Die Europäische Union umfasst seit der letzten Erweiterung mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 01.01.2007 nunmehr 27 Mitgliedstaaten mit insgesamt 493 Millionen Einwohnern. Vorgänge auf europäischer Ebene berühren uns heute unmittelbar und gewinnen weiter an Bedeutung, es ist daher wichtig, die Funktionsweise der EU zu verstehen. Die EU stellt den institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Sie wird gemeinhin mit dem „Tempelmodell“, dessen Dach auf drei Säulen ruht, beschrieben. Die erste Säule wird durch den EGV (ehemals EWG) und durch den EAGV begründet. Die zweite Säule stellt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dar, die im EUV geregelt ist. Die dritte Säule, die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS, ist ebenfalls im EUV geregelt. Die Organe der EU/EG sind der Europäische Rat als Leitorgan (Art. 4 EUV) und das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof (Art. 7 I EGV). Der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss und einem Ausschuss der Regionen unterstützt (Art. 7 II EGV). Daneben wurde ein europäisches System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank geschaffen (Art. 8 EGV) sowie die Europäische Investitionsbank (Art. 9 EGV) errichtet. Die Beschreibung einiger dieser Organe, im Einzelnen des Europaparlaments, des Europäischen Gerichtshofs und des Rechnungshofs ist Inhalt dieser Seminararbeit. Die Organe werden einzeln vorgestellt und nach einem kurzen Abriss über die geschichtliche Entwicklung dann hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben näher beleuchtet.
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Inhaltsverzeichnis
A. Europaparlament (EP)
I. Geschichte
II. Zusammensetzung
III. Aufgaben und Befugnisse
1. Repräsentations-, Artikulations- und Kommunikationsfunktion
2. Rechtssetzung
3. Budgetrecht/ Haushalt
4. Mitwirkungsfunktion bei Wahl/ Abwahl Exekutive
5. Kontrollfunktion
IV. Beschlussfassung
V. Abschließende Betrachtung des EP
B. Europäischer Gerichtshof
I. Zusammensetzung und Arbeitsweise des EuGH
II. Das Europäische Gericht erster Instanz
III. Abschließende Betrachtung des EuG und des EuGH
C. Rechnungshof
I. Zusammensetzung
II. Arbeitsweise
III. Abschließende Betrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, die organisatorische Struktur und Funktionsweise zentraler Organe der Europäischen Gemeinschaft detailliert darzustellen. Dabei steht die Untersuchung der geschichtlichen Entwicklung, der Zusammensetzung sowie der spezifischen Aufgaben und Befugnisse der untersuchten Institutionen im Vordergrund, um ein grundlegendes Verständnis für deren Zusammenwirken zu vermitteln.
- Strukturelle Analyse des Europaparlaments (EP)
- Aufgaben und rechtliche Befugnisse des EP, insbesondere im Budget- und Gesetzgebungsprozess
- Aufbau und Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Gerichts erster Instanz (EuG)
- Struktur und Kontrollmechanismen des Rechnungshofs
- Die Rolle der Organe im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses
Auszug aus dem Buch
III. Aufgaben und Befugnisse
Das EP übt prinzipiell nur die diejenigen Befugnisse aus, die ihm mit den Gemeinschaftsverträgen (Art. 189, 190 EGV; Art. 107 ff. EAGV; Art. 20 ff. EGKS) vertraglich übertragen wurden. Es verfügt mangels staatlicher Souveränität und der fehlenden Kompetenz-Kompetenz der EG/EU nicht über die volle Parlamentssouveränität der nationalen Parlamente in den Mitgliedstaaten. Parlamente in repräsentativen Demokratien erfüllen i.d.R. Repräsentations- und Artikulationsfunktion, Kommunikationsfunktion, Rechtsetzungsfunktion, Budgetrecht, Mitwirkungsfunktion bei Wahl und Abwahl der Exekutive sowie Rekrutierungsfunktion und Kontrollfunktion.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Europaparlament (EP): Dieses Kapitel beleuchtet die geschichtliche Entwicklung des Parlaments vom reinen Konsultativorgan hin zu einem Mitentscheider und analysiert dessen interne Struktur sowie die vielfältigen legislativen und kontrollierenden Befugnisse.
B. Europäischer Gerichtshof: Hier werden die Struktur und die Verfahrensweise des EuGH sowie des EuG erläutert, wobei der Fokus auf der zentralen Rolle der Rechtsprechung für die einheitliche Auslegung und Geltung des Gemeinschaftsrechts liegt.
C. Rechnungshof: Dieses Kapitel beschreibt die Rolle des Rechnungshofs als Finanzkontrollinstanz, seine organisatorische Einbettung und seine Aufgabe bei der Prüfung der rechtmäßigen und wirtschaftlichen Haushaltsführung der Gemeinschaft.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, Rechnungshof, Gemeinschaftsrecht, Rechtsetzung, Haushaltsverfahren, Mitentscheidungsverfahren, Institutioneller Rahmen, Europarecht, Politische Fraktionen, Finanzkontrolle, Europäische Integration, Vertrag von Maastricht, Exekutive.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die institutionelle Architektur der Europäischen Gemeinschaft und stellt die zentralen Organe – Europaparlament, Europäischer Gerichtshof und Rechnungshof – in ihrem Aufbau und ihren Funktionen vor.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Felder umfassen die Geschichte der Organe, deren Zusammensetzung, die internen Abläufe sowie die rechtlich verankerten Aufgaben und Kontrollbefugnisse innerhalb der EU.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine fundierte wissenschaftliche Darstellung der Funktionsweise dieser Organe, um dem Leser ein besseres Verständnis des institutionellen Gefüges der EU zu ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Literaturanalyse, die auf einschlägigen Verträgen, Handbüchern und Kommentierungen zum Europarecht basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die drei Hauptabschnitte zu Parlament, Gerichtshof und Rechnungshof, in denen jeweils die historische Entwicklung, die personelle Zusammensetzung und die spezifischen Kompetenzen detailliert erläutert werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Europarecht, institutioneller Aufbau, Rechtsetzung, Haushaltskontrolle und Mitentscheidungsverfahren charakterisieren.
Wie unterscheidet sich die Stellung des EP von nationalen Parlamenten?
Das EP besitzt keine volle Parlamentssouveränität und verfügt nicht über die sogenannte Kompetenz-Kompetenz; es ist in seinen Befugnissen strikt an die ihm durch die Gemeinschaftsverträge übertragenen Rechte gebunden.
Warum wurde das Gericht erster Instanz (EuG) gegründet?
Das EuG wurde 1989 gegründet, um den EuGH aufgrund eines hohen Arbeitsanfalls zu entlasten und eine fachgerechte Bearbeitung von Klagen natürlicher und juristischer Personen sowie wettbewerbsrechtlicher Angelegenheiten zu gewährleisten.
Welche Rolle spielt der Rechnungshof für die Haushaltsführung?
Er fungiert als Finanzkontrollinstanz, die die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit prüft und über Unregelmäßigkeiten berichtet.
- Citation du texte
- Ullrich Janke (Auteur), 2008, Organe der Europäischen Gemeinschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124812