Historische Implikationen für die fehlende Herausbildung eines flächendeckenden staatlichen Gewaltmonopols in Afghanistan nach 2001


Travail de Projet (scientifique-pratique), 2008

53 Pages, Note: 2,0


Extrait


Gliederung

1. Problemstellung / Relevanz des gewählten Themas

2. Die historische Entwicklung Afghanistans als Gebiet ohne staatliches Machtmonopol bis 1933
2.1 Afghanistan – ein Vielvölkerstaat
2.2 Geographische Beschaffenheit des Staatsgebietes
2.3 Überblick über die Geschichte der afghanischen Staatswerdung

3. Wissensstandsanalysen zur Thematik Warlords und Klan-Strukturen

4. Das staatliche Gewaltmonopol im unabhängigen Königreich von 1933 bis 1973
4.1 Entstehung und Funktionsweise der Regierung
4.2 Dominierende politische Akteure der Epoche
4.3 Geographische Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols

5. Das staatliche Gewaltmonopol im sozialistischen Afghanistan unter UdSSR-Besetzung von 1979-89
5.1 Entstehung und Funktionsweise der Regierung
5.2 Dominierende politische Akteure der Epoche
5.3 Geographische Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols

6. Auswirkungen der vorherigen staatlichen Ordnungen auf die Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols in Afghanistan nach der US Intervention von 2001
6.1 Entstehung und Funktionsweise der Regierung
6.2 Dominierende politische Akteure der Epoche
6.3 Geographische Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols

7. Diskussion der Ausgangsthese

8. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Problemstellung / Relevanz des gewählten Themas

Das Gebiet des heutigen Afghanistan ist in seiner jüngeren Geschichte, gerade seit Beginn des letzten Jahrhunderts immer wieder Schauplatz von kriegerischen Auseinandersetzungen geworden, die nicht nur für weltweite Aufmerksamkeit gesorgt haben sondern auch den heutigen Staat Afghanistan zu einem „failed state“ gemacht haben. Dabei ist ein solcher Staat nach der Definition von Noam Chomsky ein Staatsgebilde, dem es nicht gelingt Sicherheit für seine Bürger zur Verfügung zu stellen: „The definition of ´failed states´ is hardly scientific. But they share some primary characteristics. They are unable or unwilling to protect their citizens from violence and perhaps even destruction. They regard themselves as beyond the reach of domestic or international law, hence free to carry out aggression and violence. And if they have democratic forms, they suffer from a serious ´democratic deficit´ that deprives their formal democratic institutions of real substance.“ [1]

Afghanistan galt insbesondere seit dem 20. Jahrhundert als Schlüsselstaat bei Konflikten im Nahen Osten in seiner Verbindung zu Asien. Immer wieder wollten regionale Großmächte das Land durch militärische oder wirtschaftliche Macht regieren, seien es England und Britisch-Indien im 19. Jahrhundert, die UdSSR im 20. Jahrhundert oder die Mudschaheddin oder die Taliban im 21. Jahrhundert.

Mit der „Operation Enduring Freedom“ (OEF-A) und dem Einmarsch der Koalitionstruppen unter der Führung der USA im Jahre 2001 sollten neben den allseits bekannten Zielen der Ergreifung von Osama bin Laden und Zerschlagung seines Regimes: „to bring [Osama bin Laden] and other Al Qa’ida leaders to justice; to prevent [Osama bin Laden] and the Al Qa’ida network from posing a continuing terrorist threat...“[2] auch noch weitergehende Ziele erreicht werden, unter anderem die Integration von Afghanistans als intakter Staat zurück in die internationale Gemeinschaft: „reintegration of Afghanistan as a responsible member of the international community and an end to its self-imposed isolation.“[3]

