Die Päpstliche Enzyklika 'Rerum novarum' und ihre Bedeutung für die Wirtschaftsethik


Redacción Científica, 2008

13 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Prinzipien der Katholischen Soziallehre

III. Der Staat und seine Aufgabe

IV. Zusammenfassung

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Der Grundgedanke der Katholischen Soziallehre ist die Ordo Socialis, die gottgewollte Ordnung des Ganzen der menschlichen Gemeinschaft. Je mehr die Teilbereiche einer Gesellschaft, wie die Rechts- oder Marktordnung, sich an die Prinzipien der Soziallehre annähern, umso mehr entspricht die politische und wirtschaftliche Realität dem erreichbaren Ideal der Gerechtigkeit. Die sich aus der Lehre der Kirche und insbesondere den Sozialenzykliken ergebenden Prinzipien sind das Gemeinwohl, die Solidarität und die Subsidiarität. Die Quellen der Soziallehre sind die Offenbarung und auch unabhängig von dieser, das Naturrecht.

Die „neuere“ Soziallehre der Kirche entfaltete sich mit und ab der Päpstlichen Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII., die am 15. Mai 1891 veröffentlicht wurde. Sie entstand unter den negativen Eindrücken der Auswirkungen der Industriellen Revolution, die vor allem die Arbeiterschaft betraf. Dies heißt jedoch nicht, dass es vor Rerum novarum keine päpstlichen Stellungnahmen zu sozialen Fragen gab. Mit dieser Enzyklika kam es vielmehr zu einer wissenschaftlichen Theoriebildung, die für alle weiteren Sozialenzykliken maßgebend sein sollte. Die philosophisch-theologische Grundlage dieser Theoriebildung bildet die Scholastik, die im 19. Jahrhundert als so genannte Neoscholastik eine Renaissance erfuhr.

Grundlage der Scholastik (bzw. der Neuscholastik) bildet das Naturrecht, genauer: das klassische Naturrecht. Das Natrurrecht bot und bietet heute noch das Denkgebäude und die Argumentationsbasis der katholischen Soziallehre insbesondere gegenüber der modernen Philosophie und seinen ideologischen „Kindern“, dem Liberalismus und Sozialismus. Die Entwicklung der neuen sozialen Theorieansätze ging einher mit einem sozialromantisch-konservativen Denken oder dem ultramontanen-antimodernistischen Denken. Diese Auseinandersetzung hat heute nichts an ihrer Aktualität verloren hat, sofern sie in Zeiten der Dominanz individualistischer und ökonomischer Weltauffassungen wahrgenommen wird.

Seit Rerum novarum gab es weitere Enzykliken, die in ihrer jeweiligen Zeit explizit die soziale Frage zum Gegenstand hatten. Es seien an dieser Stelle „ Quadragesimo Anno “ (1931), „ Pacem in terris “ (1963), „ Centesimus Annus “ (1991) und auch die Enzyklika „ Deus Caritas Est “ (2005) von Papst Benedikt XVI. genannt. Allen diesen ist ein Rekurs auf das Naturrecht und dessen Paradigmen eigen. In diesen Enzykliken, wie zu allen Zeiten, hat die Kirche gelehrt, dass eine gerechte Ordnung nur möglich ist, wenn der Mensch entsprechend der Tugenden lebt. Die Kardinaltugenden sind – in dieser Reihenfolge- die Tapferkeit, die Klugheit, das Maß und die Gerechtigkeit. Die Sorge um das Heil der Seele und das gute Leben, welches jenes entsprechend der Tugend ist, ist die höchste Kunst, wie schon Sokrates festhielt. Ein Christ weiß um das Vorbild des tugendhaften Menschen schlechthin, nämlich um Jesus Christus.

Doch auch die Gesellschaft als Ganzes bzw. die gesellschaftlichen Institution sollten sich um der Gerechtigkeit willen an bestimmten Prinzipien ausrichten. Diese Prinzipien müssten in der jeweiligen gesellschaftspolitischen Realität der Zeit entsprechend ihrer Dringlichkeit ausgelegt und verwirklicht werden, was zumal größerer Anstrengung bedarf. Zu den schon erwähnten Prinzipien, Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität, die im folgenden näher ausgelegt werden, werden auch das Freiheitsprinzip, sowie heute auch die Nachhaltigkeit, die Partizipation und die Option für die Armen gezählt. Die Triade Personalität – Solidarität - Subsidiarität wurde unter dem Einfluss des berühmten Jesuiten Oswald von Nell-Breuning bekannt. Alle Prinzipien haben ihnen Ursprung in der Erschaffung des Menschen als Gottes Ebenbild, wodurch dem Menschen (wurzelhaft) Menschenwürde zukommt.

II. Die Prinzipien der Katholischen Soziallehre

Das Gemeinwohl ist der Zentralbegriff der katholischen Soziallehre. Es kann nach Johannes Messner als die allseitige Verwirklichung der Gerechtigkeit bezeichnet werden. Aristoteles hält in seinem Werk Politik fest: „Da in allen Wissenschaften und Künsten das Gute das Ziel ist, so gilt dies am meisten und vor allem in dem Wichtigsten von allen, nämlich der Kunst des Staatsmannes. Das politische Gute ist das Gerechte, und dieses ist das, was dem Gemeinschaftlichen zuträglich ist“[1]. Bei Thomas von Aquin wird das bonum commune den Angelpunkt seiner Ethik und Staatslehre bilden. Dass es das gemeinsame Gute gibt und dass es mehr als ein Kompromiss von Einzelinteressen ist, hielt schon Platon in seiner Auseinandersetzung mit den Sophisten fest. Dieses Gute kann vom Menschen durch die ratio im Sinne des antiken Denkens erkannt werden. Durch diese Erkenntnisse und ein diesen entsprechendes Leben entfaltet der Mensch seine ihm eigene Natur.

