Die Anerkennungstheorie Axel Honneths an Beispielen aus dem pädagogischen Kontext

Eine Fallstudie


Dossier / Travail, 2006

31 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 Zur Theorie der Anerkennung
1.1 Emotionale Anerkennung – Liebe
1.2 Moralische Anerkennung – Recht
1.3 Soziale Wertschätzung – Solidarität

2 Analyse, Interpretation und Kritik von Fallbeispiel 1 – Geschichtsunterricht in einer zehnten Klasse – „All is well that ends well“
2.1 Gliederung des Protokolls und Darstellung des Unterrichts als Prozessverlauf
2.2 Interpretation ausgewählter Sequenzen anhand der Anerkennungstheorie
2.2.1 Die Eingangssequenz – „Haun Sie mal ganz doll drauf!“
2.2.2 Der Aufschub der Kontrolle – „I pay attention to your attention!“
2.3 Einschätzung und Lösungsvorschläge

3 Weitere ergänzende, kontrastive und differenzierende Fallbeispiele
3.1 „vite vite, hopp hopp, bonjour!“ – Französisch in einer siebenten Klasse
3.2 „Es geht auch anders“ – Englisch in einer sechsten Klasse

4 Schlussbemerkung

5 Literaturverzeichnis

6 Anhang – Protokolle zu den analysieren Fallbeispielen
6.1 Protokoll zum Geschichtsunterricht der bilingualen zehnten Klasse
6.2 Protokoll zum Französischunterricht Klasse 7

0 Einleitung

Seit jeher haben sich große Denker mit der Frage beschäftigt, wie die Beziehungen zwischen den Subjekten beschaffen sind bzw. sein sollten. In den auf Kant und Hegel zurückgehenden Theorietraditionen waren und sind Begriffe wie Respekt und Anerkennung für die menschliche Interaktion konstitutiv. Anerkennung ist jedoch nicht nur ein Begriff, der in der Tradition verankert ist – der Blick auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen zeigt uns, dass Anerkennung und vor allem der Kampf um dieses soziale Gut weiterhin ein zentraler Bestandteil menschlichen Lebens darstellen.

Erst kürzlich ging in Berlin die unter Mitwirken von Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) organisierte Islamkonferenz zu Ende. Ihr Anliegen war vor allem, der muslimischen Gemeinde in Deutschland zu mehr Anerkennung zu verhelfen, indem der Dialog zwischen Staat und Gemeinde angeregt werden sollte. Bereits im Vorfeld traf Schäuble dabei auf ein Problem, das auch für die Schule relevant ist: Zugleich die Gesamtheit der Muslime wie auch unterschiedliche Gruppierungen im Besonderen anzuerkennen. Ein sehr aktueller und viel diskutierter Film aus dem Jahr 2005 mit dem programmatischen Titel „Wut“ von Regisseur Züli Aladag greift das Problem der muslimischen Minderheit ebenfalls auf. Mangelnde soziale Wertschätzung wird hier in unterschiedlichsten Facetten dargestellt, die von offenem Rassismus bis hin zur nur sprachlich greifbaren, latenten Missachtung der Minderheit reichen. Der Film zeigt darüber hinaus jedoch auch, dass der Kampf um die Anerkennung vor allem an den Brennpunkten der Sozialisation, in den Schulen, geführt wird und dass die individuellen Anerkennungsgeschichten großen Einfluss auf die soziale Entwicklung Jugendlicher haben. Somit verbindet der Film das globale Problem des Kampfes um Anerkennung mit dem schulischen Kontext, der Gegenstand dieser Arbeit sein soll.

Ausgehend von der Anerkennungstheorie Axel Honneths, die dieser im Anschluss an Hegels Modell eines „Kampfes um Anerkennung"[1] entwickelt, soll mit Hilfe der Überlegungen Werner Helspers ein Übergang in den schulischen Kontext unternommen werden. Von diesem Punkt aus wird es möglich sein, an konkreten Fallbeispielen zu untersuchen, wie und in welcher Form Anerkennung in der schulischen Interaktion gewährt oder entzogen wird. Den Abschluss der theoriebezogenen Analyse bildet dann die kritische Betrachtung des Ergebnisses, die durch Anregungen anderer Verhaltensmöglichkeiten und Verbesserungsvorschläge abgerundet werden soll, damit abschließend ein für die eigene zukünftige Unterrichtspraxis nützliches Fazit gezogen werden kann.

