Der Begriff Freiheit bei Rousseau und Tocqueville

Eine Analyse


Trabajo Escrito, 2008

21 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rousseau
Der Naturzustand
Der Gesellschaftsvertrag
Freiheit durch Gleichheit
Freiheit und Knechtschaft
Fazit

3. Tocqueville
Religiöser Freiheitsbegriff und freiwillige Knechtschaft
Viele Arten von Freiheit und die Gefahr der Gleichschaltung
Die Vereinigungsfreiheit
Demokratie erstickt geistige Freiheit, erhält aber andere Freiheiten
Gefahr des Individualismus und freiheitliche Institutionen als Schutz
Fazit

4. Der theoretische Begriff Freiheit nach Bernd Ladwig

5. Vergleich der Freiheit bei Rousseau und Tocqueville

6. Schluss

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Jean Jacques Rousseau (1712 - 1778) gehört in die Reihe der Staatstheoretiker, die von Thomas Hobbes[1] begründet und von Montesquieu verfeinert wurde, welcher zahlreiche existente Staatsformen analysiert hatte und den auch Rousseau gerne mal als Inspiration erwähnte. Er wird gerne als Wegbereiter der Französischen Revolution bezeichnet, welche er allerdings selber nicht mehr erlebte und auch nie in dieser Art gut geheißen hätte. Montesquieus Prinzip der Gewaltenteilung fand eben in diesem Frankreich und auch in Amerika mit als erstes Verwendung, wobei letzteres dann auch Alexis de Tocqueville (1805 – 1859) nach der Revolution in seinem Buch „Über die Demokratie in Amerika“ genauer analysieren konnte. Rousseau sprach in seinem Buch „Der Gesellschaftsvertrag“ von dem Naturzustand, aus dem der Mensch sich zum Schutze und zur Stärkung zusammenschließen müsse. In diesem Zusammenhang sah er verschiedene Arten der Freiheit. Welche genau, möchte ich hier aufzeigen. Rousseau war ein Anhänger der Gleichheit und Gegner der Aristokratie, derweil Tocqueville ein starker Anhänger der Freiheit war, egal in welcher Staatsform. Über sich selber sagte er auch: „Ich glaube, ich würde die Freiheit in allen Zeiten geliebt haben; in der Zeit aber, in der wir leben, fühle ich mich geneigt, sie anzubeten.“[2] Allerdings sah er auch die Freiheit bedroht. Diese Arbeit soll beleuchten, was für Arten von Freiheiten Rousseau vorschwebten und wie sie sich mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbaren, selbiges dann am praktizierten Beispiel Amerika geschildert von Tocqueville sowie dessen Ansicht zur Freiheit im Vergleich mit Rousseau untersuchen. Auch soll gezeigt werden, warum Tocqueville die Freiheit für bedroht hielt. Zuletzt sollen vor allem die Freiheitsbegriffe beider Autoren noch einmal verglichen werden, dabei die theoretischen Kategorien des Artikels „Freiheit“ von Bernd Ladwig aus dem Buch „Politische Theorie“ verwendend.

Interessant ist es auch, ob Pestalozzi Recht hatte, als er davon sprach, dass Rousseau Freiheit und Gehorsam getrennt hatte und es nun wieder zu vereinigen sei, da „die absolute Freiheit bloß Einbildung sei, die aber, in die Tat umgesetzt, zur totalen Versklavung führen müsse; wovor dann auch die großen französischen Staatsdenker des 19. Jahrhunderts, Alexis de Tocqueville und Benjamin Constant, warnten.“[3] Hat Rousseau überhaupt getrennt? Gehört es zusammen? Und was sagte Tocqueville dazu? Dies nun im folgenden, beginnend mit Rousseau.

2. Rousseau

Kurz zusammengefasst kann man sagen: Menschen veräußern ihre natürliche Freiheit und schließen sich über einen Gesellschaftsvertrag zu einer Gemeinschaft zusammen für mehr Schutz und Ordnung. Die Gemeinschaft regiert und bildet den Staatskörper. Er kennt natürliche Freiheit des Individuums, bürgerliche Freiheit als Mitglied der Gemeinschaft.[4]

Man sollte vielleicht anfangs erwähnen, dass Rousseau selber meinte, die philosophische Bedeutung des Begriffs Freiheit sei nicht Teil seiner Arbeit.[5] Doch sprach er gerne von der Freiheit, sie ist essentiell für seine Staatsauffassung und die Verwirklichung einer Gesellschaft und vieles lässt sich außerdem auch zwischen den Zeilen lesen und erschließen, was vor allem für den theoretischen Teil wichtig wird. Um also Rousseaus Auffassung von Freiheit auffinden und erklären zu können, muss man erstmal sein Werk lesen und verstehen was für Rousseau ein Miteinander, eine Regierung, ein Staat ist.

Der Naturzustand

Rousseaus einleitender Satz seines ersten Kapitels ist berühmt und viel zitiert, sagt es doch aber auch bereits viel über seine An- und Absichten aus: „Der Mensch wird frei geboren, und überall ist er in Ketten. Mancher hält sich für den Herrn seiner Mitmenschen und ist trotzdem mehr Sklave als sie.“[6] Dies ist bereits eine Absage gegen das alte Modell von Hobbes, nach der das Volk ihre Freiheit einem einzigen Herrscher opfert. Doch dazu erst später mehr. Fangen wir von vorne an, beim Naturzustand.

