Ruanda: Publizistische Verkürzung der Ursachen des Genozids?

Versuch einer Konflikterhellung


Trabajo Escrito, 2009

28 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Konzept Mamdanis zur Erklärung des Genozids in Ruanda

3. Der Ethnische Konflikt in Ruanda
3.1 Kolonialzeit
3.1.1 1885 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges
3.1.2 Ende des Zweiten Weltkrieges bis Mitte der 1950er
3.1.3 Zweite Hälfte der 1950er bis 1959
3.1.4 Ende 1959 bis 1962
3.2 Das unabhängige Ruanda bis 1994
3.2.1 Die Erste Republik Ruanda
3.2.2 Die Zweite Republik Ruanda
3.2.3 Ruanda, Ende der 1980er bis 1994

4. Das Konzept Mamdanis – ein Abgleich

5. Literaturverzeichnis und Quellennachweis

6. Anhang

1. Einleitung

Ruanda, ein Land in Ostafrika gerade mal so groß wie das Bundesland Hessen, scheint bis in die frühen 1990er eine nur marginalisierte Rolle in der Welt gespielt zu haben. Am 6. April 1994 fällt der Startschuss für den effizientesten Völkermord, so sagt man, seit dem Zweiten Weltkrieg. 500.000 bis 1.000.000 Menschen werden in nur 100 Tagen getötet – die Internationale Gemeinschaft versagt. Eine anschließende Aufarbeitung ist auf verschiedenen Ebenen angesiedelt: in Politik, Medien, Wissenschaft etc. Doch noch immer, und auf all diesen Ebenen, stößt man nach wie vor, zumindest in der westlichen Gesellschaft, auf den Mythos zweier primordialer Ethnien, deren Feindschaft sich bis zum Völkermord aufgebaut hatte. Teilweise drängt sich dem Verfasser dieser Arbeit der Eindruck auf, dass sich die Wissensproduktion rund um den ethnischen Konflikt in Ruanda an Hesses ‛Feuilletonistischer Epoche’ anlehnt. Dort „bilden [die Feuilletons] die Hauptnahrung der bildungsbedürftigen Leser, berichten oder vielmehr ‛plaudern’ über tausenderlei Gegenstände des Wissens […] und die Beibringung, Sichtung und Formulierung all dieser Mitteilungen trug durchaus den Stempel der rasch und verantwortungslos hergestellten Massenware“ (Hesse 2007: 17-19).

Dieser Vergleich mag durchaus hinken, so sind zumindest Politik und Medien heute bestimmten Konzessionen unterworfen – einen guten Überblick darüber bietet das Buch ‛Frontberichte – Die Macht der Medien in Zeiten des Krieges’ von Bettina Gaus. Doch lässt sich ein gewisser Schulterschluss der Wissenschaft in diesem Kräftefeld, auch im Kontext Ruanda, nicht von der Hand weisen. Zumindest dann nicht, wenn eine qualitative Analyse der Ursachen des Genozids in einem politischen Journal auf nur wenig mehr als zehn Seiten erfolgt – dies ohne ein Wort zur Eingrenzung des Forschungs-gegenstands, oder genauer zur Exklusion von Untersuchungsebenen. Dabei sollte es wissenschaftlicher Usus sein, eine theoretische Reduktion offenzulegen und sie nachvollziehbar zu machen. Anderweitig ist der Schritt zur publizistischen Verkürzung nicht mehr weit – diese Art der Konfliktdarstellung wird 1.) nicht der Komplexität der Ereignisse gerecht. Und 2.) ist ein Rückschluss auf die theoriegeleitete Reduktion, und somit auch auf die überprüfte soziale Wirklichkeit, nicht möglich (vgl. Atteslander 2003: 16-18). Stattdessen werden ‛Soziale Tatsachen’ im Sinne Durkheims geschaffen; gemeint ist eine Wirklichkeit im Sinne einer induzierten kollektiven Vorstellung (vgl. Durkheim 1984: 103-140).

