Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der ihm obliegenden Ausfertigung von Gesetzen gemäß Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 GG ist ein Thema von weitreichender Bedeutung im deutschen Staatsrecht. Da es für die Bedeutung des Bundespräsidentenamtes ganz wesentlich ist, hat es zudem - wie viele andere verfassungsrechtliche Fragen auch - eine politische Dimension. Ist der Präsident nur „Staatsnotar“ wie dereinst bildreich von Roman Herzog dargelegt, also derjenige der die Gesetze auf formale Richtigkeit prüft und dann mit einem hübschen Siegel beurkundet, oder liegt eine inhaltliche, also eine materielle Prüfungskompetenz vor? Roman Herzog sah gleichwohl nur eine Aufgabe hierin. Er war ein Verfechter des materiellen Prüfungsrechts des Staatsoberhauptes, auch wenn er in seiner Amtszeit jedes ihm vorgelegte Gesetz verabschiedete. Privatisierungswünsche bezüglich der deutschen Flugsicherung wurden bereits vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker blockiert, Horst Köhler hat die Beurkundung nun wegen „evidenter Verfassungswidrigkeit“ abgelehnt. Worauf zielt das Gesetz ab und mit welchen Verfassungsnormen kollidiert die Gesetzesvorlage möglicherweise? Mit diesen beiden Fragen wird sich vorliegende Hausarbeit zu beschäftigen haben, aufgrund des geringen Umfangs der Hausarbeit handelt es sich vorwiegend um eine Literaturarbeit. Aus dem selben Grund kann allenfalls schemenhaft auf spezielle Fragen des Sachverhalts, wie beispielsweise teilnichtige Gesetzesvorlagen oder auch extreme Mindermeinungen eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung - Einordnung des Problems
- Die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten
- Materielles oder lediglich formelles Prüfungsrecht?
- Herrschende Meinung
- Mindermeinungen
- Materielles oder lediglich formelles Prüfungsrecht?
- Ergebnis
- Inhaltliche Bedenken gegenüber dem Gesetz - evidente Verfassungswidrigkeit?
- Einfluss des Europarechts?
- Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die verfassungsrechtliche Rolle des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung, insbesondere seine Prüfungsbefugnisse. Sie analysiert am Beispiel des „Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung“, ob dem Bundespräsidenten ein materielles oder nur ein formelles Prüfungsrecht zukommt.
- Die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG
- Das Spannungsfeld zwischen formelle und materieller Prüfungskompetenz
- Die Rolle des Bundespräsidenten als Hüter der Verfassung
- Der Einfluss des Europarechts auf die Gesetzesausfertigung
- Die Bedeutung des Amtes des Bundespräsidenten im deutschen politischen System
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung ordnet das Thema der verfassungsrechtlichen Rolle des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung ein und stellt die zentrale Frage nach der Reichweite seiner Prüfungsbefugnisse. Kapitel 2 behandelt die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG und differenziert zwischen materiellem und formellem Prüfungsrecht. Es werden verschiedene Meinungen in der Literatur dargestellt, insbesondere die herrschende Meinung, die sich gegen ein generelles, unbeschränktes materielles Prüfungsrecht ausspricht. Kapitel 4 diskutiert mögliche inhaltliche Bedenken gegen das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung und die Frage nach einer evidenten Verfassungswidrigkeit. Kapitel 5 beschäftigt sich mit dem Einfluss des Europarechts auf die Thematik.
Schlüsselwörter
Bundespräsident, Gesetzesausfertigung, Art. 82 GG, materielles Prüfungsrecht, formelles Prüfungsrecht, Verfassungswidrigkeit, Flugsicherung, Europarecht, Amtseid.
- Citation du texte
- Sarah von Leiden (Auteur), 2008, Die verfassungsrechtliche Rolle des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123963