Dass Kaufleute oftmals ihre eigenen Regeln haben, diese aus den unterschiedlichsten Gründen befolgen und nach Möglichkeit auch sanktionieren, lässt nicht nur der berühmte Handschlag beim Pferdekauf, der als Besiegelung des Kaufvertrages bis in die heutige Zeit gang und gebe ist, erkennen. Ein anderes, weniger nostalgisches Beispiel ist § 362 Handelsgesetzbuch2, der unter bestimmten Bedingungen das Schweigen des Kaufmanns als Annahme wertet. Dies läuft der allgemeinen Wertung des deutschen Rechts zuwider, die grundsätzlich im Schweigen gerade keine rechtsverbindliche Äußerung sieht3.
Trotz dieser Bräuche hat es bereits sehr früh Versuche gegeben, die geltenden Handelsregelungen zu kodifizieren. So hat Colbert4 in Frankreich bereits 1663 Handelsregeln in Form eines Gesetzes aufgeschrieben. Erste internationale Handelsregelungen in Gesetzesform wurden 1671 auf seerechtlichem Gebiet mit der “codification du maritime” niedergelegt.
Jedoch bereits Jahrhunderte zuvor wurde im Römischen Reich die Notwendigkeit erkannt, für den grenzüberschreitenden Handel besondere Regelungen zu schaffen. Hier führten Unzulänglichkeiten des dem Personalprinzips verhafteten ius civile, dem Recht der römischen Bürger, zur Herausbildung des ius gentium, dem auch für Nichtrömer geltenden römischen Recht5.
Zu Colberts Zeiten fand auch im englischen Rechtskreis die Entwicklung vom Common law zum Merchant law ihr Ende. Das Merchant law als internationales Handelsrecht wurde im Lethulier’s Case von 1692 als “a number of usages, each of which exist among merchants and persons engaged in mercantile transaction, not only in one particular country, but throughout the civilised world, and each which has acquired such notoriety, not only amongst those persons, but also in the mercantile world at large, that courts of this country will take notice of it” beschrieben6.
Gliederung
I. Einleitung
II. Allgemeines
1. UNIDROIT, das Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts
2. Entstehungsgeschichte der Prinzipien
3. Inhalt und Aufbau
4. Leitgedanken
a) Vertragsfreiheit
b) Handelsbräuche
c) Favor contractus
d) Guter Glaube im Internationalen Handel
e) Unbilligkeit
5. Anwendungsbereich und Abgrenzung zu anderen Instituten
a) Lando
b) UN-Kaufrecht
c) lex mercatoria
III. Funktionen
1. Aktuell-deskriptive Funktion
2. Potentiell-präskriptive Funktion
3. Aktuell-präskriptive Funktion
IV. Die Prinzipien als Kollisionsnorm
1. Saatliche Gerichtsbarkeit
2. Schiedsgerichtsbarkeit
V. Ökonomische Analyse
1. Vorüberlegungen
2. Übertragung auf den Internationalen Handel
IV. Stellungnahme
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die UNIDROIT-Prinzipien für internationale Handelsverträge als Instrument zur Rechtsvereinheitlichung und analysiert deren Funktion sowie Anwendbarkeit im globalen Handelsverkehr. Ziel ist es, den Mehrwert dieser Prinzipien gegenüber bestehenden nationalen Rechtsordnungen und internationalen Regelwerken herauszuarbeiten.
- Historischer Kontext und Entstehungsgeschichte der UNIDROIT-Prinzipien
- Struktur und Leitgedanken der Prinzipien wie Vertragsfreiheit und Guter Glaube
- Abgrenzung zu anderen Instrumenten wie dem UN-Kaufrecht und der lex mercatoria
- Funktionsanalyse: deskriptive und präskriptive Wirkungsweisen
- Ökonomische Analyse der Effektivität von Handelsregeln
Auszug aus dem Buch
2. Probleme des Internationalen Handelsrechts
Die Ursache für die frühen Bemühungen um das Festschreiben bestimmter Regelungen und die Bildung von gewissen Ausnahmen und Handelsbräuche liegen in der Natur des Handels selbst und ist bis heute unverändert:
Um Handel zu treiben, ist es oftmals nötig, die entsprechenden Güter in einem fremden Rechtskreis zu erwerben, möglicherweise durch ein Gebiet zu transportieren, das wiederum einem anderen Rechtskreis zugehörig ist, um sie dann wieder zu verkaufen. Probleme sind insbesondere bei Leistungsstörungen vorprogrammiert. Daher waren schon in früheren Zeiten allgemein anerkannte geschriebene Grundsätze, die dem Vertrag unabhängig von der jeweiligen nationalen oder territorialen Rechtsordnung zugrunde gelegt werden konnten, hilfreich und boten eine Gewähr für die sichere Abwicklung des Vertrages.
