Der Handelsbrauch hat eine lange Geschichte hinter sich. Es ist nur schwer zu sagen, wie weit die Geschichte des Handelsbrauchs tatsächlich zurückzuführen ist. Jedoch wurde bereits 1964 im Handbuch des Handelsrechts, der Handelsbrauch festgehalten. Es wird darauf verwiesen, dass bereits im Mittelalter Handelsbräuche im alltäglichen Handelsverkehr genutzt wurden. Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, kaufmännische Handelsbräuche unter besonderer Berücksichtigung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) und des Schweigens im Handelsrecht darzulegen. Neben den genannten Handelsbräuchen werden auch weitere Formen von Handelsbräuchen näher erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Wesen des Handelsbrauchs
2.1. Darlegung des Begriffs Handelsbrauch
2.2. Beweislast von Handelsbräuchen im Streitfall
3. Arten des Handelsbrauchs
3.1. Incoterms
3.2. Gafta und FOSFA
3.3. Tegernseer Gebräuche
3.4. Der Handschlag auf bäuerlichen Viehmärkten
4. Schweigen im Handelsrecht
4.1. Relation Schweigen und Willenserklärung
4.2. Schweigen als Zustimmung
4.3. Rügeobliegenheit
5. Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben
5.1. Darlegung und Voraussetzungen
5.2. Rücktritt und Anfechtung
5.3. Sich kreuzende kaufmännische Bestätigungsschreiben
6. Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, kaufmännische Handelsbräuche unter Berücksichtigung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) sowie der Bedeutung des Schweigens im Handelsrecht systematisch darzulegen. Dabei wird untersucht, wie Handelsbräuche zur effizienten Geschäftsabwicklung beitragen und welche rechtliche Bindungswirkung sich daraus ergibt.
- Theoretische Grundlagen und Definition von Handelsbräuchen
- Analyse und Beispiele internationaler und nationaler Handelsbräuche (z.B. Incoterms, Gafta, FOSFA, Tegernseer Gebräuche)
- Bedeutung von Schweigen im Handelsrecht als Mittel zur Geschäftsvereinfachung
- Anwendung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS)
- Beweislast und rechtliche Durchsetzbarkeit von Handelsbräuchen
Auszug aus dem Buch
3.4.Der Handschlag auf bäuerlichen Viehmärkten
Ein weiterer noch sehr viel älterer Handelsbrauch ist der, welcher Teil der Leitsätze eines ehrbaren Kaufmanns ist. Das Wort eines ehrbaren Kaufmanns steht. Sein Handschlag besiegelt und gilt. Die Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V. lässt sich bis in das Jahr 1517 zurückverfolgen. Dabei werden die ethischen Grundsätze vertreten, welche ein ehrbarer Kaufmann zu Tage bringen soll. Es wird außerdem danach gestrebt nach dem Prinzip von Treu und Glauben zu handeln. Der Grundsatz von Treu und Glauben, ist eine Rechtsgrundlage. Es bedeutet, dass im Rechtsverkehr ein ehrliches, anständiges und vertrauenswürdiges Verhalten erwartet bzw. erwünscht wird. Im BGB §§ 157, 242 wird auf Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte bzgl. der Auslegung von Verträgen Bezug genommen.
Auf bäuerlichen Viehmärkten ist es üblich, dass der Händler welcher Interesse am Vieh hat zunächst dieses genau begutachtet. Der Verkäufer hingegen preist sein Vieh nicht nur wörtlich oder löblich dem Käufer gegenüber an, oft erfolgt ein leichtes sorgsames Klopfen mit der Hand auf das Tier, was eine Geste von gut behandeltem Vieh bedeutet. Auch der Käufer verschafft sich mit Abtasten und genaues begutachten einen Eindruck. Darauffolgende Gespräche über anderweitige Themen sind oft ein Weg, um das Vertrauen beidseitig zu gewinnen, um einen Eindruck von dem Gegenüber zu erhalten und den Handel aufzulockern. Nach der Auswahl des gewünschten Viehs und dem Gewinn an Vertrauen ist es üblich mit dem Händler einen Preis auszuhandeln bzw. zu feilschen. Sobald beide Parteien, Händler und Käufer, eine Einigung gefunden haben, wird diese mit einem Handschlag besiegelt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die historische Entwicklung des Handelsbrauchs und steckt den Rahmen der Arbeit ab, inklusive der Schwerpunkte KBS und Schweigen.
