Die vorliegende Arbeit untersucht - unter Anwendung einer induktiven Methodik - die Wechselwirkungen, die sich zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und der oesterreichischen Strafrechtsordnung ergeben. Zum einen werden die Tatbestaende des sogenannten Religionsstrafrechts einer kritischen Betrachtung nach grundrechtsdogmatischen und kriminalpolitischen Grundsaetzen unterzogen.
Zum anderen werden moegliche Konflikte von Grundrechten (dem Grundrecht auf Religionsfreiheit) mit Regelungen des Strafrechts insbesondere anhand der aktuellen Fallkonstellationen der Verweigerung von Bluttransfusionen durch Angehoerige der Zeugen Jehovas und des sogenannten rituellen Schaechtens von Tieren, thematisiert. Im Ergebnis zeichnet sich das Ende des klassischen, wie auch des besonderen Religionsstrafrecht ab. Ebenso wird deutlich, dass das geltende österreichische Strafrecht hinter den von weitgehender Saekularität geprägten gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Realitaeten herhinkt.
Inhaltsverzeichnis
I.EINLEITUNG
II. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIE DER RELIGIONSFREIHEIT UND DEREN ANFORDERUNGEN AN DIE STRAFRECHTSORDNUNG
A. Vorbemerkungen
1. Religion und Recht
2. Religion und Strafrecht
B. Grund- und Menschenrechte und das Strafrecht
1. Spannungsverhältnis oder Interdependenz?
2. Der Strafrichter als “Verfassungsrichter”
C. Die Positionierung des österreichischen Staates und seiner Rechsordnung zu Religion und Kirche
1. Systeme der Ordnung von Kirche und Staat
2. Trennung von Kirche und Staat nach österreichischem Verständnis
D. Säkularität der österreichischen Rechtsordnung
1. Änderung in transzendente Staatskonzeption bedeutet Baugesetzwidrigkeit
2. Staatliche Säkularität und der Gleichheitssatz als allgemeines Sachlichkeitsgebot
E. Inhalt und Bedeutung des Grundrechts auf Religionsfreiheit
1. Vorbemerkungen
2. Die Rechtsquellen des Grundrechts auf Religionsfreiheit
a) Artikel 14 Staatsgrundgesetz von 1867
b) Inhalt und Aufbau der Bestimmung
c) Zu Art 15 StGG
d) Die Staatsverträge von Saint Germain und Wien
(1) Staatsvertrag von Saint Germain
(2) Art 6 Staatsvertrag von Wien
e) Europäische Menschenrechtskonvention
(1) Die MRK und die österreichische Rechtsordnung
(2) Besonderheiten bei der Auslegung
(3) Inhalt und Aufbau der Bestimmung
f) Die “aggregierte Gasamtgrundrechtsnorm” nach Ermacora
3. Schutzbereich und Interpretation
a) Vorbemerkungen
b) Personeller Geltungsbereich
c) Sachlicher Geltungsbereich
(1) Die Notwendigkeit der Definition von Verfassungsbegriffen
(2) Glaube und Glaubensfreiheit: Forum internum – innerster Kern eines Freiheitsrechts
(3) Religion und Religionsausübungsfreiheit: Forum externum – Freihheit der Ausübung
(4) Religionsfreiheit – Weltanschauungsfreiheit – Gewissensfreiheit
(5) Der Gleichheitssatz und die Religionsfreiheit
(6) Die Möglichkeiten staatlicher Beschränkung
(a) durch Art 14 StGG
(b) durch Art 9 MRK
(c) durch Art 63 (2) StV von St Germain
d) Bedeutung der Religionsfreiheit unter Zugrundelegung der sog liberalen Konzeption der Grundrechte
e) Grundrechte als Werte und Prinzipien – mittelbare Drittwirkung
(1) Die Schutzwirkungen des Grundrechts auf Religionsfreiheit
F. Der verfassungskonforme und rechtspolitisch zweckmäßige Einsatz des Justizstrafrechts vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit
1. Einleitende Bemerkungen
2. Das Justizstrafrecht und die allgemeinen Vorgaben der Verfassung
a) Die Kompetenz zur Strafgesetzgebung
b) Absolut ausgeschlossene Strafen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
3. Das Prinzip der Säkularität der Rechtsordnung und das allgemeine Sachlichkeitsgebot als Vorgaben an die Strafrechtsordnung
4. Die Bedeutung von Grundrechten im Allgemeinen – die Anforderungen des Grundrechts auf Religionsfreiheit im Besonderen
a) Schutz vor dem Strafrecht: (Rivalisierende) Grundrechte als Beschränkung der Strafgesetzgebung
(1) im Allgemeinen
(2) Im Besonderen: Das Grundrecht auf Religionsfreiheit als Beschränkung der Strafgesetzgebung
b) Schutz durch das Strafrecht – Positive staatliche Schutzpflichten