Am Gemeinwohlbegriff schließt inhaltlich der Solidaritätsbegriff an. Die Solidarität hat erst Johannes Paul II. im Jahre 1991 treffend bestimmt:„Solidarität ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, das heißt das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind“[2]. Es dürfte spätestens an dieser Stelle klar sein, dass die Katholische Kirche mit Solidarität nicht die klassenkämpferische Solidarität des Sozialismus meint, die schon in Rerum novarum von Papst Leo XIII. deutlich abgelehnt wird. Es sei in diesem Zusammenhang auf die Sozialverpflichtung des Eigentums hingewiesen, was auch Rerum novarum festhält. Das Eigentum ist einer der Pfeiler einer christlich verstandenen Gesellschaftsordnung, was in drei der zehn Gebote, sowie auch im Naturrecht verbürgt wird. Der Gebrauch des Eigentums ist durch die Verpflichtung eingeschränkt, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen. Dies hält etwa auch das deutsche Grundgesetz fest.[3]

Mit dem Gemeinwohl und der Solidarität steht auch das Subsidiaritätsprinzip im engen Zusammenhang. Es war Papst Pius XI., der in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno die Subsidiarität als dasjenige definiert „was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf. (...) Es verstößt gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung“[4]. Der Föderalismus, der sich wie kaum wo im deutschsprachigen Raum entfalten konnte, entspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Auch die Europäische Union hat sich zumindest in der Vergangenheit als ein politisches System verstanden, das sich subsidiär gliedert. Es ist sicherlich nicht abwegig zu behaupten, dass das Prinzip der Subsidiarität heute politisch am meisten in Vergessenheit geraten ist. Wenn heute die Rede davon ist, dass dem Bürger mehr Eigenverantwortung zugetraut werden soll, dann heißt dies, dass diesem Prinzip Rechung getragen werden soll.

Die bedeutendste kleine Einheit einer Gesellschaft ist die Familie. Schon Rerum novarum betont die Eigenständigkeit der Familie, auch gegenüber dem Staat: „Sie ist älter als jegliches andere Gemeinwesen, und deshalb besitzt sie unabhängig vom Staate ihre innewohnenden Rechte und Pflichten“[5]. Diese werden durch die „sozialistischen Sozialisierungstendenzen“, die in der Gesellschaft „nur Verwirrung auslösen“[6], bedroht. Papst Leo spricht sich gegen die Gefahren aus, die vom Sozialismus und seiner „Gleichmachung von hoch und niedrig“ drohen und verwarf ihn überhaupt. Im Gegensatz zum Klassenkampf ruft er zur Versöhnung der Klassen, die es naturgemäß gibt, auf. Sie sollen „zur Einheit und gegenseitiger Harmonie“ hingeordnet werden, denn beide haben einander nötig. Genauso wenig wie das Kapital ohne die Arbeit, so wenig könne die Arbeit ohne das Kapital bestehen.[7]

Angesichts der Herausforderung der Bewältigung der sozialen Frage im 19. Jahrhundert, geht Rerum novarum auf jene Akteure ein, von denen sie sich Hilfe erwartet, nämlich der Kirche, der Arbeiterschaft selbst und dem Staat. Aufgabe der Kirche als Segensquell ist die Stärkung und Verbreitung der religiösen und weltanschaulich-sittlichen Gesinnung, d.h. insbesondere die Erziehung zur Tugend. Dazu kommt das karitative Engagement der Kirche. Die Arbeiterschaft ist zur Selbsthilfe aufgerufen, sie soll sich in Arbeitervereinungen organisieren. Auch der Staat ist gefordert, bei sozialen Härten subsidiär – d.h. helfend – einzugreifen.

[...]


[1] Aristoteles, Politik, III. 1282b, S. 14-18.

[2] Papst Johannes Paul II, Sollicitudo Rei Socialis, 38.

[3] Vgl. das deutsche Grundgesetz Art. 14, Absatz 2.

[4] Papst Pius XI., Quadragesimo Anno, 79.

[5] Papst Leo XIII., Rerum novarum, 12.

[6] ebenda.

[7] Vgl. Die Widerlegung des Sozialismus: Papst Leo XIII., Rerum novarum, 3-14.

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Die Päpstliche Enzyklika 'Rerum novarum' und ihre Bedeutung für die Wirtschaftsethik
Universidad
Hochschule Heiligenkreuz  (Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft)
Curso
Wirtschaft und Ethik
Calificación
1
Autor
Año
2008
Páginas
13
No. de catálogo
V124693
ISBN (Ebook)
9783640298389
Tamaño de fichero
419 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Päpstliche, Enzyklika, Rerum, Bedeutung, Wirtschaftsethik, Wirtschaft, Ethik
Citar trabajo
Mag. Christian Machek (Autor), 2008, Die Päpstliche Enzyklika 'Rerum novarum' und ihre Bedeutung für die Wirtschaftsethik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124693

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