklichkeit, Rechtstatsachenforschung, Interdisziplinarität, Methodenlehre, Gesetzgebung, Evaluationsforschung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, inwiefern empirische Ansätze in die bisher stark normativ geprägte deutsche Rechtswissenschaft integriert werden können und sollten, um deren Realitätsbezug und Problemlösungskompetenz zu verbessern.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen der Empirie, der Vergleich mit anderen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie die spezifische Anwendung empirischer Methoden im juristischen Kontext, insbesondere im Kapitalmarktrecht.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass Empirie kein Feind der Rechtsdogmatik ist, sondern ein notwendiges Handwerkszeug, um aktuelle Rechtsfragen realitätsnäher und effektiver zu beantworten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine deskriptive und analytische Methode verwendet, die durch eine systematische Literaturanalyse und die chronologische Einordnung empirischer Forschungsprozesse in den rechtlichen Diskurs gestützt wird.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert den Status Quo der empirischen Forschung in den Rechtswissenschaften, die Kritik an der mangelnden methodischen Tiefe und bietet innovative Lösungsansätze sowie praktische Beispiele für die Anwendung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich am besten über Begriffe wie Rechtssoziologie, Empirische Rechtswissenschaft, Rechtstatsachenforschung und methodische Professionalisierung in der juristischen Ausbildung charakterisieren.

Wie soll die "methodische Unbekümmertheit" von Juristen überwunden werden?

Der Autor fordert eine bessere Integration empirischer Lehre in das juristische Studium und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachkräften aus der Ökonomie und Soziologie.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "Sollen" und "Sein" so wichtig für die Arbeit?

Die Arbeit betont, dass Empirie das "Sein" (die Realität) beschreibt, während die Rechtswissenschaft das "Sollen" (die Norm) setzt. Empirie kann dabei helfen, die normativen Entscheidungen auf eine solidere Tatsachenbasis zu stellen, ohne die normative Funktion des Rechts zu ersetzen.

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Details

Titel
Empirie in den Rechtswissenschaften - Fluch oder Segen?
Untertitel
Chancen und Risiken der Einbeziehung empirischer Ansätze in die rechtswissenschaftliche Forschung
Hochschule
Universität Augsburg  (Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR))
Note
1,3
Autor
Dominik E. Arndt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
97
Katalognummer
V123685
ISBN (eBook)
9783640281633
ISBN (Buch)
9783640284528
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Empirische Forschung Rechtssoziologie Ökonometrie Quantitative Rechtsvergleichung Explorative Forschung Empirie Rechtstatsachenforschung Methodenlehre Jura
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dominik E. Arndt (Autor:in), 2008, Empirie in den Rechtswissenschaften - Fluch oder Segen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123685
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Leseprobe aus  97  Seiten
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