Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches am 18.8.2006 in Kraft
getreten ist, erfolgte zur Umsetzung der EU-Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismus-Richtlinie), 2000/78/EG (Rahmen-Richtlinie), 2002/73/EG (Revidierte Gleichbehandlungs-Richtlinie), sowie 2004/113/EG (Vierte Gleichstellungs-Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens).
Es beruht stark auf dem Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes, welches
in der 15. Legislaturperiode des Bundestags von der Regierungskoalition
SPD/Grüne eingebracht wurde.
Das AGG verwendet jedoch im Gegensatz zu den EU Richtlinien und dem
Gesetzesentwurf der SPD/Grünen aus der 15. Legislaturperiode des Bundestages
nicht mehr den Begriff der Diskriminierung, sondern den Begriff der
Benachteiligung. Der Gesetzgeber wandte sich diesem Begriff zu, um zu verdeutlichen,dass nicht jede unterschiedliche Behandlung, die für den Betroffenenmit einem Nachteil verbunden ist, auch eine Diskriminierung ist.
Inhaltsverzeichnis
A. Der Begriff der Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und seine Systematik
B. Tatbestand der unmittelbaren Benachteiligung
I. Weniger günstige Behandlung
1. Beurteilungsmaßstab
2. Benachteiligen durch Unterlassen
3. Benachteiligungsgefahr
4. Vergleich mit einer anderen Person
a. Person
b. Vergleichbare Situation
II. Wegen eines in § 1 genannten Grundes
III. Verdeckte Benachteiligungen und Benachteiligungen von Teilgruppen
C. Die mittelbare Benachteiligung
I. Wesen und Funktion der mittelbaren Benachteiligung
II. Dem Anschein nach neutrale Regelung
III. Benachteiligung
IV. Feststellung der benachteiligenden Wirkung
V. Kausalität und subjektive Merkmale
VI. Rechtfertigung
D. Tatbestände der Belästigung und der sexuellen Belästigung
I. Unerwünschte Verhaltensweisen
II. Zusammenhang mit einem in § 1 genannten Grund
III. Bezwecken oder Bewirken einer Verletzung der Würde
IV. Feindliches Umfeld
E. Tatbestand der Anweisung zur Benachteiligung
I. Beteiligte
II. Vorsatzerfordernis
III. Versuch der Anweisung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch den Tatbestand der Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und hinterfragt dessen systematische Einordnung sowie die Abgrenzung zur Diskriminierung. Dabei steht die Untersuchung der verschiedenen Unterfälle der Benachteiligung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und literarischer Kontroversen im Vordergrund.
- Systematik und Begrifflichkeit der Benachteiligung im AGG
- Tatbestandsvoraussetzungen der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung
- Problematiken der Belästigung und sexuellen Belästigung im Arbeitsrecht
- Analyse des Tatbestands der Anweisung zur Benachteiligung
Auszug aus dem Buch
1.Beurteilungsmaßstab
Da alle Menschen naturgemäß unterschiedliche Toleranzschwellen gegenüber Zurücksetzungen haben, bestimmt sich eine solche nicht aus der subjektiven Sicht der möglicherweise zurückgesetzten Person, sondern aus der objektiven Sichtweise eines verständigen Dritten13. So soll ausgeschlossen werden, dass belanglose Handlungen gegenüber extrem empfindlichen Personen vom Tatbestand erfasst werden.
Weitergehend wird in der Literatur teilweise auch gefordert aus dieser objektiven Sicht eine wertende Gesamtbetrachtung analog zur Lehre der „neuen Günstigkeit“ vorzunehmen, in die nicht nur die Nachteile einer unterschiedlichen Behandlung einbezogen werden, sondern auch mögliche Vorteile, die aus der selben unterschiedlichen Behandlung entstehen und die Nachteile eventuell aufheben14. Dies wird damit begründet, dass ohne eine solche Gesamtbetrachtung ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich aufgeteilt würde.
