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Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen

Rechtskonformität, Betriebsnormcharakter, Zulässigkeit individualvertraglicher Abreden im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip

Title: Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen

Seminar Paper , 2008 , 27 Pages , Grade: Gut (13 Punkte)

Autor:in: Max Mälzer (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Infolge der Tarifrunden von 1984 und 1990 in der Metallindustrie und der darin beschlossenen Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeiszeit auf bis zu 35 Stunden pro Woche, wurde eine Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit einer immer weiter voranschreitenden Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, deren Grenzen, sowie über die Zulässigkeit individualvertraglich bestimmter, die tarifliche Arbeitszeit überschreitender, Arbeitszeiten geführt. Die Diskussion, welche insbesondere mit Blick auf die Anwendung des Günstigkeitsprinzip nicht neu war und bereits von Hueck und Nipperdey geführt wurde1, erreichte jedoch unter dem Eindruck der Tarifrunden 1984 und 1990, sowie der allgemein schlechten Arbeitsmarktlage seinen Höhepunkt. Sowohl Arbeitgeber, die auf Grund der Arbeitszeitverkürzung
in den Tarifabschlüssen immer höhere Personalausgaben zu verkraften hatten, als
auch Teile der Arbeitnehmerschaft, die aus verschiedensten Gründen wie etwa Sicherung der eigenen Beschäftigung, aber auch zur Maximierung des eigenen Gehalts für längere Arbeitszeiten aufgeschlossen waren standen vor der Problematik, ob eine einzelvertragliche Abweichung von der tariflichen Arbeitszeitregelung trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit und der
daraus gemäß § 4 I; S.1 TVG folgenden unmittelbar und zwingenden Wirkung der Tarifnormen zulässig ist. Die Bandbreite der geäußerten Meinungen ist groß und die Zahl der Veröffentlichungen kaum zu überblicken. Diese Arbeit versucht einen Überblick über die verschiedenen Standpunkte zu schaffen und eine Lösung der aufgeworfenen Probleme zu finden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Arbeitszeit als Teil des Dienstleistungsversprechens

C. Beschäftigungspolitisches Mandat der Tarifvertragsparteien

D. Grundrechtseingriff durch Höchstarbeitszeitregelungen

I. Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

1. Mittelbare Grundrechtsbindung

2. Unmittelbare Grundrechtsbindung

II. Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

E. Zulässigkeit vom Tarifvertrag abweichender individualvertraglicher Arbeitszeitregelungen durch das Günstigkeitsprinzip?

I. Anwendung des Günstigkeitsprinzip auf Arbeitszeitbestimmungen im Tarifvertrag

1. Traditionelle Ablehnung aus historischen Gegebenheiten

2. Abschlussnormen und negative Inhaltsnormen

3. Betriebsnormcharakter von Höchstarbeitszeiten

4. Zwischenergebnis

II. Gegenstand des Günstigkeitsvergleichs

1. Isolierter Vergleich

2. Gesamtvergleich

3. Sachgruppenvergleich

a. Der innere Zusammenhang

b. Kompensation untertariflicher Arbeitsbedingungen

III. Der eigentliche Günstigkeitsvergleich

1. Beurteilungsperspektive

2. Beurteilungsmaßstab

3. Generelle Günstigkeit bei Wahlrecht

F. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit individualvertraglicher Abweichungen von tariflichen Höchstarbeitszeitregelungen unter besonderer Berücksichtigung des Günstigkeitsprinzips gemäß § 4 III TVG.

  • Rechtskonformität von Höchstarbeitszeitregelungen in Tarifverträgen
  • Die Rolle der Tarifvertragsparteien und ihr beschäftigungspolitisches Mandat
  • Grundrechtliche Aspekte der Berufsausübungsfreiheit
  • Anwendbarkeit und Modalitäten des Günstigkeitsprinzips bei Arbeitszeitfragen
  • Methoden des Günstigkeitsvergleichs (insbesondere Sachgruppenvergleich)

Auszug aus dem Buch

III.Der eigentliche Günstigkeitsvergleich

Nachdem die zu vergleichenden Sachgruppen festgestellt wurden ist nun im eigentlichen Günstigkeitsvergleich festzustellen, welche der beiden Sachgruppen günstiger ist. In dem hier behandelten Fall der Höchstarbeitszeiten ist also die Frage zu klären was nun günstiger für den Arbeitnehmer ist, längere Arbeitszeiten und damit korrespondierend erhöhtes Entgelt oder kürzere Arbeitszeiten und weniger Entgelt.

1.Beurteilungsperspektive

Fraglich ist, aus welcher Perspektive der Günstigkeitsvergleich vorzunehmen ist. Eine Meinung der Literatur vertritt die Ansicht, dass der Günstigkeitsvergleich nur aus einer objektiv-hypothetischen Sicht vorgenommen werden kann. Als Begründung dieser Auffassung werden verschiedene Gesichtspunkte aufgeführt. So wird vertreten, dass nur so der Schutzzweck des Tarifvertrags, namentlich der Schutz des Arbeitnehmers vor sich selbst sichergestellt werden könne90. Zur Begründung wird aber auch das Argument der Rechtssicherheit angeführt91, darauf verwiesen, dass eine subjektive Beurteilungsperspektive zu einer unterschiedlichen Geltung der Tarifnormen führt oder befürchtet, dass eine subjektive Perspektive den in den Tarifverträgen zum Ausdruck gekommenen Willen der Tarifvertragsparteien kontakarieren würde92.

