Clientelismo in Italien - Ursprung und Entwicklung


Trabajo de Seminario, 2005

20 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Definition Clientelismo

3. Entwicklung des Clientelismo in Italien
3.1 Antike
3.1.1 Römische Republik
3.1.2 Römisches Kaiserreich
3.2. Mittelalter
3.2.1 Nord- und Mittelitalien
3.2.2 Mezzogiorno
3.3 Neuzeit

4. Fazit und Vergleich
4.1 Politische Auswirkungen
4.2 Entwicklung

5. Literatur

1 Einleitung

Italien zeichnet sich in politischer Hinsicht durch Diskontinuität aus. Die Gesellschaft ist gesplittet in Nord- und Süd, Stadt und Land. Doch über allem liegt der Clientelismo. Nur über Beziehungen, in Deutschland oft etwas abfällig „Vitamin-B“ genannt, erreicht man im öffentlichen Leben, im öffentlichen Dienst oder selbst in der Privatwirtschaft einen höheren Posten bzw. überhaupt eine Anstellung. Diese Tendenzen sind je nach Branche und Region unterschiedlich stark ausgeprägt, dennoch sind sie in ganz Italien spür- und greifbar. Aber was ist Clientelismo und wie konnte es zu der beinahe vollständigen Durchdringung der italienischen Gesellschaft mit clientelistischen Strukturen kommen? Diese Hausarbeit soll aufzeigen, wo die Ursprünge des Clientelismo zu finden sind, was er genau bedeutet und wie er sich im Laufe der Jahrtausende entwickelt hat.

Um dies zu klären, muss zunächst der Begriff Clientelismo näher definiert werden. In der Folge wird die Entwicklung des Clientelismo von der Antike bis zur Neuzeit betrachtet und analysiert. Da es sich um ein breites Spektrum an historischen Fakten handelt, wird versucht, lediglich die für das Verständnis der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der des Clientelismo notwendigen Abläufe zu behandeln bzw. anzuschneiden. Wie bereits aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich, muss spätestens ab dem Mittelalter zwischen Nord- und Mittelitalien auf der einen Seite sowie dem so genannten Mezzogiorno, also dem Süden, unterschieden werden, da überaus unterschiedliche Entwicklungstendenzen festzustellen sind. Abschließend werden die Ergebnisse nochmals in aller Kürze zusammengefasst, die Auswirkungen des Clientelismo auf die politische Kultur in Italien skizziert, gefolgt von einem Ausblick in die nähere Zukunft.

2 Definition Clientelismo

Clientelismo bezeichnet ein informelles auf gegenseitigen Vorteil gerichtetes Machtverhältnis zwischen zwei sozial und ökonomisch ungleichen Personen - Patron und Client1. Beide Parteien treten dabei in ein Tauschverhältnis ein, bei dem der Patron dem Clienten eine Gefälligkeit gewährt; beispielsweise Schutz und Zugang zu knappen Ressourcen2, während der Client formal freiwillig dem Patron politische Unterstützung und Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Es handelt sich jedoch um einen ungleichen Tausch, da der Client nicht über genügend Ressourcen verfügt um die Leistung des Patrons angemessen auszugleichen, so dass er immer in der Schuld des Patrons verbleibt.34

Die Patron – Clientel Verbindung ist dabei auf einer Verhandlungsbasis verankert und durch ihren Nichtinstitutionalisierten, ungleichen, personellen und individuellen, sowie zweidimensionalen Charakter gekennzeichnet. Vertikale Beziehungen sind hierbei enger als horizontale Beziehungen – also der Klasse.

In Rom nutzten sowohl Volk als auch Nobilis den Clientelismo um ihre soziale Stellung zu verbessern, im Mittelalter sorgten die Eliten über ein eng verzweigtes Netz an Clientelen und Verwandtschaften für eine Konsolidierung ihrer Macht und bestimmten so das politische Geschehen für über 500 Jahre und im 20. Jahrhundert diente der Clientelismo den Wählern – vor allem im Mezzogiorno – als Instrument zur Erlangung von Einzelleistungen, die als Gegenleistung für Wählerstimmen oder die Unterstützung im Wahlkampf von lokalen Politikern erbracht wurden. Zudem brachte der über die Jahrhunderte gewachsene Clientelismo die Mafia hervor.

3 Entwicklung des Clientelismo in Italien

3.1 Antike

3.1.1 Römische Republik

Laut Bleicken, liegt der Ursprung des Clientelismo im dunkeln und lässt sich nur vage rekonstruieren. Seine Vorformen existierten vermutlich bereits in vorhistorischer Zeit und scheinen gemein-italisch zu sein. Wodurch die ältesten Clientelen entstanden, lässt sich nicht genau bestimmen, Bleicken geht jedoch davon aus, dass die Freilassung von Sklaven und die Einwanderungen von Handwerkern aus Latium dabei nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Er führt das System vielmehr auf die früh bestehende soziale Differenziertheit innerhalb des römisch-etruskischen Königsstaats zurück. Es gab „eine herausgehobene soziale Schicht von Personen […], die man Patrizier nannte. Dieser Personenkreis zeichnete sich dadurch aus, das nur er vollgültige Rechtsgeschäfte abschließen konnte, die Clienten hingegen in ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit von ihnen abhängig waren.“5