2. Das Wesen des Handelsbrauchs: Dieses Kapitel definiert Handelsbräuche als gewohnheitsmäßige Verhaltensweisen im Handelsverkehr und klärt die Beweislast bei Streitfällen.
3. Arten des Handelsbrauchs: Hier werden verschiedene Handelsbräuche wie die Incoterms, Gafta/FOSFA-Regeln, die Tegernseer Gebräuche und der Handschlag auf Viehmärkten detailliert vorgestellt.
4. Schweigen im Handelsrecht: Das Kapitel behandelt die Rechtswirkung von Schweigen im Geschäftsverkehr und erläutert Ausnahmen wie die Rügeobliegenheit.
5. Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben: Die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen des KBS, inklusive Sonderformen wie sich kreuzende Schreiben, stehen hier im Fokus.
6. Kritische Würdigung: Das Abschlusskapitel resümiert die Bedeutung von Handelsbräuchen für die Vereinfachung des Handelsalltags und ihre anhaltende Relevanz.
Schlüsselwörter
Handelsbrauch, Handelsgesetzbuch, HGB, Incoterms, Gafta, FOSFA, Tegernseer Gebräuche, Ehrbarer Kaufmann, Handschlag, Schweigen im Handelsrecht, Willenserklärung, Rügeobliegenheit, Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, KBS, Vertragsschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit untersucht die Bedeutung von Handelsbräuchen im Geschäftsverkehr, deren rechtliche Einordnung und ihre Rolle bei der Vereinfachung von Transaktionen zwischen Kaufleuten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Handelsbräuchen, verschiedene spezifische Branchen-Regelwerke, die rechtliche Behandlung des Schweigens und das kaufmännische Bestätigungsschreiben.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Handelsbräuche trotz ihrer teils ungeschriebenen Natur als wirksame Instrumente zur Abwicklung von Verträgen und zur Vermeidung von Unsicherheiten dienen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literatur- und Quellenanalyse, die Rechtsprechung und handelsrechtliche Grundprinzipien berücksichtigt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst das Wesen und die Beweislast von Handelsbräuchen geklärt, gefolgt von einer Vorstellung konkreter Handelsbräuche und einer Analyse des kaufmännischen Schweigens sowie des Bestätigungsschreibens.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Handelsbrauch, HGB, Incoterms, Rügeobliegenheit, KBS und die Auslegung von Willenserklärungen unter Kaufleuten.
Wie unterscheidet sich das deklaratorische vom konstitutiven Bestätigungsschreiben?
Das deklaratorische KBS dient lediglich der Klarstellung und Beweislastabsicherung eines bereits geschlossenen Vertrages, während das konstitutive Schreiben erst mit seinem Zugang die Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen begründet.
Warum ist der "Handschlag" auf Viehmärkten rechtlich relevant?
Der Handschlag gilt als alter, vertrauensbasierter Handelsbrauch, der trotz fehlender schriftlicher Fixierung rechtsverbindlich ist und als Abschluss der Verhandlungen dient.
Welche Rolle spielt die IHK bei Streitigkeiten über Handelsbräuche?
Die IHK fungiert bei Gerichtsverfahren als zentrale Instanz, die durch Umfragen ermittelt, ob ein bestimmter Handelsbrauch in einer Branche tatsächlich existiert und angewendet wird.
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- Jewgenia Fleckenstein (Author), 2020, Kaufmännische Handelsbräuche. Bestätigungsschreiben und das Schweigen im Handelsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1245765