Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der ihm obliegenden Ausfertigung von Gesetzen gemäß Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 GG ist ein Thema von weitreichender Bedeutung im deutschen Staatsrecht. Da es für die Bedeutung des Bundespräsidentenamtes ganz wesentlich ist, hat es zudem - wie viele andere verfassungsrechtliche Fragen auch - eine politische Dimension. Ist der Präsident nur „Staatsnotar“ wie dereinst bildreich von Roman Herzog dargelegt, also derjenige der die Gesetze auf formale Richtigkeit prüft und dann mit einem hübschen Siegel beurkundet, oder liegt eine inhaltliche, also eine materielle Prüfungskompetenz vor? Roman Herzog sah gleichwohl nur eine Aufgabe hierin. Er war ein Verfechter des materiellen Prüfungsrechts des Staatsoberhauptes, auch wenn er in seiner Amtszeit jedes ihm vorgelegte Gesetz verabschiedete. Privatisierungswünsche bezüglich der deutschen Flugsicherung wurden bereits vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker blockiert, Horst Köhler hat die Beurkundung nun wegen „evidenter Verfassungswidrigkeit“ abgelehnt. Worauf zielt das Gesetz ab und mit welchen Verfassungsnormen kollidiert die Gesetzesvorlage möglicherweise? Mit diesen beiden Fragen wird sich vorliegende Hausarbeit zu beschäftigen haben, aufgrund des geringen Umfangs der Hausarbeit handelt es sich vorwiegend um eine Literaturarbeit. Aus dem selben Grund kann allenfalls schemenhaft auf spezielle Fragen des Sachverhalts, wie beispielsweise teilnichtige Gesetzesvorlagen oder auch extreme Mindermeinungen eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung - Einordnung des Problems
2 Die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten
2.1 Materielles oder lediglich formelles Prüfungsrecht?
2.1.1 Herrschende Meinung
2.1.2 Mindermeinungen
3 Ergebnis
4 Inhaltliche Bedenken gegenüber dem Gesetz - evidente Verfassungswidrigkeit?
5 Einfluss des Europarechts?
6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Rolle des Bundespräsidenten im Prozess der Gesetzesausfertigung gemäß Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG, wobei sie insbesondere die Frage der materiellen Prüfungskompetenz anhand des abgelehnten „Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung“ analysiert.
- Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen
- Unterscheidung zwischen formeller und materieller Prüfung
- Die Rolle des Bundespräsidenten als „Hüter der Verfassung“
- Rechtliche Bewertung des „Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung“
- Einfluss europarechtlicher Vorgaben auf die nationale Gesetzgebung
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Herrschende Meinung
Die herrschende Meinung will sich nicht auf ein generelles, unbeschränktes materielles Prüfungsrecht festlegen. Hier würde das Staatsorgan in Auslegungsfragen der Verfassung hineingezogen, auch das demokratische Prinzip würde eine gewisse Einschränkung erfahren. Stein und Frank argumentieren sogar übereifrig, diese Rolle käme dem Bundespräsidenten nicht zu, da er „nicht unter dem Gesichtspunkt seiner juristischen Qualifikation gewählt würde. Er wäre auf Gutachter angewiesen, die auch dem Parlament zur Verfügung stehen.“
Dieser Teilaspekt der Beweisführung erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung nicht als stichhaltig. Denn auch heute schon arbeiten beide Staatsorgane mit umfangreichem juristischem Mitarbeiterstab, Gutachten werden ebenso schon heute eingeholt. Die Ausnahmestellung des Staatsoberhauptes begründet sich vielmehr damit, dass dieser über dem parteipolitischen Tagesgeschehen steht und keine koalitionspolitischen Rücksichtnahmen zu nehmen braucht.
Dass dieses Argument nicht so ohne weiteres abzulehnen ist, zeigt aktuell das Zustandekommen der Gesetzesvorlage zum „Verbraucherinformationsgesetz“. Hier haben die zuständigen „Verfassungsressorts“, also das Bundesministerium des Innern sowie das Justizministerium durchaus ihre Bedenken angemeldet. Die zuständigen Fachbeamten wurden von ihren politischen Vorgesetzten jedoch mit Redeverbot belegt, die staatsrechtlichen Bedenken mussten hinter dem politischen Willen der Koalitionäre zurückstehen, ohne dass diese konsequenterweise ihre Mehrheit zur Grundgesetzänderung verwendet hätten.