Daran hat sich bis heute nichts geändert: Jeder Staat hat seine eigene Rechtsordnung und bei internationalen Handelsgeschäften ist oft unklar, welche dieser Rechtsordnungen angewandt werden soll. Das jeweilige Internationale Privatrecht ist nur bedingt hilfreich, weil dessen Kollisionsnormen lediglich auf eine bestimmte Rechtsordnung verweisen, diese aber oft der Internationalität des Sachverhalts nicht genügend Rechnung zu tragen vermag, do gibt es beispielsweise keine nationalen Regelungen, die die Frage der Vertragssprachen betreffen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einführung beleuchtet den historischen Hintergrund des internationalen Handelsrechts sowie die Problematik, die durch unterschiedliche nationale Rechtsordnungen im grenzüberschreitenden Handel entsteht.
II. Allgemeines: Dieser Abschnitt stellt das Institut UNIDROIT, dessen Entstehungsgeschichte sowie die Struktur und Leitgedanken der Prinzipien detailliert dar.
III. Funktionen: Hier werden die Rollen der UNIDROIT-Prinzipien differenziert, unterteilt in deskriptive und präskriptive Funktionen im Hinblick auf deren Anwendung.
IV. Die Prinzipien als Kollisionsnorm: Dieses Kapitel erörtert die rechtliche Anwendbarkeit der Prinzipien sowohl vor staatlichen Gerichten als auch in der Schiedsgerichtsbarkeit.
V. Ökonomische Analyse: Hier wird der ökonomische Forschungsansatz auf rechtliche Fragestellungen übertragen, um die Effizienz der Prinzipien für den internationalen Handel zu bewerten.
IV. Stellungnahme: Die Verfasserin schließt mit einer wertenden Betrachtung zur praktischen Geltung der Prinzipien als autonomes Recht ab.
Schlüsselwörter
UNIDROIT-Prinzipien, internationales Handelsrecht, Rechtsvereinheitlichung, Vertragsfreiheit, lex mercatoria, UN-Kaufrecht, Kollisionsnorm, Schiedsgerichtsbarkeit, ökonomische Analyse, Handelsbräuche, Vertragsstatut, Rechtssicherheit, grenzüberschreitender Handel, Privatautonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die UNIDROIT-Prinzipien für internationale Handelsverträge und deren Bedeutung als Instrument zur Überwindung von Rechtsunsicherheiten im globalen Wirtschaftsverkehr.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Historie der UNIDROIT-Prinzipien, deren Struktur, der Abgrenzung zu anderen Rechtsinstrumenten und der ökonomischen Evaluierung ihres Nutzens.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es wird untersucht, ob und wie die UNIDROIT-Prinzipien als Welthandelsrechtsordnung fungieren und inwieweit sie zur Effizienzsteigerung bei internationalen Geschäften beitragen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtsvergleichende Methode sowie eine ökonomische Analyse, um die Handlungsoptionen der Akteure im internationalen Handelsumfeld zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Prinzipien, die Analyse ihrer Funktionen, ihre Eignung als Kollisionsnormen sowie eine ökonomische Betrachtung ihrer Auswirkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind UNIDROIT, internationales Handelsrecht, Rechtsvereinheitlichung, Kollisionsnormen und die ökonomische Theorie des Rechts.
Inwieweit sind die UNIDROIT-Prinzipien rechtlich bindend?
Die Prinzipien selbst besitzen keine unmittelbar bindende Rechtskraft; ihre Geltung entfaltet sich primär durch Parteivereinbarungen oder bei Anwendung durch Schiedsgerichte.
Warum ist die ökonomische Analyse für diese Untersuchung relevant?
Sie ermöglicht es, den Nutzen und die Kostenersparnisse für Händler zu quantifizieren, die bei einer vereinheitlichten Rechtsanwendung durch die UNIDROIT-Prinzipien entstehen könnten.
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- Sandra Paeselt (Author), 2002, Die Unidroit-Prinzipien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12428