Das so genannte „State-Building“[4] begann sofort dem Ende des Einmarschs der internationalen Truppen. Schon im Dezember 2001 fanden sich in Bonn (Deutschland) Vertreter Afghanistans und der internationalen Gemeinschaft zur „Petersberger Afghanistankonferenz“ zusammen, auf der alle Anwesenden sich auf das so genannte „Petersberger Abkommen“ einigten, welches einen Stufenplan zur Demokratisierung des Landes sowie die Bildung einer provisorischen Regierung unter dem paschtunischen Stammesführer Hamid Karsai als Vorsitzenden vorsah. Mit Unterstützung der internationalen NATO Truppen „International Security Assistance Force“ (ISAF) und der OEF-A-Truppen sowie dem massiven Support diverser UN-Organisationen und anderer internationaler Organisationen wurden schnell eine Vielzahl von internationalen Hilfsorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen im Land tätig. Zudem nahm die Regierung Karzai ihre Arbeit auf und wird seitdem dabei durch die „UN Assistante Mission in Afghanistan“ (UNAMA) unterstützt. Eines der sechs Ziele dieser UN-Mission benennt klar den Staatsaufbau: „assisting Afghanistan’s government towards implementation of the Afghanistan Compact“[5], der im gemeinsam beschlossenen „Afghanistan Compact“ (2006, in London) konkretisiert ist, unter anderem durch die intensivere Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft und der afghanischen Regierung bei Gewährung von Sicherheit, der Umsetzung demokratischer Regierungsführung oder der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage.

Doch auch sieben Jahre nach dem Einmarsch der Truppen, der massiven Unterstützung der internationalen Gemeinschaft durch UNAMA und „Afghanistan Compact“ sowie dem „state-building process“ sind die Erfolge marginal. Hamid Karzai wird durch die internationalen Medien häufig abfällig als „Bürgermeister von Kabul“[6] verspottet und sieht sich mittlerweile mit einer wachsenden Opposition von erstarkten Warlords[7] und ehemaligen Getreuen (bspw. United National Front) sowie einer fehlenden Akzeptanz der Bevölkerung konfrontiert. Auf der anderen Seite stehen die Ambitionen und Forderungen der internationalen Gemeinschaft, der Geber und westlichen Staatschefs nach dem Aufbau einer stabilen Demokratie im Lande. Aber gerade die Sicherheitslage, die nach Chomsk dafür wichtig wäre, ist nicht nur nach Angaben vieler Nicht-Regierungsorganisationen sondern beispielsweise auch nach dem UNHCR-Reports vom 25. April 2007 völlig unbefriedigend: „Die Sicherheitssituation in Teilen Afghanistans (einigen Provinzen und Distrikten) ist weiterhin von unterschiedlichen Bedrohungen für Leib und Leben sowie der allgemeinen Stabilität charakterisiert.“[8] Der UNHCR-Report vom 18. Juni 2008 geht dabei noch ein Stück weiter, als er ganze Provinzen im Süden, Osten aber auch im Zentrum als unsicher erklärt: „Alle Distrikte der Provinzen Helmand, Kandahar, Uruzgan und Zabul (Süden) werden als unsicher eingestuft. Kunar (Osten): Die gesamte Provinz, mit Ausnahme der Distrikte Asad Abad, Khas Kunar, Chawkai, Narang, Noorgal und Bar Kunar, wird als unsicher eingestuft. Maidan-Wardak (Zentrum): Die gesamte Provinz, einschließlich aller Straßen, wird als unsicher eingestuft.“[9]

Es gelingt dem Staatskonstrukt Afghanistan unter der Regierung Karzai nicht die notwendige Stabilität und Sicherheit gerade im Süd-Westen Afghanistans abzusichern, so dass teilweise sogar die Arbeit von UN-Organisationen in einigen Provinzen nur eingeschränkt bzw. gar nicht stattfinden kann. Damit wird eine der Kernfunktionen der Staatsdefinition nach M. G. Schmidt: „eine politisch-rechtliche Ordnung, die eine Personengemeinschaft auf der Grundlage eines Staatsvolkes innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes zur Sicherstellung bestimmter Zwecke auf Dauer bindet und einer souveränen Herrschaftsgewalt unterwirft“[10] trotz massiver internationaler Hilfe nicht erfüllt. Stattdessen werden oftmals die staatlichen Aufgaben der Gewährleistungen von Sicherheit in diesen Gebieten durch regionale Warlord – Konfigurationen übernommen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um Aufstockung der internationalen Truppen in Afghanistan, verstärkter und besserer Ausbildung der afghanischen Polizei- und Sicherheitskräfte und der Zukunft des afghanischen Staates möchte ich mich diesem beschriebenen Problem des „Zentrum – Peripherie“ – Konfliktes[11] widmen und versuchen Erklärungen zu finden, wieso es dem afghanischen Staat nicht gelingt seinen Bürgern Sicherheit als Allgemeingut intendiert zur Verfügung zu stellen.

