Im Dezember 2007 starrte Deutschland fasziniert auf den Nachbarn Schweiz. Christoph Blocher, Vorsitzender der stärksten Partei, der SVP (Schweizerische Volkspartei) war von der Bundesversammlung nicht als Mitglied der Regierung bestätigt worden. Die SVP ging daraufhin in die Opposition. Das einem Bundesrat die Wahl versagt wurde, kommt zwar seit Einführung der „Zauberformel“ selten vor, ist im System aber vorgesehen. Das eine Regierungspartei ankündigte den Weg des Konsens zu verlassen, und es schließlich auch tat, war neu. In deutschen Zeitungen war vom Ende des „Schweizer Models“ die Rede. Hierzulande gilt das Staatswesen der Schweiz als „So sollte Demokratie eigentlich sein“- Typus schlechthin. In die Wahrnehmung der Vorgänge mischte sich nicht selten ein wenig Schadenfreude. Bis dato schien die von der „Zauberformel“ dirigierte „Wohlfühldemokratie“ der Eidgenossen unantastbar zu sein. Immer wieder wurde der Tod des berühmten „Zwangs zum Konsens“ attestiert. Fast ein Jahr später, zeichnet sich jedoch ein Sieg der Schweizer Konkordanz ab. Im Oktober 2008 versagte die SVP ihrer Führungsspitze die Gefolgschaft. Auf Grund von Skandalen droht der Sturz des zweiten von der SVP in die Regierung entsandten Rates, Samuel Schmid. Doch die SVP verweigerte eine Vorabnominierung Blochers. Vielen geht der Konfrontationskurs ihres Vorsitzenden inzwischen zu weit. Also doch kein Ende des Sonderfalls Schweiz? Der Schweizer Politologe Silvano Möckli schreibt in seinem Buch „Das politische System der Schweiz verstehen“: „Die Schweiz hat über sieben Jahrhunderte jenes politische System herausgebildet, das ihren Verhältnissen angemessen ist. In der Kombination der Einzelteile ist es einzigartig und unterscheidet sich von allen anderen politischen Systemen. Es ist deswegen aber nicht 'besser' als andere politische Systeme. Jedes politische System ist ein 'Sonderfall'.“ Die vorliegende Seminararbeit möchte dieser Aussage folgen und die spezifischen Charakteristika der Schweizer Demokratie aufzeigen. Als erstes werden prägenden Einflüsse bei der Herausbildung der politischen Kultur anhand eines historischen Entwicklungsüberblicks des eidgenössischen Staates aufgezeigt. Es folgt eine Beschreibung über deren Einbindung in die erste demokratische Verfassung der Schweiz von 1848. Von dieser Basis aus endet die Arbeit mit einem Überblick der Ausentwicklung der „halbdirekten Demokratie“ Schweizer Typs.
Björn Müller
Inhaltsverzeichnis
1.) Einleitung
2.) Historische Entstehung der Charakteristika der Schweizer Demokratie
2.1.) Die „Alte Eidgenossenschaft“ entsteht
2.2.) Die Ausformung eines besonderen Staatswesens
2.3.) Die Gefahr der Spaltung
2.4.) Das Ende der „Alte Eidgenossenschaft“
2.5.) Der Weg zur Bundesverfassung von 1848
3.) Die Schweizer Bundesverfassung von 1848
3.1.) Kernelemente der neuen Verfassung
3.2.) Bund und Kantone
3.3.) Legislative und Exekutive neuen Zuschnitts
3.4.) Zum Wesen der neuen Verfassung
3.5.) Die Grundlagen der „halbdirekten“ Schweizer Demokratie
3.6.) Leistungen der Bundesverfassung von 1848
4.) Weitere wichtige Entwicklungslinien der Schweizer Demokratie bis heute
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die spezifischen Charakteristika der Schweizer Demokratie vor dem Hintergrund ihrer historischen Entwicklung. Ziel ist es, die prägenden Einflüsse auf die politische Kultur des eidgenössischen Staates aufzuzeigen, deren Einbindung in die erste demokratische Verfassung von 1848 zu beschreiben und die Ausdifferenzierung der „halbdirekten Demokratie“ schweizerischen Typs nachzuvollziehen.
