Die „Verfassung für Europa“, auf die sich die Länder der EU 2004 einigten, ist von vielen Beobachtern als das bislang anspruchsvollste Reformprojekt bezeichnet worden. Es geht um nicht weniger, als die künftige Handlungsfähigkeit dieser Organisation angesichts weitreichender Herausforderungen wie etwa der Ost-Erweiterung, der viel beschworenen Globalisierung und dem langsamen, aber kontinuierlichen Abstiegs der USA als Schutzmacht der Länder des alten Kontinents. Den beteiligten Nationen wurde klar, dass diese und andere Probleme sich nicht mit „weniger Europa“ lösen lassen, wie das protektionistische Stimmen Heinrich Heine zum Trotz immer schon gefordert haben, gegenwärtig fordern, und nach allen Gesetzen der Wahrscheinlichkeit und der menschlichen Psyche auch künftig immer fordern werden. Gleichwohl scheiterte die Reform dann bekanntlich an Volksreferenden, zunächst in der französischen Republik, später in den Niederlanden. In dem Ausmaß, in welchem jedem ernsthaften politischen Beobachter augenblicklich klar wurde, dass die Bürger nicht tatsächlich den Verfassungsentwurf ablehnten – dazu hätten sie ihn zumindest lesen müssen, und viele Zeitungsartikel ließen vermuten das sich nicht mal Journalisten diese Mühe gemacht haben – so groß war andererseits die Ratlosigkeit, wie es nun weitergehen sollte. Denn der Weg bis dahin war bereits beschwerlich und nun sollten noch weitere Länder hinzutreten.
Dennoch am 23. Juni 2007 wurde im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Vereinbarung zur Erstellung eines Reformvertrages verabschiedet. Dieser Vertrag – wiewohl von Diplomaten als „kaum lesbar“ und „bewußt häßlich“ tituliert – wurde von Kommissionspräsident José Durao Barroso dafür gelobt, dass es gelungen sei, „die wesentlichen Neuerungen des Verfassungsvertrags und damit seine inhaltliche Substanz zu erhalten“. Vom ursprünglich verabschiedeten Verfassungsentwurf wurde vielfach angenommen, er bringe die europäische Idee voran, getragen von dem Motto der EU: In Vielfalt geeint. Insbesondere wurde angenommen, dass die Institutionen der EU selbst gestärkt würden. Die spannende Frage lautet deshalb: Was ist davon noch übrig geblieben?
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung und Vorbemerkungen
2 Entstehung des Reformvertrags und seiner Vorläufer
3 Innovationen – was Europa voranbringen soll
3.1 Europäisches Parlament
3.2 Europäischer Rat
3.3 Hauptamtlicher Präsident
3.4 Ministerrat und Vorsitz
3.5 Europäische Kommission
3.6 Außenminister der Union
3.7 Europäischer Gerichtshof
3.8 Europäische Zentralbank
3.9 Ausschuss der Regionen
4 Schlussfolgerungen
5 Synopse
6 Literaturnachweis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht vergleichend den ursprünglichen EU-Verfassungsentwurf von 2004 und den Reformvertrag von 2007, um zu bewerten, welche institutionellen Innovationen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Europäischen Union beibehalten wurden.