Im ersten Abschnitt der Projektkurs-Arbeit werde ich dazu die ethnischen und geographischen Rahmenbedingungen darstellen und dann die geschichtlichen Abläufe zur Staatsbildung auf dem Gebiet des heutigen Afghanistans bis 1933 skizzieren. Dem folgt eine Analyse der theoretischen Annahmen zu den in der Arbeit benutzten Begriffen Warlords und Klan-Strukturen[12]. Anschließend folgt eine detaillierte Untersuchung dreier unterschiedlicher Epochen der afghanischen Geschichte (1) der konstitutionellen Monarchie von 1933 – 73, (2) der sozialistische DR Afghanistan unter UdSSR-Besetzung von 1979-89 sowie (3) des Afghanistans nach der US-Intervention von 2001. Die zentrale Arbeitsintention ist es hierbei, die jeweiligen geschichtlichen Abläufe zur Staatsbildung und dem Aufbau einer Regierungsstruktur zu untersuchen und dabei die Rolle der herrschenden politischen Akteure und ihrer jeweiligen Machteinflüssen auf das Gebiet Afghanistans zu analysieren. Für den Gesamtkontext der Arbeit ist diese Herangehensweise von besonderem Interesse, da nur auf diese Weise die Auswirkungen der US Intervention in Afghanistan nach 2001 auf die Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols bewertet werden können. Zum Schluss werden die Ergebnisse der Projektkurs-Arbeit diskutiert und ihre Auswirkungen auf das Afghanistan der Regierung Karzai nach 2001 betrachtet.

Meine zentrale These ist es hierbei, dass es bisher noch keiner afghanischen Zentralmacht gelungen ist flächenübergreifend eine souveräne Herrschaftsmacht auszuüben. Es ist jeweils herrschenden Mächten durchaus immer wieder gelungen größere oder kleinere Prozentteile der Fläche Afghanistans zu beherrschen – die andere Fläche wurde dabei immer wieder von regionalen Warlords und ihren Klan-Strukturen kontrolliert. Als Indikator für die Ausübung einer souveränen Herrschaftsgewalt möchte ich dabei die Sicherheitslage heranziehen und werde mich dabei auf den klassischen Sicherheitsbegriff, als der Abwesenheit von Gewalt und gewalttätigen Auseinandersetzungen, stützen. Zur Diskussion meiner These werde ich historische Analysen als auch Selbsteinschätzungen der jeweiligen Herrschaftsformen heranziehen.

Als Begründung meiner Ausgangsthese dienen sowohl die ethnischen und geographischen Beschaffenheiten des afghanischen Staatsgebietes. Afghanistan liegt fast zu 80 Prozent im Mittel- bzw. Hochgebirge und durch diese geographischen Herausforderungen haben sich lokale und regionale Klan-Strukturen herausgebildet, die von Klans oder Warlords dominiert werden und sich niemals aufgelöst haben sondern weiterhin Sicherheit für ihre eigenen Strukturen gewährleisten. Zusätzlich haben jahrhundertealte Konflikte zwischen den verschiedenen Ethnien, insbesondere zwischen Paschtunen, Usbeken, Turkmenen und Hazara, beigetragen die regionalen Machtzentren zu stärken.

Diese Gründe verdeutlichen die Notwendigkeit die Frage nach dem staatlichen Gewaltmonopol im heutigen Afghanistan unter der Karzai-Regierung im historischen Kontext untersuchen zu müssen. Die Herleitung erfolgt dabei als Längsschnittstudie der drei genannten staatlichen Ordnungen und findet dabei in jeweils in drei Abfolgen statt. Zu Beginn wird die Entstehung und Funktionsweise der jeweiligen staatlichen Ordnungen untersucht. In einem zweiten Schritt werden die dominierenden politischen Akteure der Epoche dargestellt und dieser Darstellung schließt sich eine Analyse der geographischen Ausdehnungen des staatlichen Gewaltmonopols an.