- Historische Herausbildung der eidgenössischen politischen Kultur
- Strukturen und Kernelemente der Bundesverfassung von 1848
- Die Rolle der direkten Mitbestimmung im politischen System
- Entwicklung vom Staatenbund zum modernen Konkordanzsystem
- Analyse der Dynamik zwischen Bund, Kantonen und dem Volk als Souverän
Auszug aus dem Buch
3.5.) Die Grundlagen der „halbdirekten“ Schweizer Demokratie
Am Ende der neuen Verfassung werden 1848 jene Formen der direkten Mitbestimmung für das Volk eingeführt, die für die Demokratie in der Schweiz so prägend werden sollen. Im Dritten Abschnitt (Artikel 111 bis Artikel 114) wird eine Totalrevision der Verfassung auf zwei Wegen ermöglicht. Auf Mehrheitsbeschluss des National- oder Ständerates oder auf Antrag von 50 000 stimmberechtigter Schweizer Bürger, muss eine Volksabstimmung zur Revision der Verfassung abgehalten werden. Stimmt die Mehrheit der Schweizer für den Antrag, so werden beide Räte neu gewählt, und überarbeiten die Verfassung, Die Revision muss schließlich die Mehrheit des Volkes und der Kantone finden um in Kraft zu treten. Auch hier sieht man die geschickte Verknüpfung von plebiszitärem und ständischem Element im neuen politischen System der Schweiz. Über das so genannte Ständemehr werden die Minoritätsinteressen über die Kantone in gewichtige Entscheidungen miteinbezogen, (siehe Kapitel 3.3). Bis heute werden die Elemente der Mitbestimmung in der Schweizer Verfassung stetig ausgebaut, (Siehe Tabelle, Seite 11).33 Über die Möglichkeit für Gesamtbevölkerung und Kantone, grundlegend politische Entscheidungen zu revidieren und später auch eigene konkrete Vorschläge einzubringen, entwickelt sich eine einzigartige, dynamische Verfassungskultur.
Zusammenfassung der Kapitel
1.) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle politische Situation unter dem Eindruck der Konfrontation zwischen der SVP und dem etablierten Konkordanzsystem und formuliert die Zielsetzung der Arbeit.
2.) Historische Entstehung der Charakteristika der Schweizer Demokratie: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Eidgenossenschaft von der Gründung der „drei Waldstätte“ bis zum Vorabend der Bundesverfassung nach.
3.) Die Schweizer Bundesverfassung von 1848: Hier werden die Kernelemente, die neuen legislativen und exekutiven Strukturen sowie die Einführung der direkten Demokratie in der Verfassung von 1848 detailliert analysiert.
4.) Weitere wichtige Entwicklungslinien der Schweizer Demokratie bis heute: Das abschließende Kapitel beschreibt die Fortentwicklung der schweizerischen Demokratie hin zum modernen Konkordanzsystem und die Herausforderungen der jüngeren Zeit.
Schlüsselwörter
Schweizer Demokratie, Bundesverfassung 1848, Eidgenossenschaft, Konkordanzsystem, Halbdirekte Demokratie, Volkssouveränität, Föderalismus, Ständemehr, Volksinitiative, Referendum, Politische Kultur, Politische Entwicklung, Schweiz, Politische Institutionen, Direkte Mitbestimmung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Grundlagen und der historischen Entwicklung des schweizerischen politischen Systems sowie dessen Charakteristika als halbdirekte Demokratie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entstehung der Eidgenossenschaft, die Etablierung des Bundesstaates 1848 und die Ausgestaltung der direkten Volksrechte innerhalb des Konkordanzsystems.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die spezifischen Merkmale der Schweizer Demokratie aufzuzeigen und zu erklären, wie sich diese aus der historischen Entwicklung und der Verfassungsgebung herausgebildet haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine historische Analyse sowie die Auswertung politikwissenschaftlicher Literatur zur Schweizer Demokratie und den relevanten Verfassungstexten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die historische Entwicklung, die Strukturen der Bundesverfassung von 1848, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen sowie die verschiedenen Instrumente der direkten Mitsprache analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Schweizer Demokratie, Konkordanzsystem, Halbdirekte Demokratie, Volkssouveränität, Föderalismus und Bundesverfassung.
Welche Rolle spielt die „Zauberformel“ in der Arbeit?
Die Arbeit thematisiert die Zauberformel als Ausdruck des schweizerischen Konkordanzsystems und beleuchtet deren Wandel durch die politischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte.
Wie unterscheidet sich die Schweizer Kontrolle der Verfassung von der deutschen?
Im Gegensatz zu Deutschland, wo ein starkes Bundesverfassungsgericht existiert, liegt die Rolle der Verfassungswahrung in der Schweiz primär beim Volk selbst als Souverän.
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- Björn Müller (Author), 2008, Charakteristika der Schweizer Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125032