Laut Rousseau ist die Natur des Menschen Selbsterhaltung. Was man durchaus nachvollziehen kann, existiert die Natur und alles in ihr doch eigentlich auch nur zur Sicherung des eigenen Fortbestandes. Alle Menschen werden nach Rousseaus Meinung frei geboren und veräußern ihre Freiheit freiwillig und nur um ihres Nutzens willen.[7] Auch kann man sogar nur seine eigene Freiheit veräußern, nicht zum Beispiel die seiner Kinder, denn diese „werden als Menschen und als Freie geboren“ und auf „seine Freiheit verzichten, heißt auf seine Menschheit, die Menschenrechte, ja selbst auf seine Pflichten verzichten.“[8] Also warum sollte man es denn dann überhaupt tun? Wozu denn überhaupt seine Freiheit veräußern, sprich, auf sie verzichten? Nun, ein Mensch kann bekanntermaßen schlecht alleine in der Welt leben beziehungsweise kommt es oftmals vor, dass viele Menschen auf einem Haufen leben und dann irgendwie auch miteinander leben müssen. Dies wird durch den Gesellschaftsvertrag geregelt, aber dazu mehr unten.

Hobbes beschrieb einst den Naturzustand des Menschen noch als einen Kampf aller gegen alle, Rousseau sah es etwas weniger bedrohlich und beschrieb es schlicht als den natürlichen Zustand, den Naturzustand, noch ohne Kämpfe, allein im Vorhandensein natürlicher Freiheiten, in dem der Mensch „sein Leben auf eigene Verantwortung“[9] führt. Die natürliche Freiheit bedeutet fehlende Abhängigkeit oder Unterordnung anderen gegenüber.[10] Freiheit ist für Rousseau schlicht ein freies Leben, doch der Mensch als solcher ist immerhin bestimmt für ein politisches Leben, ein Miteinander, und dieses Miteinander ist künstlich zu schaffen, wogegen allerdings das Vermögen der Freiheit strebt, denn „wenn [...] der einzelne sich diese Freiheit nimmt, um sein Leben nach eigenem Ermessen zu führen, also unbeschränkt frei zu sein, so stößt er auf den Freiheitsdrang der anderen, der sich ebenso allmächtig machen will. So kommt es zum Kampf aller gegen alle mit seinem Faustrecht und der Blutrache“[11] wie von Hobbes beschrieben, dagegen nicht von Rousseau, denn dieser sah es ja weniger blutig. Zur Selbsterhaltung und dem Fortbestand von sich selber sowie der ganzen Gattung Mensch schließt man sich nun laut Rousseau zusammen, ordnet individuelle Freiheiten in eine allgemeine Ordnung, um aber seine Freiheit nicht komplett zu verlieren, geht nur: „alle Macht muß vom Volke ausgehen“.[12] So kann man dann auch seine Freiheit behalten, aber dazu ebenfalls unten mehr.

Der Gesellschaftsvertrag

Der Zusammenschluss passiert nach der Ansicht von Rousseau über einen Vertrag, den so genannten Gesellschaftsvertrag: Menschen müssen ihre Kräfte vereinen um stärker zu sein. Doch warum, so fragte Rousseau sich, kann man dazu seine eigene Freiheit hergeben?[13] Und „läßt sich der bourgeois, der Verfechter seiner Interessen, in den citoyen, den ganz allein vom Gemeinwohl geleiteten Staatsbürger verwandeln, ohne daß Bewegung und Fortschritt, die kraft der Freiheit des einzelnen leben, erstickt werden?“[14] Und wie „findet man eine Gesellschaftsform, die mit der ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes Gesellschaftsgliedes verteidigt und schützt und kraft dessen jeder einzelne, obgleich er sich mit allen vereint, gleichwohl nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie vorher?“[15]

Dies erledigt nun der Gesellschaftsvertrag, wie bereits erwähnt, und wird dieser einmal gebrochen, erhält man augenblicklich seine natürliche Freiheit zurück.[16] Der Gesellschaftsvertrag vereint die Menschen zu einer Gesamtheit, bei der jeder sich selbst unter die Leitung des gemeinschaftlichen, allgemeinen Willen stellt.[17] Alle Menschen werden also gleich, sind gleich an der Regierung beteiligt, haben die gleichen Rechte und gleichen Freiheiten. Diese Gleichheit und diesen allgemeinen Willen sah Tocqueville später in Amerika aber als Gefahr und Bedrohung der Freiheit, doch dazu weiter unten. Wer diese Unterwerfung unter den Allgemeinwillen nicht will und der Allgemeinheit nicht gehorcht, wird halt von ihr zur Freiheit gezwungen, welche die Allgemeinheit stellen kann, denn laut Rousseau ist die Freiheit die Bedingung, die verhindert, dass man abhängig wird von irgendetwas und nur durch diese Unabhängigkeit seiner Glieder kann ein Staat stark bleiben.[18]

