Diese Studienarbeit beschäftigt sich mit den festgelegten Neuregelungen im Koalitionsvertrag 2021 der Ampelkoalition. Sie stellt nicht nur Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, sondern beschäftigt sich auch mit den Einflüssen der verschiedenen beteiligten Parteien, die schließlich zu den Vereinbarungen geführt haben. Insbesondere wird dabei mit einem kritischen Blick auf die SPD eingegangen, die der Initiator der Veränderungen ist. Welche Ziele hat die Partei im Befristungsrecht erreicht? Konnte sie ihre Versprechen einhalten? Und: Welche besondere Bedeutung nimmt dabei der Koalitionsvertrag 2018 der Großen Koalition ein, in dem schon einmal die Rede von gravierenden Änderungen war? Diese und viele weitere Fragen werden im Folgenden behandelt.
Um die später erläuterten Zusammenhänge besser einordnen zu können, wird zunächst die aktuelle Rechtslage von befristeten Arbeitsverhältnissen beschrieben. Für einen Blick über den Tellerrand hinaus werden die europäische Rechtsauffassung sowie die historische Entwicklung dargelegt. Dazu wird analysiert, wie oft deutsche Arbeitgeber im europäischen Vergleich befristen und welche Branchen besonders betroffen sind.
Im zweiten Abschnitt werden die Standpunkte der Parteien der Ampelkoalition beleuchtet. Um auch eine oppositionelle Meinung zum Thema auszuführen, geschieht dies auch mit der Union aus CDU und CSU, da diese entscheidend an
vorherigen Plänen beteiligt war. Anschließend erfolgt ein Blick auf die endgültigen Ergebnisse im Koalitionsvertrag.
Schließlich werden im dritten und letzten Abschnitt die Arbeit resümiert und die eigene Ansicht zu den bevorstehenden Änderungen erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1 Die Arten und Rechtsgrundlagen für Befristungen im Arbeitsverhältnis
1.1 Die Befristungsarten
1.1.1 Die Befristung mit Sachgrund
1.1.2 Die sachgrundlose Befristung
1.2 Die Rechtsauffassung des EuGH
1.3 Die historische Entwicklung der Anwendung befristeter Arbeitsverträge
1.4 Ein statistischer Vergleich der Wirtschaftsbranchen
2 Die Koalitionsverhandlungen 2021 zum Befristungsrecht
2.1 Die SPD als Initiator der Gesetzesreform
2.1.1 Die Motive für den Veränderungswillen
2.1.2 Der Referentenentwurf vom BMAS: Kernaussagen und Reaktionen auf die erdachten Änderungen
2.2 Die Standpunkte der Koalitionspartner FDP und Die Grünen
2.3 Die Sichtweise der oppositionellen CDU
2.4 Das Befristungsrecht im Koalitionsvertrag 2021: Ergebnis der Verhandlungen
3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die geplanten Neuregelungen im Befristungsrecht, wie sie im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt wurden, und analysiert deren Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der unterschiedlichen parteipolitischen Standpunkte.
- Aktuelle Rechtsgrundlagen und Befristungsarten im deutschen Arbeitsrecht
- Rolle der SPD und des BMAS als treibende Kraft der Reformbemühungen
- Diskurs zwischen den Koalitionspartnern (SPD, FDP, Grüne) und der Opposition
- Analyse des Referentenentwurfs 2021 und dessen gesellschaftliche Reaktionen
- Vergleichende Betrachtung der Befristungspraxis zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft
Auszug aus dem Buch
1.1.1 Die Befristung mit Sachgrund
Grundsätzlich werden in Deutschland zwei Typen der Befristung von Arbeitsverträgen unterschieden - die Befristung mit Sachgrund und die sachgrundlose Befristung. Geregelt sind diese im dritten Abschnitt des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. §3 I TzBfG beschreibt dabei den Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers. So kann einerseits ein Arbeitsverhältnis kalendermäßig befristet werden, es endet folglich zu einem bestimmten und vorher festgelegten Zeitpunkt. Hier spricht man von einer Zeitbefristung. Eine Zweckbefristung liegt dagegen vor, wenn das Arbeitsverhältnis bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enden soll (ErfK 2019/Müller-Glöge TzBfG §3 Rn.1). Sowohl für die Befristung mit Sachgrund als auch für die sachgrundlose Befristung ist für ihre Wirksamkeit die Schriftform erforderlich (§14 IV TzBfG).
