Neue Wege für das deutsche Bankensystem

Die Performance des deutschen Bankensystems im internationalen Vergleich


Mémoire (de fin d'études), 2008

231 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Institution „Bank“
2.1 Die „Bank“ aus historischer Perspektive
2.2 Die „Bank“ aus theoretisch-volkswirtschaftlicher Perspektive
2.2.1 Finanzintermediation
2.2.2 Die neoklassischen Theorien
2.2.3 Neo-Institutionalismus
2.2.3.1 Transaction Cost Approach
2.2.3.2 Information Theoretic Approach
2.2.3.3 Disintermediation
2.2.3.4 Zusammenfassende Betrachtung zum Intermediär Bank
2.3 Die „Bank“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht
2.4 Banken aus Sicht der Gesetzgebung
2.4.1 Banken im Kontext der Gesetzgebung
2.4.2 Bankenregulierung und Risiken

3. Bankensysteme
3.1 Der Begriff Bankensystem
3.2 Arten von Bankensystemen

4. Das deutsche Bankensystem
4.1 Das Zentralbanksystem
4.2 Geschäftsbankensystem - Universalbanken
4.2.1 Privatwirtschaftlicher Bankensektor (Kreditbanken)
4.2.1.1 Großbanken
4.2.1.2 Regionalbanken und Sonstige Kreditbanken
4.2.1.3 Zweigstellen ausländischer Banken
4.2.2 Öffentlich-Rechtlicher Bankensektor
4.2.2.1 Sparkassen
4.2.2.2 Landesbanken
4.2.2.3 Sparkassen Verbundpartner
4.2.3 Genossenschaftlicher Bankensektor
4.2.3.1 Kreditgenossenschaften
4.2.3.2 Genossenschaftliche Zentralbanken
4.2.3.3 Genossenschaftliches Verbundsystem
4.3 Geschäftsbankensystem - Spezialbanken
4.3.1 Realkreditinstitute / Hypothekenbanken
4.3.2 Bausparkassen
4.3.3 Direktbanken
4.3.4 Kapitalanlagegesellschaften
4.3.5 Wertpapiersammelbanken
4.3.6 Banken mit Sonderaufgaben

5. Kennzahlen und Performanceanalyse
5.1 Kennzahlen
5.1.1 Begriff und Merkmale von Kennzahlen
5.1.2 Kennzahlenarten
5.2 Erfolgsmessung im Bankbereich
5.3 Empirische Untersuchung der Entwicklung des Bankensystems
5.3.1 Strukturkennzahlen
5.3.1.1 Anzahl der Kreditinstitute
5.3.1.2 Anzahl der Zweigstellen (Bankstellen)
5.3.1.3 Anzahl der Mitarbeiter
5.3.2 Volumenkennzahlen
5.3.2.1 Geschäftsvolumen
5.3.2.2 Bilanzsumme
5.3.2.3 Marktanteil
5.3.3 Ertragskennzahlen
5.3.3.1 Zinsspanne
5.3.3.2 Provisionsspanne
5.3.3.3 Weitere Ergebniskomponenten
5.3.3.4 Bruttoertragsspanne
5.3.4 Aufwandskennzahlen
5.3.5. Bewertungskennzahlen - Risikovorsorgespanne
5.3.6 Gesamtkapitalrentabilität - Return on Assets (=ROA)
5.3.7 Eigenkapitalrentabilität - Return on Equity (=ROE)
5.3.8 Aufwand-Ertrags-Relation bzw. Cost Income Ratio (CIR)
5.3.9 Weitere Kennzahlen
5.4 Kennzahlensysteme
5.4.1 ROE-(ROI) Kennzahlenhierarchie
5.4.2 Konzept einer integrierten Rendite-/Risikosteuerung
5.4.3 Alternative bzw. ergänzende Kennzahlenkonzepte
5.5 Grenzen im Rahmen von Kennzahlen-Untersuchungen

6. Bankensysteme anderer Staaten
6.1 Das US-amerikanische Bankensystem
6.1.1 Charakteristika des Bankensystems der USA
6.1.2 Das Bankensystem der USA
6.1.2.1 Zentralbankensystem
6.1.2.2 Geschäftsbankensystem
6.1.3 Entwicklung des US Bankensystems
6.2 Das Japanische Bankensystem
6.2.1 Charakteristika des japanischen Bankensystems
6.2.2 Das Bankensystem Japans
6.2.2.1 Das Zentralbankensystem Japans
6.2.2.2 Das Geschäftsbankensystem Japans
6.2.3 Entwicklung des japanischen Bankensystems
6.3. Das Britische Bankensystem
6.3.1 Charakteristika des Bankensystems Großbritanniens
6.3.2 Das Bankensystem Großbritanniens
6.3.2.1 Das Zentralbankensystem
6.3.2.2 Das Geschäftsbankensystem
6.3.3 Entwicklung des britischen Bankensystems
6.4 Grenzen der Vergleichbarkeit

7. Neue Wege für das deutsche Bankensystem

8. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Möglichkeiten der Intermediation zwischen Kapitalgeber und -nehmer

Abbildung 2: Verringerung der Anzahl der Vertragsbeziehungen

Abbildung 3: Ansätze zur Erklärung von Transaktionskosten

Abbildung 4: Banken als Finanzintermedäre

Abbildung 5: Funktionen von Kreditinstituten

Abbildung 6: Risikoarten

Abbildung 7: Das deutsche Bankensystem

Abbildung 8: „Auslandsanteil“ an der Gesamtbilanzsumme

Abbildung 9: Arten von statistischen Kennzahlen

Abbildung 10: Traditionelle versus „wertorientierte“ Erfolgsmessung

Abbildung 11: Anzahl der Kreditinstitute

Abbildung 12: Anzahl der Bankstellen von Kreditinstituten

Abbildung 13: Anzahl der Mitarbeiter

Abbildung 14: Grafik zur optimalen Betriebsgröße

Abbildung 15: Entwicklung der absoluten Bilanzsumme

Abbildung 16: Entwicklung der relativen Anteile an der Gesamtbilanzsumme

Abbildung 17: Vergleich Bilanzsummenwachstum und BIP-Wachstum

Abbildung 18: Marktanteile im Wertpapiergeschäft

Abbildung 19: Marktanteile im Kreditgeschäft

Abbildung 20: Marktanteile im Einlagegeschäft

Abbildung 21: Entwicklung des absoluten Zinsüberschusses

Abbildung 22: Entwicklung der Zinsspanne

Abbildung 23: Entwicklung des Provisionsüberschusses

Abbildung 24: Entwicklung der Provisionsspanne

Abbildung 25: Beiträge einzelner Ergebniskomponenten

Abbildung 26: Entwicklung der Bruttoertragsspanne

Abbildung 27: Entwicklung der Bruttobedarfsspanne

Abbildung 28: Risikovorsorgespanne

Abbildung 29: Insolvenzen in Deutschland

Abbildung 30: Gesamtrentabilität bzw. Return on Assets (ROA)

Abbildung 31: Mü-Sigma-Diagramm

Abbildung 32: Eigenkapitalrentabilität bzw. Return on Equity (ROE)

Abbildung 33: Cost Income Ratio (weite Abgrenzung)

Abbildung 34: ROI bzw. ROE Kennzahlensystem

Abbildung 35: Bankensystem der USA

Abbildung 36: Entwicklung der US-Bankengruppen

Abbildung 37: Japanisches Bankensystem

Abbildung 38: Entwicklung in Japan – Teil I

Abbildung 39. Entwicklung in Japan – Teil II

Abbildung 40: Bankensystem Großbritanniens

Abbildung 41: Entwicklung in Großbritannien – Teil I

Abbildung 42: Entwicklung in Großbritannien – Teil II

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Statistik der Großbanken

Tabelle 2: Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Beispiele

Tabelle 3: Die größten kommunalen Sparkassen

Tabelle 4: Die größten freien Sparkassen

Tabelle 5: Die größten Landesbanken

Tabelle 6: Genossenschaftsbanken

Tabelle 7: Genossenschaftliche Zentralbanken

Tabelle 8: Führende Staaten der Welt

Tabelle 9: Commercial Banks USA

Tabelle 10: Japanische „Mega“-Banken

Tabelle 11: Führende britische Banken

Tabelle 12: Führende Building Societies

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das deutsche Bankensystem ist immer wieder Gegenstand kontroverser wirtschaftlicher und poli-tischer Diskussionen. Während der letzten Jahrzehnte erfolgten im Ausland zahlreiche Reformen um die einheimischen Banken fit für den Wettbewerb auf den europäischen und internationalen Märkten zu machen - eine Entwicklung die Deutschlands Bankenlandschaft in dieser Form nicht widerfahren ist. Ausgehend von einer theoretischen Betrachtung der Institutionen „Bank“ und „Bankensystem“ soll in dieser Diplomarbeit auf das deutsche Bankensystem eingegangen werden. Dazu erfolgt neben der Vorstellung typischer (Performance-)Kennzahlen auch eine ausführliche empirische Untersuchung zur Entwicklung des deutschen Kreditwesens auf Ebene der Banken-gruppen für das letzte Jahrzehnt. Daran anschließend wird auf die Bankensysteme in anderen führenden Volkswirtschaften der Welt (USA, Japan und Großbritannien) eingegangen, wobei auch die Entwicklung der Bankengruppen innerhalb dieser Staaten Gegenstand der Untersuchung sein wird. Schließlich werden Handlungsmöglichkeiten und Alternativen – auch auf Grundlage der bereits im Ausland gemachten Erfahrungen – für das deutsche Bankensystem thematisiert.

2. Die Institution „Bank“

Banken kommt in den modernen Volkswirtschaften eine zentrale Bedeutung zu. Im Folgenden wird zunächst die Institution „Bank“ aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet.

2.1 Die „Bank“ aus historischer Perspektive

Die Entwicklung der Bank aus historischem Blickwinkel ist untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und Wirtschaft sowie dem Münz- und Geldwesen verbunden.1, [1] Während der Steinzeit lebten die Menschen als Jäger und Sammler und waren damit Selbstver-sorger. Erst als sie sesshaft wurden und dadurch eine arbeitsteilige Gesellschaft schufen, kam der Tauschhandel auf. In diesen Tauschwirtschaften herrschte zunächst der Naturaltausch – Tausch von Ware gegen Ware – vor.[2] Die Abwicklung eines solchen Tauschgeschäftes erforderte die doppelte Koinzidenz der Tauschpläne der Wirtschaftssubjekte.[3] Bedingt durch die zunehmende Differenzierung der Produkte und Spezialisierung in der Arbeitsteilung wurde die Vereinfachung des Tauschhandels immer dringlicher und es kam zur Herausbildung von allgemein akzeptierten Tauschmitteln, sogenanntem Warengeld. Dabei handelte es sich zumeist um Grundstoffe wie Getreide, Salz, Vieh oder auch Metalle. Damit war der Übergang zur Geldwirtschaft erfolgt.[4] Die einfache Koinzidenz der Tauschpläne reichte nun zum Tausch aus, die Tauschgeschäfte zerfielen in zwei Akte - den Kauf und den Verkauf.[5] Vor allem dem „Vieh“ kam damals als Warengeld eine zentrale Bedeutung zu, da es nicht verderben konnte und universell einsetzbar war, so zum Bei-spiel als Schlachtvieh oder im Ackerbau. Dies lässt sich auch an den lateinischen Begriffen „pecus“ (Vieh) und „pecunia“ (Vermögen) nachvollziehen.[6] Dennoch war das Vieh auf Grund seiner Größe als Geld nur bedingt geeignet. Im 7. Jahrhundert vor Christus erfanden die Lyder in Kleinasien die Münzen, welche aus wertvollen Metallen wie Gold oder Silber bestanden.[7] Dem lydische Herrscher Alyattes wird die Prägung einer Münze mit 13% igem Goldgehalt zugerechnet, Krösus von Lydien (561 bis 546 v. Chr.) ließ reine Goldmünzen prägen.[8] Damit war ein Supergut[9] entstanden, welches drei Aufgaben zugleich dienen konnte. Zum einen war es ein Wertaufbewahrungsmittel. Mit Hilfe des Geldes war ein Transfer von Kaufkraft aus der Gegen-wart in die Zukunft möglich geworden.[10] Gleichzeitig konnte es als Recheneinheit verwendet werden und damit zur Angabe von Preisen dienen . Es wurde zum numeraire [11] - zum Vergleichs-maßstab - gegenüber allen anderen ökonomischen Gütern. Auf Grund seiner Werthaltigkeit war das Geld als Tauschmittel anerkannt, gegen Geld konnten Waren verkauft werden und für das Geld konnte man andere Waren erwerben.[12] Die drei Geldfunktionen: Wertaufbewahrungs-, Recheneinheits- und Tauschmittelfunktion werden auch Triade des Geldes genannt.[13]

Die Vorläufer des Bankgeschäftes entwickelten sich ebenfalls bereits im antiken Griechenland (unter Solon sowie Alexander dem Großen). In Folge der Blüte des Handels und der Einführung des Münzgeldes im gesamten Mittelmeerraum entstand der Beruf des Geldwechslers. Seine Ge-schäftsidee bestand darin, die Münzen ferner Handelsstädte gegen die heimischen Geldstücke zu wechseln / umzutauschen. Da die Geldwechsler damals ihre Geschäfte meist auf Bänken (italie-nisch: banco) abwickelten, entwickelte sich daraus der Begriff „Bank“.[14] Das griechische Wort für Bank ist „trapeza“. Dabei handelt es sich um die Bezeichnung des trapezförmigen Tisches, auf den der Geldwechsler seine Waage zur Bestimmung des Edelmetallgehaltes der Münzen stellte.[15]

Erste Vorläufer privater Banken, die das Kreditgeschäft betrieben, gab es bereits im 5. Jahrhundert vor Christus in Athen.[16] Die ersten Bankgeschäfte im eigentlichen Sinne entstanden im Mittelalter bedingt durch den zunehmenden Fernhandel. Damals begannen die Kaufleute verstärkt unbar - per Wechsel - zu zahlen. Es entstand eine Art „Geldwechslernetz“, welches in jedem bedeutenden Messe- und Handelsplatz vertreten war. Es ermöglichte die Auszahlung der im Wechsel genannten Geldsumme in jeweiliger Landeswährung sowie den Austausch der Wechselbriefe innerhalb des Netzwerkes.[17] Diese Geschäfte gingen hauptsächlich von Italien aus und nahmen ihren Anfang im 12. / 13. Jahrhundert. Behindert wurde die Entstehung von gewerblichen Bankgeschäften aller-dings durch das Zinsverbot der Katholischen Kirche, welches erst im 18. Jahrhundert abgeschafft wurde. Die Durchführung von Geldgeschäften erfolgt daher damals hauptsächlich von Lombarden[18] und Juden.[19] Aber auch vermögende Kaufleute betrieben zunehmend Geldleih-geschäfte, in Italien waren dies die Medici, Bardi und Peruzzi und in Deutschland die Fugger (später auch die Familie Rothschild). Auf Grund des stetig steigenden Finanzierungsbedarfes der Kaiser und Könige für Politik und Kriege traten die reichen Kaufleute zunehmend als Kreditgeber auf. Aus ihren Geschäften entstanden in der Folgezeit die Privatbankiers und damit die ersten offiziellen gewerblichen Bankhäuser, die das Einlagengeschäft und das Kreditvergabegeschäft gegen Sicherheitenüberlassung betrieben. 1694 wurde die erste Notenbank der Welt – die Bank of England – gegründet.[20] Bereits 1402 war mit dem „Wessil“ die erste deutsche Bank mit festem Grundkapital in Frankfurt am Main gegründet worden, eine der ersten sächsischen Banken war die 1698 in Leipzig errichtete „Banco die Depositi“.[21]

Die Entstehung des Investment Banking war wesentlich mit der Entwicklung der Börsen verbunden. Die erste Börse im heutigen Sinne wurde 1611 in Amsterdam gegründet (Vorläufer gab es bereits 1409 in Brügge).[22]. An den Börsen wurden Waren, Edelmetalle und Wertpapiere (Staatseffekten) emittiert und gehandelt. Als Investoren agierten dabei primär die Privatbankiers.[23]

2.2 Die „Bank“ aus theoretisch-volkswirtschaftlicher Perspektive

Die Volkswirtschaftslehre spricht in der Regel nicht von Banken, sondern vielmehr von Finanz-intermediären. Im Folgenden werden verschiedene volkswirtschaftliche Theorien hinsichtlich der Entstehung bzw. dem Nutzen von Finanzintermediären betrachtet.