(1) Schutz- und Gewährleistungspflichten der Grundrechte im Allgemeinen
(2) Strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Religionsfreiheit (sog Religionsstrafrecht)
5. Die Strafrechtspolitik und ihre Bemühungen um ein Kriminalstrafrecht im materiellen Sinn
a) Aufgaben und Grenzen der Kriminalpolitik im Allgemeinen
b) Erarbeitung materieller Determinanten für das Justizstrafrecht
(1) nach dem “quantitativen Ansatz”
(2) nach dem “qualitativen Ansatz”
6. Zusammenfassende Darstellung
III. SCHUTZ DURCH DAS STRAFRECHT: DAS ÖSTERREICHISCHE RELIGIONSSTRAFRECHT – KRITISCHE BETRACHTUNG EINER DELIKTSGRUPPE
A. Themenstellung und Vorgangsweise
B. Die geschichtlichen Wurzeln des Religionsstrafrechts
1. Vergehen gegen Gott und den Glauben – Hexerei, Zauberei, Blasphemie im Besonderen oder die allgemeine Sündhaftigkeit des Menschen
2. Die Einflüsse von Naturrecht und Aufklärung
3. Religionsdelikte im StG 1852
a) Ziel der Betrachtung
b) Ausgewählte Tatbestände des StG 1852
c) Schlußfolgerungen
C. Die Normen des geltenden Religionsstrafrechts
1. Systematisierung von Tatbeständen zum sog Religionsstrafrecht
2. Herabwürdigung religiöser Lehren: § 188 StGB
a) Das Rechtsgut
b) Der objektive Tatbestand
c) Der subjektive Tatbestand
d) Konkurrenzen
e) Exkurs: § 188 StGB – ein Medieninhaltsdelikt?
3. Störung einer Religionsausübung: § 189 StGB
a) Das Rechtsgut
b) Der objektive Tatbestand
c) Der subjektive Tatbestand
d) Konkurrenzen
4. Die Pietätsdelikte: §§ 190, 191 StGB
a) Das Rechtsgut
b) Die objektiven Tatbestände
c) Die subjektiven Tatbestände
d) Konkurrenzen
5. Verhetzung: § 283 StGB
a) Das Rechtsgut
b) Der objektive Tatbestand
c) Der subjektive Tatbestand
d) Konkurrenzen
6. Deliktsqualifikationen: Schwere Sachbeschädigung (§ 126 (1) Z 1, 2 StGB) und Schwerer Diebstahl (§ 128 (1) Z 2 StGB)
a) Die Tatbestände
b) Rechtsgut und Begründung der Strafschärfung
D. Kritik an den Straftatbeständen des österreichischen Religionsstrafrechts im Allgemeinen
1. Die “Klimaschutzbestimmung” des § 283 StGB
a) Kritik
(1) im Rahmen der Verfassung
(2) im Rahmen der Rechtspolitik
2. Der strafrechtliche Schutz der Religionsfreiheit durch die Pietätsdelikte §§ 190, 191 StGB
a) Kritik
(1) im Rahmen der Verfassung
(2) im Rahmen der Rechtspolitik
3. Die Nötigungs- und Unfugbestimmung des § 189 StGB
a) Kritik an § 189 (1) StGB
(1) im Rahmen der Verfassung
(2) im Rahmen der Rechtspolitik
b) Kritik an § 189 (2) StGB
(1) im Rahmen der Verfassung
(2) im Rahmen der Rechtspolitik
4. Sinnhaftigkeit und Problematik der Deliktsqualifikationen
a) Kritik
(1) im Rahmen der Verfassung
(2) im Rahmen der Rechtspolitik
E. Kritik am Blasphemietatbestand des § 188 StGB im Besonderen
1. § 188 StGB als letzter echter Nachfahre des klassischen Religionsstrafrechts
2. Blasphemie im Rechtsvergleich
a) Der deutsche Blasphemietatbestand: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
b) Der schweizerische Blasphemietatbestand: Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
c) Rückschlüsse auf die Verhältnismäßigkeit des § 188 StGB iwS
3. Systematische Einordnung in das Deliktssystem des StGB: Die Stellung des § 188 StGB als “anormales Ehrenschutzdelikt”
4. Zweifel an der Vollziehbarkeit und mangelnde Bestimmtheit der Norm
a) Die Verletzung religiöser Gefühle als operable Größe – Vollziehbarkeit des § 188 StGB
b) Das Prinzip der Rechtstaatlichkeit und der § 188 StGB
c) Das Gebot der Klarheit (Art 7 MRK) und § 188 StGB
5. Die Funktion des § 188 StGB als eine die Drittwirkung der Religionsfreiheit vermittelnde Norm im Spannungsfeld einander widerstrebender Grundrechte
a) Vorbemerkungen
b) Fall 1: Konflikte mit Art 17 a StGG
(1) Art 17 a StGG und die Definition der Kunst
(2) Die Notwendigkeit einer Abwägung im Einzelfall
c) Fall 2: Der “intra Konflikt”
d) Fall 3: Konflikte mit Art 10 MRK
(1) OPI gegen Österreich
e) § 188 StGB und das Problem der Vorzensur
f) Die Berücksichtigung von Grundrechtskollisionen im strafrechtlichen Deliktsaufbau des § 188 StGB
(1) Die Strafgesetze als allgemeine Grenze menschlichen Handelns?