2. Die historische Entwicklung Afghanistans als Gebiet ohne staatliches Machtmonopol bis 1933

2.1 Afghanistan – ein Vielvölkerstaat

Als heutige eigenständige „Islamische Republik Afghanistan“ liegt Afghanistan in Zentralasien und grenzt an die islamischen Staaten Iran und Pakistan sowie weiterhin an Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und sogar China im Nord-Osten. Das Land weist eine Fläche von 647.500 Quadratkilometer auf und ist in 34 Provinzen unterteilt, in denen etwa 31 Millionen Einwohner leben. Zudem geht man davon aus, dass nochmals 3,5 Millionen Afghanen in Ausland leben, vorwiegend im Iran oder Pakistan. Nach dem Einmarsch der internationalen Truppen im Jahre 2001 sind bereits fünf Millionen Afghanen zurückgekehrt. Im Schnitt sind mehr als 45 Prozent der Bevölkerung unter 14 Jahre alt, was einem sehr jungen Durchschnittsalter von 17,6 Jahren entspricht.[13]

Die Bevölkerung teilt sich auf in 42 Prozent Paschtunen, 27 Prozent Tadschiken, neun Prozent Hazara, neun Prozent Usbeken sowie kleineren Anteilen an Aimak, Turkemen und Balochen, deren Pluralität Rasanayagam heraushebt: „from the dominant Pashtuns, who speak Pashtu, followed by the Farsi-speaking Tajiks, the Turkic Uzbeks to the smaller minorites. These latter are: Hazara, Aymak, Farsiwan, Brahui, Baluchi, Turkomen, Nuristani, Kohistani, Pamiri, Kirghizi, Gujar, Moghol, Arab, Qizilbash, Hindus, Sikhs and Jews.“[14] Die offiziellen Sprachen der Republik sind Dari und Paschto, wobei Dari von etwa einem Drittel der Bevölkerung als Muttersprache und Paschto von der paschtunischen Bevölkerungsmehrheit gesprochen wird – weiterhin werden Usbekisch, Turkmenisch, Belutschisch, Pashai und Nuristani als wichtige Sprachen durch den Staat gefördert.

Die ethnischen Gruppen verteilen sich dabei unterschiedlich in Afghanistan, während der überwiegende Teil der Paschtunen im Süden und Osten an der Grenze zu Pakistan angesiedelt ist, bevölkern die Dari-sprechenden Bevölkerungsgruppen den Westen und Norden des Landes, wobei ebenfalls im Nordosten und Norden die Usbeken und Turkemen und die Hazara in den Höhenlagen inmitten im Land angesiedelt sind[15], wie auch auf der folgenden Grafik zu erkennen ist:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: CIA, 2008: „The World Factbook“

Von der Bevölkerung können nur etwa 29 Prozent lesen und schreiben, wobei die Männer mit 43 Prozent führend. Auch wenn die Bevölkerung ethisch sehr heterogen ausfällt, verbindet sie der Islam, da fast 99 Prozent der Einwohner Muslime sind, davon 80 Prozent sunnitische Muslime und nur 19 Prozent schiitische Anhänger.[16]

2.2 Geographische Beschaffenheit des Staatsgebietes

Von der Gesamtbevölkerung leben 78 Prozent auf dem Land. Die Urbanisierungs-quote beträgt 22 Prozent, wobei die Städte eher auf den nördlichen und östlichen Teil des Landes verteilt sind. Geographisch wird das Land nämlich durch das Hindukush-Gebirge geprägt, mit seinen Bergen von bis zu 7.500 Metern Höhe dominiert. Weniger als zehn Prozent des Landes liegen dabei unter 600 Höhenmetern, so dass es sich bei Afghanistan um ein klassisches Gebirgsland handelt, wie Dupree in seinem Buch klar mit Zahlen untermauert: „The ranges stretch about 600 miles, of 966 kilometers, laterally, with the aberage north-south measurement being 150 miles, or 240 kilometers. The Pamir Knot contains more than 100 peaks which rise between 20.000 and 25.000 feet, or 6.100 and 7.620 meters, the highest being Naochak with 24.500 feet or 7.470 meters... Bare rock dominates dramatically everywhere about 14.000 feet or 4.270 meters.“[17]

Dupree teilt in seinem Werk Afghanistan dabei in elf geographische Zonen ein, wobei er besonders den Unterschied zwischen den sechs nördlichen Zonen im Hindukush-Bergmassiv im Vergleich zu den fünf südlichen und westlichen Zonen im Bereich der Wüsten- und Steppenlandschaft hervorhebt: „The first six zones (the Wakhan Corridor-Pamir Knot, Badakhshan, Central Mountains, Eastern Mountains, Northern Mountains and Foothills, Southern Mountains and Foothills) relate to the Hindu Kush mountain system, young rugged ranges with sharp peaks, deep valleys and many almost impenetrable barriers. The remaining five zones (Turkestan Plains, Herat-Farah Lowlands, Sistan Basin-Hilmand Valley, Western Stony Deserts, Southwestern Sandy Deserts) embrace the deserts and plains which surround the mountains in the north, west and southwest.“[18] Aufgrund dieser geographischen Beschaffenheit sind nur etwa 12 Prozent des Landes bewässert und der Landwirtschaft deshalb zugänglich – Land, das zumeist im Norden des Landes angesiedelt ist und auf dem größtenteils Korn, Reis und Baumwolle angebaut wird und auf dem die Einwohner traditionell Viehzucht (Schafe, Ziegen, Pferde und Rinder) betreiben.[19]