2.2.1 Finanzintermediation

Die Finanzintermediation betrachtet die grundsätzlichen Funktionen und Aufgaben, die zum Ausgleich von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage notwendig sind. Dabei handelt es sich um die Losgrößentransformation, die Fristentransformation und die Risikotransformation. Diese drei Transformationsleistungen können theoretisch durch Finanzintermediäre (Banken) oder den Finanzmarkt[24] selbst erbracht werden. (siehe Abbildung 1)

Finanzintermediäre (Banken) erbringen Losgrößentransformation dadurch, dass sie viele kleine Einlagen bündeln. Daraus wird eine Art Pool gebildet, aus dem Kredite für (Groß-)Investitionen bereitgestellt werden können. Fristentransformation betreibt der Finanzintermediär indem er einen Ausgleich schafft zwischen den, ihm meist nur kurzfristig zur Verfügung gestellten, Einlagen auf der einen Seite und den langfristig ausgegebenen Krediten auf der anderen Seite. Die Risikotrans-formation bezeichnet die Leistung des Intermediärs, trotz der Ausgabe von meist risikobehafteten Krediten an Kreditnehmer bei denen die Rückzahlung unsicher ist, den Einlegern sichere Anlagen bieten zu können.[25] Der Intermediär erreicht dies durch Portfoliobildung und auf Grund des Um-standes, dass die einzelnen unsicheren Assets (Kredite) nicht vollständig positiv miteinander korreliert sind (Diversifikation).[26] Dadurch kann er entsprechend der Portfoliotheorie das Risiko des Kredit-Portfolios reduzieren. Außerdem übernimmt der Intermediär die Überwachung der Kreditnehmer (Monitoring). Weiterhin haftet er mit seinem Eigenkapital gegenüber den Kapital-gebern, das heißt auch bei eventuellen Kreditausfällen haben die Anleger Anspruch auf die volle Einlagensumme. Der Finanzintermediär übernimmt demnach Risiken, die einen höheren Kredit-zins als den Einlagezins rechtfertigen.[27]

Die vier Phänomene, die es ermöglichen, dass Intermediäre diese Transformationsleistungen erzielen können, sind die Mobilisation (Bereitschaft von Finanzintermediären auch die Einlagen vieler kleiner Sparer zum Zwecke der Losgrößentransformation anzunehmen), die Substitution (Ersetzung des Kapitals eines Kapitalgebers durch einen anderen), die Prolongation (Ver-längerung der Kapitalüberlassungsdauer auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus – Bodensatz-theorie[28] ) und die Diversifikation (Kreditvergabe an verschiedene Investoren unterschiedlicher Branchen und Regionen).[29]

Abbildung 1: Möglichkeiten der Intermediation zwischen Kapitalgeber und -nehmer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach Gurley und Shaw kann zwischen primären und sekundären Intermediären unterschieden werden, wobei primäre Intermediäre die Fähigkeit haben Giralgeld zuschaffen (siehe auch Kapitel 2.2.3.4).[30] Eine Unterscheidung zwischen Finanzintermediäre im engeren Sinne (z.B. Banken, Versicherungen; die zwischen originäre Kapitalgeber und Kapitalnehmer geschaltet sind) und Finanzintermediäre im weiteren Sinne (z.B. Börsendienste, Rating-Agenturen; die lediglich zum Abschluss von ‚originären’ Geschäften beitragen) ist ebenfalls möglich.[31]

Auch der Finanzmarkt selbst ist in der Lage Transformationsleistungen zu erbringen (siehe Abbil-dung 1). Er kann auf Grund seiner Koordinations- und Allokationsfunktion auch als Treffpunkt von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage dienen (wie z.B. die Börse). Losgrößentransformation wird beispielsweise dadurch erreicht, dass Kapitalnachfrager (Unternehmen) Aktien oder Anleihen emittieren, welche von den vielen Anlegern entsprechend ihrer Investitionsbereitschaft erworben werden können. Die Fristentransformation ist auf Finanzmärkten auch gegeben. Sie wird dadurch ermöglicht, dass es neben dem Primärmarkt (Markt auf dem Emissionen platziert werden) auch einen Sekundärmarkt (Markt auf dem die einzelnen Wertpapiere gehandelt werden) gibt. Die Kapitalanleger haben somit die Möglichkeit jederzeit ihre Anteile zu kaufen bzw. zu verkaufen und damit in Liquidität zurückzuverwandeln. Risikotransformation aus Sicht des Kapitalgebers lässt sich am Finanzmarkt durch Diversifikation, das heißt Investitionen in verschiedene Wert-papiere mit unterschiedlicher Korrelation erreichen. Somit besteht für den Kapitalgeber die Mög-lichkeit ein Portfolio entsprechend seinem individuellen Rendite-Risiko-Profil aufzubauen.[32]

2.2.2 Die neoklassischen Theorien

Die neoklassischen Theorien beruhen auf idealisierten Annahmen und versuchen das Kapital-marktgeschehen mit Hilfe von Gleichgewichtsmodellen auf (meist) vollkommenen Märkten zu erklären.[33] Demzufolge herrschen auf einem vollkommenen Markt vollständige Markttrans-parenz, vollständige Konkurrenz und vollständige Information (gleiches Wissen und gleiche Fähigkeiten unter den Marktteilnehmern) vor. Weiterhin gibt es kostenfreie Tauschprozesse und Transaktionssicherheit.[34] Dies ermöglicht die direkte Zusammenführung von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage. Der Finanzmarkt übernimmt die Funktionen eines Intermediärs (siehe Kapitel 2.2.1). Losgrößentransformation, Fristentransformation und Risikotransformation werden durch ihn erbracht. Da dieser die Transformationsaufgaben, auf Grund der Annahme der Vollkommen-heit des Finanzmarktes, pareto-effizient erfüllen kann, ergibt sich als Konsequenz daraus, dass auf derartigen Märkten kein Platz für Intermediäre – das heißt Banken – sein kann.[35] Finanzinter-mediäre könnten Paul zufolge höchstens eine Rolle als Dienstleister zur Abwicklung des Zah-lungsverkehrs unter diesen Voraussetzungen übernehmen.[36] Typische neoklassische Modelle die von vollkommenen Märkten ausgehen, sind das Capital Asset Pricing Model (CAPM), die Arbitrage Pricing Theory (APT) und das Option Pricing Model.[37]

2.2.3 Neo-Institutionalismus

Die Annahme eines vollkommenen Finanzmarktes ist allerdings laut Büschgen realitätsfremd. Vielmehr seien Marktunvollkommenheiten, Unsicherheit, asymmetrische Informationsverteilung und Kosten beim Abschluss von Tauschgeschäften vorhanden. Institutionen, welche diese Markt-unvollkommenheiten und eine Verringerung entstehender Kosten ermöglichten, seien gerade Finanzintermediäre in Form von Banken.[38] Theoretische Basis dafür ist die - in den 1970er Jahren in den USA entwickelte - Theory of Financial Intermediation. Diese beschäftigt sich mit der Frage nach der Existenzbegründung von Banken.[39] Den Ansatzpunkt bilden die von Coase 1937 beschriebenen Transaktionskosten. Dabei handelt es sich laut Picot beispielsweise um Anbah-nungskosten (z.B. Kosten, die für Kapitalgeber und Kapitalnehmer entstehen um einen passenden Geschäftspartner zu finden (=Suchkosten)), Vereinbarungskosten (z.B. Verhandlungskosten), Abwicklungskosten (z.B. Gebühren, Spesen, Notarkosten), Kontrollkosten (z.B. Überwachungs-kosten) und Anpassungskosten (Zusatzkosten durch nachträgliche Veränderungen bereits geschlos-sener Verträge z.B. Rechtsanwaltskosten)).[40]

Die folgende Abbildung zeigt zwei Modell-Ökonomien - eine ohne bzw. eine mit Intermediär.

Abbildung 2: Verringerung der Anzahl der Vertragsbeziehungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wenn man davon ausgeht, dass jede Transaktion fixe Kosten in gleicher Höhe verursacht, erkennt man, dass die Gesamtkosten im Fall (1) höher sind als im Fall (2).[41]

Benston / Smith entwickelten 1976 einen ersten Transaktionskostenansatz. Transaktionskosten stellten für sie die „raison d’être“ (Existenzgründe) für Banken als Finanzintermediäre dar. Sie griffen dabei einerseits Größen- und Verbundeffekte sowie die ungleiche Verteilung von Informa-tionen auf. Aus den Überlegungen zu den Transaktionskosten entwickelten sich zwei Ansätze, zum einen der Transaction Cost Approach und zum anderen der Information Theoretic Approach.[42] (siehe Abbildung 3)

Abbildung 3: Ansätze zur Erklärung von Transaktionskosten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2.3.1 Transaction Cost Approach

Der Transaction Cost Approach geht von einem gleichen Informationsstand (im Sinne von gleich verteilten / symmetrischen Informationen)[43] der Marktteilnehmer auf einem unvollkom-menen Markt sowie technisch-organisatorischen Kosten bei der Beschaffung, Verarbeitung und Kontrolle der Informationen aus. Banken gelten als Spezialisten im Umgang mit Informationen bezüglich finanzieller Transaktionen. Mit ihrer Hilfe können die Kosten für den Kontakt zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer gesenkt werden. Dies wird beispielsweise durch Kostendegres-sion ermöglicht. Den Ausgangspunkt bildet dabei die Annahme U-förmig verlaufender Stückkos-ten. Wenn beispielsweise gegebenen Fixkosten auf eine immer größere Anzahl von Leistungsein-heiten verteilt werden können, führt dies zu sinkenden Stückkosten.[44] Des Weiteren ergeben sich der Argumentation Flecks folgend Economies of Scale (Lernkurveneffekte auf Grund sich wieder-holender Arbeitsabläufe z.B. im Zahlungsverkehr), Economies of Scope (Verbundeffekte durch Nutzung zentraler Einrichtungen (z.B. Rechenzentren) oder Cross Selling durch Absatz mehrerer Produkte an einen Kunden), sowie auch Economies of Learning (Verbesserung von bereits be-stehenden Fähigkeiten durch Lerneffekte, z.B. bei Bonitätsprüfungen), Economies of Quality (Kostenreduktion durch Qualitätsverbesserung, z.B. weniger Vertragswiderrufe und mehr Ab-schlüsse durch höhere Beratungsqualität) und Economies of Speed (z.B. Kostensenkung durch verkürzte Entwicklungszyklen bei der Kreation neuer Wertpapierprodukte wie z.B. Zertifikaten).[45]

Dies zeigt, dass größere Einheiten mit einer Großzahl an Mitarbeitern effektiver arbeiten können als Einzelpersonen. Allerdings steigen mit der Mitarbeiterzahl auch die internen Kosten der Orga-nisation (Abstimmungskosten) an. Wird beispielsweise die Unterhaltung einer Personalabteilung notwendig, stellt diese einen Kostenfaktor dar, den eine Einzelperson nicht hätte. Daher ist die Realisierung der oben angeführten Effekte nur sinnvoll bis zu dem Punkt, an dem die internen Abstimmungskosten gleich dem Nutzen aus den „Economie-Effekten“ sind.[46]

2.2.3.2 Information Theoretic Approach

Der Information Theoretic Approach betrachtet die asymmetrische Informationsverteilung auf unvollkommenen Märkten. Dabei wird zwischen der Situation vor Vertragsschluss (ex ante Unsicherheit) und nach Vertragsschluss (ex post Unsicherheit) unterschieden.[47]

Das Problem der Unsicherheit vor Vertragsschluss kommt dadurch zustande, dass Unsicherheit hinsichtlich des Verhaltens des Geschäftspartners besteht. Annahmebedingt ist das Verhalten exogen vorgegeben und nicht beeinflussbar, wird allerdings erst nach Vertragsschluss, dem Geschäftspartner offenbart. Man weiß zwar um die eigene Ehrlichkeit und Verlässlichkeit, hin-sichtlich dem Gegenüber ist man sich aber nicht sicher „Hidden Information“.[48] Darüber hinaus sind die verfügbaren Informationen ungenau und es besteht meist ein gewisser Zeitdruck bezüglich der Entscheidungsfindung. Theoretisch sollten sich die Qualitätsunterschiede in der Bepreisung des Kontraktes ausdrücken. Falls dies allerdings nicht (mehr) möglich ist und die Preise zu stark vereinheitlicht sind, werden die Anbieter überdurchschnittlicher Qualität den Markt verlassen und nur Anbieter unterdurchschnittlicher Qualität übrig bleiben. Es hat dann eine Negativauswahl („adverse selection“[49] ) stattgefunden.[50] Dieses Problem kann zumindest teilweise durch Screening und Signaling gelöst werden. Screening bezeichnet die Informationsgewinnung durch den schlechter Informierten, welcher beispielsweise auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann. Beim Signaling handelt es sich um die Offenlegung / Offenbarung seitens des besser Informierten um die Glaubhaftigkeit seiner Qualität zu belegen, beispielsweise durch aktives Anbieten von Sicher-heiten.[51] Einen weitergehenden Ansatz hinsichtlich des Signalings entwickelten 1980 Campell und Kracaw. Finanzstarke Intermediäre könnten beispielsweise glaubwürdig Signale an den Markt dahingehend aussenden, wenn sie sich an Unternehmen, die sie für unterbewertet hielten, selbst beteiligten. Im Falle einer falschen Analyse würde auch der „Signal-Geber“ Verluste erleiden, da er dies wird verhindern wollen, sendet er höchstwahrscheinlich richtige Signale aus.[52]

Bei der asymmetrischen Informationsverteilung nach Vertragsschluss basiert die Unsicherheit darin, dass das Verhalten der Vertragspartner ausschließlich seiner freien Willensbildung unter-liegt.[53] Die Gegenpartei muss daher immer damit rechnen, dass sich ihr Vertragspartner ein klein wenig schlechter verhält als von ihr antizipiert, wenn sich dem Kontrahenten ein Anreiz dazu bietet (Moral Hazard).[54] Das Delegated Monitoring Modell entwickelt von Diamond und die Prinzipal-Agenten-Theorie [55] liefern Ansätze zur Erklärung und Lösung derartiger Probleme. Den Ausgangspunkt bildet die Situation ohne Intermediär. Der Prinzipal (Kapitalgeber) beteiligt sich an der Finanzierung eines Projektes, welches vom Agenten (Kapitalnehmer) geleitet wird. Zwar verspricht der Agent die Rückzahlung plus Zinsen, allerdings erfährt der Prinzipal das tatsächliche Ergebnis erst am Laufzeitende. Der Prinzipal hat demnach einen Informationsnachteil, zusätzlich ist er potenziell negativem Verhalten von Seiten des Agenten (z.B. Shrinking (Agent drückt sich vor der Arbeit) oder Consumption on the job (Agent genehmigt sich unnötig teure Dienstwagen, Büros usw.)) ausgesetzt. Anreizsetzung (z.B. Erfolgsabhängige Entlohnungsbestandteile) sowie die konkrete Vorgabe von Handlungszielen (z.B. Kennzahlen) sind Möglichkeiten, seitens des Prinzipals, den Agenten zu steuern.[56] Zur Überwachung müsste allerdings jeder Prinzipal Kosten (Monitoring Costs) aufbringen, darüber hinaus wäre er dem Free-Rider-Verhalten anderer Kapital-geber, welche zwar an dem Projekt beteiligt sind aber keine Monitoring Kosten aufbringen wollen, ausgesetzt.[57]

Diamond schlägt daher die Einschaltung eines Intermediärs vor, welcher anstelle der Kapitalgeber die Überwachungsaufgabe übernimmt (Delegated Monitoring). Allerdings bestünde für die Kapi-talgeber (Prinzipale) nun erneut ein Überwachungsproblem. Sie müssten den Intermediär über-wachen (Monitoring the monitor).[58] Dies sei allerdings nicht nötig, da das Ausfallrisiko eines Intermediärs geringer sei als das eines Einzelprojektes (bzw. eines Agenten mit einem Projekt).

