Die Arbeit löst eine Aufgabenstellung zur großen Übung im Öffentlichen Recht. Sie behandelt die Themen Baurecht, Vorläufiger Rechtsschutz und Nachbarschutz.
Das Begehren des Mandanten N auf unverzügliche Unterbindung des von A beabsichtigten Wohnhausausbaus, könnte mittels eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des einzulegenden Widerspruchs nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO und der tatsächlichen Einlegung eines dazugehörigen Widerspruchs realisiert werden. Ein Antrag auf verwaltungsrechtlichen Eilrechtsschutz ist zu stellen, wenn dieser zulässig und begründet ist.
Inhaltsverzeichnis
A. ZULÄSSIGKEIT
I. ERÖFFNUNG DES VERWALTUNGSRECHTSWEGS
II. STATTHAFTIGKEIT DES ANTRAGS
III. ANTRAGSBEFUGNIS
1. Allgemeiner Gebieterhaltungsanspruch
2. Besonderer Gebieterhaltungsanspruch
3. Rücksichtnahmegebot
4. Nachbareigenschaft des Mandanten
IV. RECHTSSCHUTZBEDÜRFNIS
1. Keine offensichtliche Unzulässigkeit des Rechtsmittels der Hauptsache
2. Erfordernis einer vorherigen Widerspruchseinlegung
3. Erfordernis eines vorherigen Antrags bei der Behörde
4. Zwischenergebnis
V. ANTRAGSGEGNER
VI. BETEILIGTEN- UND PROZESSFÄHIGKEIT
VII. ZUSTÄNDIGES GERICHT
VIII. FORM UND FRIST
IX. ZWISCHENERGEBNIS
B. BEILADUNG
C. BEGRÜNDETHEIT
I. RECHTSWIDRIGKEIT DER BAUGENEHMIGUNG
1. Gesetzliche Rechtsgrundlage der Baugenehmigung
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a) Erteilung durch die zuständige Behörde
b) Verfahren und Form
aa) Mitwirkung öffentlicher Stellen
bb) Beteiligung Dritter
c) Zwischenergebnis
3. Materielle Rechtmäßigkeit
a) Genehmigungspflichtigkeit
b) Genehmigungsfähigkeit
aa) Festlegung des Prüfungsumfangs
bb) Übereinstimmung mit bauplanungsrechtlichen Vorschriften
(1) Anwendbarkeit des Bauplanungsrechts
(2) Zulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
(a) Formelle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
(aa) Zuständigkeit
(bb) Verfahren- und Formvorschriften
(aaa) Ausschluss der Y
(bbb) Teilnahme des X
(ccc) Rechtsfolgen
(cc) Zwischenergebnis
(b) Materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
(c) Zwischenergebnis
(3) Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereichen
(a) Vorrang des § 34 Abs. 2 BauGB
(b) Vereinbarkeit mit § 7 BauNVO
(c) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO
(d) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO
4. Zwischenergebnis
II. Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts
D. GESAMTERGEBNIS
Zielsetzung & Themen
Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist die juristische Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung. Dabei wird insbesondere untersucht, ob durch das geplante Bauvorhaben Rechte des Nachbarn verletzt werden und ob die Baugenehmigung formell sowie materiell rechtmäßig ist.
- Verwaltungsrechtlicher Eilrechtsschutz (§ 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO)
- Prüfung der Antragsbefugnis und Nachbarrechte
- Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit Bebauungsplänen und BauNVO
- Rechtmäßigkeit des kommunalen Satzungsgebers und Beteiligungsverfahren
- Baurechtliches Rücksichtnahmegebot
Auszug aus dem Buch
A. Zulässigkeit
Der Antrag ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO vorliegen.
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO ist zunächst, dass in der Hauptsache der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. In Ermangelung einer aufdrängenden Sonderzuweisung könnte vorliegend die Eröffnung des allgemeinen Verwaltungsrechtswegs gem. § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO in Betracht kommen. Dieser ist eröffnet, wenn eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit von nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegt (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit ist gegeben, wenn für die Streitentscheidung maßgeblichen Normen dem öffentlichen Recht zugeordnet werden können. Die maßgeblichen Vorschriften für die Beantwortung der Frage, ob die dem A erteilte Baugenehmigung rechtmäßig ist, sind die des Bauordnungs- und des Bauplanungsrechts. Demgemäß sind die für die Streitentscheidung ausschlaggebenden Normen dem öffentlichen Recht zuzuordnen, die überdies lediglich Träger öffentlicher Gewalt berechtigen und verpflichten, so dass insbesondere nach der sog. „modifizierten Subjekttheorie“ von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit ausgegangen werden kann. Verfassungsorgane sind nicht beteiligt. Eine abdrängende Sonderzuweisung zu anderen Gerichten besteht ebenfalls nicht. Folglich ist in der Hauptsache gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. ZULÄSSIGKEIT: Prüfung der prozessualen Voraussetzungen für einen Eilantrag im Verwaltungsrecht, einschließlich Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis.
B. BEILADUNG: Erörterung der Notwendigkeit, den Bauherrn A als Beigeladenen in das Verfahren einzubeziehen.
C. BEGRÜNDETHEIT: Umfassende Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben.
D. GESAMTERGEBNIS: Fazit zur Erfolgsaussicht des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Schlüsselwörter
Verwaltungsrechtsweg, Eilrechtsschutz, Baugenehmigung, Gebieterhaltungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, Bauplanungsrecht, BauNVO, Anfechtungsklage, Nachbarrechte, Zulässigkeit, Begründetheit, Bauvorhaben, Bebauungsplan, Subjekttheorie, Aufschiebende Wirkung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das grundsätzliche Ziel dieser Hausarbeit?
Das Ziel ist die gutachterliche Prüfung, ob ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung, die einem Dritten erteilt wurde, Aussicht auf Erfolg hat.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit konzentriert sich auf das Verwaltungsbaurecht, insbesondere auf die Voraussetzungen des nachbarlichen Rechtsschutzes gegen Baugenehmigungen im Geltungsbereich des Bauplanungsrechts.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, unter welchen Voraussetzungen ein Nachbar erfolgreich gegen ein genehmigtes Bauvorhaben vorgehen kann, wenn er sich durch dieses in seinen Rechten verletzt sieht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische gutachterliche Prüfungsmethode angewandt, bei der die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags systematisch anhand der einschlägigen Normen der VwGO und des Bauplanungsrechts analysiert werden.
Womit befasst sich der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in die Zulässigkeitsprüfung des Antrags (insb. Rechtsschutzbedürfnis, Antragsbefugnis) und die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung, sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Kernbegriffe sind Eilrechtsschutz, Gebieterhaltungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, BauNVO und materiell-rechtliche Prüfung nach dem BauGB.
Wie wird die Rolle der Stadt S im Bauverfahren bewertet?
Die Arbeit untersucht, ob die kreisfreie Stadt S bei der Erteilung der Baugenehmigung als zuständige Behörde alle Verfahrensvorschriften, insbesondere bei der Abwägung von nachbarlichen Belangen, korrekt eingehalten hat.
Welche Bedeutung kommt dem Bebauungsplan in diesem Gutachten zu?
Der Bebauungsplan dient als rechtlicher Maßstab für das Bauvorhaben. Die Arbeit prüft, ob dieser Plan wirksam ist und ob das Vorhaben des A den darin enthaltenen Festsetzungen sowie den Ausnahmeregelungen entspricht.
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- Anonym (Autor), 2022, Sachverhaltslösung zu den Themen Baurecht, Vorläufiger Rechtsschutz und Nachbarschutz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1244465