Die größte Stadt ist Kabul, als Hauptstadt im Osten des Landes, mit einer momentanen Gesamtbevölkerung von etwa vier Millionen Einwohnern, wenn man die nähere Umgebung der Stadt hinzuzieht. Weitere wichtige Städte sind Kandahar (339.200 Einwohner), Mazar-i-Sharif (239.800 Einwohner), Herat (166.600 Einwohner), Jalalabad (158.800 Einwohner) und Kundus (118.000 Einwohner), zumeist im Norden oder Osten während der Süden eher ländlich geprägt ist und nach dem Verlassen des Hochgebirges südlich in eine Steppen- und Wüstenlandschaft ausläuft.[20] Anbei stellt eine Karte die wichtigen Städte Afghanistans und ihre Lage da, wobei im Süden nur Kandahr und Zaranj als wichtige Städte auftauchen, wie auf der folgenden Karte illustriert ist:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: CIA, 2008: „The World Factbook“

2.3 Überblick über die Geschichte der afghanischen Staatswerdung

Nachdem das Gebiet des heutigen Afghanistans in der Antike zum Perserreich gehörte, zwischenzeitlich ins Weltreich des Alexander des Großen fiel und danach von buddhistischen Herrschern regiert wurde, begann nach dem 7. Jahrhundert schrittweise aber sehr erfolgreich die Ausbreitung des Islams auf diesem Gebiet. 961 kam es zur Gründung des ersten muslimischen Staates unter der Herrschaft von Sultan Mahmud von Ghazni. Dank den nachfolgenden Dynastien der Samaniden, der Ghaznawiden und der Ghuriden gelang der Region anschließend ein starker wirtschaftlicher und kultureller Aufstieg. 1381 gelang es Tamerlan als damaligem Herrscher das gesamte Gebiet des heutigen Afghanistans zu vereinen, der die Wiederherstellung des Mongolischen Reiches im Sinne hatte. Doch die von ihm begründete Timurid-Dynastie wurde schnell durch die Nachfahren von Dschingis-Khan 1504 abgelöst.[21] Die Mongolen wählten Kabul zum Zentrum der von ihnen anfangs des 16. Jahrhunderts errichteten Provinz, während die Perser Herat als Provinz und Stadt behielten. Erst 1738/39 gelang es Nadir Schah Aschfer die Mongolen zu besiegen und Persiens Grenzen bis ins heutige Indien auszuweiten – bis zu diesem Zeitpunkt konnte noch von keinem afghanischen Staat die Rede sein, da sich die Herrschaft verschiedener Dynastien und Stämme über das Gebiet ständig abwechselte.

Das änderte sich 1747, als sich nach der Ermordung von Nadir Schah Aschfer der Paschtune Ahmed Khan von der Durrandidynastie zum König von Afghanistan (damals noch „Khorasan“ [22] ) erklärte, was in der Forschung allgemeingültig die Staatswerdung Afghanistan begründete und schon damals die Probleme der ethnischen Konflikte aufwirft: „Das Datum 1747 als Gründungsdatum der Durrandidynastie gilt zugleich als Beginn der Nationwerdung. König Ahmed Schah, der sich untereinander rivalisierenden und z. T. stärkeren Stämmen als seiner ´Hausmacht´ gegenübersah, musste ebenso wie seine Nachfolger besonderes Augenmerk darauf richten, sich Anerkennung und Gehorsam der auf Autonomie bedachten, in viele ethnische Gruppierungen aufgeteilten, Stämme zu verschaffen. Die Stammesrivalitäten, bis zur Gegenwart ein Kennzeichen der Politik in Afghanistan, waren nur eine Facette der Schwierigkeiten, eine zusammengehörige Nation zu werden.“ [23]