Solcherlei Rücksichtnahmen muss der Bundespräsident durch seine herausgehobene Stellung nicht nehmen, was seine komparativen Vorteile bei der Prüfkompetenz zeigt und dokumentiert, dass eine eingehende Prüfung keineswegs schon allein deshalb entbehrlich wird, weil ja der Bundesregierung eine solche Prüfung obliegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung - Einordnung des Problems: Diese Einleitung führt in die verfassungsrechtliche Problematik des Prüfungsrechts des Bundespräsidenten ein und verknüpft diese mit dem konkreten Fall des „Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung“.
2 Die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten: Das Kapitel analysiert die verfassungsrechtliche Grundlage der Ausfertigungskompetenz und erörtert die Debatte um formelle gegenüber materieller Prüfung.
2.1 Materielles oder lediglich formelles Prüfungsrecht?: Hier werden die theoretischen Grundlagen der Prüfungsbefugnis und die historische Auslegung durch den Verfassungskonvent beleuchtet.
2.1.1 Herrschende Meinung: Darstellung der Auffassung, die ein begrenztes materielles Prüfungsrecht befürwortet, um den Vorrang der Verfassung bei schweren Verstößen zu wahren.
2.1.2 Mindermeinungen: Erörterung der Position, die dem Bundespräsidenten lediglich eine formelle Prüfung zuschreibt und ihn als bloßen „Staatsnotar“ versteht.
3 Ergebnis: Zusammenfassung der Erkenntnisse, wonach sich die materielle Prüfungskompetenz durch langjährige Staatspraxis und Gewohnheitsrecht gefestigt hat.
4 Inhaltliche Bedenken gegenüber dem Gesetz - evidente Verfassungswidrigkeit?: Konkrete rechtliche Analyse des Flugsicherungsgesetzes hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit Art. 87d GG.
5 Einfluss des Europarechts?: Untersuchung der Frage, ob europarechtliche Vorgaben (Single European Sky) das Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung beeinflussen könnten.
6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: Fazit zur Entscheidung von Bundespräsident Köhler, die Ablehnung des Gesetzes als verfassungsrechtlich gebotenen Schritt zu bewerten.
Schlüsselwörter
Bundespräsident, Ausfertigungskompetenz, materielles Prüfungsrecht, Grundgesetz, Flugsicherung, Verfassungswidrigkeit, Staatsnotar, Rechtsstaat, Gesetzesausfertigung, Gewaltenteilung, Europarecht, Staatspraxis, Horst Köhler, Gesetzgebungsverfahren, Verfassungshüter.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Rolle des deutschen Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen und der Frage, ob er diese auf inhaltliche Verfassungsmäßigkeit prüfen darf.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 GG, die Abgrenzung von formeller und materieller Prüfungskompetenz sowie die Einordnung dieser Befugnisse in die Staatspraxis.
Was ist die zentrale Forschungsfrage der Arbeit?
Die zentrale Frage ist, ob dem Bundespräsidenten eine materielle Prüfungskompetenz zusteht und ob diese im Fall des „Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung“ zur Verweigerung der Unterschrift berechtigte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Aufgrund des begrenzten Umfangs handelt es sich primär um eine Literaturarbeit, die verfassungsrechtliche Argumente analysiert und diese anhand der aktuellen Staatspraxis bewertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil erörtert die kontroversen Meinungen zur Prüfungskompetenz, bewertet das konkrete Beispiel der Flugsicherung rechtlich und prüft mögliche Auswirkungen durch das Europarecht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind das materielle Prüfungsrecht, der Status des Bundespräsidenten als „Hüter der Verfassung“ und das Gewohnheitsrecht in der Staatspraxis.
Wie bewertet die Autorin die Entscheidung von Horst Köhler?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Ablehnung der Unterschrift durch Horst Köhler inhaltlich fundiert und zur Stärkung der verfassungsrechtlichen Rolle seines Amtes geboten war.
Spielt das Europarecht eine Rolle für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes?
Nein, die Arbeit stellt fest, dass europarechtliche Vorgaben wie das „Single European Sky“-Paket zwar relevant sind, aber keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erzwingen, weshalb sie für das Endergebnis folgenlos bleiben.
- Citation du texte
- Sarah von Leiden (Auteur), 2008, Die verfassungsrechtliche Rolle des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123963