Exemplarisch soll in dieser Arbeit der Aufsatz Mahmood Mamdanis ‛Making Sense of Political Violence in Postcolonial Africa’ hinterfragt werden (vgl. Mamdani 2002). Mamdani versucht darin den Völkermord zu durchdringen und verständlich zu machen, was ihm auch augenscheinlich gelingt. Bei näherer Betrachtung muss man allerdings feststellen, dass seine Schematisierung nicht die ganze Komplexität des Genozids erfasst. Damit leistet er einer zu einfachen Perzeption im oben genannten Sinn Vorschub. Deshalb ist das zentrale Anliegen der Arbeit die Erhellung dieses langjährigen ethnischen Konflikts, um damit Mamdanis Vereinfachung zu relativieren. Es soll ein möglichst breites Ursachenspektrum für den resultierenden Völkermord transparent gemacht und die Annahme eines reinen Hutu-Tutsi-Antagonismus’ entkräftet werden. Dazu bezieht sich der Verfasser im Wesentlichen auf zwei Ebenen: 1.) die Geschichtsebene, oder genauer Kolonialzeit, Erste und Zweite Republik sowie die Zeit der Konfliktverschärfung bis zur Eskalation in den 1990ern, und 2.) die Akteursebenen innerhalb und außerhalb Ruandas.

An dieser Stelle mag es sinnvoll sein die Grenzen dieser Arbeit aufzuzeigen, welche sich hauptsächlich auf die Beschränkung im Umfang und die teilweise schwierige Quellenlage gründen. Auf der Akteursebene werden Gruppen insoweit gesondert behandelt, als dass sie sich klar in ihrer Politik o.Ä. abgrenzen lassen. Aus Konzessionen an den Umfang können aber nicht alle Akteure in diesem Konflikt beleuchtet werden. Die Auswahl beschränkt sich auf jene, welche einen maßgeblichen Einfluss auf den Eskalationsprozess hatten und ist zwangsläufig selektiv. Ebenfalls nicht geklärt werden kann in dieser Arbeit die letztendliche Einordnung des Begriffs der Ethnie. Der Autor ist sich jedoch der Problematik, welche dem Begriff innewohnt bewusst, und verwendet ihn deshalb im Sinne der einzelnen Akteure. Dies beschränkt sich bis 1994 weitestgehend auf die Ethnie als primordiales Unterscheidungsmerkmal.

Wie bereits erwähnt bildet Mamdani mehr die Motivation als die Grundlage dieser Arbeit. Darüber hinaus wird der Konflikt anhand verschiedener wissenschaftlicher Quellen, wie den Arbeiten von Lemarchand, Prunier, Muyombano dargestellt; ergänzt durch Primärliteratur, Narrative Interviews von Jean Hatzfeld und anderen Quellen, wie z.B. der persönlichen Aufarbeitung Roméo Dallaires. Damit soll ein möglichst umfassendes und genaues Bild der Ereignisse und Akteure gezeichnet werden.

Zu Beginn dieser Arbeit, in Kapitel 2, wird Mamdanis Ansatz zum Völkermord in Ruanda dargestellt. Es folgt, in Kapitel 3, die Entwicklung, Wandlung und Verstärkung des ethnischen Konflikts. Dies wird im Wesentlichen dargestellt in der historischen Dimension und auf der Akteursebene – erarbeitet mit Hilfe eines breiten Quellenspektrums. Im 4. Kapitel folgt abschließend ein kritischer Rückbezug und Abgleich mit dem Konzept Mamdanis.

2. Das Konzept Mamdanis zur Erklärung des Genozids in Ruanda

Einleitend muss gesagt werden, dass sich diese Arbeit ausschließlich wider die (postulierte) eingeschränkte und vereinfachte Erklärung der Ursachen des Völkermords in Ruanda richtet, welche Mamdani in seinem Aufsatz ‛Making Sense of Political Violence in Postcolonial Africa’ vertritt. Sie wendet sich nicht gegen sein Buch ‛When Victims Become Killers – Colonialism, Nativism and the Genocide in Rwanda’.

Mamdanis Grundgedanke stellt sich gegen die Brandmarkung von Völkermord als etwas Unmenschlichem (im Sinne von ‛das gemeinhin Böse’), da es sich so jeglicher Analyse entziehen würde. Vielmehr sei politische Gewalt aus der Geschichte geboren und diene ihr gleichzeitig als Geburtshelfer. Damit verweist Mamdani auf ein rationales Moment und auf einen Kontext – Gewalt sei somit begreif- und nachvollziehbar zu machen (vgl. Mamdani 2002: 2-6).