Erreicht wird dies mittels Diversifikation indem der Intermediär in eine Vielzahl von Projekten unterschiedlicher Branchen und Regionen investiert,[59] sowie auf Grund von gesetzlichen Maßnah-men (wie z.B. einer Aufsicht über Intermediäre).[60] Diamond formulierte dies wie folgt: „Diversifi-cation within the intermediary is key to the possible net advantage of intermediation“. Sein Modell und die damit verbundene Möglichkeit für FI zur Erzielung von Economies of Diversifi-cation stellen somit die zentrale Begründung für die Existenz von (Geschäfts-)Banken dar.[61]

Eine weitere Möglichkeit dem Problem der asymmetrischen Informationsverteilung auf unvoll-kommenen Märkten zu begegnen; ist der Aufbau von Reputation. Es wird hierbei angenommen, dass sich auf Grund einer mehrperiodischen Geschäftsbeziehung die Unsicherheit hinsichtlich der Qualität (Ehrlichkeit, Verlässlichkeit) des Kontrahenten reduziert. Mehrperiodisches vertrags-konformes Verhalten ist für beide Geschäftspartner von Vorteil, dem Prinzipal ermöglicht es seine Monitoring Kosten zu senken, da er auf Grund der bisherigen positiven Erfahrungen davon ausgehen kann, dass der Agent sein gutes Verhalten nicht ändert, sondern das Ziel hat seinen über die Perioden hinweg aufgebauten „guten Ruf“ nicht verspielen zu wollen. Außerdem belegt der Agent mit einem derartigen Verhalten, dass er von überdurchschnittlicher Qualität (im Sinne der Signaling-Theorie) ist. Dies wiederum wird der Prinzipal dem Agenten beispielsweise in Form von geringeren Kredit-Risikoaufschlägen vergüten. Dadurch nimmt der Kalkulationszins ab und der Barwert der geplanten Investitionen steigt. Somit hat auch der Agent einen finanziellen Anreiz zu vertragskonformen Verhalten.[62] Die Übertragbarkeit der erlangten Reputation ist auf Grund des „ Lock In-Effektes “ erschwert, dem Agenten gelänge es nicht kurzfristig bei einem anderen Prinzipal ähnlich vorteilhafte Konditionen zu erhalten.[63] Die in Deutschland weitverbreitete Hausbankbeziehung basiert primär auf dem Reputationsprinzip. Die Bank hat einen tiefen Einblick in viele Firmenbereiche und erfährt wichtige und sensible bzw. vertrauliche Informationen aus der Unternehmensleitung.[64] Diese „Long Term Relationship“ führt dazu, dass die Bank ihren Kredit-nehmer besser beurteilen kann. Dieses Vertrauen gibt sie in Form von günstigeren Zins-konditionen, höheren Kreditrahmen oder auch durch die Bereitschaft zur Unterstützung im Falle einer Unternehmenskrise zurück.[65]

2.2.3.3 Disintermediation

Disintermediation ist ein Phänomen dessen Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat. Es bezeichnet die Verdrängung von Intermediären am Finanzmarkt indem Kapitalnehmer guter Bonität in direkten Kontakt mit Kapitalgebern treten – ohne Einschaltung einer Bank als Inter-mediär.[66] Diese Entwicklung wurde vor allem begünstigt durch neue Technologien wie das Inter-net oder die Entstehung von Großvermögen außerhalb klassischer Banken.[67] Die Verdrängung der Einlage- und Kreditbank erfolgte beispielsweise durch industrielle Großunternehmen, welche selbst eigene Banken gründeten (z.B. Volkswagen à VW Bank) oder Privatpersonen, die ihre Ein-lagen durch Wertpapieranlagen („Securitization“) abgelöst haben. Auch im Bereich der Wert-papierbanken gibt es Tendenzen zur Disintermediation. Beispielsweise verwalten große Pensions-fonds oder Versicherungen ihre Assets zunehmend selbst.[68] Dennoch werden auch in Zukunft Banken als Dienstleister, Vermittler und Händler benötigt werden. Damit einhergehen wird der Wandel vom zins- zum provisionsorientierten Geschäft.[69]

2.2.3.4 Zusammenfassende Betrachtung zum Intermediär Bank

Es gibt wie in Kapitel 2.2.1 bereits erwähnt wurde neben den Banken weitere Intermediäre (z.B. Versicherungen, Börsendienste, Rating-Agenturen, Börsenmakler). Diese haben sich meist auf bestimmte Aspekte des Transaktionsprozesses spezialisiert, so reduzieren beispielsweise Börsen-dienste die Such- und Informationskosten potenzieller Investoren.[70] Banken grenzen sich von diesen Intermediären ab. Sie sind in der Lage die Transformationsaufgaben (Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation) mit den Kostenvorteilen aus dem Transaktionsprozess (Economies of Scale oder Scope) zu verbinden und können so Effizienzverbesserungen im Geschäftsverkehr zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern – insbesondere durch die Reduktion der praktisch vorhandenen Marktunvollkommenheiten – erzielen (siehe Abbildung 4).[71]

Abbildung 4: Banken als Finanzintermedäre

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine weitere zentrale Aufgabe von Banken innerhalb einer Volkswirtschaft stellt - neben der Ab-wicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland - die Geldschöpfung dar.[72]

Dieser Prozess unterteilt sich in die Geldschöpfung durch die Zentralbank sowie die Geld- bzw. Kreditschöpfung der Geschäftsbanken. Durch Kreditgewährung an die Geschäftsbanken sowie den An- und Verkauf von Vermögenswerten der Geschäftsbanken ist es der Zentralbank möglich die Geldmenge zu steuern. Die Geschäftsbanken betreiben Geldschöpfung durch Kreditgewährung und Halten der Gelder als Sichtguthaben auf Konten. Auf Grund dessen erhöht sich die Geld-menge - es entsteht Giralgeld - welches beispielsweise als Einlage bei anderen Banken gehalten wird und somit wiederum zur Kreditgewährung zur Verfügung steht.[73] Die Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken wird als aktive Geldschöpfung bezeichnet. Während passive Geldschöp-fung dann vorliegt, wenn Nichtbanken Geldkapital in Anlagen umschichten, die zur Geldmenge zählen.[74] Der gesamte Prozess der Geldschöpfung ist allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich dadurch lediglich die Liquidität der Wirtschaft erhöht, aber nicht ihr Vermögen.[75]

2.3 Die „Bank“ aus betriebswirtschaftlicher Sicht

Unter einer Bank versteht man aus betriebswirtschaftlicher Perspektive ein Unternehmen, welches Einlagen annimmt, Kredite gewährt, Leistungen des Geld-, Kredit- und Kapitalmarktes erbringt sowie sonstige Dienstleistungen offeriert.[76]

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hat eine Bank folgende Funktionen. Zunächst kommt ihr die Umtauschfunktion zu, wobei ihre Aufgabe darin besteht liquide Mittel unterschiedlicher Form und Qualität gegeneinander (aus)zutauschen (z.B. von Buchgeld in Bargeld oder das Wechseln von Auslands- in Inlandswährung). Weiterhin hat sie eine Depotfunktion (Verwahrungsfunktion). Banken sind Unternehmen bei denen Vermögenswerte über längere Zeiten hinweg vergleichs-weise sicher deponiert werden können, so ist z.B. die Anlage von Geldern auf Konten oder auch die Verwahrung wertvoller Gegenstände (wie Gemälde oder Münzen) in Bankschließfächern mög-lich. Weiterhin gehört der räumliche Transfer monetärer Geldmittel (Zahlungsverkehr) zu ihren Aufgaben – Transportfunktion. Die Finanzierungsfunktion (respektive die Kreditvergabe) be-schreibt das zeitweilige Ausleihen von Geldern an Kapitalnachfrager (siehe Abbildung 5).[77]

Abbildung 5: Funktionen von Kreditinstituten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Historisch gesehen übten bereits die ersten – das Einlage- und Kreditgeschäft betreibenden – Ban-ken im antiken Griechenland im 4. Jahrhundert vor Christus die oben aufgeführten Elementar-funktionen aus. Die damals 23 privaten Bankiers in Athen verwahrten Gelder, gaben Darlehen aus und wechselten Münzen fremder Länder in heimische Münzen um. Verfügungen über das Gut-haben waren mittels mündlicher bzw. schriftlicher Zahlungsanweisung möglich. Geldtransfer im Sinne des modernen Giroverkehrs war allerdings noch nicht entwickelt.[78]

2.4 Banken aus Sicht der Gesetzgebung

Banken gehören weltweit zu den am stärksten regulierten Unternehmen.[79] Der Hintergrund dieser Regulierung und Beaufsichtigung besteht in den Risiken denen die Banken ausgesetzt sind sowie in ihrer Bedeutung für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft. Im Folgenden wird zunächst dargestellt, was der deutsche sowie der europäische Gesetzgeber unter einer Bank ver-stehen. Im Anschluss daran wird auf die Risiken, welche den Hintergrund für die Regulierung darstellen, eingegangen.

2.4.1 Banken im Kontext der Gesetzgebung

Die Gesetzgebung definiert zunächst eine Vielzahl von Begriffen (für einen Überblick siehe Anhang 1). Banken werden entsprechend dem Gesetz über das Kreditwesen unter dem Begriff Kreditinstitut gefasst. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die eines oder mehrere der in § 1 Abs. 1 KWG enumerativ aufgeführten Geschäfte ausüben und dies gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftbetrieb erfordert.[80] Als Bankgeschäfte im Sinne des §1 Abs. 1 KWG gelten, Nr. 1 das Einlagegeschäft, Nr. 1a das Pfandbriefgeschäft, Nr. 2 das Kreditgeschäft, Nr. 3 das Diskontgeschäft, Nr. 4 das Finanzkom-missionsgeschäft, Nr. 5 das Depotgeschäft, Nr. 6 das Investmentgeschäft, Nr. 7 das Revolving-geschäft, Nr. 8 das Garantiegeschäft, Nr. 9 das Girogeschäft, Nr. 10 das Emissionsgeschäft und Nr. 11 das E-Geld-Geschäft.

Die aufgeführten Geschäfte dürfen nur von den Unternehmen – Kreditinstituten – betrieben werden, welche die BaFin[81] gemäß § 32 KWG dafür zugelassen hat. Desweiteren ist ihnen die Verwendung der geschützten Bezeichnungen „Bank“, „Bankier“, „Volksbank“ (bei eingetragene Genossenschaften) sowie „Sparkasse“ zu Werbezwecken gestattet (§§ 39 und 40 KWG). Der dargestellte umfangreiche Katalog an Bankgeschäften verdeutlicht zudem, dass das KWG grund-sätzlich von einem - am Universalbankprinzip orientierten - Kreditinstitutsbegriff ausgeht.[82]

Demgegenüber definiert der europäische Gesetzgeber Kreditinstitute (erstmalige Definition in der „Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie“ - Richtlinie 77/780/EWG mittlerweile durch die Richtlinie 2006/48/EG ersetzt) wie folgt:

Kreditinstitut: a) ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren, oder b) ein E-Geld-Institut im Sinne der Richtlinie 2000/46/EG […]“[83]

Diese Definition beinhaltet lediglich drei der zwölf Bankgeschäfte (Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 11), die das KWG definiert.[84] Dies illustriert wie weit das KWG den Kreditinstitutsbegriff im Vergleich zur EU-Gesetzgebung fasst. Gleichzeitig verdeutlicht dies, dass sich die europäische Ebene am Trennbankensystem orientiert und der EU-Kreditinstitutsbegriff dem der klassische Commercial Bank entspricht.[85] Hintergrund dessen ist die grundsätzliche Idee auf Seiten der EU, dass lediglich „…die störendsten Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mit-gliedsstaaten beseitigt werden [sollen]…“, „…die Harmonisierung […] auf das Wesentlichste beschränkt…“ und durch ihre Bestimmungen „…der Vielfalt der Kreditinstitute in der Gemein-schaft […] Rechnung getragen wird…“.[86]

Auf Grund dieser voneinander abweichenden Definitionen ergaben sich unterschiedliche Rechts-grundlagen für die Regulierung und Aufsicht von Kreditinstituten in Universalbanken- und Trenn-bankensystemen innerhalb der EU. KI die (nur) das Wertpapiergeschäft[87] in Universalbanken-systemen (weite Interpretation des Begriffs Kreditinstitut) betrieben, unterlagen den Vorschriften des strengen Bank- und Aufsichtsrechts. Während KI, die dasselbe Geschäft betrieben, aber in Staaten beheimatet waren in denen der (enge) EG-Kreditinstitutsbegriff galt, geringeren regulator-ischen Vorschriften ausgesetzt waren. Infolge dessen kam es zu Wettbewerbsverzerrungen, da die KI aus Universalbankensystemen strengeren Regeln der Beaufsichtigung sowie höheren Anfor-derungen an die Eigenkapitalausstattung gegenüber standen, während vergleichbare Risikoniveaus eingegangen wurden.[88]

Dies machte es von Seiten der EU notwendig die Investment Banks – sogenannte „Wertpapier-firmen“[89] – gesetzlich zu fixieren; erstmals in der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie 93/22/EWG (mittlerweile durch die Richtlinie 2004/39/EG abgelöst) umgesetzt, zum deutschen Pendant wurde der Begriff „Wertpapierhandelsunternehmen“ (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG). Ihre Regulierung wurde in der Richtlinie 93/6/EWG „Kapitaladäquanzrichtlinie“, mit dem Ziel vergleichbare Bedingungen für KI und Wertpapierfirmen zu schaffen, beschlossen.[90]

Wertpapierfirmen dürfen nachfolgende Geschäfte ausführen, es handelt sich dabei – entsprechend Anhang I der Richtlinie 2004/39/EG - um die (1) Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, (2) Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden, (3) Handel für eigene Rechnung, (4) Portfolio-Verwaltung, (5) Anlage-beratung, (6) Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanz-instrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung, (7) Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung sowie (8) Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF). Ihre Entsprechung im KWG sind das in § 1 Abs. 1 KWG definierte Finanzkommissionsgeschäft und Emissionsgeschäft sowie die in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG definierten Finanzdienst-leistungsgeschäfte (siehe Anhang 1). Demzufolge üben entsprechend dem KWG auch Finanz-dienstleistungsinstitute Geschäfte aus, die der Aufsicht unterliegen. In den meisten Regulierungs-vorschriften des KWGs spricht der Gesetzgeber daher von „Instituten“, worunter er entsprechend § 1 Abs. 1b KWG sowohl KI als auch FDI fasst.

Zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber weitere Unternehmen im Fi-nanzbereich definiert: Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG), Finanz-Holdinggesellschaften (§ 1 Abs. 3a KWG), Gemischte Unternehmen (§ 1 Abs. 3b KWG), Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c KWG) sowie Wertpapierhandelsbanken (§ 1 Abs. 3d Satz 3 KWG).[91]

Durch den Vergleich der differierenden Begriffsauffassungen des KWGs und der EU-Richtlinien wird deutlich, welch unterschiedliche Vorstellungen der europäische bzw. der deutsche Gesetz-geber hinsichtlich einem Kreditinstituts bzw. einer Bank haben.