Liegt ein sachlicher Grund vor, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, so kann diese laut §14 I 1 rechtskonform durchgesetzt werden. In §14 I 2 TzBfG ist dafür eine nicht ausschöpfende Liste mit acht Beispielen enthalten. Die wohl am häufigsten in der Praxis angegebenen Sachgründe sind dabei ein nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung (Nr.1), der Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium (Nr.2), die Vertretung eines Arbeitnehmers (Nr.3) sowie ein gerichtlicher Vergleich (Nr.8) (Schwarz und Pulat 2021). Auf Grundlage der Nummern 1 und 3 können somit Aushilfen eingestellt werden (Abels et al. 2021). Falls der Personalbedarf nur für ein bestimmtes Projekt bestehen wird, kann die sogenannte Projektbefristung angewendet werden (BAG, Urteil vom 23.01.2019).
Weitere sachliche Gründe zur Befristung von Arbeitsverhältnissen sind die Eigenart der Arbeitsleistung (Nr.4) sowie die „Probearbeit“ (Nr.5), die jedoch abzugrenzen ist von der klassischen Probezeit in unbefristeten Verträgen (Reinhardt und Klose 2020). Die Nummer 6 in §14 I 1 TzBfG bezeichnet in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe als mögliche Rechtfertigung für einen sachlichen Grund - Nummer 7 stellt schließlich eine Vergütung aus Haushaltsmitteln, die lediglich für eine befristete Anstellung vorgesehen sind, dar. Dieser Grund wird auch als Sonderbefristung für den öffentlichen Dienst bezeichnet. Er betrifft den öffentlichen Dienst und ist in seiner Gebrauchsweise nicht unumstritten, was das Bundesministerium für Arbeit und
Zusammenfassung der Kapitel
1 Die Arten und Rechtsgrundlagen für Befristungen im Arbeitsverhältnis: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für sachgrundbefristete und sachgrundlose Arbeitsverträge sowie die Rolle der europäischen Rechtsprechung.
2 Die Koalitionsverhandlungen 2021 zum Befristungsrecht: Dieser Abschnitt beleuchtet die politischen Hintergründe, die Motive der beteiligten Parteien und das finale Ergebnis der Verhandlungen im Koalitionsvertrag.
3 Fazit: Das Fazit bewertet die durchgesetzten Änderungen kritisch und setzt sie in den Kontext der wirtschaftlichen Realität sowie der parteipolitischen Versprechen.
Schlüsselwörter
Befristungsrecht, Arbeitsverhältnis, Sachgrundbefristung, sachgrundlose Befristung, Koalitionsvertrag, Kettenbefristung, Arbeitsmarkt, Politik, Rechtsgrundlagen, Arbeitnehmerrechte, Flexibilisierung, öffentlicher Dienst, Wirtschaftsbranchen, BMAS, Gesetzgebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die geplanten sowie vereinbarten Neuregelungen im deutschen Befristungsrecht im Rahmen des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition von 2021.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Sachgrundbefristungen zur sachgrundlosen Befristung, die politische Argumentation der Regierungsparteien sowie die Auswirkungen auf unterschiedliche Wirtschaftssektoren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen den ursprünglichen Reformforderungen der SPD und dem tatsächlichen, eher ernüchternden Ergebnis im Koalitionsvertrag aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung von Rechtsgutachten, Gesetzesentwürfen, Parteiprogrammen und statistischen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Status quo, die Analyse der parteiinternen Motive für die Reformpläne und eine detaillierte Betrachtung des Referentenentwurfs im Vergleich zum finalen Koalitionsvertrag.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Wichtige Begriffe sind Befristungsrecht, Koalitionsvertrag, Kettenbefristung, Arbeitsmarkt, Flexibilisierung und Interessen der Sozialpartner.
Inwiefern unterscheidet sich die Befristung im öffentlichen Dienst von der in der Privatwirtschaft?
Die Arbeit stellt fest, dass der öffentliche Dienst stärker befristet, unter anderem durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, was im Koalitionsvertrag durch die Abschaffung der Haushaltsbefristung adressiert wurde.
Welche Rolle spielt die FDP bei den Verhandlungen zum Befristungsrecht?
Die FDP fungiert als Korrektiv, das eine übermäßige Regulierung ablehnt und die sachgrundlose Befristung als essenzielles Flexibilisierungsinstrument für die Wirtschaft verteidigt.
Warum wird die 2,5%-Regel im Fazit als "vom Tisch" bezeichnet?
Die Autorin stellt fest, dass im finalen Koalitionsvertrag von dieser geforderten Höchstquote für Unternehmen ab 75 Mitarbeitern nichts mehr übrig geblieben ist.
Wie bewertet der Autor die Erfolgschancen der Umsetzung?
Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird als wahrscheinlich erachtet, da der Bundesarbeitsminister seine Arbeit konsequent fortführt, auch wenn der Inhalt hinter den ursprünglichen Versprechen zurückbleibt.
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- Felix Töpfer (Autor), 2022, Die geplanten Neuregelungen im Befristungsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1245435