In diesem Sinne versucht Mamdani sich dem ethnischen Konflikt in Ruanda (wobei er ihn als Rassen-konflikt beschreibt – dazu weiter unten) zu nähern: 1.) setzt er den ethnischen Widerspruch in den Prozess der Staatsbildung. Hier dient die Unterscheidung zwischen Hutu und Tutsi der Machtexklusion. Als Folge wird die Politik ethnisiert: „When the revolutionaries of 1959 talked of justice, they didn’t talk of justice fort he poor or for Rwandans, but of justice fort he Hutu – at the expense of the Tutsi“ (Mamdani 2002: 11f). Durch die Ethnisierung von Politik, bzw. der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen usw. (Nicht)Teilhabe überträgt sich dieser Faktor auf die Bevölkerung. Hier versucht er 2.) die gesellschaftliche Teilhabe am Völkermord, im Sinne Fanons, mit der Geschichte und Erfahrung von Täter und Opfer zu erklären: „How many perpetrators where victims of yesteryears? What happens when yesterday’s victims act out of a determination that they must never again be victimized, never again?” (Mamdani 2002: 13). Und 3.) wendet sich Mamdani der Krise der gesamten Region, Anfang der 1990er, zu. Einer Krise, welche hauptsächlich den aus Ruanda exilierten Tutsi in Uganda die Existenzgrundlage entzog und die Frage nach einer Rückkehr aufwarf: „My point ist that this was not simply an armed return to Rwanda; it was also an armed expulsion from Uganda“ (Mamdani 2002: 18).

Soweit das Analyseschema Mamdanis zur Erklärung des Völkermords von 1994. Im Folgenden wird die Entwicklung des Konflikts in Ruanda nachgezeichnet, um im abschließenden 4. Kapitel mit diesen drei Kategorien abgeglichen zu werden. Bereits an dieser Stelle soll nun die Hypothese formuliert werden, nach der dieses Schema der Komplexität des ruandischen Konflikts im Sinne einer publizistischen Verkürzung nicht gerecht wird.

3. Der Ethnische Konflikt in Ruanda

In diesem Kapitel wird die Entwicklung des ethnischen Konflikts in Ruanda, bezogen auf seien Akteure und seinen historischen Kontext, dargestellt. Dabei findet die vorkoloniale Zeit keine Beachtung, da die Begriffe ‛Hutu’ und ‛Tutsi’ derzeit nicht ethnisch definiert waren. Vielmehr kennzeichneten sie eine soziale Statusunterscheidung zwischen arm und reich, Herrschern und Beherrschten, Viehzüchtern und Feldbauern (vgl. Heeger s.a.: 13-20 / Mamdani 2001: 41-75 / Mamdani 2002: 14f). Interessant ist an dieser Stelle lediglich, dass sowohl Heeger, als auch Mamdani Termini aus dem Kinyarwanda anführen, welche den Wechsel einer sozialen Klasse beschreiben. So steht ‛icyhure’ bei Heeger und ‛kwihutura’ bei Mamdani für den Aufstieg in die Tutsi-Klasse. Der Abstieg in die Hutu-Klasse benennt Heeger mit ‛umuwore’ und Mamdani mit ‛gucupira’ (vgl. Heeger s.a.: 18f / Mamdani 2002: 14). Eine Emailnachfrage bei einem ruandischen Lehrer sowie zwei Wörterbücher konnten jedoch nur Mamdanis Begriffe bestätigen – die anderen sind unbekannt (vgl. Dekempe 2000 / Schumacher 1954 / Anhang II). Daraus lässt sich zumindest die Recherche von Heeger in Frage stellen. Dieses Beispiel soll dazu dienen, sich der dargebotenen (wissenschaftlichen) Literatur kritisch zu nähern – sie ist gekennzeichnet durch eine hohe Selbstreferenzialität, stark abweichende statistische (z.B. Opferzahlen) und zeitliche (z.B. Vollendung der belgischen Verwaltungsreform) Angaben und durch teilweise sehr unterschiedliche Interpretationen. Dieser Umstand findet hier Erwähnung, da er Fragen aufwirft und das Spannungsfeld zwischen notwendiger Vereinfachung und zwangsläufiger Komplexität verdeutlicht: Wie weit kann und darf Wirklichkeit wissenschaftlich abstrahiert und simplifiziert werden, so dass sie trotz theoretischer Eingrenzung nachvollziehbar bleibt?