Auf dem gesamten Territorium Afghanistans wurde anschließend die neu errichtete Staatsgewalt immer wieder herausgefordert, so zum Beispiel durch die Sikhs, die von 1780 – 1839 Punjab, Peshawar und Kashmir und die angrenzenden Gebiete Afghanistans kontrollierten: „While anarchy reigned in Afghan and Shah Shuja schemed and dreamed, the sikhs flashed across the pages of history and fused together an empire under the charismatic leadership of Ranjit Singh.“[24], durch die Unabhängigkeitserklärung[25] der Provinz Turkestan von 1880 – 1888, die durch Ishaq Khan angeführt wurde oder durch den Aufstand der Hazara, zwischen 1891 – 1893, die eine größere militärische Operation der Zentralregierung erforderlich machten.[26]

Während des 19. Jahrhunderts kollidierten auf dem Gebiet des heutigen Afghanistans durch die Ausweitung des russischen Reiches das britische Empire und das zaristische Russland in einer Auseinandersetzung, die in der Forschung als „the great game“[27] bekannt ist. Das britische Empire versuchte dabei die Ausweitung des russischen Reiches in Asien zu begrenzen und Afghanistan zu einem ´Pufferstaat´ auszubauen. Deshalb kam es nach dem Eingreifen der Briten in die Auseinandersetzung um die vakante Thronfolge und damit verbundene Stammeskonflikte in Afghanistan zum so genannten ´Ersten Afghanisch-Britischen Krieg´ von 1838 – 1842. Der britische Einmarsch scheiterte mit einer totalen Niederlage und das britische Empire konnte seine Pläne nicht verwirklichen Afghanistan zu besetzten und als ´Pufferstaat´ Britisch-Indien anzugliedern.

Aber auch nach dem Krieg waren England und Britisch-Indien die dominierenden Regionalmächte, welche Afghanistan durch militärische Macht als Schutzmacht zur Seite stand und durch regelmäßige Zahlungen an den jeweiligen Emir das Land wirtschaftlich an sich banden. Gerade nach der Zeit des ´Ersten Afghanisch-Britischen Krieg´ war deshalb der geographische Einfluss des afghanischen Emirs höchst beschränkt: „Das Land, in dem der Emir durch Englands Gnaden herrschen durfte, war sehr klein. Es bestand aus Kabul, Ghasni und Jalalabad. Die Stadt und Provinz Kandahar wurden durch die Kandahari-Sardars regiert. Prinz Kamran, der Sohn von Shah Mahmud Abdali, herrschte in Herat. Auch der Norden musste von den Mirs von Kataghan und Balch zurückerobert werden.“[28] Der anschließend folgende „Zweite Afghanisch-Britische Krieg“ von 1878 – 1881 veränderte an diesem Status nichts, England brachte aber Amir Abdur Rahman auf den afghanische Thron und dieser stärkte das afghanische Selbstbewusstsein. Er versuchte dabei ohne den starken Einbezug der einzelnen Stämme zu regieren und baute dabei ein veritables Verwaltungssystem in Afghanistan auf, das noch heute strukturell Bestand hat: „Abdur Rahman tried to create a class of bureaucrats dependent on him alone and detached from their tribal or ethnical affiliations. He also appointed governors and other high officials on their base of their loyality.“[29] Er vereinbarte mit den Briten durch eine gemeinsame afghanisch-britische Grenzkommission von März 1894 bis Mai 1896 die 1.287 Kilometer lange „Durand – Linie“, die Ostgrenze Afghanistans, die das Paschtunen-Land in zwei Hälften spaltete und deren langfristige Auswirkungen noch ausführlicher im Kapitel 3.3 behandelt werden.

Afghanistan blieb neutral während des ersten Weltkrieges, auch wenn Deutschland mit der so genannten „Niedermayer-Hentig-Expedition“[30] in den Jahren 1914 bis 1916 versuchte Afghanistan auf seine Seite zu ziehen. Der mit dem Frieden von Rawalpindi 1919 beendete „Dritte Afghanisch-Britische Krieg“ führte zum Vertrag von Kabul, im Jahre 1921, und der damit verbundenen Anerkennung der vollen Unabhängigkeit Afghanistans durch Großbritannien und Russland während Afghanistan die „Durand – Linie“ vollständig anerkennen musste. In Erinnerung an diesen Vertrag feiern die Afghanen noch heute den 19. August als ihren Unabhängigkeitstag. Seit 1926 bestand dann wieder ein konstitutionelles Königreich unter dem König Amanullah, der 1929 „wegen überzogener Modernisierung und Anlehnung an Europa“[31] unter dem Druck von religiösen Führern und Stammesfürsten abdanken musste. Besonders sein Aufbau eines modernen Bildungswesens, der Kampf gegen die Analphabetisierung und Vernachlässigung von staatlicher Bürokratie wurden durch die regionalen Stammesfürsten beklagt – wobei sich viele Strukturen seiner zweijährigen Regierungszeit im heutigen Staatsaufbau noch immer wieder finden.[32]

[...]