Es ist sicherlich richtig bei der Prüfung der Benachteiligung den Sachverhalt möglichst umfassend und damit auch Vor und Nachteile einzubeziehen. Dies ist jedoch nur dort möglich, wo auch ein einheitlicher Maßstab für Vor- und Nachteil vorhanden ist, zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern bei gleichem Lohn unter der Woche mehr arbeiten muss, dafür aber am Wochenende entsprechend weniger als seine vergleichbaren Kollegen. Fehlt ein solcher vergleichbarer Maßstab, stellt ein möglicher Vorteil den Nachteil einer Ungleichbehandlung nicht in Frage15. Durch eine solche generelle Betrachtungsweise könnte so gut wie jeder Nachteil durch einen Vorteil aufgewogen werden, was die Schutzfunktion des Gesetzes extrem unterlaufen würde. Der Forderung einer generellen Gesamtbetrachtung ist daher nicht zu folgen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Der Begriff der Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und seine Systematik: Dieses Kapitel erläutert den Übergang von der EU-Begrifflichkeit der Diskriminierung zum deutschen Begriff der Benachteiligung und diskutiert die Kritik an dieser terminologischen Entscheidung.
B. Tatbestand der unmittelbaren Benachteiligung: Das Kapitel definiert die unmittelbare Benachteiligung und analysiert Voraussetzungen wie die weniger günstige Behandlung, den Vergleich mit anderen Personen sowie das Merkmal der Kausalität.
C. Die mittelbare Benachteiligung: Hier wird die mittelbare Benachteiligung als Hilfsinstrument zur Feststellung von Diskriminierungen untersucht, insbesondere im Hinblick auf den Verzicht auf statistische Nachweise.
D. Tatbestände der Belästigung und der sexuellen Belästigung: Das Kapitel behandelt die Voraussetzungen für Belästigung und sexuelle Belästigung, wobei der Fokus auf dem unerwünschten Verhalten und der Verletzung der persönlichen Würde liegt.
E. Tatbestand der Anweisung zur Benachteiligung: Abschließend wird die Anweisung zur Benachteiligung analysiert, einschließlich der Beteiligten, des Vorsatzerfordernisses und der rechtlichen Einordnung des Versuchs der Anweisung.
Schlüsselwörter
AGG, Benachteiligung, Diskriminierung, unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung, Anweisung zur Benachteiligung, Gleichbehandlung, Arbeitsrecht, Kausalität, Vorsatz, Schutzzweck, Verhältnismäßigkeit, Tatbestandsmerkmal.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und Auslegung des Tatbestands der Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im deutschen Arbeitsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung, die Definition von Belästigungstatbeständen sowie die Anforderungen an eine Anweisung zur Benachteiligung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die systematische Einordnung der Benachteiligung im AGG zu hinterfragen und die teilweise problematische dogmatische Handhabung der verschiedenen Tatbestandsmerkmale zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, indem sie den Gesetzeswortlaut, die Gesetzesbegründung, die höchstrichterliche Rechtsprechung (EuGH/BAG) sowie die aktuelle rechtswissenschaftliche Literatur analysiert und gegeneinander abwägt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der unmittelbaren Benachteiligung, der mittelbaren Benachteiligung, der Belästigungstatbestände sowie der Anweisung zur Benachteiligung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Schlüsselbegriffe sind AGG, Benachteiligungsverbot, Diskriminierung, arbeitsrechtlicher Schutz und dogmatische Einordnung.
Ist bei der unmittelbaren Benachteiligung ein Absichtserfordernis nötig?
Nein, die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass im Gegensatz zur Anweisung zur Benachteiligung bei der unmittelbaren Benachteiligung kein Absichtserfordernis besteht.
Was ist die Bedeutung der "verdeckten Benachteiligung"?
Die Arbeit ordnet verdeckte Benachteiligungen als Unterfall der unmittelbaren Benachteiligung ein, betont jedoch die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zu sogenannten "sex-plus"-Diskriminierungen.
- Citar trabajo
- Max Mälzer (Autor), 2008, Der Tatbestand der Benachteiligung nach dem AGG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124019