Die Auszubildende soll in bürowirtschaftliche Abläufe, insbesondere in Postausgangsarbeiten unterwiesen werden. Diese sind in der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes aus der Ausbildungsordnung zur Bürokauffrau / zum Bürokaufmann als zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeführt.
Nach der heutigen Unterweisung soll die Auszubildende in der Lage sein, den Postausgang selbständig, fachgerecht und ordentlich zu erledigen.