Zum Testament Attalos III - Rom als Erbe des Königreichs Pergamon


Dossier / Travail, 2006

15 Pages, Note: 2,5


Extrait


Gliederung

1) Einleitung

2) Verweise auf das Testament in antiken Quellen

3) Pergamenische Beziehungen zu Rom

4) Aristonikos
a. Person
b. Der Aufstand

5) Motive in der Literatur

6) Schlussbetrachtung

7) Bibliographie

1) Einleitung

Attalos III Philometer[1], Sohn Eumenes II, herrschte als letzter König der Attaliden-Dynastie über das Königreich Pergamon (138 – 133 v.Chr). Nach seinem Tod, nach nur 5 Jahren Herrschaft, überließ er testamentarisch sein Reich, sein Volk und seinen beträchtlichen Reichtum in die Obhut bzw. den Besitz Roms. Obwohl der politische und militärische Einfluss Roms auf Kleinasien enorm war, und die pergamenisch-römischen Beziehungen spätestens seitdem Eumenes II Pergamon unter den Schutz Roms stellte (188)[2], sehr intensiv waren, ruft diese Entscheidung einige Fragen auf. Vor allem, wenn man in Betracht zieht, dass Attalos’ Vater, Eumenes II, noch einen zweiten unehelichen Sohn namens Aristonikos hatte, der seinen Anspruch auf den Thron hätte durchsetzen können.

Nach Verkünden des letzten Willen Attalos’ III kam es zum Ausbruch des Aristonikos-Aufstandes, in dem der letzte potentielle Thronfolger versuchte, das Reich mit Gewalt unter seine Herrschaft zu bringen. Anfängliche Erfolge erweckten den Anschein, dass die Griechen Kleinasiens doch noch nicht die im Testament versprochene Freiheit erhalten sollten, sondern dass sich die Reihe der pergamenischen Herrscher mit Gewalt fortsetzen würde. Erst 129 v. Chr. und nach einigen gravierenden Niederlagen, gelang es römischen Truppen endgültig, die Provinz Asia in das Großreich zu integrieren. (Wichtig ist hier der Hinweis, dass Asia nicht das Subjekt einer Annexion war, sondern dass später eine Provinzregierung eingesetzt werden sollte.)[3]

Welche Beweggründe Attalos zu diesem Schritt haben bewegen können, wie das Verhältnis zwischen Rom und Pergamon einzuschätzen war und wie groß der römische Einfluss, sowohl auf die Entscheidung als auch auf den Aufstand des Aristonikos war, soll hier analysiert werden.

2) Verweise auf das Testament in antiken Quellen

Verweise auf das Testament bzw. auf die Schenkung Pergamons an die Römer lassen sich in mehreren Quellen finden, jedoch ist der genaue Wortlaut nicht mehr erhalten. Nur Verweise auf den wesentlichen Vorgang lassen sich finden. Der Inhalt muss daher selektiv rekonstruiert werden. Die Echtheit des Testaments, die bereits in der Antike bezweifelt wurde, - Salust behauptete im Mithridates-Prozess bereits, dass das Testament von den Römern gefälscht worden war[4] – wurde jedoch „[...] definitiv und unwiderlegbar erst durch ein epigraphisches Dokument bewiesen, das einen pergamenischen Volksbeschluß enthält.“[5] Hierbei handelt es sich um folgende Inschrift, die in Pergamon kurz nach dem Tod des Königs aufgestellt worden war und die einen guten Einblick in die Kernpunkte des Testaments gibt:

Since king Attalus Philometor Euergetes has at his death left our fatherland free, with the addition of the territory of the city, which he defined, and since it is necessary for the testament to be ratified by the Romans [...] the people decreed that citizenship be granted to the following classes: […][6]

Hier wird deutlich, dass es Attalos’ Intention war, sein Reich zwar den Römern zu überlassen, aber die Freiheit und das Gebiet des Königreiches auf jeden Fall zu erhalten.

Der Grund für ein solches Dekret liegt nach wissenschaftlichem Konsens bei Aristonikos selbst. Da seine „Zielgruppe“ ganz klar die unteren gesellschaftlichen Schichten waren (Sklaven, Besitzlose), lag es im Interesse Pergamons, so viele Menschen wie sozial erträglich zu Bürgern zu ernennen, und sie somit eventuell dem „Einflussgebiet“ des Aristonikos zu entziehen.[7]

Ebenfalls Bestandteil des Testaments war die Freiheit der Bürger Pergamons und somit auch die Unabhängigkeit der pergamenischen Identität. Auch dies wurde, einer Inschrift aus Metropolis zufolge, gewährt:

[...] und nachdem jetzt der König Philometor verstorben war, und die Römer, die allgemeinen Wohltäter und Retter, nach einem Beschluß (ihres Senats) die Freiheit allen zurückgegeben hatten, die früher Untertanen im Königreich des Attalos gewesen waren [...].[8]