1 Zur Theorie der Anerkennung

Axel Honneth unternimmt den Versuch, auf Grundlage der Überlegungen Hegels eine Gesellschaftstheorie zu entwickeln, die Prozesse gesellschaftlichen Wandels zu erklären vermag. Die Basis dieser Theorie bildet für ihn die Anerkennung. Anerkennung ist für ihn der kleinste gemeinsame Teiler aller Interaktionen – alle Menschen bedürfen ihrer in solcher Weise, dass zwischenmenschliche Beziehungen wesentlich durch die Gewährung von Anerkennung gebildet werden. Die Subjekte streben nach einer schrittweisen „Erweiterung der Verhältnisse wechselseitiger Anerkennung“[2], um sich als Individuen im gesellschaftlichen Kontext zu etablieren. In diesem Streben ist das Konfliktpotenzial eines Kampfes um Anerkennung angelegt, der die Triebfeder gesellschaftlicher Veränderung ist. Bereits bei Hegel sind für die im Laufe der Individuation sich ausweitende Anerkennung unterschiedliche Stufen angelegt, die ihrerseits an gesellschaftliche Sphären gebunden sind. Mit jeder dieser Stufen steigt die Autonomie des Subjektes ebenso wie der Grad der positiven Selbstbeziehung[3]. Im folgenden sollen die drei so festgestellten Modi der Anerkennung, die Honneth mit Liebe, Recht und Solidarität bezeichnet[4], untersucht und in den schulischen Kontext transformiert werden. Dabei ist auch Honneths systematische Erweiterung des Hegelschen Modells um die korrespondierenden Formen der Missachtung – Vergewaltigung, Entrechtung und Entwürdigung – von Bedeutung, da es nach Honneth gerade die Verweigerung von Anerkennung ist, die einen Konflikt und damit gesellschaftliche Veränderung motiviert.[5] An diesen Stellen der Verweigerung von Anerkennung ist – so steht zu vermuten – somit eine wesentliche Ursache schulischer Konflikte zu suchen.

1.1 Emotionale Anerkennung – Liebe

Die erste Form der Anerkennung ist Bestandteil der so genannten Primärbeziehungen, die zwischen wenigen Personen in Freundschaftsverhältnissen, erotischen Liebesbeziehungen oder Eltern-Kind-Beziehungen bestehen und durch starke emotionale Bindungen gekennzeichnet sind.[6] In diesen Primärbeziehungen erkennen sich die Bindungspartner in ihrer grundlegendsten menschlichen Eigenschaft als bedürftige Wesen an. Somit ist ein Wissen um die gegenseitige Abhängigkeit für Primärbeziehungen konstitutiv: Nur der Partner kann die persönlichen Bedürfnisse nach Zuwendung und Ermutigung erfüllen, so wie auch er auf diese affektive Form der Zuwendung angewiesen ist, die die Anerkennung in diesen Bindungen annimmt. Die Notwendigkeit, dass jene Bedürfnisse direkte Befriedigung erfahren, begründet den Umstand, dass emotionale Anerkennung an die körperliche Existenz des oder der konkreten Anderen, die Gefühle besonderer Wertschätzung übermitteln, gebunden ist.[7] Hegel bezeichnet den Kern der auf Liebe gegründeten Beziehung als „Seinselbstsein in einem Fremden“.[8] Auch Honneth bestimmt als Grundlage ein Spannungsverhältnis aus Selbstaufgabe an den Bindungspartner und Selbstbehauptung als eigenständige Persönlichkeit.[9] Die Fähigkeit, in diesem Spannungsverhältnis zu interagieren, wird im ersten Lebensjahr des Säuglings erworben, wenn Mutter und Kind über eine komplexe Abfolge von Stufen von einem Verhältnis der vollkommenen Selbstaufgabe zu einem Wechsel aus Symbiose und Selbstverwirklichung gelangen. Für den Säugling ist es nur möglich, zu einem solchen Verhältnis zu gelangen, wenn er während der ersten Lebensmonate ein Selbstvertrauen entwickelt, dass aus dem Gefühl resultiert, die eigenen Bedürfnisse seien für die Mutter von so großer Bedeutung, dass sie diese in jedem Fall erfüllen werde, auch wenn das Kind seine Aufmerksamkeit zeitweise von ihr abwende.[10] Somit ist Selbstvertrauen der psychische Zustand, der durch Primärbeziehungen entsteht. Es ist eine notwendige Bedingung dafür, dass ein Individuum aus einer Primärbeziehung heraustreten und am öffentlichen Leben teilhaben kann.[11] Das erworbene Selbstvertrauen kann durch Misshandlungen, die einen „Entzug der freien Verfügung über den Körper“[12] bedeuten, zerstört werden.