[1] aus Noam Chomsky, 2006: „Noam Chomsky, 2006: „Failed States - The Abuse of Power and the Assault on Democracy“

[2] siehe British Goverment: „Defeating international terrorism: campaign objectives“; Dep 01/1460, 16. Oktober 2001

[3] Ebenda.

[4] Nach Fukuyama liegt die Hauptaufgabe der internationalen Politik im 21. Jahrhundert im Aufbau von starken Staaten und der Schaffung und Stärkung staatlicher Institutionen. Von Afrika bis Nahost, von Südasien bis Mittelamerika gilt es seiner Meinung nach, durch ´State-building´, also der Schaffung und Stärkung staatlicher Institutionen, außer Kontrolle geratene Regionen zu befrieden und zu stabilisieren. (vgl. Francis Fukuyama, 2004: „State Building. Governance and World Order in the Twenty-First Century“, Ithaca, N.Y.: Cornell University Press)

[5] Building on Sucess: The London Conference on Afghanistan: „The Afghanistan Compact“, Februar 2006

[6] vgl. „Präsident Karzai entgeht Taliban-Anschlag unverletzt“ vom 10. Juli 2007,

auf http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,487733,00.html (vom 8. September 2008)

[7] ´Warlords´ werden von Paul Jackson als ein Sammelbegriff definiert, um neue Formen von militärisch begründeten Klanherrschaften jenseits von Nationalstaaten im 20. Jahrhundert zu erläutern. Mehr dazu in Kapitel Drei. (vgl. Paul Jackson, 2003: „Warlords as Alternative Forms of Governance“, in: „Small Wars and Insurgencies“, 14: 2, S. 131-150)

[8] UNHCR, Juni 2007: „Die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf die Gewährung ergänzenden Schutzes - Fortschreibung der Situation in Afghanistan und der Erwägungen zum Internationalen Schutz“, 25. April 2007, UNHCR Kabul

[9] UNHCR, Juni 2008: „Die Sicherheitslage in Afghanistan mit Blick auf die Gewährung ergänzenden Schutzes - Fortschreibung der Situation in Afghanistan und der Erwägungen zum Internationalen Schutz“, 18. Juni 2008, UNHCR Kabul

[10] M. G. Schmidt (Hrsg.), 1995: „Wörterbuch zur Politik: Staat“, S. 896

[11] Der ´Zentrum – Peripherie´ Konflikt ist eine Auseinandersetzung zwischen einer Zentralmacht und einer alternativen Macht, die geographisch voneinander getrennt sind und weshalb es der Zentralmacht schwer fällt ihre Macht in diesem Gebiet auszuüben. Die Theorie entstammt der 1967 von Seymour M. Lipset und Stein Rokkan entwickelten Cleavage-Theorie aus der Wahlforschung und wurde anschließend auch in der Friedens- und Konfliktforschung benutzt..

[12] ´Klanstrukturen´ werden von Kathleen Collins als eine für zentralasiatischen Staaten typische Form der Herausbildung von regionalen Machtstrukturen und ihren Führern definiert, die durch Verwandtschaftsverhältnisse und kulturelle Identität geprägt ist und informelle und formelle Verbindungen aufweist. Mehr dazu in Kapitel Drei. (siehe Kathleen Collins, 2006: „Clan Politics and Regime Transition in Central Asia“, Cambridge University Press, New York)

[13] vgl. CIA, 2008: „The World Factbook“, nach https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/af.html
(vom 8. September 2008)

[14] Angelo Rasanayagam, 2003: „Afghanistan: A Modern History“, I. B. Tauris, London, S. 16

[15] vgl. Louis Dupree, 1980: „Afghanistan“, Princeton University Press, Princeton, S. 57 – 65

[16] vgl. US Department of State, Bureau of South and Central Asian Affairs, 2007: „Background note: Afghanistan“, nach http://www.state.gov/r/pa/ei/bgn/5380.htm#history (vom 8. September 2008)

