Die Schuldrechtsmodernisierung bringt neben vielen Änderungen im Bereich von Kauf- und Werkverträgen sowie bei der Verjährung vor allem ein völlig reformiertes Leistungsstörungsrecht. Die Modernisierung sollte Regelungslücken beheben und bestehende Rechtsfortbildung in das BGB integrieren. Dazu wurden einige durch Richterrecht geschaffene und gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute in das Leistungsstörungsrecht aufgenommen. Dazu gehört, die in dieser Arbeit betrachtete, positive Vertragsverletzung. Bereits 1902, also kurz nach der Einführung des BGB a.F., wurde die pVV von Staub entwickelt. Damit sollte die Regelungslücke bei Schlechterfüllung oder Schutzpflichtverletzung eines Schuldverhältnisses geschlossen werden. Der entsprechende Passus im BGB findet sich im § 242 BGB. Aus dem § 242 BGB ergibt sich die Pflicht zur „Leistung nach Treu und Glauben“ und damit im Umkehrschluss die Definition einer PV. Die Leistung selbst kann laut § 241 BGB in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Die grundsätzliche Vorraussetzung zur Anwendung der pVV ist also das Auftreten einer PV, in Anlehnung an § 242 BGB, in einem bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis, sofern nicht durch das Gesetz geregelt. Diese PV muss rechtswidrig und durch einen der Vertragspartner bzw. dessen Gehilfen verschuldet worden sein. Bedingt durch die Regelung neben dem Gesetz ist die pVV immer subsidiär zu den im BGB niedergeschriebenen Leistungsstörungen. Neben der pVV bestehen als weitere Formen der Rechtsfortbildung die Pflichtverletzung vor Vertragsschluss (c.i.c.) und der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Anwendung findet die pVV wieder bei beendeten Schuldverhältnissen, wenn eine Verletzung einer nachvertraglichen Pflicht (auch c.p.c.f.) vorliegt. Ziel meiner Seminararbeit ist es darzustellen wie die Problematik der pVV in das neue Leistungsstörungsrecht integriert wurde. Dazu stelle ich zunächst die bisherige richterrechtliche Regelung dar, zeige die Rechtsfolgen und Konkurrenzverhältnisse zum geschriebenen Recht, mit dem Focus auf dem Kaufvertragsrecht, auf. Im zweiten Teil wird die nun kodifizierte Form vorgestellt. Weiterhin wird im Vergleich zwischen alter und neuer Regelung aufgezeigt welcher Art die vorgenommenen Änderungen sind und welche Konsequenzen daraus folgen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Bisherige Regelung der pVV
1. Vorraussetzungen
2. Arten der Pflichtverletzung
a. Leistungsbezogene PV
b. Leistungsunabhängige PV
3. Rechtsfolgen und Verjährung
4. pVV als Konkurrenz zum BGB a.F.
a. Verhältnis zu gegenseitigen Verträgen
b. Verhältnis zum Kaufrecht
c. Verhältnis zum Werkvertragsrecht
C. Neue Regelung der pVV
1. Reformen durch die Kodifizierung
2. Arten der Pflichtverletzung und ihre Rechtsfolgen
a. Leistungsbezogene PV
b. Leistungsunabhängige PV
c. Verjährung
3. PV als Konkurrenz innerhalb des BGB n.F.
a. Verhältnis zum Kaufvertragsrecht
b. Verhältnis zum Werkvertragsrecht
D. Vergleich beider Regelungen
1. Konkurrenzverhältnisse
2. Anwendungsbereiche
3. Rechtsfolgen und Verjährung
E. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die Integration der richterrechtlich entwickelten "positiven Vertragsverletzung" (pVV) in das neue gesetzliche Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform 2002 und untersucht deren Auswirkungen auf Anwendungsbereiche, Rechtsfolgen und Konkurrenzverhältnisse.
- Rechtshistorische Einordnung und Voraussetzungen der pVV
- Systematischer Vergleich zwischen altem BGB a.F. und neuem BGB n.F.
- Unterscheidung und Einordnung von leistungsbezogenen und leistungsunabhängigen Pflichtverletzungen
- Analyse der neuen gesetzlichen Verjährungsfristen
- Konkurrenzverhältnisse zu Kauf- und Werkvertragsrecht
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Die Schuldrechtsmodernisierung bringt neben vielen Änderungen im Bereich von Kauf- und Werkverträgen sowie bei der Verjährung vor allem ein völlig reformiertes Leistungsstörungsrecht. Die Modernisierung sollte Regelungslücken beheben und bestehende Rechtsfortbildung in das BGB integrieren. Dazu wurden einige durch Richterrecht geschaffene und gewohnheitsrechtlich anerkannte Institute in das Leistungsstörungsrecht aufgenommen. Dazu gehört, die in dieser Arbeit betrachtete, positive Vertragsverletzung.