Auch wenn im professionellen Kontext der Schule die emotionale Anerkennung in den Hintergrund tritt, ist es dennoch entscheidend, „in welcher Form sich Lehrer auf die emotionale, sinnliche Basis der Schüler beziehen.“[13] Zentral ist hier selten die Bildung von grundlegendem Selbstvertrauen durch die Lehrer als generalisierte Andere. Vielmehr manifestiert sich die emotionale Anerkennung in einer positiven Einstellung den Schülern gegenüber, die ihrerseits Ausdruck eines professionellen Interesses an der Schülerpersönlichkeit ist. Aufgrund solcher positiver Zuwendung kann ein von beiden Seiten bejahtes Arbeitsbündnis entstehen, dass zudem auf gegenseitigem Vertrauen gegründet ist. Dieses Vertrauen besteht jedoch nicht a-priori, sondern muss durch verlässliche pädagogische Interaktion gebildet und erhalten werden, was vor allem bedeutet, emotionale Verletzungen wie Bloßstellungen und Beschämungen zu vermeiden. Besteht ein solches Vertrauen, ist der Grundstein für die Heranbildung einer späteren Autonomie der Schüler gelegt, die durch keine zusätzlichen emotionalen Belastungen erschwert wird.[14] Da es den Schülern selten möglich ist, von Misstrauen oder Angst geprägte Verhältnisse durch einen Lehrerwechsel auszulösen, ist an diesem Punkt der Schulstruktur bereits eine ernsthafte Gefahr der Brechung von Anerkennungsverhältnissen gegeben – die Basis vieler emotionaler Konflikte, die den Schülern sowohl die fachliche als auch die persönliche Entwicklung erschweren.

1.2 Moralische Anerkennung – Recht

Anders als die Liebe der Primärbeziehungen ist die moralische Anerkennung generalisierter Anderer als Träger von Rechten zum einen universalistisch und somit nicht an Individuen gebunden und zum anderen ein Resultat historischer Entwicklung.[15] Honneth unterscheidet hier zwei Gesellschaftsformen – traditionale und posttraditionale Gesellschaften. In traditionalen Gesellschaftsformen wie der feudalen Ständegesellschaft ist die rechtliche Anerkennung mit der sozialen Wertschätzung verwoben und zumeist metaphysisch begründet. Im Falle der Ordokonzeption geht die Begründung auf Gott zurück, der die Welt eingerichtet habe in Zahlen, Gewichten und Maßen und gleichsam auch die Menschen in ihre Stände eingeteilt habe. Mit dem Wegfall der metaphysischen Begründung kann nicht mehr der Stand als Legitimation für die An- oder Aberkennung von Rechten gelten. Die modernen, posttraditionalen Rechtsgesellschaften sind nach Hegel auf dem Prinzip gegründet, dass alle Mitglieder eine rationale Vereinbarung über die gesellschaftlichen Normen treffen. Nach Hegel befolgen die Menschen gesellschaftliche Normen nur, da sie alle als freie und gleiche Wesen ihnen zugestimmt haben.[16] Da das moderne Rechtssystem an universelle Prinzipien gebunden wird, kann es auch keine Privilegien oder Ausnahmen bei der Verteilung von Rechten geben. Die Individuen erkennen sich somit gegenseitig als Subjekte an, die in individueller Autonomie moralisch zurechnungsfähig in der Lage sind, über die moralischen Normen der Gesellschaft zu entscheiden. Es handelt sich um eine nunmehr rein kognitive, universelle Anerkennung der Autonomie aller.[17] Die Anerkennung schützt die Eigenschaften, die für jedes Individuum nötig sind, um autonom und moralisch zurechnungsfähig am Entscheidungsprozess teilzunehmen, also zu einer vollwertigen Mitgliedschaft im Sozialverband zu gelangen und diese zu erhalten. Jene Eigenschaften sind abhängig von der Komplexität des jeweiligen Systems und haben im historischen Prozess eine schrittweise Erweiterung erfahren, sodass mittlerweile nicht nur die persönlichen Freiheitsrechte, sondern beispielsweise auch die Wohlfahrtsrechte als in diesem Sinne notwendig erachtet werden. Mit der Fähigkeit, diese Rechte einzuklagen, hat jedes Individuum ein Instrument zu seiner Verfügung, durch das es sich selbst vor Augen führen kann, dass es als moralisch zurechnungsfähiger, gleichberechtigter Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben mit egalitären Rechten anerkannt wird. Die positive Erfahrung dieser Anerkennung schlägt sich in einem Gefühl der Selbstachtung nieder, das den psychischen Zustand darstellt, in dem die moralische Anerkennung resultiert.[18]