(2) Die Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund
(3) Lösung auf Tatbestandsebene
(4) Die Kunstfreiheit als Entschuldigungsgrund
6. Ausklammerung bloßer Weltanschauungen von strafrechtlichem Schutz
7. Minderheitenschutz oder Schutz einer schnell beleidigten Majorität?
8. § 188 StGB – Ein Strafgesetz als Spielball gesellschaftlicher Interessen
9. Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts
10. Der Anwendungsbereich des § 188 StGB und seine praktische Relevanz
11. Die besondere Bedenklichkeit eines Delikts aus historischer Perspektive
12. Zusammenfassung und Systematisierung der Einwände
a) Im Rahmen der Verfassung
b) Im Rahmen der Rechtspolitik
F. Die Zukunft des österreichischen Religionsstrafrechts: Vorschläge für die Strafrechtsreform
1. Die Zukunft
a) des § 283 StGB
b) der §§ 190, 191 StGB
c) des § 189 (1) StGB
d) des § 189 (2) StGB
e) der §§ §§ 126 (1) Z 1, 2 und 128 (1) Z 2 StGB
f) des § 188 StGB
2. Allgemeinener Ausblick
G. Exkurs: Das Strafrecht im Kampf gegen “Sektenumtriebe”
1. Grundproblematik: Sekten und Psychogruppen als Gefahr für die staatliche Ordnung
2. Die Verwirklichung der Delikte des StGB durch Sekten
a) Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
b) Strafbare Handlungen gegen die Freiheit
c) Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
d) Strafbare Handlungen gegen die Ehre
e) Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit
f) Strafbare Handlungen gegen den Staat und den öffentlichen Frieden
g) Ergebnis: Befund polytroper Kriminalität
3. Die Möglichkeit besonderer Strafbestimmungen gegen Sekten
a) Kreation eines eigenen Sektenstrafrechts
b) Die Bestrafung verbotener Religionen: Wiederaufleben des § 304 StG
c) Proselytismus als strafbare Handlung
d) Strafbestimmungen gegen “Gehirnwäsche”?
4. Zusammenfassende Bemerkungen
IV. DER SCHUTZ DER RELIGIONSFREIHEIT VOR DEM STRAFRECHT
A. Vorbemerkungen
B. Religionsausübungshandlungen im Konflikt mit den Tatbeständen des Strafrechts
1. Die strafrechtliche Behandlung des sog Schächtens
a) Das sog “Schächten” als Religionsübung
b) Die Tathandlung des Schächtens: Rohe Mißhandlung bzw Zufügung unnötiger Qualen?
c) Die Berücksichtigung der subjektiven Motivationskomponente
(1) Das Schächten von unbetäubten Tieren als Glaubensvorschrift
(2) Schrankenproblematik
d) Ergebnis: Lösung auf Tatbestandsebene – verfassungskonforme Interpretation des § 222 StGB
2. Religiöses Gewissen und die Tatbestände des Strafrechts an Hand des Anlaßfalles der Verweigerung der Annahme einer Bluttransfusion durch Angehörige der “Zeugen Jehovas”
a) Ausgangslage
b) Die strafrechtliche Dimension der Verweigerung einer Bluttransfusion: Konfliktlagen des gegenständlichen Falles
c) Systematisierung von Eigenbestimmung und Fremdbestimmung im Strafrecht
(1) Prinzipielles Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen
(2) Psychisch Kranke oder geistig Behinderte
(3) Behandlung von Minderjährigen
d) Begehung einer Straftat aus Überzeugung – Meinungsstand
(1) Von “Gewissens-, Gesinnungs-, Überzeugungs- und Ideologietätern”
(2) Privilegierung oder Strafschärfung?