Im Gesellschaftsvertrag gibt man also seine natürliche Freiheit auf, doch dafür erhält man im Austausch die so genannte bürgerliche Freiheit sowie die sittliche Freiheit im Sinne von moralischen Normen, der Ethik, wovon letztere auch nur die Menschen zum Herrn über sich selbst macht. Denn Selbstdisziplin scheint für Rousseau auch eine Freiheit zu sein, und so ist „Gehorsam gegen das Gesetz, das man sich selber vorgeschrieben hat, [...] Freiheit.“[19] Und er will einen Staat „in dem jeder einzelne sein Selbst ungestört und ungeschmälert darleben kann, also vollkommen frei ist“[20]

Freiheit durch Gleichheit

Wie nun bereits erwähnt fordert Rousseau also, dass man Teil des Ganzen wird, in der Allgemeinheit aufgeht und sich dessen Willen unterwirft. Er selber formulierte dazu aber bereits folgende Frage: „Wie kann ein Mensch frei sein und doch gezwungen, sich Willensmeinungen zu fügen, die nicht die seinigen sind? Wie können die Opponenten frei und zugleich Gesetzen unterworfen sein, denen sie nicht zugestimmt haben?“[21] Warum also ordnet man sich den Meinungen anderer unter? Doch das tut man laut Rousseau ja auch überhaupt nicht, in Wirklichkeit befolgt man seinen eigenen Willen, denn der Mensch hat ja den Willen der Allgemeinheit als seinen eigenen angenommen, denn der „beständig in Kraft bleibende Wille aller Staatsmitglieder ist der allgemeine Wille; durch ihn sind sie erst Staatsbürger und frei“[22], also ist die eigene Meinung sozusagen gleich dem Allgemeinwillen und umgekehrt und: „Hätte meine Einzelstimme die Oberhand gewonnen, so hätte ich etwas ganz anderes getan als ich gewollt; gerade dann wäre ich nicht frei gewesen.“[23] Man ist also frei und doch unterworfen wenn man Teil der Allgemeinheit ist. Jeder Bürger muss vom anderen unabhängig aber vom Gemeinwesen abhängig sein.[24] Und ein politischer Körper beruht stets sowohl auf Gehorsam als auch auf Freiheit, weshalb man auch nie die Macht teilen dürfe sondern alle sie tragen müssen.[25] Aber das höchste Wohl aller Gesetzgebung bleiben hierbei stets Gleichheit und Freiheit. An diesem Punkt, Gleichheit und Freiheit, rieben sich später viele seiner Nachfolger und Kritiker und sahen darin eine Gefahr. Dazu mehr bei Tocqueville.

[...]


[1] Leviathan: fort vom Naturzustand, dem Krieg aller gegen alle, und alle Macht übertragen auf einen Souverän, zum Schutze der Gesamtheit.

[2] de Tocqueville, Alexis: Über die Demokratie in Amerika. 1985 Reclam Verlag, Stuttgart. S. 348.

[3] Weinstock, Heinrich: Einleitung. In: Rousseau, Jean Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Oder die Grundsätze des Staatsrechtes. 1966 Reclam Verlag, Stuttgart. S. 4.

[4] Vgl. Rousseau, Jean Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Oder die Grundsätze des Staatsrechtes. 1966 Reclam Verlag, Stuttgart. S.49.

[5] Vgl. Ebd., S.49.

[6] Ebd., S.30.

[7] Vgl. Ebd., S.31.

[8] Ebd., S.36.

[9] Weinstock, a.a.O., S.10.

[10] Bahner, Werner: Einleitung. In: Rousseau, Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. 1981 Reclam Verlag, Leipzig. S. 9.

[11] Weinstock, a.a.O., S.10.

[12] Ebd., S.10.

[13] Vgl. Rousseau, a.a.O., S.42.

[14] Weinstock, a.a.O., S.4.

[15] Rousseau, a.a.O., S.43.

[16] Vgl. ebd., S.43.

[17] Vgl. ebd., S.44.

[18] Vgl. ebd., S.48.

[19] Ebd, S.49.

[20] Weinstock, a.a.O., S.21.

[21] Rousseau, a.a.O., S.154.

[22] Ebd., S.154.

[23] Ebd., S.154.

[24] Vgl. ebd., S.91.

[25] Vgl. ebd., S.136.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Der Begriff Freiheit bei Rousseau und Tocqueville
Subtítulo
Eine Analyse
Universidad
University of Leipzig  (Institut für Philosophie)
Curso
Umstrittene politische Begriffe
Calificación
2,0
Autor
Año
2008
Páginas
21
No. de catálogo
V124055
ISBN (Ebook)
9783640296491
ISBN (Libro)
9783640305810
Tamaño de fichero
412 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Begriff, Freiheit, Rousseau, Tocqueville, Umstrittene, Begriffe, staat, amerika, frankreich, geschichte, gesellschaftsvertrag, contrat sociale
Citar trabajo
Andre Schuchardt (Autor), 2008, Der Begriff Freiheit bei Rousseau und Tocqueville, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124055

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