Honneth stellt fest, dass die Erfahrung der Entrechtung diese moralische Selbstachtung verletzen kann, da der Entzug moralischer Anerkennung bedeutet, dass dem Individuum oder der betroffenen Gruppe nicht dieselbe moralische Zurechnungsfähigkeit wie den anderen Mitgliedern des Sozialverbandes zugebilligt wird.[19] Die entstehende „soziale Scham“[20] kann eine Initialzündung für gesellschaftliche Wandlungsprozesse sein.

In der Schule nimmt die moralische Anerkennung eine zentrale Stellung ein: Hier treffen die Jugendlichen zum Teil das erste Mal auf generalisierte Andere, die ihnen als Träger von Rechten gegenübertreten. Daher stellt Werner Helsper fest:

„Für die schulischen Sozialisations- und Lernprozesse ist […] die moralische Anerkennung in Form von gerechter Behandlung und der Zubilligung gleicher Rechte und Möglichkeiten jenseits partikularer und affektiver Vorlieben und Hintergründe entscheidend.“[21]

Ausschlaggebend für die moralische Anerkennung im pädagogischen Umfeld ist, dass in den Jugendlichen erst die Kompetenzen herangebildet werden müssen, die zu einer vollends autonomen Partizipation an moralischen Anerkennungsprozessen notwendig sind. Aufgrund dessen steht die universalistische Anerkennung von Rechten hier in einem Spannungsverhältnis zu pädagogisch nötigen „Deutungen“[22], die den jeweiligen Grad moralischer Kompetenz, der abhängig ist von der individuellen Bildungsgeschichte und der subjektiven Ausgangslage, bei der Verteilung von Rechten und also Autonomie berücksichtigen.[23]

Die Schule ist wegen des Grundkonfliktes zwischen der Autonomie, die im Schüler geweckt werden soll und sich zum Beispiel in der Mitbestimmung bei der Unterrichtsgestaltung oder bei der Mitwirkung in und Wahl von Gremien äußert, und den strukturellen Zwängen, zu denen die Lehrpläne wie auch die Stundentafeln gehören, besonders anfällig für eine „Verweigerung schon entfalteter autonomer Partizipationspotentiale“.[24] Lehrpersonen, die unter zeitlichem Druck fürchten müssen, das vorgegebene Stoffpensum nicht vermitteln zu können, sind offenbar besonders anfällig für die Aberkennung vorhandener Partizipationspotentiale. Wie Werner Helsper bemerkt, sind „insbesondere im unterrichtlichen Bereich […] die Unterrichtsformen und didaktisch-methodischen Vorgehensweisen in der Regel nicht auf eine Mitbeteiligung der Schüler orientiert oder tendieren zu Brechungen der Schülerautonomie.“[25]

Eine scheinbare Form der moralischen Anerkennung, die in der Unterrichtspraxis sehr häufig auftritt und bei genauer Analyse vielmehr eine Form der Missachtung darstellt, ist die „disziplinierende Autonomie“[26]: Freiräume werden den Schülern zwar zuerkannt, aber nur unter der Androhung, dass sie auch wieder entzogen werden können, sobald die Disziplin der Klasse das geraten scheinen lässt. An dieser Stelle findet sich eine extreme Form der situationsbezogenen Vergabe von Rechten, die sich an der jeweiligen moralischen Zurechnungsfähigkeit des betreffenden Personenkreises orientieren soll,[27] da hier ein- und demselben Personenkreis die moralische Zurechnungsfähigkeit zu- und abgesprochen wird, wie es der Lehrperson angemessen scheint. Illustrationen für beide Formen der Brechung moralischer Anerkennung werden sich in den Fallbeispielen finden.