[17] Louis Dupree, 1980: „Afghanistan“, Princeton University Press, Princeton, S. 3

[18] Ebenda, S. 5

[19] Daniel N. Wilber, 1962: „ Its People, Its Society, Its Culture“, Survey of World Cultures Series, New Haven, S. 221 – 241

[20] vgl. UNDP Afghanistan Annual Report, 2006, by United Nations Development Programme Afghanistan von www.undp.org.af (Stand 13. September 2008), S. 56

[21] vgl. Martin Ewans, 2002: „Afghanistan: A Short History of Its People and Politics“, HarperCollins, New York, S. 60

[22] Das Wort ´Khorasan´ oder ´Chorasan´ ist altpersisch und bedeutet „Land der aufgehenden Sonne“. Später erhielt das Wort im Parthischen und Mittelpersischen generell die Bedeutung „Osten“. (nach Bertelsmann Lexikon, 1992)

[23] Martin Ewans, 2002: „Afghanistan: A Short History of Its People and Politics“, HarperCollins, New York, S. 63

[24] Louis Dupree, 1980: „Afghanistan“, Princeton University Press, Princeton, S. 368

[25] M. Hassan Kakar, 2006: „A Political and Diplomatic History of Afghanistan 1863 - 1901“, Koninklijke Brill NV, Leiden, S. 96

[26] M. Hassan Kakar, 2006: „A Political and Diplomatic History of Afghanistan 1863 - 1901“, Koninklijke Brill NV, Leiden, S. 121

[27] „The Great Game“ ist nach Malcolm Yapp der Konflikt zwischen Russland und dem britischen Empire um die Vorherrschaft in Zentralasien. (vgl. Malcolm Yapp, 2001: „The Legend of the Great Game“ Proceedings of the British Academy, no. 111, S. 179 – 198)

[28] Habibo Brechna, 2005: „Die Geschichte Afghanistans – das historische Umfeld Afghanistans über 1.500 Jahre“, vdf Hochschulverlag, Zürich, S. 258

[29] Angelo Rasanayagam, 2003: „Afghanistan: A Modern History“, I. B. Tauris, London, S. 14

[30] Hans-Ulrich Seidt beschreibt 2002 in seinem Buch: „Berlin, Kabul, Moskau. Oskar Ritter von Niedermayer und Deutschlands Geopolitik“ (Universitas Verlag, München) den Versuch einer deutsch-indischen Expedition um den deutschen Leutnant Werner Otto von Hentig und den Ritter Oskar von Niedermayer in ihrem Versuch 1914-1916 durch militärische Unterstützung Afghanistan auf der Seite Deutschlands in den Krieg einzubeziehen. Zwar wurde ein deutsch-afghanischer Friedensvertrag unterzeichnet, aber der Versuch scheiterte 1916 und die Expedition verließ das Land. Dennoch gewann Seidt in seinem Buch dieser Expedition eine wichtige außenpolitische Komponente ab: „Die exklusive Verbindung Afghanistans mit dem britischen Indien war aufgebrochen, dem Land ein möglicher Weg aus politische Isolierung und Abhängigkeit gewiesen.“ (S. 88/89)

[31] Henning Behrens, 1982: „Die Afghanistan-Intervention der UdSSR: Unabhängigkeit u. Blockfreiheit oder Mongolisierung Afghanistan“, tuduv, München, S. 25

[32] vgl. Habibo Brechna, 2005: „Die Geschichte Afghanistans – das historische Umfeld Afghanistans über 1.500 Jahre“, vdf Hochschulverlag, Zürich, S. 199

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Résumé des informations

Titre
Historische Implikationen für die fehlende Herausbildung eines flächendeckenden staatlichen Gewaltmonopols in Afghanistan nach 2001
Université
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Cours
Projektkurs: "Sicherheit und Konflikt in Räumen begrenzter Staatlichkeit"
Note
2,0
Auteur
Année
2008
Pages
53
N° de catalogue
V124940
ISBN (ebook)
9783640299584
ISBN (Livre)
9783640304486
Taille d'un fichier
659 KB
Langue
allemand
Mots clés
Afghanistan, Warlords, Sicherheitspolitik, UNAMA
Citation du texte
Dipl.-Pol. Björn Richter (Auteur), 2008, Historische Implikationen für die fehlende Herausbildung eines flächendeckenden staatlichen Gewaltmonopols in Afghanistan nach 2001, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124940

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