Anhang 2 veranschaulicht weitere Richtlinien von Seiten der EU um eine gewisse Mindest-harmonisierung der Bankenaufsicht in den Mitgliedsstaaten zu erreichen.[92]

2.4.2 Bankenregulierung und Risiken

Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird es im Weiteren um die Bankensysteme verschiedener Natio-nalstaaten gehen. Die Entwicklung war, ist und wird dabei primär durch Krisen und die darauf-folgenden Reaktionen der Gesetzgebung geprägt. Ein markantes Beispiel ist die Weltwirtschafts-krise 1929-1933, in deren Folge die USA im Rahmen des Glass-Steagall Acts den Übergang vom Universal- zum Trennbankensystem vollzogen.[93] Ein weiteres Beispiel ist der Konkurs des Kölner Bankhauses Herstatt 1974, woraufhin unter anderem beispielsweise der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht geschaffen wurde. Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Bankenaufsichtsbe-hörden und der Zentralbanken der G-10 Länder sowie Luxemburgs und Spaniens an.[94] Er tagt bei der BIZ - Bank für Internationalen Zahlungsausgleich - in Basel und verfolgt das Ziel Empfeh-lungen für bankaufsichtsrechtliche Standards auszuarbeiten. Dabei gilt das Prinzip der Einstim-migkeit. Seine Beschlüsse haben allerdings lediglich den Charakter unverbindlicher Empfeh-lungen. Dennoch werden diese in fast 100 Staaten der Welt übernommen. Auch die meisten der EU-Richtlinien haben Basler Empfehlungen zur Grundlage.[95]

Die Gründe für die staatlichen Interventionen in das Bankensystem sind zum einen, dass Krisen des Bankensystems sowohl die Gesellschaft und Wirtschaft als auch das politische System (z.B. durch geringere Steuereinnahmen) belasten. Zum anderen dienen die Banken dem Staat als Kredit-geber bzw. Finanzierungsquelle.[96] Im KWG ist es der § 6, welcher der staatlichen Aufsichts-behörde – Bafin – erlaubt Anordnungen oder Maßnahmen gegenüber einem Institut zu ergreifen, um „… Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können…“ (§ 6 Abs. 2 KWG).

Der Grund dafür, dass von Banken ein gewisses Gefährdungspotenzial für die Wirtschaft bzw. Gesellschaft ausgeht, liegt vor allem in den durch sie übernommenen Aufgaben als Finanz-intermediär – insbesondere der Risikotransformation.[97]

Der Begriff “Risiko“ umfasst im Allgemeinen eine Abweichung vom Erwartungswert, die in zweierlei Ausprägungen vorliegen kann. Zum einen sind positive Abweichungen möglich, die als erwünscht gelten oder akzeptiert werden. Demgegenüber betrachtet man negative Abweichungen als riskant und unerwünscht. Diese sind daher Gegenstand des Risikomanagements.[98]

Es gibt verschiedene Risikoarten (siehe Abbildung 6).

Abbildung 6: Risikoarten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nachfolgend wird auf die Haupt-Risikoarten[99] (Marktzinsrisiko, Kreditausfallrisiko, Operatio-nelles Risiko und Liquiditätsrisiko) im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess einge-gangen. Dem Marktzinsrisiko setzt sich das KI durch das Betreiben der Fristentransformation – zum Ausgleich der Fristeninkongruenz – aus. Dies kann in Verbindung mit sich (unerwartet stark) ändernden Zinssätzen zu Ertragsproblemen führen, wenn beispielsweise Kredite langfristig zu festen Zinsen gewährt worden sind und die Refinanzierung mittels kurz- bzw. mittelfristiger Kun-deneinlagen erfolgte. Falls nun das Zinsniveau unerwartet stark ansteigt, kann dies dazu führen, dass die Bank höhere Anlagezinsen anbieten muss (zur Verhinderung des Rückzugs der Guthaben der Einlagekunden). Auf Grund der festvereinbarten – und damit auf dem gleichen Niveau verblei-benden – Kreditzinsen verringert sich die Zinsmarge. In Ausnahmefällen kann es sogar geschehen, dass die Anlagezinssätze über den Kreditzinssätzen liegen (Beispiel: US amerikanische Sparban-ken-Krise in den 1980 Jahren). Das zeigt die Verletzlichkeit von KI gegenüber Zinsänderungen.[100]

Neben dem Marktzinsrisiko ist das Kreditausfallrisiko (Bonitätsänderungsrisikos) von großer Bedeutung und im Zusammenhang mit der Risikotransformation zu sehen. Es besteht in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Zins- und Tilgungsleistungen bereits geschlossener Kreditvereinbarungen. (Beispiel: Subprime-Krise, ausgelöst durch die Befürchtung des Ausfalls von Immobilienkrediten in den USA). Damit die Risiken, die sich daraus für ein KI entwickeln können, nicht dessen Existenz bedrohen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften geschaffen. Die Vorschriften der § 10 und 10a KWG bestimmen, dass die Institute über „…ange-messene Eigenmittel[101] […] im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögens-werte…“ verfügen müssen. § 13 und 13a KWG (Großkredite) dienen zur Vermeidung / Begren-zung von Klumpenrisiken, so z.B. ist die Kreditvergabe an eine Kreditnehmereinheit nur bis maximal 25% des haftenden Eigenkapitals – ohne Zustimmung der BaFin – zulässig. Weitere Vor-schriften sind gemäß § 14 KWG die Anzeigepflicht für Millionenkredite oder § 18 KWG die Überwachung von Kreditengagements, welche 750.000 Euro (oder 10 vom Hundert des hEK) überschreiten.[102]

Seit der EG Richtlinie 2006/48/EG und ihrer Umsetzung im KWG sind auch die operationellen Risiken[103] mit Eigenkapital zu unterlegen. Diese werden in vier Risikounterkategorien unterschie-den. Bei der ersten Risikokategorie handelt es sich um Interne Verfahren, das heißt Risiken auf Grund mangelhafter Kontrollen und Ausführungen, so zum Beispiel das Projektrisiko oder das Risiko unvollständiger Informationsweitergabe. Die zweite Kategorie ist der Mensch, er kann durch betrügerische, fahrlässige oder irrtümliche Handlungen Verluste für die Unternehmung her-beiführen. Als typische Einzelrisiken können mangelnde Motivation, Korruption, Diebstahl oder auch Nichteinhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften angesehen werden. So war es beispielsweise im Fall der Barings Bank ein einziger Broker, welcher über zu weitreichende Kompetenzen verfügte und so den Zusammenbruch der gesamten Bank verursachte (weitere Bei-spiele für Verluste durch operationelle Risiken sind die Metallgesellschaft (MG) oder die Daiwa Securities Bank).[104] Die dritte Risiko-Dimension umfasst Risiken, die aus Systemen (Technolo-gien) erwachsen. Hierunter fallen zum Beispiel der Ausfall der IT-Software, Überlastung des eigenen Internetservers, veraltete Hardware oder Software-Kompatibilitätsprobleme. Unter die letzte Risikokategorie externe Ereignisse (Katastrophen) werden Verluste aus Naturgewalten (Erd-beben, Sturm, Hochwasser), Feuer oder auch Terroranschlägen subsumiert.[105]

Eine weitere Hauptrisikoart stellt das Liquiditätsrisiko dar.[106] Die Liquidität gilt als ausreichend sichergestellt bzw. als gewährleistet, wenn der Kassenbestand plus Einzahlungen größer gleich den Auszahlungen ist. Es sind allerdings – bedingt durch die Fristentransformation – Situationen denk-bar in denen die Erfüllung obiger Bedingung gefährdet ist. Dies kann der Fall sein, wenn es zu einer unerwarteten Inanspruchnahme einer Rahmenkreditvereinbarung kommt oder Großeinlagen abgezogen werden (sogenanntes Abrufrisiko).[107] Im Extremfall kann das Liquiditätsrisiko zum Bank Run führen.[108] Die ausreichende Zahlungsbereitschaft der KI wird durch die BaFin auf Grundlage des § 11 KWG überwacht. Die Liquiditätskennziffer, Quotient aus „verfügbaren Zahlungsmitteln“ zu „abrufbare Zahlungsverpflichtungen“, darf für das erste Laufzeitband nicht unter 1 liegen.[109]

Hinsichtlich des Umgangs mit Risiken (Risikomanagement) sind grundsätzlich vier Hauptstrate-gien (Risikovermeidung, Risikokompensation, Risikoreduktion und Risikoübernahme) denkbar (siehe vertiefend Anhang 3).

Das Problem im Umgang mit Risiken besteht aber vor allem in deren systematischer Komponente, welche nicht durch Diversifikation ausgeglichen werden kann. So betreffen beispielsweise Markt-zinsänderungen oder Konjunkturschwankungen gleichzeitig alle Banken, woraus sich eine Krise des Bankensystems entwickeln kann. Ein Beispiel ist die Weltwirtschaftskrise von 1929, sie führte in den USA zur Einführung des Trennbankensystems.[110] In Deutschland brach damals die zweit-größte Bank, die Danat Bank – Darmstädter und Nationalbank – zusammen, woraufhin unter anderem 1934 das (Reichs-) Kreditwesengesetz eingeführt wurde.[111]

Im Weiteren Verlauf der Diplomarbeit werden nun Strukturen und Systeme von Banken betrachtet und thematisiert.

3. Bankensysteme

Dieses Kapitel wird Bankensysteme zunächst aus theoretischer Sicht betrachten. Daran an-schließend erfolgt die Vorstellung verschiedener Arten von Bankensystemen.

3.1 Der Begriff Bankensystem

Der Begriff „System“ beschreibt aus allgemeiner systemtheoretischer Perspektive eine ‚Ordnung’ mehrerer Elemente, die konkrete Eigenschaften besitzen und zueinander in Beziehung stehen.[112]

Dies trifft auf gesamtwirtschaftlicher Ebene auch auf die Banken zu. Man kann daher auch von einem Bankensystem sprechen. Die Elemente dieses Systems sind die Noten- und Zentralbank(en) sowie die Geschäftsbanken. Sie weisen entsprechend ihrer Ausprägung jeweils konkrete Eigen-schaften (z.B. als Universal- oder Spezialbank) auf und stehen miteinander in Beziehung.

Entsprechend der Einschätzung von Büschgen handelt es sich bei Bankensystemen in der Regel um offene, künstlich geschaffene, reale sowie dynamische Systeme.[113]

3.2 Arten von Bankensystemen

In den verschiedenen Staaten der Welt hat die Entwicklung der nationalen Bankensysteme, bedingt durch historische Einflüsse und/oder gesetzgebende Maßnahmen, einen unterschiedlichen Verlauf genommen (ausführlichere Betrachtung in Kapitel 6).[114] Man differenziert heute primär zwischen Trennbanken-/Spezialbankensystemen versus Universalbankensystemen. Die sogenannten Universalbanken im engeren Sinne betreiben in der Regel sowohl das Wertpapier- als auch das Einlage- und Kreditgeschäft, während von Spezialbanken im engeren Sinne lediglich eine Ge-schäftsart ausgeübt wird, entweder das Einlage- und Kreditgeschäft (Commercial Banking) oder das Wertpapiergeschäft (Investment Banking).[115] Wenn die Universalbanken innerhalb des natio-nalen Bankensystems dominieren, spricht man von einem Universalbankensystem, andernfalls liegt ein Spezialbanken-/Trennbankensystem vor.[116]

Auch eine Unterscheidung in Marktorientierte versus Bankorientierte Finanzsysteme ist möglich. Marktorientierte Systeme sind durch eine Vielzahl von Anbietern gekennzeichnet, die einige wenige hochspezialisierte Dienstleistungen erbringen, welche sie am Markt absetzen können. Bei bankorientierten Finanzsystemen erfolgt die Erzeugung und Verwendung der Leistungen größtenteils innerhalb - „in House“ - des Instituts.[117]

Weiterhin ist eine Differenzierung in Planwirtschaftliche Bankensysteme versus Marktwirt-schaftliche Bankensysteme möglich. Darunter wird die Ausgestaltung des Bankensystems deter-miniert durch die beiden Wirtschaftsordnungen „Zentralverwaltungswirtschaft“ bzw. „Marktwirt-schaft“ verstanden.[118]

Es wurden diverse Vergleichsstudien bezüglich unterschiedlicher Kriterien (Argumente der Dis-kussion im Anhang 4) zwischen Universal- und Spezialbankensystemen durchgeführt. Benston leitete 1994 auf Grundlage von empirischen Arbeiten die Aussage ab, Universalbanken könnten, bedingt durch ihr breiteres Leistungsspektrum, die volkswirtschaftlichen Risiken besser verarbei-ten. Er stellte fest:

„ However, the existing evidence supports the view that universal banking serves to enhance the efficient deployment of capital and to reduce agency costs.“[119]

Ob allerdings Universal- oder Spezialbanken besser für die Entwicklung der Volkswirtschaft seien, konnte er nicht feststellen. Gleichzeitig gäbe es keine Belege dafür, dass Universalbanken über kleinere Spezialbanken dominierten und diese aus dem Markt zudrängen versuchten.

Eine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit eines der beiden Systeme war ihm allerdings, auf Grund zu weniger empirischer Arbeiten zu diesem Thema, nicht möglich.[120]

4. Das deutsche Bankensystem

Das deutsche Bankensystem gliedert sich in das Zentralbanksystem und das Geschäftsbanken-system (siehe Abbildung 7). Zunächst wird das Zentralbanksystem beschrieben werden.

Abbildung 7: Das deutsche Bankensystem

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.1 Das Zentralbanksystem

Die Deutsche Bundesbank ist die nationale Zentralbank Deutschlands.[121] Ihr geht eine lange Ge-schichte voraus. Die erste deutsche Zentralbank war die am 1.1.1876 geschaffene Reichsbank. [122] Sie wurde im Zusammenhang mit der Einführung der einheitlichen Mark-Währung im 1871 ge-gründeten Deutschen Reich errichtet.[123] Sie überstand das Ende der Goldwährung 1914, den ersten Weltkrieg 1914-1918, die Hyperinflation 1923 und den Nationalsozialismus / zweiten Weltkrieg 1933/1939-1945. Sie wurde am 9.5.1945 geschlossen.[124] 1948 wurde im zerrütteten Nachkriegs-deutschland eine Währungsreform durchgeführt, vor allem um die völlig entwertete Reichsmark durch die Deutsche Mark zu ersetzen. Dazu errichteten die Alliierten ein zweistufiges Zentral-banksystem nach dem Vorbild des Federal Reserve Systems der USA. An dessen Spitze stand die Bank deutscher Länder (BdL) und in den einzelnen Ländern (Bundesländern) wurden soge-nannte Landeszentralbanken (LZB) gegründet. Die BdL trat als Issuing Department auf und war für die Notenausgabe und Stabilität der neugeschaffenen Währung zuständig, während die LZBs (Banking Departments) als Zentralbanken fungierten. Die 1949 geschaffene Bundesrepublik hatte sich in Artikel 88 des Grundgesetzes[125] zur Errichtung einer eigenen Währungs- und Notenbank verpflichtet. Die Umsetzung erfolgte mit dem Bundesbank-Gesetz von 26.7.1957. Das zweistufige Zentralbankensystem wurde abgelöst und die BdL in die Deutsche Bundesbank umgewandelt. Die LZBs verloren ihre rechtliche Selbstständigkeit und wurden Teil der Bundesbank.[126]

Die Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt/Main. Gemäß § 2 BBankG fungiert sie in der Rechts-form einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts. § 12 BBankG bestim-mt ihre Unabhängigkeit von Weisungen der Bundesregierung. Sie darf mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern diverse Geschäfte betreiben (§§ 19, 22 BBankG), so beispielsweise Nr. 1 die Gewährung von Darlehen gegen Sicherheiten sowie den Kauf und Verkauf von Forde-rungen, börsengängigen Wertpapieren und Edelmetallen am offenen Markt, Nr. 2 Annahme von Giroeinlagen, Nr. 3 Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen oder Nr. 4 den Einzug von Schecks, Lastschriften und Wechseln. Entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 1 KWG gilt die Bundes-bank nicht als Kreditinstitut im Sinne des KWGs. Bis 1999 war die Bundesbank allein für die Währungsstabilität, Geldpolitik[127] und Notenausgabe zuständig. Unter ihrer Politik entwickelte sich die anfänglich schwache D-Mark zur zweitwichtigsten Reservewährung der Welt.[128]

Mit der Einführung der europäischen Währung „Euro“ in Deutschland – wurde die Bundesbank integraler Bestandteil der Europäischen Systems der Zentralbanken [129] (ESZB) (§ 3 BBankG). Die Aufgaben der Bundesbank bestehen seitdem (1) in der Mitwirkung an der Aufgabenerfüllung im Rahmen des ESZB-Systems mit dem primären Ziel die Preisstabilität zu gewährleisten, (2) in der Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik und darin für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen (Sorgeauftrag) (§3 BBankG), (3) in der Befugnis zur Notenausgabe unter Beachtung des EZB Rechts (§ 14 BBankG) und (4) in der Zusammenarbeit mit der BaFin bei der Bankenaufsicht (§ 7 KWG).[130]

4.2 Geschäftsbankensystem - Universalbanken

Das deutsche Geschäftsbankensystem setzt sich aus Universal- und Spezialbanken zusammen, wobei der Typ der Universalbank dominiert.