(3) Lösung des Problems:
(a) auf Tatbestandsebene
(b) auf Ebene der Rechtswidrigkeit
(c) auf Schuldebene
3. Zusammenfassung
a) Selbstbestimmung contra Fremdbestimmung
b) “Gewissensrecht” contra Kriminalstrafrecht – und nochmals: Privilegierung oder Strafschärfung?
C. Der Eid im Strafrecht
1. Der Eid als religiöse Handlung
2. Die Bestimmungen der StPO und des EidG
3. Die Vereidigung
a) nach den Bestimmungen des EidG
b) Die Vereidigung von
(1) Sachverständigen
(2) Dolmetschern
(3) Schriftführern
c) von Schöffen und Geschworenen
4. Die strafrechtlichen Konsequenzen eines Meineides
a) Das Recht des säkularen Staates, eine religiöse Handlung abzuverlangen
(1) Zwang zu einer religiösen Handlung durch einen säkularen Gesetzgeber: Die Religion im Dienste des Staates – Der Staat im Dienste Gottes
(2) Negative Religionsfreiheit und religiöser Zwang
b) Besondere gleichheitsrechtliche Probleme
(1) Ungerechtfertigte Diskriminierung von Bekenntnissen
(2) Generelle Unsachlichkeit der Eidesregelungen
c) Konsequenz: Reform des Eidwesens bedeutet vollständige Beseitigung des Eides
D. Exkurs: Religion im Strafvollzug
1. Der Strafvollzug als besonders konfliktbehafteter Bereich
2. Rechte des Individuums – Rechte der Religionsgemeinschaften
a) Das korporative Recht der Bekenntnisgemeinschaften auf Seelsorge
b) Das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner Religion
(1) Der Häftling als Grundrechtssubjekt
(2) Sinn und Zweck der Strafhaft
(3) Einschränkungen im Rahmen der Schrankenvorbehalte
(a) Negative Religionsfreiheit – Ausschluß von staatlichem Zwang
(b) Positive Religionsfreiheit – Ausübungsfreiheit
3. Positive staatliche Gewährleistungspflichten?
E. Varia
V. ERGEBNIS:
A. Das Schicksal des österreichischen Religionsstrafrechts
1. Die Grundsätzliche Möglichkeit und Sinnhaftigkeit eines Religionsstrafrechts
2. Das Ende des klassischen Religionsstrafrechts
3. Das Ende des besonderen Religionsstrafrechts
4. Der Schutz der religiösen Betätigungsfreiheit als Teilaspekt der allgemeinen Tatbestände der österreichischen Strafrechtsordnung
B. Die Freiheit der Religionsausübung in den Schranken der österreichischen Strafrechtsordnung
C. Beendigung des Säkularisierungsprozesses – Entmystifizierung des Strafrechts
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und den Normen des österreichischen Strafrechts. Ziel ist es, durch eine systematische Analyse von Rechtsprechung und Normen eine Kritik in verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Hinsicht zu formulieren und Vorschläge für eine Strafrechtsreform zu erarbeiten, um dieses Spannungsfeld aufzulösen.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Religionsfreiheit
- Kritische Analyse des österreichischen Religionsstrafrechts
- Konfliktlagen zwischen Religionsausübung und strafrechtlichen Tatbeständen
- Die Rolle des Eides im Strafverfahren
- Problematik des Strafrechts im Umgang mit religiös motivierten Straftätern
Auszug aus dem Buch
Die Positionierung des österreichischen Staates und seiner Rechsordnung zu Religion und Kirche
Bei der Betrachtung der Systeme der Ordnung von Kirche und Staat ist von den (idealtypischen) Extremen der völligen Einheit bzw Trennung auszugehen. Bei den Einheitssystemen identifiziert sich der Staat in besonders starkem Ausmaß mit einer Religion bzw Religionsgemeinschaft und deren Glaubensinhalten. Ein derartiges Staatsmodell wird als Theokratie, als Gottesstaat bezeichnet. Oberstes Staatsziel ist die Ausrichtung des irdischen Daseins an ein übernatürliches, göttliches Gesetz, mitunter die Herstellung eines “Reichs Gottes” auf Erden. Das Rechtssystem eines solchen Staates, genauso wie die gesellschaftliche Ordnung überhaupt, beruht auf der legitimierenden Kraft transzendenter Prinzipien. Besonders häufig besteht eine zweifache personelle Machtstellung: Religiöse Führer fungieren als höchste staatliche Organe. Abgeschwächte Systeme kennen eine sog Staatskirche. Der Staat bekennt sich als solcher offiziell zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft, für die er eine besondere Wertentscheidung fällt.