- Historische Entwicklung der europäischen Reformverträge
- Vergleich der institutionellen Neuerungen (Europäisches Parlament, Rat, Kommission)
- Analyse der Einführung der „doppelten Mehrheit“
- Bewertung des Einflusses der Reformen auf die Handlungsfähigkeit der EU
- Kritische Würdigung des Verzichts auf verfassungsähnliche Symbole
Auszug aus dem Buch
3 Innovationen – was Europa voranbringen soll
Die Konstitution von 2004, aber auch der Reformvertrag von 2007 haben durchaus für Verbesserungen auf verschiedenen Ebenen gesorgt, und diese lassen sich leicht ausfindig machen. Für unsere Zwecke soll jedoch der Rahmen enger gezogen werden: Vorliegende Hausarbeit untersucht vergleichend die beiden Verträge sowie den Status Quo gezielt auf die Frage hin, inwieweit wesentliche Reformen im institutionellen Bereich beschlossen werden konnten, also Innovationen, welche geeignet sind, Effizienz und Effektivität der EU-Organe selbst zu verbessern. Methodisch wird jeweils zunächst ein Sachverhalt auf den Unterschied Verfassung 2004 / Status Quo hin untersucht, anschließend wird aufgezeigt, inwieweit eine Veränderung durch dem Reformvertrag erfolgte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung und Vorbemerkungen: Dieses Kapitel skizziert den historischen Kontext der EU-Verfassungsbemühungen und die Entstehung des Reformvertrags von 2007 nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden.
2 Entstehung des Reformvertrags und seiner Vorläufer: Hier wird der Prozess beschrieben, der vom ersten Konvent über den Verfassungsentwurf 2004 bis hin zur Einigung auf den technisch orientierten Reformvertrag unter deutscher Ratspräsidentschaft führt.
3 Innovationen – was Europa voranbringen soll: Das Kernkapitel analysiert detailliert die geplanten institutionellen Änderungen in verschiedenen EU-Organen und vergleicht diese zwischen dem ursprünglichen Entwurf und dem Reformvertrag.
4 Schlussfolgerungen: Eine kritische Bilanz der Reformen, die die mangelnde Symbolik und die verbleibende Komplexität des Vertragswerks abwägt gegen die notwendige institutionelle Stärkung der Union.
5 Synopse: Ein tabellarischer Überblick, der die wichtigsten geplanten Veränderungen im Vergleich der Verträge prägnant zusammenfasst.
6 Literaturnachweis: Ein Verzeichnis der verwendeten Bücher, Sammelbänder, Internetquellen und offiziellen EU-Dokumente.
Schlüsselwörter
EU-Verfassung, Reformvertrag, Europäische Union, Institutionelle Reformen, Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Doppelte Mehrheit, Außenminister, Europäischer Gerichtshof, Europäische Zentralbank, Subsidiaritätsprinzip, Ratifizierung, Vertrag von Lissabon, Regierungsform, Politische Integration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und die Inhalte des Reformvertrags der EU im Vergleich zum ursprünglichen Verfassungsentwurf von 2004.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit konzentriert sich auf institutionelle Reformen der EU-Organe, Abstimmungsmodalitäten und die allgemeine Handlungsfähigkeit der Union.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, welche Reformschritte zur Effizienzsteigerung der EU-Organe nach dem Scheitern des Verfassungsentwurfs 2004 in den Reformvertrag von 2007 übernommen wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine vergleichende Analyse durchgeführt, bei der institutionelle Sachverhalte zwischen dem Status Quo, dem Verfassungsentwurf 2004 und dem Reformvertrag gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Organe wie das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, die Kommission, den Außenminister sowie den Europäischen Gerichtshof.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind EU-Verfassung, Reformvertrag, Institutionelle Reformen, Doppelte Mehrheit und Handlungsfähigkeit der EU.
Warum wurde auf die Bezeichnung "Außenminister" verzichtet?
Aufgrund politischer Interventionen, insbesondere durch Großbritannien, wurde die symbolträchtige Bezeichnung zugunsten des "Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" aufgegeben.
Was besagt das Prinzip der "doppelten Mehrheit"?
Es ist ein Abstimmungsmodus für den Ministerrat, der sowohl die Anzahl der Mitgliedstaaten (mindestens 55 %) als auch deren Bevölkerungsanteil (mindestens 65 %) berücksichtigt.
Wie bewertet der Autor den Reformvertrag?
Der Autor sieht ihn als ein zwar ästhetisch unbefriedigendes und "hässliches" Werk, erkennt jedoch seine pragmatische Notwendigkeit für die institutionelle Stärkung der EU an.
- Quote paper
- Sarah von Leiden (Author), 2008, Die neue EU-Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123969