Die Ursache für die Entstehung des Universalbankensystems in Deutschland liegt in der historisch bedingten engen Verknüpfung der Industrie mit den Banken.[131] Den Ausgangspunkt bildete die relativ spät einsetzende Industrialisierung Deutschlands. Weiterhin waren die jungen Industrie-unternehmen bereits starkem Wettbewerbsdruck und geringen Gewinnmargen ausgesetzt. Zudem konnten sie zur Finanzierung nicht auf ein kapitalkräftiges Bürgertum – wie es beispielsweise in Großbritannien der Fall war – zurückgreifen, sondern waren auf Banken angewiesen. Die Banken wurden damals meist auf Initiative von Privatbankiers (z.B. dem Berliner Delbrück) als Aktien-banken gegründet und waren von Beginn ihrer Geschäftstätigkeit an universell ausgerichtet. So war es möglich einen großen Kapitalgeber-/Investorenkreis (sowohl Anleger als auch Aktionäre) anzusprechen und den hohen und langfristigen Finanzierungsbedarf der Industrie (mittels Kredit oder den Wertpapiermarkt) zu befriedigen. Außerdem beteiligten sie sich mit den eingenommenen finanziellen Mitteln oftmals an Unternehmensgründungen (in Form von Unternehmensbeteili-gungen) und hielten ihre Anteile bis die Unternehmen die Kapitalmarktreife erreicht hatten.[132] Als Vorbild derartiger Universalbanken gilt die, 1852 in Paris von den Brüder Issak und Emil Péreire gegründete, Société Générale du Crédit Mobilier. Dieses Institut sah seine Hauptaufgabe in der Finanzierung von Unternehmen.[133]

Auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken betrieben in zunehmendem Maße sowohl das Einlage- und Kredit- als auch das Wertpapiergeschäft und entwickelten sich somit auch zu Universalbanken.[134]

Im Folgenden werden die drei großen deutschen Universalbankensektoren – Private Kreditbanken, öffentlich-rechtliche Banken sowie genossenschaftlich organisierte Banken – vorgestellt.

4.2.1 Privatwirtschaftlicher Bankensektor (Kreditbanken)

Unter der Gruppe der Kreditbanken erfasst die Deutsche Bundesbank, die Großbanken, die Regio-nal- und sonstigen Kreditbanken sowie die Zweigstellen ausländischer Banken. Die Banken dieser Gruppe sind privatrechtlich organisiert und verfolgen grundsätzlich das Ziel der Gewinnmaximie-rung. Es gibt kein gemeinsames Verbundsystem, vielmehr stehen die einzelnen privaten Banken, sowohl untereinander, als auch mit den KI der anderen Bankengruppen (öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche KI), im Wettbewerb. Die Kreditbanken haben sich im Bundesverband deutscher Banken e.V. Berlin zur gemeinsamen Interessenvertretung zusammengeschlossen.[135]

4.2.1.1 Großbanken

Die Großbanken stellen die bedeutendste Teilgruppe unter den Kreditbanken dar. Die folgenden Institute Deutsche Bank, Bayrische Hypo- und Vereinsbank, Dresdner Bank, Commerzbank und die Deutsche Postbank werden darunter subsumiert (siehe Tabelle 1).[136]

Tabelle 1: Statistik der Großbanken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Commerzbank gingen aus der Vielzahl von Akti-enbanken[137] hervor, welche – auf Initiative von Privatbankiers – in den Anfängen der Industriali-sierung Deutschlands (1830 bis 1890) die Finanzierung der Industrieunternehmen und des Eisen-bahnbaus[138] (siehe Anhang 5) übernommen hatten. Durch Fusionen und Übernahmen (siehe auch Anhang 6) gelang es den Großbanken ihre Geschäftsbeziehungen und ihr Geschäftsstellennetz zu-nächst im Inland später auch im Ausland auszubauen. Zu ihrer Kundschaft zählten anfänglich vor allem die Großunternehmen und vermögende Privatpersonen, erst ab der zweiten Hälfte des 20. Jh. wandten sie sich verstärkt den privaten Haushalten (Standardkunden) zu.[139] Die aus der Fusion zweier Regionalbanken, der Bayerischen Vereinsbank mit der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, hervorgegangene Bayrische Hypo- und Vereinsbank (mittlerweile von der Unicredito übernommen) wird seit 1999 von der Bundesbank ebenfalls als Großbank erfasst.

Auch die Deutsche Postbank AG wird seit 2004 unter der Gruppe der Großbanken geführt. Sie entstand in Folge der Privatisierung der Bundespost und besteht seit 1.1.1995 in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Bis zu diesen Zeitpunkt erfüllte sie u.a. einen gesetzlichen Versorgungs-auftrag dahingehend, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Bank-dienstleistungen (vor allem Einlagegeschäft und Girogeschäft (Zahlungsverkehr)) zu gewährleis-ten, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Heute bietet die Postbank AG mit Hilfe des Vertriebsnetzes der Deutschen Post AG neben dem Einlagegeschäft und dem Zahlungsver-kehr auch das Kreditgeschäft sowie Geschäfte im Wertpapierbereich an.[140] Sie betrieb laut Bankenstatistik im Jahr 2006 circa 6.486 Zweigstellen.[141]

Die Großbanken firmieren heute in der Regel als Aktiengesellschaften und betreiben ein über ganz Deutschland verteiltes Filialnetz.[142] Insbesondere die Deutsche Bank, Dresdner Bank und Com-merzbank sind zudem stark international ausgerichtet. Sie sind die führenden deutschen KI im Be-reich des Investment Bankings sowie im Konsortialkreditgeschäft. Weiterhin halten sie bedeutende Beteiligungen an Großunternehmen und gelten als die Hausbanken der großen deutschen Kon-zerne.[143] Auch im Bereich des Auslands- und Wertpapiergeschäfts (Kapitel 5.3.2.3) sind sie die führenden Institute. Insgesamt trägt das Provisionsgeschäft (siehe Kapitel 5.3.3.2) bei ihnen deut-lich stärker zum Gesamtüberschuss bei, als dies bei den anderen Bankengruppen der Fall ist.

Die Großbanken sind gleichzeitig auch Allfinanz-Konzerne. Sie sind verbunden mit zahlreichen Spezialbanken, wie z.B. Bausparkassen, Hypothekenbanken und Kapitalanlagegesellschaften sowie banknahen Unternehmen wie Versicherungen oder Factoringgesellschaften.[144]

4.2.1.2 Regionalbanken und Sonstige Kreditbanken

Zur Gruppe der ‚Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken’ zählen Regional, Lokal-, Haus- und Konzernbanken sowie seit 31.12.1998 die vormals eigenständige Gruppe der Privatbankiers.[145]

Viele der Regionalbanken entstanden, wie die heutigen Großbanken, in den Anfängen des Kaiser-reiches und finanzierten ebenfalls die jungen Industrieunternehmen. Sie bieten alle Arten von Bankgeschäften an und streben vor allem nach Gewinnmaximierung. Allerdings sind sie ledig-lich regional (vor allem in Bayern, Südwestdeutschland und Norddeutschland) oder in Ballungs-räumen vertreten. Die Regionalbanken unterhalten in der Regel ein Filialnetz in einem bestimmten geographischen Raum (wie z.B. die Südwestbank), während die Lokalbanken meist nur in wenigen Städten (z.B. Fürst Fugger Privatbank KG) vertreten sind. Neben Branchenbanken kann auch in Konzernbanken/Hausbanken (z.B. die VW Bank oder die BMW Bank) differenziert werden.[146] Sie unterstützen ihre Muttergesellschaften vor allem in der Absatzpolitik/Absatz-finanzierung sowie im Bereich des Zahlungsverkehrs und Liquiditätsmanagements.[147] Beispiele für typische Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2: Regionalbanken und sonstige Kreditbanken Beispiele

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Gruppe der Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken sind auch die Privatbankiers zuge-ordnet.[148] Die Privatbankiers sind die älteste Bankengruppe Deutschlands. Ihre Wurzeln liegen im 14. / 15. Jahrhundert (z.B. Fugger Bank) und sie bestimmten die Entwicklung des Finanzwesens bis in 19. Jahrhundert. Durch Geldwechselgeschäfte und den Fernhandel mit Waren in der Zeit des Mittelalters waren einige Kaufleute zu Vermögen gekommen, welches sie gegen Zinsen ausleihen konnten (siehe Kapitel 2.1). Sie finanzierten vor allem die Königsfamilien (Staat) und konnten sich damit ökonomischen sowie politischen Einfluss sichern. Der Finanzierung der Industrialisie-rung und des Eisenbahnbaus waren die Privatbankiers allerdings nicht gewachsen. Sie konnten die benötigten Kapitalmengen nicht allein aufbringen, beteiligten sich allerdings aktiv an der Grün-dung von Aktienbanken, mit deren Hilfe die Finanzierung der Industrialisierung möglich wurde.[149]

Privatbankiers firmieren sowohl als Personen- (OHG oder KG) als auch als Kapitalgesellschaften (meist als KGaA) und zeichnen sich durch eine lange Tradition und persönlichen Kontakt zu ihrer Kundschaft aus. Auf Grund des Universalbankcharakters ist es ihnen möglich, ihren Kunden eine hochwertige und umfassende Beratung aus einer Hand anzubieten, wodurch die Kundenbeziehung weiter gefestigt werden kann. Die meisten Privatbankiers unterhalten nur wenige Filialen und konzentrieren sich neben der universellen Geschäftsausrichtung auf Spezialgeschäfte (z.B. Börsen-geschäft, Vermögensverwaltung, Außenhandel oder langfristige Unternehmensfinanzierung).[150]

4.2.1.3 Zweigstellen ausländischer Banken

Die Zahl der ausländischen Banken, mit einer Vertretung in Deutschland, erhöhte sich von 15 derartigen Instituten 1957 auf 138 Institute in 2006[151]. Dies ist sowohl auf die Internationalisierung der Weltwirtschaft als auch auf die Harmonisierung des Finanzmarktes in Europa – bedingt durch die Niederlassungserleichterungen (wie beispielsweise den „Europäischen Pass“) – zurückzu-führen. EG-Kreditinstitute dürfen auf Grund der gegenseitigen Anerkennung der Bankaufsichts-behörden der EU-Staaten auch in jedem anderen Mitgliedsstaat die Bankleistungen anbieten, für die sie in ihrem Heimatland zugelassen sind (§ 53b KWG).[152] Abbildung 8 illustriert, dass der „Auslandsanteil“ an der Gesamtbilanzsumme in Deutschland steigt.

Abbildung 8: „Auslandsanteil“ an der Gesamtbilanzsumme

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Prozentual ausgedrückt, betrug der Anteil der Bilanzsumme der Banken im Mehrheitsbesitz aus-ländischer Banken an der Gesamtbilanzsumme im Jahr 2000 1,87 %, während er 2006 bereits bei 8,8 % lag. Der Anstieg von 2004 zu 2005 ist dabei primär auf die Übernahme der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank durch die italienische Unicredito zurückzuführen. Auch die deutschen Banken haben zahlreiche Auslandszweigstellen (2006: 309 Auslandszweigstellen und Neben-zweigstellen) und Auslandstöchter (2006: 407 Auslandstöchter).[153]

Die meisten Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland firmieren als AG, GmbH oder OHG. Ihr Geschäftsinteresse besteht nicht im Retail Banking - Standardgeschäft mit Privatkunden (Ausnahme: Unicredito), sondern vielmehr im Firmenkreditgeschäft - vor allem mit Unternehmen die aus ihrem Heimatland stammen und in Deutschland investiert haben oder investieren wollen (wie zum Beispiel die Geschäftsstelle der japanischen Sumitomo Mitsui Bank in Düsseldorf).[154]

4.2.2 Öffentlich-Rechtlicher Bankensektor

Dem öffentlich-rechtlichen Bankensektor in Deutschland kommt eine große Bedeutung zu. Die KI dieses Sektors konnten im Jahr 2006 36,2 Prozent der Gesamtbilanzsumme auf sich vereinigen (Kapitel 5.3.2.2). Außerdem wiesen sie im Einlage- und Kreditgeschäft höhere Marktanteile als die beiden anderen Sektoren auf (Kapitel 5.3.2.3).[155] (zur Struktur dieses Sektors siehe Anhang 7)

4.2.2.1 Sparkassen

Die Patriotische Gesellschaft gründete 1778 in Hamburg die „Allgemeine Versorgungsanstalt“, welche unter anderem eine „Ersparungkasse“ betrieb.[156] Diese Vorsorgekasse sollte der Förde-rung der Ersparnisbildung, der finanziellen Vorsorge breiter Gesellschaftsschichten vor Lebens-risiken[157] (mit dem Ziel der Armutsbekämpfung) sowie der Entwicklung der örtlichen Wirtschaft dienen. Dies verdeutlicht, dass die Gründung von Sparkassen zunächst vor allem von philanthro-pischen Vereinen, karitativ gesinnten Bürgern sowie von Landesherren und Gutsbesitzern aus-ging.[158] Die ersten Kommunalen Sparkassen entstanden ab Beginn des 19. Jahrhundert. Die 1801 in Göttingen errichtete „Spar- und Leihkasse Göttingen“[159] gilt dabei als die erste derartige Sparkasse. Vor allem nachdem den Städten die Kommunale Selbstverwaltung gewährt worden war, folgten viele weitere kommunale Sparkassen-Gründungen. Sie basierten auf der Idee auch ärmeren Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur sicheren Anlage kleiner Geldbeträge bzw. der Aufnahme von Krediten gegen Sicherheitenüberlassung einzuräumen.[160]. In der Folgezeit stieg die Zahl der Sparkassen sowie der bei ihnen gehaltene Einlagenbestand massiv an (siehe Anhang 8). Auch diese finanziellen Mittel fanden ihre Verwendung im Rahmen der Finanzierung der Indus-trialisierung, so zum Beispiel für Investitionen in die (kommunale) Infrastruktur (Straßenbau, Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung und Trinkwassernetz).[161]

Im 20. Jahrhundert folgte die schrittweise Weiterentwicklung zum Universalkreditinstitut.