3.1 Kolonialzeit

In diesem Abschnitt wird die Geschichte Ruandas in der Kolonialzeit (zu der Zeit noch Ruanda-Urundi) dargestellt, beginnend mit der Einführung der Ethnie durch die Kolonialmächte. Im Weiteren wird die sich verschärfende Ethnisierung in Gesellschaft und Politik herausgearbeitet, bis hin zur Eskalation in den Novemberunruhen von 1959 und der darauf folgenden Revolution.

3.1.1 1885 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

1885 wurde Deutsch-Ostafrika, zum dem auch Ruanda gehörte, mit der Berliner Generalakte (vgl. Deutscher Reichstag 1885: 1670) und einem Schutzbrief Kaiser Wilhelms I. der Gesellschaft für Deutsche Kolonisation zugesprochen (vgl. Richter 2000: II, 2.). 1890 wurde das Gebiet mit dem Helgoland-Sansibar-Vertrag dem Deutschen Reich unterstellt (vgl. Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890), welches es nach dem Ersten Weltkrieg, aufgrund des Versailler Vertrags, an den Völkerbund abgeben musste (vgl. Friedensvertrag von Versailles 1919: Art. 119). Dieser übertrug das Gebiet Ruanda-Urundi (das heutige Ruanda und Burundi) dem Mandat Belgiens, wo es auch als UN-Treuhandgebiet nach 1946 verblieb (vgl. Dijk 2005: 115). Mit der Kolonisierung wurde die ehemals soziale Bedeutung der Begriffe ‛Hutu’ und ‛Tutsi’ in eine ethnisch fixe und primordiale Zuschreibung gewandelt (vgl. Muyombano 1995: 27-39). Diese Arbeit folgt nicht der weiteren Unterscheidung Mamdanis zwischen Ethnie und Rasse (vgl. Mamdani 2002: 15), da beides vorgeschobene Argumente einer kolonialen und später nationalen Machtpolitik waren – der Verfasser bezweifelt ob diese Unterscheidung Einfluss auf das Resultat des Konflikts, den Völkermord, gehabt hätte, und sieht in ihr mehr eine Differenzierung akademischer Gefälligkeit. Auch scheint diese Unterscheidung zwischen Ethnie und Rasse in der Bevölkerung Ruandas nicht als solche wahrgenommen worden zu sein, bzw. keine Rolle gespielt zu haben. Diese Interpretation ergibt sich aus den Interviews, in welchen Hatzfeld auch das Zusammenleben von Hutu und Tutsi vor 1994 darstellt (vgl. Hatzfeld 2004 z.B.: 15, 64f).

Sowohl Völkerbund als auch UNO argumentierten mit einer zeitlich begrenzten Phase der Vormundschaft. Diese diente der Vorbereitung eines stabilen Bestehens in der ‛heutigen Welt’ und musste deshalb von der Internationalen Gemeinschaft überwacht werden (vgl. Satzung des Völkerbunds 1919: Art. 22 / UNO 1945: Abschnitt XII). Zumindest der Völkerbund griff aber lange Zeit nicht in die rassistische belgische Politik des ‛divide et impera’ ein, welche die Minderheit der Tutsi begünstigte. Unter belgischer Herrschaft wurden 1934/35 Ausweispapiere eingeführt, in welchen die Ethnie vermerkt war. Das entscheidende Kriterium der Zugehörigkeit zu einer Ethnie war die Anzahl der Rinder – demnach waren Männer mit mehr als 10 Stück Vieh Tutsi, mit weniger Hutu und ohne Rinder Twa. Die Ethnie übertrug sich auf Frau und Kinder und wurde weitervererbt. Problematisch bei dieser Festsetzung war, dass aufgrund der willkürlichen ruandischen Namensgebung, die sich oft auf bestimmte Umstände stützte, man in vielen Fällen auch familiäre Bande ethnisch teilte. So konnte ein Kind z.B. Rukundu (Der geliebt wird) heißen, während ein anderes eine schwere Geburt überstanden hatte und Mukeshimana (Gnade Gottes) genannt wurde. An dieser Stelle muss gesagt werden, dass es verschiedene Versionen gibt, wie die Ethnie festgestellt wurde: die Zahl der Kühe, Köpergröße und Statur sowie Hautfarbe und Gesichtszüge sollen eine Rolle gespielt haben (vgl. Mamdani 2001: 99 / Muyombano 1995: 27-29).