Die Römischen Bürger waren frei, besaßen jedoch keinerlei politische Rechte; sie waren demnach nur in geringem Maße rechtsfähig; das heißt ihre Stellung war im Rechtssinne prekaristisch6. Um nun ein rechtgültiges Geschäft abschließen zu können, musste ein Bürger ein Clientelverhältnis mit einem Patrizier eingehen. Die Clientes hatten gegenüber dem Patron bestimmte Gehorsams- und Dienstleistungspflichten zu erfüllen, beispielsweise Fron-, Geld- oder Kriegsdienstleistungen. Sie genossen dafür im Gegenzug dessen Schutz und Protektion, etwa bei Rechtsgeschäften und vor Gericht, wo der Patron seinen Clienten zu vertreten hatte und nicht gegen ihn aussagen durfte; umgekehrt durfte auch der Client nicht gegen seinen Patron aussagen oder klagen. Ein Verstoß des Patrons gegen die Schutz- und Treuepflicht gegenüber seinem Clienten galt als Vergehen gegen das Sakralrecht und wurde entsprechend sanktioniert.

Das eigentliche Fundament der Beziehung bildete seit frühester Zeit das personale Band zwischen Patron und Client, das angesichts der persönlichen Qualität einer solchen Beziehung eine natürliche Grenze für ein Patron – Clientelverhältnis bildete. Die Grenze ist etwa bei 100 Personen anzusetzen, allerdings sind die Rollen des Clienten und des Patrons zwei- dimensional, das bedeutet, dass ein Patron wiederum Client eines noch einflussreicheren Patrons sein kann und der Client gleichzeitig als Patron für geringer Gestellte fungieren konnte.7

Bereits im fünften vorchristlichen Jahrhundert machte das Clientelverhältnis einen Wandel durch. Die entscheidenden Faktoren waren hierbei unterschiedlicher Natur. Zum einen wurden die Bürger eroberter Städte in den römischen Bürgerverbund aufgenommen, was zu einer „Vermassung“8 der Clientel führte; da wie bereits erwähnt lediglich die Patrizier Rechte hatten. Da jedoch die Zahl der Adelsgeschlechter nicht in Relation mit der gesamten Bevölkerung wuchs, bedeutete der Zuwachs an „Bürgern“ gleichzeitig auch den Zuwachs an Clienten für die einzelnen Patrizierfamilien. Gleichzeitig bekam das Clientelverhältnis immer mehr den Charakter eines Rechtsverhältnisses und wurde später gar erblich. Durch die Erblichkeit des Clientelverhältnisses und dadurch, dass beispielsweise auch freigelassene Sklaven automatisch zu clientes ihres früheren Besitzers wurden, konnte im Laufe der Jahre und Generationen die Clientel zu einer großen Schar anwachsen.

Ein dritter Faktor war der seit dem Beginn des fünften vorchristlichen Jahrhunderts einsetzende „Ständekampf“9 – bei dem sich die römische Aristokratie und die Plebejer10 einander gegenüberstanden – bei dem es um die Gleichberechtigung der Plebejer ging. Die Forderungen der Plebejer konzentrierten sich zunächst auf die rechtliche Gleichstellung mit den Patriziern und auf das Mitspracherecht bei existentiellen politischen Entscheidungen; beispielsweise ob Krieg geführt werden sollte. Schrittweise erreichte der Plebs in der Folgezeit die Anerkennung der Volksversammlung und des Volkstribunats, die Legalisierung von Eheschließungen11 zwischen Plebejern und Patriziern sowie die Zulassung zu den Magistraturen. Auf das Patron – Client Verhältnis hatten die Ereignisse keine weiteren Auswirkungen, da die politische Energie der Massen nach der allgemeinen Aufhebung der rechtlichen Deklassierung der Nicht-Patrizier weitestgehend erschöpft war.

In der Folgezeit kam es zu einer Aufspaltung der Clientel in unterschiedliche Formen. Ursache dieser Aufspaltung war das vordringen der römischen Legionen, die Stück für Stück die Expansion vorantrieben und die Grenzen Roms weit über Italien hinaus ausdehnten. Hieraus entwickelte sich eine lockere Form der Clientel, die so genannte „politische“ Clientel, die von der älteren, auf personalen Nahverhältnis beruhender Clientel unterschieden werden muss; auch wenn sie nicht eindeutig von einander abzugrenzen sind.12 Bleicken schreibt hierzu: „Man kann die Clientel eines Nobilis als einen Kreis sehen, in dessen Kern, um den Patron herum, diejenigen Clienten saßen, die der Patron gut kannte […]. Zur Peripherie hin saßen diejenigen, mit denen der Patron nur selten direkten Kontakt hatte […].“13