Die offensichtliche prorömische Einstellung mahnt jedoch zur Vorsicht. Die Darstellung hier vermittelt das Bild, dass die Römer unverzüglich auf das Testament reagierten und den früheren „Untertanen im Königreich des Attalos“ die Freiheit gewährten.[9] Dreyer und Engelmann stellen die Vermutung auf, dass die bestimmte Wortwahl darauf hindeutet, dass die Inschrift nicht nur öffentlich verkünden sollte, was die Römer allen gewährt hatten, sondern ebenso die „Wohltäter und Retter“ an ihr Versprechen und dementsprechend an ihre Aufgabe als Beschützer erinnern sollte.[10]

Schließlich wurde ein Dekret des römischen Senats in Pergamon aufgestellt, und ratifizierte das Testament damit öffentlich.[11] Dort heißt es:

[that] all the regulations, penalties, [exemptions (and) gifts] made by King Attalus and the [other kings]/ in so far as they were made up to one [day before] the death of Attalus (III), that these [should be valid] and that [the praetors] going to Asia [should not disturb the will] but allow (the provisions) to remain [all] valid [as the Senate] decided.11

Dieses Dekret bestätigte nicht nur den letzten Willen, sondern es bestätigte auch offiziell, dass sowohl das Reich als Territorium als auch die Gesetze der pergamenischen Herrscher für legitim erachtet wurden.

Livius geht auf die Schenkung einer ganzen Provinz mit nur einem Satz ein: „For Attalus, son of Eumenes, King of Pergamum had made the Roman People his heir.“[12] Florus’ Interpretation klingt ein wenig anders und lässt größeren Interpretationsspielraum entstehen: „Das römische Volk soll Erbe meiner Güter sein. Diese nun folgenden Gebiete haben sich unter den königlichen Gütern befunden:...“[13] Es scheint, als würde er den direkten Wortlaut des Testaments zitieren. Dies würde dann zu der Frage führen, wie der Begriff der „Güter“ aufzufassen ist. Handelt es sich hierbei um die persönlichen Güter des Königs, oder handelt es sich, wie allgemein angenommen wird, um Güter im übergreifenderen Sinne – also sein Reich inklusive aller Wälder, Sklaven etc. als sein Eigentum?

Für Plinius war das „[...] uns als Geschenk zugefallene Asien [...] und die Erbschaft nach dem Tode des Königs Attalos[...]“[14] eher Fluch als Segen. Er macht es zum Teil mitverantwortlich für den weiteren Sittenverfall, der „anläßlich der Versteigerung des königlichen Besitzes“14 zu Tage trat.

Auch bei Eutrop findet sich nur der Verweis, dass das römische Volk testamentarisch als Erbe eingesetzt werden sollte.

Eodem tempore Attalus, rex Asiae, frater Eumenis, mortuus est; heredem populum Romanum reliquit. Ita imperio Romano per testamentum Asia acessit.[15]

Es war zwar nicht unüblich, dass das römische Reich als direkter Erbe eines Königreiches eingesetzt wurde, jedoch liegt im Falle Pergamons die erste erfolgreiche Durchführung vor. Deubner verweist auf das Testament von Ptolemaios VIII. Euergetes II. Physkon, das nach seiner Niederlegung, im Gegensatz zum pergamenischen Testament, öffentlich in einem Tempel aufgestellt wurde. Sein Motiv war, dass er mit Rom als verkündetem Erben, wenn er denn kinderlos sterben sollte, jedem Usurper die Möglichkeit nahm, durch ein Attentat auf den Thron zu kommen. Da er jedoch noch lange leben sollte und auch nicht kinderlos starb, war dieses Testament für Rom irrelevant.[16]

[...]


[1] Der Beiname drückt aus, dass seine Mutter (Stratonike) neben ihm als Co-Regentin agierte

[2] Vgl. Le Gley, Marcel, A History of Rome (engl. Übersetzung), Oxford 1996, 101

[3] Vgl. Daubner, Frank, Bellum Asiaticum, München 2002, 187ff

[4] Vgl. Hansen, Esther V, The Attalids of Pergamon, Ithaca 1971, 148

[5] Hopp, Joachim. Untersuchungen zur Geschichte der letzten Attaliden, München 1977, 126

[6] OGIS 338 in: Hansen, 152

[7] Vgl. Hopp, 132f; Deubner, 87

[8] Dreyer, Boris , Die Inschriften von Metropolis I, Bonn 2003, 5

[9] Vgl. Dreyer, 28

[10] Vgl. Dreyer, 29f

[11] OGIS 435; in: Austin, S. 347

[12] Livius, LVIII

[13] Florus XXXV (2)

[14] Plinius, XXXIII, LIII

[15] Eutrop IV, 18

[16] Vgl. Deubner ,17-19

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Zum Testament Attalos III - Rom als Erbe des Königreichs Pergamon
Université
University of Constance  (Geschichte und Soziologie )
Cours
Pergamon, Macht und Herrschaft im Hellenismus
Note
2,5
Auteur
Année
2006
Pages
15
N° de catalogue
V124337
ISBN (ebook)
9783640296774
ISBN (Livre)
9783640302277
Taille d'un fichier
410 KB
Langue
allemand
Mots clés
ZumTestament, Attalos, Erbe, Königreichs, Pergamon
Citation du texte
Lars-Benja Braasch (Auteur), 2006, Zum Testament Attalos III - Rom als Erbe des Königreichs Pergamon, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124337

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