Das vorkoloniale Gesellschaftssystem Ruandas war stark hierarchisiert und enthielt ebenfalls Momente politischer und sozialer Ungleichheit, und somit auch ein nicht zu vernachlässigendes Konfliktpotential. Dennoch kann man von einer festen Ordnung sprechen, die ihre Stabilität aus drei Mechanismen erhielt. Zum einen war der Wechsel der sozialen Klasse möglich und nicht festgeschrieben. Zum zweiten waren die Machtverhältnisse zentralisiert beim Mwami (König), der über ein breites Geflecht von Chiefs herrschte und somit großen gesellschaftlichen Einfluss hatte. Die dritte Säule ergibt sich aus den gesellschaftlichen Interaktionen, welche sich an einem Klienten- und Patronagenverhältnis, ‛Ubuhake’ genannt, orientierten, und gegenseitige Rechte, Pflichten und Abhängigkeiten beinhalteten (vgl. Lemarchand 1970: 34-36 / Prunier 2008: 12-14). Diese Gesellschaftsordnung wurde unter dem belgischen Mandat mehr und mehr ausgehöhlt. Mit der Fixierung der Ethnie entfiel ein Stabilitätsfaktor in diesem System. Ein weiterer Faktor erodierte durch Veränderungen im Chief-System in der Verwaltungsreform von 1929, welche die Hutu letztendlich ganz von diesen Ämtern ausschloss. Die Macht war nun in nur wenigen Chiefs und dem Mwami konzentriert (vgl. Lemarchand 1970: 72 / Ohlendorf 2004: 2 / Prunier 2008: 26f). Zusätzlich vollzogen sich eine kapitalistische, exportorientierte Ausrichtung der Landwirtschaft und der Ausbau der Infrastruktur, zu welchen die Belgier einen traditionellen Frondienst, ‛Ubureetwa’ genannt, generalisierten. Somit konnten die Chiefs (jetzt fast alle Tutsi) arme Bauern (zumeist Hutu) ausbeuten und in Kooperation mit der Kolonialmacht hohe Profite einstreichen (vgl. Ohlendorf 2004: 2). Da die Chiefs von Belgien bezahlt wurden, verlor das Patronagesystem ‛Ubuhake’ seine Schutzfunktion. Das fein austarierte Gesellschaftssystem fiel zusammen und begünstigte Missbrauch auf breiter Ebene (vgl. Prunier 2008: 35). Gleichzeitig wurde dieses Ungleichgewicht verstärkt, indem nicht nur der Zugang zu öffentlichen Ämtern, sondern auch die Bildung ethnisiert wurde und man auch hier den Tutsi Vorrang gab (vgl. Ohlendorf 2004: 2). Durch die multidimensionale Fixierung der Ethnie konnten sich somit kollektive Gedächtnisse, von Unterdrückern und Unterdrückten, von Herrschern und Beherrschten ausbilden.

[...]

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Ruanda: Publizistische Verkürzung der Ursachen des Genozids?
Subtítulo
Versuch einer Konflikterhellung
Universidad
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Politikwissenschaften)
Curso
Identität, Ethnizität und Konflikt
Calificación
1,7
Autor
Año
2009
Páginas
28
No. de catálogo
V124225
ISBN (Ebook)
9783640291021
ISBN (Libro)
9783640291243
Tamaño de fichero
855 KB
Idioma
Alemán
Notas
Logisch aufgebaute Arbeit, die die Ursachen des Genozids in Ruanda 1994 aufzeigt.
Palabras clave
Ethnischer Konflikt, Ruanda, Mamdani, Konfliktanalyse, Kolonialzeit bis Zweite Republik
Citar trabajo
Jens Engel (Autor), 2009, Ruanda: Publizistische Verkürzung der Ursachen des Genozids?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124225

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