Bindungen innerhalb der Nobilis galten als amicitia, wobei dies nicht mit der deutschen Übersetzung ‚Freundschaft’ zu verwechseln ist. „Jeder Nobilis hatte solche amici und necessarii. Er hatte sie durch seine Familie, also gleichsam ‚im Erbgang’ erworben oder sich selbst geschaffen.“14 Die Pflege dieser Beziehungen war für den Nobilis mit einem hohen Aufwand an Zeit und Mühe verbunden, war für ihn jedoch unerlässlich um das Sozialprestige aufrechtzuerhalten oder gar zu steigern15. Die Bindungen dieses Beziehungsnetzes waren Dauerhaft, zwar war es jederzeit möglich Beziehungen abzubrechen oder neue zu knüpfen, jedoch geschah dies im Normalfall nicht. Das Beziehungsgeflecht stellte zwar keinen absoluten Wert dar, da es wie bereits erwähnt wandelbar war, so bestach es dennoch durch seine Berechenbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt – nicht jedoch im Hinblick auf frühere oder künftige Generationen.16

Bestand hatte das System, weil durch die römische Expansion die materiellen Bedürfnisse der Massen befriedigt wurden, wodurch es zu keinerlei Interessenkonflikten zwischen Patron und Client kommen konnte.

Eine Veränderung des status quo erfolgte erst im Zuge des Bundesgenossenkrieges in den Jahren 91 bis 89 v. Chr., in dessen Folge die italischen Verbündeten das römische Bürgerrecht zugesprochen bekamen. „Die Auflösung der überkommenen Clientelverhältnisse wurde dadurch hervorgerufen, dass sich größere Heeresverbände geschlossen als die Clientel des Feldherren betrachteten […]; die Clientel wurde somit zur militärischen Gefolgschaft […].“17 Bedingt wurde dies durch dominierende Persönlichkeiten, wie beispielsweise den idealistischen Agrarreformer Tiberius, des vor terroristischen Akten nicht zurückschreckenden Sulla oder durch Marius, der mit seinen Reformen beim Heer ansetzte, in dem nun auch Plebejer dienten, die späterhin als Veteranen mit Land abgefunden wurden und so eine enge Bindung zwischen Soldat und Feldherr erzeugte. „Nicht mehr der Pluralismus der Adelsclientelen mit ihren wechselseitigen sozialen Bindungen, sondern das Massenphänomen der Heeresclientelen mit ihren existentiellen Abhängigkeiten vom jeweiligen Oberbefehlshaber wurde entscheidend.“18

[...]


1. Der Begriff Klient ist abgeleitet von dem lateinischen cliens, was „Schutzbefohlener“, aber auch „Höriger“ bedeutet. Clientes stammt in seiner Urform von dem archaischen Verb cluere „gehorchen“ oder von clinare „anlehnen“ € Schutz suchen. Patron stammt von dem lateinischen patronus, was „Schutzherr“ bedeutet.

2 Ressourcen können in diesem Fall Land, Rechtsbeistand, staatliche Dienstleistungen oder Geld darstellen.

3 Vgl. Ammon, Günther, Italien – Vom Kampf der Gesellschaft und der Wirtschaft gegen den Staat, München 2000, S. 146 – 147.

4 Vgl. auch Schubert, Klein, Das Politiklexikon, Bonn 2001.

5 Bleicken, Jochen, Die Verfassung der Römischen Republik, 8. Aufl., Paderborn 1995, S. 28.

6 Abgeleitet von dem lateinischen precario „bittweise“ bzw. „auf Widerruf gewährt“.

7 Vgl. Ammon/Stemmermann, Italien – Vom Kampf der Gesellschaft und der Wirtschaft gegen den Staat, München 2000, S. 147.

8 Vgl. Bleicken, Jochen, Die Verfassung der Römischen Republik, 8. Aufl., Paderborn 1995, S. 29.

9 Moderner Sammelbegriff für die Konflikte.

10 Von lateinisch plebs – „die Menge“.

11 = connubium

12 Vgl. Bleicken, Jochen, Die Verfassung der Römischen Republik, 8. Aufl., Paderborn 1995, S. 32.

13 Bleicken, Jochen, Die Verfassung der Römischen Republik, 8. Aufl., Paderborn 1995, S. 32 – 33.

14 Ebd., S. 187.

15 Vgl. dem System im Mittelalter.

16 Ebd., S. 188.

17 Ebd., S. 39.

18 Vgl. Christ, Karl, Die Römische Kaiserzeit, 2. Aufl., München 2004, S. 12 – 15.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Clientelismo in Italien - Ursprung und Entwicklung
Universidad
http://www.uni-jena.de/  (Fachbereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation)
Curso
Staat und Gesellschaft in Italien seit 1860
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
20
No. de catálogo
V124681
ISBN (Ebook)
9783640473137
ISBN (Libro)
9783640473120
Tamaño de fichero
419 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Klientelismus, Italien, Politik, politische Kultur, Geschichte, Patronage, Imperium Romanum, Mezzogiorno, Mafia, Wirtschaft
Citar trabajo
Patrick Krippendorf (Autor), 2005, Clientelismo in Italien - Ursprung und Entwicklung , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124681

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