Bereits 1902, also kurz nach der Einführung des BGB a.F., wurde die pVV von Staub entwickelt. Damit sollte die Regelungslücke bei Schlechterfüllung oder Schutzpflichtverletzung eines Schuldverhältnisses geschlossen werden. Entwickelt hat Staub die pVV an dem Beispiel der unrichtig erstellten Bilanz. Durch den Fehler in der Bilanz ist die Leistung nicht unmöglich. Verzug tritt wegen der immer noch möglichen Neuerstellung nicht ein. Es ist statt dessen eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung verletzt worden. Der entsprechende Passus im BGB findet sich im § 242 BGB. Aus dem § 242 BGB ergibt sich die Pflicht zur „Leistung nach Treu und Glauben“ und damit im Umkehrschluss die Definition einer PV. Die Leistung selbst kann laut § 241 BGB in einem Tun oder Unterlassen bestehen.
Die grundsätzliche Vorraussetzung zur Anwendung der pVV ist also das Auftreten einer PV, in Anlehnung an § 242 BGB, in einem bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis, sofern nicht durch das Gesetz geregelt. Diese PV muss rechtswidrig und durch einen der Vertragspartner bzw. dessen Gehilfen verschuldet worden sein. Bedingt durch die Regelung neben dem Gesetz ist die pVV immer subsidiär zu den im BGB niedergeschriebenen Leistungsstörungen.
Pflichtverletzungen lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen. Zum einen PV die direkt mit der Hauptleistungspflicht zusammenhängen, und zum anderen solche die der Durchführung der Hauptpflicht dienen, sogenannten Nebenleistungspflichten. Der Schaden muss kausal und zurechenbar zu der maßgebenden PV im Schuldverhältnis sein.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der pVV als richterrechtliche Ergänzung und deren Überführung in das kodifizierte Leistungsstörungsrecht.
B. Bisherige Regelung der pVV: Erläuterung der dogmatischen Grundlagen, Voraussetzungen und der subsidiären Natur der pVV vor der Schuldrechtsreform.
C. Neue Regelung der pVV: Darstellung der Kodifizierung der pVV als zentrale Pflichtverletzung (§ 241 BGB n.F.) und die damit einhergehenden Änderungen im Leistungsstörungsrecht.
D. Vergleich beider Regelungen: Kritische Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage hinsichtlich Konkurrenzen, Beweislast und Rechtsfolgen.
E. Fazit: Abschließende Bewertung der Reform, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Kodifizierung die ursprünglichen Ziele der Vereinfachung und Transparenz vollumfänglich erreicht hat.
Schlüsselwörter
Positive Vertragsverletzung, pVV, Schuldrechtsmodernisierung, Pflichtverletzung, Leistungsstörungsrecht, BGB, Schutzpflichten, Nebenleistungspflichten, Mangelfolgeschaden, Verjährung, Schadensersatz, Kodifizierung, Treu und Glauben, Rechtsfortbildung, Subsidiarität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Transformation der "positiven Vertragsverletzung" (pVV), die ursprünglich durch richterliche Rechtsfortbildung entstand, in das neue, gesetzlich kodifizierte Leistungsstörungsrecht des BGB.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die Dogmatik der Pflichtverletzung (PV), die Abgrenzung zwischen Leistungs- und Schutzpflichten sowie die Auswirkungen der neuen Kodifizierung auf die Rechtsanwendung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Darstellung, wie die Problematik der pVV in das neue Recht integriert wurde und welche Konsequenzen sich daraus für die Rechtsklarheit und den Schutz von Gläubigern ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, indem sie die historische Entwicklung der Rechtsprechung mit dem neuen Gesetzeswortlaut vergleicht und die Dogmatik anhand von Beispielen analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der alten richterrechtlichen Regelung und deren Konkurrenzverhältnissen sowie die Analyse der neuen Gesetzeslage und den direkten Vergleich beider Systeme.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind positive Vertragsverletzung, Schuldrechtsmodernisierung, Pflichtverletzung, Kodifizierung, Mangelfolgeschaden und Subsidiarität.
Wie wird der "Tankverwechselungsfall" zur Verdeutlichung genutzt?
Der Fall dient als roter Faden, um die Veränderung der Anspruchsgrundlagen bei einer Nebenpflichtverletzung zwischen der alten Rechtslage (pVV) und der neuen Rechtslage (§ 241 Abs. 2 BGB n.F.) praktisch zu illustrieren.
Welche Einschätzung trifft der Autor zur "Ikea-Klausel"?
Der Autor ordnet die sogenannte „Ikea-Klausel“ in § 434 Abs. 2 BGB n.F. als wichtige Ergänzung ein, die dazu beiträgt, Nebenpflichten direkter in das Kaufrecht einzubinden.
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- Christian Neuerburg (Author), 2002, Die gesetzliche Regelung der positiven Vertragsverletzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12453