Systeme der Trennung betonen die Verschiedenheit zwischen Kirche und Staat. Bei der “feindlichen Trennung” kommt es zu einer Abdrängung des Religiösen in den privaten Bereich im Sinne einer Ausschaltung, somit zu einer Negation der Religion. Das System „friedlicher Trennung“ versucht, den Bereich der Religion weitgehend von staatlicher Einflußnahme freizuhalten bzw sich gesetzlicher Regelungen zu enthalten und den Bereich des religiösen Lebens im Privatrecht anzusiedeln, somit die Religion zu privatisieren. In der Realität finden sich weniger die dargestellten Idealtypen als vielmehr Mischsysteme, die mehr oder weniger zwischen den Systemen der Trennung und Einheit liegen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Einleitende Darstellung der verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Grundlagen sowie Zielsetzung der Arbeit.
II. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE GARANTIE DER RELIGIONSFREIHEIT UND DEREN ANFORDERUNGEN AN DIE STRAFRECHTSORDNUNG: Systematische Aufarbeitung des verfassungsrechtlichen Rahmens der Religionsfreiheit in Österreich und deren Verhältnis zum Strafrecht.
III. SCHUTZ DURCH DAS STRAFRECHT: DAS ÖSTERREICHISCHE RELIGIONSSTRAFRECHT – KRITISCHE BETRACHTUNG EINER DELIKTSGRUPPE: Kritische Analyse der spezifischen Straftatbestände zum Schutz religiöser Interessen und deren rechtspolitische Einordnung.
IV. DER SCHUTZ DER RELIGIONSFREIHEIT VOR DEM STRAFRECHT: Untersuchung der Konfliktfelder zwischen Religionsausübung und staatlichem Strafrecht, einschließlich Exkursen zu Eidesfragen und Religionsausübung im Strafvollzug.
V. ERGEBNIS: Synthese der Erkenntnisse mit einem Ausblick auf eine notwendige Strafrechtsreform und die Entmystifizierung des Strafrechts.
Schlüsselwörter
Religionsfreiheit, Strafrecht, Österreich, Säkularität, Grundrechte, Blasphemie, Religionsstrafrecht, Pietätsdelikte, Strafrechtsreform, Staat und Kirche, Religionsausübung, Religionskonflikt, Verfassungsrecht, Rechtsgut, Rechtsvergleich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem österreichischen Strafrecht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit, insbesondere der Frage, wie beide Rechtsbereiche in einer säkularisierten Gesellschaft harmonieren können.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Religionsfreiheit, die Kritik an bestehenden Religionsdelikten, die strafrechtliche Behandlung religiöser Praktiken und die Rolle des Eides im Strafverfahren.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist eine systematische Darstellung und Kritik des österreichischen Religionsstrafrechts, um fundierte Lösungsvorschläge für eine zeitgemäße Strafrechtsreform zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine induktive Methodik angewandt, die von der Analyse konkreter Einzelfälle und Normen ausgeht, um daraus allgemeine Prinzipien und Grundprobleme des Spannungsfeldes zwischen Religion und Strafrecht abzuleiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil erfolgt eine historische und dogmatische Aufarbeitung der Religionsdelikte sowie eine Untersuchung, wie Strafgesetze religiöse Interessen schützen oder einschränken können.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Religionsfreiheit, Säkularität, Grundrechte, Blasphemie, Religionsstrafrecht, Pietätsdelikte und Strafrechtsreform.
Wie bewertet der Autor das Schächten aus strafrechtlicher Sicht?
Der Autor kommt zum Schluss, dass ein Verbot des Schächtens als Religionsausübung nach § 222 StGB unverhältnismäßig wäre, da der Schächter nicht mit der für eine strafbare Tierquälerei notwendigen rohen Gesinnung handelt.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Praxis der Eidesleistung?
Der Autor fordert die vollständige Beseitigung des Eides, da dieser eine religiöse Handlung darstellt, die im säkularen Staat nicht erzwungen werden sollte, und schlägt stattdessen weltliche Versprechen vor.
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- Dr. Rene Kreisl (Author), 2009, Das Grundrecht auf Religionsfreiheit und die Grenzen des Strafrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124536