19.8.19.9 wurde den Sparkassen die passive Scheckfähigkeit verliehen sowie der bargeldlose Zahlungsverkehr aufgenommen. Im Rahmen der Finanzierung des ersten Weltkrieges 1914-1918 erfolgte der Einstieg in das kundenbezogene Wertpapiergeschäft durch den Verkauf von Reichs-kriegsanleihen und 1934 mit der Einbeziehung der Sparkassen in das neugeschaffene KWG - die endgültige Anerkennung der Sparkassen als Kreditinstitute. Seither wird die Vervollkommnung der Produktpalette und die Weiterentwicklung zum Allfinanzanbieter angestrebt.[162]

Die kommunalen Sparkassen firmieren als Anstalten des öffentlichen Rechts, während die sechs sogenannten freien Sparkassen als Aktiengesellschaften organisiert sind. Es handelt sich bei diesen um die Sparkassenbetriebe ehemaliger freier Hanse- und Reichsstädte. Folgenden Tabellen zeigen die größten Kommunalen sowie Freien Sparkassen in Deutschland.

Tabelle 3: Die größten kommunalen Sparkassen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Die größten freien Sparkassen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Sparkassen bieten grundsätzlich alle einer Universalbank entsprechenden Bankgeschäfte an. Sie sind demzufolge KI und unterliegen dem KWG bzw. der Aufsicht durch die BaFin. Daneben sind sie den Sparkassengesetzen und Sparkassenordnungen, welche weitere bestimmte Prinzipien enthalten, verpflichtet und unterstehen zusätzlich der Sparkassenaufsicht der Bundesländer.[164] (Beispiel-Auszüge aus SpkG und SpkO siehe Anhang 9) Das Regionalprinzip besagt, dass sich die Sparkassen grundsätzlich auf das Gebiet ihres kommunalen Trägers (meist eine Gebietskörper-schaft - Stadt oder Landkreis) zu konzentrieren haben und dass sie dabei lediglich in Konkurrenz mit Privat- oder Genossenschaftsbanken treten - nicht aber zu anderen Sparkassen. Sie sollen den in diesem Gebiet heimischen Bürgern und Gewerbetreibenden ein kompetenter Ansprechpartner in finanziellen Angelegenheiten sein sowie die ansässige Industrie mit Krediten versorgen (Öffent-licher Auftrag). Weiterhin ist die Verfolgung des Prinzips der Gemeinnützigkeit von Bedeutung, das heißt dass die Sparkassen durchaus Gewinn erwirtschaften - von einer Gewinnmaximierung allerdings Abstand nehmen - sollen.[165] Dennoch ist die Gewinnerzielung für Sparkassen von hoher Wichtigkeit vor allem für die Erhöhung ihrer Eigenkapitalbasis. Dieses besteht zumeist nur aus (kumulierten) Rücklagen, welche aus thesaurierten Gewinnen aufgebaut wurden.

Bis 2005 waren die Gewährsträgerhaftung und die Anstaltslast weitere sparkassentypische Prin-zipien.[166] Bei ersterem handelte es sich um die uneingeschränkte Haftung des Gewährsträgers (Gründer der Sparkasse, das heißt Stadt oder Landkreis) für Verbindlichkeiten der Sparkasse im Außenverhältnis. Die Anstaltslast bezog sich auf das Innenverhältnis und verpflichtete den Gewährsträger dazu, die Funktionsfähigkeit „seiner“ Sparkasse zu erhalten. Im aktualisierten Sparkassengesetz (siehe erneut Anhang 9) wird nunmehr lediglich von nichtfinanzieller Unter-stützung durch den Träger gesprochen, des Weiteren haftet die Sparkasse allein für ihre Verbind-lichkeiten. (§ 4 Abs. 2 und 3 SpkG).[167]

Außerdem sind die Sparkassen einer Region in Verbänden zusammengeschlossen. Diesen regio-nalen Sparkassen- und Giroverbänden wie zum Beispiel dem OSGV kommen u.a. Prüfungs-aufgaben zu.[168] Im OSGV (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband) sind alle Sparkassen von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Mitglied.

4.2.2.2 Landesbanken

Die Landesbanken entstanden nach 1908 und sind aus den Giroverbänden hervorgegangen. Sie dienten zunächst primär der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Nach dem ersten Weltkrieg ent-wickelten sie sich zu „Sparkassen-Zentralbanken“. Damit erweiterte sich ihr Geschäftsfeld und sie überstützten fortan die ihnen zugehörigen Sparkassen im Kredit-, Auslands- und Wertpapierge-schäft. 1931 erhielten sie - wie die Sparkassen - ihre rechtliche Selbständigkeit. In der Folgezeit arbeiteten die Landesbanken an der Umsetzung des Allfinanz konzeptes des Sparkassenverbundes mit. Die Landesbanken unterhalten - von Ausnahmen abgesehen (z.B. die LBBW in Württemberg oder die NordLB im Regierungsbezirk Braunschweig) - kein eigens Geschäftsstellennetz.[169]

Tabelle 5 führt die größten Landesbanken im Jahr 2005 auf.

Tabelle 5: Die größten Landesbanken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Landesbanken dienen primär der Unterstützung der Sparkassen in ihrem Gebiet (Subsidiari-tätsprinzip), weil diese auf Grund satzungsmäßiger, gesetzlicher oder qualitativ/quantitativer Einschränkungen ihren (Unternehmens-)kunden nicht jedes Geschäft anbieten können/dürfen. So ist es beispielsweise einer einzelnen Sparkasse nicht möglich einen IPO oder langfristige groß-volumige Industriekreditfinanzierungen durchzuführen, da ihr das Fachwissen bzw. die finanzi-ellen Ressourcen dazu fehlen. Die Landesbanken hingegen verfügen über dieses entsprechende ‚Know How’ und gemeinsam mit diesen ist die Abwicklung derartiger Geschäfte möglich. (Beispiel Börsengang des Unternehmens Roth und Rau (Firmenkunde der Sparkasse Chemnitz) begleitet von der LBBW).[170]

Außerdem sind die Landesbanken im Konsortialkreditgeschäft sowie im Auslandsgeschäft tätig. Sie unterhalten an vielen wichtigen Auslandsbörsen eigene Vertretungen.[171]

Weiterhin sind sie die Hausbanken der Bundesländer, wickeln für diese den Zahlungsverkehr ab und stellen ihnen Kredite zur Verfügung. Die Refinanzierung der Kredite erfolgt dabei meist durch die Emission von Kommunalobligationen oder über die, von Seiten der Sparkassen vorrangig bei den Landesbanken gehaltenen, Einlagen.[172] Als Träger der Landesbanken, welche wie die Spar-kassen als Anstalten des öffentlichen Rechts firmieren, können sowohl die Bundesländer, die Giroverbände, die regional ansässigen Sparkassen sowie andere Landesbanken fungieren.[173] Die einzige rein ostdeutsche Landesbank – Sachsen LB – wurde, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der US Subprimekrise verspekuliert hatte, von der LBBW übernommen.[174]

4.2.2.3 Sparkassen Verbundpartner

Damit die Sparkassen ihren Kunden alle Leistungen im Rahmen des Allfinanzkonzeptes offerie-ren können, wurden weitere Unternehmen gegründet, die der Sparkassen-Finanzgruppe angehören. Das Bauspar- und Immobiliengeschäft wird beispielsweise gemeinsam mit den Landesbausparkas-sen angeboten, das Leasinggeschäft mit einer der zwölf Leasinggesellschaften (z.B. Deutsche Leasing AG) oder das Versicherungsgeschäft zusammen mit einer der öffentlichen Versiche-rungen (z.B. Sparkassen-Versicherung Sachsen).[175] Im Bereich des Wertpapiergeschäftes sind die Sparkassen durch ihr Spitzeninstitut die DekaBank vertreten. Dieses ging 1999 aus der Fusion der DGZ (Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank) mit der DekaBank, der zentralen Holding der Kapitalanlagegesellschaften der Sparkassenorganisationen, hervor. Die DekaBank ist ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ihre Träger sind die Landesbanken sowie der DSGV.[176] Der DSGV – Deutscher Sparkassen- und Giroverband – ist der Dachverband der Sparkassen-Finanz-gruppe. Er übernimmt beispielsweise die strategische Ausrichtung der Sparkassengruppe.

Außerdem verfügt die Sparkassen-Finanzgruppe mit dem „roten Sparkassen-S“ als Markenlogo über ein Symbol für ihre Corporate Identity, welches von der Öffentlichkeit positiv wahrge-nommen wird.[177]. Es wurde 1971 vom Designer Otl Aicher, auf Grundlage des bereits 1948 vom Wiener Plakatkünstler Lois Gaigg entwickelten Logos, entworfen und zeigt eine Sparbüchse in die ein Geldstück eingeworfen wird (siehe Anhang 10).[178]

4.2.3 Genossenschaftlicher Bankensektor

Der genossenschaftliche Bankensektor verfügt mit 1.261 Einzelinstituten über eine doppelt so hohe Anzahl an KI wie die beiden anderen Bankensektoren zusammen (siehe Kapitel 5.3.1.1). Wie der öffentlich-rechtliche Bankensektor haben sich auch die genossenschaftlichen KI als Verbund-system organisiert (zur Struktur des Genossenschaftsverbunds siehe Anhang 11).[179]

4.2.3.1 Kreditgenossenschaften

Mitte des 19. Jahrhundert machte sich vor allem im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich ein starker Kreditmangel bemerkbar. Viele finanzielle Mittel flossen damals an die Aktienbanken zur Finanzierung der Eisenbahnen oder an die Börsen für Spekulationsgeschäfte. Auch die Entstehung der Sparkassen fiel in diese Zeit.[180] Vor diesem Hintergrund wurde von Hermann Schulze–Delitzsch 1850 in Delitzsch ein erster Vorschussverein, vor allem zur Förderung der Gewerbetreibenden, gegründet. 1855 veröffentlichte er mit seiner Schrift „Vorschussverein als Volksbanken“ eine Anleitung zur Errichtung derartiger Selbsthilfeein-richtungen.[181] Unabhängig von Schulze–Delitzsch - aber vor dem Hintergrund der gleichen wirtschaftlichen Missstände - errichtete Friedrich Wilhelm Raiffeisen 1862 in Anhausen (Westerwald) einen Darlehenskassenverein. Dessen Aufgabe bestand in der Linderung der Kreditnot im landwirtschaftlichen Bereich, vor allem in der Überbrückungsfinanzierung zwischen Aussaat und Ernteeinbringung.[182] Die Idee dieser (Kredit-)Genossenschaften, welche sich in der Folgezeit schnell weiterverbreitete, bestand darin, dass ein Teil der Genossenschaftsmitglieder Geld bei der (Genossenschafts-)Bank sparte, wodurch es dem anderen Teil möglich wurde Kredit aufzunehmen.[183] Bereits 1859 erfolgte die Etablierung des ersten Kreditgenossenschaftsverbandes, 1869 kamen auf regionaler Ebene zentrale Bankinstitute hinzu. Bis 1971 konkurrierten die Volksbanken (vormals Vorschussvereine) und die Raiffeisenbanken (vormals Spar- und Darlehenskassenvereine) untereinander und standen zusätzlich in Konkurrenz zu den beiden anderen großen Bankensektoren. 1972 schlossen sie sich zum BVR – Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken zusammen und bilden nunmehr eine gemeinsame Bankengruppe. Seit 1974 ist es den genossenschaftlichen KI gestattet, neben der Hereinnahme von Einlagen (dies war bereits vorher möglich) auch an ‚Nicht-Genossen’ Kredite zu vergeben.[184]

Weiterhin sind die Sparda-Banken (Spar- und Darlehensbanken) Mitglied im BVR. Die erste Sparda-Bank wurde 1896 von Eisenbahnern für Eisenbahner gegründet. Heute betreiben diese regional orientierten Banken nahezu ausschließlich das Privatkundengeschäft. Sie sind zudem in einem eigenen Verband dem „Verband der Sparda-Banken e.V.“, welcher Mitglied im BVR ist, organisiert.[185]

Daneben gibt es weitere genossenschaftliche Kreditinstitute, die aus Selbsthilfeeinrichtungen für bestimmte Berufs- und Branchengruppen hervorgegangen sind, wie z.B. die Apotheker- und Ärztebank eG oder auch die Kirchenbanken wie z.B. die Bank im Bistum Essen eG.[186]

Folgende Tabelle zeigt die bedeutendsten der genossenschaftlich organisierten Kreditinstitute.

Tabelle 6: Genossenschaftsbanken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Kreditgenossenschaften sind in der Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“ organi-siert. Daher gilt für sie u.a. das Genossenschaftsgesetz (GenG) und sie sind den darin enthaltenen Vorschriften / Prinzipien verpflichtet. Gemäß § 1 GenG ist ihr „...Zweck darauf gerichtet […], den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder […] durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern…“ (Förderauftrag) und nicht den Gewinn zu maximieren (Verzicht auf Gewinnmaxi-mierung).[187] Im Zusammenhang mit dem GenG gilt für die Genossen auch die Nachschusspflicht, das heißt sie müssen im Insolvenzfall für Verbindlichkeiten der Genossenschaft einstehen (§§ 22, 22a, 105 GenG). Allerdings sind die meisten Kreditgenossenschaften von der ursprünglichen unbeschränkten Haftung zur beschränkten Haftung übergegangen. In der Satzung kann allerdings auch ein Haftungsausschluss bestimmt werden (§ 6 GenG). Im Rahmen der beschränkten Haf-tung erstreckt sich die Haftpflicht eines Genossen auf seine Geschäftsanteile und einen (in der Sat-zung festgelegten) Nachschuss - meist nochmals in Höhe des Geschäftsanteils. Eine derartige Ver-pflichtung der Genossen wird im Rahmen der Berechnung des haftenden Eigenkapitals (§ 10 KWG) berücksichtigt / anerkannt (Zuschlagsverordnung von 1963).[188] Das haftende Eigenkapital genossenschaftlicher KI setzt sich aus den Kernkapitalbestandteilen „Geschäftsguthaben und Rücklagen“ (§ 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 3 KWG) sowie dem, zum Ergänzungskapital gehörenden und aus der Nachschusspflicht resultierenden, Haftsummenzuschlag (§ 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 8 KWG) zusammen. Das „ohne den Zuschlag vorhandene haftende Eigenkapital“ darf dadurch um maxi-mal 25 Prozent erhöht werden.[189] Gemäß § 43 Abs. 3 GenG verfügt jeder Genosse auf der Ge-neralversammlung über eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile (wobei auch Ausnahmen § 43 Abs. 3 Nr. 1 GenG (Mehrstimmrechte) möglich sind.)

Auch die Genossenschaftsbanken orientieren sich an der Idee des Regionalprinzips, das heißt sie beschränken ihr Filialnetz bzw. ihren Wirkungskreis auf ein bestimmtes Gebiet. Als Universalban-ken bieten die Kreditgenossenschaften grundsätzlich alle Arten von Bank- und Finanzgeschäften (vor allem im Einlage- und Kreditbereich) an. Bei speziellen und besonders komplexen Produkte greifen sie dabei – wie die Sparkassen – auf ihre Verbundpartner und Zentralinstitute zurück.[190]

4.2.3.2 Genossenschaftliche Zentralbanken

Das erste genossenschaftliche Zentralinstitut war die 1865 gegründete Deutsche Genossenschafts-bank Soergel, Parrisius Co., welche 1904 von der Dresdner Bank übernommen wurde, wobei die Funktion als Zentralinstitut der Genossenschaften bis 1939 erhalten blieb.[191] Es entstanden aller-dings eine Vielzahl weiterer regionaler Zentralinstitute. Nach zahlreichen Fusionen und Übernah-men seit den 1980er Jahren gibt es heute mit der DZ Bank AG (Deutsche Zentralgenossenschafts-bank) und der WGZ Bank AG (Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank) lediglich noch zwei genossenschaftliche Zentralbanken. Die WGZ gilt als die letzte regionale genossenschaftliche Zentralbank, während die DZ Bank als bundesweit agierendes Zentralinstitut operiert.

Die Zentralbanken dienen den örtlichen Kreditgenossenschaften zur Abwicklung des Zahlungs-verkehrs sowie zur Anlage und Aufnahme liquider Mittel. Daneben bieten sie das Wertpapier-geschäft und das Auslandsgeschäft an. Die DZ-Bank unterhält zudem Vertretungen an auslän-dischen Finanzplätzen.[192] Folgende Tabelle zeigt die beiden Institute.