1.3 Soziale Wertschätzung – Solidarität

Gilt die moralische Anerkennung der Eigenschaft der moralischen Zurechnungsfähigkeit, die allen Menschen zu eigen ist, so bezieht sich die soziale Wertschätzung gerade auf die „besonderen Eigenschaften, durch die Menschen in ihren persönlichen Unterschieden charakterisiert sind“.[28] Auch die soziale Wertschätzung bedarf einer historischen Entwicklung, da sie in traditionalen Gesellschaften ebenso wie die moralische Anerkennung Bestandteil einer sozialen Hierarchie ist. Anerkennung in Form von Ehre orientiert sich an festen objektiven Wertmaßstäben und wird nicht an Individuen, sondern Standesgruppen vergeben, deren vertikale Schichtung dem vermuteten Beitrag der standesgemäßen Lebensform zur kulturellen Entwicklung der Gesellschaft entspricht.[29] Erst im Lauf der Entwicklung hin zu modernen Gesellschaftssystemen löst sich der meist metaphysisch begründete objektive Wertmaßstab auf und macht einem Wertepluralismus Platz, der die Anerkennung einer Vielzahl unterschiedlicher Lebensformen ermöglicht. Deren Wert wird gemessen an ihrem Beitrag zu den „abstrakten gesamtgesellschaftlichen Zielen“[30] und ist somit ein sozialer Wert, der anhand der Leistung für die Gesellschaft bestimmt wird.[31] Welche Lebensform als besonders nützlich für die gesellschaftliche Entwicklung und welche Ziele als erstrebenswert gesehen werden, ist abhängig vom jeweiligen Wertehorizont der Gesellschaft, der maßgeblich von der jeweils führenden sozialen Gruppierung geprägt wird. Insbesondere in dieser gesellschaftlichen Sphäre kommt es zu einem Kampf um Anerkennung, da verschiedene Gruppen versuchen, ihre eigenen Fähigkeiten als besonders bedeutsam für das Gemeinwohl hervorzuheben. Die Werteordnung einer Gesellschaft ist somit das Resultat eines dauerhaften Konfliktes.[32]

[...]


[1] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1994. S. 7.

[2] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 149.

[3] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 151.

[4] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 148.

[5] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 150.

[6] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 153.

[7] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 153-154.

[8] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 154.

[9] Vgl. Axel Honneth.: Kampf um Anerkennung. S. 154.

[10] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S 168.

[11] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 174.

[12] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 214.

[13] Werner Helsper: Die Konstituierung der Schulkultur in Anerkennungsverhältnissen. In: Helsper, Werner: Seminarreader für das Fallseminar „Interaktion und Anerkennung“. Halle 2006. S. 42-44. S.43.

[14] Vgl. Werner Helsper: Schulkultur. S. 43.

[15] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 175.

[16] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 175.

[17] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 178.

[18] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 194.

[19] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 215-216.

[20] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 195.

[21] Werner Helsper: Schulkultur. S. 42.

[22] Werner Helsper: Schulkultur. S. 43.

[23] Werner Helsper: Schulkultur. S. 43.

[24] Werner Helsper: Schulkultur. S. 43.

[25] Werner Helsper: Anerkennung und Schule – Reflexionen zum Zusammenhang der biografischen Anerkennungsgeschichte und den schulischen Anerkennungsverhältnissen für Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Vortrag auf dem Forum „Demokratie wagen“ 2002 in Berlin. S. 11.

[26] Werner Helsper. Anerkennung und Schule. S. 13.

[27] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 182-183.

[28] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 197.

[29] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 199.

[30] Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 203.

[31] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 203.

[32] Vgl. Axel Honneth: Kampf um Anerkennung. S. 205-206.

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Die Anerkennungstheorie Axel Honneths an Beispielen aus dem pädagogischen Kontext
Sous-titre
Eine Fallstudie
Université
Martin Luther University  (Pädagogik)
Cours
Interaktion und Anerkennung - Fallseminar
Note
1
Auteur
Année
2006
Pages
31
N° de catalogue
V125046
ISBN (ebook)
9783640300143
ISBN (Livre)
9783640304981
Taille d'un fichier
563 KB
Langue
allemand
Annotations
Der Anhang enthält (anonymisierte) Unterrichtsprotokolle, die während eines Schulpraktikums im Frühjahr 2006 entstanden sind.
Mots clés
Anerkennungstheorie, Axel, Honneths, Beispielen, Kontext, Interaktion, Anerkennung, Fallseminar
Citation du texte
Peter Grube (Auteur), 2006, Die Anerkennungstheorie Axel Honneths an Beispielen aus dem pädagogischen Kontext, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125046

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