Es ist jedoch entgegen der herrschenden Meinung eine subjektive Beurteilungsperspektive anzuwenden. Für eine subjektive Beurteilungsperspektive spricht vor allem eine teleologische Betrachtung des Günstigkeitsprinzips. Das Günstigkeitsprinzip soll individuellvertragliche Abweichungen vom Tarifvertrag erlauben, soweit diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Da es sich um individuell privatautonome Vereinbarungen handelt, muss dem Arbeitnehmer deshalb auch das Recht zugestanden werden, selbst zu entscheiden, was für ihn günstiger ist. Wäre dies nicht der Fall, könnte der Zweck des Günstigkeitsprinzips nicht erreicht werden93.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Darstellung der Problematik rund um die Arbeitszeitverkürzung in der Metallindustrie und die daraus resultierende Diskussion über die Zulässigkeit abweichender Einzelarbeitsverträge.

B. Arbeitszeit als Teil des Dienstleistungsversprechens: Erörterung der Auffassung, dass die Arbeitszeitdauer eine derart fundamentale Komponente des Dienstleistungsversprechens sei, dass sie der Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien entzogen wäre.

C. Beschäftigungspolitisches Mandat der Tarifvertragsparteien: Analyse der Kritik an beschäftigungspolitisch motivierten Tarifnormen und der Verteidigung des Mandats der Tarifparteien zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen.

D. Grundrechtseingriff durch Höchstarbeitszeitregelungen: Untersuchung der Frage, ob tarifliche Höchstarbeitszeitregelungen in die Grundrechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingreifen und ob eine Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien besteht.

E. Zulässigkeit vom Tarifvertrag abweichender individualvertraglicher Arbeitszeitregelungen durch das Günstigkeitsprinzip?: Kernstück der Untersuchung zur Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips auf Höchstarbeitszeiten, inklusive der methodischen Herangehensweise an den Günstigkeitsvergleich.

F. Ergebnis: Zusammenfassende Feststellung, dass Höchstarbeitszeitregelungen tariflich zulässig sind, jedoch unter dem Vorbehalt des Günstigkeitsprinzips stehen, das dem Arbeitnehmer subjektiv günstigere Abweichungen ermöglicht.

Schlüsselwörter

Höchstarbeitszeit, Tarifvertrag, Günstigkeitsprinzip, Arbeitszeit, Individualarbeitsvertrag, Tarifautonomie, Sachgruppenvergleich, Beschäftigungspolitik, Berufsausübungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Grundrechtsbindung, Individualinteresse, Arbeitszeitverkürzung, Privatautonomie, Tarifvertragsparteien

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von individualvertraglichen Arbeitszeitregelungen, die von bestehenden tariflichen Höchstarbeitszeiten abweichen, und prüft, ob das Günstigkeitsprinzip als Schranke der Tarifmacht dient.

Welche sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Felder umfassen die Kompetenzen der Tarifvertragsparteien, den Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheiten, die Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips auf Arbeitszeitnormen sowie die methodische Bestimmung eines korrekten Günstigkeitsvergleichs.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Hauptziel ist es, die Frage zu klären, ob Arbeitnehmer trotz bestehender Tarifbindung individualvertraglich von Höchstarbeitszeitregelungen abweichen dürfen, wenn dies für sie günstiger ist, und welche Kriterien bei einem solchen Vergleich anzulegen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende juristische Literaturanalyse, die teleologische Auslegung verfassungsrechtlicher Normen (wie Art. 9 III GG) und die kritische Würdigung bestehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts.

Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?

Im Hauptteil werden zunächst die verfassungsrechtlichen Schranken und das beschäftigungspolitische Mandat der Tarifparteien diskutiert, gefolgt von einer detaillierten Prüfung der Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips auf verschiedene Normqualitäten und der methodischen Durchführung des Günstigkeitsvergleichs (Sachgruppenvergleich).

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die zentralen Begriffe sind Günstigkeitsprinzip, Tarifautonomie, Höchstarbeitszeit, Sachgruppenvergleich, Berufsausübungsfreiheit und individuelle Privatautonomie.

Welche Position nimmt der Autor zur "objektiven" versus "subjektiven" Beurteilungsperspektive ein?

Der Autor lehnt die objektiv-hypothetische Perspektive ab und plädiert stattdessen für eine subjektive Beurteilungsperspektive. Da es keine objektiven Kriterien für die Günstigkeit von Freizeit versus Lohn gibt, muss der Arbeitnehmer als betroffene Person selbst entscheiden, was für ihn individuell günstiger ist.

Warum spielt der "Sachgruppenvergleich" eine so wichtige Rolle für das Ergebnis?

Der Sachgruppenvergleich ermöglicht es, abweichende Bestimmungen des Individualarbeitsvertrags in ihrer Gesamtheit mit dem Tarifvertrag zu vergleichen, anstatt sie isoliert zu betrachten. Dies verhindert eine einseitige "Rosinentheorie" und erlaubt eine realistische Abwägung zwischen Mehrarbeit und korrespondierendem Mehrlohn.

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Details

Title
Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen
Subtitle
Rechtskonformität, Betriebsnormcharakter, Zulässigkeit individualvertraglicher Abreden im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip
College
Free University of Berlin
Grade
Gut (13 Punkte)
Author
Max Mälzer (Author)
Publication Year
2008
Pages
27
Catalog Number
V124018
ISBN (eBook)
9783640290277
ISBN (Book)
9783640290338
Language
German
Tags
Höchstarbeitszeiten Tarifverträgen Arbeitsrecht kollektives
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Max Mälzer (Author), 2008, Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124018
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