Tabelle 7: Genossenschaftliche Zentralbanken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.2.3.3 Genossenschaftliches Verbundsystem

Die Verbundpartner im genossenschaftlich organisierten Bankensektor sind von zentraler Ebene aus tätig. So gibt es beispielsweise für Bauspargeschäfte nur eine Bausparkasse – die Schwäbisch Hall AG. Weiterhin gehören zwei Hypothekenbanken, die DG-Hyp Deutsche Genossenschafts-hypothekenbank AG, Hamburg und die Münchner Hypothekenbank eG zum Genossenschaftsver-bund. Das Allfinanzgeschäft im Versicherungsbereich wird gemeinsam mit der R+V Versiche-rung, Wiesbaden betrieben. Desweiteren sind Leasing und Factoring Gesellschaften vorhanden. Das Wertpapiergeschäft wird zusammen mit der Union Investment Gruppe, der Kapitalanlage-gesellschaft der Genossenschaftsbanken, ausgeübt (siehe auch Anhang 12).[193]

4.3 Geschäftsbankensystem - Spezialbanken

Die Spezialbanken stellen den zweiten Teil des Geschäftsbankensystems dar (siehe Abbildung 7) und werden in diesem Abschnitt vorgestellt. Es wird allerdings nur kurz auf sie eingegangen, da vor allem die drei Universalbankensektoren im Rahmen der Kennzahlenanalyse (Kapitel 5) eine Rolle spielen sollen.

4.3.1 Realkreditinstitute / Hypothekenbanken

Bei den Realkreditinstituten, die ersten dieser Art entstanden bereits 1862 in Frankfurt und Mei-ningen, handelt es sich um Institute, die primär langfristige Kredite mit grundpfandrechtlicher oder kommunaler Sicherung vergeben und sich durch die Emission von gedeckten Schuldverschrei-bungen (Pfandbriefen) refinanzieren.[194] Gemäß § 1 des PfandBG kann es sich, entsprechend dem Sicherungsgegenstand, um Hypothekenpfandbriefe, um Öffentliche Pfandbriefe oder auch um Schiffspfandbriefe handeln. Weitere Bestimmungen, insbesondere die Bewertungsgrundsätze (z.B. die 60 % Beleihungsgrenze oder das Führen eines Deckungsregisters), werden durch das Pfand-briefgesetz reglementiert. Das Privileg zur Pfandbriefemission allein durch Pfandbriefbanken fiel 2005.[195] Seither dürfen auch „normale“ KI, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Geschäften nach § 1a KWG vorweisen können, respektive die Voraussetzungen des § 2 PfandBG erfüllen, das Pfandbriefgeschäft betreiben. Es gibt sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Real-kreditinstitute.[196] Anhang 13 führt die größten Hypothekenbanken auf.

4.3.2 Bausparkassen

Die Bausparkassen betreiben die einzige gesetzlich zugelassene Form des Zweckspargeschäfts (§ 3 Nr. 2 KWG).[197] Das Bauspargeschäft wird seit 1973 durch das Bauspargesetz sowie eine Bau-sparverordnung geregelt. Die Idee des Bausparens ist, dass nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages, von den Bausparern regelmäßige Einzahlungen gemäß eines bestimmten Einzahlungs-planes zu leisten sind (Ansparphase). Nach Erreichen der Zuteilungsreife (gemessen an Hand einer Bewertungszahl) wird der Vertrag zugeteilt und der entsprechende Kredit vergeben / ausgezahlt (Kreditphase).[198] Das Bauspargeschäft etablierte sich in Deutschland vor allem in der Zeit nach den Weltkriegen, da im Rahmen des Wiederaufbaus sowie für Sanierungen und Modernisierungen der Altbauwohnbestände eine hohe Kreditnachfrage bestand.[199] Eine Besonderheit ist außerdem, dass Bausparen von staatlicher Seite gefördert wird. Heute gibt es sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatwirtschaftliche Bausparkassen (siehe Anhang 14).

4.3.3 Direktbanken

Die erste Direktbank war die 1965 gegründete Allgemeine Deutsche Direktbank AG. Mitte der 1990 Jahre folgten zahlreiche weitere Banken dieser Art (z.B. comdirekt Bank). Eines der typischen Merkmale ist die Distribution über moderne Telekommunikationsmittel (Internet, Tele-fon, Telefax) bei Verzicht auf ein stationäres Filialnetz („direct banking“).[200] Es werden lediglich standardisierte Produkte wie z.B. Annahme von Tages-, Termin- oder Spargeldern, Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Vergabe von Kleinkrediten angeboten, weiterhin wird – wobei der Übergang fließend ist - auch der An- und Verkauf von Wertpapieren durchgeführt („discount brokerage“).[201] Auf Grund der vereinheitlichten Produktpalette und dem Verzicht auf Filialen ist es den Direktbanken möglich günstigere Konditionen und keine/geringere Gebühren für ihre Dienstleistungen zu verlangen als dies in der Fläche vertretenen KI möglich ist. Außerdem ist der Kunde nicht an Banköffnungszeiten gebunden, sondern kann jederzeit auf das Angebot seines KI zugreifen.[202] Dennoch sind die meisten Direktbanken lediglich Tochterunternehmen von bereits etablierten Finanzkonzernen (z.B. gehört die comdirect Bank zur Commerzbank AG). Zudem treten die Banken und Sparkassen zunehmend mit einem eigenen Onlineangebot (z.B. Online Banking der Sparkassen) in Erscheinung. Die Direktbanken werden von der Bundesbank unter der Bankengruppe „Regionalbanken und sonstige Kreditinstitute“ erfasst.[203]

[...]


1 Vgl. Tolkmitt, V. (2007), Neue Bankbetriebslehre – Basiswissen zu Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen, Wiesbaden, S. 12 ff.

[1] Die Entwicklung des Geldes von Stufe I. Metallgeld – über die Stufe II. Papiergeld – hin zu Stufe III. Immateriellen Geld (Buchgeld, Giralgeld) ist eng mit der Entstehung der Banken verknüpft. (Vgl. Harlandt, H. (1994), Das Geld, Rheinfelden, S. 1 ff.)

[2] Vgl. Priewasser, E. (2001), Bankbetriebslehre, München, S. 3 ff.

[3] Vgl. Helmedag, F. (1995), Geldfunktionen, in: WISU, 24. Jahrgang, Heft 8-9/1995, S. 711-718, S. 712.

[4] Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.

[5] Vgl. Helmedag , F. (1995), S. 711-718, S. 712.

[6] Vgl. Kigma, R. (1985), Münzen und Geld, Was-ist-was Band 78, S. 6 ff sowie auch das engl. Wort „pecuniary“.

[7] Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.

[8] Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 16 f.

[9] Vgl. Helmedag , F. (1995), S. 711-718, S. 712 ff.

[10] Vgl. Mankiw, G. (2003), Makroökonomie, S. 94 f.

[11] Im antiken Griechenland wurde beispielsweise schon früh ein Zwölfersystem eingeführt:

1 Talent = 60 Minen = 6000 Drachmen = 36000 Obolen (Vgl. Kigma, R. (1985), S. 9.).

[12] Vgl. Mankiw, G. (2003), S. 95.

[13] Vgl. Helmedag, F. (1999), Geld: Einführung und Überblick, in: Enzyklopädisches Lexikon für das Geld-, Bank- und

Börsenwesen, Band 1, Frankfurt am Main, S. 739-745, S. 736.

[14] Vgl. Kigma, R. (1985), S. 12 und Vgl. Arndt, F.J. (1992), Das Bank- und Börsen-ABC, S. 20.

[15] Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 17.

[16] Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 17.

[17] Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.

[18] Lombarden: Bezeichnung für privilegierte, italienische, christliche Kaufleute die Geld gegen Zinsen verleihen

durften. (Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 59 f.)

[19] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 12.

[20] Vgl. Priewasser, E. (2001), S. 3.

[21] Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 61 und S. 127.

[22] Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 122.

[23] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 13.

[24] Finanzmarkt: Setzt sich zusammen aus (1) dem Geldmarkt (Markt für WP mit kurzfristigen Laufzeiten (bis 1 Jahr))

und (2) dem Kapitalmarkt (Markt für WP mit langfristigen Laufzeiten (mehr als 1 Jahr)).

[25] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 13-14.

[26] Vgl. Markowitz, H. (1952), Portfolio Selection, in: Journal of Finance, Volume VII, No. 1, S. 77–91, S. 79 sowie

S. 89 und Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 126 f.

[27] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 14.

[28] Bodensatztheorie, bei kumulierter Betrachtung aller Kapitalgeber wird immer nur ein Teil der Bankkunden seine

Einlagen tatsächlich abrufen, mit dem verbleibenden Bodensatz kann die Bank arbeiten.

(Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), Obst/Hintner - Geld-, Bank- und Börsenwesen, Stuttgart, S. 564.)

[29] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007a), Finanzintermediation, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment

Banking, S. 8-14, S. 13.

[30] Vgl. Paul, S. (1999), Finanzintermediation: Theoretische Fundierung, in: Thießen, F. (Hrsg.),

Enzyklopädisches Lexikon des Geld-, Bank- und Börsenwesens, Frankfurt/M., S. 649-666, S. 649 ff.

[31] Vgl. Paul, S. (1999), S. 649.

[32] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 5-8.

[33] Paul, S. (1999), S. 650.

[34] Vgl. Büschgen, H. (1998), Bankbetriebslehre – Bankgeschäfte und Bankmanagement, S. 35.

[35] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), Theorie der Finanzintermediäre, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.),

Investment Banking, S. 18-27, S. 19.

[36] Vgl. Paul, S. (1999), S. 650-651.

[37] Vgl. Paul, S. (1999), S. 650.

[38] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 35.

[39] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), Bankmanagement, S. 12.

[40] Vgl. Paul, S. (1999), S. 653.

[41] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 112. Beispiel bei n=100, m=100 und fixen Stück-

transaktionskosten=1 GE ergeben sich folgende Gesamtkosten; im Fall (1) K=10.000 GE und Fall (2) K=200 GE.

[42] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 13.

[43] Vgl. Paul, S. (1999), S. 658.

[44] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 14. Wie dargestellt wurde, können bei Annahme U-förmig verlaufender Stück-

kosten mit steigender Ausbringungsmenge Degressionseffekte erzielt werden (abfallender Ast des U). Allerdings ist

darauf zu achten, dass bei einer Erhöhung der Ausbringungsmenge über das Optimum hinaus die internen Kontroll-

kosten den Degressionseffekt überkompensieren und dies zu steigenden Stückkosten führt (steigender Ast des U).

[45] Vgl. Götze, U. / Mikus, B. (1999), Strategisches Management, Chemnitz, S. 170.

[46] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 21.

[47] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 16 und Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 99.

[48] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 22.

[49] “Adverse Selection”, wurde erstmals von Akerlof in: Akerlof, G. (1970), The Market for ‘Lemons’: Quality

Uncertainty and the Market Mechanism, in: Quarterly Journal of Economics, Volume 84, S. 488-500 vorgestellt.

[50] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 17.

[51] Vgl. Paul, S. (1999), S. 656.

[52] Vgl. Paul, S. (1999), S. 657.

[53] Vgl. Paul, S. (1999), S. 658.

[54] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 22.

[55] Die „Principal-Agenten-Theorie“ wurde von Jensen, M. / Meckling, W. 1976 vorgestellt, in: Jensen, M. /

Meckling, W. (1976), Theory of the firm: Managerial Behaviour, Agency Costs and Ownership Structure, in:

Journal of Financial Economics, Volume 3, S. 305-360.

[56] Vgl. Paul, S. (1999), S. 658.

[57] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 22.

[58] Vgl. ebenda.

[59] Mc Allister und Mc Manus wiesen 1993 in einer empirischen Untersuchung nach, dass die Standardabweichung

des Ertrages von Kreditinstituten in Nordamerika mit zunehmendem Kreditportfolio signifikant zurückgeht.

(Vgl. Paul, S (1999), S. 659.)

[60] Vgl. Paul, S. (1999), S. 659. Umsetzung der Aufsicht über Intermediäre beispielsweise in Form der Bankenaufsicht.

[61] Vgl. Paul, S. (1999), S. 664 und S. 659.

[62] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 23.

[63] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007b), S. 25.

[64] Lummer und Mc Connell fanden 1989 in einer Studie in den USA heraus, dass sich die Veränderung von Kreditver-

trägen bei Unternehmen, die eine neue Bankverbindung aufgenommen hatten, nicht auf deren Aktienkurs auswirkte.

Während bei Unternehmen die Kurse stiegen, wenn diese eine „alte“ Bankverbindung hatten und günstigere Kredit-

konditionen vereinbaren konnten. Bei negativeren Konditionen fielen die Aktienkurse. (Vgl. Paul (1999), S. 661.)

[65] Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 22.

[66] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 41.

[67] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007c), Disintermediation, in: Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment

Banking, 2. Auflage, Stuttgart, S. 15-17, S. 16-17.

[68] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007c), S. 15 f und Vgl. Süchting, J. / Paul, S. 54 ff.

[69] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 41.

[70] Vgl. Paul, S. (1999), S. 649.

[71] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 35 ff.

[72] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 41.

[73] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 47.

[74] Vgl. Deutsche Bundesbank (2007a), Glossar Buchstabe G, Stichwort Geldschöpfung,

verfügbar: http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_g.php (Zugriff am: 01.12.2007).

[75] Vgl. Mankiw, G. (2003), S. 559.

[76] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 33.

[77] Vgl. Krumnow, J. / Gramlich, L. / Lange, T. / Dewner, T. (Hrsg.) (2002), Gabler Bank Lexikon – Stichwort Bank,

S. 110 und Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 6-7.

[78] Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 57.

[79] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 20.

[80] § 1 Abs. 1 KWG: „… Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang

betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“.

[81] BaFin-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Aufsicht über Banken, Versicherungen u. Wertpapierhandel.

[82] Vgl. Becker, H. / Peppmeier, A. (2006), Bankbetriebslehre, S. 14 und S. 15.

[83] Vgl. Richtlinie 2006/48/EG - Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der KI, Artikel 4 Nr. 1.

[84] Der EU-Kreditinstitutsbegriff wurde in § 1 Abs. 3d des KWGs aufgenommen – sogenanntes Einlagenkreditinstitut.

[85] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 29 ff.

[86] Vgl. Richtlinie 2006/48/EG, Vorbemerkungen 2, 7 und 38.

[87] Wertpapiergeschäft: Sammelbezeichnung für Wertpapierbezogene Geschäfte, z.B. Depotgeschäft, Finanzkom-

missionsgeschäft, Emissionsgeschäft. (Vgl. Krumnow, J. / Gramlich, L. / Lange, T. / Dewner, T. (2002), S. 1413.)

[88] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 30.

[89] Wertpapierfirma: „Jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder gewerbliches Tätigkeit

gewerbsmäßig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringt und/oder mehrere Anlagetätig-

keiten ausübt […]“ (Vgl. Richtlinie 2004/39/EG - Richtlinie über Finanzinstrumente, Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1.)

[90] Vgl. Richtlinie 93/6/EWG, Richtlinie über angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und

Kreditinstituten („Kapitaladäquanzrichtlinie“), Gesamte Richtlinie (insbesondere Artikel 1, 2 und 9 Abs. 4).

[91] Vgl. Grill, H. / Perczynski, H. (2006), Wirtschaftslehre des Kreditwesens, S. 14.

[92] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 30.

[93] Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 21.

[94] Vgl. Jungmichel, T. (2003), Basel II und seine Folgen; in: WM Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts-

und Bankrecht, 57. Jahrgang, Heft 25, S. 1201-1248, S. 1201. (G-10 Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich,

Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz und USA.)

[95] Vgl. Jungmichel, T. (2003), S. 1201 und Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 29.

[96] Vgl. Hagen, J. Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 21.

[97] Vgl. Hagen, J. Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 19 ff.

[98] Vgl. Kaiser, T. / Köhne, M. (2004), Operationelle Risiken in Finanzinstituten - Wege zur Umsetzung von

Basel II und CAD 3, Wiesbaden, S. 4.

[99] Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 1084.

[100] Vgl. Hartmann-Wendels, T. Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 14 und Vgl. Hagen. J. / Stein, J. (2000), S. 19.

[101] Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmitteln.

Das Haftende Eigenkapital setzt sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital (§ 10 KWG).

[102] Vgl. Mauch, P. (2001), Risikomanagement in Banken, in: Götze, U. / Henselmann, K. / Mikus, B. (Hrsg.),

Risikomanagement – Beiträge zur Unternehmensplanung, Physica-Verlag, Heidelberg, S. 327-350, S.335 f.

[103]Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von

internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt

Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken.“ (Vgl. Basler Ausschuss für

Bankenaufsicht (2004), Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung, S. 127.)

[104] Vgl. Brandner, A. / Bruckner, B. / Kanneberger, C. / Royer, K. (2002), Operationelles Risiko in Finanzdienstleis-

tungsunternehmen, in: Eller, R. / Gruber, W. / Reif, M. (Hrsg.) Handbuch operationelle Risiken – Aufsichtsrecht-

liche Anforderungen, Quantifizierung und Management, Praxisbeispiele, S. 352-371, S. 352 ff.

[105] Vgl. Wiedemann, A. / Minz, K. / Niemeyer, F. (2003), Operationelle Risiken – Handlungsfelder für

Kreditinstitute, Stuttgart, S. 21.

[106] Liquiditätsrisiko: Darunter wird die Gefahr bzw. das Risiko verstanden, dass ein KI nicht mehr in der Lage ist seine

Refinanzierung sicherzustellen. (Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 1088 f.)

[107] Vgl. Krumnow, J. / Gramlich, L. / Lange, T. / Dewner, T. (Hrsg.) (2002), Stichwort - Liquiditätsrisiko, S. 887.

[108] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber. M. (2007), S. 14.

[109] Vgl. Grill, H. / Percynski, H. (2006), S. 534.

[110] Vgl. Hagen, J. / Stein, J. (Hrsg.) (2000), S. 19.

[111] Vgl. Ashauer, G. (1999), Das deutsche Kreditwesen, Stuttgart, S. 79 und S.98.

[112] Vgl. Grochla, E. / Lehmann, H. / Fuchs, H. (1976), Einführung in die systemtheoretisch-kybernetisch orientierten

Ansätze, in: Grochla, E. (Hrsg.), Organisationstheorie, 2. Teilband, Stuttgart, S. 532-541, S. 533.

[113] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 42 und S. 43.

[114] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 70 f.

[115] Universalbank im weiteren Sinne: Bank, die universell tätig ist und jegliches Finanzgeschäft an jedem Ort und

jederzeit betreibt. - Spezialbank im weiteren Sinne: Bank, die nur eine Finanzgeschäftsart an einem einzigen Ort

betreibt. Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007d), Investment Banking und die Stabilität des Finanzsystems, in:

Hockmann, H. / Thießen, F. (Hrsg.), Investment Banking, S. 61-68, S. 63.

[116] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007d), S. 63.

[117] Vgl. Aulibauer, A. / Thießen, F. (2007d), S. 65 f.

[118] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 62 ff.

[119] Benston, G. (1994), Universal Banking, in: The Journal of Economic Perspectives, Volume 8, No. 3, S.121-143,

zitiert in: Hartmann-Wendel, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 24.

[120] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 25.

[121] Vgl. Grill, H. / Perczynski, H. (2006), S. 42.

[122] Vorläufer der Reichsbank war die Königliche Bank in Berlin (später: Preußische Bank). Viele der deutschen

Banken hatten das Recht zur Notenausgabe (Papiergeld). 1871 gab es 33 Notenbanken – sie verzichteten allerdings

zusehends auf die Notenemission. (Vgl. Harlandt, H. (1994), S. 80.)

[123] Das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich bestand aus 25 verbündeten Staaten. In diesem Gebiet kursierten

anfänglich 119 verschiedene Münzen sowie ausländische Münzsorten; weiterhin gab es 56 einzelstaatliche

Emissionen von Staatspapiergeld sowie 117 Sorten Banknoten. (Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), Die Deutsche

Bundesbank Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, Frankfurt, S. 14.)

[124] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 17 und S. 18 und Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), S. 14-23.

[125] Grundgesetz: Artikel 88: „ Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre

Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen

werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.“

[126] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 18 f.

[127] Elemente des geldpolitischen Instrumentariums sind Offenmarktgeschäfte, Ständige Fazilitäten, Mindestreservehal-

tung und Lender of last resort. Ihre Ausübung erfolgte bis zum 1.1.1999 individuell durch die jeweilige nationale

Zentralbank – seitdem vom ESZB. (Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 40-46.)

[128] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), S. 31.

[129] Das ESZB besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EWWU-Mitgliedsländer. Es verfügt über

folgende Organe: (1) EZB-Direktorium, (2) EZB-Rat und (3) Erweiterter Rat.

(Vgl. Deutsche Bundesbank (2006a), S. 34 ff.)

[130] Vgl. Grill, H. / Perczynski, H. (2006), S. 42 und S. 43.

[131] Vgl. Eilenberger, G. (1997), Bankbetriebslehre, 7. Auflage, München, S. 30.

[132] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 71 f und Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 15.

[133] Vgl. Kulischer, J. (1988), Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Band 11, S. 537 und

Vgl. Achterberg, E. (1957), Credit Mobilier, in: Knapps Enzyklopädisches Lexikon (2007), Artikel 5115, S. 1-4.

[134] Vgl. Eilenberger, G. (1997), S. 30.

[135] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 63.

[136] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 30.

[137] Aktienbanken: Gründung meist auf Initiative von Privatbankiers. Ihnen gelang es das 5 bis 10 fache des Kapitals

der Privatbankiers zu erreichen und so die riesigen Kapitalmengen für den Aufbau des Eisenbahnnetzes

aufzubringen, die Finanzierung erfolgte primär durch Emission neuer Aktien und Schuldverschreibungen. Während

der Bankenkrisen (1857 und 1873) gab es zahlreiche Insolvenzen unter diesen Bankhäusern.

(Vgl. Nipperdey, T. (1991), Deutsche Geschichte 1866-1918, S.265-267 und Vgl. Kulischer, J. (1988), S. 541.)

[138] Eisenbahnbau: von 1835 bis 1855 Bau von 390 km pro Jahr, 1855 bis 1865 Bau von 600 km pro Jahr,

1870 waren von 359 an der Berliner Börse gehandelten Wertpapieren 177 Eisenbahnpapiere.

(Vgl. Kulischer, J. (1988), S. 523.)

[139] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 98 f.

[140] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 82–84.

[141] Vgl. Deutsche Bundesbank (2007b), Bankenstatistik-Beiheft zum Monatsbericht 12/2007, S. 104, verfügbar: www.

bundesbank.de/download/volkswirtschaft/bankenstatistik/2007/bankenstatistik122007.pdf (Zugriff: 8.1.2008).

[142] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 80.

[143] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 30.

[144] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 101.

[145] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 81 und Vgl. Deutsche Bundesbank (2007c), Verzeichnis der Kreditinstitute 2007,

Frankfurt, S. 1. Die Privatbankiers bildeten bis zum 31.12.1998 eine eigene Bankengruppe. Diese wurde allerdings

aufgelöst und die Privatbankiers der Gruppe der Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken zugeordnet.

[146] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 82.

[147] Vgl. Kemper, H. (2007), Autofinanzierung wird bei Volkswagen immer wichtiger, in: Freie Presse, 45. Jahrgang,

30./31.10.2007, S. 7 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 131.

[148] Vgl. Deutsche Bundesbank (2007c), S. 1.

[149] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 107.

[150] Vgl. Büschgen, H. (1999), S. 82.

[151] Entsprechend § 53 Abs. 1 KWG gilt die Erst-Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens, welches Bank- oder

Finanzdienstleistungen erbringt, als KI oder FDI. Unterhält das Unternehmen mehrere inländische Zweigstellen,

gelten sie als ein Institut. (Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 31.)

[152] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 31.

[153] Vgl. Deutsche Bundesbank (2007d), Bankstellenbericht 2007, S. 11-12, verfügbar: http://www.bundesbank.de/

download/bankenaufsicht/pdf/bankstellenbericht07.pdf (Zugriff: 13.12.2007).

[154] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 110 und Vgl. Süchting, J. / Paul, S. (1998), S. 31 f.

[155] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 51.

[156] Vgl. Kowalewski, G. (2003), Marksteine aus dem Leben der Patriotischen Gesellschaft, verfügbar:

http://www.patriotische-gesellschaft.de/?doc=166 (Zugriff am 19.12.2007).

[157] Dabei sind „Lebensrisiken“ durchaus auch im Sinne von Versicherungsrisiken gemeint. Mit der Einführung der

staatlichen Sozialversicherung (Rente, Unfall, Krankheit) erfolgte eine stärkere Konzentration auf die Bankge-

schäfte sowie den Ausbau des Filialnetzes. (Vgl. Nipperdey, T. (1991), Deutsche Geschichte 1866-1918, S. 267 f.)

[158] Vgl. Ashauer. G. (1999), S. 78 f.

[159] Vgl. o.V. (2007a), Die Geschichte der Sparkassen-Finanzgruppe, verfügbar: http://www.dsgv.de/de/sparkassen-

finanzgruppe/geschichte/zeitleiste/index.html (Zugriff: 17.12.2007).

[160] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 88.

[161] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 71.

[162] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 78–80.

[163] Mit dem Gesetz zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1.7.2007 (Fraspa

Gesetz) erfolgte die Umwandlung der ehemals freien Sparkasse (Rechtsform AG) in eine kommunale Sparkasse.

(Vgl. Fraspa Gesetz - Gesetz zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts,

verfügbar: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/GVBl_I/2007/10/Seiten283-288.pdf (Zugriff: 17.12.2007).)

[164] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 80.

[165] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 57-59 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 88.

[166] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 32-33.

[167] Hintergrund der Neuregelung war eine Beschwerde des Bundesverbandes deutscher Banken sowie der Bankenver-

einigung der EU bei der EU-Kommission gegen die Gewährsträgerhaftung und Anstaltslast. Sie sahen darin eine

Subventionierung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und monierten die daraus entstehenden Wertbewerbs-

Verzerrungen. Die ihnen zufolge daraus resultierten, dass die Sparkassen so bessere Ratings erzielen könnten und

damit günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt vorfänden. Die EU-Kommission schloss sich

dieser Argumentation an. In der „Verständigung“ vom 17.7.2001 wurden die ersatzlose Abschaffung der Gewährs-

trägerhaftung und die Änderung der Anstaltslast beschlossen. (Vgl. Hartmann-Wendels, T. et al. (2007), S. 31-34.)

[168] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 78.

[169] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 82-86.

[170] Vgl. Roth und Rau (2006), IPO-Prospekt Roth und Rau, (insbesondere S. F-18), verfügbar:

http://www.helaba.de/hlb/generator/Sites/Helaba/Download/IPOs/msRothUndRau.de.pdf (Zugriff: 17.12.2007).

[171] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 90-91.

[172] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 34.

[173] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 90.

[174] Vgl. LBBW (2007), LBBW übernimmt Sachsen LB (Pressemitteilung),

verfügbar: http://www.lbbw.de/lbbwde/1000009518-s1048-de.html (Zugriff: 17.12.2007).

[175] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 93.

[176] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 83–85 und Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S 57.

[177] Vgl. o.V. (2006a), Neuer Markenauftritt der Frankfurter Sparkasse: Rotes Sparkassen-S in Kombination mit dem

„Markenerbe“ 1822, verfügbar: http://www.presseportal.de/text/story.htx?nr=794847&firmaid=55060 (Zugriff:

17.12.2007).

[178] Vgl. o.V. (2007b), Markenlexikon Marken mit S, verfügbar:

http://www.markenlexikon.com/logos_s.html (Zugriff: 17.12.2007).

[179] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 91 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 94.

[180] Vgl. Kulischer, J. (1988), S. 535 und Vgl. Nipperdey, T. (1991), S. 267.

[181] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 92 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 94.

[182] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 92.

Ab 1869 entstanden auch Darlehenskassenvereine, die Warengeschäfte betrieben. Durch die gemeinschaftliche

Beschaffung von Saatgut oder Düngemittel war beispielsweise die Realisierung von Mengenrabatten möglich.

[183] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 34.

[184] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 93 und Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 34.

[185] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 62.

[186] Vgl. Hoppenstedt (2006), S. V37 und Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S.62.

[187] Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 94 f und Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 34 f.

[188] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 93 f und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 95 f.

[189] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 94 und Vgl. ZuschlagV von 1963 - Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlages

für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals von Kreditinstituten in der Rechtsform der eingetragenen Genos-

senschaft, verfügbar: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zuschlagv/gesamt.pdf (Zugriff: 21.12.2007).

Das haftende Eigenkapital setzt sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. (§ 10 Abs. 2 KWG).

[190] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 35.

[191] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 95 und Vgl. Dresdner Bank (2007), Dresdner Bank 1872-1913, verfügbar:

http://www.dresdner-bank.de/dresdner-bank/zahlen-und-fakten/historie/zeitleiste/ (Zugriff: 17.12.2007).

[192] Vgl. Hartmann-Wendel, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 35.

[193] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 97.

[194] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 66.

[195] Bis 2005 galt für die private Hypothekenbanken das Hypothekenbankengesetz und für öffentlich-rechtliche

Hypothekenbanken (z.B. die Landesbanken) das inhaltlich gleiche Gesetz über die Ausgabe von Pfandbriefen und

verwandten Schuldverschreibungen öffentlich rechtlicher Kreditanstalten. Mit der Einführung des Gesetzes über

die Neuordnung des Pfandbriefrechts (2005) wurde diese Trennung obsolet. (Vgl. Büschgen H. (1998), S. 98–101

und sinngemäß PfandBG von 2005 - Pfandbriefgesetz, insbesondere § 50 (Fortgeltung bisherigen Rechts).

[196] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 67.

[197] Tolkmitt, V. (2007), S. 68.

[198] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 36 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S 101-102.

[199] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 114.

[200] Vgl. Tolkmitt, V. (2007), S. 68 f.

[201] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 111–113.

[202] Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2007), S. 36-37 und Vgl. Büschgen, H. (1998), S. 103 ff.

[203] Vgl. Ashauer, G. (1999), S. 113.

Fin de l'extrait de 231 pages

Résumé des informations

Titre
Neue Wege für das deutsche Bankensystem
Sous-titre
Die Performance des deutschen Bankensystems im internationalen Vergleich
Université
Technical University of Chemnitz
Cours
Diplomarbeit
Note
2,0
Auteur
Année
2008
Pages
231
N° de catalogue
V123985
ISBN (ebook)
9783640328246
ISBN (Livre)
9783640328710
Taille d'un fichier
6092 KB
Langue
allemand
Annotations
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird ausgehend von einer Vorstellung der Begriffe Bank und Bankensystem auf das deutsche Bankensystem eingegangen. Zudem werden Kennzahlen wie Bilanzsumme, Bruttoertragsspanne, Bruttobedarfsspanne, Cost-Income-Ratio (CIR), Return on Assets (ROA), Return on Equity (ROE) usw. thematisiert und empirisch unterlegt. Zudem werden die Bankensysteme der USA, Japans und Großbritanniens vorgestellt und an Hand von Kennzahlen analysiert und mit den Ergebnissen für Deutschland verglichen. Abschließend wird auf Entwicklungstendenzen für das deutsche Bankensystem eingegangen.
Mots clés
Neue, Wege, Bankensystem, Performance, Bankensystems, Vergleich
Citation du texte
Andreas Mugler (Auteur), 2008, Neue Wege für das deutsche Bankensystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/123985

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Neue Wege für das deutsche Bankensystem



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur